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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA032

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA032
Einreichungsdatum 11.04.2013
Antragsteller

Crackpille

Mitantragsteller
  • Daniel Schweighöfer
  • Patrick Schiffer
  • Stefan Koch
  • Daniela Berger
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §3
Zusammenfassung des Antrags Ggw. können Ex-Mitglieder nach erfolgreichem PAV einfach wieder in die Partei eintreten. Diese Lücke soll geschlossen werden.
Schlagworte PAV, Eintritt, Ausschluss, Mitgliedschaft
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Comeback-Verhinderungsklausel für unerwünschte Ex-Mitglieder

Antragstext

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, an § 3 Abs. 2 der Bundessatzung am Ende folgende zwei Sätze anzufügen:

"Ist die sich bewerbende Person zuvor aus der Piratenpartei ausgeschlossen worden oder ist sie nach dem Beschluss, ein Parteiausschlussverfahren gegen sie einzuleiten, selbst aus der Piratenpartei ausgetreten, kommt eine erneute Mitgliedschaft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesvorstandes zu Stande. § 3 Abs. 2 Satz 3 findet keine Anwendung, wenn die frühere Mitgliedschaft der sich bewerbenden Person ausschließlich wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages beendet wurde."

§ 3 Abs. 2 der Bundessatzung lautet in seiner neuen Fassung damit:

"(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber gegenüber schriftlich begründet werden. Ist die sich bewerbende Person zuvor aus der Piratenpartei ausgeschlossen worden oder ist sie nach dem Beschluss, ein Parteiausschlussverfahren gegen sie einzuleiten, selbst aus der Piratenpartei ausgetreten, kommt eine erneute Mitgliedschaft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesvorstandes zu Stande. § 3 Abs. 2 Satz 3 findet keine Anwendung, wenn die frühere Mitgliedschaft der sich bewerbenden Person ausschließlich wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages beendet wurde."

Antragsbegründung

Gegenwärtig können Ex-Mitglieder nach einem erfolgreichen Parteiauschlussverfahren (PAV) einfach wieder in die Partei eintreten, wenn sie nur irgend einen Ortsverband etc. finden, der sie aufnimmt, bspw. aus Unkenntnis über den vorherigen Ausschluss. Dieser Antrag soll klarstellen, dass ein Eintritt von Personen, die aus der Partei ausgeschlossen wurden oder die vor dem Ausschluss ausgetreten sind, nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Bundesvorstandes möglich ist.

Bei DIE LINKE hat die Schiedskommission diesen Umstand dem Sinn und Zweck nach aus der Satzung hergeleitet[1]; eine Klarstellung in der Satzung ist aber auf jeden Fall besser.

[1] http://www.die-linke.de/partei/weiterestrukturen/gewaehltegremien/schiedskommission/beschluessederbundesschiedskommissionalt/ausschlussverfahrenbagqueeruagegenxxx/

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