liebe justizsekretärin braun, wertes familiengericht, werte richterin albers-frenzel, in der gewaltschutzsache czyborrapacolli % schaeferligustro ag tk 152 f 6732 / 17 erklärt sich die beschwerdeführerin und antragstellerin vorbehaltlich frühzeitiger teilwiderrufe durch mindestens eine ihrer prozessbevollmächtigten rechtsanwältinnen = { undine weyers, alexander paetow, eckart wähner http://d-nb.info/gnd/113575939 } konsensuell einverstanden mit 0.0. der streitwertfestsetzung auf 1½k?, weil diese eine sprungrevision in den karlsruher baer-senat erlaubt, 0.1. mit einer gerichtskostensicherheitsleistung in höhe von 53? gemäß gkg§34 von meinem volksbankgiro de54100900002677395004 aufgrund der versagung der prozesskostenhilfe, weil diese zumindest vollbewusst gar nicht beantragt worden war, vollbewusst beantragt worden war hingegen nur eine kostenentscheidung nach dem verursacherprinzip zulasten der antragsgegnerin, 0.2. einem mündlichem verhandlungstermin in der familiensache vor dem familiengericht zur erzielung eines konsensuellen täter-opfer-ausgleichs zwischen den parteien. die beschwerdeführerin lässt dissensuell nicht ab von 1.0. des unter rotgrün 20011211 einstimmig beschlossenen http://lexetius.com/GewSchG/1 lesart, welche auch die anwendbarkeit auf eine gemeinsam genutzte arbeitsstätte zulässt, weil die beschwerdeführerin eine exkludierende wortbedeutung des insbesonderes der überlassung der gemeinsamen wohnung ausreichend erwogen hat und linguistisch zur überzeugung gelang, dass dieses insbesondere den fall abdecken sollte, dass sich ein körperverletzer sonstig mangels einer derart expliziten spezialisierung darauf berufen könnte, dass er schließlich mietezahlender hauptmieter oder kaufpreisabgezahlter wohnungseigentümer sei und insofern befugt, die kinder und das bewegliche eigentum seiner gewaltschutzantragstellerin in geiselhaft zur erzwingung einer neuerlichen demütigen unterwerfung missbrauchen könnte, 1.1.. der anerkenntnis, dass das verhalten der antragsgegnerin eindeutig widerrechtlich und gefährlich körperverletzend war, weil alle als alternative verschreiber behelligten medizinerinnen = { gerd michels, ayad khachikchi, http://d-nb.info/gnd/114935262 christiane klockow, leonore schad, hans-peter weinhagen, ronny kröber, yasemin.serbest@vivantes.de } unter verweis auf zeitdefizite oder kompetenzdefizite allein die antragsgegnerin - auch ausweislich deren http://czyborra.com/diplom/atteste@sommer2013.pdf - als ambulant zuständige nervenärztin betrachten und sich dementsprechend unterlassend verhalten, und dass das unerwartet sadistische verhalten der antragsgegnerin kausalkettig weiterführte zu einem rechtshilfeersuchen, vervolgens in der nacht auf freitag zu einem hilfsangebot der bundespolizei am bahnhof südkreuz, wo sich das dortige wasserklosett weder mit giropay noch mit visacard in seinem kartenschlitz öffnen ließ, im verlauf des samstages zu einem notarzteinsatz der 116117, einem billigen krankentransport für 120? ins urbane vivantes, einem teuren feuerwehrweitertransportes in des rudowers vivantes erste hilfe, dort zu einer entlassung zur wiedervorstellung am montagsnachmittag in der rudower psychiatrischen institutsambulanz, einer flucht meines ehegatten in die vollstationäre behandlung, weil mir mein beruhigungsmittel fehlte, einem kardiologischen notarzteinsatz wieder ins urbane vivantes durch die 112 am sonntagmittag und einem seit jenem sonntag bis mindestens ende juni andauernden vollstationären seelenheilkundlichem klinikaufenthalt in der 82-sten rudower vivantes führte, die auch die rechtzeitige vervollständigung meines antragsschriftsatzes verunmöglichte, welche am besten bereits am tatdonnerstag bei justizsekretärin kruzikat in der rechtsantragsstelle akut komplettiert perfektioniert empfangen hätte werden müssen. falls die antragsgegnerin in der mündlichen verhandlung darauf beharren wollen, dass sie als hausherrin gewisserweise über dem gesetz steht und befugt ist, ihr hausrecht willkürlich diskriminierend auszuüben und patienten apartheidnisch wie aussätzige untermenschen zu behandeln, werde ich beantragen, durch die familienrichterin bettina albers-frenzel http://d-nb.info/gnd/114520356 beschließen zu lassen: 3.0. die antragsgegnerin hat es zur vermeidung eines strafbefehls über 90 tagessätze wegen eines minder schweren falles gefährlicher körperverletzung durch unterlassene hilfeleistung und beleidigende kränkungen von 20170701 an einstweilig befristet bis 20171001 zu unterlassen, der czyborrapacolli elpgbr bestehend aus 19710310@berlin.de geborener raschke und der 19700914@muenster.de der http://d-nb.info/gnd/112457428 und der http://d-dnb.info/108272869 geborenen czyborra die heilbehandlung grundlos zu unterlassen, 3.1 hilfsweise die czyborrapacolli elpgbr durch hausbesuche medizinisch zu versorgen, 3.2 hilfsweise nach dem üblichen verfahren inklusive einer anhörung der betroffenen und psychiatrischer begutachtung durch doktor http://telefonbuch.de/suche/sütfels scharf begrenzt auf den aufgabenkreis "verschreibungen und atteste einschließende heilbehandlung der czyborrapacollis" die antragsgegnerin zu meinem mündel zu erklären und mir zur aufgabenerfüllung einen gerichtlichen betreuerausweis auszustellen. 201706060606@12351.de unterschrieben ©©-by roman@czyborra.com