17. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Plenarprotokoll 76. Sitzung Donnerstag, 18. Februar 2016 Inhalt ........................................................................ Seite Inhalt ........................................................................ Seite Nachruf ................................................................... 7841 Ablauf eines Aufenthaltstitels ..................... 7855 Alexander Longolius, ehemaliger Vizepräsident des Abgeordnetenhauses ..... 7841 Mitteilungen des Präsidenten und Geschäftliches ......................................................... 7841 1 7855 7855 7855 7855 7855 7856 Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde ......................................... 7841 Vergütung der ambulanten Notfallversorgung ........................................ 7856 Aktuelle Stunde ............................................ 7841 Dr. Gottfried Ludewig (CDU) ................... 7856 Senator Mario Czaja .................................. 7856 gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge ...... 7856 „Viel Lyrik, wenig Substanz: Czajas Krankenhausplan verschärft Personalmangel und Finanznot“ ................ 7841 (auf Antrag der Fraktion Die Linke) Dr. Wolfgang Albers (LINKE) ................. Thomas Isenberg (SPD) ............................ Oliver Schruoffeneger (GRÜNE) .............. Dr. Gottfried Ludewig (CDU) ................... Thomas Isenberg (SPD) ............................ Oliver Schruoffeneger (GRÜNE) .............. Ralf Wieland (SPD) .................................. Dr. Gottfried Ludewig (CDU) ................... Dr. Wolfgang Albers (LINKE) ................ Dr. Gottfried Ludewig (CDU) ................... Alexander Spies (PIRATEN) .................... Senator Mario Czaja .................................. 2 Ülker Radziwill (SPD) .............................. Senator Mario Czaja .................................. Ülker Radziwill (SPD) .............................. Senator Mario Czaja .................................. Hakan Taş (LINKE) .................................. Senator Mario Czaja .................................. 7842 7844 7845 7847 7847 7848 7848 7848 7850 7850 7851 7852 Fragestunde .................................................. 7855 gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Antje Kapek (GRÜNE) ............................. Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen ......... Antje Kapek (GRÜNE) ............................. Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen ......... Fabio Reinhardt (PIRATEN) .................... Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen ......... 7856 7856 7857 7857 7857 7857 Standorte für Flüchtlingsunterkünfte ........ 7858 Udo Wolf (LINKE) ................................... Regierender Bürgermeister Michael Müller .......................................... Udo Wolf (LINKE) ................................... Regierender Bürgermeister Michael Müller .......................................... Ramona Pop (GRÜNE) ............................. Regierender Bürgermeister Michael Müller .......................................... 7858 7858 7858 7858 7859 7859 Akteneinsichtsrecht ..................................... 7859 Christopher Lauer (PIRATEN) ................. 7859 Bürgermeister Frank Henkel ..................... 7859 Christopher Lauer (PIRATEN) ................. 7860 Die Veröffentlichungen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 470449, 12313 Berlin. Telefon: 6618484, Telefax: 6617828. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7836 Bürgermeister Frank Henkel ..................... 7860 Ajibola Olalowo (GRÜNE) ....................... 7860 Regierender Bürgermeister Michael Müller .......................................... 7860 zur Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/2528 hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2707-1 Kriminalität rund um das Kottbusser Tor ................................................................. 7861 Björn Eggert (SPD) ................................... Bürgermeister Frank Henkel ..................... Björn Eggert (SPD) ................................... Bürgermeister Frank Henkel ..................... Christopher Lauer (PIRATEN) ................. Bürgermeister Frank Henkel ..................... 7861 7861 7861 7861 7862 7862 Frank Zimmermann (SPD) ........................ Steffen Zillich (LINKE) ............................ Frank Zimmermann (SPD) ........................ Benedikt Lux (GRÜNE) ........................... Dr. Robbin Juhnke (CDU) ........................ Carola Bluhm (LINKE) ............................. Christopher Lauer (PIRATEN) ................. Versorgung der Berliner Grundschulen mit Lehrkräften ........................................... 7862 Stefan Schlede (CDU) ............................... Senatorin Sandra Scheeres ........................ Stefan Schlede (CDU) ............................... Senatorin Sandra Scheeres ........................ Regina Kittler (LINKE) ............................ Senatorin Sandra Scheeres ........................ 7862 7862 7863 7864 7864 7864 Lehrkräftemangel im Grundschulbereich . 7865 Stefanie Remlinger (GRÜNE) .................. Senatorin Sandra Scheeres ........................ Stefanie Remlinger (GRÜNE) .................. Senatorin Sandra Scheeres ........................ Regina Kittler (LINKE) ............................ Senatorin Sandra Scheeres ........................ 7865 7865 7865 7866 7866 7866 4 4.1 Priorität der Fraktion Die Linke ................ 7874 15 Historische Mitte Berlins bewahren: Zerstörung der Friedrichswerderschen Kirche stoppen ............................................. 7874 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 2. Dezember 2015 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. Dezember 2015 Drucksache 17/2639 7866 7866 7866 7866 7867 7867 3 7867 7867 7867 7867 7868 7868 „Verfassungskonforme Alimentation für alle Berliner Beamten“ ................................ 7868 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Januar 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2707 Prioritäten .................................................... 7874 gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2536 Katrin Lompscher (LINKE) ...................... Ellen Haußdörfer (SPD) ............................ Antje Kapek (GRÜNE) ............................. Dr. Manuel Heide (CDU) .......................... Philipp Magalski (PIRATEN) ................... Voraussetzungen für Wahlen am 18. September ............................................... 7867 Andreas Baum (PIRATEN) ...................... Bürgermeister Frank Henkel ..................... Andreas Baum (PIRATEN) ...................... Bürgermeister Frank Henkel ..................... Steffen Zillich (LINKE) ............................ Bürgermeister Frank Henkel ..................... 7868 7869 7869 7869 7870 7872 7873 Ergebnis ......................................................... 7874 Beschlusstext ................................................. 7932 Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge in illegalen Ferienwohnungen . 7866 Katrin Möller (LINKE) ............................. Senatorin Sandra Scheeres ........................ Katrin Möller (LINKE) ............................ Senatorin Sandra Scheeres ........................ Steffen Zillich (LINKE) ............................ Senatorin Sandra Scheeres ........................ Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 7874 7876 7876 7877 7878 Ergebnis ......................................................... 7879 4.2 Priorität der Piratenfraktion ...................... 7879 7 a) Wahlrecht ohne Altersbegrenzung I: Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin ................................................. 7879 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Januar 2016 Drucksache 17/2708 zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0111 Zweite Lesung Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7837 b) Wahlrecht ohne Altersbegrenzung II: Antrag auf Änderung des Landeswahlgesetzes ................................ 7879 b) Erneute Haftungsprüfung für Mitglieder des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH ohne Einflussnahme von Aufsichtsratsmitgliedern sicherstellen .. 7893 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Januar 2016 Drucksache 17/2709 Dringlicher Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/2717 zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0112 Andreas Otto (GRÜNE) ............................ Ole Kreins (SPD) ...................................... Andreas Otto (GRÜNE) ............................ Jutta Matuschek (LINKE) ......................... Stefan Evers (CDU) .................................. Martin Delius (PIRATEN) ........................ Zweite Lesung Christopher Lauer (PIRATEN) ................. Joschka Langenbrinck (SPD) .................... Dirk Behrendt (GRÜNE) .......................... Dr. Robbin Juhnke (CDU) ........................ Katrin Möller (LINKE) ............................. Dr. Uwe Lehmann-Brauns (CDU) ............ Katrin Möller (LINKE) ............................. 7880 7881 7882 7883 7883 7884 7884 5 Gesetz zur Umsetzung des Mindestabstands nach dem Spielhallengesetz Berlin für Bestandsunternehmen (Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin – MindAbstUmsG Bln) sowie zur Änderung spielrechtlicher Vorschriften .... 7885 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2620 Dritte Lesung hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2620-2 Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2714 Ergebnis ......................................................... 7901 6 Erste Lesung 7885 7887 7888 7888 7889 7890 7891 7892 7892 Ergebnis ......................................................... 7893 4.5 Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen .......................................................... 7893 a) „Milliardengrab BER“: Haftung der Flughafengesellschaft und ihrer Organe unabhängig prüfen .................... 7893 Dringlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2718 Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und zur Anpassung betroffener Gesetze .................. 7901 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 18. Januar 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2689 4.3 und 4.4 Priorität der Fraktion der SPD und Priorität der Fraktion der CDU ................. 7885 Daniel Buchholz (SPD) ............................. Dirk Behrendt (GRÜNE) .......................... Jutta Matuschek (LINKE) ......................... Dirk Behrendt (GRÜNE) .......................... Matthias Brauner (CDU) ........................... Jutta Matuschek (LINKE) ......................... Daniel Buchholz (SPD) ............................. Jutta Matuschek (LINKE) ......................... Pavel Mayer (PIRATEN) .......................... 7893 7895 7896 7897 7898 7899 Ergebnis ......................................................... 7901 Ergebnis ......................................................... 7885 14 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Härteausgleich für Mieter/-innen im Berliner Enteignungsgesetz – aus den Fehlern der Beermannstraße lernen (Gesetz zur Änderung des Berliner Enteignungsgesetzes) ................................... 7901 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 6. Januar 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2706 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2448 Zweite Lesung Harald Moritz (GRÜNE) ........................... Iris Spranger (SPD) ................................... Harald Moritz (GRÜNE) ........................... Iris Spranger (SPD) ................................... Heidi Kosche (GRÜNE) ........................... Iris Spranger (SPD) ................................... Katrin Lompscher (LINKE) ...................... 7901 7902 7902 7902 7903 7903 7903 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7838 Dr. Manuel Heide (CDU) .......................... 7904 Wolfram Prieß (PIRATEN) ...................... 7904 11 Gesetz zur Änderung des Studentenwerksgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften ....................................... 7905 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft vom 10. Februar 2016 Drucksache 17/2716 Erste Lesung Ergebnis ......................................................... 7909 12 Erste Lesung Zweite Lesung Katrin Lompscher (LINKE) ...................... 7909 Ergebnis ......................................................... 7905 13 7909 7910 7911 7912 7913 Drittes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin ................................ 7914 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2713 Erste Lesung Zweite Lesung Ergebnis ......................................................... 7906 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) .............................. 7906 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2696 Wolfram Prieß (PIRATEN) ...................... Iris Spranger (SPD) ................................... Andreas Otto (GRÜNE) ............................ Matthias Brauner (CDU) ........................... Katrin Lompscher (LINKE) ...................... 7914 7915 7915 7917 7917 Ergebnis ......................................................... 7919 Benedikt Lux (GRÜNE) ........................... 7919 Ergebnis ......................................................... 7919 Erste Lesung Alexander Spies (PIRATEN) .................... Thomas Isenberg (SPD) ............................ Dirk Behrendt (GRÜNE) .......................... Dr. Wolfgang Albers (LINKE) ................. Katrin Lompscher (LINKE) ...................... Iris Spranger (SPD) ................................... Katrin Schmidberger (GRÜNE) ................ Matthias Brauner (CDU) ........................... Wolfram Prieß (PIRATEN) ...................... Ergebnis ......................................................... 7914 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2624 7906 7907 7908 7909 Ergebnis ......................................................... 7909 10 Zitieren von Senatsmitgliedern (Senator Andreas Geisel) ............................ 7909 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG) .................................................. 7905 Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. Februar 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 17. Februar 2016 Drucksache 17/2727 9 Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes ......... 7909 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2712 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2606 8A Gesetz zur Neuregelung des Spielbankenrechts ........................................ 7909 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2711 Ergebnis ......................................................... 7905 8 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung ................................................... 7909 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2697 Erste Lesung Ergebnis ......................................................... 7909 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7839 18 A Entwurf des Bebauungsplans 1-40a für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Brunnenstraße, Rheinsberger Straße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Strelitzer Straße 54 sowie der Flurstücke 310 und 303, der nördlichen und der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 441, der nordwestlichen Grenze des Friedhofs der St.-Elisabeth-Kirchengemeinde (Grundstück Ackerstraße 37), Ackerstraße, der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Friedhofs der Sophiengemeinde (Flurstücke 440 und 439), der entwidmeten Bergstraße (nordwestliche und südwestliche Grenze der Flurstücke 551 und 555), der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Flurstücks 326, den nordwestlichen Grenzen der Grundstücke Gartenstraße 25 und 27 und Gartenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Gesundbrunnen (Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße) ................. 7919 Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 10. Februar 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 17. Februar 2016 Drucksache 17/2728 Frank Zimmermann (SPD) ........................ Canan Bayram (GRÜNE) ......................... Dr. Robbin Juhnke (CDU) ........................ Fabio Reinhardt (PIRATEN) .................... Anlage 1 Konsensliste 16 Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ablehnen ........... 7931 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 20. Januar 2016 Drucksache 17/2679 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2327 Ergebnis ......................................................... 7931 17 Konzeption zum Ausbau des Sportmuseums Berlin .................................. 7931 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 15. Januar 2016 Drucksache 17/2704 zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1005 Ergebnis ......................................................... 7920 Beschlusstext ................................................. 7932 Offensive für saubere Luft in Berlin – mit kluger Verkehrspolitik für eine lebenswerte und gesunde Großstadt .......... 7920 Ergebnis ......................................................... 7931 Beschlusstext ................................................. 7932 18 7920 7921 7922 7922 7923 7923 7924 Ergebnis ......................................................... 7925 24 A Erneute Asylrechtsverschärfungen ablehnen ....................................................... 7925 Dringlicher Antrag der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion Drucksache 17/2721 Hakan Taş (LINKE) .................................. 7926 Begleitung auf dem Weg zur Qualifikation für den ersten Arbeitsmarkt ....................... 7931 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 21. Januar 2016 Drucksache 17/2705 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2702 Neu Silke Gebel (GRÜNE) ............................... Daniel Buchholz (SPD) ............................. Silke Gebel (GRÜNE) ............................... Daniel Buchholz (SPD) ............................. Harald Wolf (LINKE) ............................... Oliver Friederici (CDU) ............................ Philipp Magalski (PIRATEN) ................... 7926 7927 7928 7929 Ergebnis ......................................................... 7930 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2608 22 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2265 Ergebnis ......................................................... 7931 19 Rettung für die Rettungsdienste — Senat muss Berliner Feuerwehr endlich unterstützen .................................................. 7931 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2699 Ergebnis ......................................................... 7931 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode 20 Seite 7840 Null Toleranz gegenüber weiblicher Beschneidung oder Genitalverstümmelung: Opfern helfen und Genitalverstümmelung verhindern .... 7931 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2700 Ergebnis ......................................................... 7931 21 Agrarwende für Berlin und Brandenburg — Landwirtschaftsstaatsvertrag neu verhandeln .................................................... 7931 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2701 Ergebnis ......................................................... 7931 23 Besondere Situation geflüchteter Frauen berücksichtigen, spezifische Angebote zur Integration und Partizipation sichern ........ 7931 Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2703 Ergebnis ......................................................... 7931 24 Unterstützung und Teilhabe für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf sichern .................... 7931 Antrag der Piratenfraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2715 Ergebnis ......................................................... 7931 Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses 3 „Verfassungskonforme Alimentation für alle Berliner Beamten“ ................................ 7932 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Januar 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2707 zur Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/2528 17 Konzeption zum Ausbau des Sportmuseums Berlin .................................. 7932 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 15. Januar 2016 Drucksache 17/2704 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1005 18 A Entwurf des Bebauungsplans 1-40a für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Brunnenstraße, Rheinsberger Straße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Strelitzer Straße 54 sowie der Flurstücke 310 und 303, der nördlichen und der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 441, der nordwestlichen Grenze des Friedhofs der St.-Elisabeth-Kirchengemeinde (Grundstück Ackerstraße 37), Ackerstraße, der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Friedhofs der Sophiengemeinde (Flurstücke 440 und 439), der entwidmeten Bergstraße (nordwestliche und südwestliche Grenze der Flurstücke 551 und 555), der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Flurstücks 326, den nordwestlichen Grenzen der Grundstücke Gartenstraße 25 und 27 und Gartenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Gesundbrunnen (Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße) ................. 7932 Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 10. Februar 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 17. Februar 2016 Drucksache 17/2728 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2608 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7841 Präsident Ralf Wieland eröffnet die Sitzung um 11.02 Uhr. Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 [Gedenkminute] Ich danke Ihnen, dass Sie sich zu Ehren des Verstorbenen erhoben haben. Präsident Ralf Wieland: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 76. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Ich begrüße Sie, unsere Gäste und Zuhörer sowie die Medienvertreter sehr herzlich. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. [Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.] Am 31. Januar – seinem Todestag – erreichte uns die Nachricht, dass der langjährige Abgeordnete und ehemalige Vizepräsident des Abgeordnetenhauses Alexander Longolius verstorben ist. Alexander Longolius wurde am 30. Dezember 1935 in Berlin geboren. Nach dem Abitur 1954 studierte er an der Hochschule für Politik und an der Freien Universität Politologie, Geschichte und Anglistik. 1958 schloss er das Studium ab und arbeitete zunächst als Lehrer, übernahm dann 1967 die Leitung des Besucherdienstes im Berliner Bundeshaus. 1970 ging er als Leiter zur Volkshochschule Charlottenburg, wechselte dann aber 1973 als Referatsleiter zum Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin. Diese Tätigkeit übte er bis 1988 aus. Politisch war Alexander Longolius seit 1963 in der Berliner SPD aktiv. Mit der Wahl 1975 wurde er erstmals in das Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt, dem er bis 1989 angehörte.1990 kehrte er für eine Wahlperiode ins Abgeordnetenhaus zurück, schied jedoch 1995 endgültig aus dem Parlament aus. Während seiner Abgeordnetentätigkeit übte er verschiedene Funktionen aus. So war er 1981 kurzfristig Vorsitzender der SPD-Fraktion und anschließend bis 1989 Vizepräsident des Abgeordnetenhauses. Zunächst habe ich wieder Geschäftliches mitzuteilen. Am Montag sind folgende fünf Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde eingegangen: − Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keine Toleranz für extremistische Tendenzen in Berlin“ − Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Keine Toleranz für extremistische Tendenzen in Berlin“ − Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema: „Totalversagen am BER amtlich bestätigt – wer haftet dafür?“ − Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema: „Viel Lyrik, wenig Substanz: Czajas Krankenhausplan verschärft Personalmangel und Finanznot“ − Antrag der Piratenfraktion zum Thema: „Viel Lyrik, wenig Substanz: Czajas Krankenhausplan verschärft Personalmangel und Finanznot“ Die Fraktionen haben sich auf die Behandlung des Antrags der Fraktion Die Linke verständigt, sodass ich dieses Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen werde. Die anderen Anträge auf Aktuelle Stunde haben damit ihre Erledigung gefunden. Dann möchte ich auf die Ihnen vorliegende Konsensliste sowie auf das Verzeichnis der Dringlichkeiten hinweisen. Ich gehe davon aus, dass allen eingegangen Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. Sollte dies im Einzelfall nicht der Fall sein, bitte ich um entsprechende Mitteilungen. Ich darf dann noch eine Besuchergruppe begrüßen, und zwar ist die Interessengemeinschaft Deutsche Marine heute bei uns zu Gast – herzlich willkommen. [Allgemeiner Beifall] Mit Alexander Longolius verliert Berlin einen Politiker, der sich um das Verhältnis zwischen Berlin und den USA sehr verdient gemacht hat. Dafür steht sein Engagement in der Initiative Berlin-USA e.V. und im Verein „Partnerschaft der Parlamente“, der Kontakte zu amerikanischen Parlamenten pflegt, und seine Arbeit als Vorsitzender der Checkpoint-Charlie-Stiftung. Alexander Longolius war Berlins „Atlantiker“. Ebenso lag ihm daran, über die ehemalige Berliner Mauer zu schauen und den Kontakt zu den Machthabern in Ost-Berlin zu suchen, damit Erleichterungen für die Berlinerinnen und Berliner möglich wurden. Alexander Longolius hat Großes geleistet für die allseitige Verständigung in Zeiten des Kalten Kriegs – und darüber hinaus. Wir werden sein Andenken in Ehren bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und den erwachsenen Kindern. Ich rufe auf die lfd. Nr. 1: Aktuelle Stunde gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin „Viel Lyrik, wenig Substanz: Czajas Krankenhausplan verschärft Personalmangel und Finanznot“ (auf Antrag der Fraktion Die Linke) Für die Besprechung der Aktuellen Stunde steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung, die auf zwei Redebeiträge aufgeteilt werden kann. Es beginnt die Fraktion Die Linke. – Herr Dr. Albers! Bitte schön, Sie haben das Wort. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7842 Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen! Meine Herren! Was haben wir im Vorfeld der Debatten um den neuen Krankenhausplan nicht alles zu hören bekommen! Da war zunächst die Rede von der Trendwende bei der Krankenhausfinanzierung. Das schenken wir uns hier heute. Gar nichts haben Sie gewendet! Die zweite Legende: Zum ersten Mal würden wieder Krankenhausbetten aufgebaut. Diese Hochstapelei erledigt sich durch einen einfachen Blick in den alten Krankenhausplan. Bereits damals wurde der Bettenabbau gestoppt. Bereits damals wurde in Disziplinen wie in der Altersmedizin und in der Neurologie ein neuer Bettenbedarf definiert. Das Soll des Krankenhausplans von 2006 lag bei 20 282 Betten, das Ist 2010 waren 20 917 Betten, und für 2015 sollten es 21 500 Betten werden. Legende drei: „Ich bin der erste Senator, der Qualitätsvorgaben in den Krankenhausplan schreibt“ – mit großem Brimborium angekündigt, der ganz große Wurf in Sachen Qualität, so eine Art Befreiungsschlag für einen angeschlagenen Senator, und deshalb schauen wir uns das in diesem Krankenhausplan nun mal gemeinsam genauer an und gehen zunächst alle zusammen auf die Seite 25. Da werden „qualitätssichernde Anforderungen“ an eine medizinische Fachabteilung neu definiert. Bisher hieß es eher unverbindlich, dass die pflegerische und ärztliche Ausstattung „angemessen“ zu sein hat. Zumindest konnte man da noch diskutieren, was denn angemessen ist. Im neuen Krankenhausplan definieren Sie das Wort „angemessen“ auf dem niedrigsten möglichen Niveau. Lesen Sie den betreffenden Abschnitt auf Seite 25 ruhig zwei Mal, ich habe es auch getan! Für eine Fachabteilung soll zukünftig gelten, dass zwei Fachärzte als Vollkräfte ausreichen, um den qualitätssichernden Anforderungen des Plans Genüge zu tun. Und die Leitung der Abteilung schließen Sie bei dieser Berechnung auch noch gleich mit ein. Dass der Chefarzt einer Abteilung gleichzeitig auch Facharzt seiner Fachrichtung ist, ist eigentlich selbstverständlich, und dass sein Vertreter, der Oberarzt, ebenfalls Facharzt sein muss, ist genauso selbstverständlich. Es war Vorgabe des alten Krankenhausplans, dass der Facharztstandard jederzeit sicherzustellen ist. Wie Sie das aber mit diesen beiden Fachkräften in der Abteilung über 365 Tage im Jahr 24 Stunden am Tag gewährleisten wollen, bleibt Ihr Geheimnis. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN] Sie fallen mit solchen Vorgaben zur Mindestausstattung in Ihrem Krankenhausplan weit hinter das zurück, was die Berliner Kliniken für sich bereits als Standards definiert haben. Ist das niemandem von Ihnen aufgefallen, meine Damen und Herren von der CDU? Oder winken Sie alles aus dem Hause Czaja nur noch resigniert durch? Ich kann Sie gerne mal besuchen, wenn Sie auf einer solchen Station behandelt werden, wo im Hintergrund Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Chefarzt und Oberarzt auf dem Zahnfleisch laufen, weil sie jede zweite Nacht im Wechsel den Facharztstandard gewährleisten müssen. Sie sind selber dafür verantwortlich, Sie haben es Ihren Senator so in den Krankenhausplan schreiben lassen. [Beifall bei der LINKEN] Mit Qualitätssicherung hat das nicht das Geringste zu tun, mit Dilettantismus allerdings sehr viel, und das ist gar nicht so lustig, wie es jetzt klingt. Das Preissystem der Fallpauschalen zwingt die Krankenhäuser, ihre Leistungen so billig wie möglich anzubieten. Die einzig wirkliche Stellschraube – das haben wir schon etliche Male erklärt – sind dabei nun die Personalkosten, und deshalb sind solche schludrigen Vorgaben so gefährlich, weil sie einer dequalifizierenden Personalpolitik krankenhausplanerisch auch noch die Tür öffnen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN] Gehen wir auf die nächste Seite, S. 26! Da geht es dann richtig energisch zur Sache. Zur personellen Mindestausstattung auf den Stationen formulieren Sie da jungfernkühn und wildentschlossen: Auf Intensivstationen möge man sich möglichst an Empfehlungen der Fachgesellschaften halten, eine Pflegekraft für zwei Patienten vorzuhalten. – So steht es da wortwörtlich: „möglichst die Empfehlungen ... einzuhalten“. Dafür sind die Beschäftigten der Charité ganz bestimmt nicht aus dem Streik gekommen. Verbindliche Personalvorgaben im Interesse der Patienten sehen anders aus – politischer Handlungswille auch! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN] Und dann kommt noch eins drauf! Im gleichen Absatz, hinter dem dritten Spiegelstrich schreiben Sie: Der Anteil an qualifizierten Intensivfachpflegekräften im Pflegeteam einer Intensiveinheit soll mindestens 30 Prozent betragen. – Richtig gelesen, beinhaltet der Satz nichts anderes, als dass zukünftig nur noch 30 Prozent der Beschäftigten auf einer Intensivstation Fachkräfte sein müssen; 70 Prozent der Beschäftigten müssen es offenbar nicht. Nimmt man diese Personalvorgabe ernst und rechnet das durch, dann hat man auf einer 10-Betten-Station pro Schicht nicht einmal zwei Vollkräfte Fachpersonal zur Verfügung. Der Anteil der Fachkräfte auf einer Intensivstation in den Berliner Krankenhäusern ist heute schon viel höher. Sollen die nun von diesem Standard runter? Sie verkünden diesen Unsinn dann auch noch per Pressemitteilung, eitel-selbstgerecht: Das koste die Häuser zwar Geld, aber – wörtlich – „das können wir uns leisten“. – Wer ist da eigentlich „wir“? Sie tragen doch keinen Cent dazu bei, Sie geben den Häusern doch keinen Pfennig dafür, dass sie mehr qualifiziertes Personal einstellen! Im Gegenteil: Wir haben doch gerade nachgewiesen, dass Sie die Dequalifizierung forcieren. Und die Berliner Krankenhausgesellschaft hat es Ihnen doch auch Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7843 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Dr. Wolfgang Albers) zu diesem Krankenhausplan immer wieder aufs Neue erklärt: Sie zwingen die Häuser durch die unzureichenden Investitionstätigkeiten des Senats, ihre Baustellen durch den Abbau von Personalstellen zu finanzieren. Und dann stellen Sie sich hin und erklären für die Häuser: „Das können wir uns leisten“? Der alte Plan hatte auf S. 16 formuliert, man habe für Rahmenbedingungen zu sorgen, in denen sich eine Qualitätskultur entwickeln kann, in der sich ethische Aspekte ärztlichen und pflegerischen Handelns nicht wirtschaftlichen Zwängen unterzuordnen haben. – Sie erreichen das Gegenteil und haben diese Passage wohlweislich aus Ihrem neuen Krankenhausplan rausgeworfen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN] Auf S. 69 geht der Zinnober weiter: Lyrik über geriatrische Versorgung! Da fehlt mir die Zeit, hier im Einzelnen darauf einzugehen. Alles unverbindlich! Auch da: Man möge sich an Empfehlungen halten. – Machen wir im Ausschuss! – Aber auch da altern Chef- und Oberarzt, täglich wechselseitig im Hintergrunddienst, aufgrund Ihrer Personalvorgaben vorzeitig. Dazu kommt noch ein weiterer Ausflug in die Gefilde der Unverbindlichkeit: Der Herr Chefarzt soll als Qualitätsmerkmal über eine Weiterbildungsermächtigung verfügen. Verflixt noch mal! Das ist im Leben einer Klinik Voraussetzung für die Besetzung eines Chefarztpostens, sonst bekommen Sie nämlich keine Assistenzärzte zur Weiterbildung, weil denen die Tätigkeit bei Ihnen nicht anerkannt wird. Außerdem – das nur am Rande – heißt das schon seit vielen Jahren nicht mehr Weiterbildungsermächtigung, sondern Weiterbildungsbefugnis – noch so ein kleiner Beweis dafür, wie sehr Sie als verantwortlicher Senator hier fachpolitisch aus dem Mustopf steigen! [Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Ebenso im Kapitel Hygiene: „Die Krankenhausleitungen haben sicherzustellen …“! Aber dann nehmen Sie ihnen nicht das Geld weg, das sie dazu brauchen! Ein Hygienebeauftragter im Krankenhaus, schön und gut! Aber der löst doch nicht das Problem, der steht doch nicht zur Pflege am Bett. Da brauchen Sie entsprechend mehr Personal an den Betten, beim Patienten, um die Hygienepläne durchzusetzen. Aber dann müssen Sie es bitte schön auch finanzieren, es bleibt sonst bei Ihrer politischen Zechprellerei: bestellen, aber nicht bezahlen. Um 40 Millionen Euro aus den SIWA-Mitteln zu bekommen, hat Vivantes z. B. 34 Millionen Euro Eigenmittel aufbringen müssen. Aber diese Eigenmittel sind genau die Gelder, die fehlen, wenn es darauf ankommt, ausreichend Personal am Krankenbett zur Verfügung zu stellen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN] Kapitel Notfallversorgung: Die großartigen angeblichen Neuerungen Ihres Krankenhausplans finden Sie alle schon auf S. 51 des alten Krankenhausplans. Auch darüber können wir im Ausschuss weiter diskutieren. – Das Einzige, das an diesem Krankenhausplan neu und bemerkenswert ist, ist die Dreistigkeit, mit der Sie hier einem Parteifreund einen Gefälligkeitsdienst leisten und ihm endlich die lang gewünschte geriatrische Solitärklinik vor die Haustüre stellen. Er habe seinen Senator eben gut im Griff, wird der entsprechende Kollege in Ärztekreisen zitiert. Welcher Teufel hat Sie geritten, gegen die Empfehlungen sämtlicher geriatrischer Fachgesellschaften, gegen das eindeutige Votum der Krankenkassen und gegen die Kriterien Ihres eigenen Krankenhausplans ein noch neu zu errichtendes, sogenanntes Deutsches Geriatriezentrum in Marzahn-Hellersdorf in den Plan aufzunehmen? – Wir brauchen altersmedizinische Betten in den Akutkliniken mit der Infrastruktur, der Logistik und dem Fachwissen multidisziplinärer Betreuung. Ihr eigener Krankenhausplan formuliert, solche solitären Einrichtungen mit nur einer Fachrichtung Altersmedizin sind obsolet. Allenfalls die bestehenden haben noch Bestandsschutz. – Und Sie schaffen jetzt so etwas neu, dabei gibt es in der Umgebung mit Vivantes, mit den Sana-Kliniken, mit dem Krankenhaus Elisabeth Herzberge kompetente Akutkliniken, in denen ohne Probleme und weitaus günstiger entsprechende Betten für die Altersmedizin zusätzlich geschaffen werden können. Angesichts einer solchen Geriatrievorstellung habe ich mir zum 65. Geburtstag auf die Brust tätowieren lassen: „Bitte nicht in die Geriatrie!“ [Allgemeine Heiterkeit – Beifall bei der LINKEN, der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN] Die Berliner Krankenkassen haben diesem Krankenhausplan ihre Zustimmung verweigert, nicht zuletzt wegen dieses Deals. Darüber wird noch zu reden sein. Sie können jetzt nicht mehr sagen, Sie hätten davon nichts gewusst. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN] Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Isenberg das Wort. – Bitte schön! [Senator Mario Czaja: Das möchte ich sehen auf der Brust! – Lars Oberg (SPD): Zeig mal her, Wolfgang! – Martin Delius (PIRATEN): Ohne Bild ist es nicht wahr! – Allgemeine Heiterkeit und weitere Zurufe: Zeigen! Das wollen wir sehen!] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7844 Präsident Ralf Wieland: Wer das sehen will, bitte außerhalb des Plenarsaals! – Kollege Isenberg hat das Wort. Thomas Isenberg (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! – Werter Kollege Albers! Das war ja mal wieder dialektisch Eins A! [Beifall bei der SPD – Zurufe] Ich sehe, wir beschließen, der demokratische Sozialismus ist da, und er wird umgesetzt. Aber ganz so einfach ist die Welt nicht. Sie haben hier mit einigen Punkten recht: Wir haben Qualitätsherausforderungen beim deutschen Gesundheitswesen und auch bei den Berliner Krankenhäusern. Aber trotzdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns nicht die Welt schlechtreden! [Unruhe] Es gehört zur Wahrheit dazu, zu sagen – Herr Albers, das wissen Sie –, wer in Berlin in Krankenhäusern behandelt werden muss, und das sind über eine Million Fälle, der kann sich zunächst einmal darauf verlassen, auf einem hohen Niveau versorgt zu werden. Und da danke ich auch allen 40 000 Beschäftigten und den Trägern von über 50 Krankenhäusern in Berlin! [Beifall bei der SPD und der CDU] Die Gesundheitspolitiker hier im Hause danken dem gesamten Parlament dafür, dass wir in der Tat erkannt haben, wir reden hier über eine öffentliche Daseinsvorsorge. Es geht nicht darum, Herr Albers, Klientelinteressen zu bedienen, wie beispielsweise einen Konsens mit den Krankenkassen herzustellen. Es geht primär darum, auch anzuerkennen, dass es eine Daseinsvorsorgeverpflichtung des Landes gibt. Und das hat dieses Haus getan, obwohl wir nicht so wie vor 20 Jahren 300 Millionen Euro für die Krankenhausinvestitionen ausgeben. Ja, wir bräuchten mehr und es hat in den letzten 20 Jahren ein massiver Abbau stattgefunden. Aber Fakt ist auch, wir haben uns dem bundesdurchschnittlichen Niveau wieder angenähert. Damit möchte ich nicht sagen, dass das reicht. Wir brauchen aus meiner fachlichen Sicht in der Tat langfristig ein Sonderinvestitionsprogramm kommunale Daseinsvorsorge im Bereich Krankenhäuser. Fakt ist aber dennoch, dass ich dem Finanzsenator danke, dass wir 110 Millionen Euro zusätzlich für die Gesundheit und Krankenhauseinrichtung aus dem Sonderinvestitionsmittelprogramm heraus bekommen haben für zusätzliche Investitionen bei Charité und Vivantes. Herr Albers! Da kann man natürlich die Rahmenbedingungen kritisieren, ob das alles im Detail fair ist. Aber das Geld jetzt zusätzlich auszugeben, ist besser als gar nichts. Und insofern gilt es auch anzuerkennen, dass wir in der Tat hier Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 eine Trendwende bei der Verpflichtung zur kommunalen Daseinsvorsorge erreicht haben. [Beifall bei der SPD und der CDU] Schaue ich mir den Krankenhausplan an, dann sehe ich verschiedene Ziele – Ziele der kommunalen Daseinsvorsorge durch das Instrument der Krankenhausplanung, das wir heute hier besprechen. Ein Ziel ist die qualitätsgerechte Sicherung der Unfall- und Notfallversorgung, das zweite die Wohnortnähe der Versorgung, drittens Konzentrationsprozesse da, wo sie medizinisch notwendig sind, einzuleiten. Nichts anderes ist vorgelegt worden mit dem Krankenhausplan. Wenn es darum geht, beispielsweise die Herzchirurgie an der Charité zu stärken, statt sie auszudiffundieren in möglichst viele Einrichtungen in Berlin hinein – ist das eine Festlegung, die wir getroffen haben. Wir wollen ein Kompetenzzentrum im Bereich Herzchirurgie, Herzversorgung aufbauen, und das ist eingeleitet mit diesem Krankenhausplan. Und wir haben gesagt: Wir wollen die regionale Sicherstellung weiter vorantreiben. Auch das ist umgesetzt, und erstmalig – das möchte ich hier hervorheben – das Versorgungsziel „Verbesserung der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit“. Jetzt können wir uns ja gemeinsam überlegen, wie solche Ziele am besten umgesetzt werden. Fakt ist aber auch, dass wir nicht nur irgendetwas hineinschreiben können in die Krankenhauspläne, sofern sie nicht nur unsere eigenen Einrichtungen wie Charité und Vivantes betreffen, weil die Einrichtungen Möglichkeiten haben, gegen Krankenhauspläne zu klagen. Wenn wir Qualitätsvorgaben machen, dann sind diese so konkret zu schreiben, dass sie auch klagefähig sind, dass sie wissenschaftlich belegbar und verbindlich sind. Und ja, Herr Albers, ich stimme Ihnen zu: Es ist schade, dass wir hier teilweise nur von Soll-Vorschriften reden. Es ist aber auch schade, dass seitens der Fachgesellschaften und der Wissenschaft teilweise noch keine kausalen Bedingungen benannt werden können, wie möglichst gute Ergebnisse in der Qualität der Patientenversorgung erzielt werden. Natürlich wollen wir mehr Personal bei den Intensiveinrichtungen haben. Das können die Tarifpartner klären; das kann man in den Landeskrankenhausplan schreiben, sofern es objektivierbare Sachverhalte hier gibt, die dies notwendigerweise deutlich machen, dass das Qualitätsziel nicht anders zu erfüllen ist. Und ich sehe hier: Erstmalig gehen wir diesen Weg bei einer solchen Art von Qualitätszielen. Das haben wir, wie Sie ausgeführt haben, bei der Intensivpflege gemacht. Wir haben es bei der Notfallversorgung, bei anderen Handlungsfeldern hier aufgegriffen. Lassen Sie mich mal zum Thema Hygiene kommen – auch ein ganz wichtiges Handlungsfeld, das der Gesundheitsausschuss bei seiner ersten Beratung der Eckpunkte des Krankenhausplans vor zwei Jahren besonders eingefordert hat! Natürlich gibt es hier die Notwendigkeit eines umfassenden Programms. Aber es ist doch gut, wenn überall verpflichtend Hygienekommissionen einzurichten Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7845 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Thomas Isenberg) sind, und es ist doch insbesondere gut, wenn mindestens bei den Krankenhäusern über 400 Betten demnächst auch Hygienefachkräfte vorzuhalten sind, die sich um die Umsetzung der Hygiene kümmern! Das ist kein lapidares Thema: Nach Schätzungen der zuständigen Professoren an der Charité haben wir bundesweit 800 000 Krankenhausinfektionen. Ein großer Teil davon führt dann zu unnötigen Todesfällen aufgrund von unnötiger, vermeidbarer Krankenhausinfektion. Es gab ja mal gute Zeiten, noch bessere Zeiten in Berlin. Das waren Zeiten, wo der Patienten- und Verbraucherschutz einen noch höheren Stellenwert im Gesundheitswesen hatte. [Zuruf von Oliver Schruoffeneger (GRÜNE)] Aber es ist doch gut, dass sich dieser Senator hier hinsetzt und sagt, er führt diese Hygienefachkräfte ein. Ich vermisse allerdings die Flankierung vom Verbrauchersenator. – Ja, Herr Heilmann! Nicht nur Hunde an der Leine Gassi führen mit einem Bello-Dialog! Man könnte durchaus auch mal Verbraucher- und Patientenschutz von anderen Ressorts hier flankierend diskutieren und zu einem öffentlichen Benchmarking kommen, wie gut und schlecht die einzelnen Krankenhäuser auch bei Infektionen sind. [Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Gesundheitlicher Verbraucherschutz ist mehr, als momentan im Ressort von Herrn Czaja abgebildet ist, und Herr Senator Heilmann, ich weiß nicht, ob Sie wissen, was das überhaupt ist. Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen: Wir haben im Gesundheitsausschuss gesagt, wir wollen zu einem Benchmarking der Einrichtungen kommen; wir wollen wissen, wie viel Personal wo vorgehalten wird. – Ich glaube, dass das der richtige Ansatz ist. Damit unterstützen wir auch die Tarifpartner, zum einen mit der Einführung von Vorgaben, erstmalig in Soll-Vorschriften, und im zweiten Schritt, um dann auch transparent zu machen, wo diese Vorgaben möglichst gut umgesetzt werden. Damit haben wir gemeinsam ein Instrument der Revitalisierung der kommunalen Daseinsvorsorge. Lassen Sie mich auf einen weiteren Punkt eingehen: Wir haben mit diesem Haushalt eine Planungssicherheit geschaffen, die immerhin garantiert, dass in den Jahren 2016 bis 2019 425 Millionen Euro ausgegeben werden für kommunale Daseinsvorsorge in Krankenhausinvestitionen. Vivantes behält davon 133 Millionen Euro. Das ist eine Sicherheit, die es so auch im Vorfeld nicht gab. Und ergänzend müssen wir in den nächsten Jahren dann schauen: Wo haben wir einen weiteren Einzelförderbedarf? – Natürlich brauchen wir beispielsweise eine neue Notaufnahme, die auch das Einzugsgebiet Neukölln/Flughafen mit bedient. Das kostet dann 150 Millionen Euro weitere Gelder. Und natürlich werden wir uns bei der Fortschreibung des Krankenhausplans und bei zukünfti- gen Haushaltsgesetzen auch überlegen müssen, wie wir zu dem Trägermix von Einrichtungen stehen. Müssen wir vielleicht nicht noch mehr als bisher erst mal an Vivantes und Charité denken, bevor wir auch die freigemeinnützigen Einrichtungen mit den ihnen zustehenden – ich betone: ihnen zustehenden – Investitionen bedienen? – Aber vielleicht müssen wir den Sonderbedarf bei den kommunalen Einrichtungen auch noch mehr bedienen. Denn klar ist – und da hat Herr Albers recht: Krankenhäuser können keine Gewinne machen. Gewinne, die als Gewinne ausgewiesen werden, sind abgezweigte Mittel aus den Erlösen, die diese von den Krankenkassen für die Behandlung von Patienten erzielen. Wir haben in Deutschland die duale Krankenhausfinanzierung: Investitionsverpflichtung bei den Ländern, die Krankenkassen für Personal, Arzneimittel, Medizingeräte etc. Und hier haben wir in der Tat das Dilemma, das im Prinzip nur bundespolitisch zu lösen ist: Wir müssen erreichen, dass der erhöhte Aufwand von Personalkosten und anderen in den Fallpauschalen auf Bundesebene abgebildet wird. Das haben wir zumindest hier mit diesem Gesundheitssenator erreicht, dass er sich auf Bundesebene dafür einsetzt. Es war auch der Koalitionspartner, der gemeinsam mit uns im Gesundheitsausschuss eine Vereinbarung verabschiedet hat, dass das Land Berlin als eines der wenigen Länder mit Unionsbeteiligung sich auf Bundesebene dafür einsetzt, verpflichtende Personalstandards im gemeinsamen Bundesausschuss einzuführen. Ich sage: Danke, Herr Czaja, dass Sie hier vertragskonform vorgegangen sind! Schade, dass die Bundesregierung sich nicht groß bewegt hat! Schade, dass die Bundesregierung sich im Übrigen bei vielen anderen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen, die wir dringend brauchten, nicht bewegt, und leider auch, dass wir zu viele Bundesländer haben, die nicht noch massiver Druck im Bundesrat ausüben können, weil sie eben von einer Koalition geführt werden, wo sie sich lieber enthalten, statt eindeutig notwendigen bundesrechtlichen Regelungen zuzustimmen, die es auch uns als Berlin erleichtern würden, hier zur Sache zu kommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD und der CDU] Präsident Ralf Wieland: Danke schön! – Für Bündnis 90/Die Grünen jetzt der Kollege Schruoffeneger. Oliver Schruoffeneger (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Isenberg! Die Karnevalswoche war letzte Woche – Sie sind ein bisschen aus der Zeit gefallen. Aber Sie haben einen bemerkenswerten Satz gesagt. Nach vier Jahren rotschwarzer Koalition formuliert der gesundheitspolitische Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7846 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Oliver Schruoffeneger) Sprecher der SPD: Es gab mal Zeiten, da war es besser in Berlin. – Okay, einverstanden! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Der Kollege Albers hat vieles gesagt, was richtig ist. Das muss ich hier nicht wiederholen. Ich kann mich deswegen ein paar anderen Themen zuwenden: Das, was wir heute diskutieren, ist ein Plan der verpassten Chancen. Eine neue Qualität sollte der Krankenhausplan bekommen. Ja, diese Ankündigung war vielversprechend, und sie hätte einen wirklich positiven Schub für die gesundheitspolitische Debatte in der Stadt bringen können. Es gab sogar Hoffnung, dass dies gelingen könnte, denn der neue Senator hatte ein Politikfeld, bei dem ihm der Ruf vorauseilte, er würde etwas davon verstehen, und das war die Krankenhauspolitik. – Mittlerweile ist sie ihm so peinlich, dass er sich jetzt während dieser Debatte eher um andere Fragen kümmern muss. Herr Czaja, sind Sie geistig anwesend? – Gut, wenigstens das! Wenn man nun diesen Schwerpunkt sieht, dann konnte man die Hoffnung haben, dass der neue Krankenhausplan – Präsident Ralf Wieland: Ein kleinen Moment mal, Herr Schruoffeneger! – Kollege Melzer! – Danke schön! Oliver Schruoffeneger (GRÜNE): – vielleicht im Kontext einer modernen Gesundheitspolitik definiert würde, in dem das Krankenhaus einen Baustein der Versorgungskette darstellt, dessen Rolle in der medizinischen und therapeutischen Landschaft Berlins im Zusammenspiel mit niedergelassenen Ärzten, Selbsthilfegruppen, Projekten, Trägern und Patienten definiert wird. Doch statt eines solchen integrativen Konzepts liegt wieder nur ein vom stationären Sektor gedachtes Zahlenwerk vor, an das seltsam rangeklatscht viele Sätze zu angeblichen Qualitäten und sehr wenige Sätze zu sonstigen Akteuren und Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens stehen. Doch Lyrik ist die eine Sache – Umsetzungsstrategien gibt es in diesem Plan gar nicht. Selbst wenn man das alles ernst nehmen würde, was dort steht, gibt es keine Rechtsgrundlage, es auch durchzusetzen. Die eigentlich notwendige Umsetzung der entsprechenden Qualitätsanforderungen durch eine Aufnahme in das Landeskrankenhausgesetz ist nicht einmal angedacht. Damit wird klar: Das ist alles nur Lyrik, das ist alles nur Schein und wird keine Realität. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Alexander Spies (PIRATEN)] Das ist für den Senator vielleicht auch besser. Denn wenn er versuchen würde, seine angeblichen Qualitätsstandards in einen Gesetzestext zu fassen, würde es peinlich werden. Ich will dies anhand des Beispiels verdeutlichen, das der Kollege Isenberg als besonders positiv hervorgehoben hat: die Notaufnahmen, die Notfallversorgung. Da gibt es fast eine ganze Seite Text zu den Qualitätsstandards. Hoffnungsvoll wendet man sich dieser Seite zu und liest: Infrastrukturelle Voraussetzungen für eine mit Rettungsdienstfahrzeugen einfach und schnell zugängliche Notaufnahme, insbesondere Beschilderung, ausreichendes Platzangebot, Zufahrt/Entladestelle mit Wetterschutz. Okay, wir sind noch im technischen Vorgeplänkel. Vielleicht kommt noch etwas. Es geht dann weiter – ich zitiere nicht alles: Notfallzentren halten Hubschraubersonderlandeplätze für die Luftrettung vor. – Okay! – Adäquate technische Voraussetzungen für eine ständige und redundante Kommunikationsverbindung zur Leitstelle der Berliner Feuerwehr und ggf. weiteren Einrichtungen, insbesondere Einsatzleitungen und Krisenstäben (z.B. Rotes Telefon, Alarmfax und IT-Verbindungen). Die Qualitätsstandards schreiben jetzt fest, dass eine Notaufnahme über ein Telefon und einen IT-Anschluss verfügen muss. Ich bin beeindruckt, Herr Czaja! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Alexander Spies (PIRATEN) – Steffen Zillich (LINKE): Und eine Zufahrt!] Man hat noch Hoffnung! Es kommt dann nämlich die Überschrift „Weitere Entwicklung, Qualitätsindikatoren und Transparenzinformationen“. Da denkt man, jetzt kommt die Qualität. Ich zitiere den Absatz vollständig: Die Qualitätssicherung in der Notfallversorgung, an der sich alle Notfallkrankenhäuser und -zentren beteiligen sollen, wird die Berliner Ärztekammer federführend begleiten. – Okay! – Sie hat über ihren Vorstand, den Arbeitskreis „Interdisziplinäre Notaufnahmen und Notfallmedizin“ beauftragt, mögliche Qualitätsindikatoren für eine klinikübergreifende Qualitätssicherung in der Notfallversorgung zu ermitteln. Längerfristig wäre eine Begleitung durch die Ärztekammer Berlin ... vorstellbar. Drei Jahre Arbeit: „wäre“, „könnte“, „wäre denkbar“, „möglich“. Wie hat Herr Isenberg eben formuliert? – Wenn man Qualitätsziele formuliert, dann hat das so konkret zu erfolgen, dass sie auch klagefähig sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können jetzt klagen, wenn ihr Notfallkrankenhaus kein Telefon hat oder die Beschilderung nicht stimmt, aber in Bezug auf die Quali- Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7847 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Oliver Schruoffeneger) tätsstandards ist das nicht sehr konkret, was dort steht. Was für eine Nullnummer! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN) und Alexander Spies (PIRATEN)] sprechend des Zuwachses an Einwohnern auch der Psychiatrieentwicklungsplan besser ausgestattet wird. Leute fallen mittlerweile ambulant wieder durch die Roste, weil keine Einrichtungen vorhanden oder diese aber überlaufen sind. Ihre Konsequenz: die Bettenzahl in der stationären Psychiatrie zu erhöhen, aber nicht gleichzeitig den ambulanten Bereich zu verstärken. Was wäre eigentlich nötig gewesen? – Wir haben zwischen den Jahren 2008 und 2012 eine Zunahme der Fälle in den Notaufnahmen um 19 Prozent. Steigt etwa in Berlin die Zahl der Herzinfarkte, der Unfälle, der Überfälle in dieser Dimension? – Nein, natürlich nicht. Was wir feststellen, ist, dass die Funktionsfähigkeit des ambulanten Notfallsystems schlichtweg nicht besser wird, und die Aufsichtsbehörde, die Senatsverwaltung, über die KV nicht in der Lage ist, eine bessere ambulante Notfallversorgung durchzusetzen. Das spiegelt sich dann in den Zahlen der Notaufnahmen der Krankenhäuser wider. Wenn man das einfach nur fortschreibt, wenn man das als Status quo nimmt, wenn man das in der qualitativen Beschreibung auf 100 Seiten nicht einmal als Problem beschreibt, dann hat man die gesundheitspolitischen Ziele schlichtweg verfehlt. Ich will jetzt gar keine weiteren Beispiele nennen, weil meine Redezeit abläuft. Für das, was Sie hier abgeliefert haben, Herr Senator, braucht es keinen Gesundheitssenator. Zwei eifrige A9-Beamte, die den Dreisatz beherrschen und die Bevölkerungsentwicklung mit den aktuellen Fallzahlen in eine Relation bringen können, wären ausreichend. Innovative, gestaltende Politik sieht anders aus. Davon aber findet sich nichts in diesem Papier. Vier verlorene Jahre in der Gesundheitspolitik, vier Jahre braves Verwalten des Status quo. Aber, immerhin, Herr Czaja – man soll ja versöhnlich sein –: Sie haben keine Katastrophen mit diesem Papier ausgelöst. Angesichts Ihrer Bilanz in den sonstigen Politikfeldern Ihres Ressorts, der Sozial- und Flüchtlingspolitik, muss man dafür schon dankbar sein. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Alexander Spies (PIRATEN)] [Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN] Man könnte das jetzt durchdeklinieren. Man kann sich auch auf die Zahlen stützen. Die medizinische Versorgung ist nicht deshalb gut, weil eine Operation fachgerecht durchgeführt wird. Krankenhausbehandlungen können fachlich hervorragend sein und trotzdem die Lebensqualität der Betroffenen verringern, wenn sie nämlich eigentlich nicht angebracht gewesen sind. Wenn Sie sich die letzten Studien von Bertelsmann oder der OECD angucken, stellen Sie fest, dass wir in Deutschland und auch in Berlin vieles zu diskutieren haben: Warum gibt es bei uns bei manchen Operationen dreimal so viele Operationen pro Einwohner als in den europäischen Nachbarstaaten? Warum gibt es in Deutschland – um national zu bleiben – bei den Operationen von Mandeln bei Kindern einen Faktor acht zwischen verschiedenen Landkreisen? – Das zeigt doch, dass es keine objektiven medizinischen Kriterien über die Notwendigkeit von Operationen und damit Krankenhausplätzen gibt, sondern dass die Fragen, welche Rolle Chefärzte in einer Gemeinde spielen oder wie die Mentalitäten sind, entscheidenden Einfluss auf die notwendigen Bettenzahlen haben. All dies wird hier nicht einmal angesprochen, nicht definiert. Aber fünf weitere Jahre mit einer solchen Politik kann sich die Stadt nicht mehr leisten. Wenn man ein zweites Beispiel nimmt, die psychiatrische Versorgung, stellt man fest: Da gehen Sie mit den Messzahlen hoch. Sie sagen aber gar nicht, warum das notwendig ist. Wir stellen fest: Hier wird sehr richtig formuliert, dass es in der bezirklichen Pflichtversorgung einer deutlichen Erhöhung der Planbetten respektive der tagesklinischen Plätze bedarf. – Dies aber auch deshalb, weil unsere ambulante Versorgung seit zehn bis 15 Jahren auf einem Status quo festgeschrieben ist, bei dem nicht ent- [Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN] Präsident Ralf Wieland: Danke schön! