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Kinderschutz im Regierungsprogramm
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder,
sehr geehrte Damen und Herren Minister/Innen,
heute wenden wir uns erneut an Sie und Ihr Kabinett, in der Hoffnung,
dass in der zweiten
Legislaturperiode der Bundesregierung der Schutz von Kindern vor jeglicher
Gewalt den
Stellenwert finden wird, den er in den vergangenen Jahren vermissen ließ.
Wir bitten Sie
inständig, die dringend nötigen Gesetze umzuschreiben, zu ergänzen,
bzw. neu zu
formulieren und im Bundestag einzubringen, die weitestgehend verhindern
können,
dass Kinder zu potentiellen Opfern pädokrimineller Sexualverbrecher/-mörder
werden.
Dabei beziehen wir uns auf das umfassende 10-Punkte-Programm, das von
der ehemaligen
Bundesjustizministerin und dem Psychologen Dieter Speck schon 1997 in
ihrem Buch:
Sexueller Mißbrauch, Knaur Verlag, 1997, S. 206 ff, schriftlich
formuliert wurde:
1.
Wenn Eltern ihre Kinder als vermisst melden, handelt die Polizei sofort
und wartet
nicht 24 Stunden oder länger. Sofortiges Handeln der Polizei kann
Leben retten!
Eltern kennen ihre Kinder am besten. Sie wissen, dass etwas passiert sein
muss,
wenn ihre Kinder zum Beispiel nach einer Stunde nicht zu Hause sind. Eltern
sind
von den Behörden ernst zu nehmen und nicht zu vertrösten und
nach Hause zu
schicken.
2.
Die StPO ist zu ändern: Es ist abzugehen von der "Unmittelbarkeit
des Zeugen im
Gerichtssaal", die vorsieht, dass selbst Kinder vor Gericht aussagen
müssen.
Bei sexuellem Missbrauch von Kindern hat es nur eine Vernehmung durch
eine Person
zu geben. Sie sollte von einer Psychologin durchgeführt werden. Hinter
einer
Spiegelglasscheibe können Richter, Staatsanwälte, Verteidiger
und die Eltern der
Vernehmung beiwohnen, ohne dass das Kind gestört oder irritiert wird.
Die
"Unmittelbarkeit des Zeugen" bleibt so gewahrt. Es ist eine
vertrauliche,
das Kind beschützende Atmosphäre erforderlich. Zunächst
muss der Kontakt zum Kind
aufgebaut und sein Vertrauen hergestellt werden. Hierfür und für
die Vernehmung
insgesamt sind im Regelfall mehrere Termine erforderlich. Das bedeutet
positiv, dass
sich das Kind in Ruhe an das Setting gewöhnen kann und dass es nicht
sofort zu
Aussagen gedrängt wird, die Blockaden verursachen. Gleichzeitig haben
die
Vertreter der Justiz die Möglichkeit, jede Sitzung zu diskutieren
und neue Fragen
anzuregen, die dann später von der dem Kind inzwischen vertrauten
Psychologin
gestellt werden können.
3.
Zusätzliche Glaubwürdigkeitsgutachten werden nur im Ausnahme-
und nicht im
Regelfall erstellt. Die Erstellung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens
bedeutet, dass
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers bestehen. Warum aber sollten
Kinder
im Regelfall lügen? Kinder brüsten sich eher mit Erfolgen und
mit Angeberei als mit
den erniedrigendsten Momenten, die ein Mensch erleiden kann.
4.
Den Opfern ist von staatlicher Seite sofortige Opferhilfe zu gewähren.
Für
therapeutische Maßnahmen sind entsprechende Mittel bereitzustellen.
Die Kosten
hierfür sind im Falle seiner Verurteilung vom Täter zu tragen.
Ein Rechtsanspruch
auf Vollstreckung wird auf den Staat und nicht auf das Opfer übertragen,
damit
erneute Auseinandersetzungen des Opfers mit dem Täter ausgeschlossen
werden.
