Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA035
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA035 |
Einreichungsdatum | 11.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Eine Version der SMV, die durch den Bundesparteitag konstituiert wird und beschränkte Lebensdauer hat. Nur Positionspapiere, ohne Festlegung von Liquid Democracy. |
Schlagworte | SMV |
Datum der letzten Änderung | 14.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSMV light AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen den Abschnitt A der Satzung der Piratenpartei Deutschland in Paragraph 9b um die folgenden Absätze (10) bis (14) zu ergänzen: (10) Der Bundesparteitag kann ebenfalls als Ständige Mitgliederversammlung tagen. Jeder Pirat hat dann das Recht, an der Ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der Ständigen Mitgliederversammlung richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung. (11) Die Ständige Mitgliederversammlung kann nur tagen, wenn sie ein gültige Geschäftsordnung besitzt. Die Geschäftsordnung für die Ständige Mitgliederversammlung tritt durch Beschluss des Bundesparteitags in und außer Kraft. Die Geschäftsordnung ist maximal für die Dauer von 24 Monaten nach Beschluss durch den Bundesparteitag gültig. Eine Erneuerung dieser Frist durch einfachen Beschluss durch den Bundesparteitag ist zulässig. (12) Die Ständige Mitgliederversammlung kann ihre Geschäftsordnung mit einfacher Mehrheit ändern. Bestimmte Teile der Geschäftsordnungen können davon ausgenommen werden. Beschluss oder Änderung der Geschäftsordnung für die Ständige Mitgliederversammlung durch den Bundesparteitag bedürfen einer satzungsändernden Mehrheit und sind unbegrenzt für die ganze Geschäftsordnung möglich. (13) Die Ständige Mitgliederversammlung kann verbindlich Stellungnahmen und Positionspapiere, sowie Eingaben an den Bundesvorstand und an die Fraktionen der Piratenpartei Deutschland im Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament beschließen. Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen. Insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben. Ebenso ausgeschlossen sind Personenwahlen durch die Ständige Mitgliederversammlung. (14) Die Ständige Mitgliederversammlung tagt dauerhaft. Sie fasst ihre Beschlüsse mittels Abstimmung auf einer Online-Plattform. Die Delegation von Stimmen an andere stimmberechtigte Piraten kann möglich sein. Näheres regelt die Geschäftsordnung. AntragsbegründungDer Antrag geht zurück auf SMV_light. Nach einigen Diskussionen habe ich entschieden eine Form zu wählen, die den bisherigen Varianten entspricht. Die Grundintention des Antrags ist die SMV als Experiment zu verstehen und einen Rahmen zu definieren, der explizit eine Evaluation vorsieht. (vgl. [1]) Piratenpad
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