Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA013
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA013 |
Einreichungsdatum | 02.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §10 |
Zusammenfassung des Antrags | Es werden nur noch Spenden, deren Betrag höher als fünf Euro ist, zugelassen |
Schlagworte | Spenden, DDOS |
Datum der letzten Änderung | 25.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelMindestbetrag bei Spenden AntragstextDer Bundeparteitag der Piratenpartei Deutschland möge folgendes beschließen: Der § 10 ("Vereinnahmung") Absatz 1 der Bundessatzung soll um den Wortlaut: "Der Mindestbetrag jeder Einzelspende beträgt fünf Euro" ergänzt werden Der Wortlaut des Absatzes neu: (1) Bundesebene, Landesverbände und weitere Teilgliederungen sind berechtigt, Spenden anzunehmen. Ausgenommen sind Spenden, die im Sinne von § 25 Parteiengesetz unzulässig sind. Können unzulässige Spenden nicht zurückgegeben werden, sind diese über die Landesverbände und die Bundesebene unverzüglich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten. Der Mindestbetrag jeder Einzelspende beträgt fünf Euro. AntragsbegründungBei geringeren Beträgen steht der Arbeitsaufwand nicht in Verhältnis zum Nutzen. Piratenpad
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