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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA021

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA021
Einreichungsdatum 10.04.2013
Antragsteller

HeptaSean

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags SMV in Satzung ohne Festlegung auf Liquid Democracy
Schlagworte SMV, minimal
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

SMV ohne Festlegung auf Liquid Democracy

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen den Abschnitt A der Satzung der Piratenpartei Deutschland in Paragraph 9b um die folgenden Absätze (10) bis (12) zu ergänzen:

(10) Der Bundesparteitag tagt daneben online als Ständige Mitgliederversammlung. Jeder Pirat hat das Recht, an der Ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der Ständigen Mitgliederversammlung richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung.

(11) Die Ständige Mitgliederversammlung kann verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen. Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen. Insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben. Ebenso ausgeschlossen sind Personenwahlen durch die Ständige Mitgliederversammlung.

(12) Der Bundesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist. Nach der Konstituierung entscheidet die Ständige Mitgliederversammlung über ihre Geschäftsordnung selbst.

Antragsbegründung

Die Diskussion über die SMV ist in der Partei noch in vollem Gang. Eine Festlegung, dass wir „etwas“ haben wollen, das uns Beschlüsse flexibel, online und mit geringeren Hürden ermöglicht, erscheint sinnvoll.

Eine Festlegung auf „Liquid Democracy“, ohne diesen Begriff näher zu definieren, greift jedoch der noch zu führenden Diskussion über die genaue Ausgestaltung vor.

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