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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA025

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA025
Einreichungsdatum 10.04.2013
Antragsteller

K-nut

Mitantragsteller
  • Uwe Schneider LV HE
  • Matthias Heinz LV HE
  • Gerald Sander LV HE
  • Bastian Zapf LV HE
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §15
Zusammenfassung des Antrags Zusammenführung aller Mittel aus der Parteienfinanzierung. Verteilung:Primär-Handlungsfähigkeit des BuVerbandes sichern. Sekundär-Verteilung restliche Mittel an alle LVs über drei Säulenmodell (Sockelbetrag/Fläche/Einwohner). Weitervert.a. nachf. Glieder
Schlagworte gerechte & einfache Verteilung der staatlichen Parteienteilfinanzierung
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Verteilung der ausbezahlten Mittel aus der Parteienteilfinanzierung - smart & simple

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den Absatz 2, §15 des Abschnitts B unserer Satzung, durch folgenden Passus zum Thema Parteienteilfinanzierung zu ersetzten. Diese Regelung soll mit den Auszahlungen im Jahr 2014 in wirksam werden.

Satzungstext:

Alle ausbezahlten staatlichen Mittel, welche in den Ansprüchen aus der Parteienteilfinanzierung begründet sind und die an unsere Partei mit all ihren Gliederungen ausbezahlt werden, sind zusammenzuführen und nach folgendem Verteilungsschlüssel aufzuteilen.

Verteilungsschlüssel:

Eine vorrangige Aufgabe ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundesverbandes sicherzustellen. Der Bundesverband soll gesicherte Einnahmen haben, deren Höhe sich aus dem Produkt der aktuellen Mitgliederanzahl und den Bundesbeitragsanteilen des Regelbeitrags unserer Mitglieder ergibt. Gibt es Mindereinnahmen durch Nichtzahler, Beitragsermäßigungen oder andere Gründe, so sind diese Mindereinnahmen durch Mittel aus der Parteienteilfinanzierung vorrangig auszugleichen.

Die verbleibenden Mittel werden über drei gleich große Säulen mit je dreiunddreißig ein drittel Prozent (33,1/3%) Wertigkeit auf die Landesverbände verteilt. Aus der ersten Säule wird ein für alle Landesverbände gleich hoher Sockelbetrag gebildet, welcher jedem Landesverband zufließt. Die anderen beiden Säulen berücksichtigen bei den Auszahlungsbeträgen prozentual die jeweilige Landesfläche und die jeweilige Landeseinwohnerzahl des Landesverbandes, an welche die Mittel verteilt werden.

Die Verteilung an die Landesverbände erfolgt mit der Maßgabe, dass die Landesverbände eine Feinverteilung an ihre nachfolgenden Gliederungen durchführen. Diese Feinverteilung soll analog der Verteilung der Mitgliedsbeitragsanteile geschehen. Maßgeblich hierfür sind die entsprechenden Landessatzungen.

Antragsbegründung

Dieser Antrag ist so einfach wie möglich und so gerecht wie nötig. Wir gehören alle einer Partei an und von außen zufließende Mittel sollten allen Gliederungen gleichermaßen zugute kommen.

Erläuterung warum dieser Antrag zur Ergänzung der Satzung notwendig ist.

Die Problematik der Piratenpartei. Es gibt Ansprüche aus erhaltenen Wählerstimmen bei den Landtags, Bundestags- und Europaparlamentswahlen. Diese Ansprüche sind kummulierbar und übersteigen auf unabsehbare Zeit bei weitem die tatsächliche zu erfolgende Auszahlung aufgrund einer Deckelung der Auszahlung auf die maximale Höhe eines Betrages, die den nachvollziehbaren Einnahmen der Gesamtpartei entspricht. Eine direkte Deckelung der Auszahlung die in den Ansprüchen aus einer Landtagswahl gründet erfolgt nicht, sondern nur über den Umweg der Gesamtpartei. Das heisst, eine Begrenzung der Auszahlung auf die maximale Höhe eines Betrages, die den nachvollziehbaren Einnahmen des jeweiligen Landesverbandes entspricht, erfolgt nicht. Alle Bundesländer zahlen die volle Höhe der erworbenen Ansprüche aus Landtagswahlen direkt an die Landesverbände unserer Partei solange der Gesamparteideckel nicht überschritten wird. Hierbei profitiert der Bundeshaushalt unseres Staates auf Kosten der Landeshaushalte. Ohne einen wirksamen Ausgleichsmechanismus entstehen hierbei in unserer Partei Ungleichheiten, die zu unterschiedlicher politischer Handlungsfähigkeit in den einzelnen Landesverbände aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse führen werden. Dies wird wahrscheinlich ebenfalls dazu führen, dass unser Bundesverband kaum Mittel mehr aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten wird. Um dies zu vermeiden, können wir in unserer Partei eine gerechtere Lösung anstreben und den obigen Passus in unserer Satzung aufnehmen, der dies für die Gesamtpartei für jeden nachvollziehbar regelt.

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