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Strafgesetzbuch

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Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184c)

 
§ 175

(weggefallen) Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
 

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