Der Staat geht bezüglich der Finanzierung von therapeutischen Maßnahmen
in
Vorleistung und holt sich anschließend soweit wie möglich das
Geld vom Täter zurück.
5. (Dieser Punkt wurde bereits im Gewaltschutzgesetz realisiert.)
6.
Die örtlichen Jugendämter bilden einen dauernden Krisenstab
für Opfer sexuellen
Missbrauchs. Hier sind die örtlichen psychologischen Beratungsstellen,
Polizei,
Staatsanwaltschaft, Ermittlungsrichter und der Weiße Ring vertreten.
Zusätzliche
Einrichtungen wie der Kinderschutzbund können als Mitglieder hinzugezogen
werden. (Anm. d. Autors: Dieser Krisenstab wurde bereits in einigen Städten
realisiert, sollte aber flächendeckend für ganz Deutschland
verpflichtend erfolgen.)
7.
Strafverfahren gegen Sexualstraftäter sind zu verkürzen. Sie
sollten innerhalb von
drei bis sechs Monaten eröffnet werden, damit für die Opfer
die juristische Seite
so schnell wie möglich abgeschlossen wird. Jedes Verfahren, das sich
über Monate
und Jahre hinzieht, traumatisiert die Opfer psychisch weiterhin, da sie
nicht zur Ruhe
kommen. Schleppende Verfahren gefährden zudem die therapeutische
Arbeit mit den
Opfern.
8.
Bei der Zumessung des Strafmaßes sind Sexualdelikte nicht länger
als "Kavaliersdelikte"
zu betrachten. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Bußgeldes
oder eine Bewährungsstrafe für einen katholischen Geistlichen,
der über acht Jahre in
225 Fällen Kinder sexuell missbraucht hat, ist nicht länger
hinzunehmen. Solche Strafen
stellen eine weitere Vergewaltigung und eine Verhöhnung der Opfer
dar.
9.
Es ist Abschied von der Vorstellung zu nehmen, dass jeder Sexualstraftäter
durch
Therapie "gebessert" werden kann. Es gibt keine hundertprozentig
erfolgreiche Therapie
für Sexualstraftäter. Auch wenn man nach Tätertypen differenzieren
muss, so
handelt es sich um eine Abberation des Sexualtriebs, der so stark ist,
dass beim
Täter ein Kontrollverlust erfolgt. Er folgt bei der Ausübung
der Tat seinem Trieb und
stellt die Befriedigung seines sexuellen Bedürfnisses und die Ausübung
von Macht
und Unterwerfung an erste Stelle. Die Wahrscheinlichkeit der Rückfälligkeit
ist
somit groß, wie gerade auch die jüngsten spektakulären
Fälle im In- und Ausland
zeigen. Dennoch ist dem Täter Therapie anzubieten. Lehnt er diese
ab, arbeitet er in der
Therapie nicht mit oder bleibt die Therapie erfolglos, so sind Sexualstraftäter
– wie in
Frankreich – langzeitig zu inhaftieren bzw. einer Sicherheitsverwahrung
zuzuführen.
Dies geschieht nicht aus Gründen der Abschreckung, sondern zum Schutz
der
Gesellschaft. Neben psychotherapeutischen Maßnahmen ist zu prüfen,
ob eine chemische
bzw. biologische Kastration des Täters wie in den USA und Skandinavien
durchzuführen
ist. Sie sollte vor allem bei Gewalttätern und bei nicht einsichtsfähigen
Tätern erwogen
werden, um die Gesellschaft zu schützen und um die Täter aus
ihrem eigenen
Teufelskreis, "Sklave ihres Triebes" zu sein, herauszuführen.
10.
