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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA030

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA030
Einreichungsdatum 11.04.2013
Antragsteller

el_kartono

Mitantragsteller
  • KollegeJansen
  • Gondrino
  • Xgrinsekatzex
  • Taxx
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Streichung der bisher drei Beisitzerposten um zwei Stellen, daher Verzicht auf Nachwahl auf dem Parteitag 2013.1 in Neumarkt
Schlagworte Satzung, Beisitzer, Bundesvorstand
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Streichung von zwei Beisitzerposten

Antragstext

Es wird beantragt, die am Bundesparteitag in Neumarkt (10. -12.05.2013) nachzuwählenden Beisitzerposten nicht mehr neu zu besetzen bzw. zu wählen und stattdessen diese Posten mit sofortiger Wirkung zu streichen.

Die Satzung wäre hierfür wie folgt zu korrigieren:

bisher: § 9a - Der Bundesvorstand (1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie drei Beisitzern.

Neu: § 9a - Der Bundesvorstand (1)Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, den Schatzmeister, dem politischen Geschäftsführer, dem Generalsekretär sowie einem Beisitzer.

Antragsbegründung

Der jetzige Bundesvorstand besteht aus insgesamt 9 Mitgliedern. Ursprünglich wurden die Beisitzerposten eingeführt, da im Jahre 2009 die Posten des politischen Geschäftsführers und des Generalsekretärs abgeschafft wurden und stattdessen bis zu 3 Beisitzer gewählt werden konnten. Im Jahre 2011 wurden dann die Posten des politschen Geschäftsführers und des Generalsekretärs wieder eingeführt, die Beisitzerposten jedoch nicht wieder abgeschafft. Lt. Parteiengesetz muss ein Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister, pol. Geschäftsführer, Generalsekretär und ein Beisitzer wären also mehr als ausreichend und würden die wichtigsten Aufgaben bereits abgreifen.

Alle Aufgaben, die bis jetzt an die Beisitzer verteilt worden sind, könnten durch Beauftragungen ausgelagert werden (was im Übrigen sowieso schon passiert). Die nötigen Beauftragungen vorausgesetzt, ist ein solcher Vorstand also durchaus arbeitsfähig und es würde weniger Kompetenzenstau entstehen. Im Gegenteil wird durch einen Abbau von Vorstandsposten die Basis gestärkt, da mehr Aufgaben nach aussen delegiert werden müssen. Dass dies funktionieren würde, zeigt alleine die Tatsache dass der jetzige Vorstand auch ohne die zusätzlichen Beisitzer weiterhin arbeitsfähig war.

Ausserdem haben die Erfahrungen des letzten Jahres gezeigt, dass ein schlankerer Vorstand mit weniger Mitgliedern auch eine weniger grosse Angriffsfläche und Plattform für persönliche Befindlichkeiten liefern würde. Da sich die Öffentlichkeit und die Medien traditionell eher an Inhaber von Ämtern wendet, wäre auch hier eine weniger grössere Angriffsfläche gegeben. Dies würde auch als Nebeneffekt den gewählten Kandidaten für Bundestagsmandate bzw. Landtagsmandate automatisch mehr Aufmerksamkeit bescheren, da es dann ja weniger Potential hierfür im Vorstand gäbe.

Schliesslich könnte die Zeit beim Parteitag in Neumarkt effektiver genutzt werden, wenn die zeitaufwändigen Wahlen zu zwei Beisitzern wegfallen würden.

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