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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA040

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA040
Einreichungsdatum 11.04.2013
Antragsteller

Spencer

Mitantragsteller
  • Michael Renner
  • Holger Burbach
  • Mike Große-Hering
  • Oliver Grube
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Antrag auf Änderung der Satzung zur Einführung einer Basisdemokratisch legitimierten ständigen Mitgliederversammlung
Schlagworte Ständige Mitgliederversammlung
Datum der letzten Änderung 14.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Basisdemokratische Ständige Mitgliederversammlung

Antragstext

§ 9b der Bundessatzung (Abschnitt A) wird um folgende Absätze 10-12 ergänzt:

(10) Der Bundesparteitag tagt zusätzlich online und basisdemokratisch als Ständige Mitgliederversammlung. Jeder Pirat hat das Recht, an der ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der Ständigen Mitgliederversammlung richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung. Die Mindestwahlbeteiligung bei Abstimmungen beträgt 50% der absoluten Teilnehmer des letzten Bundesparteitages, andernfalls ist das Ergebnis unverbindlich.

(11) Die Ständige Mitgliederversammlung kann verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen. Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die Finanzordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Personenwahlen durch die Ständige Mitgliederversammlung.

(12) Der Bundesparteitag beschließt und ändert die Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist.

Antragsbegründung

Wir brauchen ein Instrument, um neben den klassischen Mitgliederversammlungen Entscheidungen treffen zu können. Darüber sind wir uns in großer Mehrheit einig. Piraten sind die mit der Beteiligung und Teilhabe, auch und insbesondere online.

Wir handeln momentan zu träge. Aussagen in der Beschneidungsdebatte, zu einem Bundeswehreinsatz in Mali oder zu anderen wichtigen Themen konnten von uns maximal durch Ableitung vom Grundsatzprogramm interpretiert werden. Die Möglichkeit, jenseits von Parteitagen verbindlichen Positionen der Piratenpartei erarbeiten zu können, verschafft uns Handlungsspielraum und gibt Amts- sowie Mandatsträgern konkrete Vorgaben und Hilfestellungen im politischen Alltag.

Durch die Wahl der Basisdemokratischen Form wahren wir eines der Grundprinzipien der Partei das uns von anderen Parteien unterscheidet.

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