Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA025
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA025 |
Einreichungsdatum | 10.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §15 |
Zusammenfassung des Antrags | Zusammenführung aller Mittel aus der Parteienfinanzierung. Verteilung:Primär-Handlungsfähigkeit des BuVerbandes sichern. Sekundär-Verteilung restliche Mittel an alle LVs über drei Säulenmodell (Sockelbetrag/Fläche/Einwohner). Weitervert.a. nachf. Glieder |
Schlagworte | gerechte & einfache Verteilung der staatlichen Parteienteilfinanzierung |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVerteilung der ausbezahlten Mittel aus der Parteienteilfinanzierung - smart & simple AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den Absatz 2, §15 des Abschnitts B unserer Satzung, durch folgenden Passus zum Thema Parteienteilfinanzierung zu ersetzten. Diese Regelung soll mit den Auszahlungen im Jahr 2014 in wirksam werden. Satzungstext: Alle ausbezahlten staatlichen Mittel, welche in den Ansprüchen aus der Parteienteilfinanzierung begründet sind und die an unsere Partei mit all ihren Gliederungen ausbezahlt werden, sind zusammenzuführen und nach folgendem Verteilungsschlüssel aufzuteilen. Verteilungsschlüssel: Eine vorrangige Aufgabe ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundesverbandes sicherzustellen. Der Bundesverband soll gesicherte Einnahmen haben, deren Höhe sich aus dem Produkt der aktuellen Mitgliederanzahl und den Bundesbeitragsanteilen des Regelbeitrags unserer Mitglieder ergibt. Gibt es Mindereinnahmen durch Nichtzahler, Beitragsermäßigungen oder andere Gründe, so sind diese Mindereinnahmen durch Mittel aus der Parteienteilfinanzierung vorrangig auszugleichen. Die verbleibenden Mittel werden über drei gleich große Säulen mit je dreiunddreißig ein drittel Prozent (33,1/3%) Wertigkeit auf die Landesverbände verteilt. Aus der ersten Säule wird ein für alle Landesverbände gleich hoher Sockelbetrag gebildet, welcher jedem Landesverband zufließt. Die anderen beiden Säulen berücksichtigen bei den Auszahlungsbeträgen prozentual die jeweilige Landesfläche und die jeweilige Landeseinwohnerzahl des Landesverbandes, an welche die Mittel verteilt werden. Die Verteilung an die Landesverbände erfolgt mit der Maßgabe, dass die Landesverbände eine Feinverteilung an ihre nachfolgenden Gliederungen durchführen. Diese Feinverteilung soll analog der Verteilung der Mitgliedsbeitragsanteile geschehen. Maßgeblich hierfür sind die entsprechenden Landessatzungen. AntragsbegründungDieser Antrag ist so einfach wie möglich und so gerecht wie nötig. Wir gehören alle einer Partei an und von außen zufließende Mittel sollten allen Gliederungen gleichermaßen zugute kommen. Erläuterung warum dieser Antrag zur Ergänzung der Satzung notwendig ist. Die Problematik der Piratenpartei. Es gibt Ansprüche aus erhaltenen Wählerstimmen bei den Landtags, Bundestags- und Europaparlamentswahlen. Diese Ansprüche sind kummulierbar und übersteigen auf unabsehbare Zeit bei weitem die tatsächliche zu erfolgende Auszahlung aufgrund einer Deckelung der Auszahlung auf die maximale Höhe eines Betrages, die den nachvollziehbaren Einnahmen der Gesamtpartei entspricht. Eine direkte Deckelung der Auszahlung die in den Ansprüchen aus einer Landtagswahl gründet erfolgt nicht, sondern nur über den Umweg der Gesamtpartei. Das heisst, eine Begrenzung der Auszahlung auf die maximale Höhe eines Betrages, die den nachvollziehbaren Einnahmen des jeweiligen Landesverbandes entspricht, erfolgt nicht. Alle Bundesländer zahlen die volle Höhe der erworbenen Ansprüche aus Landtagswahlen direkt an die Landesverbände unserer Partei solange der Gesamparteideckel nicht überschritten wird. Hierbei profitiert der Bundeshaushalt unseres Staates auf Kosten der Landeshaushalte. Ohne einen wirksamen Ausgleichsmechanismus entstehen hierbei in unserer Partei Ungleichheiten, die zu unterschiedlicher politischer Handlungsfähigkeit in den einzelnen Landesverbände aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse führen werden. Dies wird wahrscheinlich ebenfalls dazu führen, dass unser Bundesverband kaum Mittel mehr aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten wird. Um dies zu vermeiden, können wir in unserer Partei eine gerechtere Lösung anstreben und den obigen Passus in unserer Satzung aufnehmen, der dies für die Gesamtpartei für jeden nachvollziehbar regelt. Piratenpad
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