Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung e.V. i.Gr.
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An die Vizepräsidentin des
Amtsgerichts Charlottenburg
Frau Dr. Sabine Emmrich
14046 Berlin fax:030-90177-447
Sehr geehrte Frau Dr. Emmrich,
Am Donnerstag, den 14. Juni 2012, haben wir um 14 Uhr 30 in Ihrer Abteilung 95 (Vereinsregister) vorgesprochen, um gemäß § 13 FamFG Akteneinsicht in unsere Akten 95 AR 1013/09 B, 95 AR 498/11 B und 95 AR 360/12 B zu nehmen. Unser Vorsitzender Herr David Zimmermann (Tel:01525-3932355) wies sich mit seinem Bundespersonalausweis aus und Herr Justizhauptsekretär Tietze holte daraufhin einen etwa 15 Centimeter dicken Aktenstapel aus dem Regal, ließ ihn uns aber nicht einsehen, weil angeblich der Verein nicht eingetragen worden sei und das Verfahren abgeschlossen ist, obwohl mindestens die letzten zwei Verfahren noch rechtshängig sind (Landesverfassungsbeschwerde VerfGH 74/12 bezüglich der vorletzten und durch uns genutzte Beschwerdemöglichkeit bezüglich der letzten Ablehnung) und durch einen Abschluss des ersten Verfahrens nicht das Akteneinsichtsrecht erlischt. Statt dessen ging Herr Tietze mit dem Aktenberg zur Rechtspflegerin Frau Röling und kam nach einer Weile mit einer 5 Millimeter dünnen Akte zurück, bei der überdies offensichtlich 7 Seiten fehlten. Auf unseren Protest hin wurden uns 6 der fehlenden Seiten mit der Korrespondenz mit dem Amtsgericht Arnsberg doch noch gezeigt, aber in eine weitere uns unbekannte Seite die Einsicht ohne plausible Begründung verweigert.
Wir stellen hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die unkorrekte Behandlung und beantragen volle Akteneinsicht.
Mit freundlichen Grüßen
David Zimmermann - Vorsitzender
ZETA - Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung
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