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Dr. Ludewig das Wort. – Bitte schön! Dr. Gottfried Ludewig (CDU): Sehr geehrte Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Präsident Ralf Wieland: Entschuldigung! – Ich habe etwas übersehen, Herr Dr. Ludewig! Es gibt die Meldung zu einer Kurzintervention des Kollegen Isenberg. Das war mein Fehler. Thomas Isenberg (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren! Eben wurde von meinem Vorredner gesagt, ich hätte gesagt: Früher war alles besser. – Nein, das habe ich nicht gesagt. [Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN: Doch!] Ich habe gesagt, bei den Themen Patienten- und Verbraucherschutz war früher vieles besser. Das habe ich gesagt. Und ich habe gesagt, dass ich es lobe, dass Herr Czaja in seinem Ansatz beispielsweise Hygienethemen aufgreift, Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7848 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Thomas Isenberg) dass ich dies aber von anderen Ressorts vermisse, in denen leider momentan auch Kompetenzen liegen, und dort so getan wird, als gäbe es das Thema gesundheitlicher Verbraucherschutz gar nicht. Hier wäre der Raum, um das zu flankieren und seinem eigenen Gesundheitssenator bei diesem Thema den Rücken zu stärken. Auch das andere Zitat von meinem Vorredner ist nicht richtig. Ich habe nicht gesagt, die Kriterien müssten pauschal klagefest sein. Ich habe gesagt, dass es von Einrichtungen einklagbar ist, am Krankenhausplan teilzunehmen und von den Kriterien u. U. auch abzuweichen. Wir haben es hier leider mit der Gewerbefreiheit zu tun. Wir haben es damit zu tun, dass jedermann, der geeignet ist, ein Krankenhaus betreiben kann, und erst einmal einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in diesen Krankenhausplan hat. Wenn das Land sagt: Wir haben spezielle Versorgungsziele, dann sind diese erstens zu beschreiben und zweitens ist darzulegen, dass nur mit den dann im Krankenhausplan benannten Eingriffen in die Gewerbefreiheit zulasten Dritter diese Ziele ausschließlich umgesetzt werden können. Wenn Stellungnahmen der Ärztekammer besagen, es reichten zwei Fachärzte oder ein Chefarzt aus, wenn die Fachgesellschaften sagen: Mit unserem Know-how und unserer Expertise können wir aber nur folgende Kriterien einhalten, die teilweise als SollVorschriften benannt sind, dann ist das erst einmal zur Kenntnis zu nehmen. Ich stelle auch fest: Es ist erstmalig, dass innerhalb eines Krankenhausplans in Berlin die Diskussion bei den eben benannten Themen überhaupt aufgemacht wird. sorgung gesagt und das Ihrem Anspruch gegenübergestellt hätten. Dann hätten Sie nämlich eine andere Rede halten müssen. Stattdessen haben Sie hier die Polemik zurückgewiesen – sei es drum, das ist geschenkt. Man muss auch ein bisschen Spaß hier haben. Inhalt haben Sie wiederum nicht gebracht. [Beifall bei den GRÜNEN] Ralf Wieland (SPD): Jetzt, Herr Dr. Ludewig, haben Sie das Wort – bitte! [Steffen Zillich (LINKE): Jetzt wollen wir aber mal hören, ob der Heilmann schuld ist!] Dr. Gottfried Ludewig (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute schon viel gehört, viel Lyrik, würde ich sagen. Wir haben auch Zitate aus dem Krankenhausgesetz gehört, wobei es eigentlich der Feststellungsbescheid ist, der die Grundlage ist. Es wäre vielleicht auch ganz gut, wenn die Grünen mal jemanden schicken würden, der sonst im Ausschuss dabei ist, um zu wissen, dass es einer der Feststellungsbescheide ist, der die Grundlage ist, und das andere ein Krankenhausgesetz, und dann auch richtig zitieren könnte. Wir haben von Tätowierungen von Herrn Dr. Albers gehört, auch das anscheinend zur großen Erheiterung, aber Inhalte haben wir doch bisher relativ wenig gehört. [Heiterkeit bei den GRÜNEN und der LINKEN] Dann machen wir das Benchmarking oder wir sorgen dafür, über die Entgelte den Druck auf die Krankenhäuser aufzubauen, indem auf Bundesebene Indikatoren entwickelt werden, an denen sich künftig die Krankenhäuser halten oder orientieren müssen, bzw. wir überlegen müssen, ob wir diese Indikatoren in unsere Krankenhausplanung übernehmen. Das habe ich gesagt, und nichts anderes. – Vielen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU] Präsident Ralf Wieland: Danke schön! – Herr Kollege Schruoffeneger zur Erwiderung! Oliver Schruoffeneger (GRÜNE): Wissen Sie, Herr Kollege Isenberg, es ist immer ein Problem, wenn man eine Kurzintervention macht und sich drei Minuten an den wenigen polemischen Sätzen der vorherigen Rede abarbeitet, [Thomas Isenberg (SPD): Was für Sätze?] ohne zum eigentlichen Kern und Inhalt zu kommen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie etwas zu den von mir zitierten Qualitätskriterien zum Beispiel in der Notfallver- Und um es vorneweg zu nehmen – bleiben Sie ganz ruhig! –: Dieser Krankenhausplan löst nicht alle Probleme auf einen Schlag, aber er ist eine deutliche Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung für die Berlinerinnen und Berliner und für die Krankenhäuser. [Beifall bei der CDU] Ich verstehe das ja, das haben wir von den Grünen, die bei der Regierungsverantwortung immer weit weg sind, dass das nicht so richtig eingeordnet wird. Aber von der Linkspartei hätte ich doch ein bisschen mehr Staatstragendes und mehr Ehrlichkeit mit sich selber erwartet, muss ich sagen. Schauen wir uns das doch mal an: Der Krankenhausplan 2011 erhöhte die Bettenanzahl um 1 300 Betten. Konkret: Charité plus 301 Betten, Psychiatrie, psychosomatische Bereiche plus 501 Betten, Geriatrie plus 312 Betten und Neurologie plus 180 Betten. Jetzt hat uns der Herr Dr. Albers gerade ganz großartig erklärt, das sei bei ihm alles viel besser gewesen und das sei noch gar keine Erhöhung. Dann schauen wir doch mal in die Zahlen: Feststellungsbescheid Krankenhausplan 2010, Zuständigkeit Senatorin Lompscher – falls Sie es vergessen haben: Mitglied Ihrer Fraktion, war übrigens mal Senatorin –, insgesamt 20 653 Betten. Schauen wir uns den aktuellen Krankenhausplan an: 21 977 Betten! [Oliver Friederici (CDU): Aha!] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7849 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Dr. Gottfried Ludewig) Als Sie Verantwortung getragen haben, haben Sie nur eins gemacht: Sie haben Betten abgebaut. Schauen wir uns die Zeit an von 2001 bis 2011, lieber Dr. Albers: Die Zahl der Betten wurde um 2 800 in Berlin gekürzt, als Sie Verantwortung getragen haben. [Beifall bei der CDU] Selbst mit dem Krankenhausplan 2010 wollten Sie übrigens noch bei der Charité die Bettenzahl um 500 kürzen. Gott sei Dank für die Berliner Krankenhäuser gab es eine Wahl. Es gab eine neue Koalition, und diese Koalition hat den Abbau, Herr Dr. Albers, den Sie politisch zu verantworten haben, rückgängig gemacht. Bei der Charité wurde die Zahl der Betten nicht gekürzt. [Beifall bei der CDU] Kommen wir zu dem Bereich Qualität und Personal! Ich weiß, Herr Dr. Albers, es muss für Sie schwer sein. Sie haben immer für eine Mindestpersonalausstattung gekämpft. Sie haben es in Ihrer gesamten Verantwortungszeit nicht einmal durchsetzen können. Das Einzige, was Sie gemacht haben, ist, den Facharztstandard – und zwar zu Recht – einzuführen. Aber jetzt müssen wir leider mal ins Detail gehen. Was heißt denn der Facharztstandard konkret? – Der Facharztstandard heißt nicht, dass in jeder Abteilung 24 Stunden, sieben Tage in der Woche ein Facharzt sein muss – weit gefehlt. Der Facharztstandard bedeutet, dass die im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte nach anerkanntem und gesichertem Standard der medizinischen Wissenschaft die Behandlung vornehmen sollten, also wie ein sorgfältig arbeitender Facharzt. Lieber Dr. Albers, das haben wir genau verändert. Wir haben gesagt: Wir brauchen konkret die Fachärzte in den Abteilungen. Deshalb schreiben wir eine Mindestzahl pro Abteilung mit diesem Krankenhausplan vor. Ich weiß, es fällt Ihnen schwer, dass das ein konservativer Senator gemacht hat, aber es ist trotzdem ein richtiger Schritt in diese Richtung. [Beifall bei der CDU] Auch bei den Notaufnahmen gehen wir deutlich über Ihre bisherigen Vorgaben hinaus, die Sie zu verantworten hatten. Es gab keine eigene pflegerische Leitung, die in den Notaufnahmen vorgeschrieben war. Es gab keine ärztliche Leitung, die vorgeschrieben war. Das war ein Fehler, und genau das beenden wir, auch bei den Intensivstationen. Ja, wir alle wünschen uns noch mehr, gar keine Frage. Aber wir haben Qualitätsvorgaben gemacht, die bundesweit so nicht selbstverständlich sind: eine Pflegekraft für zwei Behandlungsplätze pro Schicht, bei speziellen Situationen bis zu einer Pflegekraft pro Behandlungsplatz pro Schicht. Der Anteil – da haben Sie völlig recht – an qualifizierten Intensivfachkräften soll bei mindestens 30 Prozent liegen. Das geht über die gesetzlichen Regelungen hinaus, und Sie hatten es im letzten Krankenhausplan nicht festgeschrieben. Lieber Herr Albers! Sie haben ja recht: Wer Mindestpersonalstandards fordert, muss diese auch finanzieren. Ich weiß gar nicht, wann ich so häufig einig mit Ihnen war. Der Unterschied zu Ihnen, Ihrer Senatorin, Ihrer Fraktion ist nur, dass Sie für die Krankenhäuser nichts erreicht haben im Finanzierungsbereich, im Gegensatz zu unserer Koalition, zu unserem Senat, die wir eine ganze Menge für die Krankenhäuser erreicht haben, wir haben nämlich die Investitionen um über 40 Prozent gesteigert. Sie waren zufrieden mit 60 Millionen Euro Nettoinvestitionen pro Jahr. Das haben Sie oder Ihre Senatorin sogar noch in die mittelfristige Finanzplanung hineingeschrieben. 60 Millionen pro Jahr! Wir sind jetzt bei knapp 110 Millionen Euro pro Jahr, die für die Krankenhäuser zur Verfügung stehen. Herr Albers, wir sind ja auch ein bisschen weiter, denken, Gott möge uns behüten, dass Sie noch mal der Regierung angehören. Aber wenn Sie es tun, haben wir mit Verpflichtungsermächtigungen schon dafür gesorgt, dass Ihre Krankenhauskürzungspolitik die Berliner Krankenhäuser zumindest die nächsten Jahre nicht bedrohen wird. [Beifall bei der CDU] Ich weiß, dass Ihnen auch dieses Thema schwerfällt, denn Sie wissen es ja: Sie wollten es ja auch. Sie wollten eine Pauschalisierung der Finanzierung. Sie wollten eine Erhöhung der Finanzierung. All das haben Sie nur nicht durchgesetzt. Deshalb ist uns die Trendwende gelungen, in dieser Koalition. Wir sind nicht mehr wie unter Ihrer Verantwortung das Schlusslicht der Bundesländer in der Krankenhausfinanzierung, nein, wir sind im Mittelfeld angekommen. Und wir haben mit der Umstellung auf die Pauschalförderung den Krankenhäusern auch die Freiheit gegeben zu investieren. Wir haben ihnen mit den Verpflichtungsermächtigungen die langfristige Finanzierungssicherheit bis mindestens ins Jahr 2019 gesichert. Alles das haben Sie nicht geschafft. Machen wir es kurz zum Schluss: Sie und Ihre Senatorin haben 2 800 Betten abgebaut. Wir, unser Senator, baut 1 300 Betten auf. Im Krankenhausplan Ihrer Senatorin gab es keine Mindestzahl an Fachärzten, die auf der Station und für die Station angestellt sein mussten. Bei uns, beim Krankenhausplan, gibt es dieses. Ihre Senatorin und Ihre Fraktion haben die Krankenhäuser mit netto 60 Millionen Euro Investitionen pro Jahr dastehen lassen. Wir haben dieses auf knapp 110 Millionen Euro pro Jahr erhöht, bis ins Jahr 2019. Wir halten fest: Sie können Lyrik. Sie können sich tätowieren lassen. Sie können heiße Luft verbreiten. Sie können in der Opposition Forderungen aufstellen. Aber wenn Sie in der Regierung sind, lieber Herr Dr. Albers, dann liefern Sie nicht, weil Ihnen entweder die Substanz fehlt oder die Durchsetzungskraft. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Thomas Isenberg SPD) und Raed Saleh (SPD)] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7850 Präsident Ralf Wieland: Danke! – Für eine Zwischenbemerkung hat der Kollege Dr. Albers das Wort. [Oliver Friederici (CDU): Nun entschuldigen Sie sich doch mal!] Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Das schreit ja nach Kurzintervention! – Ja, die Krankenhäuser bekommen deswegen mehr Geld, weil wir die Schulden abgezahlt haben, die Sie uns aus Ihrer Regierungszeit hinterlassen haben. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Jedes Jahr mussten 34 Millionen Euro aus den Krankenhausinvestitionen abgezweigt werden, um Ihr altes Darlehensprogramm zu bedienen. Das ist im Juni 2015 endlich beendet worden, und seitdem können die Krankenhäuser mehr Geld bekommen. Dass Sie sich nun dafür rühmen, dass wir Ihre Schulden bezahlt haben, das ist allerdings schon ein Stück aus dem Tollhaus – erstens. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Zweitens, Facharztstandards: Sie irren, Herr Kollege! Facharztstandard bedeutet, dass der Patient im Krankenhaus jederzeit dem Facharztstandard gemäß behandelt werden muss. Und das bedeutet, dass wann immer ein Nicht-Facharzt einen Patienten behandelt – das ist im Rahmen der Weiterbildung notwendig und richtig –, der Oberarzt oder der entsprechende Facharzt im Hintergrund sitzt. Zwei Fachärzte hat es auf den Abteilungen immer gegeben, das waren immer der Chefarzt und der Oberarzt. Sie reduzieren das jetzt darauf. In den Abteilungen arbeiten viel mehr Fachärzte, aber zukünftig schreiben Sie ja bloß noch fest, dass diese beiden Fachärzte – Oberarzt und Chefarzt – ausreichend sind, mit der Konsequenz, dass die in der Tat 24 Stunden am Tag zur Verfügung stehen müssen, um bei Patienten, die von Weiterbildungsassistenten behandelt werden, dann auch im Hintergrund den Facharztstandard zu garantieren. Das ist doch Unsinn, da können Sie sich doch hier nicht hinstellen und sagen, das sei ein Qualitätsmerkmal. [Beifall bei der LINKEN] Und drittens: Das Problem mit unseren Notfallversorgungen lösen Sie doch nicht durch einen eigenen ärztlichen Leiter oder durch eigene pflegerische Leitung. Ich habe Ihnen gesagt: Gucken Sie im alten Krankenhausplan nach, da ist das auf Seite 51 schon festgehalten! Das haben Sie wortwörtlich von da übernommen. Das Problem ist, dass in der Notfallversorgung das Personal fehlt, um die Schlangen, die sich in den Wartezimmern bilden, auch entsprechend abzubauen. Das liegt nicht an zu wenigen Ärzten, sondern an zu wenigen Pflegekräften, die die Patienten aus der Wartezone heraus in die Behandlungszone bringen. Die Fachärzte sind da. Das Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Problem ist, dass Sie nachts zum Beispiel in großen Krankenhäusern mit zwei oder drei Vollkräften die Pflege leisten müssen. Daran hapert es. Da liegen die Probleme. In der Tat: In Berlin sind über 22 000 Betten abgebaut worden. Daran waren Sie auch lange beteiligt. Wir sind von 42 000 Betten ausgegangen. Ich habe Ihnen die Zahlen vorhin schon vorgelesen. Auf Seite 36 im alten Krankenhausplan – damit jeder nachgucken kann – steht, dass das Soll 2006 bei 20 282 gelegen hat. Das Ist lag am 1. Januar 2010 bei 20 917. Diese Politik haben wir gemacht. Sie hätten die Zeit nutzen können, um Ihren Krankenhausplan zu verteidigen. Aber Sie schießen immer rückwärts, statt nach vorne zu schauen und aufzubauen. [Beifall bei der LINKEN] Das brauchen Sie ja nun auch nicht mehr, denn dieses Intermezzo ist Gott sei Dank in wenigen Monaten ein für alle Mal erledigt. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Präsident Ralf Wieland: Zur Erwiderung hat jetzt noch einmal der Kollege Dr. Ludewig das Wort. Dr. Gottfried Ludewig (CDU): Lieber Herr Dr. Albers! Als erstes: Freuen Sie sich mal nicht zu früh! Zweitens: Sie haben zur Finanzierung nichts gesagt. Warum haben Sie das getan? – Weil alles stimmt. Sie wollten die Krankenhäuser mit 60 Millionen Euro pro Jahr kaputtsparen. Wir haben es auf 110 Millionen Euro erhöht. Drittens: Der Facharztstandard ist gesetzlich geregelt. Er ist eine Selbstverständlichkeit. Wir gehen mit dem Mindestpersonalstandard darüber hinaus. Das haben Sie nicht getan. Bei Ihnen hätten in einer Abteilung, wenn der Chefarzt und der Oberarzt nicht besetzt sind, auch ein Facharzt und ein Assistenzarzt gereicht. Ihre Form von Facharztversorgung sah so aus, dass ein Arzt einer andern Disziplin am Telefon nach den fachärztlichen Standards dann behandeln und im Back-up beraten musste. Sie haben nicht die Qualität verbessert, sondern die Bettenzahl gesenkt, die Finanzierung verschlechtert und keine Mindestpersonalstandards eingeführt. Genau das haben wir getan, und deshalb verteidige ich diesen Krankenhausplan. Wir verbessern die Qualität im Vergleich zu Ihnen, und wir bauen die Zahl der Betten aus, die wir für eine wachsende Stadt auch mehr als dringend brauchen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7851 Präsident Ralf Wieland: Danke schön! – Für die Piratenfraktion hat jetzt der Kollege Spies das Wort. Alexander Spies (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Ludewig! Ich will Ihnen jetzt nicht die Suppe versalzen, [Dr. Gottfried Ludewig (CDU): Das können Sie auch gar nicht!] aber von Mindeststandards ist auch dieser Krankenhausplan noch weit entfernt – das haben wir auch diskutiert –, wenn auch die Ansätze in die richtige Richtung gehen. Wir hatten – Sie können sich erinnern – vor einem Jahr den Streik des Pflegepersonals. Da wurde auf Intensivstationen ein 1 : 2-Schlüssel und auf Normalstationen – gerade wenn es um die Nachtwache geht – ein 1 : 4Schlüssel gefordert. In diese Richtung müssen wir uns bewegen. Allerdings denke ich mir, wenn ich mir den Schlagabtausch hier so ansehe – der Wahlkampf rückt näher –, dass die Kernpunkte des Krankenhausplans an dem vorbeigehen, was die betroffenen Menschen und die Patientinnen und Patienten an Krankenhausversorgung tagtäglich erleben. Reden Sie mehr mit den Betroffenen! Nehmen Sie das, was die Fachleute Ihnen sagen, ernst! [Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)] Wir hatten im Ausschuss eine Anhörung zur Krankenhausfinanzierung. Es wurde darauf hingewiesen, dass Sie sich dem Bundesdurchschnitt nähern. Nun wissen wir aber, dass in allen Bundesländern – und Berlin war Schlusslicht – die Verpflichtung der Krankenhausfinanzierung nicht sachgerecht wahrgenommen wird, das heißt, die Länder geben zu wenig. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass entweder die Krankenhäuser verrotten und die Operationssäle einstürzen oder die Krankenhäuser von ihren Betriebsmitteln – die von den Krankenkassen über die Fallpauschalen kommen – Geld abzweigen müssen, um die notwenigen Investitionen zu tätigen. Wenn sie dieses Geld abzweigen, steht ihnen nicht mehr genügend zur Verfügung, um die Personalschlüssel, die sie selbst wünschen, zu erfüllen. In einer Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales haben wir auch sehr deutlich gehört, dass das DRG-System zu ganz irren Situationen führt. Krankenhäuser müssen zum Beispiel operieren, um überhaupt Einnahmen zu generieren. Das hat zur Folge, dass wir ein sehr teures Gesundheitssystem mit sehr vielen Operationen und Untersuchungen haben, die gar nicht notwendig wären. – Aber das ist ein anderes Thema. Da muss sich auch auf Bundesebene viel ändern. Das können wir als Abgeordnetenhaus leider nicht beeinflussen. Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Wir haben im Ausschuss für Gesundheit und Soziales eindeutig gehört, dass die Berliner Krankenhäuser, um den Investitionsstau abbauen und die nötigen Investitionen in den nächsten Jahren tätigen zu können, jährlich mindestens 240 Millionen Euro brauchen. Da waren sich alle einig. Sie haben das aber bei den Haushaltsberatungen nicht berücksichtigt. Wir als Piratenfraktion haben einen ausgeglichenen Haushalt mit entsprechenden Änderungen vorgelegt. Wir haben 80 Millionen Euro mehr für die Krankenhausfinanzierung beantragt. Das wurde leider von Ihnen allen – im Hauptausschuss bei Enthaltung der Linken – abgelehnt. Da hatten wir sehr wenig Unterstützung. Dabei war das nur die Erkenntnis, dass dieses Geld wirklich gebraucht wird. – Man kann sagen, wir erreichen den Bundesdurchschnitt. Wenn man aber nicht auch sagt, dass der Bundesdurchschnitt viel zu niedrig ist, dann ist das eine Vernebelung der tatsächlichen Faktenlage. Zur Versorgung: Hier haben wir das Problem, dass die ambulante Versorgung in den Krankenhäusern eher von niedergelassenen Ärzten gemacht werden sollte. Hier fehlt mir wieder das integrierte Gesundheitskonzept, die Gesamtsicht auf die Dinge. Für vieles sind die Bezirke verantwortlich. Es ist ein Graus in Berlin, dass die Koordinierung zwischen Landespolitik und Bezirken so gut wie nicht funktioniert. Das liegt auch daran, dass wir, wenn wir hier über Landesplanung reden, ganz selbstverständlich voraussetzen, die Bezirke machten das alles mit ihren Mitteln. Dabei wird vergessen, dass sie zu wenig Mittel haben und dort nicht alles funktioniert. Es ist auch nicht so schön, dass die psychiatrische Versorgung in Berlin mangelhaft ist. Menschen, die eine stationäre psychiatrische Versorgung brauchen, warten monatelang auf Plätze, weil die Betten in den Krankenhäusern belegt sind, vor allem mit Leuten, die da längst hätten raus müssen, denn wir wollen vor allem ambulant und in Wohngruppen versorgen. Die entsprechenden Plätze in der ambulanten Versorgung stehen in den Bezirken aber nicht zur Verfügung. Das blockiert die Betten. Da ist es keine gute Idee, eine Erhöhung der Bettenzahl zu fordern, denn die Leute sollen ja gar nicht so lange in der stationären Versorgung bleiben. Insgesamt bezweifle ich, dass speziell durch die unzureichende Ausstattung mit Mitteln die Personalschlüssel in der Pflege erreicht werden können. Ich kann nur an alle appellieren, bei der Umsetzung dieses Plans in den nächsten Jahren darauf zu achten, dass die Krankenhäuser mehr Unterstützung durch die Landespolitik erfahren. Zu Herrn Isenberg möchte ich noch sagen: Früher war alles besser, auch die Zukunft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7852 Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! – Für den Senat hat jetzt Herr Senator Czaja das Wort. – Bitte schön! Senator Mario Czaja (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales): Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in dieser Debatte erlebt, dass der Wahlkampf in vollem Gange ist. Wenigstens haben aber von CDU und SPD die gesundheitspolitischen Sprecher gesprochen, was man bei den Grünen und den Piraten nicht sagen kann. Vielleicht hätten Sie Herrn Thomas sprechen lassen sollen, der bislang immer im Gesundheitsausschuss gewesen ist. Wenn hier Kollegen sprechen, die in fünf Jahren noch keiner einzigen Sitzung des Ausschusses beigewohnt haben, [Udo Wolf (LINKE): Das wäre ja wie bei Henkel im Innenausschuss! – Zuruf von Ajibola Olalowo (GRÜNE)] ist es schon etwas schwierig, bzw. es ist notwendig, Nachhilfe u. a. dahin gehend zu geben, dass ambulante Bedarfsplanung, Herr Schruoffeneger, eben nicht von der Politik geplant wird, sondern von den Vertragspartnern – den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Das Basiswissen können wir aber an der Stelle nicht nachholen. In Richtung von Herrn Albers: Herr Albers! Ich weiß, es fällt Ihnen enorm schwer. Ihr Ärztekammerpräsident Jonitz sagt, dass in dem Krankenhausplan noch nie so viel Qualität und so viel Patientensicherheit enthalten war wie in diesem. [Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Wo denn?] Noch nie waren die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen so dicht vor einem Einvernehmen für einen Krankenhausplan wie bei diesem. [Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)] Noch nie gab es eine Zeit, wo keine Demonstration gegen den Krankenhausplan stattfand, wie es u. a. auch bei Ihnen der Fall war. Ich weiß, dass Ihnen das enorm schwerfällt, und ich weiß auch, was Sie von der Politik von Frau Lompscher gehalten haben. Das wissen wir alle; Herr Isenberg weiß es noch viel besser als ich. Wir wissen, dass das alles schwerfällt, aber nichtsdestotrotz: Dafür hätten Sie die Tätowierung nicht machen müssen, wirklich nicht, Herr Albers! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)] Ich bin auch gerne bereit, dafür zu sorgen, dass ein Chirurg das wieder in Ordnung bringt. Falls Sie dafür Hilfe brauchen, kommen Sie danach zu mir! Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 [Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Dann reißen Sie die Geriatrie ab, die Sie da aufbauen!] In den 51 Berliner Kliniken an 62 Standorten findet natürlich eine außerordentlich gute Krankenhausversorgung statt. Während in anderen Bundesländern die Krankenhausplanung damit einhergeht, dass viele Krankenhäuser rote Zahlen schreiben – bis zu 40 Prozent aller Kliniken in Deutschland haben ökonomisch große Schwierigkeiten – und daher nicht über Qualität gesprochen werden kann, sondern nur über ökonomische Stabilität dieser Häuser, haben wir in Berlin eine ausgesprochen gute Versorgungsqualität. Wir haben stark ausgeprägte Leistungskonzentrationen und mit Schulte-Sasse das letzte Mal den Beginn einer Krankenhausplanung, der Schwerpunkte vorgesehen hat. An dieser Arbeit von Schulte-Sasse haben wir angeknüpft. Es ist gut, dass 94 Prozent der Schlaganfallpatientinnen und -patienten direkt in einer Klinik mit vorgehaltener Stroke-Unit behandelt werden. Die restlichen 6 Prozent sind, wie Sie wissen, leider fehlerhafte Selbsteinweisungen. Es ist gut, dass der überwiegende Teil der Herzinfarkte in einer Klinik mit Fachabteilung für Kardiologie behandelt wird. Es ist auch gut, dass wir bei Charité und Vivantes Zentrenbildungen haben, beispielsweise für die Tumorbehandlung oder für andere wesentliche Erkrankungen. Auch in dem Unternehmen, in dem Sie einmal tätig gewesen und jetzt als Personalrat aktiv sind, ist das der Fall; auch bei Vivantes hat die Zentrenbildung dazu geführt, dass das Unternehmen auf einem guten Weg ist und es die qualitative Ausgangssituation weiterhin verbessern kann. Das tun wir mit diesem Krankenhausplan. Die qualitativ gute Ausgangssituation und die Tatsache, dass nicht jeder alles macht oder machen will, ist der Grund dafür, dass es den Krankenhäusern im Bundesvergleich so gut geht. Mit dem Krankenhausplan 2016 haben wir drei Dinge getan: Wir haben den Krankenhausplan dem Bevölkerungswachstum angepasst, und wir haben sowohl die demografische Entwicklung Berlins als auch die Fortschritte in der Medizin berücksichtigt. Noch ein Satz zum Facharztstandard. Sie wissen, Herr Kollege Albers: Der Facharztstandard ist die Voraussetzung für jedes Krankenhaus, [Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)] und zwar in dem Moment, wo Sie einen Schritt über die Schwelle einer Klinik tun. Das Neue an dem, was wir tun, ist aber, dass wir diesen mit der fachärztlichen Mindestbesetzung weiterentwickelt haben. [Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Welche Mindestbesetzung?] Facharztstandard an 365 Tagen im Jahr – 24 Stunden lang – bedeutet, dass die im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, nach anerkanntem und Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7853 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Senator Mario Czaja) gesichertem Standard der medizinischen Wissenschaft zu behandeln und die jeweilige Behandlung wie ein sorgfältiger Facharzt vorzunehmen. Das gilt auch bei nicht vorhandener Facharztanerkennung. Bislang war eine Mindestfacharztanzahl nicht Gegenstand des Krankenhausplans. Fachärztliche Mindestbesetzung geht aber über den Facharztstandard hinaus und beschränkt ihn nicht. [Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?] Und selbstverständlich haben Sie recht, dass große Kliniken diesen Standard schon allein aufgrund der zu behandelnden Patienten überschreiten. Sie dürfen aber – und das ist das Neue – zum ersten Mal verbindlich nicht unterschritten werden. Das ist etwas, was Sie vielleicht auch noch mal bei einer Fortbildung bei der Ärztekammer überprüfen können, denn diese hat bei der Formulierung maßgeblich mitgewirkt, um den Standard zu verbessern. [Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Ist doch einfach nicht wahr!] Aber, Herr Schruoffeneger, an einer Stelle haben Sie natürlich recht: Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass in den vergangenen Jahren teilweise Entwicklungen eingesetzt haben, denen wir entgegenwirken müssen. Der Wettbewerb der Krankenhäuser um höhere Versorgungsanteile und Erlössteigerungen – in Ballungsräumen in besonderem Maße – entfaltet in vielen Bereichen ein besonderes Maß an Wirkung. Dieses Bestreben der Krankenhäuser wird von einem verstärkten Fokus der Berliner Krankenhausplanung auf die Qualitätssicherung begleitet. Nur mit Qualitätsvorgaben – und wenn möglich auch mit Mindestmengenvorgaben – kann man der Leistungsausweitung, die nicht an diesen Kriterien orientiert ist, entgegenwirken. Ich gehe vollkommen konform mit dem Kollegen Isenberg und dem Kollegen Ludewig: Im Gemeinsamen Bundesausschuss müssen wir dafür werben, dass diese Mindestpersonalvorgaben und Qualitätsvorgaben noch stärker als bisher berücksichtigt werden. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Herr Kollege Albers! Sie wissen, dass es gute Gründe gibt, warum nicht die Politik diese Mindestvorgaben festlegt: Dafür ist ärztlicher Sachverstand von besonderer Bedeutung. Es kann aber auch nicht sein, dass sich unterschiedliche Fachgesellschaften gegenseitig festfahren, sie mit den Krankenkassen nicht zu einer Einigung kommen und wir deswegen im Bund keine Vorgaben haben. Es muss klar sein: Es gibt ein bestimmtes Zeitfenster, wann diese Mindestvorgaben weiterentwickelt werden. Wenn das nicht der Fall ist, dann, da bin ich mir sicher, muss auch der Gesetzgeber – in diesem Fall der Bundesgesetzgeber – diese Veränderungsnotwendigkeiten erkennen und angehen. Mit dem Krankenhausplan haben wir einen langen Prozess hinter uns. Wir haben drei Jahre in unterschiedlichen Arbeitsgruppen gearbeitet; es war eine Fülle an externen Beratern beteiligt. Am Nikolaustag des Jahres 2012 haben wir damit begonnen. Ein gesundheitspolitischer Sprecher war damals nicht dabei, das war Herr Albers. Andernfalls hätte er gewusst, wie wir diesen Krankenhausplan aufgesetzt, wie wir die jeweiligen Arbeitsgruppen eingerichtet haben. Wir haben uns damals mit Brandenburg und Hamburg abgestimmt. Wir haben die Eckpunkte des Krankenhausplans erstmalig in den Gesundheitsausschuss eingebracht – im Übrigen eine Veränderung gegenüber dem alten Krankenhausplan, die der Kollege Isenberg in das damalige Krankenhausgesetz gebracht hat, damit er vorher weiß, was Frau Lompscher in den Krankenhausplan schreibt. Der Gesundheitsausschuss hat dem Eckpunktepapier zugestimmt und klare Vorgaben gemacht, u. a. auch zum Thema Mindestpersonalquote. Diese Vorgabe haben wir im Bundesrat und in unseren Initiativen auf Bundesebene umgesetzt. Wir haben den Krankenhausplan mit dem Parlament zusammen entwickelt, und das war in dieser Legislaturperiode überhaupt das erste Mal möglich. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Was sind die Voraussetzungen für die quantitative und qualitative Sicherstellung der Krankenhausversorgung? – Ja, die Stadt wächst. Die Stadt wird bunter, und sie wird älter. Der demografische Wandel wurde im Krankenhausplan verankert. Wir haben die Betten der Charité nicht reduziert, sondern den zunächst geplanten Abbau im Hinblick auf die wachsende Stadt gestoppt, und ich denke, das ist auch gerechtfertigt. Damit erhielt die Charité im Vergleich zu den Vorgaben der Legislaturperiode, in der Sie Regierungsverantwortung hatten, 301 zusätzliche Betten. Wir haben die stationären und tagesklinischen Betten der Psychiatrie erweitert. Wir haben uns dabei auf die Empfehlungen des Landespsychiatriebeirates berufen. Wenn Sie im Krankenhausplan nachlesen, finden Sie, dass die Begründung dafür in dem Bericht und Gutachten des Landespsychiatriebeirates zu finden ist. Drittens haben wir dem Rechnung getragen, dass Berlin älter wird, und 312 zusätzliche Betten im Bereich der Geriatrie aufgenommen. Schließlich wurden – ebenfalls im Hinblick auf die demografische Entwicklung – 180 zusätzliche Betten in der Schlaganfallversorgung geschaffen und die notwendigen Kapazitäten der Rehabilitation erweitert. Insgesamt wurden damit 1 300 neue Betten in den Krankenhausplan aufgenommen. Mit der Umsetzung des Krankenhausplans werden wir dann insgesamt knapp 22 000 Betten in Berlin haben. Wir haben dabei die regionale Verteilung verbessert, insbesondere in der geriatrischen Versorgung, und – etwas, was mir besonders wichtig war – auch die Trägerpluralität bewahrt. Es profitieren teilstationäre Angebote stärker in diesem Krankenhausplan als vollstationäre, um dem Grundsatz ambulant vor Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7854 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Senator Mario Czaja) teilstationär, teilstationär vor stationär auch weiter gerecht zu werden. Wir haben in diesem Krankenhausplan zum ersten Mal – das werden Sie auch nicht kleinreden können – Vorgaben zur Personalausstattung der Krankenhäuser aufgenommen. Es sind hierzu viele Dinge angesprochen worden: Vorgaben zur fachärztlichen Mindestbesetzung eines Plankrankenhauses – mindestens zwei Vollzeitstellen mit der der Abteilung entsprechenden Facharztweiterbildung –, ärztliche Leistungen werden überwiegend von den im Krankenhaus fest angestellten Ärzten erbracht – das fand noch gar keine Erwähnung –; früher waren Belegärzte im Krankenhausplan auch als eigene ärztliche Leitungen anerkannt. Wir haben die Notfallkrankenhäuser enorm gestärkt, mit einer eigenen pflegerischen Leitung und einem eigenen Personalstamm für die ärztliche Leitung. Wir haben die Qualifikationen erweitert. Sie wissen das. Nur durch die Veränderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer, dass die klinische Notfall- und Akutmedizin als neuer Weiterbildungsbereich eingeführt wurde, war es uns möglich, diese Weiterbildungsqualifikation zur Verpflichtung aufzunehmen. [Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)] Wir haben die Intensivstationen gestärkt – natürlich, Herr Albers, das haben Sie auch zu Recht gesagt –: eine Pflegekraft für zwei Behandlungsplätze pro Schicht, bei speziellen Situationen bis zu einer Pflegekraft pro Behandlungsplatz und Schicht, Anteil an qualifizierten Intensivfachkräften: mindestens 30 Prozent. Das war bei Ihnen im Übrigen null. Null war es im früheren Krankenhausplan. Und wir haben die Anforderungen an die personelle Ausstattung von geriatrischen Abteilungen gestärkt. Das sind verbindliche Personalvorgaben. Es ist richtig, bei Ihnen gab es keine Lyrik, bei Ihnen gab es dazu gar nichts, gar nichts zumindest in Bezug auf Personalvorgaben im Krankenhaus. Das ist eine enorme Entwicklung, die wir hier geschafft haben, und eine Entwicklung, bei der Sie wissen, dass es schwer war, diese mit den Krankenhäusern umzusetzen, weil die Krankenhäuser immer auf Empfehlungen des Bundes warten. Wir haben jedoch gesagt: Nein, wir wollen in Berlin Vorreiter für Mindestpersonalvorgaben sein. – Sie wissen auch, wenn Sie in den letzten Grünen-Krankenhausplan in NordrheinWestfalen schauen, dass kein einziger Krankenhausplan bei der Personalmindestvorgabe so weit geht wie der Berliner. Fragen Sie doch Ihre Grünen-Kollegin aus Nordrhein-Westfalen einmal, wie sie diesen Krankenhausplan in Berlin bewertet! – Sie wird sagen: Es gibt momentan zwei in Deutschland, die so weit gehen, der in Nordrhein-Westfalen und der in Berlin. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Oliver Friederici (CDU): Mit den Berliner Grünen redet doch keiner mehr!] Und nun die Mär von den Investitionen: 20 Prozent im letzten Haushalt, 40 Prozent in diesem Haushalt, 110 Millionen Euro für die Krankenhäuser. Um es noch einmal für Sie, Herr Albers, einfach zu machen: 18 Euro pro Einwohner in Ihrer Legislaturperiode, [Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Erzählen Sie doch nicht immer die alten Geschichten!] jetzt 31 Euro. 4 400 Euro pro Bett in der alten Legislaturperiode Ihrer Zeit, jetzt 6 000 Euro je Bett, und in dieser Betrachtung ist SIWA gar nicht enthalten. Bei der Durchschnittsbetrachtung ist SIWA gar nicht mit drin, weil Sie recht haben: Es gilt nur für zwei Jahre. Aber das, was wir gemacht haben, ist für einen längeren Zeitraum. Das ist eine positive Entwicklung, zuzüglich der Stärkung der Universitätsmedizin, die noch mal selbst 53 Millionen Euro obendrauf bekommen hat. Das sind haushaltspolitische Möglichkeiten, die hier geschaffen werden – ja, das ist richtig –, die wir aber auch für die Krankenhausfinanzierung genutzt haben. Und das ist die wesentliche Veränderung zu Ihrer früheren Amtszeit. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Jetzt geht es im Krankenhausplan darum, diese avisierten Ziele umzusetzen. Nicht im Krankenhausgesetz und weitestgehend auch nicht im Krankenhausplan regeln Sie die jeweiligen einzelnen Sachen, sondern Sie regeln es im Feststellungsbescheid unter Einbeziehung der Qualitätsanforderungen. Da gehört es rein, und da werden jetzt all die Dinge hineingeschrieben, die diese Koalition in den Rahmenbedingungen vorgegeben hat und die in diesem Krankenhausplan stehen. Und wir schreiben dort auch rein, dass, sollte der G-BA Qualitätsindikatoren zur Krankenhausplanung anpassen, diese unmittelbar und sofort ebenso für die dafür notwendige Fachabteilung gelten. Dadurch ist es nicht notwendig, dass man immer eine Einzelfortschreibung hat, sondern es wird deutlich gemacht: Jede Mindestpersonalvorgabe, die im Bund kommt, wird sofort eins zu eins in den Berliner Kliniken umgesetzt. Und ja: Wir brauchen diese auch für die Normalstationen. Da gibt es sie derzeit leider noch nicht. Aber wir sind diesen Weg gegangen und nicht am Startpunkt stehengeblieben, wie das früher der Fall war. [Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Thomas Isenberg (SPD)] Wir stärken mit diesem Krankenhausplan die Notfallversorgung. Wir führen Mindestpersonalvorgaben ein, da, wo sie bereits von Fachgesellschaften und vom G-BA vorgegeben sind. Und da, wo dies noch nicht geschehen ist, sagen wir deutlich, dass sie später in der Einzelfortschreibung bzw. im Feststellungsbescheid gültig werden. Wir sichern die Versorgung der älter werdenden Stadt. Wir begleiten dies mit einem enormen Anstieg der Investitionen, wie es ihn seit zwei Jahrzehnten nicht mehr Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7855 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Senator Mario Czaja) gegeben haben. Ein guter Krankenhausplan, eine gute Krankenhausfinanzierung – und mein Dank gilt der Koalition und allen Mitarbeitern im Haus, die an dieser Aufgabe hart mitgearbeitet haben, aber natürlich auch den Fachgesellschaften! vorgenommen wird –, kann man dort auch vorsprechen und einen Termin finden, aber Auswirkungen hat das auf diese Personen nicht. Letzter Punkt, Herr Albers: Es ist übrigens das erste Mal wieder, dass ein Krankenhausplan beschlossen wurde, bevor er in Kraft trat. Wenigsten diese kleine Aufgabe hätten Sie beim alten Krankenhausplan schaffen können! – Vielen Dank! Vielen Dank! – Eine Nachfrage? – Bitte schön, Frau Radziwill! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Präsident Ralf Wieland: Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich komme nun zu Präsident Ralf Wieland: Ülker Radziwill (SPD): Die Frage ist aus den Kreisen der ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen an uns weitergereicht worden, und konkret möchte ich nachfragen: Erlischt die bisherige Gewährung von Leistungen damit, oder wird die Leistungsgewährung unkompliziert fortgesetzt? Es ist die Befürchtung, dass Menschen dann keine Leitungen mehr bekommen und es für sie noch komplizierter wird. Präsident Ralf Wieland: Bitte schön, Herr Senator Czaja! lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Die Wortmeldungen beginnen wie immer in zwei Runden nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung an den Senat. Das Verfahren ist Ihnen bekannt. Die erste Frage steht der Fraktion der SPD zu. – Frau Kollegin Radziwill, bitte schön, Sie haben das Wort! Ülker Radziwill (SPD): Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Senat: Welche Folgen hat es für geflüchtete Menschen, wenn sie ohne eigenes Verschulden trotz mehrtägigen Wartens vor dem Ablauf ihres Aufenthaltstitels nicht beim LAGeSo vorsprechen können? Senator Mario Czaja (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales): Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wenn der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlischt – wofür zwei andere Institutionen, nämlich entweder die Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, verantwortlich sind –, dann erlischt natürlich auch ein Leistungsanspruch. Aber ich glaube, was Sie meinen, ist Folgendes: Wenn jemand möglicherweise keinen Termin bei der Ausländerbehörde bekommen hat, er aber, wenn er ihn dort hätte, eine Verlängerung des Aufenthaltstitels bekäme – also ohne sein Verschulden der Titel ausgelaufen ist, weil in dieser Institution kein Termin zustande gekommen ist –, dann verliert er seinen Leistungsanspruch nicht. Er muss nur einmal deutlich signalisieren, dass das der Grund dafür ist, dass sein Aufenthaltstitel abgelaufen ist. Präsident Ralf Wieland: Herr Senator Czaja! Senator Mario Czaja (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales): Herr Präsident! Frau Abgeordnete Radziwill! Der Aufenthaltstitel wird von der Ausländerbehörde erteilt und verlängert, die Aufenthaltsgestattung dann vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für drei Monate erteilt und danach dann vom LABO wieder verlängert. Insofern hat das Ablaufen eines Aufenthaltstitels keinen Zusammenhang mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Sollte ein Termin trotzdem notwendig sein – aber das ist in diesem Fall nicht nötig, weil die Verlängerung des Aufenthaltstitels eben von diesen beiden Institutionen Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Taş von den Linken. – Bitte schön! Hakan Taş (LINKE): Danke, Herr Präsident! – Herr Czaja! Ist Ihnen bekannt, dass auch für die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung die Geflüchteten in Berlin aktuell auf einen Termin bis Juni warten müssen? Präsident Ralf Wieland: Herr Senator! Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7856 Senator Mario Czaja (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Taş! Noch einmal: Die Verlängerung des Aufenthaltstitels erfolgt nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales, sondern sie erfolgt in der Ausländerbehörde bzw. beim BAMF. Wenn es dazu kommt, dass es erst sehr spät einen Verlängerungstermin bei der Ausländerbehörde oder beim BAMF gibt, weil ein Termin so spät liegt, dann wird das im Verfahren der Leistungsgewährung dokumentiert, weil der Betreffende den Termin ja mitbringt, und dann gibt es auch für diesen Zeitraum, bis er den nächsten Termin bei der dafür notwendigen Behörde hat, die Leistungen. Aber die Aufenthaltsgestattung erfolgt nicht im LAGeSo, sondern sie erfolgt in der Ausländerbehörde bzw. beim BAMF. Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! Als nächstes ist die CDU-Fraktion dran. Herr Ludewig – bitte schön! Dr. Gottfried Ludewig (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Wie bewertet der Senat die Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung, den Berliner Krankenhäusern Fälle der ambulanten Notfallversorgung nur zu vergüten, wenn ausführliche Begründungen für die Behandlung im Krankenhaus vorgelegt werden? [Heidi Kosche (GRÜNE): Das war doch schon Thema der Aktuellen Stunde!] Präsident Ralf Wieland: Herr Senator Czaja! Senator Mario Czaja (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Ludewig! Ich halte die Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung, dass bei jedem einzelnen Fall in einer Rettungsstelle das Krankenhaus dokumentieren muss, dass es sich um eine Gefahr für Leib und Leben gehandelt hat, für nicht sachgemäß. Oder um es einfacher zu sagen: Ich halte sie für weltfremd, denn das bedeutet, dass der Arzt, bevor er einen Patienten behandelt, wissen muss, ob dies der Fall ist oder nicht. Gleichzeitig ist das Krankenhaus aber natürlich dazu verpflichtet, in dem Moment, wo der Patient in das Krankenhaus kommt, den Facharztstandard einzuhalten – wir haben es ja Herr Albers gerade noch mal erläutert – und damit auch eine Versorgung zu gewährleisten. Mir wäre lieber, die Kassenärztliche Vereinigung würde sich um die Aufgabe bemühen, die auch in dem Kran- Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 kenhausstrukturgesetz des Bundes steht, nämlich dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Portalpraxen vor den Kliniken eröffnen. Wir reden hierbei über 1,2 Millionen Patienten, die jährlich in Berlin in eine Rettungsstelle gehen, wofür die Krankenhäuser etwas mehr als 35 Euro Erstattung aus dem ambulanten Topf bekommen, wenn es nicht zu einem stationären Fall wird. Wenn in einer solchen Situation dann gesagt wird: Für jeden Einzelfall muss dies noch dokumentiert werden –, halte ich das nicht für richtig. Aber das bedarf einer Bewertung des Bundes. Ich habe mich deswegen an das Bundesgesundheitsministerium gewandt, um eine Darlegung und Klarstellung dieser gesetzlichen Regelung zu bekommen. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat zugesichert, dass diese noch in dieser Woche eingehen wird, und wir werden dann weitere Entscheidungen für Berlin treffen. Ich habe jedenfalls auch den Berliner Rettungsstellen bzw. den Krankenhäusern mitgeteilt, dass ich dies getan habe, um der Verunsicherung, die ansonsten seit 1. Februar in den Rettungsstellen in Bezug auf den Dokumentationsaufwand herrschen würde, ein Stück weit entgegenwirken zu können. Das ist meine Einschätzung, und es ist unsere fachliche Einschätzung dazu, und wir haben uns deshalb an das Bundesgesundheitsministerium gewandt. [Beifall von Oliver Friederici (CDU)] Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! – Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen, Herr Ludewig? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zu den Grünen, und Frau Kapek hat das Wort. – Bitte schön! Antje Kapek (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage den Senat: Wie lange verzögern sich durch Ihren neuesten Koalitionskrach die sogenannten modularen Unterkünfte für Flüchtlinge? Glauben Sie, vor der Wahl überhaupt noch zu einer Einigung zu kommen? Präsident Ralf Wieland: Herr Finanzsenator – bitte schön! Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen (Senatsverwaltung für Finanzen): Herr Präsident! Frau Abgeordnete Kapek! Ich gehe davon aus, dass das zu keiner Verzögerung führt. Gestern ist im Hauptausschuss über eine Komponente gesprochen worden, nämlich das Thema Container. Mein Haus wird heute zusammen mit der BIM veranlassen, dass das Bestellungsverfahren heute ausgelöst wird – für 15 000 Containerplätze. Ich gehe davon aus, dass wir bei den Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7857 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen) modularen Unterbringungen für Flüchtlinge – den sogenannten MUF – ohne Verzögerung in die Umsetzung kommen. Um es noch mal darzustellen: Das Ziel ist, die Gesamtzahl der vorgesehenen MUF so schnell wie möglich umzusetzen und die Bauzeiten für die MUF jeweils unter einem halben Jahr zu halten. Präsident Ralf Wieland: Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen, Frau Kapek? – Bitte schön, dann haben Sie auch das Wort! Antje Kapek (GRÜNE): Schönen Dank! – Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es bereits zu einer Verzögerung gekommen ist. Insofern würde ich Sie gern fragen, inwieweit Sie die jetzt doch zumindest ansatzweise festgefahrene Situation in der Koalition zwingt, darüber nachzudenken, ob Sie die von uns vorgeschlagenen schnelleren, kostengünstigeren und vor allem auch nachhaltigeren Alternativen wie beispielsweise die Holzmodulbauten ergänzend in Ihr Programm aufnehmen. Präsident Ralf Wieland: Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Herrn Kollegen Reinhardt von der Piratenfraktion. – Bitte schön! Fabio Reinhardt (PIRATEN): Vielen Dank! – Ich würde gern noch mal nachhaken, weil Sie gerade sagten: „ohne weitere Verzögerung“: Wie bewerten Sie es, dass uns vor einem Jahr – im April – angekündigt wurde, dass es keine weiteren Containerbauten, aber diese Modulbauten geben wird, wobei die ersten schon im Frühjahr dieses Jahres fertig sein sollten, und es jetzt noch nicht mal eine Einigung über die Standorte der Modulbauten gibt, sodass wir jetzt wieder mit den Containern vorliebnehmen müssen, die eigentlich schon längst ausgeschlossen worden waren? Bitte schön, Herr Senator! Präsident Ralf Wieland: Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen (Senatsverwaltung für Finanzen): Es ist von vornherein daran gedacht, unterschiedliche Modelle umzusetzen. Also es gibt den unter der Federführung von Herrn Senator Geisel entwickelten sogenannten Amtsentwurf. Für diesen Amtsentwurf hat es Ausschreibungen gegeben, und zu diesen Ausschreibungen hat es Verhandlungen mit Bietern und auch Zuschläge gegeben. Das hat Herr Geisel auch kürzlich der Presse mitgeteilt. Die Kosten, die bei diesen Verhandlungen erreicht sind, sind übrigens deutlich günstiger, als es teilweise hier auch im Haus diskutiert worden ist. Insofern ist davon auszugehen, dass man auch bei diesem Entwurf im Rahmen der ursprünglich geplanten Kosten bleiben kann. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Wohnungsbaugesellschaften und berlinovo auch mit anderen und eigenen Entwürfen, die u. a. auch das Thema Holzbau beinhalten, einen Teil der Umsetzungen der MUF machen. Also insofern gehe ich davon aus, dass wir die Vielfalt der möglichen Entwürfe, die am Markt angeboten werden, und auch verschiedene, hoffentlich dann auch, wie Sie andeuteten, kostengünstigere Realisierungsmöglichkeiten oder vielleicht noch schnellere Realisierungsmöglichkeiten nutzen. Einer der Vorteile der von Ihnen angesprochenen Holzbauten liegt darin, dass diese unter Umständen noch ein bisschen schneller erstellt werden können. Wir gehen aber generell davon aus, dass die Bauzeit von MUF etwa bei einem halben Jahr liegt. Wenn das noch durch Holzständerbauweisen oder Ähnliches unterboten werden kann, umso besser! Dann wird in der Umsetzung davon auch Gebrauch gemacht. Bitte schön, Herr Senator! Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen (Senatsverwaltung für Finanzen): Darauf kann man zwei Sachen antworten: Der wesentliche Punkt, weshalb Container erneut in die Diskussion gekommen sind, hat etwas damit zu tun, dass es sich in der Zwischenzeit wegen der deutlich angestiegenen Zahl von Flüchtlingen als erforderlich erwiesen hat, auch Turnhallen zu belegen. Es hat mehrmals Diskussionen in diesem Haus gegeben, dass nach Wegen gesucht werden soll, wie man die Turnhallen freiziehen kann. Das heißt also, da wir deutlich gestiegene Flüchtlingszahlen haben, muss deswegen die Schaffung von Plätzen deutlich erhöht werden. Diese Diskussion um die Container erfolgt nicht als Diskussion um Ersatzbauten – Sie haben von Zurückgreifen gesprochen –; es wird jetzt nicht auf Container zurückgegriffen. Vielmehr kommen die Container hinzu. Es sollen die MUFs gebaut werden. Es sollen zusätzlich 15 000 containerbasierte Plätze geschaffen werden. Diese 15 000 containerbasierten Plätze ermöglichen dann, wenn die Flüchtlingszahlen ungefähr konstant bleiben, hoffentlich das Freiziehen der Turnhallen. [Steffen Zillich (LINKE): Wer ist jetzt eigentlich im Senat dafür zuständig?] Manchmal ist es so, dass bestimmte Dinge schneller hätten gehen können, vielleicht auch sollen. Es hilft hierbei aber nicht der Blick nach hinten, sondern nur der Blick nach vorn. Nachdem das Thema – nach dem Sichtbarwerden bestimmter Verzögerungen und auch der Diskussion im Rat der Bürgermeister am 2. oder 3. De- Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7858 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen) zember– von meinem Haus ein Stück weit vorangetrieben wurde, ist es nun das Ziel, möglichst schnell zur Umsetzung zu kommen. Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! Jetzt kommen wir zu der Fraktion Die Linke. – Udo Wolf, bitte schön! Udo Wolf (LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz offensichtlich gibt es bei der Einrichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte zu den Standorten Streit, offensichtlich auch zu unabgestimmtem Vorgehen zwischen den Verwaltungen und Chaos in der Kommunikation zwischen SPD und CDU. [Zuruf: Frage!] Ich frage den Senat, wie der Regierende Bürgermeister dieses Hickhack mit Blick auf die Akzeptanz der Berlinerinnen und Berliner bewertet. Verstärkt dies nicht den Eindruck, Teile des Senats wollen es gar nicht schaffen? Präsident Ralf Wieland: Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Michael Müller: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wolf! Wie Sie wissen, können Sie nur den Senat und nicht einzelne Senatsmitglieder fragen. [Steffen Zillich (LINKE): Aber Sie antworten ja!] Gleichwohl antworte ich natürlich sehr gern, wenn Sie mich direkt ansprechen. Ich weise die in Ihrer Frage mitschwingende Unterstellung zurück, weil es falsch ist zu glauben, dass man erstens mit dem Thema der Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung parteipolitisch punkten kann und zweitens, dass dies jemand im Senat tun möchte. Wir haben uns gemeinsam dieser großen Herausforderung gestellt. Es ist eine Herausforderung, eine Mammutaufgabe, die man auch nicht kleinreden darf. Wir haben das hier im Parlament auch als Senat oft selbstkritisch deutlich gemacht, dass auch nicht immer alles sofort gelungen ist, aber dennoch Schritt für Schritt die Situation deutlich verbessert werden konnte, sowohl, was die Situation am LAGeSo anbelangt, als auch Unterbringungsfragen, medizinische Versorgung und Weiteres betreffend. Sie sehen schon allein an diesem kleinen Themenausschnitt, dass es ein ressortübergreifendes Arbeiten im Senat gibt und wir gemeinsam an dieser Aufgabe arbeiten, sie jeden Tag auch ein bisschen besser bewältigen. Ich will aber nicht verhehlen, dass wir uns auch jetzt in diesen Zeiten als Senat schon darauf vorbereiten wollen, dass es auch wieder andere Zugangszahlen geben kann. Wir reden im Moment über viele Themen in einer Situation, in der um die 170 Menschen pro Tag zusätzlich in unsere Stadt kommen. Das sind über den Monat gesehen im Übrigen auch schon 5 000. Es können aber auch wieder andere Zeiten mit 600 oder 700 Flüchtlingen pro Tag kommen. Ich möchte gern – das wird von den Senatskollegen unterstützt –, dass wir uns genau auf diese Situation vorbereiten. Deswegen ist es uns so wichtig – was der Finanzsenator gerade vorgestellt hat –, dass wir gemeinsam mit dem Rat der Bürgermeister, mit dem Parlament, schnelle Entscheidungen zur weiteren Einrichtung von Containerbauten oder modularen Unterkunftsmöglichkeiten treffen können. Präsident Ralf Wieland: Herr Kollege Wolf für eine Nachfrage, bitte schön! Udo Wolf (LINKE): Danke schön, Herr Präsident! – Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Finanzsenator die Liste zur Flüchtlingsunterbringung mit den demokratisch legitimierten Bezirksvertretern besprochen. In der Zeitung lese ich, dass heute am Rand des Plenums noch einmal mit CDUAbgeordneten die Liste diskutiert werden soll. Ist jetzt damit zu rechnen, dass die Liste aufgrund von CDUWahlkreisinteressen geändert wird? [Heiko Melzer (CDU): So ein Schwachsinn!] Präsident Ralf Wieland: Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Michael Müller: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wolf! Diese Liste wird weder aufgrund von einzelnen individuellen Wahlkreisinteressen verändert noch auf besonderen Wunsch oder individueller Problemlagen, die es vielleicht auch in einigen Bezirken gibt. Es ist aber völlig legitim und richtig, dass gewählte politische Vertreter – egal, ob Bezirksbürgermeister oder Stadträte, Senatsmitglieder oder Abgeordnete – [Uwe Doering (LINKE): Alle Abgeordneten?] schauen, ob die Umsetzung der vorgeschlagenen Standorte – mit allem, was dazu gehört: einer entsprechenden Infrastruktur, einer Sozialverträglichkeit, einer Belastungsaufnahmefähigkeit – in den einzelnen Quartieren gegeben ist oder nicht. Dazu gibt es einen Austausch. [Uwe Doering (LINKE): Hinter den Kulissen!] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7859 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Regierender Bürgermeister Michael Müller) Es ist nicht nur legitim, sondern auch dringend erforderlich, sich genau anzusehen, an welchem Standort was möglich ist. Eines will ich in aller Klarheit aber auch sagen: Die Kommunikation einzelner Senatsmitglieder, mit Bezirksvertretern und auch Abgeordneten [Uwe Doering (LINKE): Mit welchen?] findet seit Wochen und Monaten statt. Es gibt nur mitunter, wie ich finde, ein Missverständnis, dass einige der Meinung sind, Kommunikation hat immer nur dann stattgefunden, wenn ihren Ansprüchen Genüge getan worden ist. Das ist falsch. Es muss mitunter ein Kompromiss gefunden werden. Man kann vielleicht auch auf den einen oder anderen Standort verzichten, weil sich in der Diskussion herausgestellt hat, dass es wirklich nicht gut ist, dort etwas umzusetzen. Das mag sein. Es muss auch erlaubt sein – das Thema hatten wir schon an anderen Stellen, Herr Abgeordneter Wolf –, dass aus einem gesamtstädtischen Interesse heraus, aus einer gesamtstädtischen Schau auf dieses Problem auch der Senat eine letztinstanzliche Entscheidung trifft und sagt, dass an diesen oder jenen Stellen gebaut werden muss, damit wir Menschen gut unterbringen können und sie nicht in Zelten oder anderswo unterbringen müssen. Das ist die Verantwortung des Senats. Dieser stellen wir uns auch. [Beifall bei der SPD] Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! – Dann geht die zweite Nachfrage an Frau Kollegin Pop! Ramona Pop (GRÜNE): Ich möchte genauer nachfragen. Wenn Sie sich der Verantwortung bewusst sind, die Sie als Regierung gemeinsam tragen: Worüber wird denn heute und in den nächsten Tagen konkret gestritten, über welche Wahlkreise und Standorte? Teilen Sie meine Ansicht – ich meine, das bei Ihnen auch herausgehört zu haben –, dass es gerade in dieser Frage immanent wichtig ist, dass eine Regierung gemeinsam handlungsfähig ist, um eben nicht denjenigen in die Hände zu spielen, die dieses Thema auf der rechtspopulistischen Seite skandalisieren? [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Präsident Ralf Wieland: Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Michael Müller: Herr Präsident! Frau Abgeordnete Pop! Ich kann Ihnen sagen, wie wir es im Senat diskutiert haben. Wir haben uns diese Liste angesehen. Auch dabei gab es Nachfragen. Das ist völlig legitim und richtig. Es gab ein – wie ich finde – nachvollziehbares Votum und Einverständnis zu der Vorlage des Senats, der Senatoren zu den Containerstandorten, zu einzelnen Standorten für modulare Unterbringungsmöglichkeiten. All das ist im Senat sehr konstruktiv und einvernehmlich diskutiert worden. Es gibt noch weiteren Abstimmungsbedarf auch mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Es hat gestern dazu eine Diskussion im Hauptausschuss gegeben. Es ist kein Streit, wenn Abgeordnete in den Fraktionen nachfragen, wie sich die Situation um den möglichen Standort herum darstellt, welche Infrastrukturleistung mitgebracht wird, ob das alles schnell oder langsam umzusetzen ist, und dann um Beantwortung der Fragen bitten. Genau in der Situation befinden wir uns. Der Senat bzw. die zuständigen Senatsmitglieder beantworten diese Fragen, ob es Herr Kollatz-Ahnen, Herr Geisel ist oder wer sonst an der Stelle gefordert ist. Ich kann Ihnen nicht in jedem Einzelfall, zu jedem Detail den Diskussionsstand mitteilen. Im Senat haben wir am Dienstag festgehalten, dass wir am kommenden Dienstag in der nächsten Senatssitzung dazu eine abschließende Beratung führen und einen Beschluss herbeiführen wollen. Ich gehe davon aus, dass es die jetzt stattfindenden Gespräche ermöglichen werden, dass die Koalitionsfraktionen, hoffentlich das Parlament insgesamt, diesen Weg unterstützen. Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! – Jetzt kommen wir zu der Piratenfraktion. – Herr Kollege Lauer! Christopher Lauer (PIRATEN): Ich frage den Senat vor dem Hintergrund, dass der Verfassungsgerichtshof Berlin letzte Woche festgestellt hat, dass mich der Innensenat zwei Jahre lang verfassungswidrig meiner parlamentarischen Rechte beraubt hat, wie der Innensenator gedenkt, es wieder gutzumachen, dass er zwei Jahre lange meine Akteneinsichtsrechte verwehrt hat. [Beifall bei den PIRATEN, den GRÜNEN und der LINKEN – Lachen bei der SPD und der CDU] Präsident Ralf Wieland: Es ist an den gesamten Senat gerichtet. Ich höre, Herr Senator Henkel möchte antworten. Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Ich glaube, Sie interpretieren das Urteil falsch. Um Ihnen aber auf den Punkt zu antworten: Der Senat Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7860 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Bürgermeister Frank Henkel) begrüßt natürlich die Klarstellung des Regelungsgehalts des Artikels 45 der Verfassung von Berlin durch den Gerichtshof. Präsident Ralf Wieland: Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen, Herr Kollege Lauer? – Bitte schön! Christopher Lauer (PIRATEN): Wenn ich das Urteil falsch interpretiere, haben Sie es nicht gelesen. Aber zu der Frage! Vor dem Hintergrund, dass das Gericht jetzt festgestellt hat, dass Sie meine parlamentarischen Rechte zwei Jahre lang verfassungswidrig verletzt haben: Wie kommt es dazu, dass Ihre Verwaltung es noch immer nicht kapiert, dass ich ein Akteneinsichtsrecht auch mit Mitarbeitern habe, und mich noch immer darin behindert, dieses Akteneinsichtsrecht, das ich nach Artikel 45 Abs. 2 habe, wahrzunehmen? [Beifall bei den PIRATEN – Beifall von Heidi Kosche (GRÜNE) und Stefan Gelbhaar (GRÜNE)] Präsident Ralf Wieland: Herr Senator Henkel! Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Ich weise das wirklich zurück und komme noch mal auf den Kerntatbestand. [Zurufe von den PIRATEN] Sie werden nicht behindert, entschuldigen Sie bitte, das ist völliger Unsinn! Sie müssen sich einfach mal daran gewöhnen, und das hätten Sie tun können in den vier Jahren: Wenn Sie sich in Ihrer politischen Arbeit nicht ausschließlich auf die Person des Innensenators konzentriert, sondern mit Inhalten auseinandergesetzt hätten, hätten Sie lernen können, dass es in der Berliner Verwaltung geordnete Abläufe gibt. [Martin Delius (PIRATEN): Machen Sie sich nicht lächerlich! Das steht Ihnen nicht!] – Herr Delius! Ich glaube, Sie wissen gar nicht, wovon Sie reden! – Zu den geordneten Abläufen gehört, dass es notwendig ist, dass Sie einen Antrag stellen. [Christopher Lauer (PIRATEN): Wo steht das? – Das steht unter anderem in der GGO des Landes Berlin. – Sie stellen einen Antrag. Dieser Antrag wird geprüft. Die Senatskanzlei wird dann informiert. [Christopher Lauer (PIRATEN): Ich würde gern auf Ihre Antwort verzichten!] Präsident Ralf Wieland: Herr Kollege Lauer! Das macht keinen Sinn! Lassen Sie doch den Senator erst mal ausreden! Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Dann wird über Ihren Antrag entschieden. Diesem Antrag kann stattgegeben werden, und ihm kann in Teilen stattgegeben werden. [Christopher Lauer (PIRATEN): Das ist Quatsch!] Dem Bescheid dazu können Sie auch widersprechen. [Christopher Lauer (PIRATEN): Sie lügen! Sie lügen gegen das Urteil!] Präsident Ralf Wieland: Herr Kollege Lauer! Der Begriff der Lüge ist unparlamentarisch. Ich rüge das jetzt. [Zurufe von der SPD und der CDU – Steffen Zillich (LINKE): Der Kollege Lauer meint, dass der Senat die Unwahrheit sagt. – Uwe Doering (LINKE): Steht ja im Protokoll!] – Herr Zillich, ich glaube nicht, dass sie Nachhilfeunterricht brauchen. Die zweite Nachfrage hat jetzt der Kollege Olalowo von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön! Ajibola Olalowo (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident! – Trifft es denn zu, dass der Senat gegenüber dem Bund zur Einsicht in die TTIPAkten ein ähnliches Unterstützungsrecht, wie es von Herrn Lauer begehrt wird, für sich selbst beantragt? [Beifall bei den PIRATEN] Präsident Ralf Wieland: Herr Regierender Bürgermeister? Regierender Bürgermeister Michael Müller: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Bei TTIP ist es so, dass immer noch nicht ganz klar ist, wie die Verfahrensregeln sind. [Zurufe von den GRÜNEN] – Lassen Sie mich ganz in Ruhe reden! Um den Punkt müssen wir uns doch nicht streiten! – Die Verfahrensregeln werden nicht von uns festgelegt. Mitglieder des Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7861 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Regierender Bürgermeister Michael Müller) Bundestages können Einsicht nehmen, auch Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Bundesrates können Einsicht nehmen. Ganz konkret weiß ich, dass auch schon der Finanzsenator Interesse bekundet und gesagt hat, er möchte Einsicht nehmen. Die entscheidende Frage, ich glaube, auch in Ihrem Interesse, ist aber: Was machen wir eigentlich mit den Informationen nach der Einsichtnahme? Was darf hinterher öffentlich kommuniziert werden? Das ist im Moment überhaupt noch nicht geregelt, wie man mit den Informationen umgehen darf. Da warten wir auch noch auf eine weitere Klärung. Ich gehe aber davon aus, gerade wenn Kommunikation zu den Inhalten möglich ist, betrachten können, sondern wenn Sie das Dreieck nehmen – Kottbusser Tor, Görlitzer Park und RAW-Gelände, allesamt Schwerpunkte, die in der letzten Zeit auch mediale Aufmerksamkeit errungen haben –, dann wissen Sie, vor welchen Herausforderungen die Polizei steht. Diese Herausforderungen nimmt die Polizei an. Noch einmal: Überall dort, wo wir besondere Kraft investieren, sind wir auch erfolgreich. Allerdings – und das haben ich und der Polizeipräsident immer gesagt – werden wir bei der Bekämpfung der Kriminalität, die genau an diesen Orten stattfindet, einen langem Atem brauchen. Die Polizei hat diesen langen Atem. [Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] [Zuruf von Ajibola Olalowo (GRÜNE)] wenn die Kommunikation geklärt ist, dass dann auch weitere Senatsmitglieder Einsicht nehmen werden. [Zuruf von Ajibola Olalowo (GRÜNE)] Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! – Herr Kollege Eggert für eine Nachfrage? – Bitte schön! Präsident Ralf Wieland: Björn Eggert (SPD): Vielen Dank! Das mit den Herausforderungen und den Schwerpunkten finde ich ganz spannend. Die Bürgerinnen und Bürger haben diesen Eindruck nicht mehr und fühlen sich dort nach öffentlichen Äußerungen in der letzten Zeit im Stich gelassen. Mich würde interessieren: Was unternimmt der Senat denn ganz konkret an dieser Stelle? Dann kommen wir jetzt zur zweiten Runde. Herr Kollege Eggert von der SPD-Fraktion beginnt. Björn Eggert (SPD): Ich frage den Senat: Worauf führt der Senat die gestiegene Kriminalität rund um das Kottbusser Tor in Kreuzberg zurück? [Christopher Lauer (PIRATEN): Jetzt hören Sie doch mal auf, immer auf den Innensenator einzuschlagen! Das ist unfair!] Präsident Ralf Wieland: Herr Senator Henkel! Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege! Wir wissen, die Polizei weiß, dass es Schwerpunkte in der Stadt gibt. Diese Schwerpunkte, ob es das RAW-Gelände ist, ob es das Kottbusser Tor ist, sind Punkte, wo die Polizei sehr viel Kraft investiert. Wir haben im Zuge polizeilicher Maßnahmen allein in den letzten Monaten eine Vielzahl von Platzverweisen ausgesprochen, und es haben Personenkontrollen und Festnahmen stattgefunden. Der Polizei ist durchaus bewusst, wo es Kriminalitätsschwerpunkte in der Stadt gibt, und sie hat entsprechend einem Lagebild angemessen reagiert. Wir wissen auch – Sie wissen es auch, aus der Diskussion –, dass wir den Platz am Kottbusser Tor nicht isoliert [Beifall von Martin Delius (PIRATEN) und Christopher Lauer (PIRATEN)] Präsident Ralf Wieland: Bitte schön, Herr Senator Henkel! Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege! Es gibt seit 2014 ein Kommissariat für schwerpunktbezogene Ermittlungen, das sich darum kümmert, dass Ermittlungen zügig aufgenommen werden, zügig zu einem Ergebnis kommen und dann auch zügig der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden können. Der entscheidende Punkt hier ist nicht nur die polizeiliche Arbeit, um das noch mal zu sagen. Der entscheidende Punkt ist, wie man mit kriminalitätsbelasteten Orten umgeht. Sie wissen – das haben wir vielfach in diesem Rahmen diskutiert –, dass das LKA Berlin sich eine Architektin leistet, die sich mit Räumen beschäftigt und immer wieder Vorschläge macht, wie man kriminalitätsbelastete Räume verändert, z. B. im Hinblick auf die Beleuchtung oder durch die Beantwortung der Frage: Schaffe ich Aufenthaltsqualität, ja oder nein? Diese Architektin leistet eine leidenschaftliche Arbeit. Sie war auch schon mal zu einer Anhörung im Innenausschuss. Die Ergebnisse Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7862 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Bürgermeister Frank Henkel) kennen Sie vermutlich. Es ist auch diese Architektin, die sich immer wieder zusammen mit den Behörden vor Ort, also auch mit dem Bezirk, mit dem Abschnitt vor Ort darüber Gedanken macht, wie man entsprechende Kriminalitätsräume räumlich verändern und verbessern kann, sodass wir diesen Teil der Bekämpfung der Kriminalität forcieren können. Das trifft manchmal auf offene Ohren und manchmal – das muss ich sagen – leider nicht. Da, wo wir über solch eine Art der Veränderung Erfolg hatten und Ergebnisse erzielt haben – ich erinnere an das Beschneiden von Büschen im Görlitzer Park, an das Zuschütten der Hohlwege –, ist man bei der Bekämpfung von bestimmten Kriminalitätsphänomenen einen Schritt vorangekommen, im letzten Fall bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität. und da spielen drei Standorte in der Stadt im Zusammenhang mit der Fragestellung eine enorme Rolle. Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! Dann kommen wir jetzt zur nächsten gesetzten Frage. Von der CDU-Fraktion der Kollege Schlede! – Bitte schön! Stefan Schlede (CDU): Danke! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Lauer. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie stellt der Senat die kurz- und langfristige Versorgung der Berliner Grundschulen mit fachlich ausgebildeten Lehrkräften sicher – die Betonung liegt auf „fachlich“ – angesichts der seit Jahren bekannten großen Anzahl von Pensionierungen, einer viel zu niedrigen Anzahl von Studienplatzangeboten an den Universitäten und der deutlich gestiegenen Schülerzahl? Christopher Lauer (PIRATEN): Präsident Ralf Wieland: Herr Henkel! Es freut mich, dass Sie bei der Anhörung von Frau Hermannsdörfer von der Städtebaulichen Kriminalprävention – die auf Antrag meiner Fraktion im Innenausschuss stattfand – auch etwas gelernt haben und sie jetzt mit Inbrunst loben. Sie sprachen gerade von kriminalitätsbelasteten Orten, aber die Polizei hat im Innenausschuss mehrfach gesagt, dass sie über die kriminalitätsbelasteten Orte in Berlin in der Öffentlichkeit nicht spricht. Haben Sie hier gerade der Öffentlichkeit einen kriminalitätsbelasteten Ort nach ASOG preisgegeben, Frau Senatorin Scheeres – bitte schön! Präsident Ralf Wieland: [Björn Eggert (SPD) und Martin Delius (PIRATEN): Drei sogar! – Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] oder haben Sie sich in der Hitze des Gefechts einfach nur versprochen? Präsident Ralf Wieland: Herr Senator Henkel! Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lauer! Ich habe drei Orte genannt, die in der öffentlichen Diskussion sind, die Gegenstand der ersten Fragestellung waren. Darauf habe ich mich bezogen, weil ich davon ausgehe, dass der Kollege seine Frage nicht aus Döneken stellt, sondern an einer richtigen und validen Antwort interessiert ist. Diesem Interesse habe ich zu entsprechen versucht, [Zuruf von Martin Delius (PIRATEN)] Senatorin Sandra Scheeres (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft): Sehr geehrter Herr Schlede! Vielen Dank für die Frage. Sie sprachen es gerade an, dass wir in den nächsten Jahren sehr viele Lehrkräfte in den unterschiedlichen Schulformen benötigen. Das hat unterschiedliche Gründe: einerseits Pensionswellen, wie Sie es gerade formuliert haben, aber jetzt auch in den letzten Jahren Zuzug von Menschen, die wachsende Stadt. Wir haben in der Koalition auch die Altersermäßigung eingeführt, wir wollen ältere Lehrkräfte entlasten. Es gibt jetzt die Situation mit den Flüchtlingskindern; und es ist uns wichtig, diese so schnell wie möglich zu beschulen. An der Stelle möchte ich ansprechen, dass es uns in dieser Legislaturperiode gelungen ist, jedes Jahr ausreichend Lehrkräfte für die Berliner Schulen zu bekommen. In dieser Legislaturperiode haben wir 8 300 Lehrkräfte eingestellt. Sie sind vor Ort. Sie sprachen jetzt das Thema der Grundschulen an. Wir haben einen bundesweiten Fachkräftebedarf im Bereich der naturwissenschaftlichen Fächer, aber auch im Grundschul- und im sonderpädagogischen Bereich. Damit haben alle Bundesländer zu kämpfen. Ich bin der Meinung, dass wir unterschiedliche Maßnahmen auf den Weg bringen müssen, die wir auch auf den Weg gebracht haben. Wir haben die Berliner Hochschulverträge, die 1997 eingeführt wurden. Damals hat man konzeptionell den Hochschulen pauschal Gelder zur Verfügung gestellt. Man hat jetzt nicht mehr die Detailsteuerung in den Vordergrund gestellt, sondern den Hochschulen pauschal Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7863 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Senatorin Sandra Scheeres) Gelder zur Verfügung gestellt. Mein Vorgänger hat dann die leistungsbasierte Finanzierung aufgesetzt. Mein Vorgänger hat die Zielzahl formuliert, dass jährlich 1 000 Lehramtsabsolventen aus den Hochschulen kommen sollen. In den Hochschulverträgen danach, 2014 bis 2017, die in meine Amtszeit fallen, haben wir diese 1 000 Absolventen festgeschrieben, diese aber auch in die leistungsbasierte Finanzierung aufgenommen. Im Lauf der Jahre, ich sprach es gerade an, hat sich die Situation in Berlin verändert. Die Zahlenreihen sind bekannt. Da hatten wir eine Kleine Anfrage beantwortet, das war, glaube ich, 2013. Diese Zahlen sind jetzt schon überholt. Wenn ich mich daran orientieren würde, hätte ich dieses Jahr 300 Lehrer zu wenig eingestellt. Ich möchte es noch einmal deutlich sagen: Jetzt zum Schulhalbjahr stellen wir 1 000 Lehrkräfte ein. Wir stellen vorausschauend Lehrkräfte ein, sie fehlen nicht. Wir haben jetzt im Moment sogar mehr eingestellt, als wir benötigen, weil ich es so sehe: Wir brauchen immer einen Puffer. Wir stellen in den nächsten Monaten auch ein, damit wir eben zum Sommer 2 100 Lehrkräfte insgesamt für die Schulen haben. Im Verlauf des Jahres 2014 haben wir festgestellt, es haben sich bestimmte Dinge verändert. Flüchtlinge, Flüchtlingskinder, aber auch die wachsende Stadt haben eine Dimension angenommen, mit der wir hier im Land Berlin nicht gerechnet haben. [Benedikt Lux (GRÜNE): Aha!] – Ja! – Ich bin gestartet mit einer demografischen Rendite. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode eine Enquete-Kommission „Demografischer Wandel“ hier im Parlament, weil wir davon ausgegangen sind, dass die Stadt schrumpft bzw. die Menschen hier älter werden. Und wir haben mit allen Senatsverwaltungen entsprechende Maßnahmen entwickelt. Aber die Entwicklungen haben sich absolut anders gestaltet, was ich sehr positiv finde. Es ist doch etwas Tolles, dass Familien nach Berlin ziehen. Daraufhin haben die Hochschulen 2014 in Absprache mit uns ihre Kapazitäten im Grundschulbereich von 150 auf 300 verdoppelt. Es war immer so, dass wir auch Lehrkräfte aus anderen Bundesländern bekommen haben. Sie kennen die ganzen Maßnahmen, dass wir das Einstellungsverfahren absolut verändert und in den anderen Bundesländern geworben haben, weil diese über ihren Bedarf ausgebildet haben. In anderen Bundesländern war in den letzten Jahren die Situation, dass die Zahl der Kinder zurückgegangen ist und die ausgebildeten Lehrkräfte Berlin zur Verfügung standen. Das hat sich aber geändert, weil wir jetzt eben in allen Bundesländern Flüchtlingskinder haben, die beschult werden müssen. Der Markt hat sich in diesem Bereich eben verändert, sodass wir auch andere Wege gehen müssen. Daraufhin habe ich im letzten Jahr in meiner Verwaltung eine übergreifende Arbeitsgruppe aus dem Schulbereich und dem Hochschulbereich eingerichtet, um Maßnahmen entwickeln zu lassen. Wir sind mit den Hochschulen im letzten Jahr ins Gespräch gekommen. Wir hatten ja schon gemeinsam die Kapazitäten im Grundschulbereich verdoppelt, weil wir der Auffassung waren, dass man diese Kapazitäten noch einmal verdoppeln muss. Dieses Gespräch wird auch mit den Präsidenten weitergeführt. Ich gehe stark davon aus, dass wir hier außerhalb der Hochschulverträge eine Regelung finden werden. Ich möchte das noch einmal ansprechen, weil Frau Remlinger, wie ich gehört habe, in der „Abendschau“ gesagt hat, man hätte etwas in den Hochschulverträgen ändern müssen. Die Hochschulverträge sind ganz anders gestrickt. Sie stellen die Autonomie der Hochschulen in den Vordergrund. 1997 ist das Konzept verändert worden. Aus heutiger Perspektive und angesichts heutiger Bedarfe würde ich sagen, dass das Land Berlin an dieser Stelle, was die Lehrerausbildung angeht, stärker steuern muss und wir Schularten in den Hochschulverträgen festlegen müssen. Das war in den Jahren zuvor nie im Gespräch. Das hat auch keiner eingefordert, weil alle Fraktionen die Autonomie der Hochschulen sehr hochgehalten haben, was ich auch richtig finde. Wir legen keine Professorenstellen oder anderes in den Hochschulverträgen fest. Es gibt also verschiedenste Maßnahmen: Wir stellen Studienräte ein. Wir führen Gespräche mit den Gewerkschaften, auf freiwilliger Basis auf Pensionäre zurückzugreifen. Wir qualifizieren Lehrkräfte, die ein Fach studiert haben; das machen wir schon länger für die unterschiedlichen Bereiche, damit sie in den Grundschulen tätig sind. Studienräte stellen wir für den Grundschulbereich ein. Das ist in anderen Bundesländern ziemlich normal, weil die Grundschulzeit da bis zur 4. Klasse geht. In Berlin unterrichten wir bis zur 6. Klasse im Grundschulbereich, die Studienräte unterrichten 4., 5. und 6. Klasse. Diese qualifizieren wir. Wir haben viele weitere Maßnahmen. Noch einmal: Bei den nächsten Hochschulverträgen, bin ich der Auffassung, müssen wir diesen Bereich anders regeln, müssen wir an dieser Stelle die Autonomie der Hochschulen einschränken. Da werden wir mit den Hochschulen ins Gespräch gehen. Aber jetzt parallel, in dieser Situation führen wir Gespräche, um die Kapazitäten, die die Hochschulen 2014 verdoppelt haben, jetzt noch einmal zu verdoppeln. Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! – Herr Kollege Schlede für eine Nachfrage. Stefan Schlede (CDU): Frau Senatorin! Da ich nach der fachlichen Qualifikation gefragt hatte, stelle ich hier die Frage: Wie hoch war denn Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7864 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Stefan Schlede) der Anteil der zum 1. Februar 2016 eingestellten Quereinsteiger am Gesamtmaß der in der Grundschule eingestellten? Die gleiche Frage gilt auch für die Studienratslaufbahn. Wie hoch ist also der Anteil von fachlich original ausgebildeten Grundschullehrern, von Studienräten und Quereinsteigern am 1. Februar dieses Jahres? Wie garantieren Sie deren fachliche Qualifizierung? Präsident Ralf Wieland: Danke schön! – Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Sandra Scheeres (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft): Sehr geehrter Herr Schlede! Vielen Dank für die Frage. Wir haben die Zahlen jetzt ausgewertet. Ich würde einfach die einzelnen Bereiche vortragen, damit Sie diese Information erhalten. Wir benötigten zum Halbjahr insgesamt 344 Kräfte für den Grundschulbereich. Wir haben insgesamt knapp 1 000 Lehrkräfte eingestellt, davon 344 Kräfte für den Grundschulbereich. Das teilt sich ein in Lehrer mit einem Wahlfach: 89 Lehrkräfte, Lehrer mit zwei Wahlfächern: 18 Lehrkräfte, Lehrer mit sonderpädagogischer Ausbildung – die benötigen wir in den Grundschulen auch, das Thema Inklusion ist Ihnen ja bekannt –: 13 Lehrkräfte, Lehramt an ISS bzw. Studienräte, die Sie gerade ansprachen: 143, die zum großen Teil den Fachunterricht in der 4., 5. und 6. Klasse gestalten, Quereinsteiger: 81 Kräfte. Das sind Menschen, die Fächer der Berliner Schule studiert haben, aber dann berufsbegleitend weiter studieren müssen, um ein zweites Fach nachzuholen. Diese sind in unseren schulpraktischen Seminaren, die wir ausgeweitet haben. Das wissen Sie, dass wir auch in diesem Bereich die Ausbildungskapazitäten extrem ausgeweitet haben, damit die Absolventen der Hochschulen eben auch ins Referendariat kommen bzw. dass wir auch Qualifizierungsplätze für die Quereinsteiger haben. Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht dann an Die Linke. – Frau Kittler, bitte schön! Regina Kittler (LINKE): Vielen Dank für die Antwort! – Aber auf die erste Antwortrunde bezogen, Frau Scheeres: Auch wenn Sie hier mantramäßig wiederholen, wie viele Tausend Lehrkräfte Sie in den letzten Jahren eingestellt haben, muss ich sagen, dass fast alles der Ersatz für Lehrkräfte, die in Pension gegangen sind, war. Also insofern sind das keine zusätzlichen Lehrkräfte. Aber ich beschränke mich jetzt mal auf eine Frage: Wie bewerten Sie denn, dass nur etwa 40 Prozent aller Studierenden, die ein Lehramtsstudium aufnehmen, auch ein solches Studium abschließen und dann den Berliner Schulen zur Verfügung stehen, und was wollen Sie hier unternehmen? Vizepräsident Andreas Gram: Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Sandra Scheeres (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft): Sehr geehrte Frau Kittler! Ich möchte doch gerne noch mal auf Ihren ersten Teil eingehen. Es stimmt einfach nicht, was Sie sagen, dass wir nur Lehrkräfte für den Bereich eingestellt haben, wo Menschen in Pension gehen. Das zeigen Ihnen auch die Zahlen. Sie kennen die Bevölkerungsprognosen und dass wir seit mehreren Jahren eine wachsende Stadt haben. Sie wissen auch ganz genau, dass wir die Altersermäßigung für Lehrkräfte eingeführt haben, was mehrere Hundert Lehrerstellen bedurfte. Ich finde es richtig, die älteren Lehrkräfte zu entlasten – das war immer wieder Thema – und dass sie die Möglichkeit haben, in Teilzeit zu gehen, damit wir sie länger im Schulsystem halten. [Zuruf von Regina Kittler (LINKE)] Es stimmt einfach nicht, dass wir nur Lehrkräfte für die Menschen eingestellt haben, die in Pension gehen. Wir haben ganz schnell auf die wachsende Stadt reagiert. In der letzten Legislaturperiode waren Sie nicht dabei. Ich kann mich noch an das Sommertheater jedes Jahr erinnern, dass die Lehrkräfte nicht in den Schulen waren, dass wir zu wenig Lehrkräfte gefunden hatten. In dieser Legislaturperiode haben wir in allen Jahren Lehrkräfte bekommen. Ich sehe es genauso wie Sie, dass wir einen bundesweiten Fachkräftebedarf bei den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern bzw. im sonderpädagogischen und Grundschulbereich haben. Das ist ein Problem. Darauf haben wir reagiert, und reagieren auch weiter mit unterschiedlichen Maßnahmen. Zu Ihrem letzten Punkt: Wie viele Studierende kommen letztlich raus, auch wenn sie in den Master gehen? – Ja, hier sehe ich auch ein Thema, das wir mit den Hochschulen diskutieren werden. Ich finde es sehr schwierig – ich habe die Zahl jetzt nicht im Detail im Kopf –, wenn nur ein geringer Teil – – [Zuruf von Regina Kittler (LINKE)] – Ja, genau, 40 Prozent! – Ich weiß nicht genau, ob die Zahl im Detail stimmt, aber es ist ja auch egal. Auch 40 Prozent, finde ich, sind zu wenig. Darüber müssen wir reden, woran dieses liegt. Wenn Studierende in den Master einsteigen, haben wir natürlich ein Interesse, dass viel mehr letztendlich in den Beruf einsteigen können. Das sind selbstverständlich Themen, die wir mit den Hochschulen beraten, neben dem Thema, dass wir die Kapazitäten nochmals verdoppeln wollen. Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7865 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Vizepräsident Andreas Gram) Zur nächsten Frage erteile ich der Kollegin Remlinger von Bündnis 90/Die Grünen das Wort. – Bitte sehr! Stefanie Remlinger (GRÜNE): Ja, vielen Dank! – In der Tat bleiben wir bei dem Themenkomplex, weil Sie nach wie vor den Eindruck erwecken, das wäre nicht absehbar gewesen. Ich frage den Senat: Warum hat der Senat beim Abschluss der Hochschulverträge 2014 nicht reagiert, obwohl der Lehrkräftemangel insbesondere im Grundschulbereich laut Ihren eigenen Zahlen bereits absehbar war? Warum haben Sie trotzdem die Zahl von 1 000 angezielten Lehramtsabsolventinnen und -absolventen in den Hochschulverträgen fortgeschrieben, obwohl Ihre eigenen Prognosen sagten, wir brauchen mindestens 2 000 und allein für den Grundschulbereich ungefähr 800 bis 900 pro Jahr? – Ihre Zahlen stammen aus dem Jahr 2013, ohne Flüchtlinge, die Sie im Nachhinein immer als Entschuldigung gebrauchen! [Beifall von Anja Kofbinger (GRÜNE) – Torsten Schneider (SPD): Die Frage ist schon beantwortet!] Vizepräsident Andreas Gram: Ja, die Frage ist meines Erachtens beantwortet, aber, Frau Senatorin, vielleicht liegt in der doppelten Kraft die Wirkung. [Zuruf von Heidi Kosche (GRÜNE)] Senatorin Sandra Scheeres (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft): Sehr geehrte Frau Remlinger! Natürlich antworte ich gerne auf die Frage und werde dieses gerne noch mal erläutern. Zum einen zur Systematik der Hochschulverträge, dass die Hochschulen eine pauschale Zuweisung bekommen, dass wir im Rahmen der Hochschulverträge nicht für einzelne Schulbereiche sozusagen Quoten bzw. Fächer oder irgendwas festlegen, [Stefanie Remlinger (GRÜNE): Ja, eben!] dieses Thema ist auch nie von den Grünen eingefordert worden. Gerade auch die Grünen haben die Autonomie der Hochschule – ich kann mich da sehr gut an Frau Schillhaneck erinnern – sehr hochgehalten. Ich finde das richtig. [Stefan Gelbhaar (GRÜNE): Was haben Sie denn gemacht?] Ich habe gerade angesprochen: Wenn man sich die Entwicklung anschaut – – Und es stimmt nicht, dass wir nicht reagiert haben. Die Hochschulen haben die Kapazitäten – – [Benedikt Lux (GRÜNE): Angeschaut haben Sie es!] – Nein! Sie hören anscheinend nicht zu, [Torsten Schneider (SPD): Nur sich selbst!] welche Maßnahmen der Senat auf den Weg gebracht hat. Wir haben außerhalb der Hochschulverträge – bzw. die Hochschulen waren das in Absprache mit uns – die Grundschulkapazitäten verdoppelt. Und wir sind weiter im Gespräch. Wir haben in den Hochschulverträgen festgeschrieben, dass pro Jahr 1 000 Absolventen rauskommen sollen, und haben dieses in die leistungsbasierte Finanzierung aufgenommen. Wir legen nicht fest, wie viele Professorenstellen in welchen Bereichen die einzelnen Hochschulen bringen müssen. Ich sehe hier auch einen Veränderungsbedarf. Frau Remlinger! Man muss ganz klar sagen, das kostet auch mehr Geld, [Stefan Gelbhaar (GRÜNE): Ach!] wenn wir dieses so tun. Darüber werden wir dann auch diskutieren müssen. Aber die Situation war in den letzten Jahren auch eine andere. Es ist im Hochschulbereich nicht so, dass man in den einzelnen Fächern nur für das einzelne Land ausbildet. Das müssten Sie oder Ihre wissenschaftspolitischen Abgeordneten eigentlich auch wissen, dass die Studierenden aus allen Bundesländern kommen. Wir sind z. B. im Medizinbereich ein Geberland, und andere Länder nehmen unsere Mediziner auf. In anderen Bundesländern ist es so, dass sie über Kapazität im Lehramt ausgebildet haben und wir in den letzten Jahren aufgrund ihrer sinkenden Schülerzahlen davon profitieren konnten. Wir haben das alles immer gegengerechnet. Die Entwicklungen und die Zahlen haben sich verändert. Deswegen sind die verschiedensten Maßnahmen notwendig. Ich finde es ja auch in Ordnung, wenn Sie sagen, dass wir von der Autonomie der Hochschulen Abstand nehmen sollen. Ich sehe das so, dass wir das in diesem Teilbereich mit den Hochschulen diskutieren müssen, um die entsprechenden Absolventen wirklich zu bekommen. Die Hochschulen sind hier auch offen und diskutieren gerade mit uns darüber. Das haben wir nicht erst seit heute gemacht. Die Gespräche führen wir seit dem letzten Jahr, unabhängig davon, dass die Hochschulen die Kapazitäten in diesem Bereich verdoppelt haben. Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön! – Nachfrage, Kollegin Remlinger? – Bitte! Stefanie Remlinger (GRÜNE): Angesichts der Tatsache, dass Sie in den Hochschulverträgen sehr wohl Aussagen z. B. zur Ausbildung im MINT-Bereich oder zur Ausbildung von Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen gemacht haben, man also sehr wohl spezifizieren kann, frage ich Sie: Bleiben Sie bei Ihrer Aussage in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses, dass Sie die Hochschulverträge an diesem Punkt nicht vor 2018 konkret neu verhandeln wollen? Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7866 Vizepräsident Andreas Gram: Bitte schön, Frau Senatorin Scheeres! Senatorin Sandra Scheeres (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft): Sehr geehrte Frau Remlinger! Ich bleibe dabei, die Hochschulen haben überhaupt gar kein Interesse, die Hochschulverträge aufzumachen, die ja noch laufen. Die Hochschulen sind mit uns im Gespräch. Wir werden Vereinbarungen mit den Hochschulen treffen, was die Verdoppelung der Kapazitäten angeht. Und wir werden uns auch, wie eben schon beschrieben, über den Bereich der Abschlüsse austauschen, welche Wege man hier gehen kann, dass mehr junge Menschen durch den Master kommen. Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön! – Eine weitere Nachfrage hat die Kollegin Kittler von der Linksfraktion. Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Flüchtlinge zu einem Tagessatz von 70 Euro pro Person in nicht gemeldeten, also illegalen Ferienwohnungen untergebracht wurden, obwohl der Bezirk bereits seit über einem Jahr gegen den Betreiber wegen Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsgesetz genau in diesen Objekten klagt? Und welche Schlussfolgerungen werden jetzt gezogen? Vizepräsident Andreas Gram: Bitte, Frau Senatorin Scheeres! Senatorin Sandra Scheeres (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft): Sehr geehrte Frau Möller! Genau diesen Fall haben wir mitbekommen und sind gerade in Gesprächen. Wir können diese Situation natürlich nicht akzeptieren, und die Jugendlichen werden aus dieser Einrichtung herausgenommen und kommen an einen anderen Standort. [Zuruf von der LINKEN: Werden oder sind schon?] – Werden! Regina Kittler (LINKE): Ich würde gerne wissen wollen, wenn das so schwierig ist, mit den Universitäten und Hochschulen von Berlin zeitnah Verhandlungen zu führen, was Sie denn davon halten, wenn wir in Berlin über eine Pädagogische Hochschule diskutieren würden. Vizepräsident Andreas Gram: Die Nachfrage hat Frau Kollegin Möller, sonst niemand. – Bitte! Katrin Möller (LINKE): Vizepräsident Andreas Gram: Bitte schön, Frau Senatorin Scheeres! Senatorin Sandra Scheeres (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft): Sehr geehrte Frau Kittler! Ich glaube, Sie haben noch ziemlich gut in Erinnerung, dass wir gerade frisch das Lehrkräftebildungsgesetz hier beschlossen haben, und darauf sind wir sehr stolz, weil wir die Lehrerausbildung modernisiert und auf viele Dinge reagiert haben, Inklusion, Ganztag usw. In diesem Zusammenhang haben wir im Rahmen des Gesetzentwurfs auch beschlossen, dass jede Hochschule eine School of Education, also ein Zentrum für Lehrerbildung einrichten soll, um sich verstärkt um die Lehrerbildung zu kümmern. Vielen Dank! – Das ist gut, dass die Sache in Bearbeitung ist. Wie wollen Sie vermeiden, dass derartige Vorfälle zukünftig noch mal in anderen Bezirken passieren? Das lag wohl hier – wie in anderen Fällen auch – an der schlechten Kommunikation mit dem Bezirk, der sich positiv hervortut, indem er gegen die illegale Nutzung von Ferienwohnungen vorgeht, gerade um Wohnraum für Flüchtlingsfamilien zu bekommen. Vizepräsident Andreas Gram: Würden Sie die Frage bitte noch mal genau stellen? Die ist hier akustisch auch nicht angekommen. Katrin Möller (LINKE): Welche Maßnahmen werden resultierend aus diesem Vorgang bzw. aus diesem Fehler getroffen? Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön! Für die nächste Frage erteile ich das Wort der Kollegin Möller von der Linksfraktion. – Bitte sehr! Katrin Möller (LINKE): Vielen Dank! – Ich frage: Wie bewertet der Senat den Vorgang in Mitte, wo 86 unbegleitete minderjährige Vizepräsident Andreas Gram: Bitte sehr, Frau Senatorin! Senatorin Sandra Scheeres (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft): Sehr geehrte Frau Möller! Wir sind von dem Bezirk informiert worden und haben dann direkt reagiert – das erst mal zu diesem Fall. Und was dieses Themenfeld ins- Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7867 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Senatorin Sandra Scheeres) gesamt angeht, sind wir darauf angewiesen, dass wir die Informationen von den Bezirken erhalten. Es ist so, dass wir dann immer direkt reagieren. Ich habe in diesem Bereich bei mir im Haus umstrukturiert. Wir haben Personen, die dann genau auf solche Problemsituationen reagieren und dann vor Ort gehen, mit den Bezirken bzw. auch mit den Betreibern sprechen. Was wir auch machen, ist, dass wir punktuell immer auch die Einrichtungen besuchen, aufsuchen, Gespräche mit den Jugendlichen vor Ort führen, mit den Betreibern. Wir haben Betreiberrunden, Trägerrunden, um über solche Dinge zu diskutieren, damit man in den Bezirken voneinander mitbekommt, wo es Problemlagen oder Dinge gibt, die wir als schwierig erachten, damit wir direkt reagieren können. Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank! – Senator Henkel hat das Wort. – Bitte sehr! Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Baum! Ich habe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Grund, an der Aussage der Landeswahlleiterin zu zweifeln. Vizepräsident Andreas Gram: Nachfrage – Herr Baum, bitte schön! Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön! – Weitere Nachfrage für den Kollegen Zillich. – Bitte schön! Steffen Zillich (LINKE): Vielen Dank! – Inwieweit hat in genau diesem Fall der Senat im Zusammenhang mit dem Bezirk versucht, gegenüber dem Eigentümer zu erreichen, dass diese zweckentfremdenden Mietverhältnisse umgewandelt werden in reguläre Mietverhältnisse zu einer ortsangemessenen Miete, zum Beispiel in Trägerwohnungen? Andreas Baum (PIRATEN): Ich frage deshalb auch in Bezug auf den 18. Februar – heute –, ob alle entsprechenden zusätzlichen Stellen eingestellt sind, weil Sie selbst in einer Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage gesagt haben, dass die Einarbeitung mindestens drei Monate dauert und die Anmeldung in Berlin drei Monate vor der Wahl für Neuberliner stattgefunden haben muss. Vizepräsident Andreas Gram: Welche Frage genau, bitte! Vizepräsident Andreas Gram: Bitte schön, Frau Senatorin Scheeres! Andreas Baum (PIRATEN): Senatorin Sandra Scheeres (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft): Drei Monate von September voraus, das ist also der 18. Juni, und drei Monate weiter plus einem Monat der Abarbeitung ist der 18. Februar: Sind heute die Mitarbeiter eingestellt? Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das ist Aufgabe des Bezirkes und nicht der Bildungsverwaltung. Vizepräsident Andreas Gram: Gut. Zur voraussichtlich letzten Frage für heute erteile ich dem Kollegen Baum von der Piratenfraktion das Wort. – Bitte schön! Andreas Baum (PIRATEN): Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Kann der Senat die Aussage der Landeswahlleiterin bestätigen, dass nun die Voraussetzungen vorhanden sind, damit die Wahlen zum Abgeordnetenhaus am 18. September dieses Jahres stattfinden können, und die neuen zusätzlichen Mitarbeiter alle zum heutigen Tage, zum 18. Februar, eingestellt sind? Vizepräsident Andreas Gram: Herr Senator Henkel! Bitte sehr! Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Baum! Ich glaube, wir haben über diese Thematik schon das eine oder andere Mal berichtet. [Stefanie Remlinger (GRÜNE): Ist aber noch mal notwendig.] Erstens – einfach nur noch mal zur Grundvergewisserung –: Die Einstellungen dieser Art nehmen die Bezirke vor – erster Punkt. Zweiter Punkt: Wir haben, glaube ich, mich erinnern zu können, auch darüber berichtet, dass sich die Amtsleiter der Bezirke darauf verständigt haben, Expressschalter einzurichten, damit ein ordnungsgemäßer Ablauf für die Wahlen stattfinden kann, und das haben wir, glaube ich, auch in mehreren Kleinen, Schriftlichen, Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7868 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Bürgermeister Frank Henkel) Mündlichen und sonstigen Anfragen hinreichend beantwortet. Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön! – Eine weitere Nachfrage, Kollege Zillich! – Bitte sehr! Steffen Zillich (LINKE): Das ist ja notwendig, weil die Frage nicht beantwortet worden ist! – Sind denn zum heutigen Tag die notwendigen Stellen besetzt wie beabsichtigt? Gemäß Artikel 61 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Berliner Abstimmungsgesetzes haben die Vertrauenspersonen einer Volksinitiative ein Recht auf Anhörung in den zuständigen Ausschüssen. Diese Anhörung ist sowohl im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung als auch im Hauptausschuss erfolgt. Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 des Abstimmungsgesetzes findet nach den Anhörungen dann eine Aussprache zur Volksinitiative im Abgeordnetenhaus statt. Und diesem Gesetz folgen wir jetzt, und deshalb steht den Fraktionen für die Besprechung jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der SPD, und ich erteile dem Kollegen Zimmermann hierfür das Wort. – Bitte schön! Vizepräsident Andreas Gram: Bitte schön, Herr Henkel! Bürgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Zillich! Ich glaube, ich kann hier sagen, was ich will, Sie würden – weil Sie es entweder nicht verstehen wollen oder können – immer wieder sagen, die Frage ist nicht beantwortet. Für die Einstellungen – und da beißt die Maus keinen Faden ab – sind die Bezirke zuständig! [Andreas Baum (PIRATEN): Beantworten Sie doch die Frage! – Steffen Zillich (LINKE): Also die Antwort heißt: Ich weiß es nicht!] Vizepräsident Andreas Gram: Meine Damen und Herren! Durch Zeitablauf ist unsere Fragestunde vom heutigen Tage erledigt. Frank Zimmermann (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Berliner Beamtinnen und Beamten dürfen nicht dauerhaft schlechtergestellt werden als ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern. Das war problematisch, und das ist es jetzt erst recht angesichts der wachsenden Stadt und angesichts der zunehmenden Anforderungen an den öffentlichen Dienst in Berlin, und deshalb gilt die Feststellung: Die Bedeutung des öffentlichen Dienstes nimmt zu und nicht ab, wie manche in den Neunzigerjahren geglaubt haben. Deswegen wird der öffentliche Dienst von uns in den nächsten Jahren weiterqualifiziert werden. Aus diesem Grund und natürlich auch aus Gründen der Gerechtigkeit haben wir 2014 die Trendwende eingeleitet und die Besoldung seitdem stärker angehoben, jeweils um die 3 Prozent im Jahr. Wir haben damals beschlossen, auf den Durchschnitt der Erhöhung der anderen mindestens 0,5 Prozentpunkte draufzulegen. Und hier liegt die Betonung auf „mindestens“. Uns ist doch vollkommen klar, dass es nicht zwölf Jahre Und ich rufe auf [Zuruf von der LINKEN: 13!] lfd. Nr. 3: dauern darf, bis der Länderdurchschnitt in Berlin erreicht wird. Deshalb werden wir uns als SPD-Fraktion starkmachen, dass wir künftige Spielräume im Haushalt dafür nutzen, die Anpassungsschritte zu vergrößern und die verbleibende Interimszeit zu verringern. „Verfassungskonforme Alimentation für alle Berliner Beamten“ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Januar 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2707 zur Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/2528 hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2707-1 Der Bedeutungszuwachs des öffentlichen Sektors und damit des öffentlichen Dienstes verlangt aber noch mehr von uns. Er verlangt zusätzliche Stellen, ich nenne zum Beispiel die Lehrerinnen und Lehrer, Frau Senatorin hat die Zahl genannt – 8 700 in dieser Wahlperiode neu, das ist natürlich auch ein großer Teil Fluktuation, aber es sind eben auch zusätzliche Stellen. Es ist der Zuwachs bei der Polizei, der übrigens in den künftigen Jahren auch weitergehen soll angesichts der wachsenden Einwohnerzahlen in der Stadt. Es ist zum Beispiel die Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern, es ist aber auch Investition und Qualifizierung der Infrastruktur im öffentlichen Dienst. Sie sehen, es sind vielfältige Aufgaben, die wir für den öffentlichen Dienst wahrzunehmen haben. Und Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7869 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Frank Zimmermann) ich sage das, weil wir als Parlament die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes insgesamt im Blick haben müssen und nicht nur einen Aspekt betrachten dürfen. Dabei begrüßen wir es, dass die Beschäftigten sich selbst einbringen in diese Debatten und in Form einer Initiative auch ihre Interessen deutlich machen und auch einfordern. Das ist legitim. Wir haben diese Instrumente ja geschaffen, und es soll so sein, dass sie sich beteiligen. Es müssen sich aber auch alle an die Fakten und an den Rechtsrahmen halten. Und das ist für heute der entscheidende Punkt in der Debatte und bei dem heutigen Tagesordnungspunkt: Es gibt keine belastbare Prüfung oder irgendein Gutachten, das uns zeigt, dass die Berliner Beamtenalimentation verfassungswidrig sei. [Benedikt Lux (GRÜNE): Warum eigentlich nicht? Gibt es dazu gar keine Zahlen?] Es gibt Urteile zur Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt, es gibt ein jüngeres Urteil zu den Polizisten in Sachsen. Alle Urteile, auch die Begründungen, zeigen, wie schwer es ist, unmittelbare Schlussfolgerungen für Berlin zu ziehen. Wir alle wissen, es gibt 5 Parameter, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat. Ich will nur Parameter Nummer eins nennen, den wichtigsten: Der für Berlin wesentliche Faktor ist der Vergleich der Tarife im öffentlichen Dienst. Hier muss man festhalten, dass das Verhältnis der Besoldungsentwicklung zur tariflichen Entwicklung im öffentlichen Dienst nicht mehr als 5 Prozent negative Differenz über jeweils 15 Jahre betragen darf – laut Verfassungsgericht. In den Jahren 2011 bis 2014 lagen die aus den relevanten 15-jährigen Zeiträumen errechneten negativen Differenzen in Berlin zwischen 3,35 Prozent und minus 0,66 Prozent. Allein diese Zahlen zeigen schon, eine einfache Schlussfolgerung für Berlin aus dem zu ziehen, was das Gericht gesagt hat, und zu sagen, Berlin handle verfassungswidrig, ist nicht machbar, das ist nicht haltbar. Vizepräsident Andreas Gram: Kollege Zimmermann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Zillich? Frank Zimmermann (SPD): Herr Zillich, bitte schön! Steffen Zillich (LINKE): Aber, lieber Kollege Zimmermann, Sie wissen schon, dass das Bestreiten einer Rechtspflicht zu einer anderen Alimentation Sie nicht der politischen Entscheidung enthebt? Frank Zimmermann (SPD): Herzlichen Dank, Herr Zillich, für diese Zwischenfrage! Das genau wollte ich ja erläutern: dass uns die Rechtspflicht nicht unbedingt verpflichtet, es zu tun, aber wir politisch sehr wohl die Pflicht haben, mehr zu tun für größere Schritte der Anpassung. [Steffen Zillich (LINKE): Dazu kommen wir noch!] Das habe ich am Anfang angedeutet, das muss sein. Wir ziehen uns nicht auf eine Rechtsposition zurück, wir sagen aber auch, dass wir jetzt nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen gezwungen sind, sofort riesige Schritte zu unternehmen. Das ist so nicht begründbar, und deshalb haben wir im Innenausschuss auch diese Beschlussempfehlung abgegeben: Wir wollen weitergehen auf diesem Pfad der Beamtenbesoldung und beenden damit dieses Beteiligungsverfahren an diesem Punkt. Das Thema ist damit nicht zu Ende, wir werden uns da weiter starkmachen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD] Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Kollege Zimmermann! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich jetzt dem Kollegen Lux das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege! Benedikt Lux (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident! – In der Tat, die Volksinitiative für eine bessere Alimentation war ein Riesenerfolg für die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner – es waren 20 000 Unterschriften innerhalb nur eines Monats, das ist rekordverdächtig unter Beteiligungsgesichtspunkten – und sie hält uns politisch auch den Spiegel vor. Zur Geschichte, Herr Kollege Zimmermann: Durch die von der großen Koalition verursachten Bankenkrise waren die Beamten fast die einzigen, die wirklich geschröpft worden sind, sie waren die Melkkühe des Landes Berlin: 10 Prozent Besoldungsrückgang, das bedeutet zigtausende Euro für den einzelnen Beamten. Und auch das müssen wir würdigen bei der Betrachtung des Themas. Berlin ist letzter, und alle politischen Absichten von Ihnen wurden nicht eingehalten. Im Koalitionsvertrag steht noch recht defensiv, man wolle den Abstand zu den anderen Bundesländern nicht erhöhen. Wir müssen aber feststellen, dass der Abstand zum Bund gestiegen ist bis zum heutigen Zeitpunkt: Er lag 2011 bei den Besoldungsgruppen noch bei 10,1 Prozent, heute beträgt er 13,3 Prozent. Berlin ist weiter zurückgefallen. Es war auch deutlich spürbar, dass wir es entgegen allen Bekundungen nicht schaffen, zum Bund aufzuholen. Hier muss man sich auch mal ehrlich machen. – Aber ich frage Sie, Herr Kollege Zimmermann: Was hat denn Ihre Fraktion noch im Jahr 2014 beschlossen? Man wolle bis 2017 angeglichen haben. – Was hat die CDU-Fraktion Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7870 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Benedikt Lux) beschlossen, auch im Jahr 2014? Man will bis 2017 angeglichen haben. – Und wie Sie hier den Beamtinnen und Beamten, denen Sie – und wir als Land Berlin – eigentlich zur Treue verpflichtet sind, weismachen wollen, bis 2017 anzugleichen! Das tun Sie in Ihren Beschlüssen noch in 2014. Doch, lesen Sie die nach! Da kann man als Beamter, der lesen und verstehen kann, nur sagen: Sie tricksen, Sie mogeln, Sie führen an der Nase herum! – Und ist eben nicht das Treueverhältnis des Landes Berlin, sondern das ist konkrete Untreue, und damit muss Schluss sein! [Beifall bei den GRÜNEN und von Regina Kittler (LINKE)] Es ist Verfassungsrecht, Fürsorgepflicht, ein Treueverhältnis, Dienst- und Treueverhältnis des Landes gegenüber den Beamtinnen und Beamten. Und ich sage Ihnen, in jedem anderen Landtag in dieser Bundesrepublik wäre die komplette Landesregierung da, wenn es um so ein wichtiges Thema geht. [Beifall bei den GRÜNEN] belogen worden ist von Ihnen, und zwar auch wissentlich, wie ich hier gerade auch als Beweis geführt habe. Das ist mal eine deutliche Ansage: Sie schaden der Wettbewerbsfähigkeit Berlins. Sie halten nicht politisch Wort, und darum geht es hier im Kern. Das Verfassungsgericht mag entscheiden, ob das verfassungswidrig ist. Es ist eine Schande, dass es so weit kommen musste. Es ist auch ein Zeichen, dass die Beamtinnen und Beamten 20 000 Unterschriften in so kurzer Zeit sammeln konnten. Da müssen doch bei Ihnen die Alarmglocken läuten, das ist doch ein Warnsignal, was dort passiert! [Frank Zimmermann (SPD): Wir haben schon vorher reagiert!] Und deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Stimmen Sie unserem Antrag, schneller anzupassen bis 2022, zu! Die Beamtinnen und Beamten haben das verdient. Dann kann man auch wieder ins Gespräch gehen. Und da sind wir uns ja einig, Herr Kollege: Der öffentliche Dienst ist wichtig für unser Land und kann ein sehr attraktiver Arbeitgeber sein, das sage ich auch als junger Mensch Anfang 30. Solche Sicherheit gibt es in anderen Berufsfeldern nicht. Wir müssen das doch entwickeln! Wir müssen doch gemeinsam an zukünftige Beamtinnen und Beamte und auch an die jetzigen herantreten und sagen: Mehr Lohn, mehr Besoldung, dafür müsst ihr auch mehr arbeiten! Es wird mehr Arbeit auf die Beamtinnen und Beamten zukommen. Der Herr Innensenator hat sich ja nicht einmal im Innenausschuss verhalten, er vertagt die Frage. Und hier fehlen die Senatoren mit einem sehr großen Personalkörper, wenn ich mich so umschaue, und auch die mit der Gesamtverantwortung. Und wie Sie getrickst haben gegenüber den Beamtinnen und Beamten – da ist es doch schon fast verständlich, dass dort Verzweiflung herrscht, auch wenn es nicht schön ist, dass einem ausgewachsene Staatsanwälte, Studienräte – bis hin zum Rettungsdienst – sagen: Ich weiß gar nicht mehr, welcher politischen Kraft ich hier vertrauen soll. – Auch das mussten wir uns sehr, sehr deutlich anhören. Und das hat damit zu tun, dass Sie unehrlich sind, dass Sie den Leuten etwas versprochen haben, dass Sie es nicht eingehalten haben. Deswegen muss man sich sehr genau auch diesen Aspekt in der Gesamtentwicklung des öffentlichen Dienstes anschauen. Wir versuchen, gemeinsam, flexibler, schneller die Aufgabe zu lösen, die wir in der wachsenden Stadt haben, aber dazu muss man auch politisch aktiv werden und gestalten. Sie liefern ja nicht einmal die Grundlagen, die Grundzahlen, wie weit wir bei der Besoldung abgehängt sind. Das ist Politikverweigerung, das ist Spielverweigerung. Deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei den GRÜNEN] [Beifall bei den GRÜNEN] Wir haben auch eine soziale Verpflichtung für die unteren Besoldungsgruppen, die Sie weiterhin abgehängt haben. Die Leute, die wenig verdienen im öffentlichen Dienst und täglich ihren Kopf hinhalten, sind noch weiter abgehängt als die anderen Besoldungsstufen. Und auch die Pensionäre und Versorgungsempfänger sind abgehängt worden, weil sie von den 3 Prozent aus den letzten Jahren nichts bekommen haben oder nicht das Ganze. Das waren auch gerade die Leute, die die größten Sparopfer mit erbracht haben, und die lassen Sie weiter abhängen. Auch das ist eine Folge Ihrer Politik, zu der Sie hier nicht stehen wollen, sondern Sie winden sich, und dadurch passiert folgendes: Erstens, der Service für die Bürgerinnen und Bürger wird schlechter. Das merkt doch jeder Berliner – der muss kein Freund von Beamten sein, der muss doch nur auf die Ämter gehen und gucken, was dort für eine Moral herrscht, was dort für eine Arbeit gemacht wird oder eben auch nicht. Und das hat natürlich auch etwas damit zu tun, dass Berlin Schlusslicht ist und Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Kollege Lux! – Für die Fraktion der CDU wird jetzt der Kollege Dr. Juhnke das Wort ergreifen, und ich erteile es ihm. – Bitte schön, Dr. Juhnke! [Steffen Zillich (LINKE): Mit großer Unterstützung seiner Fraktion! – Katrin Lompscher (LINKE): Unter frenetischer Beteiligung! – Ajibola Olalowo (GRÜNE): Sie können es auch einfach zu Protokoll geben!] Dr. Robbin Juhnke (CDU): Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich glaube, wir haben die Beamten in den vergangenen vier Jahren stärker un- Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7871 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Dr. Robbin Juhnke) terstützt als Sie in den zehn Jahren Ihrer Regierung, und das ist das Entscheidende. [Vereinzelter Beifall bei der CDU – Zurufe von Steffen Zillich (LINKE) und Hakan Taş (LINKE)] Das Parlament hat sich in mehreren Anhörungen und verschiedenen Ausschusssitzungen mit der Thematik beschäftigt. Der Volksinitiative gebührt auch der Dank, dass man sich erneut mit der Frage der Bezahlung auseinandersetzen musste und auch kritisch hinterfragt hat, was in den letzten Jahren passiert ist. Um es auch gleich zu sagen: Natürlich wäre eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht zulässig, das ist selbstverständlich. Wir haben die diversen Urteile zur Kenntnis genommen, die ja nicht Berlin betroffen haben, sondern andere Bundesländer. Was das Entscheidende an den Urteilen war, war, dass das Bundesverfassungsgericht verschiedene Prüfschritte dargelegt hat, die generell auch für die Bundesländer, die nicht beklagt waren, zu Rate zu ziehen sind. Das Land Berlin hat geprüft, bzw. bei der A-Besoldung steht das noch aus. Aber vermutlich wird das Ergebnis ein Ähnliches sein. Wir sind zu der Erkenntnis gekommen, dass die Besoldung in Berlin nicht verfassungswidrig ist. Wir werden uns das natürlich noch einmal genau angucken; wir haben ja den Senat aufgefordert, entsprechend diese Information dann auch zur Verfügung zu stellen. Aber ich glaube, das ist nur ein Teil der Diskussion. Selbstverständlich können wir hier nicht gegen die Verfassung handeln. Auch darüber hinaus ist politisch der Bedarf da, sich über diese Frage zu unterhalten. Wir wissen um die Probleme – Demotivation, mangelnder Berufsnachwuchs, Demographie, Altersfluktuation –, und in Berlin kommt immer noch dazu, dass man ja auch den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber hat, ohne den Wohnsitz wechseln zu können, etwa weil man beim Bund arbeitet oder in Brandenburg arbeitet und einfach nur zwei S-Bahnstationen weiterfährt. Vizepräsident Andreas Gram: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Zillich? Dr. Robbin Juhnke (CDU): Nein, noch nicht! Ich habe noch nicht alles im Zusammenhang ausgeführt. – Wir haben deshalb einen Paradigmenwechsel durchgeführt, und es sind in den vergangenen Jahren deutliche Erhöhungen erfolgt. Wir haben seit 2010 jährlich wieder erhöht; wir haben seit 2015/16 sogar wieder einen höheren Abschluss als für die Tarifbeschäftigten. Politik heißt: Macht und Verantwortung auf Zeit. Wenn man beurteilt, was in der jeweiligen Zeit passiert ist, in der man Verantwortung hatte, dann kann ich sagen, dass das, was in dieser Koalition, dass das, was auch unter der Regierungsbeteiligung der CDU passiert ist, sich für die Besoldung in Berlin sehen lassen kann, dass keine lapidare Behandlung der Beamten erfolgt ist. Wir haben seit Regierungsantritt etwa 10 Prozent dazugelegt, und mit diesem Jahr werden es 13 Prozent sein. Wir haben aktuell wieder eine Jubiläumszulage eingeführt. Wir haben auch zum Thema Arbeitsbelastung gehandelt. Wir haben bei der Personalausstattung einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Die Initiatoren der Initiative kamen ja im Wesentlichen aus der Schutz- und aus der Kriminalpolizei, und in diesen Bereichen haben wir fast 1 000 Stellen dazugepackt – wenn man die Feuerwehren dazurechnet, sind es deutlich über 1 000. Das, glaube ich, ist ein ganz entscheidender Punkt. Herr Zimmermann! Wenn ich Ihre Einlassung zu den Lehrern so verstehen kann, dass Sie auch einer Verbeamtung der Lehrer in der Zukunft vielleicht Gehör schenken, dann ist das eine Sache, der wir auch folgen können, denn wir reden ja über die Besoldung. Also von daher glaube ich, auch an diesen Stellen ist einiges passiert. Ich sage es noch mal ganz deutlich und selbstbewusst: Hätte es das alles in den Vorjahren so gegeben, dann hätten wir heute keine Basis, um darüber mit einem solchen Verdruss zu reden. Das muss man auch mal ganz deutlich sagen! Der Hauptfehler war das Aussetzen jeglicher Erhöhung. Das haben wir aus der Opposition grundsätzlich immer kritisiert. Ich weiß, die Rahmenbedingungen für die Haushalte waren dort andere. Gleichwohl ist es sicherlich nicht möglich, in vier Jahren alles aufzuholen, was in zehn Jahren versäumt wurde. Wir haben aber mit diesen 0,5 Prozent über dem Durchschnitt einen Automatismus eingeführt, der zum Ziel führen wird. Es ist, je nachdem, was möglich ist, sicherlich keine Schnellstraße. Gleichwohl ist es aber im Moment das bestmögliche Angebot, und ich sage auch deutlich: Es ist ja nur ein Mindestaufschlag, den wir dort formuliert haben. Es ist dem Gesetzgeber freigestellt, auch mehr draufzupacken. Im Übrigen ist es dem Gesetzgeber auch freigestellt, dem in der Zukunft nicht zu folgen. Daher würde ich jedem raten, darauf zu achten, dass ausdrücklich auch Parteien an der Regierung beteiligt sind, die sich zu diesem Ziel bekannt haben. Wir als CDU tun es, und wir haben gesagt: Wir wollen dieses Schlusslicht der Beamtenbesoldung als Berlin bald abgeben. – Wir werden sicherlich Brandenburg in kürzerer Zeit überholt haben. Wir haben jetzt die höchsten Abschlüsse in ganz Deutschland geschafft. Das kann aus meiner Sicht heraus völlig unproblematisch in den nächsten Jahren auch so bleiben. Das würde mich gar nicht stören. Wir anerkennen auch den enormen Beitrag, den die Beschäftigten des Landes Berlin zur Konsolidierung in den vergangenen Jahren gebracht haben. Auch wenn wir heute feststellen, dass dieses Verfahren nach Art. 61 der Verfassung von Berlin seinen Abschluss findet, gibt es weiterhin keine Gelegenheit, die Hände in den Schoß zu Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7872 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Dr. Robbin Juhnke) legen, sondern wir müssen das Ruder weiter in die richtige Richtung halten. Die CDU wird hier ihrer Verantwortung gerecht werden, wie die Koalition sie in den vergangenen vier Jahren bewiesen hat. Da hilft jetzt auch kein politisches Maulheldentum wie von Herrn Lux, sondern da hilft solide Arbeit und auch ein kontinuierliches Arbeiten daran unter der Maßgabe der haushaltrechtlichen Restriktionen, die wir trotzdem beachten und den Konsolidierungspfad auch weiterführen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU] tion des Landes Berlin, also Überschüsse seit 2012, nicht angemessen beteiligt werden. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Mit dem Doppelhaushalt hat die Koalition nun abschließend für diese Legislaturperiode entschieden: Die Berliner Beamten werden noch 13 Jahre warten müssen, ehe sie sich im Durchschnitt der Besoldung der anderen Bundesländer wiederfinden. Und genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, finde ich erklärungsbedürftig. [Beifall bei der LINKEN] Vizepräsident Andreas Gram: Verehrter Kollege! Der Kollege Zillich ist ganz wissbegierig! – Hat sich erledigt. Eine Zwischenfrage am Ende bringt nichts mehr. Frau Kollegin Bluhm! Ihnen erteile ich jetzt das Wort für die Linksfraktion. Bitte sehr! Lässt sich so eine hohe Qualität der Leistungserbringung im öffentlichen Dienst aufrechterhalten? Werden mit dieser Entscheidung nicht noch mehr Stellen unbesetzt bleiben, worauf sich der Druck auf die Beschäftigten weiter erhöhen wird? Die Debatte um die Servicequalität der Bürgerämter steht symptomatisch dafür. Ein funktionierender Plan sieht anders aus! [Beifall bei der LINKEN] Carola Bluhm (LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war ja ein Konvolut von Buchstaben und Sätzen und schlechtem Gewissen und Koalition gegeneinander in dem Punkt. Aber für die Beamten ist es Ihnen ja bisher nicht gelungen, das Gegeneinander produktiv zu machen. Ich frage: Wo stehen wir, und wo steht die Koalition im Umgang mit den Forderungen der Beamten? Ende letzten Jahres waren die Initiatoren erst im Innenausschuss und final dann im Hauptausschuss, und ich gehe mal davon aus, dass das auch eine eindrückliche Erfahrung mit dem Berliner Parlament war. Die Volksinitiative fordert eine deutlich schnellere Angleichung der Berliner Besoldung an die der anderen Bundesländer; ein Versprechen, das der damalige Innensenator Körting mit dem Auslaufen des Solidarpakts gegeben hat – ein nicht eingehaltenes Versprechen und ein Nachvollzug des Berliner Wegs im Umgang mit den Angestellten des Landes. Es geht also um das Schließen einer Gerechtigkeitslücke, und es geht um einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. [Beifall bei der LINKEN] Und ja, es geht auch um eine erkennbare Balance von Investitionen im weitesten Sinne und Haushaltswahrheit. Was brauchen wir in Berlin? – Gutes und motiviertes Personal vielleicht, das sich wertgeschätzt fühlt, um sich auch deshalb den deutlich gestiegenen Anforderungen an den öffentlichen Dienst zu stellen, auch Beschäftigte, die über einen längeren Zeitraum – wie das schon jetzt ganz oft der Fall ist – die Arbeit einer unbesetzten Stelle mitmachen, so gut es eben geht. – Ich finde, die Beamten fragen sich berechtigt, warum sie mit der Höhe ihrer Besoldung an den Verbesserungen der finanziellen Situa- Alle reden von der Notwendigkeit von gutem und ausreichendem Personal. Die notwendigen Entscheidungen dafür treffen Sie aber nicht. Ja, viele davon sind inzwischen nicht mehr trivial und einfach zu realisieren. Aber dem eigenen Schönreden irgendwann zu erliegen, ist die deutlich schlechteste Variante. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Noch mal zur fehlenden Balance in der Koalition: Wie wäre es denn gewesen – ich mache mal einen konkreten Vorschlag –, wenn man am Ende der Haushaltsberatungen nicht diesen wahlkreiszentrierten Beglückungsversuch unternommen hätte und noch mal – ich glaube im Jahr 2016 – 78 Millionen und im Jahr 2017 142 Millionen ausgeschüttet hätte? Wie wäre es denn gewesen, wenn man diesen Betrag genommen hätte, um in einem Aushandlungsprozess mit den Berliner Beamtinnen und Beamten einzutreten? [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Martin Delius (PIRATEN)] Das ist doch ein dreistelliger, strukturell vorhandener Millionenbetrag, mit dem man einen Anfang machen könnte! Und ich finde, der nachhaltig negative Befund an der Stelle ist, dass es in dieser Koalition niemanden gibt, der hier zu einem Umdenken und Umsteuern bereit und in der Lage ist. Denn das hat nicht nur Auswirkungen auf das Portemonnaie der Beamten, sondern auf die Qualität unseres Gemeinwesens, und deshalb unterbreiten wir einen anderen Vorschlag. Wir stellen auch heute unseren Antrag noch mal zur Abstimmung, der sagt, 1 Prozent auf die durchschnittliche Besoldungserhöhung der anderen Bundesländer aufzuschlagen und damit einen viel, viel schnelleren Anpassungszeitraum zu erreichen. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7873 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Carola Bluhm) Auch damit fängt das schöne und sorgenfreie Leben nicht sofort an. Aber es ist auf jeden Fall ein deutlich schnellerer Anpassungsprozess und einer, der sich den Herausforderungen in Berlin stellt, nämlich beides zu tun: die Konsolidierung nicht aus dem Blick zu nehmen, aber die Gerechtigkeitslücke für die Beamten vertretbar zu schließen. Ich verweise drittens darauf, dass wir ein Personalentwicklungskonzept vorgelegt haben, das den Namen auch verdient. Nur diese drei Dinge gemeinsam werden Berlin weiterbringen. Genau das versagen Sie an diesem Punkt der Stadt. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN] Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank! – Für die Piratenfraktion spricht jetzt Kollege Lauer und hat das Wort. – Bitte sehr! Christopher Lauer (PIRATEN): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den großen Vorteil, erstens mit den Dingen nichts zu tun zu haben, die dazu geführt haben, dass die Beamtinnen und Beamten in Berlin so schlecht bezahlt werden, und glückerweise stehe ich zweitens auch nicht mehr zur Wahl, d.h., ich muss diesem potenziellen Wählerklientel keinen – das wäre jetzt unparlamentarisch, aber es gibt so ein Bild, da bläst man Zucker in etwas hinein –, das muss ich nicht machen. Ich kann ein bisschen offener darüber reden, denn es sind hier im Zuge der Beratung dieser Volksinitiative einige Dinge passiert, die meiner Meinung nach angesprochen gehören. Zum Sachverhalt: Es ist ganz einfach, die Leute wollen mehr Geld. Ich finde, es gibt niemanden im Saal, der sagt, mehr Geld sei schlecht. Wenn wir jetzt die Möglichkeit hätten zu sagen, die sollen alle 1 500 Euro mehr im Monat bekommen, dann sagt niemand nein. [Steffen Zillich (LINKE): Ich glaube, das wird falsch eingeschätzt!] – Wie bitte? [Steffen Zillich (LINKE): Ich glaube, das wird falsch eingeschätzt!] – Na klar, ich glaube, dass bei der Linkspartei so ein paar ganz stramme – – [Steffen Zillich (LINKE): Nee!] [Steffen Zillich (LINKE): Es gibt viele Leute in anderen Fraktionen, die sich nicht darüber freuen, wenn andere mehr verdienen!] Das Problem, weshalb wir den Leuten nicht viel Geld bezahlen können, ist, dass wir nicht viel Geld in der Kasse haben und dass es da auch so Dinge wie Bankenskandale gab, die dafür verantwortlich sind. Das vergisst die CDU an der Stelle immer. Sie sagt, dass sie gar nicht verfassungswidrig handeln könne, was natürlich Quatsch ist, weil erst letzte Woche der Verfassungsgerichtshof erkannt hat, dass genau diese Verwaltung, also der Innensenator, zwei Jahre lang verfassungswidrig gehandelt hat. Was ich richtig schwierig fand, war das Auftreten dieser Initiative im Innenausschuss. Ich habe dort bereits einige turbulente Situationen erlebt, es waren auch schon Hundertschaften der baden-württembergischen Polizei dort, die Flüchtlingsprotest rausgetragen haben, aber an diesem Tag, als die Damen und Herren – ich glaube, es waren nur Herren – von der Initiative da waren, die witzigerweise heute hier fehlen – ich hatte vorhin schon ein bisschen Angst, hier zu sprechen, weil die Tribünen voll sind mit zwischenrufenden, applaudierenden und Meinungsbekundungen hineinrufenden Volksinitiative-Unterstützerinnen und -unterstützern, aber vielleicht beginnt am Donnerstag um 13.43 Uhr bei denen schon das Wochenende, ich weiß es nicht – – [Heiterkeit von Lars Oberg (SPD)] – Herr Oberg! Jetzt mal zur Sache: Der gesamte Innenausschuss saß voller Beamtinnen und Beamten, zum Teil Polizisten in Uniform, und es war solch ein großes Interesse vorhanden, dass das Haus – es ist nett, dass es das macht – noch eine Videoanlage aufgebaut und die Sitzung des Innenausschusses in einen anderen Teil des Gebäudes gestreamt hat. Ich freue mich natürlich über so viel Interesse. Wenn das aber dazu führt, dass diese Leute da anfangen, die ganze Zeit dazwischenzurufen – ich habe es gehört, weil es auch mich betroffen hat –, zu rufen: Lauer muss weg! –, als ich mich kritisch geäußert habe, das können Sie alles machen, wir sind hier inter pares, aber wenn da aus dem Zuschauerraum die Unterstützer einer Volksinitiative sich so gerieren, finde ich das durchaus problematisch. Das war nicht nur bei mir so. Wenn der Vertreter dieser Volksinitiative sagt: Das machen Sie jetzt oder wir wählen alle bei der Abgeordnetenhauswahl eine Protestpartei. [Thomas Birk (GRÜNE): Zum Beispiel die Piraten!] – Zum Beispiel diese Kleinstpartei, der ich auch einmal angehörte – und wenn man Protestparteien wählt, sieht man, was man bekommt, nämlich eine große Koalition, Ich glaube, die MLPD hat ein Höchstgehalt, das man haben darf, und der Rest muss an die Partei gehen. [Udo Wolf (LINKE): Da sagst du etwas!] [Heiterkeit bei der LINKEN] das ist dann möglicherweise auch nicht das, was man sich wünscht. Darüber können wir reden. Ich glaube viele Menschen würden sich über viel Geld freuen. [Beifall bei den PIRATEN, den GRÜNEN und der LINKEN] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7874 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Christopher Lauer) Ich kann ja nichts dafür, dass der SPD damals die Phantasie für Rot-Rot-Orange gefehlt hat. [Lars Oberg (SPD): Euch aber auch!] Dass die Grünen nicht regierungsfähig sind, das ist ja klar. [Beifall bei den PIRATEN] Auf jeden Fall ist dieses Mittel der Volksinitiative schön und gut, aber ich muss sagen, so, wie sich die Vertreterinnen und Vertreter dieser Volksinitiative im Ausschuss gerierten, haben sie sich einen Bärendienst erwiesen. Dass natürlich auch von den Parteien in Regierungsverantwortung niemand im Ausschuss sagt. Benehmen Sie sich bitte! –, sondern dass darauf verwiesen wird: Ja, ja, Sie bekommen zu wenig Geld, wir werden dafür sorgen, dass Sie mehr bekommen. –, das ist irgendwie klar. Aber das hat zumindest für mich ein etwas schräges Licht auf die Leute und einige Beamtinnen und Beamte geworfen, die wir in diesem Land haben. Die haben nicht ohne Grund kein Streikrecht. Vielleicht ist es auch ein Auftrag an die kommende Regierung zu gucken, wie man diese Leute davon abhält, noch einmal so etwas zu machen. Das war keine Sternstunde des Parlamentarismus. Das finde ich, muss man einmal offen ansprechen. Ich kann es glücklicherweise machen. – Vielen lieben Dank! [Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Monika Thamm (CDU)] Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön, Kollege Lauer! – Weitere Wortmeldungen liegen hier vorn nicht vor. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/2707-1 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linke, Grüne und alle Piraten, wenn ich das richtig sehe. – Das ist nicht der Fall. Dann waren die Nein-Stimmen die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Nun lasse ich über die Ihnen vorliegenden gleichlautenden Beschlussempfehlungen des Innen- und des Hauptausschusses abstimmen, die jeweils einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – beschlossen worden sind. Wer diesen Beschlussempfehlungen so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen geschlossen. Wer ist dagegen? – Eine Stimme bei den Piraten. Wer enthält sich? – Das sind bis auf eine Stimme bei den Piraten alle Oppositionsfraktionen. Ersteres war die Mehrheit, damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen zu lfd. Nr. 4: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 4.1: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 15 Historische Mitte Berlins bewahren: Zerstörung der Friedrichswerderschen Kirche stoppen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 2. Dezember 2015 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. Dezember 2015 Drucksache 17/2639 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2536 Es beginnt natürlich die Fraktion Die Linke, und die Kollegin Lompscher erhält das Wort. – Bitte schön! [Unruhe] [Martin Delius (PIRATEN): Nein, einer nicht!] Katrin Lompscher (LINKE): – Ach, einer nicht. Gut, ich bitte um Entschuldigung. Das war eine Wackelmeldung, deshalb konnte ich das nicht orten. Also, bis auf einen Piraten auch die Piratenfraktion. Wer ist gegen den Antrag? – Das sind geschlossen die Koalitionsfraktionen. Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Friedrichswerdersche Kirche ist einer der bedeutendsten Bauten und der letzte erhaltene von Karl Friedrich Schinkel gestaltete Innenraum in Berlin. [Zurufe von der SPD: Ein Pirat!] [Unruhe] Ich habe Sie jetzt nicht verstanden? – Sie haben dagegen gestimmt. Gut. Dann bitte so deutlich, dass ich es auch sehe. [Heiterkeit] Ich stelle ausdrücklich fest: Ein Kollege von der Piratenfraktion hat dagegen gestimmt. Es haben auch die Koalitionsfraktionen dagegen gestimmt. Gibt es Enthaltungen? Vizepräsident Andreas Gram: Meine Damen und Herren! Darf ich kurz bitten! Wenn Sie Gespräche führen wollen, machen Sie das bitte draußen, und gehen Sie geräuschlos raus. Jetzt hat die Rednerin das Wort. – Bitte schön, Frau Lompscher! Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7875 Katrin Lompscher (LINKE): Vielleicht ist es von Interesse, denn ich muss mich korrigieren: Sie war der letzte erhaltene Innenraum. Das Betreten ist seit Jahren verboten, ein raumhohes Gerüst verstellt den Raum komplett. Ob und wann es jemals entfernt oder durch ein Stützkorsett ersetzt werden muss, kann derzeit niemand sagen. Selbst ein Totalverlust ist nicht ausgeschlossen. Die Schäden sind – und das ist sicher – bereits jetzt nicht mehr reparabel. Erst vor Kurzem sind neue Risse entstanden. Sie betreffen den Gewölbebereich des Langhauses und sie sind mehr als Haarrisse. Gestern im Ausschuss versuchte der Senat zu beschwichtigen: Die Alarmwerte seien bei Weitem nicht erreicht. Aber wann schrillen die Alarmglocken überhaupt? Beim Einsturz? [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN] Die zweite Baugrube, nun im östlichen Bereich, wird bald ausgehoben – wieder bis zu 15 Meter tief für mehrgeschossige Tiefgaragen. Es ist eigentlich unglaublich. Der Senat versichert, es werde alles unternommen, um das Bauwerk zu sichern, doch weder die alten und schon gar nicht die neuen Schäden hätten so überhaupt entstehen dürfen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Der Umgang der Berliner Behörden und der privaten Bauherren mit diesem herausragenden Bauwerk ist schlicht skandalös. Es ist, wie es Pfarrer Stephan Frielinghaus nennt, eine Zerstörung mit Ansage. Und Nikolaus Bernau konstatiert in der „Berliner Zeitung“ resigniert, das Desaster überrasche uns so ganz und gar nicht. Man müsse fast auf den Einsturz hoffen, damit wie seinerzeit in Köln endlich umgedacht wird. Vizepräsident Andreas Gram: Darf ich Sie mal kurz unterbrechen? – Ich sehe, dass da Handys verwendet werden. Das Telefonieren ist im Saal untersagt, bitte. Seien Sie so freundlich und telefonieren Sie draußen! Wir sind hier ein Parlament und kein Callcenter. Katrin Lompscher (LINKE): Na ja, wenn Sie die Bauaufsicht anrufen und einen Baustopp erwirken, dann wäre das in meinem Sinne. [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN] In unserem Antrag forderten wir den Senat vor Monaten auf, unverzüglich gemeinsam mit dem Bezirksamt Mitte alles zu unternehmen, um eine weitere Schädigung der Kirche durch laufende bzw. geplante Baumaßnahmen in deren unmittelbarer Umgebung zu verhindern. Dem Bezirksamt Mitte soll der Senat jede Unterstützung gewäh- Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 ren, die geeignet ist sicherzustellen, dass die Bauausführung nur zugelassen wird, wenn eine weitere Schädigung der Kirche ausgeschlossen ist. Und es ist sicherzustellen, dass die Verursacher der Schäden nicht nur für die Kosten der Beseitigung in vollem Umfang aufkommen, sondern die Schäden auch möglichst kurzfristig beseitigt werden. – Das ist doch wohl nicht zu viel verlangt. Dem kann man doch zustimmen. [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN] Zu behaupten, dafür gäbe es kein Erfordernis und keine rechtliche Handhabe, ist schlicht verantwortungslos. In der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage meiner Kollegin Antje Kapek vom Dezember heißt es: Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass durch das Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück der Kirche weitere Schäden an der Kirche entstehen können. Und das ist ja nun so eingetreten. Es ist zwar richtig, das Abgeordnetenhaus hat den Bebauungsplan seinerzeit beschlossen, aber eben nicht um den Preis der Beschädigung eines herausragenden Baudenkmals. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN] Ein Baurecht berechtigt übrigens nicht zur Zerstörung der Nachbargebäude. Wir müssen feststellen: Der Bezirk ist der Beobachter des Geschehens und der Senat derjenige, der beschwichtigt. Niemand greift ein und stoppt die Baumaßnahmen, obwohl nicht nur gegen den Denkmalschutz, sondern auch gegen die Bauordnung grob verstoßen wird. Die beiden Gebäude hätten spätestens mit der Befürchtung der drohenden und dem Wissen um eingetretene Schäden umgeplant werden müssen, zum Beispiel durch Verzicht auf die Entwicklung der Gebäude in die Tiefe. Aus dem Bauprojekt, das westlich an die Kirche angrenzt, hätten Konsequenzen für den östlich angrenzenden Bau gezogen werden müssen. Es kann nicht sein, dass es nur noch darum gehen soll, die Schäden dem jeweiligen Investor links oder rechts der Kirche zuzuordnen, die in Euro zu messen und anteilig in Rechnung zu stellen. Herr Regierender Bürgermeister! – Der ist zwar nicht da, aber der Bausenator ist da. – Sorgen Sie dafür, dass der Architekturkritiker Dankwart Guratzsch nicht recht behält, der die größte Baubehörde Deutschlands angesichts des Skandals um die Friedrichwerdersche Kirche als eine der unfähigsten bezeichnet hat. Ein Baustopp, ein Überdenken oder zumindest Überarbeiten des Projekts in der östlichen Nachbarschaft sind spätestens jetzt angebracht. Handeln Sie endlich! – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7876 Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Frau Kollegin Lompscher! – Kollegin Haußdörfer spricht jetzt für die SPD-Fraktion und hat das Wort. Ellen Haußdörfer (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle fest, die Reden aus der ersten Lesung bleiben weiter aktuell, und leider – das muss man so konstatieren, das werden wir auch alle hier zusammen konstatieren – gibt es keine positiven Schlagzeilen, die dieses hochkarätige Baudenkmal betreffend gemacht werden. Weitere Risse sind aufgetreten. Und, ja, diese liegen nach Auskunft der Senatsverwaltung und der das Bauprojekt begleitenden Messstatikerin zwar unterhalb der Schwellengrenze, eine Grenze, die nun mal aus verschiedensten Bauvorschriften und -normen festgelegt wurde, aber trotzdem muss man festhalten: Jeder Riss ist ein Riss, und jeder einzelne ist einer zu viel. Im Gegensatz zu dem von mir sehr geschätzten Nikolaus Bernau und vielleicht auch Frau Lompscher hoffe ich nicht auf den Einsturz der Friedrichwerderschen Kirche, um über den Umgang von Bauprojekten und Denkmälern nachzudenken. Ja, es gab im Vorfeld des 1. September 2011 einige Kritik. Frau Schneider von den Grünen beschwerte sich darüber, dass durch die höhere Wohnbebauung die Lichtwirkung im Innenraum durch Verschattung gestört wird und die Kirche ehemals das höchste Gebäude in Mitte war und jetzt nicht mehr realisiert wird; ebenso, dass der Ensembleeindruck durch die dichte Bebauung verschandelt werde. Die FDP hatte die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte kritisiert. Die Möglichkeit schwerwiegender Bauschäden ist hier in der parlamentarischen Beratung damals nicht thematisiert worden. Zugegebenermaßen ist das etwas, wovon wir alle gelernt haben. Und ja, deshalb ist es auch ein Verdienst dieses Antrags, auf die Problematik von Bauprojekten und die Verdichtung in der historischen Mitte hinzuweisen. Es ist ja nicht so, dass es nicht auch viele Stimmen gegeben hat, die von der historischen Bebauung von 1885 und früher geschwärmt und diese angedacht haben. Es gibt eben keine historische Altstadt in der Mitte mehr. Es hat viele zeitgeschichtliche Ver- und Überformungen gegeben. Und ja, es gibt eben auch bei einigen Berlinern die Sehnsucht nach einer solchen Altstadt, auch wenn ich sie persönlich nicht teile. Von daher war eben auch die Idee, ein Schlüsselprojekt der Entwicklung von Friedrichswerder zu initiieren und damit einen Anfang in der Wiedergewinnung der historisch kleinteiligen Blockstruktur zu realisieren. Und ja, auch wir ziehen unsere Schlüsse daraus, wie mit dem Bauen in sensiblen Bereichen, wie mit diesen historischen Vorbildern umgegangen wird. Höhere Baumassen und Tiefgaragen hatten eben kein historisches Äquivalent Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 an die Zugeständnisse der modernen Nutzung. Es gab bei den ersten Schäden 2012den temporären unverzüglichen Baustopp, und es wurde ein sehr umfangreiches Messsystem installiert. Nun stehen wir aber an einer schwierigen Stelle, denn ein dauerhafter Baustopp, sozusagen ein Bauruinenmahnmal, ist eben auch keine Lösung. Die untere Denkmalschutzbehörde, das Bezirksamt Mitte und das Landesdenkmalamt begleiten die Baustelle sehr eng. Täglich werden mehrfach Messungen und Begehungen durchgeführt. Aber trotz alledem, da stimmt die Aussage der Senatsverwaltung, können weitere Risse bei der Aushebung der nächsten Baugrube nicht ausgeschlossen werden. Ich persönlich befürchte das auch. Aber Wahrscheinlichkeiten sind eben keine legitime Handlungsgrundlage. Die Risse sind da, manche werden vielleicht auch nie wieder geschlossen werden können. Und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass neue hinzukommen. Interessant in der weiteren Begleitung ist für mich aber, wie lange und in welcher Höhe und für welche Schäden die Bauträger die Kosten übernehmen und das, was uns alle interessieren sollte, wann die Kirche wieder eröffnet werden kann. Ebenso finde ich die weitere Befassung mit der Thematik Um- und Anbauten an und um Denkmälern in Berlin weiterhin sehr zielführend, denn man darf nicht vergessen: Es gibt noch weitere herausragende Denkmäler in der Stadt, die von diversen Projekten umbaut werden. Egal, ob es die Altstadt Köpenick oder Spandau, egal, ob es Industriedenkmäler wie am Alten Schlachthof oder die Rathenauhallen sind, es stellen sich eben doch denkmalschutzrechtliche und bautechnische Fragen nach der Realisierung moderner Nutzung in, an und um Denkmälern. Diese Debatte würde ich aber sehr gern mit Ihnen führen. – Herzlichen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Frau Kollegin Haußdörfer! – Kollegin Kapek bekommt jetzt das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin! Antje Kapek (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Haußdörfer! Ich habe Ihre Rede, ehrlich gesagt, gerade nicht so ganz verstanden. Sie kommen in allem, was Sie sagen, eigentlich zu dem Schluss, dass die Nachrichten keine guten Nachrichten sind, dass Sie also Frau Lompscher und auch mir recht geben in der Analyse des Status quo. Sie ziehen dann aber keine Konsequenzen. Die einzig richtige Konsequenz kann nicht nur sein, dem Antrag zuzustimmen, sondern v. a. diesen Quatsch dort endlich zu beenden. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Im letzten Plenum, als wir über die Friedrichwerdersche Kirche diskutiert haben, sprachen Sie noch von Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7877 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Antje Kapek) Hoffnung. Was kann man dazu sagen? Ich glaube, dass Sie irgendwann den Punkt erreichen müssen, wo Sie feststellen, dass das permanente Auf-Sicht-Fahren, dominiert durch den Faktor Hoffnung, durch eine vorausschauende Planung abgelöst werden muss. Denn ansonsten hilft das Einzige, um den Einsturz der Kirche abzuwenden, nämlich nur noch, wenn es ein Wunder gibt. Deshalb bin ich mir nicht so sicher, auf was Sie am Ende Ihrer Rede hinaus wollten. Ich kann nur eins sagen: Die Friedrichswerdersche Kirche ist eines der bedeutendsten Baudenkmäler, das wir in Berlin haben. Für mich ist es deshalb zu schade, um als Versuchskaninchen für Messtechnik herzuhalten. [Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN] Sie haben gerade selbst aus der Rede von Astrid Schneider aus dem Jahr 2011 zitiert. Das war für viele – unter anderem meinen Kollegen Herrn Birk – eine nicht unbedingt berauschende Rede, denn das halbe Plenum hat sie ausgelacht. Sie hat als einzige in diesem Plenarsaal darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan, dem Sie damals allesamt – bis auf die Piraten – zugestimmt haben, dazu führen wird, dass die Friedrichswerdersche Kirche irreparable Schäden davontragen wird. Genau das ist eingetreten. Dafür tragen Sie die Verantwortung. [Beifall bei den GRÜNEN] Jetzt sind wir einen Schritt weiter. Jetzt haben wir nämlich nicht nur ein hübsches Bauprojekt fünf Meter neben der Kirche mit einer Tiefgarage, das zu bereits irreparablen Schäden geführt hat. Und jetzt wollen Sie auf der anderen Seite auch noch eine Tiefgarage bauen. Auf meine Anfrage, die schon zitiert wurde, ob Sie denn die Kirche vor weiteren Schäden schützen können, sagen Sie nicht nur: Nein, wie können sie nicht schützen. –, sondern Sie sagen: a) Sie wollen geforderte Messsysteme installieren, b) Melde- und Alarmketten einrichten, die dann die Sachverständigen und Behörden informieren, die die Baumaßnahmen unterbrechen sollen, um die möglicherweise eingetretenen Schäden zu begutachten. Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren! Das ist eine Überwachungstechnik, die der NSA Konkurrenz macht, aber keine überzeugende Maßnahme, um ein Baudenkmal in Berlin vor Schäden zu schützen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Deshalb – darauf haben Sie selbst schon richtigerweise hingewiesen – sind die ersten Risse durch die Baumaßnahme auf der anderen Seite jetzt schon wieder festgestellt worden. Die unrettbare Zerstörung dieses Denkmals geschieht nicht nur mit Ansage, sondern sie ist bereits eingetreten. Es ist vielleicht nur noch eine Minute vor zwölf. Ich kann Sie nur noch einmal auffordern: Hören Sie auf mit diesem Quatsch! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Carsten Schatz (LINKE)] Wir haben eine große Schinkel-Fangemeinde in Berlin. Alle, die sich mit dem Thema befassen, kennen und lieben die Kirche. Ich bekomme von den Anhängern bereits E-Mails, die mich dazu auffordern, den Rücktritt von Bausenator Geisel zu fordern. [Lars Oberg (SPD): Das machen Sie doch bestimmt gerne!] Ich würde an der Stelle so weit noch nicht gehen, aber ich fordere ihn explizit auf, a) einen Baustopp und eine Rücknahme der Baugenehmigung aller nicht begonnenen Baumaßnahmen einzuleiten, b) die Kostenbeteiligung an den Schäden zu veranlassen und vor allem c) einen endgültigen Verzicht auf die Tiefgaragen zu vollziehen. [Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN] Frau Haußdörfer! Sie wissen ganz genau, dass auch ich kein Fan der Rekonstruktion der historischen Mitte auf der Basis von 1850 bin. Da sind wir uns vollkommen einig. Aber hier geht es nicht um Rekonstruktion, sondern um ein bestehendes Gebäude. An der Stelle kann ich nur noch einmal sagen: Nur weil die Stadt wächst und Neues entsteht, heißt das nicht, dass man alles Alte zerstören darf. [Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN] Deshalb kann ich mich Frau Lompscher nur anschließen und sagen: Stoppen Sie den Blödsinn, solange wir nur von Rissen sprechen, es noch nicht zu spät ist und die Kirche noch nicht eingestürzt ist! [Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN] Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön, Frau Kollegin Kapek! – Für die CDUFraktion erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Dr. Heide. – Bitte schön! Dr. Manuel Heide (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Stichwort war eben: Altes nicht zerstören, sondern wiederherstellen. [Antje Kapek (GRÜNE): Nein, erhalten!] Das ist insofern relativ richtig, Frau Kapek. Das Problem ist aber, [Antje Kapek (GRÜNE): … dass Herr Leibfried Ihr Freund ist?] dass in dieser Gegend leider sehr viel zerstört worden ist, dass nach dem Krieg sehr viel historische Bausubstanz abgeräumt worden ist, um Paradeplätze und anderes zu schaffen. Leider ist vieles, was leicht wiederherstellbar wäre – ich rede nicht vom Stadtschloss, sondern von der Schinkelschen Bauakademie –, den Aufmarschplätzen für Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7878 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Dr. Manuel Heide) den 1. Mai geopfert worden. Insofern können wir dankbar sein, dass diese Kirche stehengeblieben ist. Man muss aber sehen, dass sich in dieser Umgebung leider vieles verändert hat. Wenn man sich mal den historischen Stadtgrundriss auf alten Karten und Bildern anguckt, dann war die Gegend relativ eng bebaut. [Zuruf von den GRÜNEN] – Lassen Sie mich doch mal ausreden! Sie brauchen nicht dazwischenzublöken. – Der historische Stadtgrundriss war sicher nicht prägend für diese Gegend. Nun kann man sich lange darüber streiten, ob das mit der Rekonstruktion dieses Grundrisses gelungen ist oder ob man die Straßen zwei Meter breiter hätte wählen sollen. Fest steht aber, dass man zu dieser Zeit – und auch heute noch – in vielen anderen Städten – ich erinnere an Dresden, Frankfurt und Potsdam – bemüht war, die alten Stadtgrundrisse wiederherzustellen, um dadurch eine gewisse Atmosphäre hinzukriegen. Ich darf mal daran erinnern, dass wir sowohl den Werderschen Markt als auch den Schinkelplatz jahrelang nur als einfache Straßenschilder hatten, aber kein Platz erkennbar war. Die räumliche Ordnung ermöglicht es, jetzt wieder Plätze zu haben. Insofern finde ich den Ansatz, der diesem Bebauungsplan einmal zugrunde lag, gar nicht so schlecht. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Bebauungsplan aus dem Jahr 2008 stammt und entsprechend festgesetzt worden ist. Ich glaube, da war Frau Lompscher noch in der Stadtentwicklungsverwaltung verantwortlich. [Zurufe] Zu diesem Zeitpunkt war es allgemeine Ansicht, dass das so gemacht werden sollte. Uns haben damals alle Fachleute versichert, es komme nicht zu Schäden. Nun muss man leider Gottes sehen, dass die Überwachung des nun fertiggestellten Gebäudes leider nicht hundertprozentig war. Ich glaube aber – nach dem, was wir im Ausschuss gehört haben –, dass man daraus jetzt Konsequenzen gezogen hat. Man hat zwar nicht den Bebauungsplan geändert, aber man hat Vorkehrungen dafür getroffen, dass nicht erneut Schäden auftreten können. Wir haben gestern im Ausschuss in der Aktuellen Viertelstunde gehört, dass es dort eine sehr engmaschige Überwachung gibt. Der Prüfstatiker ist täglich vor Ort. Bislang sind alle Maßnahmen erfolgreich getroffen worden, um weitere Schäden zu verhindern. Insofern glaube ich, dass der Senat aus den Erfahrungen gelernt hat und wir die Baumaßnahme durchführen können, ohne dass es zu weiteren Schäden kommt. Das sagen zumindest sämtliche Bausachverständige, die vom Senat befragt wurden. Vizepräsident Andreas Gram: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Birk? Dr. Manuel Heide (CDU): Nein! – Ich glaube auch nicht, liebe Frau Kapek, dass es für die Verhängung eines Baustopps eine Rechtsgrundlage gibt, denn es sind keine Schäden erkennbar. [Zurufe] Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, einen begünstigenden Verwaltungsakt wie diese Baugenehmigung zurückzunehmen, weil Baugenehmigungen nicht nach Gutsherrenart vergeben werden, sondern sie sind Rechtsakte. [Thomas Birk (GRÜNE): Dafür tragen Sie auch Verantwortung! – Zurufe von Joachim Esser (GRÜNE) und Martin Delius (PIRATEN)] Und diese Rechtsakte können auch nur rechtmäßig zurückgenommen werden. Dafür sehe ich keine Veranlassung. Insofern geht Ihr Antrag – so leid es mir tut –, was die Rücknahme der Baugenehmigung und den Baustopp angeht, ins Leere. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU] Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön, Kollege Dr. Heide! – Für die Piratenfraktion spricht jetzt Kollege Magalski. Er hat das Wort. – Bitte schön! Philipp Magalski (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Über die herausragende Bedeutung der Friedrichswerderschen Kirche haben wir in der ersten Lesung bereits gesprochen. Ich habe dazu etwas ausgeführt, und die Kolleginnen und Kollegen haben das auch getan. Frau Kollegin Haußdörfer! Sie haben in der ersten Lesung angemahnt, dass, sollte es weitere Schäden am Gebäude geben, eine Evaluation der Baumaßnahmen im Sinne des Denkmalschutzes erfolgen müsse. Es gibt nun weitere Schäden. Und ist die Evaluation erfolgt? – Nein! Es wird sich weiterhin darauf verlassen, dass das sanfteste der sanftesten Baustellenkonzepte – das Baukonzept Kuschelweich – greift. Das tut es aber offensichtlich nicht; es gibt es letztlich auch gar nicht. Liebe Kollegin Haußdörfer! Machen Sie Ihre Ankündigung wahr, und stimmen Sie für diesen Antrag! [Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN] Was nützen alle feinfühligen Warnsysteme, wenn der Schaden im Moment der Warnung bereits eingetreten ist? Das ist ungefähr so, als wolle man mit Überwachungskameras Verbrechen verhindern – ineffektiv! [Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN] Der Senat ist nicht gewillt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7879 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Philipp Magalski) [Martin Delius (PIRATEN): Frechheit!] um zusätzliche irreparable Schäden zu verhindern. Es ist feige, sich hinter dem Baurecht zu verstecken, statt mit allen Mitteln zu versuchen, die weitere Baukatastrophe zu verhindern, die sich nahtlos an Flughafen und Staatsoper einzureihen droht. [Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN – Beifall von Thomas Birk (GRÜNE)] Der Senat scheint gar kein Interesse daran zu haben. Juristische Auseinandersetzungen sind jetzt schon im Anflug. Selbst wenn weitere Schäden auch von dem benachbarten Bauherrn getragen werden sollten – irgendwann ist Schluss. Dann ist die Kirche platt. [Heiterkeit bei den GRÜNEN] Laut Aussage von Experten hat sie kaum noch statische Reserven; sie ist in der Mitte quasi schon durchgebrochen. [Lars Oberg (SPD): Die liegt eigentlich schon auf dem Boden!] Wer zahlt denn dann? [Martin Delius (PIRATEN): Ja, wer?] Ist das monetär überhaupt darstellbar? – Ich meine nicht. [Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN – Martin Delius (PIRATEN): Ach!] Wir rennen also sehenden Auges in die Katastrophe und müssen jederzeit damit rechnen, den bis dato besterhaltenen Schinkelbau Berlins, der er, wenn es so weitergeht, nicht mehr ist, auf dem Altar der Luxusbebauung zu opfern. [Beifall bei den PIRATEN – Andreas Baum (PIRATEN): Ja!] Ich muss es noch einmal sagen: [Martin Delius (PIRATEN): Bitte!] Das ist ein Lehrstück völlig verfehlter Baupolitik, und ich frage mich ernsthaft, warum das damals niemand kritischer hinterfragt hat – außer den Grünen und den Liberalen. [Benedikt Lux (GRÜNE): Ja! – Martin Delius (PIRATEN): Also niemand!] Lernen durch Schmerz ist hier sprichwörtlich. Aber es hilft ja nichts, Sie können das Rad der Zeit nicht zurückdrehen und die Pläne und die Bebauung ungeschehen machen. Sie können aber daraus lernen und jetzt zumindest das Menschenmögliche versuchen, um die Friedrichswerdersche Kirche als einzigartiges Denkmal der Berliner Baukultur zu retten. [Beifall bei den PIRATEN, den GRÜNEN und der LINKEN] Die Kirche muss auch als gelebter und belebter Kulturort erhalten bleiben, der seine Türen für die Menschen wieder öffnen muss. Sie aber wollen einen Baustopp erst bei irreparablen Schäden in Erwägung ziehen. Das kann es wirklich nicht sein, denn dann ist es zu spät. Der Antrag gibt die jetzigen rechtlichen Möglichkeiten wieder, auf dass der Senat sich nunmehr verpflichtet, zumindest diese wahrzunehmen. Wenn die Friedrichswerdersche Kirche weiterhin zu Schaden kommt, besteht nicht nur Gefahr, sondern es besteht Gefahr im Verzug, dass wir sie gänzlich verlieren. Auch aus diesem Grund unterstützen wir diesen Antrag. – Vielen Dank! [Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön, Kollege Magalski! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 17/2536 empfehlen der Fachausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen und der Hauptausschuss mehrheitlich gegen Grüne und Linke bei Enthaltung der Piraten die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linke, Grüne und alle Mitglieder der Piratenfraktion. Wer möchte den Antrag ablehnen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Ich sehe keine Enthaltung. Der Antrag ist damit abgelehnt. Ich komme zu lfd. Nr. 4.2: Priorität der Piratenfraktion Tagesordnungspunkt 7 a) Wahlrecht ohne Altersbegrenzung I: Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Januar 2016 Drucksache 17/2708 zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0111 Zweite Lesung b) Wahlrecht ohne Altersbegrenzung II: Antrag auf Änderung des Landeswahlgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Januar 2016 Drucksache 17/2709 zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/0112 Zweite Lesung Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7880 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Vizepräsident Andreas Gram) Ich eröffne die zweiten Lesungen zu den Gesetzesanträgen und schlage vor, die Einzelberatungen der jeweils zwei Artikel der Anträge Drucksache 17/0111 und Drucksache 17/0112 miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschriften und die Einleitungen sowie die Artikel I und II in den Anträgen Drucksache 17/0111 und Drucksache 17/0112. In der Beratung beginnt die Piratenfraktion, und zwar in Gestalt des Kollegen Lauer, dem ich jetzt das Wort erteile. – Bitte schön! Christopher Lauer (PIRATEN): Vielen lieben Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den vorliegenden Anträgen möchte die Piratenfraktion das Wahlalter sukzessive senken, bis es irgendwann an einem Punkt ist, wo es gar kein Wahlalter mehr gibt. Warum machen wir das? – Weil wir uns davon erhoffen, dass die Leute sich mehr und stärker für Demokratie interessieren und schon im frühen Alter lernen, wie schön es sein kann, sich an einer Wahl zu beteiligen. Es hätte zudem den schönen Nebeneffekt, dass die Parteien in ihrer Politikgestaltung junge Menschen ernster nehmen müssten. Wir reden seit Jahrzehnten über die demografische Situation Deutschlands. Sie wissen es: Die Jungen werden immer weniger. So etwas wie die Babyboomer, die einfach durchmarschieren müssen, wird es auch nicht mehr geben. Es gibt also viele Argumente, die dafür sprechen, jungen Leuten ein bisschen mehr Mitspracherecht und Mitsprachemöglichkeit zu geben. [Lars Oberg (SPD): Ein bisschen!] Gegen einen solchen Antrag werden oft Pseudoargumente vorgebracht wie: Junge Leute sind doch gar nicht in der Lage, die können das doch gar nicht und sind leicht beeinflussbar! – Ich glaube, vor 100 oder 150 Jahren, als das Frauenwahlrecht eingeführt worden ist, hat man ähnlich argumentiert, als es um die Frage ging, ob Frauen wählen dürfen oder nicht. Mit unserem Antrag wollen wir einfach erreichen, dass Kinder dann wählen gehen können, wenn sie sich dafür entscheiden. Es soll hier also keinen Automatismus geben, nach dem Motto: Ab null ab zur Wahlurne! –, sondern: Wenn man in der Lage ist zu sagen, dass man an einer Wahl teilnehmen möchte, dann: Ab geht er, der Peter, ab in die Wahlkabine! [Beifall bei den PIRATEN] Man muss dazu sagen, dass es im Wahlrecht für die Wahlberechtigung bisher zwar die Altersbeschränkung und die Notwendigkeit der Staatsangehörigkeit gibt, ansonsten aber keine Kriterien in unserer Verfassung oder in den Wahlgesetzen existieren, die festlegen, ob man wählen darf oder nicht. Es gibt natürlich ein paar Sondersituationen, durch die man das Wahlrecht wieder verlieren kann, aber stellen wir uns z. B. mal vor: Unsere demente Großmutter, die noch nicht für unzurechnungsfähig erklärt worden ist, kann ihre Stimme abgeben. Wenn ich meine, mir vor der Stimmabgabe eine Flasche harten Alkohol reinpfeifen zu müssen und ich mit Sicherheit nicht mehr zurechnungsfähig bin, es dann aber noch in die Wahlkabine schaffe und es mir auch gelingt, irgendwie meine Stimme abzugeben, dann geht das auch. Es gibt Menschen, da hat sich jeder von uns mit Sicherheit schon mal gefragt – wobei es als Politiker natürlich immer schwierig ist, so etwas laut zu sagen –, also sagen wir es so: Es gibt Menschen, die äußern Meinungen, bei denen man vielleicht denkt: Vielleicht sollten die nicht an einer Wahl teilnehmen. [Heiterkeit bei den PIRATEN] Aber auch das müssen wir in einer Demokratie ertragen. Wem wir es aber nicht erlauben, das sind Kinder. Es sind die, denen wir in der Schule ab der ersten Klasse erklären, wie toll es ist, dass wir in einer Demokratie leben, denen wir was von schulischer Selbstverwaltung erzählen, denen wir sagen: Komm, jetzt wählen wir mal einen Klassensprecher oder eine Klassensprecherin! – oder: Komm, jetzt wählen wir mal einen Oberstufensprecher oder eine Oberstufensprecherin! – Den Kindern bringen wir das mit der Demokratie so bei, und wenn die das gerade verstanden haben und so richtig heiß darauf sind, sich ein bisschen zu beteiligen, sagt man: Nein, du nicht! Du musst jetzt erst mal schön warten, bis du 16 oder 18 Jahre alt bist. – Und wenn sie an einem falschen Tag Geburtstag haben, wie z. B. die Leute, die in diesem Jahr zu spät 18 Jahre alt werden, sagt man: Kein Problem, hast du halt einfach Pech gehabt! Dann kannst du halt erst wählen, wenn du 23 bist. – Und dann wundern wir uns, bei einem solchen Automatismus, dass sich die Leute von der Demokratie abwenden und sagen: Gut, ich konnte ein Viertel meines Lebens – im worst case – nicht am Wahlrecht teilnehmen. Warum soll ich zum ersten Mal mit 23 zur Wahl gehen? Warum soll ich das noch machen? Die haben mir die ganze Zeit erzählt, wie toll das ist, aber ich darf gar nicht! Es sprechen in meinen Augen sehr viele gute Gründe dafür, das Wahlalter sukzessive abzusenken, um junge Leute für die Demokratie zu begeistern und die Parteien dazu zu bringen, Programme zu machen, die sich dann auch mal konkret an die jungen Menschen wenden und nicht nur an deren Eltern. Wer jetzt der Meinung ist, dieser Antrag hätte etwas mit dem Wahljahr zu tun: Nein, hat er nicht! Wir haben ihn schon 2012 gestellt, und er war einfach sehr lange auf der Unerledigtenliste. – Vielen lieben Dank! [Beifall bei den PIRATEN] Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank! – Kollege Langenbrinck! Sie haben jetzt das Wort für die SPD-Fraktion, und ich erteile es Ihnen auch. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7881 [Zuruf von den GRÜNEN: Ist der Joschka denn schon 16?] Joschka Langenbrinck (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute also mal wieder der Dauerbrenner Wahlalter, obwohl es mit dem Dauerbrenner vielleicht gar nicht so stimmt – Herr Kollege Lauer hat eben darauf hingewiesen. Es ist halt interessant festzustellen, dass die Piraten vier Jahre lang ihrem Antrag zur Absenkung des Wahlalters beim Verstauben zugeguckt haben. Aber pünktlich zur Wahl kann man da ja wieder in die kleine Wahlkampfwunderkerzentüte greifen und den Antrag aus der Schublade kramen. Also, auf geht es! Die Piraten wollen das Alter für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen schrittweise absenken. Jetzt wird es ein bisschen kompliziert: Abgesenkt werden soll das Wahlalter von aktuell 18 für das Abgeordnetenhaus und 16 Jahre für die BVVen auf zunächst 16 Jahre für beides, dann beides runter auf 14 Jahre, dann auf 7 Jahre bis hin zu einem Wahlrecht von Geburt an. Wer wählen will, das hat Kollege Lauer auch gerade dargestellt, muss vorher offiziell seinen Willen zu wählen selbstständig bekunden. Was heißt das denn? – Das heißt, dass die kleine Leonie aus ihrem pinken Kinderwagen klettert, mit dem Schnuller im Mund, den Teddy unter dem Arm und eine Rassel in der Hand zum Wahlamt geht und sagt: Guten Tag, Frau Müller-Lüdenscheid, mein Name ist Lohse. Ich möchte mich als Wählerin registrieren. – Klar, kann man das fordern. Das ist ja auch ein Stück weit lustig, [Andreas Baum (PIRATEN): Was haben Sie denn gegen Kinder?] wie das eine oder andere auch, das die Piraten in der Vergangenheit gefordert haben. Es ist aber vor allem Unsinn, denn mit Ihrer Forderung nach einem Wahlrecht von Geburt an ignorieren Sie die Grundlagen und viele Fachbibeln der Entwicklungspsychologie und den Urvater der Kinderpsychologie Jean Piaget. Den haben Sie immer noch nicht widerlegen können. Er sagt, dass erst mit dem siebenten Lebensjahr das konkrete Denken beginnt. Die Piraten fordern außerdem, dass schon 16-Jährige bei einer Wahl auf einem Stimmzettel stehen und ins Abgeordnetenhaus gewählt werden können. Was heißt das? – Das heißt, dass der 16-Jährige Hamsa, der noch zur Schule geht – tatsächlich zur Schule geht –, kein eigenes Geld verdient und keinen Vertrag unterschreiben darf, dann die Regierung kontrolliert, über die Verteilung von 25 Milliarden Euro entscheidet und Gesetze beschließt. [Steffen Zillich (LINKE): Selbstverständlich darf er einen Vertrag unterschreiben! Das ist doch Quatsch!] Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Vielleicht erkennen die Piraten ja den Widerspruch! Kommen wir deshalb zu dem einzigen ernsthaften Punkt, das aktive Wahlrecht – sein Kreuz machen zu dürfen – auf das 16. Lebensjahr abzusenken: Hier gibt es gute Argumente dafür, aber auch gute Argumente dagegen. Die einen sind sachlich, die anderen sind eher emotional. Entscheidend ist meiner Meinung nach nicht, ob die Jugendlichen reif genug für das Wählen sind, sondern entscheidend ist das Prinzip des Staatsbürgers, das heißt, wer wählt, muss auch anderweitig Verantwortung übernehmen. Denn der Eintritt ins Erwachsenenalter muss mit allen Rechten und Pflichten verbunden sein. Auffällig ist hier, dass die Befürworter einer Absenkung des Wahlalters nicht zugleich fordern, auch die Volljährigkeit, mit der unter anderem das Recht einhergeht, eine Ehe schließen zu dürfen und ähnliche Sachen, abzusenken. Der Antrag der Piraten läuft darauf hinaus, das Wahlrecht von der Lebens- und Rechtswirklichkeit abzukoppeln. Jetzt wäre natürlich interessant zu wissen, was eigentlich diejenigen zur Absenkung des Wahlalters sagen, die es betreffen würde. Professor Hurrelmann – den kennen wir, glaube ich, alle; das ist so etwas wie der Papst unter den Bildungsforschern in unserem Land – bescheinigt den 16und 17-Jährigen die Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit, die für ein Wahlrecht erforderlich ist. [Christopher Lauer (PIRATEN): Das steht nicht in der Verfassung als Kriterium!] Professor Hurrelmann koordiniert auch die allseits anerkannte Shell-Jugendstudie. Und die 16. Jugendstudie gibt uns eine Antwort auf die Frage, was die Jugendlichen selbst mit ihrer Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit zu einem Wahlrecht mit 16 sagen. Vizepräsident Andreas Gram: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Gerwald Claus-Brunner? Joschka Langenbrinck (SPD): Nein, danke! – Die 16. Jugendstudie gibt uns eine Antwort auf die Frage, wie die Jugendlichen selbst das Wahlrecht mit 16 beurteilen. 45 Prozent lehnen das ab, 30 Prozent finden die Absenkung des Wahlalters gut, und 24 Prozent ist es egal. Die Welt ist eben leider nicht so einfach, wie sich die Piraten das wünschen. Das sehen sogar diejenigen, für die Sie zu sprechen vorgeben. Überzeugend ist das nicht wirklich, und deshalb werden wir dem Antrag der Piraten nicht zustimmen. – Vielen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU – Christopher Lauer (PIRATEN): Verhaltener Applaus aus der SPD-Fraktion!] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7882 Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Kollege Langenbrinck! – Für Bündnis 90/Die Grünen Kollege Behrendt – bitte schön! Dirk Behrendt (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden heute nicht das erste Mal über dieses Thema. Die Grünen setzen sich schon lange und im Gegensatz zu anderen Fraktionen hier im Haus auch immer noch dafür ein, dass das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus auf 16 abgesenkt wird, wie wir das auch vor vielen Jahren für die Bezirksverordnetenversammlungen gemacht haben. Wir sind der Meinung, was sich für die Bezirksverordnetenversammlungen bewährt hat, ist für das Abgeordnetenhaus auch gut. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Katrin Möller (LINKE)] Leider müssen wir einen bedauerlichen Rückschritt bei dieser Thematik feststellen. Die Mitgliederbefragung der SPD zu dieser Frage hat ergeben, dass nur 29,3 Prozent der SPD-Mitglieder, die sich beteiligt haben, für eine Absenkung des Wahlrechts sind, 60 Prozent aber dagegen. Von daher ist die SPD – Kollege Langenbrinck hat das schon ausgeführt – von Bord gegangen, was die Unterstützung dieser Forderung angeht, die immerhin im aktuellen Wahlprogramm der SPD noch drin steht. Ich will mich auch nicht in Mutmaßungen ergehen, warum die SPD-Mitglieder, die bekanntlich im Wesentlichen 50 und älter sind, Sorge haben, dass die Jugend zu viel mitredet. Das kann man machen, aber das führt auch nicht weiter. Wir stehen leider, was die Realisierung dieser Forderung – Wahlrecht ab 16 – angeht, jetzt schlechter da als in der letzten Legislaturperiode; auch daran muss erinnert werden. Auch da war es leider die SPD, die das geblockt hat. Wir hatten von den nötigen 100 Stimmen zur Verfassungsänderung 99 zusammen, nämlich Linke, SPD und Grüne, und waren guter Erwartung, dass der damals schon aus der FDP ausgetretene Herr Lehmann das auch unterstützt. Das wäre die 100. Stimme gewesen. Aber leider, leider hat dann die SPD-Fraktion einen Rückzieher gemacht und gesagt: Als Koalition stimmen wir dagegen. – Das wäre der richtige Zeitpunkt gewesen. Das war die Chance – die kommt leider nicht mehr wieder! Leider, leider, muss man sagen: Tempi passati! Jetzt zum Antrag der Piraten, die ja deutlich darüber hinausgehen, weswegen wir den Antrag auch nicht unterstützen, sondern uns enthalten werden: Sie wollen nicht das Wahlrecht auf 16 herabsenken, sondern Sie wollen das Wahlrecht auf null absenken. Da gehen wir nicht mit. Man kann darüber diskutieren, ob man, wenn man die 16 umgesetzt hat, vielleicht auf 14 oder 15 runtergeht, aber null halten wir für falsch. Das sage ich hier ganz deutlich. Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Ich glaube, nicht mal mehr der Jugendverband meiner Partei fordert das – die haben das auch mal diskutiert –, [Christopher Lauer (PIRATEN): Die sind jetzt auch schon etabliert!] weil wir zu stark in die Debatte um die Stellvertreterwahl kommen. Es gibt Organisationen in unserem Land, die ein Elternwahlrecht fordern, dass also die Eltern für ihre Kinder mitwählen sollen, [Christopher Lauer (PIRATEN): Frauke Petry fordert das bestimmt!] damit Belange, die angeblich zu kurz kommen, dann von ihnen mit doppelten und dreifachen Stimmgewicht geltend gemacht werden können. Das halten wir für den falschen Weg. Wir wollen nicht, dass der Vater, die Mutter eines 14-Jährigen in Fragen, wo der 14-Jährige vielleicht ganz anderer Auffassung ist, abstimmt. Deswegen halten wir dieses Modell – denn anders ist es ja nicht realisierbar; ein Dreijähriger wird ja kaum das Kreuz an der richtigen Stelle machen können; das würde nur über eine Stellvertretung gehen – für falsch. Das wollen wir nicht! [Zuruf von Christopher Lauer (PIRATEN)] Was wir uns wünschen, ist stärkere und auch echte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Da haben wir in Berlin schon eine ganze Menge erreicht: [Christopher Lauer (PIRATEN): Da kann man auch viel machen!] Jugendparlament, U-18-Wahlen, das finden wir genau richtig. Auch zur Heranführung an den demokratischen Prozess ist das genau der richtige Weg. Aber, wie gesagt, ein Wahlrecht mit zwei oder mit drei Jahren führt uns in der Debatte nicht weiter. Dann noch mal zum Begründungsaufwand: Auch die Argumente sind weitestgehend ausgetauscht. Heutzutage müssen 16- und 17-Jährige wesentliche Entscheidungen für ihr Leben treffen. Wir haben durch die Verkürzung der Schulzeit eine relevante Anzahl, die selbst studieren. 17-jährige Studenten – bundesweit sind das mehrere Tausend – dürfen aber nicht über die äußeren Bedingungen ihres Studiums abstimmen, nämlich bei der staatlichen Wahl, was die Finanzzuweisungen an die Hochschulen angeht. Das ist ein Dilemma, und diejenigen, die da besonders auf der Bremse stehen – und das ist bekanntlich hier im Haus die CDU –, sollten sich Gedanken machen, ob es auf Dauer richtig ist, dass Entscheidungen, die auch 16- und 17-Jährige ganz erheblich betreffen und sie auch für die gesamte Zeit ihres Lebens betreffen, von ihnen nicht mit getroffen werden können. Meiner Meinung nach ist es nicht so, dass man begründen muss, warum man 16- und 17-Jährigen das Wahlrecht einräumt, sondern man muss sehr gut begründen, warum man das nicht tut, denn in der Demokratie sollen – da ist der Ansatz der Piraten nicht völlig falsch – alle, die es Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7883 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Dirk Behrendt) können und wollen, mitbestimmen können. Wenn man 16- und 17-Jährige, die eine andere Verstandesreife als Dreijährige oder Fünfjährige haben, ausschließt, muss man das gut begründen. [Zuruf von Christopher Lauer (PIRATEN)] – Herr Lauer, nun haben sie drei Mal dazwischengerufen, und nun sage ich es doch noch: Sie haben sich auf das Frauenwahlrecht von vor hundert Jahren bezogen. Bei den Piraten ist offenbar noch nicht angekommen, dass es auch ein passives Frauenwahlrecht gibt. Das fällt mir auf, wenn ich mir Ihre Fraktion angucke. – Das wär‘s. – Danke schön! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD, der CDU und der LINKEN] Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön, Kollege Behrendt! – Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Dr. Juhnke. – Bitte schön! Dr. Robbin Juhnke (CDU): Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können natürlich wieder die Debatte um das Wahlrecht mit 16 führen. Aber das ist heute gar nicht das Thema, sondern hier geht es ja um die Absenkung des Wahlalters auf sieben und dann perspektivisch auch auf null. Ich glaube, da spielen noch mal ganz andere Überlegungen eine Rolle. Wir haben in der Tat das Problem, dass Stichtagsregelungen ungerecht sind. Das kann man nicht auflösen, aber man muss es nicht nur in die eine Richtung denken – die Frage, was es mit den Rechten auf sich hat –, sondern auch in die Gegenrichtung, was es dabei mit den Pflichten und Verantwortlichkeiten auf sich hat. Darüber redet man dann aber nicht. Es geht z. B. auch im Strafrecht um Altersstichtage, aber die werden hier auch nicht problematisiert. Also ich kann nicht immer nur in der einen Richtung versuchen, alle Rechte in irgendeiner Weise schon früher zu gewähren, und dabei gleichzeitig die Verantwortlichkeiten und die Pflichten vergessen. rige oder Dreijährige dort vorsprechen, um danach von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können. Wie gesagt, es liegen auch praktisch große Hürden vor einer solchen Erweiterung des Wahlrechts. Warum Sie das in Stufen machen wollen, haben Sie ansatzweise erklärt, Letztendlich ist es aber unklar. Wie gesagt: Man muss sich mit der Sache auch nicht über Gebühr beschäftigen. Wir würden vermutlich dann auch zu einem Verstoß gegen das Grundgesetz kommen, weil es keine freien, gleichen und geheimen Wahlen mehr wären, denn wir hätten dann ganz unterschiedliche Voraussetzungen, sich zu den Wahlen zu melden. Wir hätten eine irrsinnige Indoktrination, die wir in Schulen und wahrscheinlich auch noch in Kindergärten hineintragen würden. Das sind alles Dinge, die nicht im Sinne des Erfinders sein können. Wir würden uns auch lächerlich machen – unabhängig davon, dass es das weltweit auch nirgendwo in dieser Form gibt. [Susanne Graf (PIRATEN) meldet sich zu einer Zwischenfrage.] Diese Drucksache hat nicht zufällig eine Schnapszahl, und damit habe ich wohl auch alles dazu gesagt. – Danke! [Beifall bei der CDU] Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön! – Für die Linke spricht jetzt Kollegin Möller. – Bitte schön! – Ach so, es gab eine Meldung für eine Zwischenfrage. – Kollegin Graf! Sorry – ja! Katrin Möller (LINKE): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Die Intention der beiden vor uns liegenden Anträge ist richtig. Wer wählen kann und wählen will, der sollte das auch dürfen. Das Wahlrecht steht jedem Menschen grundsätzlich zu und muss nicht begründet werden. Der Ausschluss vom Wahlrecht muss begründet werden. Wie Herr Jupe eben auch schon festgestellt hat, ist eine Altersgrenze immer willkürlich und kann nicht gerecht sein – nach oben nicht und nach unten auch nicht. Herr Jupe! Wir sind schon der Meinung, dass mehr Rechte auch zur Folge haben, dass mehr Verantwortung übernommen wird. [Christopher Lauer (PIRATEN): Sie fordern doch ein schärferes Jugendstrafrecht!] [Dr. Uwe Lehmann-Brauns (CDU) meldet sich zu einer Zwischenfrage.] Von daher ist das schon mal etwas, was miteinander gar nicht vereinbar ist, unabhängig davon, dass es absurd ist, wenn man von Kindern erwartet, dass sie zu komplexen politischen Fragen Stellung nehmen, wo es uns manchmal schon schwerfällt, diese Erwachsenen näherzubringen. Ich glaube auch nicht, dass die Kinder in irgendeiner Weise in der Lage sein werden, sich dann in der notwendigen Weise zu den Wahlen zu melden. Sie haben da ein Verfahren angedeutet, wonach sie irgendwo vorstellig werden sollen. Ich würde doch gern wissen, wie Achtjäh- Wie der Berliner Demokratieforscher und Sprecher der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen Wolfgang Gründinger sagt, gibt es keinen Grund, warum ausgerechnet Kinder und Jugendliche, die doch am längsten in diesem Land leben werden, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Jeder Mensch, gleich welchen Alters, sollte das gleiche Stimmrecht haben, wenn er davon Gebrauch machen will. