SPIEGEL ONLINE - 10. Oktober 2005, 15:07
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Revisionsverfahren
 
Bekennende Pädophile freigesprochen

Ein Gericht hat zwei Aktivisten einer Pädophilen-Gruppe vom Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie freigesprochen. Deren Beschreibung von Sex mit Minderjährigen sei nicht entmenschlichend, sondern "nüchtern und zurückhaltend" gewesen, hieß es in der Begründung.

Trier/Koblenz - Die einschlägig vorbestraften Mitglieder der Gruppe "Krumme 13" hatten vor mehr als drei Jahren im Internet einen Text verbreitet, in dem sexuelle Erfahrungen eines Elfjährigen mit einem 30 Jahre alten Mann positiv dargestellt wurden. Beide Angeklagten treten für die Legalisierung von Sex zwischen Kindern und Erwachsenen ein.

Im April war einer der beiden, ein 49-Jähriger aus Hamburg, in einem Berufungsverfahren vom Landgericht Trier zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sein 45-jähriger Mitangeklagter aus Berlin bekam im selben Prozess eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Er war zuvor vom Landgericht Berlin wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden.

In seinem Beschluss vom 29. September entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz jetzt, dass der entsprechende Internet-Text nicht pornografisch sei. In erster Linie werde in dem Text eine persönliche Beziehung des Kindes zu zwei Männern geschildert. Es gebe zwar auch sexuelle Handlungen, die aber "relativ nüchtern und zurückhaltend" beschrieben seien, hieß es in der Begründung. Von einer "Verabsolutierung des sexuellen Lustgewinns" oder einer "Entmenschlichung der Sexualität" könne keine Rede sein.

Das Urteil widerspricht der Ansicht des Trierer Gerichts, das die im Text dargestellten Sexualpraktiken als "eindeutig" pornografisch eingestuft hatte. Der Erlebnisbericht diene der sexuellen Stimulation von Pädophilen und Homosexuellen, hatten die Richter festgestellt.
 


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