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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/GP020

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer GP020
Einreichungsdatum 07.04.2013
Antragsteller

Kannstewissen

Mitantragsteller
  • Guido Körber
  • Ronny Friedrich
  • Frank Behr
  • Oliver Mücke
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Umwelt und Verbraucherschutz
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei Deutschland erkennt Verkehrs- und Industrielärm als Umweltbelastung und als ein Gesundheitsrisiko an. Das Recht der Bevölkerung auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm ist Teil des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit.
Schlagworte Verkehrslärm Industrielärm Lärmschutz Opendata
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Verkehrs- und Industrielärmemissionen

Antragstext

Die Piratenpartei Deutschland beschließt, im Bereich Umwelt des Grundsatzprogrammes folgenden Inhalt als eigenen Punkt aufnehmen:

Verkehrs- und Industrielärmemissionen

Die Piratenpartei Deutschland erkennt Verkehrs- und Industrielärm als Umweltbelastung und als ein Gesundheitsrisiko an. Das Recht der Bevölkerung auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm ist Teil des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit.

Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm unter Berücksichtigung des Standes der Technik. Aktiver Schutz (Vermeidung von Lärm an der Quelle) ist dem passivem Schutz (am Wirkungsort) vorzuziehen. Besonders schützenswert ist die Nacht.

Verkehrs- und Industrielärmemissionen sind in ihrer Wirkung unter Berücksichtigung aller Gesundheitskosten gesamtheitlich zu betrachten und wirtschaftliche Chancen den gesundheitlichen Risiken gegenüberzustellen.

Alle vorhandenen Daten von Verkehrs- und Industrielärmemissionen sollen nach dem OpenData-Prinzip transparent und maschinenlesbar erfasst, kartiert und im Internet veröffentlicht werden.

Antragsbegründung

Eines Tages wird Lärm genauso gesundheitsschädigend eingestuft werden wie heute Asbest. Es gilt, die Zeit bis dahin zu verkürzen.

Dieser Antrag zum Grundsatzprogramm stellt wesentliche Positionen zum Thema Lärmemissionen dar. Für das Wahlprogramm ist mit WP043 eine detaillierte Fassung vorhanden.

Die Antragsbegründung ist teilweise dort entnommen.

Zum Einlesen ins Thema empfehlen wir :

- die Infoseite des Umweltbundesamtes zum Thema Lärm: [1] - Fachgruppe Lärm Deutsche Gesellschaft für Akustik: [2] - WHO Studie Lärm [3] - RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm [4]

-Der Deutsche Ärztetag 2012 ruft die Bundesregierung zum sofortigen handeln auf. Siehe hier: [5]

Innerhalb der Piratenpartei gibt es ein Pad unter zum Thema Lärm: [6]

Wer wir sind

An der Antragserstellung sind bisher beteiligt: AG Umwelt (Bund), AG Umwelt (BrB), AG Verkehr (BrB), Squad Umwelt (Berlin) sowie einzelne Piraten aus Bayer, NRW und dem Saarland.


Warum Lärmschutz?

Der vorliegende Antrag beinhaltet die Frage, wieviel uns Ruhe wert ist. Der Weg muss vom passiven Schallschutz hin zum aktiven Schallschutz gehen.

Passiver Schallschutz heisst: Die Menschen werde in ihre Häuser "eingesperrt". Eine Nutzung der Außenbereiche Garten usw. gefährdet die Gesundheit. Es werden akustisch dichte Fenster eingebaut, die nicht geöffnet werden dürfen. In den Häusern erfolgt eine künstliche Sauerstoffzufuhr über Lüfter, die auch wieder laut sind. Dies gilt auch für Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten usw. Das Verhindern von Lärm, der aktive Schutz vor Lärm, wird in den nächsten Jahren der Weg zur Lösung der gröbsten Probleme sein.


Lärmkartierung =

Die Erfassung und Veröffentlichung von Lärmemissionen erfolgt aktuell nur entsprechend der minimalen gesetzlichen Notwendigkeit (EU RICHTLINIE 2002/49/). Dadurch sind viele lärmbelastete Bereiche von der Erfassung ausgeschlossen, weil sie die hohen Mindestwerte für die Belastung nicht erreichen. Die Darstellung von Lärm erfolgt in den Bundesländerung bisher sehr unterschiedlich, oft jedoch ausschließlich in Form von PDF Dateien, die keine sinnvolle Bewertung der örtlichen Situation erlauben. Es existiert keine Kartierung, die alle Lärmarten beinhaltet. Berechnungen von Lärmemissionen sollen durch Messungen validiert werden können und die tatsächlichen Lärmpegel erfassen. Lärmmesungen müssen signifikant sein.

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