Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA036
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA036 |
Einreichungsdatum | 11.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §12 |
Zusammenfassung des Antrags | Anträge können noch auf dem BPT geändert werden, um problematische Formulierungen geradezuziehen u.ä. |
Schlagworte | Satzung Anträge Textänderung |
Datum der letzten Änderung | 14.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÄnderung von Anträgen auf Parteitagen (mit Fristenregelung) AntragstextDer Bundesparteitag möge folgende Änderung § 12 der Satzung der Piratenpartei Deutschland beschließen: § 12, Abs. 3, 4 und 5 wird wie folgt neu gefasst (4 und 5 werden neu eingefügt): (3) Jeder innerhalb der Frist lt. § 12, Abs. 2 eingereichte Satzungsänderungsantrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen / deren Bevollmächtigten geändert werden. (4) Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag abstimmen möchte. Wird der Antrag in mehr als einem Satz geändert, so muss der Text dem Parteitag mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung vorliegen. (5) Die Regelungen aus Absatz 1 bis 3 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland. AntragsbegründungWir stehen ab und an vor dem Problem, dass weitgehend zustimmungsfähige Anträge einzelne kritische Formulierungen enthalten. Mit dieser Satzungsänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, solche Probleme zu beheben. Textarbeit auf einem Parteitag ist jeoch eine hoch kritische Angelegenheit, da hier schnell nicht mehr genau hingesehen wird und dadurch unglückliche Formulierungen beschlossen werden. Solange ein Antrag in nur einem Satz geändert wird (also z.B. ein unglücklicher Begriff durch einen anderen ersetzt wird), mag das noch akzeptabel sein. Wenn es mehr wird, soll die Fristenregelung dafür sorgen, dass der Antrag noch mal in aller Ruhe von allen Teilnehmern gelesen wird. Gegebenenfalls wird die Abstimmung solange zurückgestellt und ein anderer Tagesordnungspunkt vorgezogen. Wirkliche Probleme macht die Fristenregelung allenfalls in der letzten Stunde eines Parteitags, in den dort üblichen Auflösungserscheinungen machen wir aber bitte ohnehin keine Textarbeit mehr. Es bleibt das Problem, dass Anträge durch einen ganz anderen Text ersetzt werden könnten, was ausdrücklich nicht Sinn dieser Regelung sein soll. Hier eine saubere Regelung in der Satzung zu schaffen bleibt jedoch schwierig bis unmöglich. Von daher müsste das dann der Bundesparteitag per Abstimmungsverhalten zurückweisen - für Satzungs- und Programmänderungen sind ja 2/3-Mehrheiten erforderlich, so dass dies nicht allzu schwer werden sollte. Piratenpad
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