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7884 Vizepräsident Andreas Gram: Gestatten Sie eine Dr. Lehmann-Brauns? Zwischenfrage des Kollegen Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Ich fände es aber richtig, wenn Eltern für ihre Kinder wählen gehen dürften, … Doch das ist in Deutschland sehr umstritten. Zu Recht, wie auch ich finde! Katrin Möller (LINKE): Ja, bitte! Vizepräsident Andreas Gram: Bitte! Dr. Uwe Lehmann-Brauns (CDU): Vielen Dank, Frau Kollegin! – Sie haben eben von einer Rede des Kollegen Jupe gesprochen. Der sitzt aber ganz still und ruhig hinter mir und hat nicht gesprochen. Vielleicht sollten Sie den richtigen Kollegen benennen. Katrin Möller (LINKE): Ach, es war Herr Dr. Juhnke! Ich entschuldige mich. [Christopher Lauer (PIRATEN): Da steht die ganze CDU auf!] – Genau, da geht das Abendland unter! – [Steffen Zillich (LINKE): Kann ja sein, dass Herrn Jupe das peinlich ist, was Herr Juhnke gesagt hat! – Weitere Zurufe] Vizepräsident Andreas Gram: Also, wir einigen uns, dass es Dr. Juhnke war, und jetzt hat Frau Kollegin Möller das Wort. Katrin Möller (LINKE): Das gleiche Stimmrecht für alle, so meint Herr Wolfgang Gründinger, sei ein Gebot der Demokratie, der Volkssouveränität und der Generationengerechtigkeit. Das Wissen um oder das Interesse an Politik ist kein Kriterium für das Wahlrecht, sonst müssten wir das grundsätzlich für alle einfordern. [Beifall von Martin Delius (PIRATEN)] Auf Bundesebene werden auch andere Modelle diskutiert. Herr Dr. Behrendt hatte das schon angedeutet. So zählte die linker Ideologie unverdächtige „Wirtschaftswoche“ das Familienwahlrecht zu den zwölf Ideen, die Deutschland voranbringen könnten, weil es einer Gerontokratie vorbeugen könnte. Es sei undemokratisch, dass z. B. ein kinderloses Paar an der Wahlurne doppelt so viel Gewicht habe wie eine Alleinerziehende mit drei Kindern. Das sieht auch die SPD-Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig so. Sie sagte: Genau das ist auch der Knackpunkt bei den vorliegenden Anträgen der Piratenfraktion. Demokratische Veränderungen müssen erstritten und verhandelt werden und müssen die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen, insbesondere dann, wenn man gleich die Verfassung ändern will. Mal abgesehen davon, dass auch die hier vorgeschlagene Altersstaffelung willkürlich ist, ist eine Absenkung des Wahlalters bis hinunter auf sieben Jahre in unserer Stadtgesellschaft noch nicht mal umstritten. Sie wird überhaupt nicht diskutiert. Sie ist kein Thema. Auch in diesem Hause kann man nicht gerade von einer leidenschaftlichen Debatte reden. Da muss ich Herrn Dr. Behrendt recht geben. Das Anliegen einer Absenkung des Wahlalters ist insgesamt überaus sträflich behandelt worden, statt dass man darüber, wie in der ersten Lesung im Januar 2012 von Herrn Langenbrinck vorgeschlagen, eine seriöse Debatte geführt hätte. Das zeigte sich schon im mitberatenden Rechtsausschuss, wo die Aussprache zu diesen Anträgen und auch zu unserem Antrag – dem von Grünen und Linken – zum Wahlalter 16 im März 2012 am Ende der ersten Haushaltslesung nach zehn Sitzungsstunden gegen 22 Uhr stattfand. Seitdem schmort z. B. der Wahlalter-16-Antrag im Innenausschuss, und die heute abzustimmenden Piratenanträge wurden ohne Aussprache im Innenausschuss durchgewinkt, was ich nicht nachvollziehbar finde. Ich meine, in einem Stadtstaat, der altersmäßig der jüngste im Bundesgebiet ist und dessen Bevölkerungsprognose besagt, dass bis 2020 die Zahl der unter 18-Jährigen um 23 Prozent steigen wird, hätte uns eine Debatte aus der Perspektive junger Menschen gut zu Gesicht gestanden. [Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN] Aber es gibt ja noch Hoffnung und einen Vorschlag für den nächsten Schritt in Richtung Flexibilisierung des Wahlalters. Herr Dr. Juhnke! So verstehe ich auch den Wahlalter-16-Antrag oder den Vorschlag, das Wahlalter auf 16 abzusenken. Das ist schon lange ein Thema in diesem Haus und in dieser Stadtgesellschaft. [Unruhe] Auch wir halten diesen Weg für zielführend – in Richtung Flexibilisierung des Wahlalters. Hier ist jetzt gerade eine Wanderung. Ich höre von Herrn Behrendt mit Entsetzen, dass die SPD, die es ja noch in ihrem Wahlprogramm stehen hatte, sich von diesem Weg wegbewegt hat. Vizepräsident Andreas Gram: Entschuldigung, Kollegin Möller! Darf ich Sie einen Moment unterbrechen? – Meine Herrschaften! Bitte Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7885 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Vizepräsident Andreas Gram) unterbrechen Sie die Gespräche, oder gehen Sie ‘raus! Ich finde das respektlos gegenüber der Rednerin. [Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN] Ich komme nun zu den lfd. Nrn. 4.3 und 4.4: Priorität der Fraktion der SPD und Priorität der Fraktion der CDU Katrin Möller (LINKE): Tagesordnungspunkt 14 Die SPD hat sich von diesem Weg wegbewegt, und das ist sehr schade. Das funktioniert nämlich in Brandenburg, in Bremen, in Hamburg und in Schleswig-Holstein sowie in elf Bundesländern – wie auch hier in Berlin – zumindest auf kommunaler Ebene. Die schizophrene Situation, dass ab 16-Jährige in den Bezirken wählen dürfen, dass sie an Volksinitiativen, nicht aber an Volksbegehren und Volksentscheiden und den Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilnehmen können, ist und bleibt schlicht nicht vermittelbar. Gesetz zur Umsetzung des Mindestabstands nach dem Spielhallengesetz Berlin für Bestandsunternehmen (Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin – MindAbstUmsG Bln) sowie zur Änderung spielrechtlicher Vorschriften [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Einige von uns werden das bei der Jahresmitgliederversammlung des Landesjugendrings am 5. März mit jungen Menschen selbst weiter besprechen. Sie haben das dort zum Thema gemacht. Ich erwarte, dass sich auch der Innenausschuss und das Parlament zum Wahlalter-16Antrag konstruktiv verhalten. Zumindest in Vorbereitung auf die nächste Legislaturperiode: Das Wahlalter 16 ist eine realistische und mehrheitsfähige Option. Zu den Piratenanträgen werden wir uns enthalten. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Frau Kollegin Möller! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich komme zunächst zum Gesetzesantrag Drucksache 17/0111. Dazu empfiehlt der Innenausschuss mehrheitlich gegen Piraten bei Enthaltung Grüne und Linke die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag, dessen Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit bedarf, dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten, geschlossen. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Das sind Linke und Grüne. Ich darf feststellen: Die Zweidrittelmehrheit ist „knapp verfehlt“. Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2714 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung. Es beginnt die SPD in der Beratung. Der Kollege Buchholz hat das Wort. – Wo ist er denn? [Zuruf: Auf der Toilette!] Wer spricht jetzt für die SPD? – Ich sehe den Kollegen Buchholz sich mit großen Schritten nähern. [Uwe Doering (LINKE): Hopp, hopp, hopp!] – Lieber Kollege Buchholz! Das Spielhallengesetz, oder wie es so schön heißt: das Mindestabstandsumsetzungsgesetz ist an der Reihe. – Sie sind jetzt an der Reihe und haben das Wort. – Bitte! Daniel Buchholz (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident! Ich bitte um Verzeihung. Es war heute tatsächlich eine Besuchergruppe, die eben noch durch das Parlament geführt wurde. [Carsten Schatz (LINKE): Ich dachte, es war die Toilette!] – Nein! Ich war wirklich nicht auf der Toilette. Ich habe noch nicht einmal Mittag gegessen, wenn ich das auch verraten darf. [Steffen Zillich (LINKE): Das war jetzt aber schon das zweite Mal!] [Martin Delius (PIRATEN): Auszählung! – Heiterkeit] – Das ist richtig. Besuchergruppen kommen aber auch nicht jeden Tag. Es waren fast 50 Leute. Es hat sich auch gelohnt. Die Diskussionsrunde war für 15.00 Uhr angemeldet. Zum Gesetzesantrag Drucksache 17/0112 empfiehlt der Innenausschuss ebenfalls mehrheitlich gegen Piraten bei Ablehnung Grüne und Linke Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind erneut alle Piraten. – Wer enthält sich? – Das sind Grüne und Linke. Wer lehnt ab? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Spaß beiseite, aber nicht das Spiel, denn wir reden jetzt über das Spiel in der Stadt. Es geht um die Frage, wie weit sich unser Berliner Spielhallengesetz in der Vergangenheit bewährt hat und was wir noch verbessern – ich sage auch: verschärfen – können. Wenn wir nach viereinhalb Jahren zurückschauen, sehen wir, dass es nicht nur eine weise Entscheidung des Abgeordnetenhauses von Berlin, Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7886 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Daniel Buchholz) [Kurt Wansner (CDU): Eine sehr weise Entscheidung! – Unruhe bei der LINKEN] sondern auch eine sehr zukunftsgerichtete Entscheidung Mitte 2011 war. – Ich wundere mich, dass die Kollegin bei den Linken lachen muss. Wir haben es damals zusammen verabschiedet. Das macht aber nichts. Es war richtig, ein Spielhallengesetz für Berlin zu erlassen. Es war damals das erste und schärfste Spielhallengesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir können heute noch stolz darauf sein, dass wir es in der Form beschlossen haben. Es zeigt sich aber nun nach viereinhalb Jahren, dass es einen aktuellen Anlass gibt, etwas gesetzlich neu zu regeln und auch Erfahrungen, die wir in diesen Jahren gesammelt haben einfließen zu lassen. Zunächst einmal müssen wir einen Stichtag genauer regulieren. Wir haben damals – Sie werden sich erinnern – gesagt, dass nach fünf Jahren des Bestehens dieses Gesetz – das wird am 31. Juli 2016 der Fall sein; das Gesetz ist dann fünf Jahre in Kraft – noch einmal überprüft werden soll. Es heißt: Abstandsregelungen 500 Meter zur nächsten Spielhalle gelten auch für alle Bestandsunternehmen. Das müssen wir jetzt gesetzeskonform umsetzen. [Beifall bei der SPD] Das heißt natürlich, dass Verwaltungen – nicht nur die Wirtschaftsverwaltung, sondern auch Bezirksämter – sagen: Bitte könnt ihr das auf Landesebene verbindlich gesetzlich regeln, welche Spielhalle wie ausgewählt wird, welche Spielhalle nachher übrig bleibt. Uns ist klar, dass das kein einfacher Prozess ist. Es ist ein aufwändiger Prozess, der auch rechtstechnisch richtig abgebildet werden muss, so rechtssicher wie nur irgend möglich. Darum gibt es auf fünf Seiten ein spezielles Gesetz, das Mindestabstandsumsetzungsgesetz, in dem genau festgelegt wird, nach welchen Kriterien von den jetzt im Augenblick rund 500 Spielhallen in der Stadt ausgewählt wird, damit wir dann auf eine Zahl kommen – wenn man den Schätzungen glauben darf –, die nur noch bei rund 150 liegen wird, wenn man die Abstandsregelung einhält. Wer wählt die Spielhallen nach welchen Kriterien aus? Das ist insbesondere detailliert im Mindestabstandsumsetzungsgesetz, das leider einen solchen komplizierten Namen hat, geregelt. [Heidi Kosche (GRÜNE): Wie heißt das Gesetz?] – Es heißt Mindestabstandsumsetzungsgesetz, Frau Kollegin Kosche. Den Namen habe ich mir nicht selbst ausgedacht. [Heidi Kosche (GRÜNE): Hättest du mal!] – Ja, hätte ich mal, dann wäre der Name vielleicht etwas kürzer. – Das ist der eine Teil, den wir heute ändern und ein eigenes Gesetz dafür erlassen. Der zweite Teil ist ein ganz einfacher und klarer. Nach viereinhalb Jahren Gesetzesvollzug haben wir gelernt, dass sich viele Punkte unseres damaligen Spielhallengesetzes bewährt haben, aber auch, dass wir an einigen Punkten aktuelle Verschärfungen vornehmen müssen, weil sie notwendig sind. Erster Punkt: Es ist jetzt so, dass bei der Verhängung von Bußgeldern nicht der gesamte Bußgeldrahmen von 50 000 Euro verhängt wird, sondern im Einzelfall lediglich 1 000 Euro, 2 000 Euro oder 3 000 Euro. Ich sage es jetzt einmal umgangssprachlich: Viele Betreiber von Spielhallen sagen: Dieses Geld könnt ihr euch aus der Portokasse nehmen. Das juckt mich nicht wirklich. – Dagegen können wir als Gesetzgeber mit einer großen Lanze arbeiten, indem wir den Bußgeldrahmen verzehnfachen, von 50 000 Euro auf 500 000 Euro. Ich glaube, mich nicht an ein anderes Gesetz erinnern zu können, bei dem wir den Bußgeldrahmen verzehnfacht haben. Es zeigt, dass wir den Mut und die Kraft haben, Gesetze, die wir verschärfen müssen, auch wirklich zu verschärfen. [Beifall bei der SPD und der CDU] Es wird wirklich spürbare Strafen geben. Das ist das, was wir wollen. Wir wollen erreichen, dass es spürbar ist, wenn ein Bußgeld verhängt wird. Wir werden außerdem erstmals im Land Berlin nicht nur die Möglichkeit einräumen, dass sich ein Spielsüchtiger bei der einzelnen Spielhalle sperren kann, er soll vielmehr die Möglichkeit haben, sich in einem landesweiten Spielhallensperrsystem eintragen zu lassen. Er ist dann wirklich für alle Spielhallen im Land Berlin gesperrt. Er kann nicht mehr von Spielhalle A, bei der er bisher gesperrt war, in Spielhalle B oder C gehen. Es ist ein landesweites Sperrsystem. Es gibt ein Bundesland, das dort wirklich vorbildlich vorangegangen ist. Es ist das Bundesland Hessen. Mehr als 10 000 Menschen haben sich dort eintragen lassen, in dem lichten Moment, in dem sie erkannt haben, dass sie spielsüchtig sind, das nicht mehr ertragen und eigentlich keine Spielhalle mehr betreten und gesperrt werden wollen. Das ist jetzt möglich. Das ist die Selbstsperre. Wir werden sogar zusätzlich auch ein weiteres Instrument übernehmen, die sogenannte Fremdsperre, wonach die Familie – das ist dann nicht so ganz einfach, aber wird dennoch möglich sein – diese Fremdsperre eingeben kann. Außerdem ist mir ein weiterer Punkt aus der Praxiserfahrung wichtig, da ich diese Razzien begleitet habe. Es zieht einem wirklich die Schuhe aus – ich kann es nur so umgangssprachlich sagen –, was es in Berlin an illegalem Glücksspiel noch an vielen Stellen trotz der landesweiten Razzien, trotz der Schwerpunktüberprüfung durch LKA, Polizei, Ordnungsämter und Steuerfahndung gibt. Dann sehen wir, dass man vor Ort ein Phänomen erlebt. Dort sind teilweise zu viele Automaten an der Wand. In einer Spielhalle sind in Berlin nur noch acht erlaubt. Früher waren es noch zwölf. Das Gesetz hat schon gewirkt. Wenn dort aber zu viele Automaten oder manipulierte Automaten hängen, sagt der Betreiber eines ganz gern: Es Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7887 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Daniel Buchholz) ist ja schön, dass ihr jetzt den Automaten beschlagnahmen wollt, aber er gehört mir gar nicht. Den habe ich nur gemietet, oder es ist ein Leasinggerät von der Firma XY. Ich bitte euch doch, das Eigentum Fremder zu beachten. Ihr könnt hier nichts beschlagnahmen. Das ist eine praktische Erfahrung. Darum freue mich sehr, dass wir das in der Klarheit im Gesetz auch regeln können, sagen zu können, dass diese erstens dauerhaft eingezogen werden dürfen und dies zweitens auch, wenn sie einem Dritten gehören, also einer anderen Gesellschaft, wenn dort ein Glücksspielgerät illegal ist oder zu viele Automaten an der Wand hängen. Das ist für den praktischen Vollzug sehr wichtig, weil es gewährleistet, dass diese Automaten mitgenommen werden können und keine Ausflüchte mehr vor Ort gefunden werden können. nicht mehr da, das hat vielleicht auch ein bisschen damit zu tun! [Heiterkeit bei den GRÜNEN] Wenn wir es dieses Mal schaffen würden, dass wir wieder ein ganz klares Zeichen setzen: Das ist der richtige Weg, wir wollen das illegale Glücksspiel – nicht das normale Spiel – in der Stadt zurückdrängen, und wir wollen sowohl die Leute vor der Spielsucht bewahren [Beifall von Raed Saleh (SPD)] als auch die Kieze wieder ein bisschen schöner machen – dafür bitten wir um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU] Vizepräsident Andreas Gram: Gleichzeitig werden wir auch bei der Verschärfung des Spielhallengesetzes regeln, dass alle möglichen denkbaren Zahlungsdienste, bei denen es darum geht, dass der Spieler wieder an Bargeld kommt, in der Spielhalle und dem Gebäude der Spielhalle verboten werden. Und es ist auch wichtig, dass wir das Werbeverbot nicht nur auf die eigentliche Spielhalle, sondern auch auf das unmittelbare Umfeld ausdehnen; denn wir erleben eines: Wenn die großen Pfeile an der nächsten Häuserwand zeigen: Hier ist deine tolle Spielhalle! Spiele hier! Gewinne hier! – dann erleben wir, dass das nicht gut ist. Denn wir wollen die Spielsucht in der Stadt zurückdrängen. Wenn man allein die bundesweiten Schätzzahlen nimmt, haben immer noch 50 000 Menschen in Berlin ein problematisches Spielverhalten. Davon sind mehr als die Hälfte – rund 27 000 – spielsüchtig, allein, wenn ich die Bundeszahlen nehme; ich glaube, es sind in der Praxis in Berlin viel, viel mehr, das ist die praktische Erfahrung. Es kann nicht sein, dass wir uns staatlicherseits weiter angucken, dass Menschen in die Spielsucht getrieben werden, dass unsere Kieze dabei auch noch kaputtgehen, weil keiner in einer Straße einkaufen will, Zur Sache! Wir Grünen haben von Anbeginn – Sie haben es erwähnt – die Bemühungen unterstützt, den Spielhallenbereich in Berlin stärker zu reglementieren. Bei uns Grünen hat der Schutz der suchtgefährdeten Spieler und vor allem der Familien eindeutig Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Glücksspielanbieter. Daher haben wir damals in großer Einigkeit dieses Gesetz beschlossen, und wir sind weiterhin an Ihrer Seite, wenn Sie gegen die Spielhallenflut in dieser Stadt vorgehen wollen. [Beifall von Raed Saleh (SPD)] [Beifall bei den GRÜNEN und der SPD] wo nach einer Spielhalle das nächste Wettbüro kommt und dann auch noch das Café-Casino. Das ist kein schöner Zustand. Da gehen wir ran und werden das entsprechend regeln, ich bitte Sie sehr herzlich. Wir werden es zügig, aber sehr koordiniert in zwei Ausschüssen beraten, Die Debatte dauert seit 2008 an, und man muss heute sagen: Bisher sind noch nicht so wahnsinnig viele Spielhallen geschlossen worden. Als wir das Gesetz verabschiedet haben, hatten wir 550 Spielhallen, heute haben wir 540. Eine ist geschlossen worden, da haben Sie jetzt Ihr Wahlkreisbüro eröffnet. Das weist auch in die Richtung, was man mit den Räumlichkeiten, wenn sie denn mal frei sind, Sinnvolles machen könnte. [Zuruf von Heidi Kosche (GRÜNE)] dieses Änderungsgesetz zum Spielhallengesetz, diese Verschärfung, und das neue Mindestabstandsumsetzungsgesetz – jeweils beides fünf Din-A-4-Seiten, die nur in wirklich intensiver Arbeit mit dem Koalitionspartner CDU und auch mit der Wirtschaftsverwaltung – das möchte ich sehr lobend hervorheben – entstehen konnten. Das sollten wir möglichst zügig im Parlament beraten und verabschieden. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir es auch dieses Mal hinbekämen. Das ursprüngliche Spielhallengesetz haben alle Parteien außer der damaligen FDP hier im Parlament beschlossen. Die FDP ist Danke schön auch! – Kollege Dr. Behrendt! Sie haben jetzt das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön! Dirk Behrendt (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Buchholz! Ein Spiel werden Sie mit dem Gesetz gewinnen, nämlich Scrabble. Mindestabstandsumsetzungsgesetz, das gibt, glaube ich, bei Scrabble, auch wenn es nicht so viele exotische Buchstaben hat, viele Punkte. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] [Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN] Aber auch wenn ich mir das heute vorgelegte Gesetz angucke, wird es noch eine Weile dauern; denn das Verfahren, dass Sie vorschlagen, ist kein ganz einfaches. Erst mal müssen alle 540 entsprechende Anträge stellen. Dann müssen die überarbeitet werden. Dann kommt das berühmte Losverfahren, und dann gewähren Sie auch noch eine Übergangsfrist für alle von einem halben Jahr. Also die Schließungen kommen nicht zum Sommer, sondern Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7888 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Dirk Behrendt) im nächsten Jahr – ich wage jedenfalls die Prognose. Auch in allen Ehren – wir bemühen uns, das einzuschränken – werden wir in diesem Jahr so gut wie keine Spielhalle geschlossen bekommen. Ich habe auch Sorge, ob die Verwaltung gut genug aufgestellt ist, um das zu bearbeiten, auch daran muss erinnert werden. Mit den fünf Jahren haben Sie eine relativ großzügige Übergangsfrist gewählt. Es wären damals auch drei Jahre gegangen. [Daniel Buchholz (SPD): Nein, stimmt nicht!] Das hatten wir beantragt, und der Wissenschaftliche Parlamentsdienst hat uns auch bestätigt, dass das gegangen wäre. Vizepräsident Andreas Gram: Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Matuschek? Dirk Behrendt (GRÜNE): Bitte! Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön! Jutta Matuschek (LINKE): Herr Behrendt! Ich wollte Sie fragen: Wenn Sie sagen, von den legalen Spielhallen sind noch nicht so viele geschlossen worden – wissen Sie denn, wie viele illegale Spielstätten in dieser Zeit neu entstanden sind? Dirk Behrendt (GRÜNE): Ich komme vor allem noch – das ist eine Großbaustelle – auf die Café-Casinos zu sprechen. So, wie das bisher gemacht wird, ist das illegal. Das wissen wir auch, und das ändert sich auch nicht durch das Gesetz. Diese Vermutungsregel, die Sie da reinschreiben, ist ja sehr schön, aber das ist gefestigte Rechtsprechung, die gilt schon heute. Und da kommen wir eben darauf – das haben wir auch schon häufiger diskutiert –, dass wir ein erhebliches Vollzugsdefizit haben, was diese Café-Casinos angeht. Da muss man nur mal reingehen und kann dann feststellen, dass hier die Möglichkeit, in einem Imbiss oder einer Gaststätte drei Glücksspielgeräte aufzustellen, missbraucht wird, weil das Gepräge alles andere als eine Gaststätte ist, sondern eine Spielhalle, wie es im Gesetz steht. Das hätte aber schon vor fünf Jahren, das hätte auch schon vor drei Jahren untersagt werden können, und das kann auch aktuell heute untersagt werden, dafür brauchen wir Ihr Gesetz nicht. Da wünschte ich mir, dass die Bezirke ein bisschen forscher vorgehen. Wenn sie die Spielhallen schließen, werden wir es mit einer Ausweichbewegung in Richtung Café-Casinos zu tun haben, das vorauszusagen, erfordert nicht viel prognostische Kreativität, sodass das Café-Casino-Problem zunehmen wird. Das einzudämmen, da sind wir auch immer an Ihrer Seite gewesen, aber da müssen die Bezirksämter in die Lage versetzt werden, das zu tun, und brauchen auch die nötige Unterstützung. [Beifall bei den GRÜNEN] Noch einige Einzelanmerkungen zu dem Gesetz: Sie rühmen sich an anderer Stelle, dass Sie Smart City sein wollen. Warum Sie jetzt, im Jahr 2016, allerdings ein Gesetz vorlegen, in dem steht, dass man alles nur in Papierform einreichen darf – das ist ja 30 Jahre Rückschritt und kein Fortschritt. Nicht mal Fax wird zugelassen. Das könnte man sich noch mal in der Gesetzesberatung angucken, sonst wird das mit der Smart City noch eine Weile dauern. Ich verstehe auch nicht, warum Sie jetzt die Abstandsregelungen auf die Oberschulen begrenzen. In dem ursprünglichen Spielhallengesetz – zur Erinnerung – steht: Abstand zu Einrichtungen, die vor allem von Kindern und Jugendlichen besucht werden. – Warum Sie jetzt nur die Oberschulen im Blick haben und nicht beispielsweise auch Jugendfreizeiteinrichtungen – ein paar davon gibt es noch –, erschließt sich mir erst einmal nicht. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Carsten Schatz (LINKE) und Martin Delius (PIRATEN)] Nicht genug zu loben ist die Sperre. Es ist eine lange Forderung auch von Suchtberatungsstellen, dass man hier die Sperre, die es bei der Spielbank schon gibt, auch auf alle Spielhallen, und zwar nicht auf individuelle, sondern auf alle, ausweiten kann. Das weist den richtigen Weg, damit sich diejenigen, die Suchtabhängigkeit haben, in Momenten, wo sie das in den Griff kriegen wollen, sperren können und, wenn sie akut da vorbeilaufen, nicht spielen können. Das ist genau das Richtige. Ich bin sehr gespannt, wie Sie in der Rechtsverordnung die Fremdsperre – missbrauchsanfällig, kann ich dazu nur sagen – regeln wollen. Ich könnte mir nicht vorstellen, dass ich hingehe und sage: Ich möchte mal Daniel Buchholz – gut, Sie spielen nicht, aber andere – einfach sperren, er ist, glaube ich, spielsüchtig. Ein bisschen mehr wird da kommen müssen. Da sind wir gespannt, was in der Verordnung steht. [Beifall von Carsten Schatz (LINKE)] Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir das Scheibenbeklebungsverbot mal überdenken. Da sagen auch Suchtberatungsstellen, das sei sozusagen eine letzte Hürde, damit jemand, der spielsüchtig ist, nicht hineingeht, weil er sonst am Automaten gesehen wird. Das hätte ich mir vorstellen können, aber das werden wir im Einzelnen noch einmal diskutieren können, auch die Frage, wie das mit dem Losverfahren ist – eine durchaus kreative Lösung, insbesondere wenn man sich vorstellt, dass es um Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7889 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Dirk Behrendt) Glücksspiel geht. Das Losverfahren ist für die Betreiber auch ein Glücksspiel. Das sollte man sich auch noch mal angucken, damit das rechtssicher ist. Aber ich kann Ihnen heute zusagen: Wir werden Sie weiter begleiten, und ich hoffe auf eine große Einigkeit hier im Haus, damit wir die Spielhallenflut weiter eindämmen. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Roman Simon (CDU)] Dann gibt es eine mehrstufige Auswahl: zum einen nach der Qualität des Betreibers und zum anderen dann ein mathematisches Verfahren, wie die Standorte ausgewählt werden. Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Matthias Brauner (CDU): Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Herr Dr. Behrendt! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Brauner. – Bitte sehr! Matthias Brauner (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Präsidentin! Thema Spielhallengesetz! In der Tat haben wir hier einen umfangreichen Antrag vorgelegt. Ich glaube aber, er wird dem Pioniergeist, den das Land Berlin in diesem Bereich schon bewiesen hat, entsprechend gerecht. Lieber Herr Behrendt! Das Spielhallengesetz wirkt und hat sehr gut gewirkt. Man muss sich nur mal vergegenwärtigen: Im Jahr 2010 haben sich die Spielhallen noch exponentiell vergrößert. Seitdem das letzte Spielhallengesetz beschlossen wurde, ist der Trend komplett umgekehrt worden, es sind jedes Jahr weniger geworden. Faktisch hat das dazu geführt – und auch nur das war im ersten Ansatz möglich –: Es gibt keine neuen Spielhallen mehr. Jetzt geht es daran – deswegen ist das Gesetz deutlich komplizierter, als man es vielleicht erst mal denkt –: Wir müssen als erstes Bundesland – da sind wir Pionier in Deutschland – umsetzen, wie man aktiv bestehende Spielhallen schließt. Und das versuchen wir mit diesem Gesetz. Ich glaube, das kann nicht hoch genug angerechnet werden. Alle Bundesländer schauen nach Berlin und gucken, wie machen das die Berliner, dass wir rechtssicher umsetzen, die Spielhallen, die zu nah beieinander sind, entsprechend zu reduzieren; deshalb hier unser Vorschlag zu dem Verfahren. Ich hoffe, das findet auch die Mehrheit hier im Hohen Hause, denn wir alle wollen, diese Bilder eine Kreuzung, vier Ecken, vier Spielhallen in Berlin nicht mehr wollen. Genau diesen Zweck verfolgt dieses Gesetz. Wie geht das Mindestabstandsumsetzungsgesetz genau vor? – Wir haben hier bewusst ein mehrstufiges Antragsverfahren eingebracht. Das mehrstufige Antragsverfahren setzt darauf, dass uns der Unternehmer erst einmal die umfangreichen Qualifikationsnachweise – und sehr bewusst, lieber Kollege Behrendt, auch in Papierform – zur Verfügung stellt. Das ist ein Ausschlussverfahren. Wir fangen hier in der Situation schon an, deutlich zu filtern. Nein. – Noch einmal deutlich für alle zum mitmeißeln, weil hier auf dem Thema Losen herumgeritten wurde: Wir gehen nicht davon aus, dass nach dem mathematischen Verfahren viele Standorte nach Los entschieden werden, ganz im Gegenteil. Man muss nur am Ende einen letzten Ausweg in ein Gesetz schreiben, deswegen steht das dort. Im Kern wird die lineare Optimierung – der eine oder andere wird es in der Abiturklasse gehabt haben – erleichtern, die entsprechende Auswahl vorzunehmen. Das ist das Mindestabstandsumsetzungsgesetz, ein kompliziertes Wort, aber das ist der Hebel, mit dem wir wahrscheinlich die Anzahl der Spielhallen von den derzeit rund 540 auf um 200 reduzieren werden. Das wird für alle Berlinerinnen und Berliner erlebbar und wichtig sein, dass wir die Spielhallen in Berlin konsequent auf ein Mindestmaß zurückstutzen. [Beifall bei der CDU und der SPD] Im nächsten Schritt – und das war uns sehr wichtig – stellt sich die Frage: Wie gehen wir mit Café-Casinos um? – Da muss man, glaube ich, sagen, die Maßnahmen, die wir hier formuliert haben, sind schon sehr außergewöhnlich, fast schon drakonisch in ihrer Ausprägung. Wir haben schon über viele Gesetze in dieser Legislaturperiode beraten, wo wir hohe Ordnungsgelder festgesetzt haben, aber ein Ordnungswidrigkeitsgeld in Höhe von 500 000 Euro haben wir bisher noch nie verhängt. Aber bei dieser Branche haben wir es so ins Gesetz geschrieben. Das ist das eine sichtbare Zeichen, dass wir sagen, wir wollen hier sehr deutliche Grenzen setzen. Nur bei dem Unternehmer, der sich an die Regeln hält, der zuverlässig ist, der die Mindestabstände, den Jugendschutz, den Spielerschutz einhält, darf legal gespielt werden. Allen anderen legen wir das Handwerk, in dem Fall, indem wir ihnen in die Kasse greifen, und zwar massiv. [Beifall von Daniel Buchholz (SPD)] Der nächste Punkt, der für uns sehr wichtig ist, ist das Thema Beweislastumkehr. Ich glaube, das ist, gerade, was den Punkt Café-Casinos angeht, der entscheidende Schritt. Wir sehen das auch mit Sorge, dass hier vielleicht eine Verdrängung stattfindet. Und deswegen haben wir hier dieses Verfahren so gewählt, dass wir zum einen sagen, wer Eigentümer des Spielautomaten ist, ist in dem Fall unerheblich. Gleichzeitig gilt das Spielhallengesetz, wenn der für Ordnungswidrigkeiten zuständige Mitarbeiter den Eindruck hat, dass es sich hier um ein Spielcasino Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7890 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Matthias Brauner) handelt. Das würde für ein solches Café-Casino von jetzt auf den nächsten Tag bedeuten, dass es illegal und zu schließen ist. Ich glaube, härter kann man nicht mehr vorgehen. Insofern begrüße ich es deutlich, dass die Wirtschaftsverwaltung in dem Prozess für die erste Umsetzungsphase zusätzliches Personal zur Verfügung stellt, um die Bezirke zu unterstützen, damit relativ schnell die überzähligen Spielhallen abgewickelt werden können und gleichzeitig aber auch schon in den ersten Anfängen die Kontrollintensität so stark ist, dass wir von diesen neuen Regelungen Gebrauch machen können. Lassen Sie uns insofern gemeinsam zügig beraten, zügig beschließen, damit hier die entsprechenden Verfahren und Bescheide laufen und wir am Ende die Zahl der Spielhallen deutlich reduzieren und ein ganz anderes Stadtbild in vielen Bezirken bekommen! Ich glaube, das ist ein erstrebenswertes Ziel. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. [Beifall bei der CDU und der SPD] Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Herr Brauner! – Für Die Linke hat jetzt Frau Abgeordnete Matuschek das Wort. – Bitte! Jutta Matuschek (LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe heute ganz gute Laune. [Beifall und Heiterkeit von Carsten Schatz (LINKE)] Dann gucke ich mir an, was wir in diesem wunderbaren Papierberg haben. Da haben wir zunächst – die Vorredner sagten es schon – eine Worthülse. Herr Buchholz! Ich bin ja ein bisschen traurig, dass das nicht Ihre Erfindung ist. [Daniel Buchholz (SPD): Ne, verstehe!] Aber es bleibt eine Worthülse, auch wenn sie die Größe eines Geschützes hat. [Beifall bei der LINKEN] Mindestabstandsumsetzungsgesetz – da zuckt man schon gleich zusammen. Was haben wir noch? – Der buchholzene Don Quijote reitet zusammen mit Matze Brauner durch die Stadt, die Spandau heißt, um sie zu retten. [Oliver Friederici (CDU): Ha, ha! Ganz lustig!] Und beide wollen den Wahlkampf gewinnen. Also gehen sie völlig spaßfrei gegen – im Übrigen legale – Spielstätten vor. Wenn man Ihnen zuhört, wird auch jedem ganz gleich klar: Jedes Spiel trägt den Keim der Sucht in sich, wie auch jeder, der einmal in der Nähe eines Tütchenrauchers steht, sofort und unwiderruflich der Drogensucht verfällt. Ist doch logisch! [Beifall bei der LINKEN] Das wissen schließlich alle, die in der Nachbargemeinde von Spandau, im dörflichen Berlin ihr trostloses Dasein fristen müssen, [Matthias Brauner (CDU): Gefällt mir eigentlich ganz gut!] weshalb die rigide Drogenbekämpfung als Vorbild für die konsequente Spielunterbindung herhalten muss. [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN] Nun liegt also das glorreiche Gesetz auf dem Tisch. Demzufolge müssen sich in ausreichender Zeit, also in drei Monaten, alle Betreiber von Spielhallen völlig neu um ihre Gewerbegenehmigung bemühen. Die listigen beiden Kämpfer haben ein unschlagbares Mittel gefunden, die Genehmigungserteilung zu verhindern: Die Bittsteller müssen nur unendlich viele Bescheinigungen von ihrem jeweiligen Bürgeramt erhalten, um diese dann in Papierform und natürlich persönlich bei einem weiteren Termin wieder dem Bezirksamt vorzulegen. Der „Tagesspiegel“ kann doch einpacken mit seiner täglichen Wasserstandsmeldung, wann man mal einen Termin beim Bezirksamt innerhalb von drei Monaten bekommt. Aber wenn es doch jemandem gelingen sollte, diese Hürde zu überspringen, dann haben Düsendaniel und Matze Brauner noch einen Trumpf im Ärmel: den Losentscheid. [Matthias Brauner (CDU): Das ist ja unglaublich!] Das hat ja schon mancher seit Jahren geahnt, und jetzt kriegen wir es als Gesetz. Bei behördlichen Angelegenheiten entscheidet nicht die Sachkunde oder geht es nicht nach klaren, nachvollziehbaren Regeln zu, man könnte meinen, nach Spielregeln, nein, da entscheidet das Los. Manche nennen so etwas auch Willkür. [Zuruf von Matthias Brauner (CDU)] Gibt es auch Nebenwirkungen oder gar Risiken? – Der legale Spielstättenbetrieb wird in die Illegalität getrieben. Der illegale Spielstättenbetrieb, Café-Casinos genannt, Internetspielplattformen usw. bleiben weitestgehend unangetastet. [Daniel Buchholz (SPD): Hat Ihnen das der Automat aufgeschrieben?] Die Spielsüchtigen flüchten an die heimischen Computer. [Martin Delius (PIRATEN): E-Sport!] Was sagt eigentlich Herr Isenberg dazu? [Beifall von Carsten Schatz (LINKE)] Aber für die Spiel- und Spaßkamarilla Buchholz/Brauner ist das Ziel erreicht. Die Stadt wird schöner, weil man die im Dunkeln ja nicht mehr sieht. Und der Staat wird ärmer, weil er die Steuern verliert. Was waren das in Russland für Deppen, die die Alkoholsucht bekämpften, indem sie die Verkaufsstellen für Schnaps und Wein geschlossen hielten! Seit Jelzin kennt die ganze Welt den Erfolg solchen Tuns. Und was sind wir in Berlin doch für Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7891 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Jutta Matuschek) Glückspilze! Berlin, die Boomtown der Games-Industry, also der Spieleindustrie und der Spieleentwickler, wird die einzige Metropole sein, die von fast allen legalen Stätten zum Spielen und Ausprobieren der Spieleentwicklung befreit wird – wieder ein Titel, den Berlin beanspruchen kann. Stattdessen haben wir einen Turboshooter für illegale Café-Casinos. Das ist der Kollateralschaden, den allerdings die Spaßkamarilla gerne hinnimmt. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Anja Kofbinger (GRÜNE) – Lachen von Matthias Brauner (CDU)] Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Frau Matuschek! – Das Wort zu einer Kurzintervention hat Herr Abgeordneter Buchholz. Daniel Buchholz (SPD): Verehrte Kollegin Matuschek! Ich bin wirklich entsetzt, und das meine ich ganz ehrlich. [Martin Delius (PIRATEN): Und traurig!] Ob jetzt die Rede lustig war oder nicht, darüber kann man sich ja streiten, aber hier Behauptungen in den Saal und in der Berliner Öffentlichkeit zu verbreiten, [Martin Delius (PIRATEN): Ist doch keiner da!] die wirklich bar jeder Kenntnis der Praxis sind, das ist ein echtes Unding. Das muss ich Ihnen ganz klar sagen. Ich will das gerne jetzt belegen, weil an der Stelle nicht stehenbleiben kann, dass Sie behaupten – erste Feststellung –, wir würden das legale Spiel oder vielleicht insgesamt den Berlinerinnen und Berlinern Spiel, Spaß und Spannung verbieten. Dem ist nicht so, Kollegin Matuschek, überhaupt nicht, im Gegenteil. Ich habe persönlich – und wir haben das sehr intensiv beraten – dafür gesorgt, dass in diesem Gesetz das Stichwort „Zuverlässigkeit“ exklusiv und ausdrücklich auch für alte Betreiber betrachtet wird. Und das heißt, Kollegin Matuschek, vielleicht sollten Sie einmal in Ihrem Leben eine solche Razzia begleiten, damit Sie das reale Leben kennenlernen – für eine Linksfraktion, kann ich nur sagen, ist es unterirdisch und peinlich, hier solche Dinge zu verbreiten –, dann wüssten Sie nämlich, was es an illegalem Glücksspiel in der Stadt gibt und könnten das mal live erleben. Es gibt die meisten Betreiber von Spielhallen. Wenn wir die normalen Routineuntersuchungen machen, wenn die durchgeführt werden, die Beanstandungsquote, Kollegin Matuschek, liegt bei 80 bis 95 Prozent. Das heißt, nicht einmal jeder fünfte Betreiber hält sich an Recht und Gesetz. Es ist ein Unding, dass Die Linke so etwas schön findet, wenn sich nicht mal 20 Prozent der Betreiber an Recht und Gesetz halten. [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)] Wir haben dafür gesorgt, und es ist gut, dass wir dafür sorgen, [Beifall bei der SPD und der CDU] dass für die Auswahl von verbleibenden Spielhallen gilt: Wer sich an Recht und Gesetz hält, der hat verdammt noch mal eher das Recht, eine Spielhalle auf zu halten, als irgendjemand, der ständig Gesetze und Verordnungen bricht, und das ist die Realität. Da kann man wirklich ärgerlich werden, wenn Sie so was hier verbreiten. Ihre Fraktion, sogar Sie persönlich, Frau Matuschek, hat vor fünf Jahren im Abgeordnetenhaus beschlossen, das Spielhallengesetz, das wir hier jetzt weiter reformieren und novellieren, wo es notwendig ist, um die Entwicklung der Spielbranche zu berichtigen. Und wir erleben, dass es eben nicht so ist – vielleicht sind Sie da, ich weiß nicht, aus welchem Grund auch immer, in der Vergangenheit stehengeblieben, die Zeiten sind lange vorbei –, dass jemand vor dem Spielgerät sitzt und da in ein Groschengrab einfach Groschen reinschmeißt. Heute laden Sie gepflegt den 50-Euro-Schein rein. Und das ist eine andere Qualität von Spiel. Sie hat sehr wenig mit Unterhaltung zu tun. Sie hat was damit zu tun, dass dort Millionen- und Milliardenumsätze gemacht werden, und zwar auf Kosten von spielsüchtigen Menschen. Wenn ich mir das anschaue, wie Sie hier argumentieren – wir werden ja noch zwei Ausschussberatungen, im Stadtentwicklungs- und im Wirtschaftsausschuss, haben –, wenn das die Haltung der Linksfraktion bleiben wird, dann können Sie mir glauben, ich werde persönlich die Plakate in Berlin aufhängen und den Berlinerinnen und Berlinern sagen: Die Linksfraktion hat kein Problem damit, dass eure Geschäftsstraßen, eure Erholungsstraßen, wo immer ihr langlauft, von Spielhallen dominiert sind, wo keiner mehr leben möchte, wo keiner einkaufen möchte. Es zieht mir wirklich die Schuhe aus. Ich kann Sie nur inständig bitten, das zu reformieren und dass vielleicht Leute, die ein bisschen Ahnung haben – Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Sie müssten zum Schluss kommen! Daniel Buchholz (SPD): Letzter Satz! – und ein Gesetz lesen können, sich das in der Linksfraktion mal ernsthaft anschauen, sich die Substanz angucken und dann auch sagen: Das ist sehr unterstützenswert, was hier von der Koalition vorgelegt wird. Der Kollege Behrendt hat es dankenswerterweise schon gesagt: Es ist ein sehr vernünftiges und sehr weit reichendes Gesetz. – Danke schön! Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Herr Buchholz! – Möchten Sie replizieren? – Bitte, Frau Matuschek! Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7892 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Jutta Matuschek (LINKE): Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Herr Buchholz! Das ist ja das Problem, dass Sie in Ihrem Eifer nicht mehr in der Lage sind zu differenzieren. Vielen Dank, Frau Matuschek! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Mayer. – Bitte! [Beifall bei der LINKEN – Daniel Buchholz (SPD): Im Gegenteil!] Wir haben überhaupt nichts gegen Regeln bei den legalen Spielstätten, die auch eingehalten werden müssen. Da haben wir das Spielstättengesetz gemeinsam beschlossen. Diese Regeln müssen umgesetzt werden. Was Sie beschreiben und in Ihrem Eifer hier wieder an die Wand gemalt haben, sind aber in den meisten Fällen, und zwar in den überwiegenden Fällen, die illegalen Spielstätten. Da haben Sie ein Vollzugsproblem. Das konnten wir in den vergangenen vier Jahren beobachten. [Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN] Dort, in den sogenannten Café-Casinos, wo keiner hinkommt und das kontrolliert, findet illegales Glücksspiel statt, findet auch keine Besteuerung von Glücksspiel statt, wie es in den legalen Spielhallen eben auch stattfindet. Dort ist das Problem, dass da Leute reingehen können und sich dort um Kopf und Kragen wegspielen. Und das ändern Sie durch dieses Gesetz nicht einen Millimeter. [Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN – Matthias Brauner (CDU): Aber deutlich!] Dann haben wir außerdem noch die vielen Wettbüros. Ich fand das ja auch lustig, der „Tagesspiegel“ kam auch auf die Idee, der Losentscheid wäre schon wieder ein Grund für ein Wettbüro. Die Wettbüros haben Sie auch nicht in Ihrem Fokus. [Zurufe von Daniel Buchholz (SPD) und Matthias Brauner (CDU)] Und Sie setzen hier ein Gesetz mit einem Eifer an, der wirklich weit über Ihr Ziel hinausschießt, weil Sie das Ziel gar nicht mehr im Auge haben. Das Ziel muss doch heißen, die illegalen Spielstätten zu bekämpfen und aufzulösen. [Matthias Brauner (CDU): Das steht alles im Gesetz!] Und als allererstes Ziel muss oben anstehen, die Spielsucht zu bekämpfen. Deswegen habe ich es vorhin in meiner satirischen Rede auch gesagt: Alkoholsucht bekämpft man nicht, indem man den Alkoholverkauf unterbindet. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Martin Delius (PIRATEN) – Zuruf von Daniel Buchholz (SPD)] Spielsucht bekämpft man nicht, indem man die legalen Spielstätten auf ein Zehntel ihrer Anzahl reduziert. Die Suchtprävention ist ein ganz anderes Thema, als Sie in Ihrem Gesetz überhaupt nur angerissen haben. [Beifall bei der LINKEN] Pavel Mayer (PIRATEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kollegen! Werte Gäste! Hier im Haus haben wohl sicher nur wenige Sympathien für Geldspielgeräte und Spielhallen. Es ist sicher auch unschön, wenn sich viele Spielhallen in bestimmten Gegenden konzentrieren. Insofern begrüßen wir es auch grundsätzlich, dass jetzt weiter gegen die Konzentration von Spielhallen vorgegangen wird. Aus meiner Sicht ist es auch so, dass Herr Buchholz mit einem gewissen Eifer herangegangen ist. Das merkt man daran, dass das Gesetz zur Umsetzung der Abstandsverordnung an verschiedenen Stellen schon etwas schräg geraten zu sein scheint, obwohl – das sieht man dem Gesetzentwurf auch an – da sehr viel Mühe reingeflossen ist, nicht nur an der Länge, sondern da wurde schon ein bisschen nachgedacht. Schräg ist tatsächlich – das wurde jetzt aber auch schon dreimal gesagt – das Losverfahren. Das ist schon eine besondere Ironie, dass die Vergabe der Lizenzen dann möglicherweise als Glücksspiel organisiert werden soll. [Daniel Buchholz (SPD): Was wäre denn Ihr Vorschlag? – Christopher Lauer (PIRATEN): Machen Sie doch eine Kurzintervention!] – Ich antworte jetzt einfach auf die Zwischenfrage. – Es gäbe Alternativen. Das können wir im Ausschuss diskutieren. Eine wäre z. B. eine Lizenzvergabe gegen Höchstgebot. [Beifall bei den PIRATEN – Christopher Lauer (PIRATEN): Steuern!] An dem Gesetz ist so richtig unsympathisch, dass dort bürokratische Hürden aufgebaut werden, die man nur als Schikane bezeichnen kann. Es ist sicherlich nichts gegen ordentliche Verwaltungswege zu sagen, aber so, wie das da formuliert ist, ist es wirklich schon ein starkes Stück. Wenn ich mir überlege, dass solche Anforderungen an anderen Stellen gestellt werden würden, nämlich innerhalb von drei Monaten alles einreichen zu müssen, dann unverschuldete Verspätungen, die einem zulasten gehen, dagegen ist kein Behelf möglich. [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)] Dann wurde auch schon erwähnt, online läuft gar nichts, alles in Printform. Ich frage mich, wie viele von den Leuten in der Lage sein werden, durch diese bürokratischen Reifen zu hüpfen. Wenn dann wenigstens drinstünde, dass, wenn die Verwaltung nicht innerhalb von drei Monaten bescheidet, dann automatisch genehmigt ist, dann könnte ich das Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7893 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Pavel Mayer) verstehen, wenn man sagt, jetzt wollen wir mal richtig ordentlich turboverwalten, aber es wird wahrscheinlich eher so sein, dass binnen drei Monaten alles beigebracht werden soll und dann im schlimmsten Fall wahrscheinlich drei Jahre gewartet werden muss, bis das Ganze gelaufen ist. Dieser Teil mit der Dreimonatsregelung ist schon etwas kafkaesk. Grundsätzlich ist das Ziel begrüßenswert. a) „Milliardengrab BER“: Haftung der Flughafengesellschaft und ihrer Organe unabhängig prüfen Wir haben uns auch gefragt, ob das Verfahren, das dort beschrieben ist, schon so erprobt ist, ob es mit der Abstandsermittlung schon Erfahrungen gibt oder ob das tatsächlich zu dem Forschungsprojekt werden wird, nach dem es so ein bisschen klingt, wenn es noch nicht erprobt wäre. b) Erneute Haftungsprüfung für Mitglieder des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH ohne Einflussnahme von Aufsichtsratsmitgliedern sicherstellen Und eine andere Frage war, ob es auch Pläne gibt, wenn es dann Verlosungen gibt, dass die Verlosungsveranstaltung dann wenigstens feierlich organisiert wird. Grundsätzlich ist es positiv zu bewerten, insbesondere auch das Thema Selbstsperre, bei der Fremdsperre muss man sehen. Was man auch sagen muss, ist natürlich, dass von all den Maßnahmen jetzt viele Illegale einfach nicht betroffen sind, jedenfalls nicht von den Umsetzungsmaßnahmen, von der Verschärfung dann schon. Ich kann jetzt auch leider noch nicht mal sagen, dass ich mich auf die Befassung im Ausschuss freue, weil die Zeit mal wieder knapp zu sein scheint, und deswegen ist zu befürchten, dass die Befassung im Ausschuss dann doch mit deutlicher Eile passieren wird und dass wahrscheinlich Änderungen an der Stelle nicht so einfach werden könnten. lfd. Nr. 4.5: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dringlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2718 Dringlicher Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/2717 Wird den Dringlichkeiten widersprochen? – Das ist nicht der Fall. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Otto. – Bitte! Andreas Otto (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Rechnungshofes des Landes Brandenburg liegt vor. Ich finde, dass die Zusammenarbeit zwischen Eigentümern einer GmbH und auch zwischen den Partnerländern Berlin und Brandenburg an dieser Stelle sehr gut gelungen ist. Insofern, denke ich, ist es gerechtfertigt, sich auch hier von diesem Ort aus beim Rechnungshof Brandenburg zu bedanken, weil dieser für uns hier mitgearbeitet hat. [Beifall bei den GRÜNEN] Ich bin auf jeden Fall gespannt, was die Folgen sein werden. Allerdings sind einige Dinge derart drakonisch, dass zu befürchten ist, dass nur 10 Prozent übrig bleiben, und die allgemeine Erfahrung sagt, wenn gesetzliche Eingriffe tatsächlich sehr heftig sind, dass das oft unerwünschte Nebenwirkungen hat. – Vielen Dank! [Beifall bei den PIRATEN – Beifall von Carsten Schatz (LINKE)] Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Herr Mayer! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Forschung und Technologie und mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Diesen gibt es nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf Der Bericht – 400 Seiten – ist bereits vom Juli 2015, und ich gehe davon aus, dass sich der Finanzsenator, der mir jetzt hier fehlt, wie ich gestehen muss, damit schon beschäftigt hat. Wir erwarten, dass sich der Finanzsenator als oberster Dienstherr der Beteiligungsverwaltung und als oberster Dienstherr der Gesellschaftervertreter des Landes Berlin mit diesem Bericht befasst und Schlussfolgerungen zieht. Und da gibt es eine ganze Menge: Strukturen, Informationsflüsse, Zusammenarbeit zwischen den Gremien und insbesondere Haftungsfragen. Wir wollen mit diesem Antrag den Finanzsenator daran erinnern, wie wichtig dieser Bericht zu nehmen ist und dass es seine Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die sich etwas haben zuschulden kommen lassen, auch dafür in Haftung genommen werden. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Simon Kowalewski (PIRATEN)] Und geht es darum, die Fragen der Haftung von Organen der GmbH, der Flughafengesellschaft zu klären. Gerade bei so einem Projekt, das ein Milliardenloch in die öffentlichen Haushalte gerissen hat und weiterhin reißt, ist das unerlässlich. Und das ist nicht nur für uns als Fraktion wichtig, sondern auch für die Öffentlichkeit. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7894 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Andreas Otto) Versetzen Sie sich doch bitte mal in die Lage von Wählerinnen und Wählern, die aus der Presse erfahren müssen, dass die Gutachten zu Haftungsfragen – zum Beispiel betreffend Aufsichtsratsmitglieder – nicht nur bis heute gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehalten werden, sondern dass die zivilrechtliche Prüfung der Verantwortung von Aufsichtsräten, von Regierenden im Jahr 2013 mit erheblichen Mängeln behaftet war. Das geht doch nicht! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Die zu prüfenden Haftungsanlässe wurden künstlich eingeschränkt, und Personen aus der Flughafengesellschaft und aus dem Aufsichtsrat hatten Einfluss auf die Untersuchung selbst. Das kann man in dem Bericht des Rechnungshofes nachlesen. Ich will hier mal kurz zitieren: Die Rechtsanwaltskanzlei räumte selbst ein, dass der von ihr zugrundegelegte Sachverhalt in einigen wesentlichen Bereichen nicht hinreichend sei, um eine umfassende Haftungsprüfung zu ermöglichen. Dies gelte vor allem für die grundlegende Frage, ob und inwieweit es durch das Handeln der Organe der FBB selbst zu Inbetriebnahmeverzögerungen kam. Gerade dies aber hätte ein wesentlicher Gegenstand der Haftungsprüfung sein müssen. Ferner konnte die Rechtsanwaltskanzlei mangels Kenntnis von Schäden diese ebenso wenig belastbar beurteilen wie eine eventuelle Kausalität zwischen Pflichtverletzungen und Schäden. Wenn man das liest, dann fragt man sich, was ist da 2013 eigentlich geschehen. Wer hat da etwas unter Ausschluss der Öffentlichkeit untersucht, und wer hat sich da selbst Persilscheine ausgestellt? Diese Fragen liegen hier heute auf dem Tisch und sind zu klären. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Dr. Gabriele Hiller (LINKE)] Wenn es den Verdacht gibt, dass sich die Mächtigen durch Manipulation von Verantwortung freistellen und dass sie für ihre Fehler nicht einstehen müssen, dann gehört dieser Verdacht ausgeräumt, und schon deshalb gibt es überhaupt gar keine andere Möglichkeit, als eine mangelfreie Prüfung der Haftung der Organe der Flughafengesellschaft jetzt durchzuführen. Das ist die Tagesaufgabe für den Finanzsenator. [Beifall bei den GRÜNEN] Der Rechnungshof hat verschiedene konkrete Mängel in der Arbeit der Flughafengesellschaft und der Gremien benannt. Er weist etwa darauf hin, dass im Jahr 2010 die Entscheidung über die Verschiebung der Eröffnung von 2011 nach 2012 um sieben Monate anhand von Tischvorlagen geschehen ist. Er weist darauf hin, dass der neue Inbetriebnahmetermin 17. März 2013 nur neun Tage, nachdem die Flughafengesellschaft am 7. Mai die große Eröffnung abgesagt hatte, zustande gekommen ist, es keine eingehende Machbarkeitsprüfung gab, dass die Angaben zu der neuen Terminplanung selbst Aufsichtsratsmitgliedern in der Sitzung nicht nachvollziehbar waren, trotzdem haben sie einen Eröffnungstermin am Ende der Sitzung beschlossen. Wenn man sich diese Arbeitsweise anschaut, dann liegen Haftungsfragen ganz klar auf dem Tisch. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Dr. Gabriele Hiller (LINKE)] Warum ist das dringlich? – Dringlich ist das deshalb – das wissen nicht nur die Juristen –, weil hier in einigen Fällen Verjährung droht. Und ich glaube, es steht auch uns als Parlament, dem Senat und insbesondere aber auch der Koalition nicht gut an, darauf zu setzen, dass hier Verjährung einsetzt, sondern es geht darum, jeglichen Verdacht von Manipulation, der sich hier auf dem Tisch befindet, so oder so auszuräumen. Und deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zu diesem Antrag! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Martin Delius (PIRATEN)] Der Rechnungshof hat aber noch ein paar andere interessante Sachen aufgeschrieben, zum Beispiel hat er sich mit der Frage beschäftigt: Was muss denn eigentlich ein Gesellschafter tun? Was muss dieser über eine Gesellschaft wissen, die ihm gehört oder zum Teil gehört und die ein Milliardenbauprojekt betreibt, was einen wesentlichen Einfluss auf seine Geschäftstätigkeit hat? Da sagt der Rechnungshof, dass die Gesellschafter sich sehr wohl kundig machen müssen, wie es da läuft, was da läuft, was funktioniert, was nicht funktioniert und wie die Terminlage ist. Das ist 2010 weder durch die Gremien, durch den Aufsichtsrat oder die Gesellschafter erfolgt, 2011 nicht, 2012 nicht, und ich habe – wer gestern beim Hauptausschuss dabei war, der hat sicherlich denselben Eindruck – das Gefühl, das ist auch heute nicht der Fall. Die Gremien, die Vertreter des Landes Berlin, machen etwas ganz anderes. Anstatt sich in Kenntnis zu setzen, was da läuft, schreiben sie etwa, wenn wir kleine Anfragen hier stellen oder wenn wir rote Nummern für den Hauptausschuss erhalten, drauf: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt. Wenn im Senat niemand ist, der uns sagt, dass in einer Kleinen Anfrage die Wahrheit steht, dann ist die Kontrolle der Flughafengesellschaft nicht besser geworden. [Beifall bei den GRÜNEN] Auch deshalb geht es darum, Haftung zu prüfen, Verfehlungen aufzudecken, und das bitte ich Sie hier heute mit uns zu beschließen! – Herzlichen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7895 Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Herr Otto! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Kreins. – Bitte! Ole Kreins (SPD): Hochgeschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! [Lachen bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf: Hochgeschätzt!] Herr Otto! Ich teile Ihre Ausführungen nicht. Erstens, weil es sich da in der Tat um einen Bericht aus Brandenburg handelt. [Lachen bei den GRÜNEN und der LINKEN – Andreas Otto (GRÜNE): Unerhört! – Ajibola Olalowo (GRÜNE): Unglaublich! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN] Zweitens, weil ich schon allein die Polemik Ihrer Argumente in der Überschrift Ihres Antrages nicht mehr nachvollziehen kann. Sie schreiben in Ihrem Antrag von einem „Milliardengrab BER“. Da steht ein 2017 fertiger Flughafen, umfangreiche Infrastruktur, auch Schieneninfrastruktur, ein millionenschweres Schallschutzprogramm, das die Anwohner vor Lärm schützt. Gerade, dass die Grünen sagen, dass so ein Schallschutzprogramm ein Milliardengrab ist, entbehrt natürlich nicht einer gewissen Komik. Für Sie ist der Flughafen ein Milliardengrab, weil Sie den Flughafen nicht wollen – sagen Sie es doch so! [Monika Thamm (CDU): Der ist auch so ein Milliardengrab! – Unruhe bei den GRÜNEN und der LINKEN – Benedikt Lux (GRÜNE): Sie bauen!] Ohne Polemik ist dagegen der Bericht des Landesrechnungshofes in Brandenburg – – [Ajibola Olalowo (GRÜNE): Sie müssen mal auf die Unterstützung Ihrer Fraktion achten!] Ich zitiere ungern in Plenardebatten, aber mit Erlaubnis der Präsidentin würde ich gerne einen Satz zitieren aus der schriftlichen Antwort des Landesrechnungshofs an den Journalisten Metzner vom „Tagesspiegel“. Auf die Frage, welche grundsätzlich strukturellen Defizite der Rechnungshof in Bezug auf Gesellschafterversammlungen im Aufsichtsrat der FBB festgestellt hat, antwortet dieser: Der Landesrechnungshof hat entsprechend seiner Zuständigkeit nur die Strukturen aufseiten des Gesellschafters Brandenburg geprüft. Damit ist doch klar, dass der Bericht des Landesrechnungshofs Brandenburg nur bedingt übertragbar auf Berlin ist, insbesondere weil die Besetzung der Gremien Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung im Land Brandenburg nach einer anderen Systematik erfolgte als im Land Berlin. Auch das wissen Sie, Herr Otto, Sie Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 haben es gerade anklingen lassen mit der Fragestellung der Verantwortung des Finanzsenators. [Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Ich teile den Hinweis des Landesrechnungshofs an anderer Stelle aber auch nicht: nämlich die Frage der Besetzung des Aufsichtsrates mit Experten, während in der Gesellschafterversammlung ausschließlich die Eigentümer sitzen sollen und im Aufsichtsrat sogenannte Experten sein sollen. In diesem Haus haben wir bereits mehrfach darüber diskutiert, ob eine Besetzung des Aufsichtsrats mit Experten sinnvoll ist. Unsere Argumente von damals waren, dass bei privaten Bauvorhaben und bei privaten Bauherrn derartige Fehlleistungen, wie sie am Flughafen BER passiert sind, auch stattfanden und dass es wahrlich nicht wenige Flughafenbauexperten gibt, mit Ausnahme der selbsternannten Flughafenbauexperten [Martin Delius (PIRATEN): Hey! Ich habe mich nie so genannt!] – nein, nein, Sie wissen, wen ich meine –, und dass es sich hierbei in aller Verantwortung um öffentliche Gelder handelt und dass sie in öffentlicher Kontrolle, und zwar in exekutiver wie legislativer Kontrolle, verausgabt werden müssen. [Benedikt Lux (GRÜNE): Dann kontrollieren Sie doch mal!] Diese Argumente waren damals richtig und sind es auch heute, und deswegen kann es keine öffentlichen Projekte ohne öffentliche Kontrolle mit öffentlichen Mitteln geben. Kein Spielgeld für private Glücksritter! [Andreas Otto (GRÜNE): Haften Sie denn nun, Herr Kreins?] Ein weiteres Defizit des Berichtes des Landesrechnungshofes Brandenburg ist die Beurteilung der mit der Prüfung über Haftungsfragen beauftragten Kanzlei. Sie sagen, sie ist nicht zu dem richtigen Ergebnis gekommen, und zwar, weil der Bereich eingeengt gewesen sei. – Ja, der zeitliche Bereich war eingeengt auf den Zeitraum 2010 bis 2013, also den Zeitraum, in dem sowohl Harald Wolf als auch noch Frank Henkel im Aufsichtsrat gesessen haben. Allerdings ist festzuhalten, dass mit der Beauftragung der Anwaltskanzlei die Prüfung der Haftungsfragen zwar auf Beschluss der Gesellschafterversammlung erfolgt ist, aber unabhängig von Weisungen, was das Ergebnis anbelangt. Und das müssen Sie auch noch mal zur Kenntnis nehmen, denn, Herr Otto, man kann auch ein Ergebnis so lange prüfen, bis es einem passt, und das ist dann natürlich nicht mehr der Sache angemessen. [Joachim Esser (GRÜNE): Das hat dann jetzt der Rechnungshof in Brandenburg getan, während Sie …] Der brandenburgische Landtag hat zu Recht – obwohl mir nicht zusteht, das zu beurteilen – abgelehnt, die Haftungsprüfung erneut zu veranlassen. Ein Argument ist möglicherweise, dass zivilrechtlich nichts mehr zu holen ist, denn den Vergleich zwischen dem Schadensregu- Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7896 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Ole Kreins) lierer, der Schadensversicherung, und der Flughafengesellschaft hat es ja anscheinend auch gegeben. [Joachim Esser (GRÜNE): Ja, warum denn das nun? – Benedikt Lux (GRÜNE): In Berlin will jeder Geschäfte machen!] Bliebe nur noch Strafrecht, und strafrechtlich: Es sitzen hier auch Ausschussmitglieder des Untersuchungsausschusses des Flughafens BER. Da wäre doch sofort der Hinweis gewesen an die Staatsanwaltschaft: Bitte ermittelt doch! – Weder in Berlin noch in Brandenburg haben aber Staatsanwälte erfolgreich gegen Aufsichtsratsmitglieder ermittelt. [Joachim Esser (GRÜNE): Kann ja noch kommen!] Und auch wir im Untersuchungsausschuss nach 1720 Aktenordnern und 70 gehörten Zeugen haben kein strafrechtlich relevantes Verhalten der Aufsichtsräte gefunden. Das muss man auch mal zur Kenntnis geben. Bedenkenswert ist noch eine Aussage der Präsidentin des Berliner Landesrechnungshofes, die sagt – sie untersuchen das nicht –, wir wollen nicht parallel zum Untersuchungsausschuss des Parlaments untersuchen. Das ist keine Arbeitsverweigerung, sondern ein Appell an uns, den Untersuchungsausschuss endlich mit einem Ergebnis zu versehen und der Öffentlichkeit unsere Ergebnisse zu präsentieren. Nach knapp 70 Zeugen – drei Dutzend Zeugen sind noch beantragt und nicht gehört, und wir haben noch sechs Sitzungen Zeit – diskutieren wir immer noch für die letztlich verbleibenden Sitzungen, wie wir Zeugen positionieren. Und die Vertreter der Grünen und der Linken haben sich im Ausschuss nicht auf den Vorschlag des Ausschussvorsitzenden verständigen können, ein geordnetes Verfahren zur Formulierung eines Abschlussberichts zu finden. Was die Berlinerinnen und Berliner wissen, was Journalisten wissen, was der Landesrechnungshof in Brandenburg auch schon weiß, das sind die Ursachen der Verschiebungen und Verzögerungen. Insofern sind wir auch aufgefordert, die Ursachen und die individuellen strukturellen Defizite zu benennen, sonst laufen wir am Ende Gefahr, dass die Öffentlichkeit sagt, der Flughafen wird nicht fertig, aber wir mit unserem Untersuchungsausschussbericht auch nicht! Das können wir auch nicht wollen. – Vielen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Martin Delius (PIRATEN): Die klatschen ja gar nicht!] Andreas Otto (GRÜNE): Sehr geehrter Kollege Kreins! Dass Sie von Brandenburg möglicherweise nicht viel halten, das ist Ihr privates Problem. [Ole Kreins (SPD): Das haben Sie gesagt!] Aber ein Organ eines Bundeslandes, mit dem wir eine ganze Menge zu tun haben, hier in dieser Weise niederzumachen, das finde ich skandalös! [Beifall bei den GRÜNEN] Wir haben den Bericht hier vorliegen. Die haben für uns mitgearbeitet. Und dieser Bericht verdient es sehr wohl, zur Kenntnis genommen, studiert zu werden und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Und das haben wir gemacht, und deswegen haben wir hier einen Antrag auf den Tisch gelegt. [Zuruf von Ole Kreins (SPD)] Lieber Herr Kollege! Sie sind nachher dran und dürfen noch etwas sagen – bitte nicht wieder gegen Brandenburg! [Ole Kreins (SPD): Ich möchte etwas fragen!] Wir haben hier einen Antrag vorgelegt, und der sagt, die Haftungsprüfung muss durchgeführt werden. Sie haben hier über alles Mögliche gesprochen, aber nicht über diesen Antrag. Wir wollen, dass eine Haftungsprüfung mangelfrei durchgeführt wird. Und alle Leute, die vielleicht am Fernseher Ihre Rede gehört haben, haben die erlebt als eine Rede von jemandem, der seine Kumpels verteidigt, aber nicht von jemandem, der hier verantwortlich Politik macht. Darum geht es doch! