Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Lesben und Schwulen, die wegen ihres geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind, weil sie * sich selbst ablehnen, * aus Angst vor Diskriminierung völlig isoliert leben, * es nicht wagen, sich gegen Verletzungen ihrer Menschen- und Bürgerrechte zu wehren, Diese Kriterien treffen auf die avantgardistischen Vorzeigehomopaare seit August 2001 etwas weniger zu als auf die versteckten und innerhalb der Szene abgelehnten und sich internalisiert auch selbst ablehnenden transsexuellen Schwulen und Lesben, die verheirateten Schwulen und Lesben (bisexuelle §172-er), die hilfsbedürftigen und helfenden Schwulen und Lesben (behinderte §174-er), die pädophilen und frühreifen Schwulen und Lesben (§176-er), unsere Sadomasochistinnen und oft auch für die reichen und sexarbeitenden Schwulen und Lesben (§180-er), exhibitionistische und voyeuristische Schwule und Lesben (§183-er) und die borderline-manischen Lesben und Schwulen, die mit ihrer deutlichen Sprache anecken (§185-er). Neben unzähligen alltäglichen Erfahrungen dieser Ausgrenzung beweist mir dies auch die in http://czyborra.com/borderlining/sexorient.pdf zitierte Statistik "Sexual orientation and mental health" von Professor Jorm erschienen im British Journal of Psychiatry vom Mai 2002.