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Drs. inform. Roman Czyborra * Mitglied im LSVD Berlin-Brandenburg
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Offener Brief 2003-02-07
Sehr geehrte Frau Dr. Winterholler, hohes Gericht!
Ich zeige Ihnen hiermit an, dass wir uns als interessierte Öffentlichkeit in die Strafsache Trier gegen Krumme13 einzumischen begehren.
Der bei Ihnen angeklagte 48-jährige arbeitslose Bundesgrenzschützer Dieter Gieseking akzeptiert und bevollmächtigt mich als
Rechtsbeistand im Sinne des FGG§13. Als gesundheitlich geschädigtes Opfer einer Straftat laut StGB§176 im Jahre 1977 fordere ich
überdies Zulassung als Nebenverteidiger im Sinne der StPO§399, um Beiträge zur Wahrheitsfindung und zum Freispruch der zu Unrecht
Beschuldigten leisten zu können.
Auf den Fall Gieseking bin aufmerksam geworden durch den Artikel "Unter die Gürtellinie" im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL Ende
2001. Die dort angewandte Rhetorik stieß mir als doch genau diejenige auf, die wir in der 12. Klasse im Deutschunterricht bei Frau
Oehmsen im Kreisgymnasium Bargteheide als bei Bundeskanzler Kiesinger wiederkehrende Goebbelsche Volksverhetzungsrhetorik analysieren
mussten, durften, sollten und konnten. Es ist verständlich, dass sich nach genügend solch paranoid antisemitischer Berichterstattung
irrige Verdächtigungen ergeben, die ja auch schon dazu geführt haben, dass der aufgebrachte Mob bei den Herren Gieseking und Freitag in
Hamburg-Eidelstedt die erste Reichskristallglasscheibe eingeworfen hat. In Reaktion auf solche Verirrungen schenkten uns die Mütter des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland den StGB§130. Als Menschenrechtler behalte ich mir also auch mein Recht auf Widerstand
nach GG§20(4) vor.
Nach dem SPIEGEL-Artikel Ende 2001 habe ich im Beisein meiner Mama Silvester nach der Homepage der Krumme13 im Internet gesucht, um mir
ganz richterlich ein eigenes Bild zu machen und der Verein unter http://krumme13.ORG/ aufgefunden. Die Seite stieß mir damals als sehr
chaotisch und unergonomisch und missverständlich gestaltet auf, nur die über die Seite findbare Domäne prd-info.de eines technisch
mir überlegen verschleierten Autoren (damals leerer WHOIS-Eintrag) hob sich davon stilistisch wohltuend ab. Das
Pädophile-Resourcen-Directory setzte sich sehr ausgeglichen mit den Argumenten pro und contra kindersexueller Handlungen auseinander und
beantwortete damit sehr viele meiner Zweifel und Fragen. Glaubte man den zitierten Studien, musste man zu dem Schluss kommen, dass Kinder
nicht von sexuell selbstbestimmten sexuellen Handlungen Schaden nehmen, sondern nur von deren Unterbindung und Pönalisierung, die
wilhelminischen Reichstrafgesetzbuchsparagraphen wider die Sittlichkeit also materielles Unrecht festschreiben, eine Weltbildkorrektur,
die natürlich niemandem passt, der auf seinem bisherigen Aberglauben beharren möchte.
Ob die zitierten Studien seriös oder erfunden waren, habe ich aber bis heute noch nicht gründlich überprüft. Eine Stichprobe, nämlich die
vervent propädophile Studie des durch die Dutroux-Berichterstattung in den Selbstmord getriebenen hochangesehenden Haarlemmer Senators Dr.
iur. Edward Brongersma, überzeugte mich aber und lässt auch für die weiteren Fundstellen saubere wissenschaftliche Arbeit vermuten. Links
auf Kinderpornographie nach Art des im SPIEGEL abgebildeten offenmundigen Mädchens konnte ich bei K13 überhaupt keine finden, so
dass man auch hier wahrscheinlich einem fahrlässigen Missverständnis oder einer mutwillig Verleumdung erlag.
Nachdem meine tageszeitung taz.de zum CSD im Sommer 2002 die Reportage "Mein lieber Junge" von Cornelia Kurth veröffentlichte und
ich einen Kontakt bekam, trieb mich journalistische Neugier als Zaungast in die Unterwelt der organisierten Pädophilen. Dort traf ich auf
einem Treffen auch zufällig auf den mitangeklagten Autoren des PRD, das halb Trier als Kinderpornographie missversteht, obwohl GG§4 die
Religionsfreiheit, also auch die freie Wahl für wissenschaftlichen Sexualoptimismus gegen päpstlich gepredigtem Sexualpessimismus
freistellt. Bitte lassen Sie uns dieses unseres Drittes Jahrtausend nach Christi Geburt frei von neuerlichen Hexenverbrennungen halten.
Anfang Dezember 2003 war in anlässlich eines Klassentreffens in Hamburg und traute mich dort in die Höhle des Giesekönigs. Der
persönliche Eindruck entkräftete alle Befürchtungen und Ängste. Ich habe selten einen so liebenswürdigen und witzigen Menschen
kennengelernt wie Herrn Gieseking, dem ich gerne mein eigenes Kind anvertrauen würde, ja, ich würde mir geradezu wünschen, dass er sich in
mein Kind verlieben würde und diese Liebe im Falle beidseitigen Interesses auslebt, im Falle einseitigen Desinteresses halt durch
fantasievolle Sublimation mit harmlosen Pornobildchen.
Ich freue mich auf Ihren Rückruf und unterbreite Ihnen gerne Beweismaterialien
zur Erzielung des bestmöglichen Urteils im Namen des Volkes.
Mit freundlichen Grüßen
Roman Czyborra