#Piratenwiki (de) Atom-Feed für „Piratenwiki“ Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 114 Hauptseite Chat Forum Planet Website Seite Diskussion Quelltext anzeigen Versionen/Autoren Streifen500k.png Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 114 Aus Piratenwiki < Initiative gemeinsames Wahlprogramm | Anträge für die Umfrage 2013 Wechseln zu: Navigation, Suche <- Zurück zur Wahlprogramm Initiative 2013 Freiheit und Grundrechte Nummer: 114 Antragsteller: ZombB Bundesparteitag: 2013.1 Zusammenfassung: Konkretisierung der Ablehnung von Bundes- und Staatstrojanern und die Abschaffung gesetzliche Befugnisse hierzu. Für den Fall, dass wir diese Forderung nicht umsetzen können, fordern wir sehr hohe, gesetzliche Hürden zur Sicherung von Grundrechten. Schlagworte: Überwachung, Bundestrojaner, Staatsrojaner, Grundrechte, Rechtstaat Ranking: 1 Datum der letzten Änderung: 10.3.2013 Inhalt Titel: Keine Bundes- oder Staatstrojaner Text: Der Bundesparteitag zur möge zur Konkretisierung des Grundsatzeprogrammes das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 wie folgt ergänzen: Verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme (z.B. Bundes- oder Staatstrojaner) Für uns Piraten sind verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme durch den Staat nicht mit Grundrechten und Rechtstaat vereinbar. Wir setzen uns daher für die Abschaffung der Befugnisse für staatliche Behörden zum Verwanzen solcher Systeme ein. Wenn wir für die Abschaffung und Verhinderung solcher Eingriffe keine ausreichende parlamentarische Mehrheit finden, werden wir uns bei der gesetzlichen Umsetzung eines solchen Grundrechteingriffs zusätzlich zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht dafür einsetzen, diesen erheblichen Eingriff in bürgerliche Grundrechte durch folgende Maßnahmen streng zu reglementieren und zu kontrollieren: * Durch die Installation einer komplexen Software zur Durchführung des verdeckten Zugriffs werden informationstechnische Systeme prinzipbedingt nachhaltig verändert. Die Integrität der gespeicherten Daten ist so nicht mehr gewährleistet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind daher als Beweis vor Gericht völlig ungeeignet. Wir setzen uns deshalb für ein gesetzlich geregeltes ausnahmsloses Verwertungsverbot von Beweisen ein, die auf diese Art gewonnen wurden. * Eine Unterscheidung zwischen Quellen-TKÜ und einem weitergehenden Eingriff ist lediglich ein realitätsfernes theoretisches Konstrukt. In der Praxis können wir keinen Unterschied in der Tiefe des Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen erkennen. Die Eingriffschwelle für die Quellen-TKÜ ist daher mindestens ebenso hoch wie für jeden anderen verdeckten Eingriff in ein informationstechnisches System. * Anordnungen für diese Eingriffe werden ausschließlich von Richtern beschlossen. Eine Anordnung im Falle einer Gefahr im Verzug durch die Exekutive (z.B. Staatsanwalt, Behördenleiter, Ministerien) schließen wir aus. Eine Anordnung darf nur erfolgen, wenn bereits andere mildere Maßnahmen durchgeführt wurden und erfolglos waren. * Durch Gesetz bzw. Verordnung werden technische Vorgaben - insbesondere bzgl. zwingend notwendiger Sicherheitsmechanismen - im Detail bundesweit einheitlich geregelt. * Die Einhaltung der technischen Vorgaben wird durch eine von den Ermittlungsbehörden vollständig unabhängige staatliche Stelle überwacht. Programme und Software, die von den Ermittlungsbehörden für den verdeckten Eingriff eingesetzt werden sollen, müssen vorab von dieser unabhängigen Stelle untersucht und für den Einsatz freigegeben werden. * Da die Umsetzung des Eingriffs nur in absoluten Ausnahmefällen - also als Ultima Ratio - erfolgen darf, wird diese in der Bundesrepublik auf sehr wenige gleichzeitige Fälle beschränkt sein. Diese Aufgabe wird daher zentral von einer kleinen Zahl sehr gut ausgebildeter Fachkräfte übernommen und in in einer von den berechtigten Stellen unabhängigen Bundesbehörde gebündelt. Die berechtigten Stellen des Bundes und der Länder können diese Bundesbehörde im Wege der Amtshilfe mit rechtlich zulässigen Maßnahmen beauftragen. Diese