#Piratenwiki (de) Atom-Feed für „Piratenwiki“ Wahlen/Bund/2013/Wahlprogramm Hauptseite Chat Forum Planet Website Seite Diskussion Quelltext anzeigen Versionen/Autoren Streifen500k.png Wahlen/Bund/2013/Wahlprogramm Aus Piratenwiki < Wahlen | Bund | 2013(Weitergeleitet von Bundestagswahl 2013/Wahlprogramm) Wechseln zu: Navigation, Suche Application-certificate.svg Dieser Artikel ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei und daher gesperrt. Willst Du etwas ändern, so musst Du entweder den Verantwortlichen für diese Seite ansprechen oder gar einen Änderungsantrag auf dem nächsten Parteitag stellen. Portal » Über die Partei Über die Partei Offizielle politische Inhalte Parteiprogramm Wahlprogramme Positionspapiere Organisatorische Parteitagsbeschlüsse Mehrheitsbeschlüsse Parteiorganisation Parteigliederung Bundessatzung Landessatzungen Protokolle Geschäftsordnung Finanzen Parteitage Wahlen Verantwortliche Weitere Informationen Ziele in Kurzform Argumentation Presse Partei-FAQ Dies ist eine Übersicht über die Beschlüsse für das Bundestagswahlprogramm 2013. * Eröffnet wurde das Programm auf dem Bundesparteitag 2011.2 in Offenbach und um Inhalte zu Urheberrecht, Open Acces und Soziales ergänzt. * Auf dem Bundesparteitag 2012.2 in Bochum wurde die Struktur des Wahlprogrammes festgelegt, sowie die Programmpunkte zu Privatsphäre, Datenschutz, Transparenz, Antikorruption, Umwelt und Verbraucherschutz sowie zum freien Zugang von Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung beschlossen. Inhaltsverzeichnis * 1 Freiheit und Grundrechte + 1.1 Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken o 1.1.1 Informationelle Selbstbestimmung stärken, Medienkompetenz fördern o 1.1.2 Datenschutzbehörden stärken o 1.1.3 Verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherstellen, Datenhandel eindämmen o 1.1.4 Verdachtsunabhängige Datenspeicherung verhindern * 2 Demokratie wagen * 3 Internet, Netzpolitik und Artverwandtes + 3.1 Urheberrecht + 3.2 Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten * 4 Bildung und Forschung + 4.1 Freier Zugang zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung * 5 Umwelt und Verbraucherschutz + 5.1 Nachhaltigkeit + 5.2 Energieversorgung o 5.2.1 Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit o 5.2.2 Atomausstieg: Ende der Energiegewinnung durch Kernkraftwerke o 5.2.3 Atommüll + 5.3 Klimawandel + 5.4 Einführung eines Umweltgesetzbuches und Abschaffung des Bergrechts + 5.5 Wasserwirtschaft o 5.5.1 Trinkwasser o 5.5.2 Abwasser o 5.5.3 Gewässerschutz + 5.6 Bauen und Verkehr o 5.6.1 Bauen und Wohnen o 5.6.2 Verkehr und Infrastruktur o 5.6.3 Stadt- und Regionalplanung + 5.7 Landwirtschaft o 5.7.1 Stärkung der Landwirtschaft o 5.7.2 Verbraucherwille o 5.7.3 Industrielle Tierproduktion o 5.7.4 Natürliche Ressourcen o 5.7.5 Agrarsubventionen + 5.8 Tierschutz o 5.8.1 Verbandsklagerecht o 5.8.2 Tierschutz in der Nutztierhaltung o 5.8.3 Tierversuche + 5.9 Verbraucherschutz * 6 Kunst & Kultur * 7 Arbeit und Soziales + 7.1 Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn + 7.2 Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII) + 7.3 Begrenzung der Leiharbeit * 8 Familie und Gesellschaft * 9 Gesundheitspolitik * 10 Europa * 11 Außenpolitik * 12 Wirtschaft & Finanzen * 13 Innen- und Rechtspolitik + 13.1 politische Transparenz und Antikorruption o 13.1.1 Einflussnahme auf politische Entscheidungen offenlegen o 13.1.2 Einrichtung eines Lobbyregisters für den Deutschen Bundestag o 13.1.3 Erweiterung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung o 13.1.4 Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln von Abgeordneten o 13.1.5 Eindämmung des politischen Sponsorings o 13.1.6 Einführung von Karenzzeiten für Spitzenpolitiker o 13.1.7 Anpassung des Abgeordnetengesetzes an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption Freiheit und Grundrechte Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen starken Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein. Dies umfasst nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern ebenso die Stärkung der Rechte des einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. Im Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten gewährleistet sein. Die Piratenpartei Deutschland lehnt die verdachtsunabhänge Durchleuchtung der Bürger und den gläsernen Kunden ab. Im digitalen Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene informationen in elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft oder weitergegeben – auch über Ländergrenzen hinweg und zwischen den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen. Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z.B. durch das so genannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen. Damit auch in der Informationsgesellschaft die Privatsphäre gewahrt bleibt, strebt die Piratenpartei Deutschland die Umsetzung der folgenden Maßnahmen an: Informationelle Selbstbestimmung stärken, Medienkompetenz fördern Damit die effektive Anwendbarkeit des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 I, 1 I GG auch in Zukunft sichergestellt ist, fordert die Piratenpartei ein Datenschutzrecht, welches das im internationalen Vergleich hohe deutsche Schutzniveau nicht nur erhält, sondern ausbaut – auch nach der Überarbeitung des EU-Datenschutzrechtes. Der Gesetzgeber muss den Einzelnen in die Lage versetzen, sich den Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Informationsverknüpfungen im Internet bewusst zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden, welche Daten er frei gibt – z.B. in sozialen Netzwerkdiensten oder über Treue- bzw. Bonusprogramme. Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass Behörden und Unternehmen in der dem Grundrecht gebührenden Art und Weise, transparent und nachvollziebar mit den personenbezogenen Daten umgehen und, dass Verstöße und mangelnde Sorgfalt entsprechend sanktioniert werden. Der Einzelne muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden. Um das bestehende Auskunftsrecht zu einer Mitteilungspflicht weiterzuentwickeln, fordert die Piratenpartei die Einführung des Datenbriefes und die Verankerung desselben in den Bundesdatenschutzgesetzen des Bundes und der Länder. Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, sollen dazu verpflichtet werden, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbrief über die Art, den Zweck und, im Fall von Behörden und mit staatlichen Aufgaben beliehenen Institutionen, die rechtliche Grundlage der Speicherung zu informieren. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden. Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default). Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken eingebaut werden (Privacy-by-Design). Datenschutzbehörden stärken Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz sowie des Bundesamtes für Informationssicherheit ein, um gegenüber staatlichen und nicht-öffentlichen Stellen die Durchsetzbarkeit der Individuellen Datenschutzrechte zu verbessern, Missbrauch von personenbezogenen Daten zu verhindern und Schutzmaßnahmen vor Verlust oder Manipulationen sicherzustellen. Zu diesem Ziel soll die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstellen entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sichergestellt werden. Die Kontrollbehörden müssen entsprechend ihren Aufgaben ausgestattet werden, damit sie ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion auch ausüben können. Für Unternehmen sowie öffentliche Stellen fordert die Piratenpartei darüber hinaus rechtlich anerkannte freiwillige Datenschutz- und Datensicherheitsprüfungen (Audits) sowie Zertifizierungen durch die unabhängigen Behörden. Verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherstellen, Datenhandel eindämmen Die Piratenpartei fordert ein Melderecht, das der besonderen Sorgfaltspflicht des Staates gegenüber den zwangsweiese erhobenen Daten gerecht wird. Persönlichkeitsrechte müssen über den privatwirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen. Die Meldegesetze sollen daher konsequent dahingehend überarbeitet werden, dass Meldedaten nicht ohne aktive Einwilligung der Bürger an der Erhebungsquelle (Opt-in) an Dritte weitergegeben werden – dazu gehören z.B. Unternehmen, Adresshändler, Verbände oder Parteien. Eine automatisierte Abfrage lehnen wir ab. Dies gilt neben Meldergisterauskünften auch für die Korrektur von Bestandsdaten. Die Verwendung personenbezogener Daten für Adresshandel, Werbezwecke oder Markt- bzw. Meinungsforschung darf nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Daher fordert die Piratenpartei die ersatzlose Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs, der zentralen Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht für den Adresshandel. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss entsprechend angepasst und um einem zwingenden Einwilligungsvorbehalt ergänzt werden. Die Weitergabe von Meldedaten an den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss beendet und die im 15. Runkfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) enthaltene Klausel zur Durchleuchtung der „individuellen Lebenssachverhalte“ der Bürger ersatzlos gestrichen werden. Verdachtsunabhängige Datenspeicherung verhindern Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikations-Verbindungsdaten grundsätzlich ab. Zweck und Mittel dieser Überwachungsmaßnahme stehen aus Sicht der PIRATEN nicht in einem ausgewogenen Verhältnis. Die anlaßlose Speicherung ist ein weiterer Schritt in Richtung schrankenloser Telekommunikationsüberwachung und stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht. Das Bundesverfassungsgericht hat die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bereits im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Auch wenn das Urteil einer möglichen Neuregelung enge Grenzen setzt, lässt sich aus Sicht der Piratenpartei keine Ausgestaltung der zu Grunde liegenden EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Europäischen Grundrechtecharta sicherstellen würde. Auch eine Einführung durch die Hintertür lehnen wir ab. Die Piratenpartei tritt daher dafür ein, die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung abschliessend aufzugeben, die EU VDS-Richtlinie ersatzlos abzuschaffen und, im Sinne des Schutzes der Privatsphäre der Bürger, bis dahin möglicherweise anfallende Strafzahlungen seitens der EU-Kommission in Kauf zu nehmen. Das vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die unverzügliche Löschung von Abrechnungsdaten zu verlangen, muss wieder eingeführt werden. Das Briefgeheimnis muss zum Schutz elektronischer Kommunikation zu einem allgemeinen Kommunikationsgeheimnis erweitert werden. Das Recht auf anonyme Bezahlung im Internet und auf anonyme Kommunikation muss verteidigt werden. Auch andere Formen der verdachtsunabhängigen Datenerfassung, wie z.B. die Hotelmeldepflicht oder das Nachfolgeprojekt des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens ELENA, OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung), beurteilt die Piratenpartei kritisch. Die Piratenpartei lehnt die anlasslose Erfassung, Speicherung und den Abgleich biometrischer Daten aufgrund des hohen Missbrauchspotentials ab. Grundsätzlich soll die Erhebung biometrischer Merkmale freiwillig erfolgen und durch unabhängige Stellen kontrolliert und bewertet werden. Der Aufbau zentraler Biometriedatenbanken für polizeiliche Zwecke oder die Versicherungswirtschaft muss unterbleiben. Ausweis- und Passdokumente müssen auch ohne biometrische Merkmale gültig sein – auch im Ausland. Demokratie wagen Internet, Netzpolitik und Artverwandtes Urheberrecht Das Papier zur Reform des Urheberrechts von Daniel Neumann et. al. [1] wurde als Grundlage für das Wahlprogramm zur nächsten Bundestagswahl beschlossen. [1] http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT 2011-2.pdf Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten Jahr für Jahr investiert die Allgemeinheit viele Milliarden Euro in die Erzeugung und Aufbereitung von Texten, Daten und Medien. Beispiele dafür sind die Ergebnisse der staatlich geförderten Forschung, die Produktionen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten und die Erzeugnisse von Kulturbetrieben und Bildungseinrichtungen sowie der öffentlichen Verwaltung. Die Bürger haben zu einem Großteil dieser Inhalte keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang, obwohl sie bereits für deren Herstellung bezahlt haben. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentliche Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich erwünscht. Wir sehen die universelle Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit von Informationen als wichtigen Teil der öffentlichen Infrastruktur auf deren Basis neues Wissen entsteht und mit dessen Hilfe der öffentliche Sektor kontrollierbar und optimierbar wird. In Ausnahmefällen können bestimmte Informationen vorübergehend oder dauerhaft von der Veröffentlichungspflicht befreit werden. Dafür müssen jedoch konkrete, schwerwiegende Gründe (z.B. der Schutz persönlicher Daten oder die Bewahrung sehr wichtiger Geheimnisse) vorliegen. Die Begründung muss in jedem Einzelfall explizit dargelegt und veröffentlicht werden und ist generell anfechtbar. Im Bereich Wissenschaft wird die Publikation nach dem Open Access Prinzip so schnell wie möglich ein zentrales Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel. Die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten werden nicht mehr daran gehindert, sondern verpflichtet, ihre Produktionen dauerhaft online abrufbar zu machen. Das Informationsfreiheitsgesetz wird überarbeitet und die Spielräume zur systematischen Umgehung der Informationspflichten beseitigt. Langfristig wird ein öffentlich zugängliches Bürgerinformations-Portal geschaffen. Behörden und andere Institutionen werden angewiesen, ihre öffentlichen Daten dort einzustellen bzw. die eigenen Datenbanken an das Portal anzubinden. Das System muss umfangreiche Kategorisierungs-, Such- und Exportfunktionen sowie geeignete Programmierschnittstellen für automatisierte Anfragen bieten. Bildung und Forschung Freier Zugang zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung Die Piratenpartei setzt sich für den allgemeinen und freien Zugang zu allen aus Steuermitteln finanzierten Forschnungsergebnissen ein (Open Access). Zur Förderung von Veröffentlichungen wissenschaftlicher Ergebnisse nach dem Open-Access-Modell soll als Infrastrukturmaßnahme einer allgemeinen, nicht themenbeschränkten Open-Access-Zeitschrift nach dem Vorbild von PLOS One eine Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln gewährt werden. Weiterhin soll ein Open Access-Fonds aus Bundesmitteln gebildet werden, der die von Forschern zu entrichtenden Publikationskosten in Open Access-Zeitschriften bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt. Ziel dieses Fonds ist, Open Access-Veröffentlichungen aus der Nutzenabwägung innerhalb des Budgets von Forschern herauszunehmen. Die Piratenpartei setzt sich für eine Stärkung der Eigenarchivierungsrechte von Autoren (z.B. auf Homepages der Autoren) ein. Diese stellen neben Zeitschriften für die Bevölkerung eine weitere kostenfreie Zugangsmöglichkeit zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung dar. Umwelt und Verbraucherschutz Nachhaltigkeit Die Piratenpartei setzt sich mit ihrer Politik für eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Entwicklung ein. Darunter verstehen wir einen verantwortungsvollen und generationengerechten Umgang mit den zum allgemeinen Wohlergehen notwendigen Ressourcen immaterieller oder materieller Art. Energieversorgung Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit Wir Piraten möchten die Energiewirtschaft zu einem langfristigen, umweltschonenden, dezentralen und transparenten System umbauen. Ziel der Energiepolitik der Piraten ist es, preisgünstige und umweltfreundliche Energie bereitzustellen, um in Zukunft einen hohen Lebensstandard und hohe Lebensqualität zu ermöglichen. Wichtige Parameter sind dabei Effizienz und Suffizienz, also der Verzicht auf unnötigen Verbrauch, sowie die soziale und gesellschaftliche Verträglichkeit. Die Piratenpartei Deutschland steht für eine langfristig gesicherte Energieversorgung. Daher werden wir die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft so schnell wie möglich durch nachhaltig verfügbare und umweltschonende Ressourcen ersetzen. Dazu gehört auch der adäquate Ausbau von Verteilungsnetzen und Energiespeichern. Die Piratenpartei Deutschland steht für die Umstellung von endlichen Energieträgern auf generative Energiequellen wie Wind-, Sonnen- und Wasserkraft sowie heimisch erzeugte regenerative Energiequellen wie Biomasse. Regenerative Energieträger sollen dabei nur nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit genutzt werden und nicht in Konkurrenz zu anderen Zielen wie der Ernährung oder Ressourcenschonung stehen. Eine dezentrale Erzeugung wird dabei angestrebt, denn diese ermöglicht eine regionale Eigenversorgung sowie übergreifende Verbundlösungen und Synergieeffekte. Der Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen erfordert eine Anpassung der Netztopologie und zugleich eine ökonomisch und energetisch effiziente Speicherung von Energie. Der gleichberechtigte Netzzugang einer Vielzahl von Erzeugern mit großen regionalen Unterschieden in Erzeugungskapazität und zeitlicher Verteilung erfordert den verstärkten Einsatz intelligenter Managementsysteme. Angebotene und abgenommene Energiemengen werden unter Wahrung des Datenschutzes auf kommunaler Ebene messtechnisch erfasst und optimal aufeinander abgestimmt. Generell soll stärker als bisher der Verbrauch der Energieerzeugung folgen und weniger die Energieerzeugung dem Verbrauch. Zusätzlich werden wir Maßnahmen zur Energieeinsparung fördern sowie eine effiziente Kraft-Wärme-Kopplung aktiv vorantreiben. Fracking zur Gewinnung von unkonventionellen Erdgas lehnen wir ab. Um Schwankungen bei der Verfügbarkeit auszugleichen und Erzeugungsspitzen zu nutzen, benötigen wir vielfältige Energiespeicher in großem Umfang. Diese Speicher sind eines der wichtigsten Elemente einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur. Thermische, chemische, Druck- und Potentialspeicher benötigen große Volumina. Geothermische Speicherung von Wärme, chemische Speicherung von Strom in unterirdischen Reservoirs und neuartige Wasserkraft-Speicherkraftwerke auch im Flachland, aber auch kleine Speicher direkt bei den Endkunden sind Möglichkeiten, deren Erforschung, Entwicklung und Markteinführung intensiv unterstützt werden muss. Atomausstieg: Ende der Energiegewinnung durch Kernkraftwerke Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die Energiegewinnung durch Kernspaltung zu beenden. Dies ist in drei Jahren möglich. Die Risiken bei Uranbergbau, Transport, Anreicherung, Betrieb, Wiederaufbereitung und Emissionen sind zu hoch, die Entsorgung des Atommülls ist ungeklärt. Dazu kommt die Gefährdung durch