13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184c)
§ 175
(weggefallen)Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen
männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird,
ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen
Ehrenrechte erkannt werden.