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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA010

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA010
Einreichungsdatum 01.04.2013
Antragsteller

Christopher Lauer

Mitantragsteller
  • Katja Dathe
  • Jelena Gregorczyk
  • Thomas Geffe
  • Andreas Krämer
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Diese Version der SMV arbeitet online, liquid demokratisch, transitiv, namentlich, verbindlich, transparent und nachvollziehbar

und kann Stellungnahmen (Positionspapiere) , Entschließungen, Empfehlungen und Programm beschließen.

Schlagworte SMV, Ständige Mitgliederversammlung, Onlineparteitag, Mitbestimmung, Basisdemokratie, Liquid Democracy, transitiv, namentlich, transparent, nachvollziehbar
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Die Hardcore SMV für Stellungnahmen, Entschließungen, Empfehlungen, Programm OHNE Satzung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen den Abschnitt A der Satzung der Piratenpartei Deutschland in Paragraph 9b um den folgenden Absatz (10) zu ergänzen und den ebenfalls folgenden Paragraphen 9c in den Abschnitt A der Satzung der Piratenpartei Deutschland aufzunehmen.

(10) Der Bundesparteitag tagt daneben online nach den Prinzipien von Liquid Democracy gem. § 9c als Ständige Mitgliederversammlung (SMV).

§ 9c - Die Ständige Mitgliederversammlung (SMV)

(1) Die ständige Mitgliederversammlung (SMV) ist als online tagendes Arbeits- und Beschlussgremium des Parteitags Teil der Mitglieder- und Vertreterversammlung nach § 9 Parteiengesetz.
(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Piratenpartei Deutschland hat das Recht, als stimmberechtigtes Mitglied der SMV akkreditiert und deakkreditiert zu werden.
(3) Die SMV arbeitet online nach den Prinzipien der Liquid Democracy. Dies schließt insbesondere transitive Delegationen des Stimmgewichts mit ein.
(4) Die SMV arbeitet transparent und nachvollziehbar, es finden ausschließlich namentliche Abstimmungen statt.
(5) Die SMV ermöglicht ihren Mitgliedern die Willensbildung in allen politischen Bereichen und kann sich entsprechend strukturieren.
(6) Der Diskussions- und Abstimmungsprozess der SMV ist in vier aufeinander folgende, zeitlich begrenzte Phasen unterteilt. Die Länge der Phasen und die Höhe der Quoren regelt die Geschäftsordnung.
In Phase 1 können Anträge und Alternativanträge gestellt, weiterentwickelt und unterstützt werden. Hat ein Antrag ein Quorum an Unterstützern erreicht, so beginnt für ihn wie auch für alle Alternativanträge die nächste Phase.
In Phase 2 können die Anträge weiterentwickelt und unterstützt sowie weitere Alternativanträge gestellt werden.
Mit Beginn von Phase 3 können Anträge nicht mehr verändert werden. Das Unterstützen von Anträgen und Stellen von Alternativanträgen ist weiterhin möglich. Alle Anträge, die am Ende dieser Phase ein Quorum an Unterstützern erreichen, gelangen in die nächste Phase.
In Phase 4 werden die Anträge abgestimmt.
(7) Ein Antrag auf politische Stellungnahme, organisatorische Entschließung oder Beschlussempfehlung für Mandats- & Amtsträger oder Organe an die SMV ist erfolgreich abgestimmt, wenn die Anzahl der Zustimmungen größer als die Anzahl der Ablehnungen ist und eine Mehrheit der, an der entsprechenden Abstimmung Teilnehmenden, diesen Antrag allen anderen Anträgen, die ebenfalls mehr Zustimmungen als Ablehnungen erhalten haben, vorzieht.
(8) Ein Antrag auf Änderung oder Ergänzung der Wahl- und Grundsatzprogramme oder auf Satzungsänderung ist erfolgreich abgestimmt, wenn die Anzahl der Zustimmungen mindestens doppelt so groß wie die Anzahl der Ablehnungen ist und eine Mehrheit der, an der entsprechenden Abstimmung Teilnehmenden, diesen Antrag allen anderen Anträgen, die ebenfalls mindestens doppelt so viele Zustimmungen wie Ablehnungen erhalten haben, vorzieht.
(9) Die SMV kann mittels einmaliger erfolgreicher Abstimmung nach § 9c (7) politische Stellungnahmen und organisatorische Entschließungen und Beschlussempfehlung für Mandats- und Amtsträger oder Organe verbindlich beschließen. (10) Die SMV kann mittels einmaliger erfolgreicher Abstimmung nach § 9c (8) Änderungen und Ergänzungen der Wahl- und Grundsatzprogramme verbindlich beschließen.
(11) Die SMV kann keine Satzungsänderungen verbindlich beschließen, insofern gilt eine erfolgreiche Abstimmung nach § 9c (8) lediglich als Empfehlung an das satzungsgebende Organ.
(12) Die Beschlüsse der SMV gelten als Empfehlungen an Mandats- und Amtsträger der Piratenpartei Deutschland und Organe der Piratenpartei Deutschland, ausgenommen hiervon sind die Schiedsgerichte.
(13) Die SMV kann nicht über die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien entscheiden und keine Personenwahlen durchführen.
(14) Die Geschäftsordnung der SMV in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist, wird erstmalig vom Bundesparteitag beschlossen. Sie kann danach durch Beschluss der SMV geändert werden. Durch die Geschäftsordnung kann nicht von Vorschriften der Satzung der Piratenpartei abgewichen werden.

Antragsbegründung

Wir müssen es nur wollen. Ich will ne SMV mit der ich alles, außer Personwahlen, Auflösung oder Verschmelzung beschließen kann. Ich will die SMV als Fortführung des Parteitag mit digitalen Mitteln. Da viele Piraten ein Problem mit Satzungsänderungen innehalb der SMV haben, kann ich damit leben, dass Satzungsänderungen wie mit diesem Antrag vorgesehen, dem Bundesparteitag in der "Hosenwelt" vorbehalten bleiben.
Ich will namentliche Abstimmungen.
Weil Entscheidungen nun mal mit der Übernahmen von Verantwortung durch real existierende Personen verbunden sind. Alles, außer Satzungsänderungen, Personwahlen, Auflösung oder Verschmelzung kann mit einmaligem Duchlauf beschlossen werden.
Also. Volle Kanne Onlineprteitag all inclusive - mit allen Soßen nur ohne Zwiebeln, wie mein Dönermensch sagen würde.

Diese Variante der SMV erlaubt auch, dass Themen, für die eine geheime Abstimmung gefordert wird eben nicht von der SMV abgestimmt werden, sondern von dieser an ein Organ verwiesen werden kann, in dem geheime Abstimmungen möglich sind. Wie dies umgesetzt werden kann, ist eine Frage die in der Geschäftsordnung mittels Regelwerken und Quoren geregelt werden kann. Die Geschäftsordnung ist nicht Teil dieses Antrags.

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