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15.01.2003, 15:21

"Kinderpornographie: Strafanzeige gegen Provider" - Gegendarstellung

Zu der am 10. Januar 2003 von CHIP Online veröffentlichten Meldung "Kinderpornographie: Strafanzeige gegen Provider" beansprucht der Chefredakteur der Webseite Krumme 13, Dieter Gieseking, folgende Gegendarstellung:

CHIP Online erweckt durch die Überschrift "Kinderpornographie" den Eindruck, dass die Inhalte unserer Web-Seiten Kinderpornographie enthalten könnten. Diese Annahme ist falsch. Die Inhalte unserer Web-Seiten verstoßen nicht gegen geltendes Recht.

Die K13-Online-Redaktion stellt weiter fest, dass wir auf unseren Web-Seiten nicht zu Straftaten aufrufen. Richtig ist, wir sind eine Online-Redaktion, die auf journalistische Weise aus der Sicht der Pädophilen über die Themen Pädophilie, Päderastie und Homophilie berichtet.

Alle K13-WebSeiten werden nicht von 1&1 oder Schlund+Partner gehostet. Dafür stehen uns drei andere Provider zur Verfügung.

Bei der im Artikel erwähnten Datensammlung handelt es sich um eine wissenschaftliche Datensammlung zum Thema Pädophilie. Die Verantwortung dafür obliegt dem Autor; wie haben diese Texte lediglich verlinkt.


CHIP Online ist nach dem Bayerischen Pressegesetz verpflichtet, eine Gegendarstellung ohne Rücksicht auf deren Wahrheitsgehalt zu veröffentlichen. Die Redaktion bezog sich in ihrer Nachricht auf eine Strafanzeige, die ein Verein aus Bremen gegen "Krumme 13" und den Provider 1&1/Schlund+Partner gestellt hat.


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