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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/GP003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer GP003
Einreichungsdatum 15.03.2013
Antragsteller

Entropy

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Bildung und Forschung
Zusammenfassung des Antrags Ein grundsätzliches Bekenntnis zu offenen Bildungsressourcen (OER) sowie der Förderung einer offenen digitalen Bildungsplattform zu deren Austausch und Verbesserung
Schlagworte offene Bildungsressourcen, Lernmittel, Lehrmittel, Plattform, individuelle Bildung
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Förderung von offenen Bildungsressourcen (OER)

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschliessen, im Grundsatzprogramm

  1. im Abschnitt "Die öffentliche Bildungsinfrastruktur" an das Ende des ersten Absatzes den Satz "Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb kategorisch abzulehnen." (der zuvor im zweiten Absatz stand) hinzu zu fügen,
  2. den zweiten Absatz des Abschnitts "Die öffentliche Bildungsinfrastruktur" zu entfernen, und
  3. hinter dem Abschnitt "Die öffentliche Bildungsinfrastruktur" folgenden neuen Abschnitt mit der Überschrift "Offene Bildungsressourcen" hinzu zu fügen (Änderungen zum bisherigen zweiten Absatz fett):

Neben dem freien Zugang zur Bildungsinfrastruktur ist auch die Freiheit von Lehr- und Lernmitteln zu befürworten. Diese wird am besten dadurch erreicht, dass die Verwendung, der Austausch und das Schaffen von freien Werken zur Vermittlung von Wissen (sog. offene Bildungsressourcen) unterstützt und ausgebaut wird. Diese offenen Bildungsressourcen sind nicht nur ohne Lizenzkosten von Lehrenden und Lernenden einsetzbar, sondern können zudem ohne unnötige rechtliche und technische Hürden den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Aus öffentlichen Mitteln finanzierte Bildungsressourcen sind derart bereitzustellen. Durch die Förderung einer offenen digitalen Bildungsplattform soll die Verwendung und gemeinsame Fortentwicklung von offenen Bildungsressourcen vereinfacht werden. Langfristig ist dadurch das Ziel zu erreichen, dass Bildungseinrichtungen zum Erreichen ihres Bildungsauftrags nicht mehr auf kommerzielle Angebote angewiesen sind.

Antragsbegründung

Der bisherige Abschnitt "Die öffentliche Bildungsinfrastruktur" im Grundsatzprogramm beschränkte sich lediglich auf Lehrmittelfreiheit, die jedoch nicht notwendiger Weise gemeinfreie Lizenzen oder offene, veränderbare Formate beinhaltet. Mit diesem gesonderten Abschnitt wird offenen Bildungsressourcen mehr Gewicht geschenkt, indem folgendes ergänzt wird:

  1. es werden sowohl Lehr- und Lernmittel erwähnt, damit auch die Lernenden (insbesondere Autodidakten) höheren Stellenwert geniessen
  2. der Austausch der offenen Bildungsressourcen, insbesondere durch Förderung einer offenen digitalen Bildungsplattform, wird betont, da dieser die Zusammenarbeit und Wiederverwendung vereinfacht
  3. nicht nur der freie Zugriff, sondern die Modifizerbarkeit der Medien soll gegeben sein
  4. durch öffentliche Mittel finanzierte Ressourcen sollen in dieser Form bereitgestellt werden
  5. das langfristige Ziel, dass Bildungseinrichtungen von kommerziellen Anbietern unabhängig sein sollen, wird festgelegt. Selbstverständlich könnten sie weiterhin bei Bedarf kommerzielle Angebote nutzen, oder z.B. Lernmedien freikaufen oder OER in Auftrag geben.

Bildung ist primär Angelegenheit der Länder und nicht des Bundes. Daher soll hier die Grundlage für weitere Wahlprogrammanträge auf Landesebene geschaffen werden, sowie langfristige Zielvorgaben auf Bundesebene.

Die Forderungen in diesem Antrag sind ein Weg, ohne gesetzlichen Zwang und bereits aus ökonomischen Erwägungen, landesübergreifend gemeinsame Standards bei Lerninhalten zu fördern.

Dieser Antrag basiert auf der OER-Position des Landesverbandes Bayern und ist auf Beschluss des LPT Bayern eingereicht.

Der Abschnitt "Die öffentliche Bildungsinfrastruktur" würde nach der Änderung wie folgt lauten:

Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse aller. Deshalb ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, in Form des Staates, eine leistungsfähige und ihrem Zwecke angemessene Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und frei zur Verfügung zu stellen. Private Finanzierung öffentlicher Bildungseinrichtungen ist grundsätzlich zu begrüßen, solange sie keinen Einfluss auf die bestehenden Lehrinhalte hat. Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb kategorisch abzulehnen.

Trotz des staatlichen Bildungsauftrages soll die Erziehung in Bildungseinrichtungen die Erziehung durch die Eltern nicht ersetzen. Zur umfassenden Bildung gehört, dass sich beide Formen der Erziehung gegenseitig ergänzen und fördern.

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