From roman@czyborra.com Tue Jun 20 09:52:05 2017 Date: Tue, 20 Jun 2017 09:52:05 +0200 From: Roman Czyborra To: Dr Eckart Waehner Cc: roman@czyborra.com Subject: Unterbringung Roman Czyborra Lieber Dr Wähner, ich bitte, mir noch die richterlichen Anhörungsnotizen aus der Akteneinsicht zukommen zu lassen, ich habe bisher nur die Seiten 1, 2 und 16. Außerdem sollte noch heute ein Folgebeschluss ergehen: Amtsgericht Neukölln Beschluss Geschäftsnummer: 53 XIV 20/17 L Datum: 20.06.2017 In dem Unterbringungsverfahren für Diplom-Informatiker Roman Czyborra, geboren am 14.09.1970 und seit 14.05.2017 wegen psychischer Kränkung untergebracht in 12351 Juchaczweg 29 Zimmer P1.129 Fax (030)130144982 Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Doktor Eckart Wähner 10785 Kurfürstenstraße 23 Fax (030)2159904 Ehegatte: Daniela Czyborra-Pacolli 12055 Niemetzstraße 14 hat das Amtsgericht Neukölln als Betreuungsgericht am 20.06.2017 durch den Richter am Amtsgericht Büschelmann im Wege einstweiliger Anordnung beschlossen: 1. Die richterliche Unterbringung vom 16.05.2017 (zuletzt im Arztnamen berichtigt am 17.05.2017) des Untergebrachten am aufgeführten Orte wird mangels einer fristgerechten Kündigung des Behandlungsvertrages vor Ablauf des Monats Mai 2017 zum Schutze des Untergebrachten auf Antrag des Untergebrachten bis mindestens Ende Juli 2017 verlängert. 2. Die seelische Heilbehandlung des stabil [begründet paranoiden] hypomanen Untergebrachten ist auch bei schwindender Rendite von Fallpauschale pro Therapieaufwand am Unterbringungsort fortzusetzen, bis durch Erreichen seelischer Gesundheit eine fristgerecht vereinbarte erfolgreich psychotherapierte Entlassung in eine mit mehrfach redundantem Retraumatisierungsschutz versehene von Arbeits-, Berufs- und Liebesfähigkeit und stabiler geordneter Wohnsituation gekennzeichnete Lebenssituation erfolgen kann. 3. Die gerichtliche Genehmigung vom 27.05.2017 durch Richter Kunz zur 435 Stunden andauernden Parodontitis und Muskelschwund verursachenden Fixierung des Untergebrachten bis zum Ablauf des 13.06.2017 wird widerrufen, weil sie nicht gebraucht wurde und fürderhin weniger invasiv durch mechanisch oder vertraglich abgesichertes Zimmergebot substituiert werden kann, wobei dem Freiheitsentzug ins eigene Zimmer nicht schwerwiegendere Freiheitsrechte aus Bundesgesetzen oder dem Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten entgegen stehen dürfen. 4. Ferner verpflichtet sich das Amtsgericht Neukölln, fürderhin beim anerkannt kriegsdienstverweigernden friedensdienstleistenden Untergebrachten dessen Unschuld und Ungefährlichkeit für sein eigenes Leben und seine eigene Gesundheit sowie für bedeutende Rechtsgüter Dritter zu vermuten und den Untergebrachten von dieser entgegenlaufender übler Nachreden unverzüglich vollumfänglich in Kenntnis zu setzen, beziehungsweise die Gefährlichkeit für die Gesundheit Dritter und das Ignorieren bedeutender Freiheitsrechtsgüter Dritter auch als projektive Verdrängung des eigenen Affektes bei den zum Nachteil des Untergebrachten sozialpsychiatrisch Gewalttätigen zu vermuten, deren exazerbierend gesetzeswidriges Verhalten psychische Störungen und Verletzungen des Körpers des Untergebrachten überhaupt erst verursacht. 5. Die Entscheidung ist sofort wirksam.