Unfälle, potenzielle Katastrophen und Anschläge. Kernenergie ist volkswirtschaftlich die teuerste Form der Energiegewinnung. Alle damit verbundenen Kosten sollen nach dem Verursacherprinzip umgelegt werden. Wir wollen die bestehenden Kernkraftwerke Hand in Hand mit dem Ausbau erneuerbarer Energiequellen abschalten. Verfahren und Anwendungen, die weiteren Atommüll produzieren, sollen möglichst vermieden werden solange es keine nachhaltige Lösung zum Umgang mit radioaktiven Abfällen gibt. Laufzeitverlängerungen und Neubauten von Kernkraftwerken werden ausgeschlossen. Die Förderung von AKW-Projekten im Ausland – auch durch staatliche Bürgschaften – lehnen wir ab. Alle stillgelegten Kernkraftwerke verlieren unmittelbar die Betriebserlaubnis für die Reaktoren. Eine erneute Kehrtwende zur Atomkraft soll damit unterbunden werden. Anlagen für rein medizinische und wissenschaftliche Anwendungen sind davon ausgenommen. Alle kerntechnischen Anlagen sollen mit einer vollumfänglichen Haftpflichtversicherung versehen werden. Die Entsorgung der Anlagen und der produzierten Abfälle ist durch Rücklagen auf Treuhandkonten sicher zu stellen. Die Höhe dieser Rücklagen sind durch unabhängige Experten zu bestimmen. Atommüll Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine verantwortliche Lösung zum Umgang mit Atommüll ein. Wir lehnen eine weitere Erkundung des Salzstockes in Gorleben ab und setzen uns für eine bundesweite Suche nach tatsächlich geeigneten Lagerstätten ein. Die Piratenpartei Deutschland will, dass nuklearer Müll grundsätzlich nur so gelagert wird, dass bei Bedarf eine Rückholung erfolgen kann. Dies betrifft auch leicht- und mittelradioaktiven Müll. Die Lagerung muß stets überwacht werden. Die Kosten zur Entsorgung der anfallenden Abfälle haben die Verursacher zu tragen. Wer radioaktive Produkte herstellt oder in den Verkehr bringt, muss einen Entsorgungsnachweis führen und die Kosten dafür übernehmen. Klimawandel Die durch menschliche Aktivitäten bedingten Klimaveränderungen erfordern konsequente Maßnahmen auf allen Handlungsebenen, um auch nachfolgenden Generationen würdige Lebensbedingungen zu ermöglichen. An diesem Ziel müssen sich alle Maßnahmen messen lassen. Hierfür sind wir bereit, neue Wege zu gehen und setzen uns für eine konsequente Klimaschutzgesetzgebung ein, die vorbildhaft eine weitestgehend klimaneutrale Verwaltung ermöglicht und kommunale Klimakonzepte unterstützt. Weiterhin sollen wirksame Lenkungsmaßnahmen wie Energiesteuern eingesetzt werden, um konsequent Emissionen zu verringern. Den bisher sehr wirkungslosen Zertifikatehandel sehen wir kritisch. Einführung eines Umweltgesetzbuches und Abschaffung des Bergrechts Fast 50 Jahre nach dem Erlass der ersten Umweltgesetze ist es an der Zeit, diese übersichtlich und transparent zusammenzufassen. Die Piratenpartei setzt sich für die Etablierung eines Bundesumweltgesetzbuches ein, in dem die relevanten Gesetze und Verordnungen analog zu den Sozialgesetzbüchern zusammengestellt werden. Die Piratenpartei fordert die Abschaffung des Bergrechts. Das heute geltende Bergrecht steht in einer Tradition intransparenter, undemokratischer, obrigkeitsstaatlicher und autoritärer Gesetzgebungen, die bei Vorhaben wie Fracking, Braunkohletagebau und CCS (Carbon Capture & Storage) Grundrechte aushebeln und die ausstehende Neufassung der Umweltgesetzgebung verhindern. Die nötigen das Bergrecht ersetzenden Neuregelungen sollen in das zu schaffende Bundesumweltgesetzbuch aufgenommen werden. Wasserwirtschaft Trinkwasser Wasser ist ein kommunales Gut und muss jedem Bürger zur Verfügung stehen. Wir stehen für die Rekommunalisierung der Wasserversorgung ein, da sie als Infrastruktur der Grundversorgung dient. Wir streben eine hohe Trinkwasserqualität an und wollen diese auch durch die Reduzierung von Schadstoffeintrag erreichen. Die Trinkwasserverordnung soll an aktuelle Erkenntnisse über Wasserinhaltsstoffe regelmässig angepasst werden. Die Eigenwasserversorgung privater Haushalte soll grundsätzlich erlaubt sein. Sofern eine private Hauswasserversorgung möglich ist, lehnen wir einen Anschlusszwang an das kommunale Trinkwassernetz ab. Die Qualitätsprüfung ist eigenverantwortlich zu leisten. Abwasser Abwasser ist ein Wertstoff und wir streben einen ressourcenschonenden Umgang mit den wertvollen Inhaltsstoffen an. Wir treten für die Abschaffung des Anschlusszwanges für häusliche Abwässer an das Abwassernetz ein, wenn die Einhaltung der Ablaufparameter nach der EU-Rahmenrichtlinie eigenverantwortlich sichergestellt wird. Industrielle und die von Krankenhäusern stammende Abwässer sind geeignet vorzubehandeln. Vermischung mit häuslichen Abwässern ist zu vermeiden. Gewässerschutz Die Wasserressourcen sind von Beeinträchtigungen freizuhalten. In allen Bereichen müssen Eingriffe in den Boden auf ihre Verträglichkeit mit dem Gewässerschutz hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bauen und Verkehr Die Art, wie wir leben, wohnen und uns fortbewegen, hat sich in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten stark gewandelt und wird sich weiter entwickeln. Fortschreitende Urbanisierung, der demografische Wandel und die Veränderungen unseres Klimas tragen dazu bei. Die aktive Gestaltung neuer Lebensräume und neuer Mobilität muss nicht nur uns, sondern auch den kommenden Generationen Lebensqualität und Wohlstand sichern. Bauen und Wohnen Wir setzen uns für eine sozial ausgewogene Verteilung von Wohnungsbeständen in Stadtgebieten sowie für den Erhalt und die Entwicklung von Siedlungsstrukturen ein. Diese sollen eine ausgewogene Mischung aus Wohnbebauung, gewerblicher Nutzung und Einrichtungen zur Freizeitgestaltung bieten, um Wege zu verkürzen und soziales Leben in verschiedenen Formen zu fördern. Wir fordern Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen und setzen uns für die Umsetzung von Standards zur Förderung dieser bei Um- oder Neubau gewerblich genutzter Immobilien ein. Wir wünschen uns familienfreundliche Städte und Gemeinden und setzen uns für die Förderung entsprechender Projekte ein. Fördermittel für Wohnungsbau und Sanierungen sind ein wirksames Instrument zur Steuerung des Wohnungsbaus. Sie sollen aber an Kriterien hinsichtlich Umweltfreundlichkeit und Barrierefreiheit gekoppelt werden. Wir sind für flächendeckende qualifizierte Mietspiegel, um