C@reChild
 Wohnt hier schon
      Gruppe: Level9 Beiträge: 451 Seit: März 2002
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Geschrieben: Dez. 05 2002,23:37 |
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Guten Abend,
Beate Blumenthal zitiert aus einer eMail von "bluesky" u.a.:
"am 15.11.2002 forderte ich Sie auf, Dokumente, welche meine Persönlichkeitsrechte verletzen, von Ihren Seiten zu entfernen und es zukünftig zu unterlassen, solche Dokumente zu veröffentlichen."
Na und?
"Dieser Aufforderung sind Sie zunächst nachgekommen, jedoch haben Sie oder ein Mitarbeiter Ihres Vereins erneut Dokumente veröffentlicht, welche meine Persönlichkeitsrechte verletzen. Hierbei handelt es sich um den Schriftverkehr meiner Rechtsanwältin mit einem Herrn Gawlik. Ein solcher Schriftverkehr unterliegt dem Briefgeheimnis."
Soso, tut er das wirklich? Wenn ich *Post* bekomme, von einer Person, von der ich eigentlich gar keine Post bekommen will, welches Gesetz besagt, dass ich das nicht allen meinen Freunden zeigen darf? In dieser "Post" wurde nirgendwo erwähnt, dass es *geheime* Nachrichten sind. Und - wenn ich unaufgefordert "Post" von "Wesen" bekomme, die ich nicht nur nicht mag, sondern die ich absolut abscheulich finde, dann sollten doch die Versender dieser "Post" davon ausgehen, dass ich das gar nicht für mich behalten will - oder sehe ich das falsch, bzw., gibt es ein "Gesetz" dass das verbietet?
Damit das ein für allemal klar ist: Wenn ich - ungewünscht und unaufgefordert "Post" bekomme, dann werde ich selbige veröffentlichen, wo immer ich kann, wenn ich es für wichtig erachte!
Hier ist schon des Öfteren "Post" von Kinderfickern und/oder ihren Sympathisanten eingetroffen - und damit meine ich nicht "bluesky", und ich habe mir immer das Recht genommen, selbige dort zu veröffentlichen, wo immer es mir beliebt! Ich gehe noch einen Schritt weiter! Wenn ich weiss, wer sich hinter einem Nickname wie - und das nehme ich nur mal als Beispiel - "greensky" verbirgt, und wenn ich weiss, dass "greensky" in öffentlichen Foren des Internets sexuelle Gewalt von Erwachsenen an Kindern als "normal" darstellt, als "von Kindern gewollt" publiziert und als "eigenständige sexuelle Orientierung" zu verkaufen versucht, na, dann werde ich doch die Nachbarn, den Arbeitgeber, das Jugendamt, die lokal zuständige Kriminalpolizei, den Bürgermeister und sogar den Schützenverein des Ortes, in dem "greensky" wohnt, mit einer Broschüre darüber aufklären dürfen, was "greensky" für ein Perversling ist - oder ist das verboten?
"Unter gleicher Adresse wurde als Antwort auf o.g. Veröffentlichung mein Name sowie mein Wohnort veröffentlicht. Auch dies stellt eine Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte dar."
Ich bin erschüttert, und zwar zutiefst!
"Weiters schrieben Sie:"
Es muss heissen: "Weiter schreiben Sie:"
"Gerade in diesem Altersbereich kann ich auch auf meine persönlichen Erfahrungen zurück greifen. Zwischen meiner Freundin und mir bestand niemals ein Zweifel, was der andere in sexuellen Dingen wollte oder nicht wollte. Wir haben einfach offen darüber gesprochen (auch wenn sie mir ein wenig vor hält, dass ich sie etwas gedrängt habe *s*)."
Soso, es bestand also niemals ein "Zweifel", auch wenn sie Ihnen vorgehalten hat, dass sie sich "bedrängt" fühlte. Gut, dass diese Aussage gesichert ist, das LG Münster wird sich ganz bestimmt dafür interessieren!
"Wir lernten uns kennen als ich etwa 30 und sie etwa 12 Jahre alt war. Wir haben unsere Liebe nach anfänglichen Schwierigkeiten schließlich ganz natürlich gelebt, wie jede andere Beziehung auch."
Das wird sich zeigen, wenn Ihre Umgebung davon erfährt....
"Von der erneuten Veröffentlichung meines Namens abgesehen erfüllt dies die Tatbestände der Verleumdung, üblen Nachrede, der Beleidigung und stellt einen Rufmord meiner Person dar."
Wir sind entsetzt, und zwar furchtbar! Wer konnte es wagen, *Ihnen* so etwas anzutun?
"Ich fordere Sie hiermit letzmalig auf..."
Es heisst korrekt "letztmalig"!
"sämtliche Beiträge zu entfernen, welche in irgendeiner Weise gegen meine Persönlichkeitsrechte verstoßen, mich beleidigen oder mich verleumden und dafür Sorge tragen zukünftig zu unterbinden, dass solche Beiträge veröffentlicht werden. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie als Betreiber des Forums für rechtswidrige Inhalte verantwortlich gemacht werden können."
Auja, noch eine Anzeige, noch eine einstweilige Verfügung, noch eine Klage, noch ein Gerichtsverfahren, noch mehr Öffentlichkeit - und eines Tages wird die Welt begreifen, *was* ein "bluesky" beabsichtigt....
"Hochachtungsvoll"
Mit der "bluesky" zukommenden Hochachtung,
-------------- Gabriel Gawlik C@reChild e.V. Überwasserstrasse 34 D-48143 Münster Tel.: 0251-58863 Fax: 0251-58864 Mobil: 0177-3339000 www.carechild.de
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