Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA032
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA032 |
Einreichungsdatum | 11.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §3 |
Zusammenfassung des Antrags | Ggw. können Ex-Mitglieder nach erfolgreichem PAV einfach wieder in die Partei eintreten. Diese Lücke soll geschlossen werden. |
Schlagworte | PAV, Eintritt, Ausschluss, Mitgliedschaft |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelComeback-Verhinderungsklausel für unerwünschte Ex-Mitglieder AntragstextDie Mitgliederversammlung möge beschließen, an § 3 Abs. 2 der Bundessatzung am Ende folgende zwei Sätze anzufügen: "Ist die sich bewerbende Person zuvor aus der Piratenpartei ausgeschlossen worden oder ist sie nach dem Beschluss, ein Parteiausschlussverfahren gegen sie einzuleiten, selbst aus der Piratenpartei ausgetreten, kommt eine erneute Mitgliedschaft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesvorstandes zu Stande. § 3 Abs. 2 Satz 3 findet keine Anwendung, wenn die frühere Mitgliedschaft der sich bewerbenden Person ausschließlich wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages beendet wurde." § 3 Abs. 2 der Bundessatzung lautet in seiner neuen Fassung damit: "(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber gegenüber schriftlich begründet werden. Ist die sich bewerbende Person zuvor aus der Piratenpartei ausgeschlossen worden oder ist sie nach dem Beschluss, ein Parteiausschlussverfahren gegen sie einzuleiten, selbst aus der Piratenpartei ausgetreten, kommt eine erneute Mitgliedschaft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesvorstandes zu Stande. § 3 Abs. 2 Satz 3 findet keine Anwendung, wenn die frühere Mitgliedschaft der sich bewerbenden Person ausschließlich wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages beendet wurde." AntragsbegründungGegenwärtig können Ex-Mitglieder nach einem erfolgreichen Parteiauschlussverfahren (PAV) einfach wieder in die Partei eintreten, wenn sie nur irgend einen Ortsverband etc. finden, der sie aufnimmt, bspw. aus Unkenntnis über den vorherigen Ausschluss. Dieser Antrag soll klarstellen, dass ein Eintritt von Personen, die aus der Partei ausgeschlossen wurden oder die vor dem Ausschluss ausgetreten sind, nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Bundesvorstandes möglich ist. Bei DIE LINKE hat die Schiedskommission diesen Umstand dem Sinn und Zweck nach aus der Satzung hergeleitet[1]; eine Klarstellung in der Satzung ist aber auf jeden Fall besser. PiratenpadLiquid Feedback
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