Täter sollten nur aus der Haft entlassen werden, wenn sie erfolgreich
an einer Therapie
teilgenommen haben. Sie sind durch externe Gutachter zu begutachten. Sie
müssen unter
polizeilichen Auflagen gestellt bleiben und sich einer lebenslangen therapeutischen
Kontrolle unterziehen. Von jedem Sexualstraftäter ist sein genetischer
Fingerabdruck zu
nehmen. Berufsausübungen, die sie mit Kindern in Kontakt bringen
könnten, sind ihnen
zu verwehren. Es ist zu prüfen, ob die Gemeinde, in der sich der
Täter niederlässt, vor
ihm gewarnt wird, wie dies in Amerika der Fall ist. Kommt es dennoch zu
Rückfällen,
so ist dauerhafte Sicherheitsverwahrung anzuordnen.
Ergänzungen:
Bitte sorgen Sie dafür, dass Gerichte bei Tätern, die Kinder
vergewaltigen und ermorden,
zwingend auf die "besondere Schwere der Schuld" erkennen müssen
und
diese Verbrecher per Gesetz in Sicherheitsverwahrung überführt
werden. Die
Vergewaltigung eines Kindes ist immer ein geplantes Schwerverbrechen,
das den
Aktivitäten von Terroristen ähnlich ist.
Bringen Sie ein Gesetz im Bundestag ein, dass Täter nur dann aus
dem Gefängnis/der
Sicherheitsverwahrung entlassen werden können, wenn drei speziell
ausgebildete und
voneinander unabhängige Gutachter allesamt zu einer übereinstimmend
positiven
Sozialprognose kommen.
Veranlassen Sie, dass Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie zu
einem
anzeigepflichtigen Delikt erhoben wird. Die optische Darstellung schwerster
Verbrechen
an den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft darf nicht länger
juristisch als
"Vergehen" bewertet und geahndet werden. Nur so können
Sie sicherstellen, dass
Gerichte diese Straftaten nicht länger als Bagatelldelikte aburteilen.
Die Hamburger Morgenpost berichtet am 11. Oktober 2002:
"Gestern wurde der selbständige Taxifahrer wegen sexuellen Missbrauchs
an seiner
Stieftochter (MOPO berichtete) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren
und sechs Monaten
verurteilt. Von ursprünglich 1325 Fällen wurde ihm knapp die
Hälfte nachgewiesen."
Es verstößt zutiefst gegen das Gerechtigkeitsempfinden aller
überlebenden Opfer und
aller Angehörigen, dass über 650 – nachgewiesene –
Vergewaltigungen mit sechseinhalb
Jahren Haft abgegolten werden. Was glauben Sie, wie das Urteil ausgefallen
wäre, wenn
dieser Täter 650 Banken überfallen hätte? Bitte sorgen
Sie noch in dieser Legislaturperiode
dafür, dass das Verbrechen Vergewaltigung bei der juristischen Bewertung
zumindest dem
eines Bankraubes gleichgestellt wird.
Bitte erlassen Sie ein Gesetz, das regelt, dass sich in Zukunft auch derjenige
strafbar macht,
der von sexueller Gewalt gegen Kinder weiß und sie nicht anzeigt.
Zudem muss bestraft
werden, wer sexuelle Gewalt gegen Kinder belohnt, öffentlich gutheißt
oder versucht, andere
dazu anzustiften. Anders als bisher muss auch derjenige bestraft werden,
der in der Absicht
auf ein Kind einwirkt, es zu sexuellen Handlungen zu bringen, bzw. behauptet,
dass Kinder
sich sexuelle Handlungen von Erwachsenen wünschen. Stellen Sie die
Propagierung der
Einvernehmlichkeitslüge juristisch der Verbreitung der Auschwitzlüge
gleich.
Sie werden dieses Land für weitere vier Jahre regieren. Sie haben
die Chance zu zeigen,
dass sich Ihre Regierung tatsächlich für einen effektiven Schutz
der schwächsten Mitglieder
unserer Gesellschaft einsetzt, dies nicht nur verbal bekundet, sondern
dem Begehren der
Bevölkerung auch durch eine entsprechende Gesetzgebung Rechnung trägt.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen jederzeit
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
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