Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA021
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA021 |
Einreichungsdatum | 10.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | SMV in Satzung ohne Festlegung auf Liquid Democracy |
Schlagworte | SMV, minimal |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSMV ohne Festlegung auf Liquid Democracy AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen den Abschnitt A der Satzung der Piratenpartei Deutschland in Paragraph 9b um die folgenden Absätze (10) bis (12) zu ergänzen: (10) Der Bundesparteitag tagt daneben online als Ständige Mitgliederversammlung. Jeder Pirat hat das Recht, an der Ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der Ständigen Mitgliederversammlung richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung. (11) Die Ständige Mitgliederversammlung kann verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen. Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen. Insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben. Ebenso ausgeschlossen sind Personenwahlen durch die Ständige Mitgliederversammlung. (12) Der Bundesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist. Nach der Konstituierung entscheidet die Ständige Mitgliederversammlung über ihre Geschäftsordnung selbst. AntragsbegründungDie Diskussion über die SMV ist in der Partei noch in vollem Gang. Eine Festlegung, dass wir „etwas“ haben wollen, das uns Beschlüsse flexibel, online und mit geringeren Hürden ermöglicht, erscheint sinnvoll. Eine Festlegung auf „Liquid Democracy“, ohne diesen Begriff näher zu definieren, greift jedoch der noch zu führenden Diskussion über die genaue Ausgestaltung vor. Piratenpad
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