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10. Oktober 2005, 15:07
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Revisionsverfahren
Bekennende
Pädophile freigesprochen
Ein Gericht hat zwei
Aktivisten einer Pädophilen-Gruppe vom Vorwurf der Verbreitung
von Kinderpornografie freigesprochen. Deren Beschreibung von Sex mit
Minderjährigen sei nicht entmenschlichend, sondern "nüchtern
und zurückhaltend" gewesen, hieß es in der
Begründung.
Trier/Koblenz
- Die einschlägig vorbestraften Mitglieder der Gruppe "Krumme
13" hatten vor mehr als drei Jahren im Internet einen Text
verbreitet, in dem sexuelle Erfahrungen eines Elfjährigen mit
einem 30 Jahre alten Mann positiv dargestellt wurden. Beide
Angeklagten treten für die Legalisierung von Sex zwischen
Kindern und Erwachsenen ein.
Im April war einer der beiden,
ein 49-Jähriger aus Hamburg, in einem Berufungsverfahren vom
Landgericht Trier zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Sein 45-jähriger Mitangeklagter aus Berlin bekam im selben
Prozess eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten.
Er war zuvor vom Landgericht Berlin wegen sexuellen Missbrauchs von
Kindern verurteilt worden.
In seinem Beschluss vom 29.
September entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz jetzt, dass
der entsprechende Internet-Text nicht pornografisch sei. In erster
Linie werde in dem Text eine persönliche Beziehung des Kindes zu
zwei Männern geschildert. Es gebe zwar auch sexuelle Handlungen,
die aber "relativ nüchtern und zurückhaltend"
beschrieben seien, hieß es in der Begründung. Von einer
"Verabsolutierung des sexuellen Lustgewinns" oder einer
"Entmenschlichung der Sexualität" könne keine
Rede sein.
Das Urteil widerspricht der Ansicht des Trierer
Gerichts, das die im Text dargestellten Sexualpraktiken als
"eindeutig" pornografisch eingestuft hatte. Der
Erlebnisbericht diene der sexuellen Stimulation von Pädophilen
und Homosexuellen, hatten die Richter festgestellt.
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