Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA034
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA034 |
Einreichungsdatum | 11.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Der Antrag fügt die Möglichkeit eines konstruktiven Misstrauensvotums in die Satzung, mit dem der Bundesvorstand neu zusammengestellt werden kann. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKonstruktives Misstrauensvotum in die Satzung. AntragstextParagraph 9a Abs. 3 der Bundessatzung wird wie folgt geändert: alt: §9a: (3) Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands im Amt. neu: §9a: (3) Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Bundesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Bundesvorstands im Amt. Abgesehen davon kann auf Beschluss des Bundesparteitags der Bundesvorstand jederzeit einem konstruktiven Misstrauensvotum unterzogen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass alle Amtsinhaber, deren Ämter nicht gültig neu besetzt werden, im Amt verbleiben. Diese Satzungsänderung tritt bei Annahme sofort in Kraft. AntragsbegründungBei einer Abwahl von Vorstandsämtern sollte sichergestellt werden, dass es einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin gibt. Dazu ist ein konstruktives Misstrauensvotum hilfreich. Mit dem untenstehenden Vorschlag zur Wahlordnung lassen sich zudem alle Ämter in einem Wahlgang wählen, was den Prozess enorm beschleunigt und wertvolle Parteitagszeit spart. Die Wahlordnung müsste bei Annahme des Antrags von der Versammlung folgendermaßen geändert werden: §9 Wahlen (6) Bei einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen den Bundesvorstand werden alle Positionen des Vorstands gemeinsam in einem Wahlgang zur Wahl gestellt. Jeder Kandidat kann nur für eine Position kandidieren. Die bisherigen Amtsinhaber kandidieren automatisch für die bisher eingenommene Position. Für jede Position des Bundesvorstand ist jeweils der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Piratenpad
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