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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA014

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA014
Einreichungsdatum 04.04.2013
Antragsteller

Klaus Peukert

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Regelung von Ab- und Nachwahl einzelner Bundesvorstandsmitglieder
Schlagworte Bundesvorstand, Abwahl, Nachwahl
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Nach- und Abwahlen von Bundesvorstandsmitgliedern

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, eine Regelung zur Nachwahl vakanter Vorstandsämter sowie zur Abwahl einzelner Vorstandsmitglieder in die Satzung aufzuznehmen. Dazu soll der §9 der Satzung wie folgt angepasst werden:

Modul 1 - Nachwahl

In Abschnitt A der Bundessatzung, §9a Absatz 10 wird nach Satz 1 eingefügt:

"Vakante Vorstandsämter können vom Bundesparteitag durch eine Nachwahl neu besetzt werden. Die Amtszeit von nachgewählten Mitgliedern des Bundesvorstandes endet mit der Amtszeit des Gesamtvorstandes."

Neue Fassung: "Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Vakante Vorstandsämter können vom Bundesparteitag durch eine Nachwahl neu besetzt werden. Die Amtszeit von nachgewählten Mitgliedern des Bundesvorstandes endet mit der Amtszeit des Gesamtvorstandes. Der Bundesvorstand..."

Modul 2- Abwahl

In Abschnitt A der Bundessatzung, §9b wird am Ende als neuer Absatz eingefügt:

"Der Bundesparteitag kann einzelne Mitglieder des Bundesvorstandes abwählen. Der Abwahlantrag muss das abzuwählende Mitglied des Bundesvorstandes namentlich benennen und in der Frist nach §12 Absatz 2 eingereicht werden. Über die Behandlung des Abwahlantrages wird zunächst ohne Aussprache in offener Abstimmung abgestimmt. Sofern sich eine einfache Mehrheit für eine Behandlung ausspricht, wird nach einer Aussprache in geheimer Abstimmung über den Abwahlantrag entschieden. Erreicht der Abwahlantrag eine Zweidrittelmehrheit, wird das betroffene Vorstandsmitglied durch erfolgreiche Nachwahl eines neuen Vorstandsmitglieds abgewählt."

Modulare Abstimmung

Die Module Nachwahl und Abwahl sollen nacheinander abgestimmt werden, wobei Modul 2 ("Abwahl") nur bei Annahme des Moduls 1 ("Nachwahl") abgestimmt werden soll.

Inkrafttreten

Die Änderungen treten mit Annahme des Antrags unmittelbar in Kraft.

Antragsbegründung

Auf zwischen den Wahlparteitagen liegenden Parteitagen soll es möglich sein, einzelne Vorstände auf Antrag abzuwählen, als auch neue Vorstände zu wählen, um durch Rücktritte entstandene Lücken zu schließen.

Über die Abwahlen soll zunächst ohne Aussprache in offener Abstimmung entschieden werden, ob ein Abwahlantrag überhaupt behandelt wird. Das ist im Grunde nur ein Trollschutz. Ist eine einfache Mehrheit für die Behandlung, erfolgt eine Aussprache, gefolgt von einer schriftlichen, geheimen Abstimmung über die Abwahl. Der betreffende Vorstand ist abgewählt, wenn zwei Drittel der stimmberechtigten Piraten gegen ihn stimmen, und - weil wir ja eine konstruktive Partei sind - ein Nachfolger gewählt wurde.

Durch das Inkrafttreten unmittelbar nach Annahme kann die Regelung in Neumarkt angewendet werden.

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