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Kontakt- und Informationsstelle
für Opfer von seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt
in der Kindheit und Partnerschaft e.V.
gemeinnützig anerkannt
vom Ministerpräsidenten ausgezeichnet
Windener Str. 38, 56377 Nassau , Tel: 02604/950025, Fax: 02604/950029
http://www.Schotterblume.de, E-Mail: info@Schotterblume.de
Vereinsregister Nr. VR6 2419, Amtsgericht Montabaur

An dieser Petition beteiligt sich:

Internet-Projekt Regenbogenwald e.V. i.G.

Schwarzwaldstr. 13, 63303 Dreieich

Tel: 06103 8318-45, Fax: -47

http://www.regenbogenwald.de


An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuß
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Nachrichtlich:
An den deutschen Bundespräsidenten Johannes Rau,
an den deutschen Bundeskanzler Gerhard Schröder

Petition

Wir fordern ein bundesweites gesetzliches Verbot gegen die Gründung und Aufrechterhaltung von Vereinigungen, die den Zweck verfolgen, sexuelle Handlungen von Erwachsenen an Kindern gleich welcher Art zu fördern oder eine Legalisierung verbotener sexueller Handlungen von Erwachsenen an Kindern herbeizuführen.

Wir fordern ferner ein bundesweites gesetzliches Verbot gegen die Verbreitung von Äußerungen, die pädophiles Gedankengut beinhalten oder die Folgen sexueller Handlungen von Erwachsenen an Kindern bagatellisieren.

Begründung:

Artikel 1 des Grundgesetzes bestimmt, daß die Würde des Menschen unantastbar ist. Die verfassungsrechtlich geschützte menschliche Würde eines jeden Kindes gebietet es, dieses vor Eingriffen in seine freie und ungestörte körperliche, seelische oder sexuelle Entwicklung zu schützen. Dies beinhaltet das Recht eines jeden Kindes, vor sexuellen Handlungen und Übergriffen Erwachsener geschützt zu werden. Einem Kind fehlt bis zu seiner Pubertät jegliches Gefühl für sexuelle Handlungen. Es ist deshalb auch nach allgemein anerkannten rechtlichen Maßstäben ausgeschlossen, daß Kinder unter freiwilliger und eigenverantwortlicher Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts in sexuelle Handlungen Erwachsener einwilligen. Jede sexuelle Handlung eines Erwachsenen an einem Kind ist ein Übergriff auf dessen Persönlichkeit, auch dann, wenn das Kind sich gegen die sexuelle Handlung nicht wehrt oder aus Sicht des Täters sogar mit ihr „einverstanden“ zu sein scheint. Jede sexuelle Handlung eines Erwachsenen an einem Kind, gleich welcher Art, fügt dem Kind seelischen Schaden zu und stört es in seiner freien kindlichen Entwicklung. Sexuelle Handlungen an einem Kind können zu erheblichen seelischen wie körperlichen Folgeerscheinungen führen, unter denen das Kind teilweise sein ganzes Leben lang zu leiden hat. Jede sexuelle Handlung eines erwachsenen Menschen an einem Kind ist ein Verbrechen, das es zum Schutz seiner Menschenwürde zu verhindern gilt.

Artikel 1 des Grundgesetzes bestimmt weiterhin, daß die Achtung und der Schutz der Menschenwürde Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Der Verpflichtung zum Schutz von Kindern vor einer Verletzung ihrer menschlichen Würde durch sexuelle Übergriffe Erwachsener ist die legislative Staatsgewalt mit der Normierung der strafrechtlichen Verbote in den §§ 174 ff. des Strafgesetzbuches nachgekommen. Gleichwohl findet sexueller Mißbrauch von Kindern täglich hundertfach statt und wird in der Gesellschaft nach wie vor häufig nicht als solcher erkannt und vielfach tabuisiert. Es besteht daher ein hoher Bedarf nach gesellschaftlicher Aufklärung über die Ursachen, Ausprägungen und Folgen sexuellen Mißbrauchs von Kindern durch Erwachsene. Zahlreiche Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschlands, die sich dem Schutz von Kindern verschreiben, nehmen sich dieser Aufgabe an und leisten unermüdlich Präventions- und Aufklärungsarbeit in erheblichem Umfang.

