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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA005
Einreichungsdatum 15.03.2013
Antragsteller

Sven Schomacker

Mitantragsteller
  • Thomas Grafe
  • Veronique Schmitz
  • Benedikt Pirk
  • Klaus Peukert
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §3
Zusammenfassung des Antrags Alte statt neue Gliederung bei Umzug informieren
Schlagworte Umzug, Mitgliedschaft, Gliederung, Meldung, Adresse
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Vorgehen bei Umzug eines Mitglieds vereinfachen/verbessern

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den § 3 Bundessatzung Absatz 4 wie folgt zu ändern:

(4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem alten Wohnsitz zuständigen niedrigsten Gliederung anzuzeigen.

Antragsbegründung

Dies ist eine kleine Prozessveränderung, die aber technisch und logische einfacher ist.

Die Anzeige eines Wohnortswechsels an die NEUE Gliederung ist unlogisch. Die neue Gliederung müsste dann eh die alte Gliederung anschreiben und um Verschiebung des Mitgliedsdatensatzes erbitten. Zugriff auf die Daten hat immer nur die zuständige Gliederung. Deswegen ist die Meldung an die alte Gliederung erforderlich um den Umzug des Mitgliedsdatensatzes technisch sauber in die Wege zu leiten.

ALT: § 3 - Erwerb der Mitgliedschaft (4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden niedrigsten Gliederung anzuzeigen.

NEU: § 3 - Erwerb der Mitgliedschaft (4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem alten Wohnsitz zuständigen niedrigsten Gliederung anzuzeigen.

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