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Und schon wenn es den Anschein von Manipulation gibt, gibt man sich einen Ruck und sagt: Wir machen noch mal ein Gutachten, um diesen Anschein auszuräumen. [Ole Kreins (SPD): Unglaublich!] Und wenn dann herauskommt, die haben sich zivilrechtlich oder strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen, dann ist das auch ein Ergebnis. [Ole Kreins (SPD): Das ist doch rausgekommen!] Aber im Moment sind wir in einem Zustand, wo die Persilscheine von 2013 aufgelöst sind. – Danke schön! [Beifall bei den GRÜNEN] Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Herr Kreins! – Das Wort zu einer Zwischenbemerkung hat der Herr Abgeordnete Otto. Vielen Dank, Herr Otto! – Möchten Sie replizieren Herr Kreins? – Sie verzichten darauf. Eine kleine Anmerkung, da das offensichtlich nicht alle wissen oder immer parat haben: Während einer Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7897 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Vizepräsidentin Anja Schillhaneck) Zwischenbemerkung, auch Kurzintervention genannt, sind keine Zwischenfragen möglich. [Christopher Lauer (PIRATEN): Ach, menno! – Ole Kreins (SPD): Nachdem ich gedrückt hatte, ist es mir auch wieder eingefallen.] – Es ist wirklich so, tut mir leid. Das ist die Geschäftsordnung, die eine breite Mehrheit dieses Hauses so beschlossen hat. Für die Linksfraktion hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Matuschek. Jutta Matuschek (LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Wir Linke teilen das Anliegen, eine erneute Haftungsprüfung vorzunehmen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN und von Martin Delius (PIRATEN): Immerhin!] Diese Meinung basiert übrigens nicht, und schon gar nicht ausschließlich, auf dem Bericht des Brandenburger Landesrechnungshofs, in dem wir im Übrigen bestimmte Sachverhalte überhaupt nicht berücksichtigt sehen. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und von Martin Delius (PIRATEN): So ist es doch!] Das betrifft insbesondere den Fakt, dass die Koordination der Akteure für die Wahrnehmung der Eigentümerfunktion bei der Senatskanzlei bzw. bei der Staatskanzlei lag, eben weil die Flughafengesellschaft keine normale Beteiligung ist, und da gab und da gibt es vielfältige Abstimmungen bei jedem einzelnen Gesellschafter wie auch zwischen den Gesellschaftern, in der Regel auf der Ebene des Regierenden Bürgermeisters und seines Brandenburger Kollegen, des Ministerpräsidenten. Die sind nicht alle dokumentiert, die sind nicht alle protokolliert. Es bleibt aber – und das ist auch die Kritik des Rechnungshofs –, dass die formelle Gesellschafterversammlung zu einem Appendix des Aufsichtsrats geworden ist, zumindest dem Anschein nach, zumindest nach der Dauer der Sitzungen. Das heißt nicht, dass es vorher keine Absprachen gegeben hat – die hat es gegeben. Aber diese Kritik ist eine fundamentale Kritik, und darüber sollte sich jede Gebietskörperschaft Gedanken machen: Wie werden Gesellschafterversammlungen ausgestattet, vollzogen, und gibt man – und das ist ja der Vorwurf des Brandenburger Rechnungshofs – die eigenständige Kontrollfunktion als Gesellschafter auf, indem man die Gesellschafterversammlung zu einer formalen Abstimmungsangelegenheit macht? – Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Das ist aber nicht der Grund, weswegen wir für die erneute Haftungsprüfung sind. Unsere heutige Zustimmung zur nochmaligen Haftungsprüfung ist vielmehr auch eine vorweggenommene Empfehlung aus der langwierigen und kurz vor dem Ab- schluss stehenden Arbeit im Untersuchungsausschuss des Berliner Parlaments, Herr Kreins. Diese Haftungsprüfung hat unabhängig und vorbehaltlos zu erfolgen. Sie kann nicht, wie die vorherige, auf dem Bericht der alten Geschäftsführung oder auf von ihr, der alten Geschäftsführung, selbst zusammengestellten Unterlagen beruhen, wie es eben der Fall war. Herr Schwarz hat die Unterlagen selber zusammengestellt, auf deren Grundlage ein Rechtsgutachten erstellt wurde, ob es denn zu entsprechenden Verfehlungen kam. Das ist doch absurd! Eine unabhängige Haftungsprüfung muss unabhängig erfolgen; da muss der Haftungsprüfer auch alle Rechte und Möglichkeiten haben, nach eigenen Erkenntnissen Unterlagen zu suchen, Sachverhalte zu beleuchten, und nicht nach dem, was ihm die Geschäftsführung vorgelegt hat. [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und von Martin Delius (Piraten)] Insofern konnte die alte Haftungsprüfung nicht unabhängig und vorbehaltlos erfolgen. Das sagen ja die Rechtsanwälte selbst, und dass sie den Makel ihrer eigenen Untersuchung so benennen, finde ich dann schon einen sehr souveränen Umgang mit ihrer Arbeit. Die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren zu Haftungsverpflichtungen von Aufsichtsräten führte zu klareren und anspruchsvolleren Anforderungen an Mitglieder von Aufsichtsräten. Diese beziehen sich explizit auf die Art und Weise, wie der Aufsichtsrat seine Kontrollpflichten auszuüben hat, gerade auch dann, wenn die zu kontrollierende Gesellschaft in Turbulenzen gerät – und das ist ja wohl hier der Fall. Ein Aufsichtsrat, der nicht bemerkt, dass die Geschäftsführung ihn belügt oder belogen hat, hat vermutlich nicht sorgfältig genug und möglicherweise fahrlässig knapp kontrolliert. Die Grundlage für eine Haftungsprüfung ist die Verfehlung der Geschäftsführung – das noch mal ganz klar hingestellt –, und die ist in diesem Fall auch eindeutig belegt, mindestens durch die Zahlung aus der D&O-Versicherung. Warum der Aufsichtsrat trotz dieser Verfehlung der Geschäftsführung nicht in der Lage war, dem verbliebenen Geschäftsführer Schwarz so zu kündigen, dass er nicht noch mit Millionen nach Hause geht, sollte man auch prüfen. Das gehört eben auch zur Überprüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrats. [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN] Und man muss natürlich überprüfen, ob der Aufsichtsrat seine Entscheidungen zu den verflossenen Eröffnungsterminen oder auch zum chaotischen Rausschmiss der pg bbi auf der Grundlage eigener Erwägungen und Erkenntnisse, die einer Sachprüfung standhalten, getroffen hat oder ob er, wie zuvor, dies auf der Grundlage einer bloßen Empfehlung einer unfähigen Geschäftsführung getan hat. – Das ist der Sinn einer nochmaligen Haftungsprüfung, und deswegen stimmen wir ihr zu. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7898 [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN] Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 habt, schießen wir vielleicht als Eigentümer gleich noch was dazu, damit ihr es aufbringen könnt. [Ramona Pop (GRÜNE): Dafür sind Versicherungen da!] Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Frau Matuschek! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Evers. – Bitte! Also es hat schon seine Gründe, dass Eigentümer solche Ansprüche gegenüber den ihnen gehörenden Gesellschaften selbstverständlich nicht geltend machen können. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Stefan Evers (CDU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man liest ja selten etwas, was so wenig Neuigkeitswert hat wie dieser Bericht des Landesrechnungshofs in Brandenburg. [Zurufe von den GRÜNEN] Ich kann mir nur ein Dokument vorstellen, das noch überholter sein wird, wenn es denn irgendwann veröffentlicht wird, und das ist der Abschlussbericht unseres Untersuchungsausschusses. Und das nicht deswegen, weil wir nicht in der Lage wären, konsequent und konzentriert zu arbeiten, sondern weil Sie das über Monate und Monate in einer Weise hinauszögern, die ich mir nie hätte vorstellen können. – Das zu der Ernsthaftigkeit, mit der Sie dieses Thema betreiben [Zurufe von den PIRATEN – Beifall von Ole Kreins (SPD)] Ansonsten können Sie die Aktualität dieses heutigen Antrags auch dem Umfang des versammelten Publikums und der anwesenden Weltpresse entnehmen – es interessiert außer uns anscheinend dort draußen keinen Menschen, und das hat seine guten Gründe. [Zurufe von den GRÜNEN und den PIRATEN] Reden wir doch mal über Ihren Antrag, Herr Otto! Es ist erschreckend, wie schlecht Ihre Anträge immer noch sind. Ich meine, wenn die Arbeit im Untersuchungsausschuss über all diese Jahre doch einen Mehrwert hätte haben sollen, dann den, dass wir alle miteinander inzwischen eigentlich in der Lage sein müssten, eigenhändig einen Flughafen zu bauen. Stattdessen stellen wir an Ihrem Antrag fest, dass Sie die einfachsten Grundprinzipien dessen, was wir dort beobachten und untersuchen, immer noch nicht verstanden haben. [Elke Breitenbach (LINKE): Ja, aber Sie haben alles verstanden!] Sie fordern uns hier auf, die vermögensrechtlichen Ansprüche des Landes Berlin gegen die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg zu prüfen. Das möge man sich mal vorstellen, wenn das gesellschaftsrechtlich überhaupt möglich wäre. Wir klopfen an die Tür der Flughafengesellschaft und sagen: Was auch immer schlecht gelaufen ist bei euch – uns ist ein Schaden entstanden, weil ihr schlechter gewirtschaftet habt, als wir uns das erhofft hätten. Darum möchten wir als euer Eigentümer diesen Schaden ersetzt bekommen. Wenn ihr das Geld nicht Vermutlich meinen Sie mit dem, was Sie uns hier aufschreiben, dass man noch mal nachschaut, wie es denn aussieht bei der Geschäftsführung und beim Aufsichtsrat. Aber all diese Fragen sind schon lange untersucht und schon lange geklärt. Schon was die Geschäftsführung angeht, haben sich Gerichte mit unseren Begehren befasst und waren leider weniger erfolgreich, als wir uns das alle miteinander gewünscht hätten. Aber es ist so, dass zivilrechtlich tatsächlich nichts zu holen ist. Das mögen wir bedauern; das können wir im Ergebnis unseres Untersuchungsausschusses auch gern gemeinsam festhalten, dass wir uns ein anderes Haftungsregime wünschen. Aber innerhalb des bestehenden Haftungsregimes können Sie so lange an der Tür von Aufsichtsrat und Geschäftsführung klopfen, wie Sie wollen – das hilft uns nicht weiter. Schon deswegen halte ich wenig davon, dass wir diesen Antrag und auch den der Piraten heute hier miteinander beschließen. Ansonsten finde ich es ja spannend, welchen Stellenwert in diesem Parlament ein Bericht bekommt, der vom Landesrechnungshof Brandenburg vorgelegt wurde, der untersucht hat, ob die Organisationsstrukturen des Finanzministeriums Brandenburg abstrakt geeignet waren, die mit der Beteiligung verbundenen Gesellschafterrechte und -pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen. Darauf aufbauend, prüfte er, ob das Finanzministerium Brandenburg die Gesellschafterrechte und -pflichten des Landes aus der FBB-Beteiligung, konkret bezogen auf das Bauvorhaben BER, ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Mit Verlaub – das interessiert mich als Land Berlin ebenso wenig, wie ich es überhaupt zu beurteilen habe, wie die Organisationsstrukturen im Land Brandenburg funktionieren oder nicht funktionieren. [Zurufe von der LINKEN und den GRÜNEN] Wir haben dafür einzustehen, dass das im Land Berlin funktioniert, und für das Land Berlin haben wir uns sehr genau angeschaut, welche Ansprüche – – Im Übrigen keine Haftungsansprüche; den Begriff höre ich zum ersten Mal; da kräuseln sich ja jedem Juristen die Zehennägel. Es gibt keine Haftungsansprüche. Vermutlich meinen Sie auch hier, dass wir Schadenersatzansprüche in Betracht ziehen sollten. Aber das haben wir geprüft. Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Otto? Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7899 Stefan Evers (CDU): Wir haben es zu unserem Bedauern ergebnislos geprüft. Das ist das, worüber wir uns unterhalten können, wenn es um die Schlussfolgerungen aus dem heute bestehenden Haftungsregime geht. Aber im bestehenden Rechtsrahmen ist das, was Sie hier vorschlagen und von uns erwarten, absolut aussichtslos und eine Verschwendung unserer Zeit. Lassen Sie gemeinsam gern unter Verzicht auf noch ausstehende Zeugenberatungen, für die wir eigentlich keine Zeit mehr haben, wenn wir fertig werden wollen und nicht auch als Untersuchungsausschuss noch Verspätungszuschlag erheben, – Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Stefan Evers (CDU): – Ergebnisse präsentieren, die etwas über das hinausgehen, womit Sie uns heute hier beglücken. – Vielen Dank! – Jetzt habe ich noch sieben Sekunden – versuchen Sie es mit einer Intervention! [Beifall bei der CDU und der SPD – Zurufe von der LINKEN und den GRÜNEN] Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Herr Kollege Evers! – Das Wort für die Piratenfraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Delius. – Bitte! Martin Delius (PIRATEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr verehrte Damen und Herren! Hier kochen die Emotionen hoch, ich merke das. Sie werden mir verzeihen, Herr Kollege Evers, [Stefan Evers (CDU): Ich verzeihe Ihnen alles!] man kann viel über Landesrechnungshöfe sagen, man kann auch viel über den Berliner Landesrechnungshof sagen oder auch nicht, ich lese aber aus den Anträgen sowohl der Piratenfraktion mit der Drucksachennummer 17/2717 als auch dem der Fraktion der Grünen mit der Drucksachennummer 17/2718 nicht heraus, [Ole Kreins (SPD): Gestern eingereicht, nichts Neues!] dass es in erster Linie um einen Landesrechnungshofbericht geht, sondern um ein Haftungsgutachten, das das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben steht. Das wissen wir, das hat Frau Matuschek bereits gesagt, nicht erst, weil der Landesrechnungshof Brandenburg das noch einmal aufgeschrieben hat, sondern weil wir – wie Herr Kreins und Herr Evers zu Recht angemahnt haben – effizient und gründlich im Untersuchungsausschuss ermittelt haben. Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Umso wichtiger ist für uns, als eine der Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss, vom Senat Handeln einzufordern. Hier wird immer so getan, als sei es irrelevant, dass man solch ein Gutachten über die internen Verantwortlichkeiten, Ansprüche und die Rechtsituation der Flughafengesellschaft macht. Nein, es sollte allen klar sein, dass es im Sinne des Gesellschafters Berlin, des Anteileigners Berlin, der Berlinerinnen und Berliner und im Sinne des Berliner Senats ist, solch ein Gutachten zu haben, und dass es eben nicht – das wurde hier schon erwähnt von Frau Matuschek: Directors-and-OfficersVersicherung – in erster Linie darum geht, konkrete Haftungs- oder Schadenersatzansprüche – Herr Evers, Sie haben völlig recht – durchzusetzen, sondern der Flughafengesellschaft, die uns immerhin zu 37 Prozent gehört, ein Instrument in die Hand zu geben, um sich selbst vor solchen Ersatzansprüchen zu schützen, um intern Strukturen und Probleme aufzuklären. Dafür genügt das seit 2013 vorliegende Gutachten nicht. – Herr Evers, jetzt sehe ich Sie nicht. Ach, da sind Sie! Entschuldigen Sie, ich möchte Sie nicht herabsetzen, aber Sie sind nicht das Land Berlin. [Zuruf von Ramona Pop (GRÜNE)] – Ja, um irgendwelche Posten. Die CDU redet dort miteinander. Wir warten einfach kurz, bis die Herren fertig sind. – Herr Evers! Ganz kurz, ein Satz: Aber Sie sind dennoch ein Verfassungsorgan. Herzlichen Glückwunsch dazu! Es sollte auch in Ihrem Interesse liegen, die Ansprüche des Landes Berlin gegenüber der Flughafengesellschaft klar festzustellen. Insofern sollten Sie auch für ein solches Haftungsgutachten, das etwas wert ist, sein. Was kann die FBB damit anfangen – das war ursprünglich auch die Idee eines solchen Gutachtens –: Erstens vernünftige Ansprüche gegen den inzwischen endlich, aber nicht richtig hinausgeworfenen ehemaligen Geschäftsführer geltend machen zu können. Im Übrigen geht es nicht nur um die rechtsgültige Entlassung, sondern vor allen Dingen auch um eine Klage, gegen die man sich entschieden hat, weil man sich nicht sicher war, ob das etwas bringt. Dafür hat die Grundlage gefehlt, weil das Gutachten schlecht war. Wo ist das Problem? Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Herr Kollege, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Meine Herren dahinten! Bitte verlegen Sie Ihre Gesprächsrunde nach draußen [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] oder aber unterbrechen Sie sie für ein paar Minuten und setzen sie dann draußen fort. Auf jeden Fall ist das unziemlich. [Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Die reden darüber, was sie ab September alles machen wollen!] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7900 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Martin Delius (PIRATEN): Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Ich mutmaße, dass es um irgendwelche Containerdörfer geht. Es waren alles CDU-Abgeordnete. Aber vielleicht ist das ein bisschen weit hergeholt. Vielen Dank, Herr Delius! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag auf Drucksache 17/2718 wurde die sofortige Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/2718 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der Grünen, Die Linke und Piraten. Gegenstimmen? – Moment, bitte! Wenn es ein vernünftiges Haftungsgutachten gegeben hätte, etwas, womit die FBB, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung etwas hätten anfangen können, dann wäre Herr Schwarz nicht nur rechtsgültig entlassen worden, hätte keine 1 Million Euro als Gehaltsnachzahlung bekommen, [Jutta Matuschek (LINKE): 1,6 Millionen Euro!] – 1,6 Millionen Euro, Entschuldigung! Vielen Dank für die Berichtigung. –, sondern wäre wahrscheinlich auch noch rechtsgültig auf Bitten und Antrag der FBB verurteilt worden. Gleichwohl sollte es auch in unserem Interesse als Gesellschafter und Land Berlin liegen – ich weiß, der Flughafen liegt in Brandenburg, das wurde heute schon mehrfach erwähnt –, den geschädigten mittelständischen Firmen etwas in die Hand zu geben, womit sie sich aus ihrer Situation befreien können. Dafür ist solch ein Gutachten auch da. Zum Schluss bzw. zur Klarstellung: Es sollte vor allen Dingen in unserem Interesse liegen, dass die Flughafengesellschaft, die Gesellschafterversammlung – ich teile die Kritik, die Frau Matuschek diesbezüglich formuliert hat – und auch die Geschäftsführung in dieser Angelegenheit vernünftige Arbeit leisten. Es liegt im Interesse dieser Firma, ein ordentliches Haftungsgutachten zu machen und zu haben – das habe ich bereits ausgeführt. Aber sie haben es nicht richtig gemacht. Also lassen Sie uns doch jetzt hier dafür sorgen, dass die in die Lage versetzt bzw. dazu gezwungen werden, ihre Arbeit ordentlich zu machen. Das kann aus der Position des Senats passieren, wäre auch nur angemessen und ist noch nicht einmal ein ungewöhnlicher Vorgang, dass ein Gesellschafter so etwas prüfen lässt. [Beifall von Benedikt Lux (GRÜNE)] Weil hier der Landesrechnungshof angesprochen worden ist: Herr Evers! Ich kann immer noch nicht verstehen, weshalb sich der Landesrechnungshof Berlin als einziger Rechnungshof der beteiligten Anteilseigner weigert, vernünftig zu prüfen. Es gibt Prüfverfahren, die beim Bundesrechnungshof und beim Landesrechnungshof Brandenburg anhängig waren und sind, die begonnen wurden, als es noch keinen Untersuchungsausschuss gab, zum Beispiel zur 100-Prozent-Bürgschaft. Unser Rechnungshof ist der Meinung, er brauche das nicht. Ich kann ihm das nicht ankreiden, weil er unabhängig ist, aber ich muss doch stark in Zweifel ziehen, was die Grundlage dieser Argumentation ist. – Vielen Dank! [Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] [Joachim Esser (GRÜNE): Das lassen wir jetzt einmal auszählen! – Monika Thamm (CDU): Ach, Mensch, Herr Esser! – Unruhe] Es tut mir leid! Wir können hier oben gerade in dieser Form keine Mehrheit feststellen. Wir führen also einen Hammelsprung durch. [Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN Zurufe: Das war eindeutig!] Sie kennen das Verfahren. Ich bitte die Beisitzer und übrigen Präsidiumsmitglieder, ihre Positionen an den Türen einzunehmen. Sie wissen, Sie müssen zum Hammelsprung, der in diesem Fall so durchgeführt wird, dass Sie hereinkommen und dabei gezählt werden, den Raum verlassen. Ich weise Sie darauf hin, wir können erst dann anfangen. Ich habe jetzt auch die Regieanweisungen. Ich kann Ihnen allen den bereits bekannten Text vorlesen: Ich bitte die Mitglieder des Hauses, den Plenarsaal zu verlassen, in der Wandelhalle den Beginn der Abstimmung durch mein Gongzeichen abzuwarten und dann in den Saal durch die Ihrem Abstimmungsverhalten entsprechende Glastür – gekennzeichnet als Ja-Stimme, NeinStimme oder Enthaltung – einzutreten. Bitte betreten Sie einzeln den Plenarsaal, um den Präsidiumsmitgliedern die Zählung der Stimmen zu erleichtern. Die Mitarbeiter der Verwaltung, der Fraktionen sowie die Senatsvertreter sind gebeten, während des Abstimmungsvorgangs den Plenarsaal weder zu betreten noch zu verlassen. Haben nun alle Abgeordneten außer den Präsidiumsmitgliedern den Saal verlassen? – Wenn dem so ist, dann bitte ich die Beisitzerinnen und Beisitzer, sich an die festgelegten – – Haben sie schon? Wunderbar. – Alle Vorbereitungen sind nun abgeschlossen, sodass ich die Abstimmung mit dem Gongzeichen eröffne. [Gongzeichen] Ich frage die Beisitzerinnen und Beisitzer an den Türen, ob alle Mitglieder des Hauses die Möglichkeit hatten, an der Abstimmung teilzunehmen. Oder gibt es erkennbar Personen, die diese Möglichkeit noch nicht hatten, aber wahrzunehmen wünschen? Wir warten noch ganz kurz. Alle okay? Gut. Dann bitte ich, mit den Auszählungslisten zum Präsidium zu kommen, um auch unsere Abstimmungen aufzunehmen. Anschließend bitte ich dann, das Auszählungsergebnis festzustellen und mir mitzuteilen. Die Kolleginnen und Kollegen bitte ich, geduldig ihre Plätze einzunehmen. Wir haben direkt danach eine wei- Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7901 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Vizepräsidentin Anja Schillhaneck) tere Abstimmung. Vielleicht schaffen wir die dann eindeutig durchzuführen, ohne noch einmal raus und rein zu müssen. Ich verkünde Ihnen das Ergebnis: 56 Ja-Stimmen, 79 Nein-Stimmen, keine Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen jetzt zur zweiten Abstimmung in diesem Tagesordnungspunkt. Sie würden uns hier oben die Arbeit wirklich erheblich erleichtern, wenn Sie dafür noch kurz Platz nähmen, liebe Kollegen und Kolleginnen. Ich würde gerne mit der Sitzung fortfahren. Das gilt auch für meine Kollegen. – Danke! – Zum Antrag Drucksache 17/2717 wurde ebenfalls die sofortige Abstimmung beantragt. Wer dem Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/2717 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die SPD-Fraktion und die CDUFraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist auch dieser Antrag abgelehnt. Ich komme zur lfd. Nr. 5: Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und zur Anpassung betroffener Gesetze Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 18. Januar 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2689 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2620 Dritte Lesung hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2620-2 Ich eröffne die dritte Lesung der Gesetzesvorlage, die gemäß § 34 unserer Geschäftsordnung vom Senat verlangt worden ist. Sie beginnt mit der allgemeinen Beratung über die Grundsätze der Gesetzesvorlage, an die sich unmittelbar die Einzelberatung und die Schlussabstimmung anschließen könnten. Für heute haben sich jedoch die Fraktionen auf eine Rücküberweisung an den Hauptausschuss verständigt, sodass sowohl die Gesetzesvorlage als auch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an den Hauptausschuss überwiesen werden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Ich höre keinen, dann verfahren wir so. Ich komme zur lfd. Nr. 6: Härteausgleich für Mieter/-innen im Berliner Enteignungsgesetz – aus den Fehlern der Beermannstraße lernen (Gesetz zur Änderung des Berliner Enteignungsgesetzes) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 6. Januar 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2706 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2448 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/2448. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat der Abgeordnete Moritz. – Bitte! Harald Moritz (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir das Berliner Enteignungsgesetz um eine Härtefallregelung ergänzen, wie sie in sieben anderen Bundesländern vorhanden ist. Schon nach geltendem Recht haben Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf Entschädigung, deren Mietverhältnis unmittelbar im Wege einer Enteignung aufgehoben wird. Nicht erfasst ist jedoch der Fall, bei dem das Mietverhältnis wegen eines öffentlichen Bauvorhabens, z. B. einer Straße, stattdessen durch Kündigung beendet wird. Hier trägt der Mieter – abgesehen von einer Umzugshilfe – allein die dauerhaften Mehrkosten für die höhere Miete der neuen Wohnung. Der Haus- und Wohnungsbesitzer bekommt seinen Wert entschädigt. Die Mieterinnen und Mieter, die wegen eines öffentlichen Bauvorhabens gezwungen werden umzuziehen, bleiben auf ihren Mehrkosten, z. B. der Differenz zwischen alter und neuer, höherer Miete dauerhaft sitzen und bekommen keinen Ausgleich. Das mag in vielen Fällen zumutbar sein, aber es gibt auch Fälle, wie in der Beermannstraße in Treptow geschehen, wo Mieterinnen und Mieter diese Differenz wegen ihres geringen Einkommens nicht selbst tragen können. Genau um diese Fälle, um die unverschuldeten Härtefälle geht es uns. Hier sehen wir eine Gerechtigkeitslücke, die durch diese Änderung des Enteignungsgesetzes geschlossen werden soll. [Beifall bei den GRÜNEN] Hätte man diesen Ausgleich, dann wären die Besitzeinweisungsbeschlüsse in der Beermannstraße in vielen Fällen nicht notwendig gewesen, und die Mieter wären so ausgezogen. In der Stellungnahme des Senats zu unserer Gesetzesänderung lenkt er vom eigentlichen Ziel des Antrags ab, wenn er sich lang und breit auf die Be- Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7902 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Harald Moritz) sitzeinweisungsbeschlüsse nach § 18f Bundesfernstraßengesetz bezieht. Dort steht allen Mietern unabhängig von ihrem Einkommen eine Entschädigung zu. Aber genau diese Regelung will der Senat nicht einhalten und klagt gegen diese Entschädigung in den Besitzeinweisungsbeschlüssen. Das muss man sich mal vorstellen: Da verklagt eine Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die andere, weil sie diese Entschädigungszahlung nicht zahlen will. Die beauftragte Anwaltskanzlei freut sich natürlich über die Einnahmen, aber die Mieterinnen und Mieter bekommen keinen Cent. Aber um diese Besitzeinweisungen geht es in unserem Antrag gar nicht. Der Senat räumt in seiner Stellungnahme selbst ein, dass die vorgeschlagenen Regelungen diskutiert werden können. Immerhin! Er sieht sogar die Notwendigkeit, das Berliner Enteignungsgesetz zu novellieren und dabei auch die Thematik des Härteausgleichs zu klären. Wird der Senat das Gesetz jetzt novellieren? – Nein, zu früh, zu komplex, das machen wir später, in der 18. Legislaturperiode, gleich nachdem wir den 17. Bauabschnitt der A 100 planfestgestellt haben und die Mieterinnen und Mieter dort aus ihren Wohnungen gedrängt worden sind. Sonst müssten wir ja womöglich noch Entschädigung zahlen. – So darf es nicht gehen. Niemand hindert den Senat daran, in diesem Zuge gleich einen Vorschlag für eine umfassende Novellierung des Enteignungsgesetzes vorzulegen. Aber das Enteignungsgesetz muss jetzt um eine Härtefallregelung ergänzt werden. – Deshalb: Stimmen Sie für unseren Antrag! [Beifall bei den GRÜNEN] Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Herr Moritz! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Spranger. Iris Spranger (SPD): Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Das grundsätzliche Anliegen, zu mehr Klarheit für die Betroffenen zu gelangen, halte ich für wichtig. Da sind wir uns einig, Herr Moritz. Das Berliner Enteignungsgesetz ist relativ alt. Daher ist es angemessen, neuen Entwicklungen, Erfahrungen und entsprechenden Sachverhalten durch eine umfassende Neufassung des Gesetzes Rechnung zu tragen. Das Thema Härteausgleich muss dabei natürlich Bestandteil des Prüfkatalogs der zuständigen Senatsverwaltung sein. Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ging es in der Diskussion im Ausschuss – Herr Moritz, Sie haben es hier noch einmal wiederholt – besonders um den Fall Beermannstraße. Staatssekretär Gaebler hat dazu im Ausschuss klar Stellung genommen. Es trifft nicht zu, dass im Zusammenhang mit den Besitzeinweisungsbeschlüssen wegen der Verlängerung der A 100 ein Härteausgleich abgelehnt worden ist. Gerade die angesprochenen Fälle in der Beermannstraße haben gezeigt – nun muss ich doch diesen Paragrafen erwähnen –, dass den betroffenen Mietern nach § 18f Bundesfernstraßengesetz echte eigene Entschädigungsansprüche zur Sicherung der Anmietung von Ersatzwohnungen zustehen, sodass sie gerade nicht auf eine Härtefallregelung angewiesen sind. Die Intention der mit dem Antrag verfolgten Enteignung von Mietrechten an eine Härtefallregelung könnte daher den bestehenden, auf einen echten Wertausgleich des Wohnungsverlusts abzielenden Entschädigungsansprüchen von Mietern sogar schaden. Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Moritz? Iris Spranger (SPD): Ja, gerne! Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Bitte! Harald Moritz (GRÜNE): Sind Sie meiner Meinung, dass, wenn jemand aus der Beermannstraße ausziehen und in eine neue Wohnung einziehen musste, die neue Miete bei der heutigen Marktlage entschieden höher sein dürfte als die vorherige? Diese Differenz zahlt Ihnen niemand. Darum geht es. Das werden Sie doch wohl nicht bestreiten. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Iris Spranger (SPD): Deshalb haben wir im Ausschuss darüber diskutiert, dass das Gesetz – das haben Sie selbst auch gesagt – novelliert werden muss. Aber der Gesetzentwurf hätte den Mietern aus der Beermannstraße – das hat Herr Gaebler sehr deutlich gesagt – nichts genutzt, denn die Mieter haben ihre Wohnungen nicht aufgrund einer Enteignung, sondern wegen einer vorzeitigen Besitzeinweisung verloren. Das ist der große Unterschied. Dieses ist aber für die vorliegenden Fälle in § 18 bereits bundesgesetzlich – und darauf kommt es an – abschließend geregelt. Das Land Berlin hat hierzu deshalb keine Gesetzgebungsverfügung für ergänzende Regelungen. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Die Entschädigungsansprüche der in der Beermannstraße vom Autobahnbau betroffenen Mieter sind eine unmittelbare Folge des dem Vorhabensträger des Autobahnbaus durch die Besitzeinweisungsbeschlüsse – leider muss man das rechtlich so sagen – zugesprochenen Besitzzugangs an den Wohnungen. Sie sichern den verdrängten Mietern die Anmietung von Ersatzwohnraum. In diesem Fall ist die Entschädigungsverpflichtung bei der Bundesrepublik und nicht beim Land Berlin. Das Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7903 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Iris Spranger) ist der Unterschied. Deshalb haben wir gesagt, wir müssen uns das Gesetz anschauen, wir müssen novellieren, weil auch wir nicht wollen, dass den Mieterinnen und Mietern Schaden entsteht. Aber bei der A 100 ist der Entschädigungsverpflichtete die Bundesrepublik Deutschland. Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage? Iris Spranger (SPD): Ja, gerne! Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Katrin Lompscher (LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Grünen, eine Härtefallregelung in das Berliner Enteignungsrecht aufzunehmen, verfolgt ein nachvollziehbares Anliegen. Die Beratung im Ausschuss hat die schwierige Materie nur bedingt erhellen können: Nicht das Berliner Enteignungsgesetz sei einschlägig, sondern das Bundesfernstraßengesetz; danach bestünde ein Entschädigungsanspruch. Es gebe dort aber keine Härtefallregelung. Das Berliner Enteignungsgesetz sei zwar alt und erneuerungsbedürftig, die Novelle sei allerdings erst in der nächsten Legislaturperiode geplant. Eine Härtefallregelung gehöre dann selbstverständlich zum Prüfkatalog. – So weit, so richtig. Frau Spranger hat das aus dem Ausschuss bereits zitiert. Die Härtefallregelung würde im konkreten Fall aber nicht greifen. Was also tun? Bitte! Heidi Kosche (GRÜNE): Frau Spranger! Sie haben ja scheinbar in den Ausschussberatungen die Intention unseres Antrags verstanden. Und Sie erklären jetzt hier, dass das falsche Instrument gewählt wurde. Als sozialdemokratische Partei frage ich Sie: Wären Sie denn mit einem geänderten Antrag, der das richtige Instrument nimmt, einverstanden? Sie lehnen ja nicht die Intention ab. Sie sagen nur, wir hätten das falsche Instrument. Wären Sie für ein geändertes Instrument aufgeschlossen? [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Dr. Manuel Heide (CDU): Das ist doch völliger Schwachsinn!] Iris Spranger (SPD): Für die Beermannstraße wird das rechtlich leider nicht mehr gehen, denn wir können nicht rückwirkend in ein Verfahren eingreifen, bei dem wir gar nicht die Verfahrensnehmer sind. Im Ausschuss hat der Staatssekretär zugesagt, dass das Enteignungsgesetz selbstverständlich novelliert wird; das hat Herr Moritz schon völlig richtig von hier vorne gesagt. Das werden wir tun. Für die Beermannstraße geht es rechtlich nicht. Da ist die Bundesrepublik Deutschland zuständig. [Heidi Kosche (GRÜNE): Für die Zukunft!] Für die Zukunft – selbstverständlich. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD] Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Frau Spranger! – Für die Linksfraktion hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Lompscher. – Bitte! Anlass für den Antrag ist der Bau der A 100 in Treptow und der notwendige Abriss von Wohnhäusern in der Beermannstraße. Diese sind inzwischen abgerissen, was angesichts der wohnungspolitischen Misere in dieser Stadt an sich schon ein Unding ist. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN] Dass sich Mieterinnen und Mieter gerichtlich gegen den Verlust ihrer preiswerten Wohnungen gewehrt haben, ist mehr als verständlich. Dass sie vor Gericht verloren haben, ist bitter. [Harald Moritz (GRÜNE): Die haben ja nicht verloren!] Dass für die wesentlich teureren Ersatzwohnungen keine Härtefallunterstützung gewährt wurde, ist inakzeptabel. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN] Dennoch ist fraglich, ob dieser Antrag tatsächlich denjenigen hilft, die die Sicherheit der Wohnraumversorgung gebraucht hätten. Der Weiterbau der A 100 – und auch darum geht es ja hier – ist Verkehrs- und Stadtplanung von vorgestern. Das Planen einer menschenfeindlichen Zone – und nichts anderes ist eine Autobahn mitten durch die Stadt –, noch dazu ohne Einbezug der davon betroffenen Menschen, ist absurd und konterkariert alle Bemühungen im Kampf gegen eine autogerechte Stadt. Die Linke hat den Weiterbau der A 100 immer abgelehnt, und wir bleiben dabei. [Beifall bei der LINKEN – Lars Oberg (SPD): Das stimmt nicht!] Aber zurück zum Antrag. Aus unserer Sicht darf eine Autobahn erst gar nicht durch bewohntes Stadtgebiet gebaut werden und zum Abriss von Wohnhäusern führen. Aber muss dann nicht eher das Bundesfernstraßengesetz als das Enteignungsrecht geändert werden? Unklar blieb bis zuletzt, was eine Härtefallregelung im Enteignungsgesetz bringen soll. Es geht im Übrigen ja Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7904 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Katrin Lompscher) auch noch um eine ganz andere Frage: Wofür darf enteignet werden, wofür nicht? Ist eine Autobahn mehr wert als die dringend notwendige Versorgung der Menschen mit Wohnraum? Eine Verschlechterung der Wohnungsversorgung durch den Autobahnbau – und dazu gehört auch teurer Ersatzwohnraum – muss rechtlich und faktisch ausgeschlossen werden. Das ist die politische Aufgabe. Der geplante Weiterbau der Autobahn nach Lichtenberg wird im Übrigen noch zu größeren Konflikten mit angrenzender Wohnbebauung führen. Also empfehle ich dringend, davon die Finger zu lassen. Wir sind – wenn schon, denn schon – für Enteignungsgerechtigkeit. In bestimmten Situationen sind wir nun mal nicht in Bullerbü, nach dem Motto: Wünsch dir was! – Es gibt vielmehr eine Rechtsordnung, und diese Rechtsordnung hat eine konkurrierende Gesetzgebung. Wenn der Anspruch in § 18 Bundesfernstraßengesetz geregelt ist, dann ist es einfach so, dass damit eine bundesgesetzliche Regelung vorhanden ist. Diese hat – der Kollege Fraktionsgeschäftsführer neben Ihnen verzieht das Gesicht, das kann ich verstehen; öffentliches Recht fand ich auch immer ganz ätzend – – Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? [Benedikt Lux (GRÜNE): Ja und?] Wenn Häuser für den Bau von Straßen enteignet werden können, warum dann nicht auch eine Enteignung für sozialpolitische Belange wie die Wohnraumversorgung? Dr. Manuel Heide (CDU): Nein, machen wir nicht! [Christopher Lauer (PIRATEN): Wer ist denn „wir“?] Es bleibt festzuhalten, dass das Anliegen des Antrags Anlass zu politischen Reformen auf vielfältigen Ebenen gibt. Der Fall Beermannstraße steht exemplarisch für eine falsche Politik. Das ist wirklich ausdiskutiert, dieses Thema. – Damit ist es einer Gesetzgebung des Landes Berlin nicht zugänglich. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Selbst wenn ich es wollte, hätte ich überhaupt keine Möglichkeit, mit dem Entschädigungsgesetz des Landes Berlin in ein Bundesgesetz wie das Bundesfernstraßengesetz einzugreifen. Ich darf daran erinnern, dass die monatelang leer stehenden Häuser nicht einmal für eine kurzfristige Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt worden sind, obwohl die Träger seinerzeit versichert haben, bei Bedarf kurzfristig wieder ausziehen zu können. Schnelle Hilfe, unbürokratische Lösungen und soziale Politik sind mit dieser Koalition eben nicht zu machen. Das ist das Problem und nicht in erster Linie das Enteignungsrecht. Deshalb haben wir uns im Ausschuss zu dem Antrag enthalten und werden das auch heute tun. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Alexander Spies (PIRATEN)] Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Frau Lompscher! – Für die CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Heide. – Bitte! [Benedikt Lux (GRÜNE): Doch!] [Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Es ist alles ganz einfach: Am besten ist es, Sie wenden sich an Ihre Kollegen von der Bundestagsfraktion: diese können einen Änderungsantrag zum Bundesfernstraßengesetz einbringen. In diesem Änderungsantrag können Sie das fordern, was Sie hier vorliegen haben. Der Weg aber, den Sie hier gewählt haben, ist leider Gottes der völlig falsche, und der wird nicht dadurch richtiger, dass wir noch drei Stunden darüber debattieren. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Christopher Lauer (PIRATEN): Nein, das können wir nicht! Das lässt die Geschäftsordnung nicht zu!] Dr. Manuel Heide (CDU): Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Die Kollegin Spranger hat eigentlich schon ausführlich alles erläutert, was zu erläutern war. Wir haben am 26.1. – also erst im Januar – eine ausführliche Debatte im Ausschuss geführt, in der Herr Gaebler als zuständiger Staatssekretär die relativ komplizierte Rechtsmaterie relativ einfach erläutert hat. Insofern wundert es mich, dass wir uns jetzt wieder über dieses Thema unterhalten und, Herr Moritz, ich muss das einfach so sagen, wieder von falschen Voraussetzungen ausgehen. Vielen Dank, Herr Dr. Heide! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Prieß. – Bitte! [Harald Moritz (GRÜNE): Sie gehen von falschen Voraussetzungen aus!] Wolfram Prieß (PIRATEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Liebe verbliebene Gäste! Wir haben hier ein Dilemma, das in den vorherigen Vorträgen schon deutlich geworden ist. Wir haben einen Antrag auf Änderung des Berliner Enteignungsgesetzes und eine Härtefallregelung. Wir haben gehört, dass das für den Fall, für den das Gesetz herangezogen worden ist – die Woh- Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7905 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Wolfram Prieß) nungen in der Beermannstraße – nicht einschlägig ist; dort hat es Besitzeinweisungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz gegeben. Das führt zu dem Dilemma, dass wir über einen Gesetzesantrag reden, der mit der Überschrift und Begründung eigentlich nicht mehr viel zu tun hat. Das bringt mich dazu, den Gesetzesantrag – denn über den reden und beschließen wir ja, nicht über die Begründung und die Überschrift – zu betrachten und festzustellen, dass eine Härtefallregelung im Enteignungsgesetz durchaus sinnvoll ist. Beispielhaft dafür sind die schon zitierten sieben Bundesländer, in denen sie bereits existiert. Es wurde schon ausgeführt, dass die Härtefallregelung des Enteignungsgesetzes nicht sehr häufig greifen müsse. Eine sinnvolle Regelung ist es aber auf jeden Fall, und zwar für jene, die ihre Wohnung aufgrund eines Enteignungsverfahrens im Zuge eines Bauprojektes verlieren, auch wenn es den Betroffenen in der Beermannstraße nicht mehr hilft. Aus diesem Grund haben wir uns im Ausschuss dazu entschlossen – und werden uns auch heute, so hoffe ich doch, entsprechend entschließen, wenn meine Fraktion mir denn folgt – der Härtefallregelung zuzustimmen. Der Senat hat ausgeführt, dass eine Härtefallregelung für eine Novellierung des Enteignungsgesetzes geprüft wird. Geprüft heißt natürlich noch lange nicht, dass es im Gesetz auch einen Niederschlag findet. Deswegen sollten wir heute den Beschluss fassen, die Regelung in das jetzt noch gültige – das alte – Gesetz einzuarbeiten und zu verankern, damit sie, wenn es zur Novellierung kommt, darin bereits enthalten ist. Dann haben wir diese Arbeit nicht noch mal zu leisten – und wer weiß, wie diese Prüfung ausgeht. Ich vertraue dem Senat da nicht so sehr, dass sie tatsächlich auch positiv ausgeht. Insofern möchte ich Sie bitten, diesen Antrag trotz seiner Überschrift und seiner nicht ganz zutreffenden Begründung zu unterstützen. – Ich bedanke mich! [Beifall bei den PIRATEN] Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Herr Prieß! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Gesetzesantrag Drucksache 17/2448 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Grüne und Piraten bei Enthaltung der Linken die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und CDU. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Die Linke. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Tagesordnungspunkt 7 war Priorität der Piratenfraktion unter Tagesordnungspunkt 4.2. Ich komme nun zu lfd. Nr. 8: Gesetz zur Änderung des Studentenwerksgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft vom 10. Februar 2016 Drucksache 17/2716 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2606 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der sieben Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 7. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zur Gesetzesvorlage Drucksache 17/2606 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit der Änderung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft Drucksache 17/2716 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Damit ist das Gesetz zur Änderung des Studentenwerksgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen. Ich komme zu lfd. Nr. 8 A: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG) Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. Februar 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 17. Februar 2016 Drucksache 17/2727 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2624 Zweite Lesung Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden – und höre auch hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zur Gesetzesvorlage Drucksache 17/2624 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme, der Innenausschuss mit zwei Änderungen, der Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7906 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Vizepräsidentin Anja Schillhaneck) Hauptausschuss mit einer Änderung. Hierzu lasse ich einzeln abstimmen Innenausschuss und Hauptausschuss empfehlen die Änderung zu Artikel 1 Nr. 3, in § 108b Satz 1 Landesbeamtenversorgungsgesetz das Wort „Regelung“ durch „Deckung“ zu ersetzen. Wer dieser Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe eine Stimme im Kreis der Piratenfraktion. Der Innenausschuss schlägt darüber hinaus zu Artikel 1 Nr. 3 vor, in § 108b Satz 1 Landesbeamtenversorgungsgesetz nach dem Wort „Asylbegehrende“ die Wörter „sowie anderer durch die Beschäftigungsstelle festgelegter außergewöhnlicher Belastungssituationen“ einzufügen. Wer dieser weiteren Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Das ist die Linksfraktion. Dann wird dieser Änderung nicht zugestimmt. Wer nun der Gesetzesvorlage Drucksache 17/2624 mit der soeben beschlossenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Damit ist die Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes so beschlossen. Ich komme zu lfd. Nr. 9: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2696 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die Piratenfraktion. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Spies. – Bitte! Alexander Spies (PIRATEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz stammt nicht von uns, sondern aus dem Hause Czaja, und da wäre es ganz gut, wenn der Senator anwesend wäre. Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Er ist im Raum! Alexander Spies (PIRATEN): Okay! – Das Gesetz mit dem schönen Namen „Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“, kurz: PsychKG, ist ein richtiger Mammutentwurf, der seit – ich sage mal – viereinhalb Jahren in der Senatsverwaltung schmort. Es wurde im Koalitionsvertrag beschlossen, dieses Gesetz neu zu fassen, und der Grund dafür ist nun nicht etwa, das Hilfesystem zu verbessern – ich sagte das schon: Das bleibt eben gleich schlecht. Da gäbe es viel Verbesserungsbedarf. Im Gegenteil: Das Gesetz belegt das Hilfesystem noch mit weiteren Aufgaben wie etwa die Ausweitung der Aufgaben der Beschwerde- und Informationsstelle, ohne dass dafür neue Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aber worum geht es eigentlich? Was soll eigentlich geändert werden? – Es geht, um das ganz klar zu sagen, um das Problem der Zwangspsychiatrie und der Zwangsbehandlung. Dazu war klar – nach Änderung der Gesetzeslage 2011 –, dass es in Deutschland derzeit keine belastbaren Zahlen darüber gibt, wie viele Menschen ohne freie und informierte Zustimmung behandelt werden. Das wurde auch von der Monitoringstelle der UN-Behindertenrechtskonvention bemängelt. Insofern ist es notwendig, hier Datenmaterial zu schaffen, um überhaupt zu wissen, von welchem Problem wir reden. Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt Zwangsmaßnahmen nur in sehr eingeschränkter Form. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Um das zu monitoren, ist es sinnvoll, eine Besuchskommission einzurichten, wie in dem Gesetz vorgeschlagen. So weit so gut. Aber warum muss man diese Zwangsmaßnahmen ausweiten, also quasi die Zwangspsychiatrie, die eigentlich seit den Siebzigerjahren zurückgefahren und abgeschafft wurde, explizit wieder einführen, und zwar hart an den Vorgaben des Verfassungsgerichts? Das müsste eine verfassungsrechtliche Prüfung noch zeigen, dass diese tatsächlich eingehalten wurden. Wie ist zu erklären, dass in diesem Gesetz wirklich wesentliche Eingriffe in die Grundrechte der Menschen passieren, wie z. B. der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, da es dem Gesundheitsdienst, also hier dem Sozialpsychiatrischen Dienst, erlaubt werden soll, in eine Wohnung einzudringen, wenn dort ein psychisch kranker Mensch vermutet wird, der einer Zwangsbehandlung bedarf? Es ist generell so, dass die Zwangsbehandlungen den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen. [Zurufe] – Ach, da hinten – er hat sich versteckt. Die Piratenfraktion fordert, dass Menschenrechtsverletzungen in der psychiatrischen Versorgung und der Altenpflege in Berlin aufgeklärt und statistisch erfasst werden. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7907 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Alexander Spies) Die im Gesetzentwurf beschriebene Besuchskommission, die die Psychiatrien kontrolliert, wäre ein Schritt in die richtige Richtung, wenn sie nicht nur einmal im Jahr angekündigt die Psychiatrien besichtigt. Ansonsten wenden wir uns strikt gegen die im Gesetz vorgesehene Ausweitung von Zwangsbehandlungen, die aus unserer Sicht völlig unnötig sind. Im bisherigen Gesetz ist vorgesehen, dass sie nur bei Gefahr im Verzug möglich sein sollen, wenn es um die Abwendung von Gefährdung, Fremdgefährdung, Selbstgefährdung, geht, und dann auch nur, solange sie notwendig ist bzw. bis ein Gericht diese Behandlung weiterhin für eine begrenzte Zeit erlaubt. Solche Vorschriften finden sich leider in diesem Gesetzentwurf nicht. Es muss dringend nachgebessert werden! die Abgrenzung zur UN-Behindertenrechtskonvention und die vorgelagerten Maßnahmen einer möglicherweise nötigen Unterbringung, Medikation oder Behandlung sehr gründlich erörtern muss und wo es auch schwierig sein wird, diese im Gesundheitswesen umzusetzen, weswegen es umso wichtiger ist, die richtigen Instrumente zu haben, gerade in einer Situation, wo leider auf Bundesebene die Ökonomisierung des Gesundheitswesen derzeit noch mehr Einfall in die Psychiatrie zu nehmen droht. Das sind Rahmenbedingungen, die es unter Umständen umso nötiger machen – wenn sich diese Bundesrahmenbedingungen nicht ändern –, sich hier solide noch mehr Zeit bei der Umsetzung dieses Gesetzes zu lassen. Worum es bei dem Gesetz geht, wird auch dadurch ersichtlich, dass der noch im alten Gesetz stehende Satz: Wir haben auch immer deutlich gemacht, dass für uns Autonomie wichtig ist, weswegen wir Besuchskommissionen haben wollten. In unseren Eckpunkten haben wir damals schon gesagt, dass wir unabhängige Besuchskommissionen haben wollen, die in die Institutionen hineingehen können, und zwar auch unangemeldet und nicht nur notfalls unangemeldet, um zu prüfen, ob alles regelgerecht stattfindet, und um auch Gesprächsangebote mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu haben, deren Freiheitsrechte hier teilweise ein wenig eingeschränkt sind. Die Hilfen werden nur geleistet, wenn sie freiwillig angenommen werden. gestrichen wurde. Zudem ist zu bemängeln, dass uns dieser Entwurf trotz der langen Zeit, die dieses Gesetz nun schon bei der Senatsverwaltung schmort, jetzt in einem verkürzten Mitzeichnungsverfahren, ohne Berücksichtigung der Betroffenenvertretungen und Angehörigenvertretungen zugeleitet wurde. Wir werden hierzu umfangreiche Änderungsanträge einbringen und hoffen, dass wir in den Ausschüssen noch einmal deutlich machen können, dass das, was der Senat hier vorhat, so nicht geht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei den PIRATEN] Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Herr Spies! – Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort der Herr Abgeordnete Isenberg. – Bitte! Thomas Isenberg (SPD): Der Gesundheitssenator ist im Raum? – Ach, ja! Gut! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebes Präsidium! Ich möchte betonen, dass diesem Gesetz, das wir hier erstmalig beraten und das wir sicherlich in mehreren Sitzungen des Gesundheitsausschusses, des Verbraucherschutzausschusses und des Hauptausschusses weiter beraten werden müssen, eine fachlich solide Beratungszeit gebührt. Es gibt keine Notwendigkeit, hierbei zu Schnellschüssen zu kommen, insbesondere deshalb, weil die Eckpunkte, die dieses Gesetz vorbereitet haben, schon zum Ende der letzten Legislaturperiode im Ausschuss und auch im Parlament diskutiert worden sind. Seitens der SPD-Fraktion haben wir damals deutlich gemacht, dass es uns sehr wichtig ist, die informierte Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zu fördern – auch in Lebenslagen und Situationen, wo sie temporär gegenüber anderen oder sich selbst schutzbedürftig sind, und auch in Situationen, wo man durchaus [Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)] Wir wollen, dass die Besuchskommission nicht nur von der Exekutive eingesetzt wird – unter Konsultation eines Psychiatriebeirates, der im Übrigen zweimal im Jahr tagen soll, Herr Czaja, und der, ich glaube, einmal in zwei Jahren getagt hat. Da gibt es noch massiven Optimierungsbedarf, die Anliegen des Beirates und der Mitglieder auch aufzunehmen. Wir wollen nicht nur, dass dieser eingesetzt wird, sondern dass die Rechenschaftspflicht beim Parlament liegt, uns gegenüber berichtet wird, was dort festgestellt worden ist, und auch wir die Besuchskommission mit einsetzen können und die Entscheidungen legitimieren, die die Verwaltung unter Umständen vorbereitet. Natürlich kann es nicht sein, dass die sozialpsychiatrischen Dienste, die eigentlich Hilfe leisten sollen, in einen Gewissenskonflikt kommen und letztendlich dann vielleicht genötigt sind, in die Wohnungen einzubrechen – sage ich mal. Das ist eine Rollenverquickung, die so nicht geht. Auch darauf hat der Rat der Bürgermeister schon sehr ausführlich hingewiesen. Wir sehen hier Reformbedarf, aber wir sehen überhaupt keine Notwendigkeit zur Eile. Wir wollen das fachlich sondieren und besprechen, und unter Umständen werden wir das Thema zu Beginn der nächsten Legislaturperiode erneut aufrufen müssen, sofern wir nicht doch noch einen Konsens auf breiter Ebene – und das ist kein parteipolitisches Thema, das sind Gewissensthemen – erreichen sollten. – Herzlichen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7908 Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Herr Isenberg! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Behrendt. – Bitte! Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 täglichen Spaziergang unter freiem Himmel. Das erfordert an der einen oder anderen Stelle eine bauliche Umgestaltung. Aber das, was wir Strafgefangenen gewähren, sollten wir kranken Menschen nicht vorenthalten. [Beifall bei den GRÜNEN] Dirk Behrendt (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Isenberg! Das war ja eine halbe Oppositionsrede. Herzlich willkommen! [Alexander Spies (PIRATEN): Wenig Applaus!] Dass Sie das Projekt von Herrn Czaja schon wieder aufkündigen wollen und auf die nächste Legislaturperiode verweisen, zeigt ja auch, dass der Haussegen in dieser Koalition noch nicht wieder so ganz im Lot ist. Das ist mein Eindruck. Wir sind gespannt, wie die Beratung dieses Gesetzes hier weitergeht. Zur Sache: Das Bundesverfassungsgericht – das ist angesprochen worden – hat das deutsche System der Zwangsbehandlung bei Freiheitsentziehung gründlich durcheinandergewirbelt. Der Bundesgesetzgeber hat durch eine Anpassung der betreuungsrechtlichen Vorschriften im BGB darauf reagiert, und nun will der Berliner Senat die Zwangsbehandlung bei Freiheitsentziehung auch für das Land Berlin regeln. Ob der absolute Ausnahmecharakter einer solchen Behandlung im Entwurf hinreichend zum Ausdruck kommt, werden wir bei den anstehenden Beratungen zu erörtern haben. Schließlich sind in der Konsequenz aus den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention vor allem ambulante und am Patienten orientierte Strukturen gefordert, und wir Grünen wollen nicht, dass weiterhin nach dem Motto: Wenn keine andere Form der Behandlung möglich ist, dann muss der Betroffene halt in die Psychiatrie! – verfahren wird. Wir wollen lieber die Psychiatrie auf der Grundlage der Freiwilligkeit weiterentwickeln, denn Selbstbestimmung auch von kranken Menschen muss ermöglicht und befördert werden. [Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN] Herr Isenberg hat es schon angesprochen: Besonders problematisch sind die Betretensregelungen für die Wohnungen der Betroffenen. Stichwort: Der sozialpsychiatrische Dienst macht in Zukunft auch Hausbesuche. – Es hat uns bisher noch nicht überzeugt, dass das nötig ist. Das ist nicht nur ein erheblicher Autonomieverlust, sondern gerade bei Personen mit Verfolgungsvorstellungen werden durch solche Regelungen mehr Probleme geschaffen als gelöst. [Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN] Wir wollen im Gesetz auch eine zeitliche Begrenzung der Fixierung. Es kann nicht sein, dass Menschen über mehrere Tage oder gar Wochen in der Psychiatrie fixiert werden und damit sehr tiefgreifend in ihre Rechte eingegriffen wird. Wir wollen für Psychiatriepatienten, wie es das bei Strafgefangenen auch gibt, das Recht auf einen Des Weiteren wollen wir – das kommt unseres Erachtens im Gesetz zu wenig zum Ausdruck – die autonomieschützenden Patientenverfügungen stärken. Wir wollen in das Gesetz ausdrücklich aufnehmen, dass sie zu berücksichtigen sind, dass darüber breit aufzuklären ist, dass diese zu erfragen sind und dann auch Beachtung finden. Wir können uns auch weitergehende Verfahrensrechte der Betroffenen vorstellen. Da ist im alten PsychKG das eine oder andere drin gewesen, was jetzt weggefallen ist – Informationsrechte von Angehörigen, Konsultationspflichten gegenüber Rechtsanwälten. Da werden wir noch mal genau gucken und das in den Ausschüssen vorschlagen. Wir wollen vor allem auch die Dokumentationspflichten gerade bei der Zwangsbehandlung noch detaillierter geregelt wissen. Wir müssen auch darüber reden, dass wir hier eine Diskrepanz haben. Auch in anderen Bereichen, wo die Freiheit entzogen wird, haben wir eine Diskrepanz zwischen dem Gesetzestext und der zum Teil recht trüben Praxis. Deswegen begrüßen wir außerordentlich die konkreten Regelungen zur Besuchskommission. Das ist von der Wortwahl ein bisschen zurückhaltend, in der Sache geht es ja um Kontrolle – Kontrollkommission für die stationäre Psychiatrie. Das ist genau das Richtige, denn die Betroffenen selbst können ja nicht darüber berichten. Sie sind häufig bis Oberkante Unterlippe voll mit Psychopharmaka. Wer das mal erlebt hat, weiß, dass es da mit Gesprächen nicht so weit her ist, und sie können auch im Nachhinein nicht schildern, was ihnen passiert ist. Deswegen sind die unabhängigen Besuchskommissionen hier richtig. Wir sollten auch die gesamte Diskussion über psychische Erkrankungen richtig einordnen. Das ist immerhin ein Umstand, der ungefähr einem Drittel der bundesrepublikanischen Bevölkerung widerfährt, wie wir wissen, und das ist auch kein ganz kleiner Umstand, denn die Zwangsbehandlung in Berlin im Jahr 2011 machte rund 1 800 Fälle aus. Das ist also schon eine relevante Größe, und wir sollten darüber ins Gespräch kommen, weshalb es häufig mit dem vorstationären Bereich nicht wirklich funktioniert. Wir brauchen mehr niedrigschwellige Hilfsangebote im vorstationären Bereich. Zuletzt hat der Fall Mollath in Bayern ja gezeigt, dass die geschlossene Psychiatrie einer der sensibelsten Bereiche des bundesrepublikanischen Rechtsstaats ist. Dem wollen wir auch mit der Debatte über dieses Gesetz Rechnung tragen. Ich bin gespannt, wie das in den Ausschüssen weitergeht. – Ich danke Ihnen. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7909 [Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN – Beifall von Katrin Möller (LINKE)] Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Ich eröffne die erste Lesung. Auch hier ist eine Beratung nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Den gibt es nicht. Dann verfahren wir so. Vielen Dank! – Es gibt keine Wortmeldung aus der Fraktion der CDU. Ich komme damit zum [Philipp Magalski (PIRATEN): Was? Keine Meinung? Das ist ja seltsam! – Weitere Zurufe] Dann spricht jetzt also für die Linksfraktion der Abgeordnete Herr Dr. Albers. – Bitte! lfd. Nr. 12: Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2712 Erste Lesung Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Vielen Dank! – Meine Damen, meine Herren! Ich glaube, es ist alles gesagt. Die Probleme sind benannt, und ich muss das jetzt nicht auch noch tun. Den Rest machen wir im Ausschuss. – Danke! [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN] Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Herr Dr. Albers! – Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht vor. Es wird die Überweisung der Vorlage federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, an den Ausschuss für Verfassungsund Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung sowie an den Hauptausschuss empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich komme nun zu lfd. Nr. 10: Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2697 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Hauptausschuss empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Den gibt es nicht. Dann verfahren wir so. Ich komme zu lfd. Nr. 11: Gesetz zur Neuregelung des Spielbankenrechts Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2711 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die Fraktion die Linke. Das Wort hat Frau Abgeordnete Lompscher. – Bitte schön! Katrin Lompscher (LINKE): Frau Präsidentin! Bevor ich beginne, würde ich es begrüßen, wenn wenigstens ein Vertreter der Leitung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt anwesend wäre. Ist es möglich, dass ich so lange warte? Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Es wird um die Zitierung des zuständigen Senators gebeten. Er ist auf dem Weg hierher. Wir unterbrechen so lange. [Dr. Manuel Heide (CDU): Wir können gleich einen Hammelsprung machen! – Elke Breitenbach (LINKE): Wenn alle so beschäftigt sind, gehen wir doch nach Hause!] Der Herr Senator ist da! – Frau Lompscher, Sie haben das Wort. – Bitte! Katrin Lompscher (LINKE): Ich gebe dem Senator auch noch die Chance, seinen Platz zu erreichen. Ich hatte einen kürzeren Weg. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein kurzer Rückblick! Wir reden über das Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Dieses Gesetz kam seinerzeit spät, zu spät. [Katrin Vogel (CDU): Sie hatten zehn Jahre Zeit gehabt!] Es kam erst zu einem Zeitpunkt, als bereits rund 23 000 Wohnungen zu Feriendomizilen umgewandelt waren. Von rund 6 300 wissen wir es genau, weil sie gemeldet worden sind. Die übrigen finden sich in diversen Internetportalen und summieren sich zu dieser sehr stolzen Zahl. Der Senat spielte das Problem lange herunter. Es gibt zudem kein überzeugendes Vorgehen gegen Leerstand und Abriss von Wohnraum, was auch Zweckentfremdung ist; es gibt nicht einmal ein Monitoring. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7910 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Katrin Lompscher) Bis heute weigert sich der Senat, dieses Potenzial für die Unterbringung von Flüchtlingen auch nur in Erwägung zu ziehen, oder, wie wir heute gelernt haben, zahlt sogar überhöhte Preise für illegale Ferienwohnungen. Ich erinnere an unseren jüngsten Antrag, in dem wir entsprechende Vorschläge für Verhandlungen machen. Das Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum enthält eine von uns seinerzeit kritisierte großzügige Übergangsfrist für gemeldete Ferienwohnungen von zwei Jahren, die nun im Mai ausläuft. Zudem gibt es eine sogenannte Genehmigungsfiktion, nach der eine Zweckentfremdung als genehmigt gilt, wenn die Behörde nicht in angemessener Frist entscheidet. Angesichts der Personalnot der Bezirke war diese immerhin für zwei Jahre ausgesetzt. Jetzt ist dem Senat offenbar klar geworden, dass es mit der ab Mai theoretisch eintretenden Genehmigungsfiktion nichts werden wird, weil sich die Lage in den Bezirken kaum entspannt hat und eine Vielzahl von Anträgen zu erwarten ist. Der Senat spricht in der Vorlage sogar von einer Flut und schiebt die Genehmigungsfiktion um weitere Jahre hinaus. Wir sind dafür, sie abzuschaffen. Das würde die Dinge erleichtern. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)] Den Änderungsantrag der Opposition zum Gesetz haben SPD und CDU damals natürlich abgelehnt. Nur ein kleines bisschen davon findet sich in der Senatsvorlage, das meiste bedauerlicherweise nicht. Neu ist die Datenerhebung bei Internetvermietungsportalen. Es gab bei der Auslegung des Gesetzes bisher Kontroversen darüber, ob dieses bereits zulässig war oder nicht. Deshalb ist die Klarstellung auch unsererseits zu begrüßen. Ein großer Wurf ist das neue Gesetz nicht. Es ist nicht nur im übertragenen Sinn eine dünne Vorlage. Monate, bei Modernisierung auch länger, genehmigungsfrei. Wir fordern eine Reduzierung auf drei Monate. Ebenfalls sollte die Koalition nachdenken, ob nicht angesichts der vielen Menschen, denen dringend auch durch kürzere Anmietung von Wohnraum geholfen werden kann, Zwischenvermietungen grundsätzlich für zumutbar zu erklären sind. Wir denken an besondere Bedarfsgruppen wie von Obdachlosigkeit Bedrohte und geflüchtete Menschen. Leerstand etwa für eine umfassende Modernisierung kann so bis zum endgültigen Baubeginn zwischengenutzt werden. Dafür ist eine weitere Änderung sinnvoll. Wenn nämlich der Verfügungsberechtigte der Aufforderung zur Beseitigung von Zweckentfremdung nicht nachkommt, kann das Bezirksamt einen Treuhänder einsetzen, schlagen wir vor. Der Wohnraum würde dann anschließend bevorzugt für Personen mit besonderem Wohnbedarf bereitgestellt. Der Abriss ist ebenfalls eine Zweckentfremdung und in der Praxis ein riesiges Problem. Preisgünstiger Wohnraum wird durch hochpreisige Miet- und Eigentumswohnungen ersetzt. Wir haben eine Menge Fälle in der Stadt, die ich hier nicht aufzählen will. Das kürzlich zur Uhlandstraße ergangene Urteil macht deutlich, dass hier nur eine gesetzliche Klarstellung hilft. Der Wille des Gesetzgebers nach adäquatem Ersatz muss deutlich zum Ausdruck kommen. Ersatzwohnraum muss eben nicht nur der Sache nach als Wohnersatz gelten, sondern muss auch nach Art und Ausstellung einen adäquaten Ersatz darstellen, sonst darf er als Ersatzwohnraum nicht anerkannt werden. [Beifall bei der LINKEN– Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)] Hier kann und muss die Koalition in der parlamentarischen Beratung nachbessern. Das werden wir gern unterstützen. – Vielen Dank [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)] [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)] Wir werden daher erneut einen Änderungsantrag stellen, sicherlich wieder gemeinsam in der Opposition. Wir haben seinerzeit schon vorgeschlagen, die Genehmigungsfiktion zu streichen. Das werden wir dieses Mal auch tun. Das Thema Zweitwohnung übrigens ist im Rahmen der Novelle zwar redaktionell behandelt worden – wobei klar ist, dass es auch Menschen gibt, die Zweitwohnungen benötigen, aber das dürften die wenigsten sein –, es ist aber zu vermuten, dass Zweitwohnungen ähnlich wie Ferienwohnungen ein größeres Berliner Phänomen darstellen, welches wir uns genauer anschauen sollten, nicht nur durch höhere Besteuerung, sondern möglicherweise auch durch gesetzliche Regelungen. Wir brauchen hier in jedem Fall eine neue Herangehensweise. Weitere wichtige Regelungen fehlen in der Novelle des Senats. Der Leerstand von Wohnraum ist weiter sechs Vizepräsidentin Anja Schillhaneck: Vielen Dank, Frau Lompscher! – Für die SPD-Fraktion hat nunmehr das Wort Frau Abgeordnete Spranger. – Bitte! Iris Spranger (SPD): Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Die Gewährleistung einer ausreichenden Wohnungsversorgung in Berlin ist eine zentrale Aufgabe unserer Wohnungspolitik. Der Zuzug nach Berlin ist weiterhin sehr hoch. Deshalb treiben wir einerseits mit hoher Energie die Wohnungssanierung und den Wohnungsneubau voran. Andererseits muss aber im Sinne der oben genannten Sicherstellung von Wohnraum auch eine zweckfremde Nutzung von Wohnraum unterbunden werden. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7911 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Iris Spranger) Daher haben wir bereits im Jahr 2013 das Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschlossen. In der praktischen Anwendung des Gesetzes haben sich einige Defizite aufgetan, die nun mit der Novellierung beseitigt werden sollen. Neben einigen redaktionellen Änderungen – Frau Lompscher hat sie schon angeführt –, die zu mehr sprachlicher und inhaltlicher Klarheit führen werden, möchte ich auf zwei wesentliche Änderungen eingehen. Zum 30. April dieses Jahres läuft die Übergangsfrist für Ferienwohnungen aus. Es ist zu erwarten, dass im Frühjahr 2016 eine Antragsflut – auch noch mal von mir genauso formuliert – von Zweckentfremdungsanträgen für Ferienwohnungen bei den Bezirken eingehen wird, die diese in der erforderlichen Zeit nicht abschließend bearbeiten können. Wenn aber die Anträge nicht rechtzeitig – Sie wissen, es geht um 14 Wochen – beschieden werden können, gelten sie dadurch grundsätzlich als genehmigt. Auch ich sage das Stichwort „Genehmigungsfiktion“. Dies widerspricht ganz klar, auch von hier vorne noch mal gesagt, in eklatanter Weise der Intention des Gesetzes. [Beifall von Monika Thamm (CDU)] Daher soll das Inkrafttreten der Regelung zur sogenannten Genehmigungsfiktion um zwei Jahre verschoben werden. [Beifall von Monika Thamm (CDU)] Wie wir alle wissen, zeigen nicht alle Anbieter ihre Ferienwohnungen – das ist jetzt der zweite Punkt – gegenüber den Behörden an. Die Zahl hat Frau Lompscher schon genannt. Die Recherchen für die zuständigen Behörden gestalten sich durchaus schwierig und stoßen bislang in Berlin auch an rechtliche Grenzen. Mit dem Änderungsgesetz soll nun eine weitere Eingriffsmöglichkeit bei den behördlichen Ermittlungen von Zweckentfremdungsverfahren im Bereich der Telemedien geschaffen werden. Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits in Hamburg. Diese wurde auch schon gerichtlich bestätigt. Der Rat der Bürgermeister hat der Vorlage zugestimmt. Es ist uns selbstverständlich auch wichtig, dass durch die Neuregelung auch noch mehr Personal in die Bezirke gehen muss und gehen wird. Die Gespräche dazu werden bereits mit den Bezirken geführt. Ich denke, die Novellierung sollte in diesem Hause fraktionsübergreifend Zustimmung erfahren, und schlage vor, dass wir die Weiterberatung, so wie Frau Lompscher schon gesagt hat, im Fachausschuss vornehmen werden. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU] Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jetzt Frau Schmidberger! Katrin Schmidberger (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Spranger! Wir müssen leider heute mal feststellen, dass wir in den letzten drei Jahren ziemlich viel Zeit vergeudet haben. Nicht nur, dass das Gesetz erst 2013 kam – ich muss leider trotzdem noch mal darauf aufmerksam machen, dass viele Bezirke, gerade die Innenstadtbezirke, bereits 2008 Alarm geschlagen haben, dass Wohnraum zweckentfremdet wird –, sondern auch die Nachbesserung, die Sie heute hier ankündigen bzw. eingereicht haben, wird nicht dafür sorgen, dass wir die Probleme innerhalb des Gesetzes auch wirklich lösen werden. Es reicht schon, dass Sie sozusagen selbst ein Gesetz aufgelegt haben, wo Sie jetzt feststellen, dass Sie da Fehler gemacht haben und es eklatante Probleme gibt. Das ist auch okay. Aber wenn wir jetzt schon an das Gesetz herangehen und Nachbesserungen anstellen, dann müssen wir uns doch die Frage stellen: Wird das Gesetz danach auch wirklich umgesetzt, und wird es danach auch wirklich funktionieren, sodass zweckentfremdeter Wohnraum wieder Wohnraum wird? [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Und da muss ich leider sagen: Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum Sie sich hier selbst feiern – wir hatten vorhin eine RBB-Runde dazu –, das Gesetz wird auch jetzt nicht funktionieren. Ich kann Ihnen auch erklären, warum. Das Gesetz ist weiter in der Vollzugskrise, weil die Ferienwohnungen oft nicht aufgespürt werden können, die Anträge oft nicht bearbeitet werden können, die Wohnungen oft nicht kontrolliert werden. Es gibt auch sehr viele Eigentümerinnen und Eigentümer, die dann klagen. Ein Bezirk muss dann erst mal ein, zwei Jahre damit leben, dass ein illegales Geschäft weiterbetrieben wird, während das Personal sich um die anderen 5 000 Anträge kümmert. So haben wir leider keinen Wohnraum gewonnen, sondern es wird weiterhin eine Ferienwohnung sein. Wir rennen der Entwicklung immer noch hinterher. Da verstehe ich nicht, dass Sie es nicht endlich mal einsehen, dass nicht nur ein paar befristete neue Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bezirke notwendig sind, die jetzt wieder in Ein-, Zweijahresverfahren eingestellt werden müssen, sondern dass man jetzt langfristig Stellen braucht, die sich nicht nur um Ferienwohnungen kümmern, sondern um spekulativen Leerstand und um Abriss, die wirklich effektiv kontrollieren können, sodass das Gesetz auch wirklich funktionieren kann und wir Wohnraum effektiv schützen können. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)] Bitte verstehen Sie endlich: Gute Wohnungspolitik geht nur mit starken Bezirken. Wir müssen uns darum kümmern, auch mal den Bezirken zuzuhören, was sie überhaupt brauchen, um ein Gesetz umzusetzen. Da können Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7912 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Katrin Schmidberger) wir uns hier alle wunderschön Gedanken machen, aber wenn die Bezirke da draußen in der Stadt mit diesem Gesetz nicht arbeiten können, dann müssen wir doch mal einsehen, dass wir da Fehler gemacht haben. Und dann, finde ich, muss man sich das Gesetz noch mal ganz genau angucken und auch weitere Nachbesserungen vornehmen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)] Es ist doch absurd, dass es in einer Stadt wie Berlin möglich ist, Abriss durchzubekommen, auch gerichtlich, auch wenn ein Bezirk ihn gerne unterbinden möchte, und dabei bezahlbarer Wohnraum verlorengeht, während der Ersatzwohnraum aus teuren Eigentumswohnungen besteht. Dass Sie mit dieser Situation weiter leben können und diese Ungenauigkeit im Gesetz nicht endlich klarstellen und verbessern, kann ich nicht nachvollziehen. So werden wir weiterhin zugucken müssen, dass die Bezirke immer mehr vor Gericht scheitern, wenn sie den Abriss von preiswerten Mietwohnungen verhindern wollen. Das kann es doch nicht sein! Ich gebe Ihnen noch ein Beispiel. Es gibt Hauseigentümer, die mit illegalen Zweckentfremdungen über 1 Million Euro pro Jahr verdienen. [Philipp Magalski (PIRATEN): Steuern!] Was passiert dann? – Dann schickt das Bezirksamt eine Mahnung raus. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit maximal 50 000 Euro bestraft. Das zahlt dieser Eigentümer aus der Portokasse. Der lacht sich doch tot über uns! Das kann doch nicht der Sinn dieses Gesetzes sein! Die Strafe muss doch auch in Relation zum entstandenen Schaden und zum Verlust von preiswertem Wohnraum stehen! [Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN] Also auch wir fordern einige Nachbesserungen. Ich will nur ein paar aufzählen: Neben mehr Personal und endlich auch einem Leerstandskataster, das auch kontrolliert wird, brauchen wir endlich auch die genaue Definition von Ersatzwohnraum. Wir brauchen auch ein Treuhändermodell. Es gibt in dieser Stadt Häuser, die stehen seit ein, zwei Jahren leer. Der Eigentümer sitzt irgendwo in Luxemburg. Der Bezirk schreibt den Eigentümer an, kann aber nicht mehr machen. Die Bezirke selbst haben kein Personal, um sich um dieses Haus zu kümmern. Da geht ganz wertvoller Mietwohnungsraum verloren. Deswegen brauchen wir endlich dieses Treuhändermodell für Berlin. Wir brauchen leider auch höhere Geldstrafen, das habe ich gerade schon erklärt. Ansonsten läuft die Drohkulisse ins Leere. Ich befürchte, wir werden in ein, zwei Jahren wieder hier stehen und das Gesetz wieder nachbessern müssen. Bis dahin haben wir noch mehr Zeit vergeudet, und es werden noch viel mehr Wohnungen zweckentfremdet werden, und es wird noch mehr preiswerter Wohnraum abgerissen werden. Und dabei brauchen wir doch so dringend jede einzelne Wohnung hier in Berlin. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN] Präsident Ralf Wieland: Danke schön! – Für die CDU-Fraktion der Kollege Brauner! Matthias Brauner (CDU): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Zweckentfremdung – die Kollegin Spranger hat es vorhin so schön gesagt – ist auch ein Teil unseres Gesetzgebungsvorhabens, das wir im Rahmen unserer Wohnungsbaupolitik machen. Wir haben einen Dreiklang aus Förderung, Neubau, Ermöglichung von Wohnungsneubau und auch Regulierung. Das Thema Zweckentfremdung, das wir im Rahmen dessen auch umgesetzt haben – und sehr zügig umgesetzt haben –, gehört in den Bereich Regulierung. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Wenn man sich die Zahlen an der Stelle ansieht, dann haben wir jetzt etwas, was wir vor vielen Jahren eben nicht hatten. Wir wissen relativ genau, wie viele rechtlich zulässige Ferienwohnungen es maximal gibt, nämlich derzeit legal 6 305 Ferienwohnungen. [Katrin Schmidberger (GRÜNE): Können Sie das garantieren?] Das konzentriert sich auf ganze vier Bezirke. Das ist das, was gemeldet ist. Wir haben ja ein Ausschlussverfahren. Ich glaube, das ist schon mal eine ganz gute Grundlage. Alle anderen bewegen sich in der Illegalität. Bisher sind wir mit dem Gesetz komplett erfolgreich. [Katrin Schmidberger (GRÜNE): In welchem Berlin leben Sie eigentlich?] Ich darf daran erinnern – das ist ähnlich wie mit dem Spielhallengesetz –: Wir sind hier im juristischen Neuland. Wohnen ist gleich Wohnen, da haben wir schon höchstrichterliche Rechtsprechung gehabt, auch für den Bereich Ferienwohnungen. Es war relativ schwierig, überhaupt den Tatbestand zu fassen. Wir sind hiermit bisher erfolgreich. Wir haben eine klare Registrierung. Wir haben einen strukturierten Markt. Die Bezirke wollten unbedingt separat umsetzen. Es trifft, wenn man auf die Zahlen achtet, eigentlich im Wesentlichen vier Bezirke, in denen mit Abstand die meisten Ferienwohnungen sind, bei allen anderen ist es eine Randerscheinung. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7913 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Matthias Brauner) [Katrin Schmidberger (GRÜNE): Sogar ein CDU-Baustadtrat!] All diese Daten haben wir in letzter Zeit gewonnen. Auf der Basis haben wir die Justierung hier vorgenommen. Die Kollegin Spranger hat nicht von Mängeln gesprochen, sondern wir haben hier justiert. Das Gesetz ist überaus erfolgreich. [Aha! und Lachen von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] – Ja, wir haben eine klare statistische Grundlage. Wir gehen mittlerweile in einzelnen Bezirken gegen Leerstand vor. All das war vorher nicht möglich, weil wir keine Rechtsbasis hatten. Ich glaube, dieser Teil der Regulierung hat auch dazu beigetragen, dass sehr genau überlegt wird, ob sich in dem Geschäft etwas tut. Wir sehen ja, dass das eine oder andere Verfahren im Markt hier auf dem Weg ist. Insofern haben wir jetzt geschaut, wo wir nachbessern können. Das sind klarstellende Formulierungen. Das ist das eine. Das andere ist das Thema Auskunft. Und das Dritte ist leider das Thema Datenschutz. Da mussten wir reparieren, wobei ich ein bisschen – schön formuliert – die Hände in unserer Unschuld wasche. Wir hatten das letzte Mal mit dem Datenschutzbeauftragten die Formulierung im Gesetz abgestimmt. Er stand danach nicht mehr zu seinem Wort. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Wir haben eine neue Formulierung. Ich hoffe, die ermöglicht jetzt das, was wir hier gemeinsam wollen, sprich schnellen Zugriff für die Bezirke. Frau Schmidberger! Sie nannten das Thema Treuhänder. Das hatten wir in Berlin schon einmal. Kein einziger Bezirk hat die Treuhänderlösung genutzt, weil sie juristisch zu schwierig ist. [Katrin Schmidberger (GRÜNE): Es geht ja nur um eine Drohkulisse!] Wir haben umfangreiche Auskunftsrechte, wir haben umfangreiche Möglichkeiten, an den Eigentümer heranzutreten. Im Übrigen haben wir auch hier – das haben wir jetzt nicht verschärft, weil die Strafen hier ebenfalls sehr umfangreich sind – hohe Ordnungswidrigkeitsentgelte. Wir hatten vorhin schon einmal ein Gesetz, wo wir das sehr hoch angesetzt haben. Hier ist es so, bisher haben wir keinen Bedarf, darüber hinauszugehen, weil es ja pro Vermietungsfall 50 000 Euro beträgt. Ich glaube, das ist eine nicht unerhebliche Strafsumme. Kurz und gut, wir justieren hier bei einem Gesetz nach, wo wir eine zweijährige Übergangszeit hatten, übrigens deutlich kürzer als beim Spielhallengesetz. Insofern sind wir für uns in der Situation, dass wir zum Ende der Legislaturperiode sagen: Wir haben ein Instrument geschaffen, wir verfeinern und verbessern das Instrument, wir unterstützen die Bezirke deutlich. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in der Angelegenheit umfangreiche Handreichungen, Coachings, Gespräche mit allen Bezirken durchgeführt. Ich kann nur sagen, ich glaube, das ist ein sehr erfolgreiches Regulierungsinstrument, wo wir jetzt in die entscheidende Phase gehen, wo der Bestandsschutz jetzt ausläuft. Dafür haben wir das Gesetz noch einmal nachjustiert. Ich glaube, hier heißt es: nicht meckern, sondern einfach mal anerkennen, dass wir die Dinge vernünftig gelöst haben. Insofern gehe ich davon aus, dass wir auch dieses Gesetz zügig und konstruktiv im Ausschuss beraten. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD] Präsident Ralf Wieland: Danke schön! – Für die Piratenfraktion hat jetzt der Kollege Prieß das Wort. Wolfram Prieß (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz hat, wir haben es jetzt schon gehört, eine lange Geschichte, die sich durch die ganze Legislaturperiode zieht. Man muss dazu sagen, eingedenk der Diskussion von vorhin, es ist fast ein gleiches Wortungetüm wie das Mindestabstandsumsetzungsgesetz, aber das nur am Rande. Nach zwei Jahren Zweckentfremdungsverbotsgesetz sieht man nun langsam ein, dass man mit dem Gesetzesentwurf damals einfach Käse gemacht hat [Katrin Schmidberger (GRÜNE): Wäre schön, wenn es Käse wäre!] und es nicht so richtig funktioniert. Wir haben es ja damals mit dem gemeinsamen Oppositionsänderungsantrag schon angedeutet. In der Diskussion haben wir schon darauf hingewiesen, dass z. B. diese Genehmigungsfiktion ein Problem darstellt, sobald die Anträge bearbeitet werden müssen. Damals wurde das in der Diskussion alles noch weggedrückt. Es wurde gesagt, das ist alles kein Problem. Wir stellen dann neue Leute ein, dann werden wir das auch lösen. Aber wir haben nichts davon gesehen. Es funktioniert einfach nicht. Wir sehen es hier. Die Änderungsanträge der Opposition von damals müssen jetzt in das Gesetz eingebracht werden, wenn auch in etwas anderer Form und leider nicht vollständig, aber das können wir in der Ausschussdiskussion noch erledigen. Die Genehmigungsfiktion schafft die Möglichkeit, dass Antragsteller, die eine Zweckentfremdung ihres Gebäudes vorhaben, die Verwaltung gezielt überlasten, indem sie einfach gleichzeitig sehr viele Anträge stellen und es dadurch der Verwaltung unmöglich machen, innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Genehmigung oder einen Widerspruch zu der Genehmigung zu erteilen. Das Problem bleibt aber bestehen, wenn die Genehmigungsfiktion Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7914 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Wolfram Prieß) im Gesetz so stehen bleibt. Es ist dann zwar nicht mehr diese Häufung von über 6 000 Anträgen da, die jetzt vorliegt und voll erwartbar war, aber es besteht auch dann noch die Möglichkeit, Zweckentfremdungsanträge in großer Zahl zu stellen und dadurch die Verwaltung zu überlasten. Die Verwaltung kann das nicht abfangen. Ich prophezeie, wenn es so wie im Änderungsantrag vorgeschlagen im Gesetz stehen soll, dann redet man in zwei Jahren wieder darüber. Ein weiteres Problem mit dem Gesetz: Es greift nicht so richtig. Herr Brauner hat es ja angedeutet. Wir haben 6 300 angemeldete Ferienwohnungen. Die meisten Ferienwohnungen sind einfach in den illegalen Sektor abgewandert und werden illegal betrieben. Die Betreiber nutzen die Gelegenheit, dass die Verwaltung gar nicht hinterherkommt, diese illegalen Angebote aufzuspüren. An einem kleinen Schräubchen dreht man jetzt, indem man die Onlineanbieter dazu verpflichten will, ihre Anbieter aufzudecken. Aber es gibt ja schon jetzt Ausweichstrategien dieser Onlineanbieter, dass sie ihre Anbieter verschleiern. Das zeigt wieder das, was ich auch schon damals in der Debatte zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz gesagt habe: Es ist ein stumpfes Schwert und schafft nicht das, was es schaffen soll. Es gibt auch noch weiteren Änderungsbedarf. Frau Lompscher und Frau Schmidberger haben es schon angesprochen, z. B. die Regelung mit dem Ersatzwohnraum, die vollkommen unzureichend im Gesetz geregelt ist und im Falle des Abrisses dann einfach Luxuswohnraum schafft, der das Problem nicht löst. Es gibt noch das weitere Problem mit dem spekulativen Leerstand. Auch dieses sind wir in dem jetzigen Zweckentfremdungsverbotsgesetz kaum angegangen. Auch das müssen wir bei der Nachbesserung noch anbringen. Das werden wir in der Ausschussdiskussion machen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 13: Drittes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2713 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die Piratenfraktion. Herr Kollege Prieß! Sie dürfen gleich noch einmal. – Bitte schön! Wolfram Prieß (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Bauordnung: Das ist jetzt ein sehr technisches Thema. Die Anpassung an die überarbeitete Musterbauordnung von 2012 ist eine sinnvolle Angelegenheit. Auch die Angleichung der Bauordnungen von Berlin und Brandenburg ist eine sehr sinnvolle Sache. Das unterstützen wir. Das ist nicht das große Politikum, um das es hier geht. Über die Details können wir dann in der Ausschussdiskussion im Einzelnen reden. Aber wir haben ein wichtiges Kernanliegen, das wir in der Bauordnung von Berlin gern unterbringen würden und das vielleicht auch über die Zielsetzung der Musterbauordnung etwas hinausgehen würde. Aber das ist ja auch schon jetzt der Fall. Ein wichtiges Thema ist für uns vor allem die Inklusion, und zwar die Herstellung von barrierefreien Wohnungen für Leute, die entweder durch Behinderung oder auch durch Alterserscheinungen nicht mehr in der Lage sind, die Wohnungen so zu benutzen, wie sie vor vielen Jahren einmal erstellt worden sind. Das ist uns ein Anliegen. Das ist auch bundesweit ein Problem, da durch das Generationenproblem immer mehr alte Menschen auch in Häusern leben, die für sie eigentlich nicht mehr so recht geeignet sind. Wir müssen dieses Problem auch in der Bauordnung anpacken. Es gibt dort schon kleine Schritte. Die Musterbauordnung schreibt jetzt eine barrierefreie Wohnung in einem Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen vor. Vorher waren es in der Berliner Bauordnung mehr als vier Wohnungen. Es gibt gleichzeitig noch Regelungen, dass in Gebäuden mit einem Aufzug mindestens 30 Prozent der Wohneinheiten barrierefrei sein müssen und ab 2020 sogar 50 Prozent. Das bildet natürlich die künftige Entwicklung des Bedarfs ab, aber es reicht uns noch nicht aus, weil Inklusion bedeutet, dass im Grunde eigentlich alle Wohnungen, zumindest wenn sie mit einem Fahrstuhl erreichbar sind, barrierefrei erreicht werden müssten. Barrierefrei im Wohnungsbau bedeutet allerdings – muss ich vielleicht für die erläutern, die nicht so ganz in der Sache drinstecken – nicht automatisch rollstuhlgerecht. Für rollstuhlgerechte Baustandards gibt es noch eine extra DIN-Norm, die auf der barrierefreien Bauweise beruht, aber durch größeres Platzangebot noch mehr Möglichkeiten für Rollstuhlfahrer schafft. Allerdings sollte man auch für diese Rollstuhlfahrer eine Quote einführen, die in der jetzigen Bauordnung noch nicht verankert ist. Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, dort diese Quote einzuführen, die die Möglichkeiten für Rollstuhlfahrer in der Bauordnung verankert. Ein Vorschlag von unserer Seite Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7915 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Wolfram Prieß) wäre eine Quote von ca. 10 Prozent, aber über die Details müsste man sich in den Ausschussdiskussionen noch verständigen. Ein weiteres Problem, das wir auch noch sehen, ist das Problem des Rückbaus bei rollstuhlgerechten Wohnungen. Im Augenblick ist die Situation so, dass Wohnungen, die von Mietern für ein Leben mit dem Rollstuhl rollstuhlgerecht hergerichtet wurden, nach Auszug dieser Mieter wieder in den Originalzustand zurückgebaut werden müssen und damit nicht mehr als rollstuhlgerechte Wohnungen bereitstehen. Wir wollen das über die Bauordnung ändern und dort verankern, dass eine einmal rollstuhlgerecht umgebaute Wohnung erhalten bleiben soll. Dafür werden wir im Ausschuss kämpfen und würden uns freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen würden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! Und noch eine gute weitere Sitzung! [Beifall bei den PIRATEN] Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion jetzt Frau Kollegin Spranger, bitte schön! Iris Spranger (SPD): Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Welche Erleichterungen bzw. Vorteile bringt die künftige Bauordnung in Berlin? – Ich möchte einige Stichpunkte dazu nennen. Erstens: An Pflege- und Wohngemeinschaften bis zu acht Personen werden nur noch bauordnungsrechtliche Standardanforderungen gestellt. Die Nutzung von Wohnungen zu diesem Zweck ist keine Nutzungsänderung mehr. Es wird Vereinfachungen im Abstandsflächenrecht geben. Dazu gehören z. B. geringere Abstandsflächen der Dächer. Es wird Maßnahmen der Energieeinsparung im Gebäudebestand geben, das heißt also, wir werden uns z. B. über Sonnenkollektoren unterhalten. Wir werden die Dachersatzbauten künftig als möglich erklären, ohne den Bestandsschutz untergehen zu lassen etc. Der Entwurf der Bauordnung beugt rechtswidrigen Grundstückeinteilungen vor, das heißt, also auch da werden wir eine Veränderung vornehmen. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure informieren die Bauaufsicht über notwendige Befreiungsentscheidungen. Herr Prieß! Sie haben ein Thema angesprochen, das sehr wichtig ist, das wir als Bauausschuss gemeinsam mit dem zuständigen Ausschuss beraten werden, das ist mehr Barrierefreiheit. Sie haben völlig recht, das ist ein sehr wichtiges Thema in der Stadt. Wir haben eine alternde Gesellschaft. Bewohnerinnen und Bewohner sollen so lange wie möglich auch in ihrem angestammten Umfeld, in ihren Wohnungen bleiben. Deshalb werden wir nicht nur diese Möglichkeiten schaffen, sondern auch Barrierefreiheit für andere Gesellschaftsgruppen schaffen müssen. Soweit eine Pflicht zur Herstellung von Aufzügen besteht – und auch das haben Sie schon richtigerweise genannt, ich sage noch die Daten dazu –, werden bis zum 31. Dezember 2019 ein Drittel und ab dem 1. Januar 2020 die Hälfte der Wohnungen barrierefrei sein, und das ist eine sehr richtige Entscheidung. Dazu gehören auch weitere Maßnahmen – die haben Sie jetzt nicht genannt, sie sind aber auch wichtig –: barrierefreie Kundentoiletten in Verkaufsstätten, barrierefreie Abstellräume für Fahrräder, Rollstühle und Kinderwagen. Wir werden mehr Sicherheit durch die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern durch die Bauordnung erreichen. Wir haben dieses Thema schon in vielen Runden im Abgeordnetenhaus beleuchtet. Das Ganze heißt natürlich, so ähnlich wie vorhin bei der Zweckentfremdung, wir brauchen auch mehr Personal. Der Rat der Bürgermeister hat diesen Veränderungen im Gesetz zugestimmt. Das heißt, wir werden qualifiziertes Personal in den Bauaufsichtsbehörden einzustellen haben, das wird die Stärkung des höheren Dienstes in den Fachbereichsleitungen der Bauaufsichtsbehörden nach sich ziehen. Wir brauchen natürlich auch die Vermeidung einer doppelten Vorlage von Nachweisen. Da wird es um die Wärmeschutznachweise gehen. Die Veränderungen der Bauordnung werden insgesamt schnellere Stellungnahmen der Stadtplanungsämter gegenüber den Bauaufsichtsbehörden nach sich ziehen, also richtige Veränderungen. Wir werden dazu gemeinsam im Bau- und Sozialausschuss die entsprechenden Regelungen besprechen, aber ich glaube, die Vorlage ist eine sehr ordentliche. Deshalb werden wir der mit Sicherheit auch zustimmen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU] Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für Bündnis 90/Die Grünen jetzt der Kollege Otto! Andreas Otto (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde das immer etwas bedauerlich, dass wir hier erste Lesungen von Gesetzen haben und der Senat an der Seite sitzt und döst. [Ülker Radziwill (SPD): Der döst doch nicht!] Eigentlich wäre es doch sinnvoll und angeraten, dass ein Senat, der ein Gesetz schreibt, auch sehr lange daran gearbeitet hat, sehr viel Mühe investiert hat, sich hier vorne hinstellt und uns das mal erklärt. [Beifall bei den GRÜNEN] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7916 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Andreas Otto) Macht er nicht. Vielleicht klappt es beim nächsten Mal oder bei der zweiten Lesung, werden wir mal sehen! Die Bauordnung ist so ein dicker Riemen, sage ich mal. Damit beschäftigt man sich nicht jeden Tag. Der Kollege Prieß hat gesagt, das ist alles sehr technisch und kompliziert. Ich will Ihnen mal kurz sagen, woraus die Bauordnung besteht, damit Sie da einen Einblick bekommen. Wer hier ist, soll auch was lernen. Sie hat einen ersten Teil: allgemeine Vorschriften, Begriffsklärungen. Da steht z. B., was ein Hochhaus ist. Alles über 22 Meter ist ein Hochhaus. Sie können mal zu Hause nachmessen, ob Sie möglicherweise in einem Hochhaus wohnen. Dann kommt der zweite Teil: das Grundstück und seine Bebauung. Da können wir etwas über Abstandsflächen zwischen Gebäuden lernen. Dann kommt der dritte Teil: bauliche Anlagen. Da steht etwas über Brandschutz, Wände, Decken, Treppen, alles, was uns in Gebäuden so begegnet, Aufzüge als ganz wichtiges Thema. Dann kommt ein vierter Teil, da kommen die am Bau Beteiligten, also all die Bauherrinnen und Bauherren und die Behörden sind hier genannt. All das finden Sie da. Dann kommt im Teil Bauaufsichtsbehörden das Verfahren. Was ist eine Baugenehmigung? Wann braucht man die? – usw. Dann gibt es auch einen sechsten Teil: Ordnungswidrigkeiten. Wer was falsch gemacht hat, sollte da zuerst nachlesen. Das ist die Bauordnung. Jetzt haben Sie mal einen kleinen Eindruck, worum es hier heute gehen soll. Unsere Fraktion hat sich im Vorfeld – wir haben irgendwann vor ungefähr zwei Jahren mal einen Referentenentwurf in die Hand bekommen – Gedanken gemacht, welches die Themen sind, die wir in den nächsten Monaten in den Beratungen in den Ausschüssen besprechen wollen und wo wir auch eigene Initiativen und Änderungsvorschläge einbringen werden. dieser Wohnung bewegen können, leben können, die müssen da alles erreichen können. Und dann gibt es aber den zweiten Punkt – das ist mir in den Vordiskussionen schon öfter begegnet –, ich muss als behinderter Mensch ja auch andere besuchen können, und seien es die Nachbarn. Ich muss auch deren Wohnungen barrierearm oder barrierefrei erreichen können. Daran müssen wir immer denken. Es geht nicht nur darum, für Leute, die einen Rollstuhl benutzen müssen, eine Wohnung herzurichten, sondern es geht auch darum, Kontakte zwischen Menschen zu ermöglichen. Das ist der Punkt Barrierefreiheit. Ein zweiter Punkt sind die Rauchmelder. Wir haben als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier vor einiger Zeit schon einmal einen Antrag gestellt, Rauchmelder anzubauen, der dann aber in den Ausschüssen so ein bisschen hängengeblieben ist. Wir haben dazu auch eine Anhörung gemacht. Da war ich ein klein wenig enttäuscht, weil uns die Feuerwehr dort nicht sagen konnte, wie sich die Rauchmelderpflicht bisher in den anderen Bundesländern statistisch ausgewirkt hat. Ich denke aber, wir warten diese Statistik jetzt nicht ab, sondern beschließen das. Dann haben wir als weiteres Thema die Frage der EnEV-Nachweise – eine ganz schwierige Frage. Wenn Sie irgendwo ein Haus bauen, dann müssen Sie auf der Baustelle den EnEV-Nachweis – EnEV ist die Energieeinsparverordnung, also wie viel Energie das Gebäude mal verbrauchen wird – haben. Da kommt aber kein Bezirksstadtrat und auch kein Mitarbeiter, ob im höheren, gehobenen oder mittleren Dienst des Amtes, vorbei, liebe Kollegin Spranger. Das müssen wir ändern. Da gibt es hier noch keinen Vorschlag. Das wollen wir ändern. Wir wollen, dass die EnEV mindestens stichprobenweise angeguckt wird. Es gibt einen Haufen Baustellen, wo es diesen Nachweis nicht gibt und wo der vielleicht nicht mal erstellt wurde – das können Sie mir glauben. Das müssen wir ändern. Das ist eine behördliche Aufgabe. Da ist zunächst das schon angesprochene Thema der Barrierefreiheit. Ich war jetzt erfreut, dass Frau Spranger gesagt hat, wir besprechen das auch im Sozialausschuss. Das ist uns ganz wichtig. Das Thema Barrierefreiheit muss auch mit den Leuten, um die es da hauptsächlich geht, nämlich mit den Mobilitätseingeschränkten, mit den Behinderten und deren Verbänden besprochen werden. Das ist uns ganz wichtig, damit wir feststellen, ob das, was der Senat hier vorgeschlagen hat, eigentlich für die passfähig ist. Deswegen ist das für uns ein ganz wichtiges Anliegen. Dann haben wir noch das Thema Abstandsflächen. Zwischendurch war mal die Mindestabstandsfläche von 0,4 x Gebäudehöhe verschwunden, jetzt ist sie wieder da. Jetzt gibt es ein paar kleine Veränderungen, insbesondere im Bereich Dachgeschoss, Staffelgeschosse, das kann man alles so machen. Ich glaube, da ist dem, was wir auch wollen, nämlich Nachverdichtung im Bestand zu machen, Genüge getan. Das kann man damit tun. – Jetzt ist hier die rote Lampe angegangen, [Beifall bei den GRÜNEN] [Anja Kofbinger (GRÜNE): Was mag das bedeuten?] Da geht es um die Frage: Sind ein Drittel der Wohnungen oder 50 Prozent der Wohnungen ab 2020 ausreichend? Braucht man da mehr? Muss man das vielleicht anders machen? Das wollen wir da diskutieren. dann höre ich einfach auf. Das Wesentliche ist abgearbeitet. Sie wissen jetzt, was die Bauordnung ist. Ich freue mich auf die Beratung im Bauausschuss, im Sozialausschuss und dann auf die zweite Lesung hier. – Herzlichen Dank! Und da will ich auf zwei verschiedene Fallgruppen hinweisen. Da gibt es einmal die Leute, die selber eine Wohnung anmieten oder erwerben, die müssen sich in [Beifall bei den GRÜNEN] [Beifall bei den GRÜNEN] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7917 Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die CDU-Fraktion jetzt der Kollege Brauner! Matthias Brauner (CDU): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Kollege Otto! Da soll mal einer sagen, man kann hier in der Plenarsitzung nichts lernen, nur mal so die Gesetzesgliederung durchzugehen, ist auch ein schönes Hobby, insbesondere wenn sie so viele Paragrafen hat und so viele Änderungspunkte. [Andreas Otto (GRÜNE): Macht ja sonst keiner!] – Macht ja sonst keiner! Das stimmt, insofern war das schon mal gut. Ich glaube, die Kollegen werden Ihnen das danken. – Thema Bauordnung: Ein in der Tat kompliziertes und umfangreiches Gesetzespaket, deswegen ist es wahrscheinlich auch so, dass wir dann im zuständigen Bauausschuss sehr intensiv dazu beraten werden. Der Sozialausschuss wird zu den Beratungen dazu geladen, so haben wir das jetzt hier vorgesehen, um verschiedene Themen zu besprechen. Natürlich, und das ist auch für uns der Schwerpunkt in der politischen Debatte beim Thema Bau, das gehört ja mit zu dem regulierenden Rahmen, ich habe vorhin unseren Dreiklang beschrieben, das ist auch ein Regulierungsteil, aber natürlich stehen ein paar Punkte vorneweg. Ein Punkt, der vorneweg steht und auf den die Bauordnung auch eine Antwort gibt, ist die Situation, wir wollen mehr Flächen nutzbar machen, deswegen haben wir auch neue Regeln in Bezug auf das Thema Dachgeschosse, Abstandsflächenrecht drin, was die Nachverdichtung ein Stück weit erleichtert und dem Anspruch gerecht wird, auch mit dem bauordnungsrechtlichen Rahmen und nicht nur mit dem stadtplanerischen Rahmen tun wir etwas, um mehr Wohnraum auf vorhandene Flächen zu stellen. Ich glaube, das ist auch etwas Ökologisches; wir versiegeln damit etwas weniger Fläche, sondern nutzen das, was vorhanden ist, besser aus. Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Gesetzesvorschlag. Insofern sehen wir da noch ein bisschen Potenzial, aber natürlich hat uns das schon von Anfang an geleitet, als wir gesagt haben, günstiges Bauen ist für uns wichtig, und insofern werden wir hier in den Beratungen schauen, wo wir auch gemeinsam die verschiedenen wechselseitigen Bedarfe entsprechend aufnehmen werden. Der andere Punkt: Abstellräume, auch das zum Thema günstiges Bauen. Wir haben sehr lange – auch im Vorfeld – darüber gesprochen. Na ja, wir müssen Sachen ja auch abstellen, aber Abstellräume im Erdgeschoss klauen Wohnraum, den wir dringend brauchen, insofern haben wir hierfür auch schon besondere Aspekte vorgesehen, um eben den Abstellraum außerhalb des so dringend benötigten Wohnraums vorzusehen usw. Das sind verschiedene Aspekte, die wir sicherlich im Ausschuss noch intensiv beraten werden. Wir denken, dass wir uns jetzt beim Thema Rauchmelder der bundesweiten Pflicht, wie soll ich sagen, nicht entziehen können, gleichwohl will ich jeden noch mal darauf aufmerksam machen, das ist zwar nett, das bringt ein subjektives Sicherheitsgefühl, es könnte aber auch teuer sein. Das werden wir sicherlich in den Beratungen an der Stelle noch mal beleuchten, was viele Bundesländer tun, es gibt Statistiken dazu. Ich sage mal, das ist ein kleineres Thema, aber auch das ist etwas, was auf der Nebenkostenabrechnung steht. Lange Rede, kurzer Sinn: Uns stehen sehr intensive Beratungen bevor. Ich denke, wir sind gut beraten, das im Bauausschuss auch zügig im Rahmen dessen, was möglich ist, zu tun, damit wir es in dieser Legislaturperiode noch abschließen. Ich freue mich auf die detaillierte und wahrscheinlich auch manchmal spannungsgeladene Diskussion. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Präsident Ralf Wieland: Ein weiterer Punkt sind Aspekte, die für uns – neben dem Thema Dachgeschossreserve – insofern wichtig sind, die Frage, wie geht man allgemein mit Erleichterung im Prozess um. Dazu findet sich einiges, auch in der Musterbauordnung. Nur, in der Tat, das ist kein Publikumsjoker, sondern das sind ganz viele Paragrafen und harte Kost, die sicherlich eher die gesetzestechnisch Affinen interessieren als vielleicht die breite Schlagzeile. Ein weiterer Punkt, der für uns sehr wichtig ist und den wir in den Beratungen sicherlich noch intensiv diskutieren werden: Wir wollen auch das Thema günstigeres Bauen, so gut es geht, eben auch mit auf die Agenda nehmen, und da gibt es sicherlich Punkte, wo wir hier im Gesetz genau schauen müssen, wie wir da vielleicht auch gemeinsam zu noch besseren Lösungen kommen als im Danke, Herr Kollege! – Für die Fraktion Die Linke jetzt Frau Kollegin Lompscher. – Bitte schön! Katrin Lompscher (LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass die Novelle der Bauordnung endlich da ist, ist schön, auch wenn es erheblich verspätet ist. Der Referentenentwurf stammt immerhin vom Juli 2014. Die vielen Detailänderungen müssen natürlich parlamentarisch geprüft werden. Einspruch wurde ja von verschiedenen Verbänden erhoben. Natürlich plädieren wir in diesem Zusammenhang für eine Anhörung und gründliche Beratung in den Ausschüssen. Es ist aber ein bisschen zu befürchten, dass dieses und auch andere wichtige Gesetzesvorhaben zum Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7918 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Katrin Lompscher) Ende der Legislaturperiode nicht mehr seriös abzuhandeln sind. Präsident Ralf Wieland: Kleinen Moment mal bitte, Frau Kollegin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens wäre es nett, wenn die Gespräche draußen geführt werden, die Alternative ist, sich hinzusetzen und Frau Lompscher zuzuhören. Katrin Lompscher (LINKE): Genau! Oder auch nicht! Das können Sie machen, wie Sie wollen. Präsident Ralf Wieland: Zuhören ist aber besser! Katrin Lompscher (LINKE): Jedenfalls finde ich es misslich, dass wir in einer Zeit, wo der Wahlkampf schon begonnen hat, jetzt solche Gesetzespakete bekommen. Ich halte es im Grundsatz nicht für sinnvoll, zur Einbringung einer solch umfangreichen, immerhin 280-seitigen Vorlage, die wir zudem erst vor wenigen Tagen erhalten haben und die hier in den Ausschüssen ausführlich beraten wird, heute hier im Plenum ins Detail zu gehen, deshalb nur wenige Stichworte. Die Einführung der Rauchwarnmelder ist schon ein Thema gewesen und längst überfällig. Die Übergangsfrist bis Ende 2020 für Bestandswohnungen ist großzügig und aus unserer Sicht auch angemessen. Schlecht ist, dass die Kosten komplett auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden – und das dauerhaft – über die Modernisierungsumlage. Nach wenigen Jahren wird sich die überschaubare Investition für die Eigentümer amortisiert haben, die höhere Miete muss jedoch für immer weitergezahlt werden. Auch das macht deutlich, dass das Bundesrecht zur Modernisierungsumlage dringend überholungsbedürftig ist. Ähnliches gilt dann im Übrigen für die Pflicht zu Kaltwasserzählern. Die neue Abstandsflächenregelung sehen wir hingegen kritischer als die Grünen. Mit der Novelle sind geringere Abstandsflächen zu Nachbargebäuden möglich, obwohl bereits nach den geltenden gesetzlichen Regelungen Grundstücke in Berlin sehr dicht bebaut werden können. Diese Art der Nachverdichtung wird zu Recht nicht nur von Anwohnerinnen und Anwohnern kritisiert, weil sie Licht, Luft und Grün und damit Lebensqualität verringert. Das Thema Nachverdichtung generell, das für Berlin an Bedeutung gewinnt, muss unserer Meinung nach auf anderer Weise angegangen werden. Berlin hat zum einen noch immer genügend versiegelte Flächen für den Wohnungsneubau, denken wir nur an untergenutzte Grundstü- cke von Discountern, an Stellplatzanlagen oder Gewerbebrachen – auch das ist Nachverdichtung. Und wir müssen über höhere Dichten in den Siedlungsgebieten nachdenken, die wir über Änderungen von Flächennutzungsplan und B-Plänen herbeiführen können, aber nicht über die Abstandsflächenregelung in der Bauordnung. [Beifall bei der LINKEN] Ob mit der neuen Bauordnung die Barrierefreiheit tatsächlich verbessert wird, muss nach vertiefter Prüfung beurteilt werden. Es sollen mehr barrierefreie Wohnungen entstehen, das ist gut. Eine Verschlechterung erkennen wir allerdings bei öffentlich zugänglichen Bauten: Diese müssen nur noch dort barrierefrei sein, wo allgemeiner Besucher- und Benutzerverkehr stattfindet. Dadurch könnten nicht nur Beschäftigte mit Behinderung benachteiligt werden – flexible Nutzungen, die auch in öffentlichen Einrichtungen üblich sind und vermutlich häufiger werden, werden dabei schlicht ignoriert. Nach wie vor ist für bestehende bauliche Anlagen ein barrierefreier Umbau nicht vorgeschrieben. Hier besteht Handlungs- und Förderbedarf auch im Neubau, sonst sind wir von Inklusion und Erfüllung der UN-Konvention weiter meilenweit entfernt. [Beifall bei der LINKEN und von Philipp Magalski (PIRATEN)] Wir begrüßen es – das Thema hat hier heute noch gar keiner angesprochen –, dass es künftig Toiletten in Verkaufsstätten ab 300 Quadratmetern geben soll. [Daniel Buchholz (SPD): Genau! Dafür haben wir gesorgt! – Iris Spranger (SPD): Das habe ich gesagt!] Angesichts fehlender öffentlicher Toiletten ist das außerordentlich erfreulich. [Daniel Buchholz (SPD): Danke!] Allerdings kann sich die öffentliche Hand nicht überall dieser Aufgabe entledigen – Stichwort hochfrequentierte Grünanlagen und Stadtplätze. Aber dafür brauchen wir die Bauordnung nicht zu ändern. Nicht thematisiert wird, weil sich eben nichts ändert, die Genehmigungsfreiheit fast aller Bauprojekte, siehe § 62. Diese Deregulierung führt faktisch zum Verlust der Kontrolle über Bauvorhaben. Es darf ohne Genehmigung und Öffentlichkeitsbeteiligung mehrgeschossig und z. T. großflächig neugebaut werden in dieser Stadt. Hier gibt es ein echtes Defizit an Planungskultur und Planungsdemokratie. [Beifall bei der LINKEN und von Philipp Magalski (PIRATEN)] Und es gibt auch in der Bauordnung eine Genehmigungsfiktion, siehe § 60, Sätze 1 und 3. [Matthias Brauner (CDU): Das hat sich bewährt in Berlin! – Lachen von Torsten Schneider (SPD)] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7919 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Katrin Lompscher) Die Behörde hat nur einen Monat Zeit zu entscheiden. Das birgt angesichts der Personalknappheit in den Ämtern die Gefahr, dass die wenigen Verfahren, die hier überhaupt noch durchgeführt werden, durch Zeitablauf auch noch hinfällig werden. [Matthias Brauner (CDU): Das ist doch alles nicht neu!] Ihren Ruf, dass wir mehr Personal für die Baubehörden bekommen sollen, teile ich, und ich bin sehr gespannt, wie viel Sie davon umsetzen. Wir regen abschließend für heute an, dass die Errichtung von Kinderspielplätzen bei der Errichtung von Gebäuden neu geregelt wird. Ein auf dem Privatgrundstück errichteter Spielplatz ist zum einen schwer zugänglich, zum anderen ist er häufig auch sehr lieblos und wird schlecht gepflegt. Wir halten es daher für besser, auf eine Errichtungspflicht zu verzichten zugunsten einer Pflichtabgabe für die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Kinderspielplätze, wie bereits in § 8 Abs. 3 Satz 3 vorgesehen. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Philipp Magalski (PIRATEN)] Präsident Ralf Wieland: die sich heute schon darum kümmern, wie zukünftig Gebäude aussehen werden, dass man die auch anhört und dass hier im Ausschuss für Gesundheit und Soziales der richtige Ort ist, um diese Menschen, die sich einbringen wollen, auch zu hören. Wir sollten als Abgeordnetenhaus diesem Anliegen nachkommen. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung, des Respekts von Engagement von Menschen, die sonst sehr wenig Lobby haben. Ich habe gehört, dass Sie als Koalition dieses Anliegen ablehnen wollen und den Ausschuss für Gesundheit und Soziales nicht in einer eigenen Sitzung damit befassen wollen. Ich kann Ihnen sagen, das ganze Projekt wird dadurch nicht verzögert. Wir haben auch schon angedeutet, dass wir die Auswertung einer Anhörung, wie sie ja üblich ist bei uns, nicht an einem Folgetermin machen würden, sondern sie gleich auch an den federführenden Ausschuss mit überweisen würden, sodass hier keinerlei zeitliche Verzögerungen eintreten werden. – Sie wollen es trotzdem ablehnen. Schade, schade! Da muss man Sie wohl fragen, was Sie gegen die Beteiligung von Menschen mit Behinderung haben. Das ist erklärungsbedürftig, und das würde ich hier gerne von Ihnen hören. – Danke! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN] Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. [Steffen Zillich (LINKE): Könnt ihr jetzt mal aufpassen!] Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit! – Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, die Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr zu überweisen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch – dann würden wir diesbezüglich so verfahren. Jetzt hat sich Kollege Lux zur Geschäftsordnung gemeldet. – Bitte schön! Benedikt Lux (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Fraktion beantragt die zusätzliche Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. [Oliver Friederici (CDU): Wir sind dagegen!] In der Debatte ist deutlich geworden, dass hier das Thema Barrierefreiheit adressiert wird in der Landesbauordnung, und der Ausschuss für Gesundheit und Soziales kümmert sich um die Belange älterer Menschen, Pflegebedürftiger oder auch Menschen mit Behinderung. Das wird ein Megathema werden für die Stadt. Alle haben gesagt, das soll intensiv beraten werden. Und der Ausschuss bzw. Beteiligte im Ausschuss haben sich auch schon auf eine Anhörung von Vertretern von Menschen mit Behinderung eingelassen, vorbereitet. Das würde Sinn machen, diejenigen, die sich aktiv an dieser Debatte beteiligen, Menschen mit Behinderung, älter werdende Menschen, Präsident Ralf Wieland: Wird dem GO-Antrag widersprochen? – Es wird widersprochen, dann lasse ich abstimmen. Wer diesem Überweisungsantrag zusätzlich an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen, die Linke und die Piraten. [Hakan Taş (LINKE): Das ist deutlich die Mehrheit!] Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Zweiteres war die Mehrheit. Damit ist dieser Überweisungsantrag abgelehnt. [Steffen Zillich (LINKE): Wieso lehnt ihr das ab?] Tagesordnungspunkt 14 war die Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 4.3 und der Fraktion der CDU unter der Nummer 4.4. Tagesordnungspunkt 15 war Priorität der Fraktion Die Linke unter Nummer 4.1. Die Tagesordnungspunkte 16 bis 18 stehen auf der Konsensliste. Ich komme nun zu lfd. Nr. 18 A: Entwurf des Bebauungsplans 1-40a für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Brunnenstraße, Rheinsberger Straße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Strelitzer Straße 54 sowie der Flurstücke 310 und 303, der nördlichen und der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 441, der nordwestlichen Grenze des Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7920 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Präsident Ralf Wieland) Friedhofs der St.-Elisabeth-Kirchengemeinde (Grundstück Ackerstraße 37), Ackerstraße, der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Friedhofs der Sophiengemeinde (Flurstücke 440 und 439), der entwidmeten Bergstraße (nordwestliche und südwestliche Grenze der Flurstücke 551 und 555), der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Flurstücks 326, den nordwestlichen Grenzen der Grundstücke Gartenstraße 25 und 27 und Gartenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Gesundbrunnen (Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße) Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 10. Februar 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 17. Februar 2016 Drucksache 17/2728 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2608 Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage auf Drucksache 17/2608 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Ich frage vorsichtshalber nach: Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann haben auch wir das hier einstimmig beschlossen. Die Tagesordnungspunkte 19 bis 21 stehen auf der Konsensliste. Ich komme nun zu lfd. Nr. 22: Offensive für saubere Luft in Berlin – mit kluger Verkehrspolitik für eine lebenswerte und gesunde Großstadt Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2702 Neu Die ursprüngliche Drucksache 17/2702 ist von der Fraktion der Grünen zurückgezogen und durch die Drucksache 17/2702 Neu ersetzt worden. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Frau Kollegin Gebel, bitte schön, Sie haben das Wort! stoffen in der Luft. Besonders betroffen sind die Zehntausende Menschen in Berlin, die nicht ohne Bedenken tief Luft holen können. Das sind die Berlinerinnen und Berliner in unserer Stadt, die oft aufgrund der günstigeren Mieten dazu gezwungen sind, an den großen Verkehrsadern zu wohnen – mit Lärm und schlechter Luft. Eine lebenswerte, eine umweltgerechte Stadt sieht anders aus. [Beifall bei den GRÜNEN] Wir haben heute einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, mit dem die Berliner Luft besser und gesünder wird, damit alle Berlinerinnen und Berliner tief Luft holen können, ohne sich um ihre Gesundheit Sorgen machen zu müssen. Einige unserer Vorschläge wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Förderung des Radverkehrs sind ja bereits Teil des Luftreinehalteplans des Senats. Doch nach dem Aufschreiben 2011 hat man ihn anscheinend in der Schublade vergessen, denn es ist kaum was passiert. Im Gegenteil: Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner müssen vor Gericht ziehen – wie zuletzt in Weißensee erfolgreich geschehen – und ihr Recht auf saubere Luft einklagen. Das kann doch nicht sein! Herr Umweltsenator Geisel! Ich bitte Sie: Verstehen Sie sich doch als Anwalt der Umwelt, und sorgen Sie dafür, dass man bei uns in der Stadt durchatmen kann! [Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN] Ich möchte mal drei Punkte aus unserem Katalog aufgreifen – erstens: Der Berliner Fuhrpark muss ökologischer Vorreiter werden. Wir können mit den landeseigenen Fahrzeugen echte Strahlkraft für die Elektromobilität und andere emissionsarme Antriebe entfalten. Ihr zweifelhafter Vorschlag für mehr Elektromobilität in Berlin sind Autorennen auf der Karl-Marx-Allee. Unser Vorschlag ist: Jedes neu beschaffene Fahrzeug wird das emissionsärmste seiner Klasse sein, mindestens 20 Prozent des Fuhrparks fahren elektrisch. Der Berliner Fuhrpark aktuell sieht anders aus: 0,6 Prozent des Fuhrparks fahren elektrisch, 97 Prozent sind Benziner oder Diesel. Das widerspricht ja sogar Ihrer eigenen Koalitionsvereinbarung von einem sauberen Fuhrpark! Und wenn Sie schon nicht emissionsarm einkaufen wollen, dann sollten Sie zumindest eine Lehre aus dem Diesel-Gate von VW und Co. ziehen: Die Anschaffung neuer Dieselfahrzeuge wird so lange ausgesetzt, bis die Abgaswerte auch im Realbetrieb die niedrigsten Grenzwerte einhalten. [Beifall bei den GRÜNEN] Berlin hat dann mit seinen Fahrzeugen wirklich Einfluss, und den muss man nutzen. Silke Gebel (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist an der Zeit, dass wir hier im Parlament endlich mal über das Thema saubere Luft sprechen. Seit Jahren ist Berlin trauriger Spitzenreiter bei der Schadstoffbelastung der Luft. Die Folgen sind fatal: In Berlin sterben pro Jahr 2 600 Menschen vorzeitig an den Schad- Zweitens: Wir wollen den öffentlichen Personennahverkehr stärken, denn kluge Verkehrspolitik gibt der Mehrheit Vorfahrt. In Berlin ist das leider nicht der Fall: Busse und Straßenbahnen stehen trotz mehrerer Fahrspuren im Stau. Hier fordern wir, die Vorrangschaltung wieder in Betrieb zu nehmen. Die Berlinerinnen und Berliner Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7921 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Silke Gebel) wollen schnell und sicher von A nach B kommen, und unsere Aufgabe als Politik ist, genau das zu ermöglichen. Gerade in einer wachsenden Stadt brauchen wir ein Wachstum der nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur. Konkret heißt das z. B.: Die Tram 10 muss endlich die Turmstraße an den Hauptbahnhof anschließen, und zwar auf einer eigenen Spur. Nur mit einem starken Ausbau von Bus, Bahn und Co. fahren mehr Leute mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und lassen dann auch mal ihr Auto stehen, weil es bequemer ist und weil man schneller und sicherer von A nach B kommt. Das ist ein wichtiger Beitrag für saubere Luft und verhindert den Verkehrskollaps unserer Stadt. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN] Drittens: Mehr und mehr Berliner wollen sich auch per Fahrrad bewegen. Erst heute standen neue Zahlen in der „Berliner Zeitung“. Am S- und U-Bahnhof Hermannstraße sind 290 Prozent der Fahrradstellplätze belegt. Das heißt, dreimal so viel Menschen wollen ihr Fahrrad zum Bike-and-Ride abstellen, als Sie es vorgesehen haben. An anderen Knotenpunkten gibt es auch zu wenig Platz für Fahrräder, und von Verkehrssicherheit für Radfahrer und der Etablierung eines Netzes aus Fahrradstraßen und Radschnellwegen sind Sie ähnlich weit entfernt. Aktuell formiert sich da auch mal wieder Widerstand gegen den Senat auf der Straße: Mit dem Volksentscheid „Fahrrad“ sollen diese Missstände behoben werden. Wir Grüne brauchen dafür kein Volksgesetz. Wir fordern schon lange endlich eine angemessene Förderung der Berliner Radfahrer und schlagen eine Verdreifachung der Haushaltsmittel für diese emissionsfreie Mobilität vor. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN] Die Berliner Luft kann und muss besser werden! Mit einem vorbildlichen Fuhrpark, mit mehr Bus, Bahn und Co., mehr Investitionen für den Radverkehr, einer Stärkung der Umweltzone und, und, und. Es ist eine Frage des politischen Willens. Wir haben zehn Punkte vorgeschlagen. Die Kosten sind überschaubar. Die Wirkung wäre enorm. Die Menschen in Berlin haben ein Recht auf saubere und gesunde Luft überall in unserer Stadt. [Beifall bei den GRÜNEN] Rede verkündet haben, unterschreiben wir. Die Frage ist nur: Alles, was Sie in dem Antrag zusammengetragen haben, macht schon so ein bisschen den Eindruck – ich glaube, das müssen Sie auch zugestehen: Da kündigt sich ein Wahlkampf an, und zwar der berlinweite. Da kündigt sich auch an, dass die Grünen demnächst eine Landesliste aufstellen. Da muss man noch mal zeigen, was man in den letzten Jahren alles nicht erreicht hat, nicht durchsetzen konnte. – Wir fassen das mal großzügig alles zusammen unter der Überschrift „Luftreinhaltepolitik für Berlin“. Ich werde jetzt eher den umweltpolitischen Aspekt beleuchten; der Kollege Friederici hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, den verkehrspolitischen Teil zu übernehmen. Fangen wir doch mal an mit der Qualität von Fahrzeugen, mit den Emissionen: Was die Beschaffungsrichtlinien angeht, da hat mir Staatssekretär Gaebler gerade noch mal mitgeteilt, dass die Beschaffungsrichtlinien, die auch Fahrzeugbeschaffung für den öffentlichen Dienst in Berlin angehen, jetzt noch mal überarbeitet werden und dass wahrscheinlich in Kürze dafür neue Vorgaben vorgelegt werden. Denn es ist richtig, dass wir da ganz vorne sein wollen und ganz vorne sein müssen. Und das ist ja auch ein bundespolitisches Thema – das wissen Sie genauso gut wie wir, nicht bloß wegen DieselGate –, dass das, was im Fahrzeugbrief steht, dem entsprechen muss, was dieses Fahrzeug in der Realität an Emissionen in die Luft pustet. Es ist ein Unding in der Bundesrepublik, dass die Kundinnen und Kunden über Jahre betrogen wurden, das ist der eine Teil beim VWSkandal – und nicht bloß von VW, sondern auch von anderen Dieselherstellern. Aber dass auch wir alle geschädigt werden! Ich habe gar kein Auto, ich werde trotzdem geschädigt, weil diese Autos und diese Dieselfahrzeuge so viele Emissionen in die Luft abgeben, dass einem schlecht werden kann. Es ist ein Unding, dass es nur in den USA eine Entschädigung für Kunden geben wird. Dort hört man von 1 000 Dollar pro Kunde. Haben Sie davon schon etwas in Deutschland gehört, dass die deutschen Kunden mit 1 000 Euro dafür entschädigt werden sollen, dass sie bei den Abgaswerten jahrelang betrogen wurden? Ich sage: Das Gleiche, 1 000 Euro, muss pro Schummelfahrzeug noch mal an das Land Berlin gezahlt werden. Präsident Ralf Wieland: Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat Kollege Buchholz jetzt das Wort. Präsident Ralf Wieland: Daniel Buchholz (SPD): Daniel Buchholz (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Verehrte Kollegin Gebel! Die Zielsetzung – saubere Luft für die Berlinerinnen und Berliner und für alle, die hier leben, wohnen, arbeiten – ist völlig richtig. Auch was Sie an Überschriften gerade zum Schluss Ihrer Gleich, wenn ich den Gedanken zu Ende ausgeführt habe! – Das gibt dann eine Summe von 55 Millionen Euro. Kollege Buchholz! Gestatten Sie eine Zwischenfrage? [Zuruf von Stefan Gelbhaar (GRÜNE] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7922 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Daniel Buchholz) – Das sind zwei große Punkte von Ihren zehn, Herr Kollege Gelbhaar! Vielleicht haben Sie den Antrag als Sammelsurium gar nicht so wahrgenommen. Aber Punkt 1 und Punkt 10 beziehen sich genau auf Luftreinhaltung und Beschaffung von neuen Fahrzeugen. Und ich sage Ihnen: Wir müssen mal zusammen dafür sorgen, dass Sie, das Parlament, wir, das Abgeordnetenhaus, dann aber auch der Bundestag und der Senat gemeinsam – der Senat tut das –, dass wir es bundesweit durchsetzen, dass das, was in einem Fahrzeugschein steht, dann nachher tatsächlich auch eingehalten wird. Es kann nicht sein, dass wir alle miteinander um unsere gemeinsame Luft, die wir einatmen, letztlich betrogen werden, weil völlig falsche Emissionswerte in den Zulassungsunterlagen stehen. – Bitte schön, jetzt! Präsident Ralf Wieland: Danke schön! – Bitte schön, Frau Kollegin Gebel! Silke Gebel (GRÜNE): Wie bewerten Sie es, dass in der aktuellen Liste, nach der die Senatorenfahrzeuge beschafft werden, weiterhin keine reinen Elektrofahrzeuge sind, sondern maximal hybride und ansonsten Dieselfahrzeuge? Glauben Sie, dass man diese 0,6 Prozent an Elektrofahrzeugen, die der Berliner Fuhrpark insgesamt ausweist, so verändern kann? Und sind Sie auch für ein Diesel-Moratorium im Berliner Fuhrpark? Daniel Buchholz (SPD): Das waren ja drei Fragen auf einmal! Aber ich bin großzügig. – Also zunächst einmal glaube ich, dass wir alle sehen, dass im Augenblick die Anschaffung von Dieselfahrzeugen nur beschränkt sinnvoll ist – erste Feststellung. Aber – Sie sind ja auch Expertin; der Kollege Gelbhaar sitzt ja neben Ihnen –: Was ist denn aktuell die Alternative? Sollen wir jetzt verstärkt, ob nun für Senatorenfahrzeuge oder für andere, sagen, wir gehen weg und gehen wieder hin zu Benzinfahrzeugen? – Dann werden wir zwar unser Problem mit den Dieselrußemissionen wahrscheinlich in den Griff bekommen. Aber was ist mit den CO2-Emissionen? Die sind in der Regel deutlich höher bei benzingetriebenen Fahrzeugen; das ist so. Die Frage müssen Sie beantworten. Ich habe keine endgültige Antwort, auch nicht auf die, die erst mal sehr einfach klingt: nur noch Elektroautos zu kaufen. Dann müssten wir erst mal zwei Dinge sicherstellen: dass die auch tatsächlich in der Gesamtökobilanz vergleichbar sind zu den anderen Fahrzeugen und nicht bloß als Zero-Emission-Fahrzeug bevorzugt werden. Es hat ja einen Grund, dass sie sich am Markt nicht so richtig durchsetzen können. Das hat, glaube ich, auch etwas mit Preisen zu tun. Das wissen Sie auch, genauso wie wir. – Diese Fragen müssen fairerweise zumindest be- antwortet werden. Dann kann man auch die Ursprungsfrage beantworten, wie wir da weiterkommen. Ich will aber noch auf ein, zwei andere Punkte aus Ihrem Antrag eingehen: Was die Förderung des Nahverkehrs angeht, da fordern Sie Dinge wie Radverkehrsförderung. Wir haben auch mit den letzten beiden Landeshaushalten gezeigt, dass wir, wenn es um die Sanierung und den Ausbau von Radwegen geht und wenn wir mal die reale Zahl nehmen, was in Berlin ausgegeben wird, noch nicht am Ende der Fahnenstange sind. Es kann noch mehr werden. Aber die Illusion, wir könnten von heute auf morgen die Mittel verdreifachen und alles wird schön, funktioniert so nicht. Denn da brauchen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in den Bezirksverwaltungen. Ich spreche mich mit anderen dafür aus, dass wir dafür zusammen sorgen sollten, dass tatsächlich alle Bezirksverwaltungen ertüchtigt werden, was die Manpower angeht – jawohl, die können auch diese Radwege nämlich nicht bloß theoretisch durchplanen, sondern auch praktisch –, und dann auch die Sanierung anleiern. Dann haben Sie die Luftgütemessstationen als interessanten Punkt zweimal in Ihrem Antrag drin. Vielleicht, Frau Gebel, ist Ihnen nicht bekannt, dass Berlin das beste und umfassendste Luftgütemessnetz weit und breit hat. Wir haben in Berlin absolut wie relativ pro Kopf – Achtung! Nicht nur absolut, sondern auch relativ! – die höchste Messgütedichte weit und breit. Dazu sagen Sie, mehr Messgütestationen würden eine große Änderung bringen und die große Transparenz für jeden. Diese Transparenz ist vorhanden. Die Ergebnisse des BLUME-Messnetzes können Sie alle im Internet nachlesen. Dafür ist schon vor vielen Jahren gesorgt worden. Da gibt es keine Geheimnistuerei, das ist komplett transparent. Glauben Sie mir, ob Sie noch zwei Messgütestationen mehr bekommen oder nicht, ändert an der Realität relativ wenig. Übrigens hat auch dieser Senat, auch Senator Geisel, gesagt: Alles, was wir an Konsequenzen – jetzt Umweltministerkonferenz – daraus ziehen müssen, dass wir sehen, bundesweit wird bei den Immissionswerten gerade von Dieselfahrzeugen geschummelt und betrogen, dass sich die Balken biegen, dass Berlin an der Spitze der Bundesländer liegt, dass wir sagen: Das ist nichts, was wir in einem Bundesland regeln könnten –, das muss bundesweit geregelt werden. Ich muss Sie bitten, mindestens die Hälfte, wahrscheinlich Dreiviertel des Antrags hat viel eher etwas im Bundestag zu suchen. Sorgen Sie doch dafür, dass Sie über Bundesratsmehrheiten, in anderen Landtagen, aber auch im Bundestag eine echte Mehrheit für eine ökologische Verkehrspolitik durchsetzen! Ich unterstütze Sie sehr gern dabei, andere auch, aber erst einmal im Bundestag die Mehrheiten ändern. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7923 Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Kollege Buchholz! – Für die Linksfraktion erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Harald Wolf. – Bitte sehr! Harald Wolf (LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ein Antrag, der eine Vielzahl von Themen berührt, in dem sozusagen alles Schöne, Wahre und Gute noch einmal aufgelistet ist. Das macht es schwierig, ihn zu diskutieren. [Beifall von Daniel Buchholz (SPD)] Ich glaube, es wäre sinnvoller gewesen, diese zehn Punkte, die hier angesprochen sind, in Einzelanträgen zu formulieren, denn dann könnte man sie im Ausschuss im Detail diskutieren. Ich glaube, jeder dieser Punkte hätte es verdient, im Detail diskutiert zu werden. In der Form des Sammelantrags wird dies nicht geschehen. Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 glaube, diese Radikalisierung der Forderung um ein Jahr ist an dieser Stelle nicht notwendig gewesen. Was Sie weiterhin ansprechen: Radverkehr, Haushaltsmittel verdreifachen. Das ist ein Anliegen, das wir grundsätzlich teilen. Aber der Kollege Buchholz hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir schon gegenwärtig Schwierigkeiten haben, die Haushaltsmittel zu verbauen, die derzeit im Haushaltsplan eingestellt sind. Deshalb muss der Flaschenhals – Personalengpass, zu wenig Leute, die in den Bezirken diese Planungen machen, weshalb auch die Umsetzung nicht vorankommt – angegangen werden. Auch das hätte noch einmal eine detailliertere Diskussion in einem eigenen Antrag verdient. Nächster Punkt: Ausweitung der Umweltzone. Auch das ist ein diskussionswürdiges Thema. Wie gesagt, ich befürchte, dass diese Einzelthemen in diesem Sammelantrag allesamt untergehen werden, man wird sie nicht im Einzelnen diskutieren. Ich gehe auf einige Punkte ein. Der erste Punkt, den Sie ansprechen, ist die Frage des Berliner Fuhrparks. Es ist völlig richtig, mit 0,6 Prozent Elektromobilität und fast 98 Prozent Diesel- und Benzinfahrzeugen, mit einigen Hybridfahrzeugen, kann man nicht behaupten, dass das Land Berlin an dieser Stelle eine Vorreiterrolle einnimmt. Das Thema Schaufenster Elektromobilität müsste sich eigentlich auch an dieser Stelle dokumentieren. Es würde sich in der Tat lohnen, wenn ich jetzt höre, dass der Senat eine neue Beschaffungsrichtlinie hat, diese im Detail zu diskutieren: Welche Möglichkeiten es gibt, welche Kosten etc. und wie künftig der Fuhrpark aussehen soll, was möglich ist und was realisierbar. Ich will nicht auf die diversen anderen Themen eingehen: Reisebuskonzept und anderes. Es ist ein Antrag, der eine Vielzahl von Konzeptionen, von Einzelmaßnahmen erfordert. Insofern fürchte ich, werden wir, so wie ich unsere Ausschüsse kenne, die Themen, die zu Recht in diesem Antrag angesprochen sind, nicht wirklich diskutieren, sondern das wird innerhalb von 20 Minuten abgehandelt und mit Koalitionsmehrheit abgelehnt werden. Vielleicht sollte man sich überlegen, wie man das für die nächste Legislaturperiode im Detail aufbereitet. In dieser Legislaturperiode wird mit diesem Senat ohnehin bei all diesen Themen nichts Einschneidendes mehr passieren. [Beifall bei der LINKEN] [Beifall bei der LINKEN] Zweiter Punkt: öffentlichen Personennahverkehr stärken. Das Thema öffentlichen Personennahverkehr stärken könnte man allein in zehn Unteranträge aufgliedern, weil wir hier eine Vielzahl von Maßnahmen haben. [Beifall von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)] Sie sprechen das Thema Verkehrsbeschleunigung zu Recht an, was wir hier schon zig Mal diskutiert haben, die Tatsache, dass von den Ampelschaltungen, bei denen es möglich wäre, sie auf Vorrangschaltung umzustellen, gerade einmal etwas mehr als die Hälfte auf Vorrang stehen. Das ist nicht akzeptabel. Das ist sowohl verkehrspolitisch nicht sinnvoll, das ist ökologisch nicht sinnvoll und es ist obendrein für die BVG betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, weil das dazu führt, dass mehr Fahrzeuge in den Umlauf geschickt werden müssen. Das ist teurer und damit ist der Schadstoffausstoß auch höher. Was ich allerdings nicht verstanden habe – das muss ich zugeben –, ist die Forderung in dem Antrag, dass die BVG ihre Busse bis zum Jahr 2020 auf Euro-6-Standard umrüsten soll. Die BVG sieht in ihrer Planung vor, alle Fahrzeuge bis 2021 auf Euro-6-Standard umzurüsten. Ich Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Kollege Wolf! – Für die Fraktion der CDU erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Friederici. – Bitte schön! Oliver Friederici (CDU): Vielen Dank, Herr Präsident! – Die CDU-Fraktion ist den Grünen sehr, sehr dankbar – und auch Ihnen, Frau Gebel –, dass Sie hier quasi in einem verkehrspolitischen Leitantrag eines Landesparteitags darlegen, was diese Partei im Wahlkampf als verkehrspolitisches Wunschkonzert vortragen wird. Dass weite Teile des Antrags nicht einmal von den Grünen selbst ernst genommen werden, möchte ich kurz in der ersten Lesung hier darlegen. Sie, die Grünen, behaupten, dass bei Neuanschaffungen von Fahrzeugen in einer jeweiligen Fahrzeugkategorie im Realbetrieb diese den niedrigsten Schadstoffausstoß aufweisen sollen. Hierzu der Hinweis: In Bezirken, in denen Sie, die Grünen, maßgeblich Verantwortung tragen, also beispielsweise in FriedrichshainKreuzberg, wird dies gar nicht gemacht. Das mehrheitlich Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7924 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Oliver Friederici) grüne Bezirksamt hält sich bei den Fahrzeugbeschaffungen des Bezirks nicht an die eigene Vorgabe. Den öffentlichen Nahverkehr zu stärken, ist Programm der großen Koalition. SPD und CDU stellen sich der Verantwortung der wachsenden Stadt Berlin, die Verkehrsinfrastruktur auszubauen. Die Grünen sind mit ihrem hier vorliegenden Antrag nachweislich wieder einmal dagegen und nicht in der Realität angekommen, sonst hätten Sie wenigstens einen Satz darüber verloren. Die Koalition hat das SIWA-Programm beschlossen, und die Haushaltspläne der Jahre 2014 und 2015 sowie 2016 und 2017 weisen deutlich mehr Fahrzeuginvestitionen bei der BVG aus. Die Fahrzeugflotte der S-Bahn wird durch die von uns initiierte Ausschreibung des Teilnetzes deutlich wachsen. In den vergangenen drei Jahren und für die kommenden anderthalb Jahre hat diese rot-schwarze Koalition über 25 Bus- und Straßenbahnlinien taktverdichtet, verlängert oder sogar neu geschaffen und neue Fahrzeuge bei der BVG bestellt, sodass wir in Summe mehr haben. Der Antrag der Grünen ist deshalb von der Zeit bereits deutlich überholt. Auch wird die Straßenbahn vom Hauptbahnhof bis zur Turmstraße verlängert, das haben wir als Koalition längst gestartet. Dafür kommt der Antrag auch zu spät. Wenngleich wir uns als Unionsfraktion außerdem wünschen, dass wir über das Projekt der bundesfinanzierten Verlängerung der U5 in Richtung Turmstraße tabu- und ideologiefrei diskutieren. Denn die optimale öffentliche Erreichbarkeit unseres Hauptbahnhofs aus nordwestlicher Richtung, aus Moabit, wäre vor allem damit gut sichergestellt. Das wäre ein wunderbares und logisches Projekt für einen neuen Hauptstadtvertrag 2 in vielleicht schon naher Zukunft, in der nächsten Wahlperiode. Die Haushaltsmittel für den Radverkehr betragen in diesem und im kommenden Jahr summa summarum rund 35 Millionen Euro gemäß Beschluss dieses Parlaments und auf Antrag dieser Koalition von SPD und CDU. Damit ist Berlin mit weitem Abstand Spitzenreiter in Deutschland, auch weit vor Hamburg, was bekanntlich flächenmäßig mit Berlin vergleichbar ist. Die Grünen wollen von sich aus irgendeine nicht definierte Radverkehrssumme verdreifachen. Da wundert man sich doch, dass die Grünen genau das nicht als Antrag in die Haushaltsberatungen eingebracht haben, die gerade abgeschlossen sind. Dass die Grünen Spezialmotorenantriebe beispielsweise bei Baumaschinen, Binnenschiffen und Kleinfeuerungsanlagen sofort in die Umweltzone aufnehmen wollen, würde Tausende Arbeitsplätze kosten. Ich freue mich schon, dies den Standesvertretern und Berufsverbänden klar darzulegen. Denn technisch ist das vielfach gar nicht machbar, weil es keine Hersteller dafür gibt – sei es in Deutschland oder in Europa. Sicher ist das langfristig sinnvoll, jedoch eher im konzertierten Programm mit der Wirtschaft, der Fahrzeugindustrie und der Umweltpolitik, so wie wir das als Koalition sowieso schon machen. Auch ist die Ausweitung der Umweltzone nicht unbedingt ratsam, denn die Einführung der vorhandenen Umweltzone hat ja bekanntlich eher zu maßvollen Ergebnissen geführt. Wo ist also da der Fortschritt der Grünen? Fortschrittlich ist es nach Meinung der Unionsfraktion doch vor allem, dass der Autoverkehr nicht im Stau steht. Das verringert nachhaltig die Feinstaub-, Verkehrs- und Lärmbelastung. Deswegen sagen wir als Koalition ja auch ganz deutlich, [Christopher Lauer (PIRATEN): Mehr Autobahn!] dass wir in einem verkehrspolitischen Gesamtkonzept den öffentlichen Verkehr ausbauen, wie ich eben schon erklärt habe, und auch Straßen neu bauen – wie beispielsweise die A 100 und die TVO, um eben Wohngebiete zu entlasten, den Durchgangsverkehr zu kanalisieren, um unter anderem – auch wenn Sie die Zwischenrufe machen – Ihren Wohlstand mitzufinanzieren. [Beifall bei der CDU] Das schafft weniger Emissionen als SiebzigerjahreGrüne-Kampfparolen gegen den Autoverkehr, wo doch die Grünen auch hier im Parlament tagein, tagaus selbst privat Auto fahren. Das können Sie hier auf allen Parkplätzen bewundern. [Dirk Behrendt (GRÜNE): Lüge!] Ich freue mich außerordentlich auf die Ausschussberatungen dieses polemischen Grünen-Parteitags-Antrags, denn dann werden wir Ihnen weiter sachlich fundiert erklären, wie schwachsinnig der ist. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Christopher Lauer (PIRATEN): Parlamentarische Anträge als Schwachsinn bezeichnen! Dann darf ich das in Zukunft auch!] Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Kollege Friederici! Ganz herzlichen Dank! – Und jetzt erteile ich dem Kollegen Magalski das Wort. – Bitte sehr, Kollege! Philipp Magalski (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Grünen beleuchtet einige wichtige Punkte, die der Senat eigentlich gemäß dem vorliegenden Luftreinhalteplan 2011 bis 2017 selbst in Angriff nehmen müsste oder schon genommen haben müsste: Partikelfilter bei Baumaschinen, eine emissionsarme eigene Fahrzeugflotte, die Förderung von Erdgasfahrzeugen, die Förderung des Umweltverbunds, selbst spezielle Einzelmaßnahmen wie das Lkw-Fahrverbot in der Silbersteinstraße – alles nach- Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7925 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Philipp Magalski) vollziehbar, aber in den Senatsplanungen teilweise ja schon angedacht. Wo es erheblich mangelt, das ist die Umsetzung. Der Senat muss sich die Kritik gefallen lassen, dass er nicht gerade durch übermäßige Aktivität auffällig geworden ist, den Luftreinhalteplan offensiv und vorausschauend auch in die Praxis umzusetzen. Nimmt man den Antrag der Grünen als Mängelliste, was das Senatshandeln angeht, wird man insbesondere bei der Erneuerung des Fuhrparks im Sinne eines deutschlandweiten Spitzenreiters, aber auch bei der Stärkung des Radverkehrs, der Stärkung des ÖPNV, der qualifizierten Ausweitung der Umweltzone und einem Reisebuskonzept, das den Namen auch verdient, fündig. Das sind Maßnahmen, die auch die Unterstützung der Piratenfraktion finden. Eine umweltfreundliche Taxiflotte beispielsweise, insbesondere, was Hybrid-, Erdgas- und Biogasantriebe angeht, aber insbesondere auch die Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr durch die wirklich längst überfällige verbesserte Förderung von Fahrrad und anderen emissionsfreien und flächensparenden Verkehrsmitteln wie E-Bikes oder Elektroroller – diese Maßnahmen verschläft der Senat oder überlässt sie dem Selbstlauf. [Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN] Richtig ist auch, dass es eine falsche Prioritätensetzung von Verwaltungshandeln ist, sich auf die Abwehr von Anwohnerklagen zu konzentrieren, anstatt solche Klagen zum Anlass zu nehmen, spätestens dann mit wirksamen Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung gegenzusteuern, um den eigentlichen Anliegen der Klägerinnen und Kläger Genüge zu tun, zum Vorteil aller. kehr bereitstehen und in Neubaugebieten oder Ortsteilen, die sich erweitern oder umstrukturieren müssen, von Anfang an die fahrradgerechte Stadt und die Stadt der kurzen Wege auch zu Haltepunkten des ÖPNV mitgeplant werden. [Beifall bei den PIRATEN] Die konsequenteste Attraktivierung des ÖPNV stellt aus unserer Sicht ohnehin der fahrscheinlose ÖPNV dar, zu dem wir unlängst eine Machbarkeitsstudie veröffentlicht haben. [Beifall bei den PIRATEN – Martin Delius (PIRATEN): Super!] Auch über autofreie Ortsteile oder Neubaugebiete sollte wieder nachgedacht werden. In Lichterfelde-Süd war das zum Beispiel früher mal in der Diskussion, und aus eingesparten Verkehrs- und Stellplätzeflächen konnten Grünflächen, Freiflächen oder Kinderspielplätze werden. Die Experimentierfreudigkeit des Senats für solche zukunftsweisenden Ideen hält sich allerdings in sehr engen Grenzen – um es noch mal freundlich auszudrücken. Unter dem Strich gibt der Antrag der Grünen eine Menge Denkanstöße, und es besteht zumindest die theoretische Chance, den Antrag im Umweltausschuss noch einmal etwas ausführlicher en detail zu beraten und auch dem Senat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob und wie er sich eine Umsetzung dessen vorstellen kann. Wir werden ihn dabei unterstützen. – Vielen Dank! [Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Vizepräsident Andreas Gram: In Sachen Fahrradverkehr – zu dieser notwendige Forderung hat die Piratenfraktion ja ebenfalls schon einige Anträge in die Gremien eingebracht; bisher wurden sie selbstverständlich alle abgelehnt, leider. Der Unmut in der Bevölkerung über die Nicht-Fahrradpolitik des Berliner Senats ist ja inzwischen so groß, dass die Bevölkerung zum hierfür aus systematischen Gründen nur sehr schlecht geeigneten Instrument des Volksbegehrens greifen muss, um das Thema öffentlich zu besetzen. Peinlich ist das und einer Hauptstadt, die aufgrund ihrer Lage im Flächenland ganz leicht auch Hauptstadt des umweltfreundlichen Fahrrads sein könnte, unwürdig. Das Fahrrad ist sicher nicht die Lösung für alle Luftreinhaltefragen der Hauptstadt, aber einer der wesentlichen Schlüssel zum Erfolg. [Beifall bei den PIRATEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Und noch ein Aspekt: In unserer nun wieder wachsenden Stadt steigt der Anspruch, den Luftreinhalteplan zügig umzusetzen, an. Denn mehr Einwohner bedeuten auch mehr Verkehrsbedürfnisse, und nicht wenige neue Einwohner bringen ein oder sogar zwei Pkws gleich mit. Gerade für Zuzügler sollten von Anfang an attraktive Angebote des ÖPNV und für den individuellen Radver- Ebenfalls vielen Dank, Kollege Magalski! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und mitberatend an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 23 und 24 stehen auf der Konsensliste. Wir kommen zur lfd. Nr. 24 A: Erneute Asylrechtsverschärfungen ablehnen Dringlicher Antrag der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion Drucksache 17/2721 Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Es beginnt in der Beratung die Fraktion Die Linke. Der Kollege Taş steht schon bereit und kriegt das Wort. – Bitte sehr! Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7926 Hakan Taş (LINKE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist richtig, wir und die gesamte EU stehen vor großen Herausforderungen. – Hier stimmt aber irgendwas nicht. Es kann nicht sein, dass ich jetzt nur noch 60 Sekunden habe. Das kann bei mir zumindest nicht der Fall sein. Das kommt zwar häufiger vor, aber aktuell stimmt es nicht. Vizepräsident Andreas Gram: Es kann sich nur um Sabotage handeln. Wir fangen natürlich noch mal neu an. Hakan Taş (LINKE): Es ist richtig, wir und die gesamte EU stehen vor großen Herausforderungen. Es wird uns einiges abverlangen, das Recht auf Asyl und Schutz aufrechtzuerhalten und diesen Menschen eine würdige Lebensperspektive anzubieten. Wir müssen aber diese Situation bewältigen, ohne unsere Werte und Prinzipien aufzugeben. Die Bundesregierung versucht, mit einer Gesetzesflut die im Grundgesetz verbliebenen Reste des Asylrechts auch noch abzuschaffen. Bei diesem Vorgehen lässt sich die Bundesregierung weder von den Erfahrungen unserer Vergangenheit noch vom internationalen Recht beeindrucken. Es wurde mehrfach vorgetragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber ich möchte es nochmals wiederholen: Das Recht auf Asyl und Schutz ist ein individuelles Recht. Nicht jeder Mensch, der in einer Diktatur lebt, ist bedroht. Hingegen können Menschen auch in einer halbwegs funktionierenden Demokratie durchaus bedroht sein. Deshalb ist die Einstufung „sicherer Herkunftsstaat“ eine völlige Verkehrung des Rechts auf Asyl und Schutz. [Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Abgesehen davon stellt die Einstufung beispielsweise von Ghana, Senegal oder Kosovo eine Verhöhnung der dort betroffenen Menschen dar. Jetzt sollen dieser Liste auch noch Marokko, Tunesien und Algerien zugefügt werden. Diese Staaten sind so sicher wie Horst Seehofers Lieblingsstaat Russland. Wir sollten Herrn Seehofer aber an der Stelle vielleicht nicht unrecht tun: Der Lieblingsstaat der Bundesregierung ist zurzeit die Türkei – dieselbe Türkei, die noch vor Kurzem als EU-untauglich gehandelt wurde. Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen. In Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes steht: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Dort steht übrigens nicht: Die deutsche Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Abgesehen von dem Auftrag des Grundgesetzes: Glaubt jemand ernsthaft daran, dass Kinder ohne Eltern, Männer und Frauen ohne Partnerin und Partner oder Menschen, die nicht wissen, ob sie einen Daueraufenthaltstitel erhalten werden, die von der Union so gepriesene sogenannte Integration besser schaffen werden? Die Grünen-Chefin Simone Peter hat davon gesprochen, dass der großen Koalition eigentlich nichts mehr heilig ist. [Zuruf von Oliver Friederici (CDU)] Sie hat recht. Wir hoffen, dass alle rot-grün bzw. rot-rotgrün regierten Bundesländer – Baden-Württemberg an der Stelle natürlich ausgenommen – diesem erneuten Abbau des Asylrechts nicht zustimmen werden. Das erwarten wir selbstverständlich auch von Berlin. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN] Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Kollege Taş! – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Kollege Zimmermann, und ich erteile ihm das Wort. – Bitte schön! Frank Zimmermann (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Taş! Sie sprechen viel über das, was alles nicht geht. Leider hören wir von Ihnen viel zu wenig bis gar nichts, was man alles Positives machen müsste, um dieses Flüchtlingsthema zu bewältigen. [Wolfgang Brauer (LINKE): Das machen Sie doch jetzt! – Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE)] Da kommt leider herzlich wenig. Zur Frage der zahlenmäßigen Obergrenzen für Asylsuchende und Geflüchtete hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer Ausarbeitung vom 16. Dezember 2015 festgestellt – ich darf mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitieren –: Insgesamt ist festzuhalten, dass das geltende primäre und sekundäre EU-Asyl- und Flüchtlingsrecht keine Regelungen enthält, die eine zahlenmäßige Begrenzung der Aufnahme von international Schutzsuchenden vorsehen. [Beifall bei der SPD und der CDU – Martin Delius (PIRATEN): Was? Entschuldigung, Herr Zimmermann!] Ich möchte die große und hervorragende Leistung der Bundeskanzlerin hervorheben, die mit ihren drei Worten eine Haltung bewiesen und Orientierung in der Bundesrepublik gegeben hat, die einzigartig ist, die sehr viel Respekt verdient und die in der Bundesrepublik wie auch international etwas ausgelöst hat. Das ist auch hier als Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7927 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Frank Zimmermann) Vorgabe einer richtigen Linie und Orientierung in der Flüchtlingspolitik zu würdigen. Wichtig ist auch, festzuhalten, dass diese Orientierung Folgeentscheidungen verlangt. Diese Folgeentscheidungen sind es, worüber wir diskutieren müssen. Da gibt es einige, die nicht zum Thema Ihres Antrags gehören. Eine Folgeentscheidung ist ganz klar, dass, wenn die Integration gelingen soll, für alle in Deutschland die nötigen integrativen Maßnahmen finanziert werden müssen, was Arbeitsmarkt, Sozialwohnungen und andere Dinge angeht. Das ist etwas, was für alle Desintegrierten oder alle nicht Bevorzugten in der Bevölkerung geschehen muss. Nur wenn das gelingt, wird auch die Integration gelingen. Deswegen weist die Ansage des Bundesfinanzministers, dass dieser Kosten wegen endlich wieder ein Sparhaushalt kommen müsse, genau in die falsche Richtung. Wir brauchen Einnahmen, um das zu finanzieren, keine erneuten Sparhaushalte, [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN] damit die Leute die Flüchtlingskosten bezahlen müssen. Zum Inhalt Ihres Textes – – [Hakan Taş (LINKE): Jetzt kommt es!] – Ja, das war einleitend, aber durchaus wichtig, denn: Es ist auch eine Folgeentscheidung, die man treffen muss, wie man die Verfahren vernünftig handhabt und eine Regulierung schafft. – Insofern nur kurz zum Stichwort sichere Herkunftsstaaten. Sie diskreditieren diese Maßnahme als eine solche Einschränkung des Asylrechts, dass es dahinter verschwinde. Nein, sichere Herkunftsstaaten bedeuten keine Einschränkung des individuellen Asylrechts. Es kann weiterhin jeder individuell Asylrecht beantragen, es gibt lediglich vereinfachte Verfahren. Materiell wird es aber, das ist alles entschieden, nicht beeinträchtigt. [Canan Bayram (GRÜNE): Gerade materiell nicht beeinträchtigt!] Deswegen stimmt Ihr Vorwurf nicht. Es ist einfach eine Frage, ob man die Länder richtig einschätzt oder nicht. Da gibt es Einschätzungen der Maghreb-Staaten, die wir nicht selbst kontrollieren; das haben das Auswärtige Amt und andere gemacht. Und wir sagen, dass man das so machen kann. Es gibt andere Punkte, über die man diskutieren kann – Familiennachzug. Sie wissen, es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob man diesen einschränken sollte oder nicht. Auch ich habe da im Detail eine etwas andere Auffassung, sage aber, dass wir den Vorschlag des Bundes zur Regulierung dieses Themas nicht verhindern sollen. Wir sollten vielmehr in Bund und Ländern gemeinsam für eine vernünftige Umsetzung sorgen und damit gemeinsam für ein Gelingen der verschiedenen Integrationsmaßnahmen eintreten. Das muss auch unser Ziel in Berlin sein, das müssen wir diskutieren. Dieser Antrag ist nicht für eine Sofortabstimmung geeignet. Deswegen – besser eine Überweisung in den Innenausschuss. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU] Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Kollege Zimmermann! – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Bayram als Rednerin benannt, und ich erteile ihr das Wort. – Bitte schön! Canan Bayram (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mal wieder beschäftigen wir uns mit dem Thema sichere Herkunftsstaaten. Noch viel schlimmer ist, dass jetzt sogar dazugekommen ist, den Familiennachzug einzuschränken – so heißt es, faktisch soll er aber abgeschafft werden. Ich fange mal mit dem Familiennachzug an. Was heißt das eigentlich, den Familiennachzug nicht zuzulassen? – Ich spreche mit vielen Menschen in den verschiedenen Einrichtungen, in Turnhallen und Gemeinschaftsunterkünften. Deren gesamte Gedankenwelt dreht sich allein um die Kinder und Ehefrau, die sich teilweise noch in Kriegsgebieten, teilweise in angrenzenden Ländern aufhalten. Sie hoffen und warten darauf, endlich wieder als Familie zusammenleben zu können. Gerade wir, die wir in Sicherheit mit unseren Familien leben, sollten doch die Verantwortung erkennen, die in dieser Fragestellung steckt. Deswegen lehnen wir die Einschränkung beim Familiennachzug eindeutig ab. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN] Wir reden hier viel von Traumatisierung der Geflüchteten, die zu uns kommen. Lassen Sie uns auch darüber reden, welche Traumatisierung es für die Familienmitglieder bedeutet, die nicht kommen dürfen, weil SPD und CDU das nicht wollen! Das ist ein falscher Weg, und wir sollten all unsere Energie einsetzen, um das zu verhindern. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Fabio Reinhardt (PIRATEN)] Die sicheren Herkunftsstaaten werden der neue Renner in der Flüchtlingspolitik und immer wieder als Allheilmittel diskutiert. Die Liste wird mittlerweile soweit erweitert, dass sich tatsächlich die Frage stellt, wann Afghanistan und Syrien zum sicheren Drittstaat erklärt werden. Die Absurdität bei den sicheren Herkunftsstaaten habe ich jetzt etwas überspitzt. Das ist mir klar. Aber es macht doch deutlich, dass wir in eine Spirale geraten, immer wieder Instrumente, wie eben die sicheren Herkunftsstaaten, zu diskutieren, ohne jemals zu fragen, welche Wirkung sie denn erzielen. Da stellt sich schon die Frage: Wenn doch halbwegs kluge Menschen solche Instrumente vorschlagen, geht es darum Lösungen zu finden, oder Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7928 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Canan Bayram) geht es darum, eine Pseudolösung vorzuschlagen, um auf die Ängste in der Bevölkerung zu reagieren? Ich halte es für einen Fehler, Scheinlösungen vorzuschlagen, denn die verschlimmern nur die Ängste. Man müsste den Mut haben, die Wahrheit zu sagen, dass wir eine Verpflichtung haben, auch als europäisches Land, weil wir von der Ausnutzung der Länder profitieren, in denen die Menschen teilweise in schwierigen Situationen leben, weil Deutschland dorthin Waffen liefert, oder in den afrikanischen Ländern davon profitiert, indem dort die Wirtschaft ausgebeutet wird. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN] Das ist die Verantwortung, die wir tragen, und deswegen sind wir auch für die Menschen verantwortlich, die zur Flucht gezwungen werden. Dann dürfen wir es uns hier nicht so leicht machen, an der Tür die Kontrolle zu übernehmen, wer reindarf und wer nicht, und dann auch noch auf so eine schäbige Art und Weise, Grundsätze über Bord zu werfen, bei einem Thema, das wir hier gerne diskutieren, wo wir uns darüber einig sind, dass wir Gleichheit, Gleichstellung in vielen verschiedenen Bereichen haben wollen, auch in dem Bereich queer. Was haben wir hier schon für schöne Aussagen gemeinsam beschlossen. Aber in diesen sogenannten sicheren Herkunftsstaaten lebt kein Homosexueller in Sicherheit. Der ist immer bedroht, sowohl durch den Staat als auch durch die Gesellschaft, und auch Zwangsverheiratungen sind in diesen Ländern keine Seltenheit. Da kann es doch nicht sein, dass wir ihnen den individuellen Schutz absprechen, wenn sie da rauswollen, wenn sie eine Alternative wollen, wenn sie genauso wie wir frei leben und lieben wollen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Martin Delius (PIRATEN)] Herr Kollege Zimmermann! Sie haben die Probleme und Schwierigkeiten der SPD beschrieben, und ich habe ja, wie bekannt ist, auch eine Sympathie. Aber ich würde Sie wirklich noch einmal bitten, darüber nachzudenken, wie weit die SPD diese Spirale eigentlich noch mitdrehen will. – Vielen Dank! [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN] Vizepräsident Andreas Gram: Danke schön, Frau Kollegin Bayram! – Für die CDUFraktion erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Dr. Juhnke. – Bitte schön! Dr. Robbin Juhnke (CDU): Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, man kann froh sein: Das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren, das sogenannte Asylpaket II, kommt jetzt endlich in den Bundestag. Nachdem Herr Zimmermann die Kanzlerin gelobt hat, lobe ich den Bundesjustizminister Maas. [Hakan Taş (LINKE): Loben Sie sich gegenseitig!] Es gab jetzt eine Einigung zwischen ihm und dem Bundesinnenminister de Maizière, dass wir diesen Entwurf der Koalition praktisch unverändert im Bund einbringen können. Es gibt jetzt ausnahmsweise in Härtefällen, auch bei minderjährigen Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz, einen Nachzug der Eltern. Aber das muss dann auch gemeinsam zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Innenressort abgestimmt werden. Von daher begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich dieses weitere Instrument zur Flüchtlingsbegrenzung. Die gute Nachricht ist: Auch nach der Einigung der Minister wird der Familiennachzug für eine große Gruppe von Flüchtlingen für die nächste Zukunft nicht erlaubt sein, denn ansonsten müssten wir mit einem weiteren enormen Zuzug einer großen Gruppe von Flüchtlingen in diesem Land rechnen. [Zurufe von den PIRATEN] Das ist auch ein wichtiges Signal an die Herkunftsländer: Es lohnt sich nicht, Kinder allein auf diese riskante Reise zu schicken, damit sie die Eltern im Wege des Familiennachzugs nachholen können. Das ist für die Kinder gefährlich und entspricht auch nicht dem Wohl des Kindes. [Vereinzelter Beifall bei der CDU – Martin Delius (PIRATEN): Pfui!] Ich hoffe nun, dass das Paket zügig im Bundestag beraten werden kann, damit es dann bei dem klaren Signal bleibt, dass der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt wird. Aber das ist ja nur ein Teil der Regelungen, die zur Debatte stehen. Wir werden auch ein beschleunigtes Asylverfahren für bestimmte Gruppierungen haben, die dann in Aufnahmezentren behandelt werden. Und da ich heute wieder sehr viel Unsinn gehört habe: Selbstverständlich ist der individuelle Schutz in jedem Fall gewährleistet. Darüber hinaus werden Verstöße gegen die räumliche Beschränkung stärkere Sanktionen erfahren. Ich glaube, das ist gerade für einen Ballungsraum wie Berlin eine gute Nachricht. Und wir werden auch die Rahmenbedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit den Abschiebungen präzisieren und klarstellen. Auch das ist grundsätzlich zu begrüßen, wie auch die Tatsache, dass der Bund bei der Beschaffung der nötigen Papiere für Personen, die Deutschland wieder verlassen müssen, auch stärker helfen wird, denn bei Abschiebungen ist es nach wie vor so, dass wir dort schneller handeln müssen. Berlin tut hier einiges, aber das ist leider nicht in allen Bundesländern der Fall. Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7929 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Dr. Robbin Juhnke) Im Übrigen hat – das wurde auch schon erwähnt – das Bundeskabinett beschlossen, Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer festzulegen. Nun ist in der Umsetzung Eile geboten. Dennoch: Das wäre ein wichtiges Instrument und wichtiger Schritt, um den Asylbewerberzustrom schneller bewältigen zu können. Das wird demnächst zur Abstimmung stehen. Wir werden uns alle auf weitere Regelungen einstellen müssen. Vizepräsident Andreas Gram: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Birk? Dr. Robbin Juhnke (CDU): Nein, ich bin gleich fertig. – Wir müssen noch schneller und stringenter diejenigen, die unser Land wieder verlassen müssen, identifizieren und am besten von Anfang an gleich die Signale setzen, dass sich das Kommen in solchen Fällen auch gar nicht lohnt. Im Übrigen reden wir hier über ein Bundesgesetz, wie wir wissen. Wir werden den Einfluss darauf höchstens mittelbar im Bundesrat ausüben können. Ich empfehle dem Land Berlin jedenfalls Zustimmung. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU] Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Kollege Dr. Juhnke! – Für die Piratenfraktion ergreift jetzt das Wort der Kollege Reinhardt, und er erhält es auch. – Bitte schön! werde. Beide haben Sie letztlich bestimmte Dinge aber auch nicht erwähnt. Das ist spannend, denn wir haben in den letzten Monaten mehrere sogenannte Asylpakete bekommen, mehrere Veränderungen im Aufenthalts- und Asylverfahrensbereich, die das Land Berlin akut betroffen haben. Der nicht mehr anwesende Sozialsenator Czaja kann davon ein Lied singen. Die Unterbringung im Land Berlin, die Registrierung und Leistungsausgabe ist dadurch massiv zurückgeworfen und eingeschränkt worden. Sie alle haben das in den letzten Monaten erlebt. Wir hatten zum Beispiel die verkürzte Auszahlung von Taschengeld, die jetzt monatlich erfolgen soll. Das war eine neue Bundesregelung, die dem Misstrauen gegenüber allen neu Ankommenden in Deutschland entspringt, aber de facto dazu geführt hat, dass wir im Land Berlin Mitarbeiter im Landesamt hatten, die bei der Leistungsausgabe überhaupt nicht mehr hinterherkamen, was uns bei der Leistungsausgabe und im Bereich Unterbringung zurückgeworfen hat. Es gab außerdem die Verlängerung des verpflichtenden Aufenthalts in Sammelunterkünften. Das hat dazu geführt, dass Menschen nicht mehr bei Freunden und Familien unterkommen können, obwohl sie schon ein Netzwerk haben. Das belastet den Staat unnötig, das belastet die Menschen unnötig. Es gab beispielsweise auch die Diskussion über die Wiedereinführung des Sachleistungsprinzips. Auch das ist etwas, das eigentlich abgeschafft worden ist, weil es unnötige Bürokratie bedeutet. Residenzpflicht: unnötige Bürokratie, unnötige Repression und so weiter und so fort. Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Dass die CDU das „C“ in Ihrem Namen nicht mehr so ernst nimmt und Ehe und Familie als Werte mit Füßen tritt, ist mittlerweile nichts Neues. Dass Sie den Familiennachzug einschränken wollen, das auch noch loben und sich in dem Sinn äußern, jedes syrische Kind, das nicht in Deutschland ist, sei gut, ist wirklich Hohn, das ist ekelhaft und keiner Fraktion in diesem Abgeordnetenhaus würdig. Sie alle haben in den letzten Monaten erlebt, dass von der Bundesebene völlig kontraproduktive, lediglich absurde Ressentiments seitens bestimmter Gruppen der Bevölkerung dienende neue Erlasse und Regelungen kommen, die niemandem helfen und die uns im Land Berlin um Meilen zurückwerfen. Da kann ich nicht verstehen, dass Sie sich hier hinstellen und ein Loblied auf das Asylpaket II singen, denn das wird wieder passieren, und es wird wieder so sein, dass das Land Berlin dadurch nur Nachteile hat und die Repressionen und die Nachteile für die Betroffenen auch weiterhin auf dem Papier stehen. [Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN] [Beifall bei den PIRATEN] Unabhängig von allen Aspekten, bei denen wir hier im Haus nicht einer Meinung sind, das sind durchaus einige – beispielsweise, wenn es um die sogenannten sicheren Herkunftsstaaten geht oder die beschleunigten Asylverfahren oder schärfere Aufenthaltsregelungen –, gibt es Aspekte, die eigentlich nicht unbedingt einen Dissens hervorrufen sollten. Es ist interessant, mir ist sowohl beim Kollegen Juhnke als auch beim Kollegen Zimmermann aufgefallen: Sie haben beide bestimmte Aspekte dieses großes Pakets herausgepickt und sich darüber lobend oder mäßig lobend geäußert. Es waren bestimmte Aspekte, die ich jetzt nicht noch einmal einzeln aufzählen Weiterhin ist interessant, dass Sie beide das Asylpaket II loben, obwohl wir schon aktuell im Land Berlin und in Deutschland gegen geltendes internationales und Europarecht verstoßen. Wir hatten dazu gestern eine Debatte im Europaausschuss. Wir haben darüber diskutiert, dass wir aktuell gegen verschiedene europäische Asylverfahrensrichtlinien und Aufnahmerichtlinien verstoßen – gerade im Bereich Unterbringung. Berlin bemüht sich da, kommt aber nicht hinterher. Das Asylpaket II verstößt eindeutig gegen die EU-Aufnahmerichtlinie und verschlimmert noch die aktuelle Situation. Fabio Reinhardt (PIRATEN): Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7930 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 (Fabio Reinhardt) Besonders schwerwiegend wird es daher schutzbedürftige Flüchtlinge treffen – Kranke, Traumatisierte und Minderjährige –, gerade wegen der Einführung beschleunigter Verfahren und wegen des Mangels an der Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Kranke müssen in detaillierten Attesten nachweisen, warum eine Erkrankung gegen die Abschiebung spricht. Abschiebungshindernisse in Form von PTB werden nicht mehr anerkannt. Die Aussetzung des Familiennachzugs für minderjährige Flüchtlinge wird außerdem gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen. Ich weiß nicht, wie Sie, Frau Bentele und die Sprecher bei der SPD-Fraktion, dazu stehen. Ich kann es nicht gutheißen. Unabhängig davon, dass es Nachteile für die Betroffenen bringt, verstößt Berlin, verstößt Deutschland gegen internationale Konventionen, gegen UN-Konventionen. Das wird durch das Asylpaket II noch verschärft. Herr Zimmermann! Sie haben gesagt, wir würden keine Vorschläge machen. Ich weiß nicht, ob Sie den Diskussionen der letzten Monate gefolgt sind. Hier sind zahlreiche Vorschläge zur besseren Unterbringung gemacht worden – beispielsweise zur Unterbringung in zweckentfremdeten Ferienwohnungen und vieles mehr, was wir hier schon diskutiert haben. Aber ganz konkret werfe ich Ihnen vor, dass Sie mit keinem Jota angesprochen haben, wie Berlin Einfluss auf das aktuelle Verfahren nimmt. Wir diskutieren hier alle darüber, ob man dieses oder jenes machen soll. Meiner Ansicht nach ist es letztendlich irrelevant, was wir hier diskutieren, solange der Regierende Bürgermeister hier sitzt und keinerlei Einfluss auf die Verfahrensveränderungen auf Bundesebene nimmt. Dazu hört man nichts. Herr Regierender Bürgermeister! Ich würde mir wünschen, dass Sie abseits aller Parteivorstellungen mal darauf Einfluss nehmen, dass so etwas, was wir im November erlebt haben, dass nämlich das Land Berlin massive Nachteile dadurch hat, dass auf Bundesebene völliger Murks beschlossen wird – das ist die Aussage Ihres eigenen Sozialsenators, durch mich leicht umformuliert –, nicht wieder passiert und dass so ein Schwachsinn – ich darf das Wort jetzt sagen, es wurde vorhin nicht gerügt – hier nie wieder passiert. Darauf sollten Sie auch aktiv Einfluss nehmen, denn sonst bringt uns die gesamte Debatte hier überhaupt nichts. – Vielen Dank! [Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Vizepräsident Andreas Gram: Vielen Dank, Kollege Reinhardt! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag haben die drei antragstellenden Oppositionsfraktionen die sofortige Abstimmung beantragt. Die Koalitionsfraktionen hingegen beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ord- nung. Hierüber lasse ich zuerst abstimmen. Wer also der Überweisung an den – kurz gesagt – Innenausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das sind in toto die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich? – Das Erstere war die Mehrheit. Damit ist der Antrag überwiesen. Das war unsere heutige Tagesordnung. Die nächste, die berühmte 77. Sitzung findet am Donnerstag, dem 3. März 2016 wieder um 11.00 Uhr statt. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche allen einen guten Heimweg. [Schluss der Sitzung: 18.44 Uhr] Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7931 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 16: Lfd. Nr. 19: Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ablehnen Rettung für die Rettungsdienste — Senat muss Berliner Feuerwehr endlich unterstützen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 20. Januar 2016 Drucksache 17/2679 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2699 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2327 einstimmig – mit allen Fraktionen – für erledigt erklärt Lfd. Nr. 17: Konzeption zum Ausbau des Sportmuseums Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 15. Januar 2016 Drucksache 17/2704 zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1005 einstimmig – bei Enthaltung LINKE und PIRATEN – mit geändertem Berichtsdatum „30. April 2016“ angenommen an InnSichO (f), GesSoz und Haupt Lfd. Nr. 20: Null Toleranz gegenüber weiblicher Beschneidung oder Genitalverstümmelung: Opfern helfen und Genitalverstümmelung verhindern Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2700 an GesSoz (f) und ArbIntFrau Lfd. Nr. 21: Agrarwende für Berlin und Brandenburg — Landwirtschaftsstaatsvertrag neu verhandeln Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2701 an Recht Lfd. Nr. 23: Lfd. Nr. 18: Begleitung auf dem Weg zur Qualifikation für den ersten Arbeitsmarkt Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 21. Januar 2016 Drucksache 17/2705 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2265 mehrheitlich – gegen GRÜNE und PIRATEN bei Enthaltung LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum „31. Mai 2016“ abgelehnt Besondere Situation geflüchteter Frauen berücksichtigen, spezifische Angebote zur Integration und Partizipation sichern Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2703 vertagt Lfd. Nr. 24: Unterstützung und Teilhabe für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf sichern Antrag der Piratenfraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2715 an GesSoz Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 7932 Plenarprotokoll 17/76 18. Februar 2016 Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 3: „Verfassungskonforme Alimentation für alle Berliner Beamten“ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Januar 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2707 zur Volksinitiative gemäß Artikel 61 Abs. 1 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/2528 Das Abgeordnetenhaus würdigt den enormen Beitrag, den die Beschäftigten des Landes Berlin zur Konsolidierung der Landesfinanzen über viele Jahre erbracht haben. Seit 2010 wird die Besoldung jährlich wieder erhöht. Das Abgeordnetenhaus bekennt sich zu dem Ziel, dass die künftigen Besoldungserhöhungen jedes Jahr mindestens ein halbes Prozent über den Steigerungen des Länderdurchschnitts liegen sollen, um die Schere zu den anderen Bundesländern schrittweise zu schließen. Das Abgeordnetenhaus teilt die Auffassung der Volksinitiative, dass die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin einen Anspruch auf eine Alimentation haben, die den Anforderungen von Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Anforderungen in seinen Entscheidungen vom 5. Mai 2015 und vom 17. November 2015 anhand einer Vielzahl verschiedener Parameter konkretisiert, die einer genauen Untersuchung im Hinblick auf die konkrete Situation im Land Berlin bedürfen. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus auf der Grundlage dieser Entscheidungen einen umfassenden Bericht darüber vorzulegen, in welchem Umfang die genannten Anforderungen im Land Berlin erfüllt sind beziehungsweise welche Maßnahmen gegebenenfalls dazu noch erforderlich sind. Das Abgeordnetenhaus stellt fest, dass nach der Anhörung und Beratung in den zuständigen Ausschüssen das Verfahren gemäß Artikel 61 Absatz 1 der Verfassung von Berlin zum Abschluss gekommen ist. Zu lfd. Nr. 17: Konzeption zum Ausbau des Sportmuseums Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 15. Januar 2016 Drucksache 17/2704 zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/1005 Der Senat wird aufgefordert, eine Konzeption zum Ausbau, zum zeitlichen Ablauf und zu den inhaltlichen Strukturen des Sportmuseums Berlin zu erstellen. Dabei soll der Senat Auskunft über Ausstellungsflächen sowie jetzige und zukünftige inhaltliche Schwerpunkte geben. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob und inwieweit die Geschichte des Vereins Hertha BSC Berücksichtigung finden kann. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. April 2016 zu berichten. Zu lfd. Nr. 18 A: Entwurf des Bebauungsplans 1-40a für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Brunnenstraße, Rheinsberger Straße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Strelitzer Straße 54 sowie der Flurstücke 310 und 303, der nördlichen und der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 441, der nordwestlichen Grenze des Friedhofs der St.-Elisabeth-Kirchengemeinde (Grundstück Ackerstraße 37), Ackerstraße, der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Friedhofs der Sophiengemeinde (Flurstücke 440 und 439), der entwidmeten Bergstraße (nordwestliche und südwestliche Grenze der Flurstücke 551 und 555), der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Flurstücks 326, den nordwestlichen Grenzen der Grundstücke Gartenstraße 25 und 27 und Gartenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Gesundbrunnen (Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße) Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 10. Februar 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 17. Februar 2016 Drucksache 17/2728 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2608 Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 1. Dezember 2015 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 1-40a zu.