unverhältnismäßige Mietpreisentwicklungen zu dämpfen. Wir fördern Maßnahmen zur Unterstützung privater Bauherren während der Planungs- und Bauphase. Verkehr und Infrastruktur Wir sprechen uns gegen die Privatisierung von Verkehrsinfrastrukturen aus. Nur so können gleiche Zugangsbedingungen für alle Nutzer gewährleistet werden. Und nur so kann sichergestellt werden, dass Einnahmen aus Nutzungsentgelten in den Erhalt und gegebenenfalls in den Ausbau der Infrastruktur investiert werden. Die Unterhaltung und der Neubau von Verkehrswegen muss nach vielfältigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Maßstäben erfolgen. Bauvorhaben müssen auch auf zukünftige Entwicklungen im gesamten Verkehrssystem hin geprüft werden. Das bestehende Angebot des ÖPNV muss weiter ausgebaut werden. Weiterhin müssen die Zugangshürden wie hohe Entgelte, komplizierte Entgeltstrukturen und Fahrzeuge mit physischen Barrieren massiv gesenkt werden, um die Nutzung des ÖPNV, auch außerhalb von Ballungsgebieten, attraktiver zu machen. Wir setzen uns dafür ein, dass die verschiedenen Modelle für Fahrscheinlosen ÖPNV in Pilotprojekten getestet werden und unterstützen die Entwicklung alternativer Mobilitätskonzepte. Wir setzen uns für die Förderung verbrauchsarmer Mobilität ein. Ein kurzfristiger Ansatz zu umweltfreundlicherem Verkehr kann nur eine konsequente Verbrauchsreduzierung sein. Das Ersetzen von Erdöl durch Bio-Kraftstoffe ist keine Lösung. Wir befürworten die Nutzung alternativer Antriebskonzepte und Methoden zur Energiebereitstellung ebenso wie die Weiterentwicklung etablierter Technologien hin zu weniger Verbrauch. Ebenso unterstützen wir die Erforschung und Anwendung ergänzender Ansätze wie den Einsatz moderner Telematik-Systeme oder die Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte. Gütertransport gehört auf die Schiene oder das Wasser, soweit dieser dort möglich ist. Energieaufwändige Transporte auf der Straße oder in der Luft sollen reduziert werden. Wir setzen uns für die Förderung von verkehrs- und strukturpolitischen Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens ein. Stadt- und Regionalplanung Wir setzen uns für eine breite Mitgestaltung- und Mitwirkungsmöglichkeit bei der Stadt - und Regionalplanung durch die Bürger ein. Es muss sichergestellt sein, dass eine Beteiligung an geplanten Projekten frühzeitig und umfassend möglich ist. Die städtebauliche Entwicklung von Bauflächen sollte flächen- und umweltschonend erfolgen. Raumordnungsverfahren und die Planung von Infrastrukturen dürfen nicht an bestehenden Grenzen und Zuständigkeiten scheitern. Lösungsorientierte Kooperationen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind daher ebenso zu initiieren und zu intensivieren wie die innereuropäische Zusammenarbeit. Landwirtschaft Stärkung der Landwirtschaft Wir wollen eine leistungsfähige, regional angepasste Landwirtschaft, an der auch Kleinbetriebe gleichberechtigt teilnehmen können und die unter den Voraussetzungen von nachhaltigem Wirtschaften und ökologischem Verbraucherbewusstsein wettbewerbsfähig ist. Das erfordert, dass Landwirte und deren Verbände zusammen mit dem Lebensmittelhandel, Qualitätssiegeln, Naturschutz- und Tierschutzverbänden, aber auch die Vertreter der Politik und die Verbraucher vernetzt und transparent die Bedingungen, Möglichkeiten und deren Umsetzung gemeinsam aushandeln. Verbraucherwille Wir wollen erreichen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht wie bisher unter dem Preisdruck der Lebensmittelkonzerne und der verarbeitenden Industrie stehen. Wir wollen keine Landwirtschaftspolitik, die ausschließlich auf Wachstum abzielt, dabei aber weder die Nachhaltigkeit noch den Verbraucherwillen berücksichtigt. Industrielle Tierproduktion Wir lehnen eine industrielle Massentierhaltung ab. Sie beeinträchtigt unser aller Lebensqualität besonders in den ländlichen Räumen, geht in der Regel mit unakzeptablen Standards in der Nutztierhaltung einher und gefährdet die traditionelle bäuerliche Landwirtschaft. Wir setzen uns für eine artgerechte Haltungsform aller Nutztiere ein. Die Standards der Legehennenhaltung wollen wir für die gesamte Geflügelhaltung erreichen. Wir halten die derzeitige Stallfläche für Masthähnchen und Puten am Mastende für zu klein. Der Platzbedarf ist mit entsprechenden Fachleuten zu überprüfen und gegebenenfalls konsequent nachzubessern. Die Haltung von Paarhufern ist über den Schlüssel der Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Region anzupassen. Nur so ist sichergestellt, dass eine ökologisch sinnvolle und nachhaltige Tierhaltung gewährleistet ist, da sowohl die Erzeugung von Futter als auch die umweltschonende Verwertung der Exkremente im Einklang mit der verfügbaren Fläche stehen und die Nährstoffkreisläufe geschlossen werden. Bereits bestehende Gesetze und Verordnungen müssen konsequent angewendet und deren Einhaltung strenger als bislang kontrolliert werden. Natürliche Ressourcen Wir bekennen uns zu einer Landwirtschaft, die langfristig die natürlichen Ressourcen schont. Saatgut, ob gentechnisch oder konventionell resistent gegen Pflanzenschutzmittel gezüchtet, kann durch Auskreuzung in bestehende Ökosysteme eine besondere Gefährdung der Umwelt darstellen. Resistent gezüchtete Pflanzen funktionieren in der Landwirtschaft nur durch den gleichzeitigen Einsatz von speziell darauf abgestimmten Pflanzenschutzmitteln. Hierdurch wird die Landwirtschaft gezwungen, spezifische Mittel bestimmter Hersteller zum Einsatz zu bringen. Dieser Produktionszwang führt die Landwirtschaft in die direkte Abhängigkeit von den Rechteinhabern an Saatgut und Pflanzenschutzmitteln. Eine Kombination von Saatgut mit Pflanzenschutzmitteln und deren Schutz durch Patente lehnen wir grundsätzlich ab. Agrarsubventionen Die Piratenpartei Deutschland setzt sich auf EU- und Bundesebene dafür ein, dass künftig keine öffentlichen Gelder in Form von Agrarsubventionen ohne Gegenleistung in den Bereichen Klima, Umwelt, Natur sowie Tier- und Artenschutz vergeben werden. Dazu bedarf es einer laufenden Neubewertung dieser Leistungen im Hinblick auf ihren Nutzen für die Gesellschaft. Langfristiges Ziel ist ein Abbau der Agrarsubventionen. Um die landwirtschaftlichen Betriebe vor den Folgen des plötzlichen Wegfalls der Subventionen zu schützen, sollen diese in der Übergangsphase degressiv