Als Reaktion auf die fortschreitende Aufklärung der Gesellschaft entstehen nunmehr Zusammenschlüsse Pädophiler, die als „Gegenbewegung“ den Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen Erwachsener zu verhindern versuchen. Ein prominentes Beispiel, das die Dringlichkeit der in dieser Petition gestellten Forderungen verdeutlicht, ist die Vereinigung „Krumme 13“, die bereits mehrfach Anträge auf Eintragung in die Vereinsregister verschiedener Amtsgerichte Deutschlands gestellt hat. Es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluß pädophiler Erwachsener, die sexuelle Handlungen an Kindern öffentlich zu verharmlosen versuchen und eine Legalisierung strafbewehrter sexueller Handlungen an Kindern herbeiführen wollen. So hat etwa der wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften vorbestrafte Vorstandsvorsitzende der Vereinigung „Krumme13“ Dieter Gieseking mehrfach öffentlich geäußert, daß Kinder „Spaß an Sexspielen“ mit Erwachsenen hätten und der Beweis hierfür in sogenannten Doktorspielen unter Gleichaltrigen liege (Interviews in der Hamburger Morgenpost vom 20. Februar 2002 und in der BILD-Zeitung, Hamburger Ausgabe vom 21. Februar 2002). Geschlechtsverkehr zwischen Kindern und Erwachsenen müsse straffrei sein, weil Kinder einen Wunsch nach „gewaltfreiem Sex" hätten. Gieseking zieht insoweit einen Vergleich zwischen sexuellen Handlungen Erwachsener an Kindern und Homosexualität zwischen erwachsenen Menschen und fordert, daß die Toleranz, die Schwulen und Lesben entgegen gebracht wird, auch für Pädophile gelten müsse (so die Äußerungen auf der inzwischen teilweise vom Netz genommenen Homepage http://www.krumme13.com; siehe zu näheren Informationen auch den Artikel unter http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,170953,00.html).

Die Anträge auf Eintragung in das Vereinsregister der Vereinigung „Krumme 13“ und die Äußerungen ihrer Mitglieder haben in der Medienöffentlichkeit bundesweit hohes Aufsehen erregt und zu zahlreichen Protesten, Demonstrationen und Unterschriftenaktionen gegen die Eintragung in das Vereinsregister und eine damit verbundene staatliche Anerkennung der die kindliche Menschenwürde verachtenden Ziele der Vereinigung „Krumme 13“ geführt. Dieses Beispiel ist jedoch bei weitem kein Einzelfall. Vielmehr existieren in Deutschland zahlreiche vergleichbare Zusammenschlüsse Pädophiler, welche die bestehenden Strafvorschriften zu umgehen versuchen, deren Abschaffung anstreben oder pädophiles Gedankengut öffentlich propagieren.

Derartige Vereinigungen, die bislang überwiegend rechtlich nicht verfolgt werden, bergen die bedrohliche Gefahr in sich, in der Öffentlichkeit falsche Vorstellungen über die Ursachen und Folgen sexuellen Mißbrauchs von Kindern hervorzurufen. Die Tragweite sexueller Übergriffe auf die körperliche, seelische und sexuelle Entwicklung der kindlichen Opfer wird öffentlich bagatellisiert und verharmlost. Die Duldung dieser Aktivitäten durch unser Rechtssystem bereitet den Weg für eine öffentliche Billigung sexueller Handlungen von Erwachsenen an Kindern unter der irrtümlichen Vorstellung, Kinder würden keine Schädigungen und Nachteile aus derartigen Übergriffen auf ihren Körper und ihre kindliche Entwicklung erwachsen.

Dieser Bedrohung für unsere Kinder und unsere gesamte Gesellschaft muß entgegen getreten werden. Die legislative Staatsgewalt ist dringend aufgefordert, ihrer grundrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, daß pädophile Erwachsene ihre sexuelle Verbrechen an Kindern verherrlichenden Aktivitäten fortführen und ausweiten. Ein rechtlich wirksamer Schutz erfordert die Schaffung eines bundesweiten gesetzlichen Verbotes von Vereinigungen, deren Zweck in der Förderung oder Herbeiführung einer Legalisierung sexueller Handlungen von Erwachsenen an Kindern besteht. Darüber hinaus erfordert ein wirksamer Schutz ein bundesweites gesetzliches Verbot gegen die Verbreitung solcher Äußerungen, die pädophiles Gedankengut beinhalten oder die Folgen sexueller Handlungen von Erwachsenen an Kindern bagatellisieren.


Nassau, den 10. März 2002
e. V.




Dagmar Minor

E. Blos

Vorstandsvorsitzende

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

 

 

Angela Hummel

Michael Welslau

Für den Regenbogenwald e.V.

2. Vorsitzender Regenbogenwald e.V.

 


Diese Petition von Schotterblume und Regenbogenwald wird unterstützt von:

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***Diese Liste kann bei Bedarf kopiert werden.***

Senden Sie die ausgefüllten Listen bitte per Brief oder Telefax
bis spätestens zum 01. August 2002 an folgende Adresse:

Schotterblume e.V.
Windener Str. 38
56377 Nassau
Fax: 02604/950029

„Schotterblume“ e.V. - Windener Straße 38 - 56377 Nassau-Lahn