Bundesbehörde wird einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterworfen. * Das anordnende Gericht wird verpflichtet innerhalb von 30 Tagen nach Abschluß einen ausführlichen Bericht über die durchgeführte Maßnahme zu erstellen. Mit der Erstellung des Berichts ist ein Richter zu betrauen, der bisher nicht an der entsprechenden Ermittlung beteiligt war. In diesem Bericht ist festzustellen, ob die Maßnahme ordnungsgemäß im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach den Bestimmungen der richterlichen Anordnung durchgeführt wurde. Ebenso obliegt es dem Richter zu bewerten, ob die gewonnenen Erkenntnisse letztendlich den schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen rechtfertigen. * Ein parlamentarisches Kontrollgremium wird die Berichte der Richter sammeln, regelmässig zusammenfassen und auswerten. Anhand der Auswertungen ist regelmäßig zu prüfen, ob diese Grundrechtseingriffe in der Praxis überhaupt gerechtfertigt sind und insgesamt benötigt werden. Auch wenn alle diese Maßnahmen im Gesetz verankert werden, werden wir uns weiterhin konsequent für die Abschaffung und ein strafbewertes Verbot der verdeckten Eingriffe in informationstechnische Systeme einsetzen." Begründung: Es kann Situationen geben, in denen wir eine staatlich durchgeführte Verwanzung nicht verhindern können. In diesem Fall soll das Wahlprogramm sicherstellen, dass wir uns nicht einfach aus der Diskussion verabschieden und den anderen Parteien das Feld kampflos überlassen. Wir fordern für diesen Fall hilfsweise sehr strenge Vorgaben zur Umsetzung und Anforderungen an die Trojanisierung. Am Anfang und Ende lassen wir an unserem eigentlichen Ziel keine Zweifel. Durch die strengen Regelungen ist beabsichtigt, den Eingriff als solches möglichst unattraktiv oder gleich unmöglich zu machen. Als Ziel sehe ich hier, die Zahl auf unter 20 derartige Eingriffe pro Jahr von allen berechtigten Stellen in der Bundesrepublik zusammen zu drosseln. Wird das Know-How auf verschiedene Einzelpersonen in verschiedenenen Landes- und Bundesbehörden verteilt, kann kein einheitliches hohes Schutzniveau für die Grundrechte der Betroffenen garantiert werden. Um dieses hohe Niveau dur qualifiziertes, vertrauenswürdiges Fachpersonal sicherzustellen, schlage ich vor, dass diese Angriffe auf den Bürger von einer zentralen und daher hoffentlich gut kontrollierbaren Behörde zentral vorgenommen werden. Mir ist bewusst, dass es auch viele gute Gründe gegen so eine zentrale Schnüffelagentur gibt. Zusätzlich zur Anordnung durch den Richter soll eine Kontrolle nach Abschluß eingeführt werden. Der Hintergund ist, dass Richter durch Annahme einer Maßnahme nicht am wenigsten Arbeit haben sollen. Ebenso entsteht durch diese Bewertungen eine Basis für zukünftige Entscheidungen. Sollten sich Maßnahmen trotz positiver abschliessender Bewertung durch den Richter als unrechtmässig herausstellen, können Probleme mit dem Richtervorbehalt nachgewiesen werden, die dann auch politisch oder anderweitig gelöst werden müssen. Im LQFB wurde eine Vorgängerversion dieses Antrags eingefroren. Am Anfang habe ich noch mal unsere Position aus dem Grundsatzprogramm wiederholt. Desweiteren habe ich die richterliche Kontrolle nach Abschluß entsprechend eine Anregung modifiziert. (s.u.) Diese Antrag wurde ursprünglich als PA318 beim Bundesparteitag 2011.2 in Offenbach eingereicht. Und zuletzt beim Bundesparteitag 2012.2 in Bochum als PA538. Piratenpad: - Liquid Feedback: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1749.html Wiki-Antragsfabrik: - Anregungen ^Eine Anregung hinzufügen Bitte hier Anregungen/Bemerkungen zum Wahlprogrammpunkt eintragen. * ... Diskussion ^Einen Pro/Contra Punkt hinzufügen Hier kann das Für und Wider zum Wahlprogrammpunkt eingetragen werden. Pro/Contra-Argument * dein Argument + dein Gegenargument Unterstützung / Ablehnung Du findest diesen Wahlprogrammpunkt gut? ^Sich für den Wahlprogrammpunkt aussprechen 1. ? 2. ... Du findest den Wahlprogrammpunkt in der jetzigen Form schlecht? ^Sich gegen den Wahlprogrammpunkt aussprechen 1. ? 2. ... 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