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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/PP008

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PP008
Einreichungsdatum 04.04.2013
Antragsteller

Sandra Leurs

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Pflege
Zusammenfassung des Antrags Die PIRATENPARTEI fordert eine neustrukturierte Ausbildung in den Pflegeberufen, die da sind:
  • Krankenpflege
  • Kinderkrankenpflege
  • Altenpflege
  • Gesundheitspflege
  • Psychiatrische Pflege
  • Pflege im Hospiz
  • Intensivpflege
  • Rehabilitationspflege
Schlagworte Ausbildung Pflegefachkraft
Datum der letzten Änderung 16.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Positionspapier zur Ausbildung in den Pflegeberufen

Antragstext

Seit mehr als 20 Jahren versucht der Berufsverband Altenpflege die Umstrukturierung des Pflegeberufes und der gemeinsamen Ausbildung von Pflegekräften berufspolitisch zu verändern.

Die PIRATENPARTEI fordert eine neustrukturierte Ausbildung in den Pflegeberufen Krankenpfleger(in), Kinderkrankenpfleger(in), Altenpfleger(in), Gesundheitspfleger(in) sowie in der Psychiatrischen Pflege, der Pflege im Hospiz, der Intensivpflege und der Rehabilitationspflege.

Alle Pflegeschüler sollen die ersten 2 Jahre gemeinsam den fachtheoretischen Unterricht besuchen, ab dem dritten Jahr soll eine Spezialisierung in einer der oben genannten Fachgebiete erfolgen.

Die Ausbildung soll auch in Teilzeit möglich sein und schließt mit einem einheitlichen Berufsabschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachkraft mit Schwerpunkt auf das jeweilige Fachgebiet ab.

Die Zugangsvorrausetzungen für Pflegeberufe dürfen aufgrund des Pflegenotstandes nicht verschärft werden. Also entgegengesetzt der für Europa angedachten Akademisierung des Pflegeberufes, bei der nur noch derjenige Pflegefachkraft werden können soll, der mindestens Abitur hat.

Die Zugangs Voraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachkraft sollen sein: Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss mit Qualifikation und abgeschlossener Berufsausbildung oder Ausgebildete Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelfer sowie Pflegeassistenten.

Zusätzlich sollten entsprechend qualifizierte Fachärzte die Eignung der Schüler(innen) - im physischen sowie im psychischen Sinne - ermitteln. Die PIRATENPARTEI fordert eine angemessene Zahl an Lehrkräften, die insbesondere eine pflegepädagogische Hochschulausbildung haben. Darüber hinaus sollen die Arbeitsverträge für bisherige Schulleitungen und Lehrkräfte an Altenpflege- und Krankenpflegeschulen bestehen bleiben.

Die Pflegeschulen sollen eine übergeordnete Verantwortung für die Lernziele während der Ausbildung tragen, auch wenn es um die Koordination der fachpraktischen Einsätze geht.

Die Spezifizierung der Mindestanforderung an die Ausgestaltung der Fachpraktischen Ausbildung soll in der Prüfungsverordnung manifestiert werden. Pflegeschulen schließen mit dem Schüler ein öffentlich rechtliches Ausbildungsverhältnis ab.

Eine angemessene und gleichgestellte Ausbildungsvergütung in einem Tarifvertrag muss verankert sein. Nach zwei Jahren Berufstätigkeit, soll es Pflegefachkräften ermöglicht werden, an akademischen Weiterbildungen teil zu nehmen.

Finanzierung:

Die PIRATENPARTEI fordert, eine Neugestaltung der Finanzierung der Integrativen Ausbildung zur Pflegefachkraft.

Dies ist unausweichlich und muss auf politischer Ebene erfolgen und entschieden werden. Die Finanzierung sollte über ein Fondssystem erfolgen. Die Ausbildung soll für die Schüler kostenlos erfolgen, ohne dass die Schüler Schulgeld bezahlen müssen. Jede Pflegeeinrichtung, ab Krankenhaus, Altenheim, Hospiz oder Rehabilitationseinrichtungen sollen in diesen Fonds einzahlen, auch wenn die Einrichtung nicht ausbildet.

Folgende Kostenblöcke müssen hierbei berücksichtigt werden:

  • 1. Schulkosten ( Sachkosten, Personalkosten, Praxisbegleitung)
  • 2. Mehrkosten der Ausbildungsvergütung unter Berücksichtigung des vorhandenen Stellenschlüssels in Krankenhäusern und der Wertschöpfungsanteile der stationären und halbstationären, sowie den häuslichen Pflegeeinrichtungen (Sozialstationen)

Der einheitliche Berufsabschluss macht einen universellen Einsatz in Pflegeberufen möglich. Die Auszubildenden haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung die tariflich fest zu legen ist.

Es müssen mehr finanzielle Mittel in die Hand genommen werden, um eine adäquate Ausbildung der Pflegfachkräfte zu gewährleisten und um die Ausbildung attraktiver zu gestalten.

Zu berücksichtigen sind auch die steigenden Kosten der Ausbildungsstätten, die massiv in die Neugestaltung der Ausbildung zur Pflegefachkraft eingreifen könnten.

Antragsbegründung

> Resümee: Es müssen mehr finanzielle Mittel in die Hand genommen werden, um eine adäquate Ausbildung der Pflegfachkräfte zu gewährleisten und um die Ausbildung attraktiver zu gestalten. Zu berücksichtigen sind auch die steigenden Energiekosten der Ausbildungsstätten, die massiv in die Neugestaltung der Ausbildung zur Pflegefachkraft eingreifen könnten.

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