Roman Czyborra
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An das Amtsgericht Rathenow
zu Händen Herrn Weller
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Sonntag, den 5. Februar 2006


In der Strafsache 2 Gs 2/06 gegen pädophilen Bundeswehrsoldaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern widerspreche ich Ihrem Beschluss vom 23. Januar 2006 und beantrage erneut Besuchsgenehmigung für den Untersuchungshäftling oder hilfsweise eine Einladung zur Hauptverhandlung.

Begründung:
  1. Der Beschuldigte hat nach Ihrer Auskunft noch keinen Verteidiger. Ich möchte ihm gerne den bundesweit tätigen Fachanwalt für Sexualstrafrecht Claus Pinkerneil, Nymphenburger Straße 147, 80636 München, 089 - 13 999 133, 0172 - 860 32 62, http://pinkerneil.com/ empfehlen.
  2. Sie halten mich irrtümlich für einen Redakteur, der einen Artikel veröffentlichen will, dabei bin ich nur Systemadministrator und interessiere mich persönlich für die den Pädophilen widerfahrenden Menschenrechtsverletzungen.
  3. Die dpa-Meldung zum Vorfall ist widersprüchlich: einerseits wird behauptet, das neunjährige Mädchen sei vergewaltigt worden und der Soldat besäße Kinderpornographie, andererseits gibt er nur zu, das Mädchen unsittlich berührt zu haben, und lautet Ihr Vorwurf nur sexueller Missbrauch von Kindern. Nach Art. 5 GG habe ich das Recht, mir aus erster Quelle ein eigenes Bild zu machen. Aufgabe der Presse ist auch die Kontrolle der Justiz.
  4. In der dpa-Meldung wird behauptet, die Polizei wolle sich nicht dazu äußern, wie das Mädchen in die Wohnung des Soldaten gelangt sei. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass das Mädchen freiwillig zu den sexuellen Handlungen gegangen ist und diese Einvernehmlichkeit vertuscht werden soll, um einen Pädophilen staatsanwaltschaftlich verteufeln zu können. An einem Kontakt zu dem Mädchen und ihren Eltern wäre mir auch gelegen, um mich gegebenenfalls eines besseren belehren zu lassen.
  5. Mein Antrag wurde auch deswegen abgelehnt, weil ich den Namen des Untersuchungshäftlings nicht kenne. Hierzu ist zu sagen, dass mir auch schon ein anonymer Besuch helfen würde. Ich versichere Ihnen eidesstattlich, dass ich keine Berichterstattung gegen den Willen des Untersuchungshäftlings vornehmen werde.

Mit freundlichen Grüßen: Roman Czyborra