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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA020

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA020
Einreichungsdatum 09.04.2013
Antragsteller

Burkhard Masseida

Mitantragsteller
  • Raul Truckenbrodt
  • Philipp Kretzschmar
  • Felix Wittmann
  • Thomas Michel
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §6
Zusammenfassung des Antrags Beitragsermäßigungen sollen von den Gliederungen getragen werden, die sie genehmigen.
Schlagworte Finanzen, Mitgliedsbeiträge, Beitragsermäßigung
Datum der letzten Änderung 21.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Finanzielle Lasten bei Beitragsermäßigungen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschliessen, am Ende von § 6 Absatz 2 in Abschnitt B "Finanzordnung" in der Bundessatzung folgenden Satz anzufügen:

Beitragsminderungen unter den Standardsatz gehen dabei finanziell zu Lasten der jeweiligen Gliederung, die sie genehmigt hat.

Antragsbegründung

Nach § 5 (5) Finanzordnung besteht die Möglichkeit für Beitragsminderungen bei finanziellen Härten. Das ist ein ziemlich starker Ausdruck, und nicht gleichzusetzen mit "Studententarif" o.ä. Es geht auch nicht darum, dass Mitgliedern jetzt hinterher ermittelt werden soll, wenn sie bspw. erklären, als Asylsuchender von Lebensmittelmarken und Taschengeld leben zu müssen, und daher ein finanzieller Härtefall sind.

Aber Gliederungen, die aus Gefälligkeit allen Mitgliedern Beitragsermäßigung genehmigen, die keine Lust haben den eh schon zu niedrigen Standardbeitrag zu zahlen, sollen das gefälligst selber bezahlen. Reicht schon, wenn solches eigentlich satzungswidrige Verhalten über die niedrigere Parteienfinanzierung auf die gesamte Partei umgelegt wird.

Wohlgemerkt: Eigentlich ist der empfohlene Beitrag 1% des Nettolohns, 48 Euro sind der Mindestbeitrag, und weitere Ermäßigung ist für wirklich wohlbegründete Ausnahmen da. In einigen Gliederungen scheint 48 Euro aber eher der Höchstbeitrag zu sein.

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