ausgerichtet und ab einer zu bestimmenden einzelbetrieblichen Auszahlungshöhe gekappt werden. Tierschutz Verbandsklagerecht Wir befürworten die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher in mehreren Bundesländern keine entsprechende Gesetzgebung existent. Tierschutz in der Nutztierhaltung Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Der Platz in Ställen muss ausreichend sein und ein artgerechtes Verhalten der Tiere ermöglichen, so dass die Tiere weitestgehend ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen können. Die Haltungsform muss zuträgliche natürliche Sozialkontakte, beispielsweise zwischen Artgenossen, ermöglichen und ausreichend Ruhemöglichkeiten bieten. Dauerlärm, der die Psyche der Tiere beeinträchtigt, ist zu vermeiden. Den Tieren muss ausreichend Zugang zu frischer Luft und Tageslicht ermöglicht werden. Die Haltungsform von Nutztieren muss - sofern Arbeits- und Tierschutzrichtlinien dem nicht entgegenstehen - so gestaltet sein, dass keine Amputationen von Körperteilen notwendig werden. Maßnahmen wie Schnäbel kürzen oder Schwänze abschneiden, die bei zu enger Haltung eingesetzt werden, sind zu verbieten. Die Tötung von Großtieren wie Rindern und Schweinen, sowie gravierende Eingriffe, wie etwa die Kastration von Ferkeln, dürfen nur unter Betäubung erfolgen. Transportzeiten von Großtieren vom Hof bis zum Schlachthof dürfen sechs Stunden nicht übersteigen. Wirtschaftsweisen, die dazu führen, dass ein Großteil der Tiere - zum Beispiel auf Grund des Geschlechts - sofort getötet und als Müll entsorgt werden, sind umzustellen. Brandzeichen, zum Beispiel Schenkelbrand bei Pferden, sind konsequent zu verbieten. Tierversuche Tierversuche sollen, insbesondere wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, für pharmazeutische Stofftests und andere qualvolle Experimente nicht mehr verpflichtend sein. Um einen Rückgang von Tierversuchen zugunsten von Forschungen an alternativen Methoden bewirken zu können, ist es notwendig, Subventionen für Tierversuche zu streichen und sie auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden. Außerdem soll eine möglichst lückenlose, globale Veröffentlichung aller Ergebnisse erfolgen, um wiederholende Versuche zu vermeiden. Genehmigungen für Tierversuche sind abhängig vom "Schweregrad" unterschiedlich zu genehmigen. Versuche, die großes Leid über lang anhaltenden Zeitraum verursachen, sollen erheblich schwieriger zu genehmigen sein als Versuche, die kein oder nur sehr kurzfristig Leid verursachen. Genehmigungsverfahren sollen transparent und nachvollziehbar sein. Im nichtmedizinischen Bereich, wie zum Beispiel für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, lehnen wir Tierversuche ab. Dies gilt auch für Versuche bezüglich einzelner Bestandteile der Produkte. Zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen sind unabhängige unangekündigte Kontrollen der Versuchslabore durchzuführen. Verbraucherschutz Im Verhältnis zwischen Hersteller, Vertreiber und Verbraucher ist letzterer in der Regel unterlegen. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen der Piratenpartei und Aufgabe des Verbraucherschutzes, wie wir ihn uns vorstellen. Unser Ziel ist es, den berechtigten Interessen der Verbraucher als Konsument von Waren und Nutzer von Dienstleistungen sowie in Bezug auf Datenschutz, Urheberrecht und Transparenz mehr Geltung zu verschaffen. Wir werden uns für eine Vereinfachung und verbesserte Nachvollziehbarkeit der vielfältigen juristisch zulässigen Möglichkeiten, irreführenden Begrifflichkeiten und Formulierungen in der Werbung und Vertragstexten einsetzen. Insbesondere müssen gesundheits- und umweltrelevante Produktinhalte klar erkennbar sein. Bei Finanzprodukten sind die Risiken im gleichen Umfang wie die Chancen darzustellen. Die Publikation von medizinischen Studien muss unabhängig von ihrem Ergebnis erfolgen. Alle entsprechenden Studien sind vor ihrer Durchführung zu registrieren. Bei Heilverfahren ist anzugeben, auf welcher theoretischen Grundlage sie beruhen. Die Kosten medizinischer und zahnmedizinischer Versorgung müssen für den Patienten nachvollziehbar und auch verständlich sein. Missstände wie der Handel mit personenbezogenen Daten durch staatliche Stellen sind abzustellen und die wirtschaftliche Nutzung und Verknüpfung privater Daten durch Firmen wie Facebook und Google nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig (Opt-In). Wir wollen die Aufklärung über die damit verbundenen Risiken stärken. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, das Verbandsklagerecht für staatlich anerkannte Stellen auf den Bereich des Verbraucherschutzes zu erweitern, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher zu klären. Kunst & Kultur Arbeit und Soziales Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des "Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe" aus unserem Parteiprogramm erfüllt. Es soll: die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen. Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen. Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Zeitgleich werden wir uns im Bundestag dafür einsetzen, dass noch vor Ende der Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für Volksabstimmungen auf Bundesebene geschaffen werden. Sie sollen den Bürgern ermöglichen, sowohl die in der Enquete-Kommission vorgestellten als auch andere Grundeinkommens-Modelle als Gesetzentwurf direkt zur Abstimmung zu stellen. Um dabei über eine Vielfalt an Konzepten gleichzeitig entscheiden zu können, sollen Volksabstimmungen auch mit Präferenzwahlverfahren durchgeführt werden können. Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein. Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII) Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII). Begrenzung der Leiharbeit Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen. In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile selbst betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber sogar noch weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale. Leiharbeit sollte aus diesem Grund - wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war - begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen. Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden. Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen. Familie und Gesellschaft Gesundheitspolitik Europa Außenpolitik Wirtschaft & Finanzen Innen- und Rechtspolitik politische Transparenz und Antikorruption Einflussnahme auf politische Entscheidungen offenlegen Die Piratenpartei Deutschland fordert die Offenlegung der Einflussnahme von Interessensverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen. Um die Unabhängigkeit von Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitglieden gegenüber illegitimer Einflussnahme zu stärken, strebt die Piratenpartei die Umsetzung der folgenden Maßnahmen in den Bereichen Transparenz politischer Prozesse, Parteienfinanzierung, Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung an: Einrichtung eines Lobbyregisters für den Deutschen Bundestag Die Piratenpartei Deutschland erkennt die Konsultation von Interessenvertretern – z.B. Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an – solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses, lehnen wir ab. Die Piratenpartei fordert ein Lobbyregister für den Bundestag, in das sich Interessenvertreter und Interessenvertretungen verpflichtend eintragen müssen, um einen Hausausweis zu erhalten und die Möglichkeit zu bekommen, bei Gesetzesvorhaben durch den Deutschen Bundestag angehört zu werden. Ein solches Register soll zunächst in der Anlage 2 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Registrierung von Verbänden und deren Vertretern) verankert werden und die existierende „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“ ersetzen. Es muss Aussagekraft hinsichtlich Budget, Tätigkeitsbereich, Anzahl und Namen der tätigen Personen und – bei freiberuflichen Interessenvertretern, Lobbyagenturen, Anwaltskanzleien und Denkfabriken – Mandanten und Auftraggeber enthalten. Alle Angaben müssen regelmäßig aktualisiert und falsche oder überholte Daten unverzüglich berichtigt werden. Der Präsident des Bundestages soll bis auf weiteres das Register führen und als Kontrollinstanz sicherstellen, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind und die Einträge regelmäßig aktualisiert werden. Er muss externen Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen über Verstöße konsequent nachgehen, bei Verdachtsfällen eigenständig Untersuchungen einleiten und jährlich einen Bericht veröffentlichen, der die Untersuchungsergebnisse abgeschlossener Verfahren enthält. Beschwerdeführer und -gegner sollen eine Überprüfung der Entscheidung beantragen können. Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Fristen müssen mit Bußgeldern und weiteren Sanktionsmöglichkeiten geahndet werden – bis hin zur Erfassung auf einer schwarzen Liste bei besonderer Schwere des Fehlverhaltens. Aus Transparenzgründen soll ein solches Register auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht werden. Es muss maschinenlesbar gestaltet sein, um im Sinne von OpenData die Verknüpfung mit Abgeordneten- und Abstimmungsdaten zu ermöglichen und um Sortier- und Durchsuchbarkeit sicherzustellen. Es soll geprüft werden, ob die Führung und Kontrolle des Registers mittelfristig an eine unabhängige öffentliche Institution, z.B. den Bundesrechnungshof oder den den Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit übertragen sowie die weitere Ausgestaltung durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt werden kann. Erweiterung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung Die Piratenpartei Deutschland fordert klare und umfassende Regelungen zum wirksamen Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung, um die Rechtslage an den globalen Mindeststandard der von Deutschland bereits 2003 unterzeichneten, aber mangels Umsetzung in deutsches Recht immer noch nicht ratifizierten UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) anzupassen und Deutschlands internationale Schlusslichtrolle bei der Korruptionsstrafbarkeit von Abgeordneten zu beenden. Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung soll dem für die Bestechung von Amtsträgern (§ 334 StGB) angenähert werden. § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) muss dahingehend überarbeitet werden, dass nicht nur der direkte Stimmenkauf und -verkauf berücksichtigt wird, sondern auch die Vorteilsannahme und –gewährung in anderen Fällen der Mandatswahrnehmung oder meinungsbildender Funktionsausübung im parlamentarischen System. Die Neufassung muss auch immaterielle Versprechen erfassen und der Straftatsbestand auf die Vorteilsannahme oder –Gewährung Dritter sowie Vorteile, die nach der Handlung bzw. dem Unterlassen gewährt oder angenommen werden, ausgeweitet werden. Die Annahme von Spenden durch einzelne Abgeordnete muss durch eine Änderung des § 44a, Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) untersagt werden. Eine Bagatellregelung („Schnittchenklausel“) für die Bewirtung bei parlamentarischen Abenden und anderen Veranstaltungen sowie Ausnahmeregelungen für Zuwendungen im Rahmen von normalem parlamentarischen Verhalten („parlamentarische Gepflogenheiten“) sollen sicherstellen, dass die Abgeordneten nicht in der freien Ausübung ihres Mandats eingeschränkt werden. Sowohl die Schnittchenklausel als auch die parlamentarischen Gepflogenheiten sollen in einer Anlage zur Geschäftsordnung des Bundestages verankert und durch den Bundestagspräsidenten in einer Ausführungsbestimmung festlegt werden. Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln von Abgeordneten Die Piratenpartei Deutschland erkennt die Rolle von Nebentätigkeiten für den beruflichen Wiedereinstieg nach der Zeit des Abgeordnetenmandats an – insbesondere für Freiberufler und persönlich haftendende Geschäftsführer von kleinen Kapitalgesellschaften. Allerdings wird Wählern derzeit die Abwägung, ob und inwieweit sich Abgeordnete auf Grund ihrer Nebeneinkünfte in einem Interessenkonflikt befinden, durch intransparente Regelungen und Schlupflöcher erschwert bis unmöglich gemacht. Die Piratenpartei fordert eindeutige Aussagen zur Höhe der Nebeneinkünfte von Abgeordneten des deutschen Bundestages sowie die Identifizierung möglicher Interessenkonflikte und Abhängigkeiten – dies ist nach dem aktuellen Stand des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages derzeit nicht möglich. Wir stellen fest, dass sich gerade der Bereich 'Funktionen' in Unternehmen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen zu einem massiven Problem ausgeweitet hat. Unternehmen und Lobbyverbände kaufen sich insbesondere mit Beiratsmandaten bei Abgeordneten ein. Diese sind in der Regel durch hohe Aufwandentschädigungen und Sitzungsgelder erheblich attraktiver als entgeltliche Nebentätigkeiten – bei gleichzeitig geringerem zeitlichen Aufwand. Wir fordern daher eine Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln in der Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages) sowie im zehnten Abschnitt des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz). Dazu gehören die Verpflichtung, auch einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte unter EUR 1000,- angeben zu müssen, sowie die Beendung der Verschleierung der tatsächlichen Einkünfte der Bundestagsabgeordneten über Stufenangaben. Stattdessen müssen die Abgeordneten verpflichtet werden, den tatsächlichen wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit auf den Cent genau anzugeben. Rechtsanwälte sollen, mit Rücksicht auf den Schutz ihrer Mandanten, zumindest angeben müssen, aus welcher Branche ihre Auftraggeber kommen. Eine Veröffentlichung der Identität von Mandaten soll mit Einwilligung möglich sein. Da die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten steht, soll die maximale Anzahl der Funktionen in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten oder sonstiger Gremien durch eine entsprechende Änderung der Verhaltensregeln und des Abgeordnetengesetzes begrenzt werden, damit die Abgeordneten ihrer primären Tätigkeit gewissenhaft nachkommen können. Verstöße gegen Verhaltensregeln und Anzeigepflichten müssen u.a. durch höhere Ordnungsgelder als bisher geahndet werden. Nebeneinkünfte, Aufwandsentschädigungen und geldwerte Vorteile sowie Auftraggeber müssen unmittelbar nach Erhalt maschinenlesbar über den Bundestagspräsidenten veröffentlicht werden, um die Daten mit dem Lobbyregister und dem Abstimmungsverhalten in Plenum und Ausschüssen verknüpfen zu können. Eindämmung des politischen Sponsorings Die Piratenpartei Deutschland lehnt die intransparente Finanzierung von politischen Veranstaltungen durch Sponsorengelder ab. Verbände und Unternehmen versuchen über Sponsorenengagements auf Parteitagen sowie Sommerfesten von Regierungsbehörden die vergleichsweise strengeren Auflagen für Parteispenden zu umgehen und sich über die Anmietung von Standflächen Zugang zu Entscheidungs- und Mandatsträgern zu verschaffen. Die Piratenpartei fordert die Ergänzung des Parteiengesetzes um eine Anzeigepflicht für politisches Sponsoring, um die Praxis der indirekten Unternehmenszuwendungen an Parteien, Bundes- und Landesregierungen zu beenden und, um direkte Zurechenbarkeit zwischen Sponsoring und politischem Handeln herzustellen. Sponsorengelder müssen in Zukunft in den Rechenschaftsberichten der Parteien unter Angabe der Höhe namentlich aufgeführt werden, damit ihre Herkunft nicht wie bisher als Veranstaltungseinnahmen verschleiert werden kann. Um die Alimentierung der politischen Einflussbemühungen von Unternehmen über Steuermittel zu beenden, müssen Sponsoring und direkte Spenden von Unternehmen zukünftig gleichbehandelt und die steuerliche Absetzbarkeit von Sponsoringaufwendungen durch juristische Personen abgeschafft werden. Veranstaltungen der Bundesregierung, der Landesvertretungen der Bundesländer, sowie des Deutschen Staatsoberhauptes sollen anstatt über Sponsorengelder aus Haushaltsmitteln finanziert werden, damit der Anreiz für die Haushaltsausschüsse der Parlamente steigt, die Sinnhaftigkeit von opulenten Sommerfesten genauer als bisher zu prüfen. Einführung von Karenzzeiten für Spitzenpolitiker Die Piratenpartei Deutschland lehnt es ab, dass ausgeschiedene Spitzenpolitiker im Bereich ihrer ehemaligen Zuständigkeiten kurzfristig Tätigkeiten der politischen Interessenvertretung für Unternehmen und Verbände übernehmen. Damit Mandatsträgern und Regierungsbeamten weniger Anreiz haben, ihr politisches Handeln von den Interessen möglicher zukünftiger Arbeitgeber abhängig zu machen, fordert die Piratenpartei die Einführung von Sperrfristen (sogenannten „Karenzzeiten“) für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Staatsminister und leitende Regierungsbeamte, sofern dem kein höherrangiges Recht entgegensteht. Sperrfristen müssen für die Politikfelder gelten, für die Entscheidungsträger in ihrer bisherigen politischen Funktion zuständig waren, und bei denen es Zusammenhänge zwischen den im Amt getroffenen Entscheidungen und der nach dem Ausscheiden beabsichtigten Tätigkeit geben könnte. Die Sperrfrist muss für Amts- und Mandatsträger in Bund und Ländern grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen und durch eine unabhängige Stelle ausgesprochen, geprüft und überwacht werden. Die Karenzzeit soll in Fällen besonders schwerer Interessenskonflikte auf bis zu drei Jahre ausweitet werden können. Darüber hinaus soll eine dreijährige Anzeigepflicht eingeführt werden, die sich an §42a Beamtenrechtsrahmengesetz und §69a Bundesbeamtengesetz orientiert. Zu diesem Zweck soll die Stelle eines unabhängigen Bundesbeauftragten für Ethik und Antikorruption geschaffen werden, der der Dienstaufsicht des BMI und der Rechtsaufsicht der Bundesregierung untersteht, jedoch keiner Fachaufsicht unterliegt. Dieser muss Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Karenzzeiten mit öffentlichen Rügen und Bußgeldern ahnden und von einem ebenfalls einzurichtenden, aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Zivilgesellschaft und Wirtschaft paritätisch besetzten, Bundesethikrat beraten werden, der die angezeigten, geplanten Tätigkeiten beurteilt und gegenüber dem Bundesbeauftragten öffentliche Empfehlungen ausspricht. Anpassung des Abgeordnetengesetzes an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption Die Piratenpartei Deutschland tritt dafür ein, das Abgeordnetengesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption, anzupassen. Dazu gehört: 1. die Mandatspflichten eines Abgeordneten zu definieren 2. den Begriff der ungerechtfertigten Vorteils zu definieren sowie 3. die Annahme von Spenden durch Abgeordnete zu untersagen Spenden sollten nur von Parteien bzw. Wählergemeinschaften angenommen werden dürfen. Für parteilose und fraktionslose Abgeordnete könnte gegebenenfalls eine Sonderregelung geschaffen werden. 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