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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP008

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP008
Einreichungsdatum 18.03.2013
Antragsteller

Hetti, HamburgFrank

Mitantragsteller
  • pr02
  • Foo
  • Matthias11
  • Entropirat
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Erbschaftsteuer soll die ungleiche Vermögensverteilung in der Gesellschaft reduzieren.
Schlagworte Erbschaftsteuer, Vermögenssteuer, Gerechtigkeit, Vermögensverteilung, Reichtum
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Reform der Erbschaftsteuer statt Vermögensteuer

Antragstext

Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, folgenden Text ins Wahlprogramm im Bereich "Wirtschaft und Finanzen" unter "Steuern" einzufügen.

Geerbtes Vermögen entsteht meist ohne eigene Leistung und durch das Glück der Geburt im Gegensatz zu selbst erarbeitetem Vermögen.

Wir Piraten setzen uns für eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein, um das Steueraufkommen zu erhöhen und eine angemessenere Lastenverteilung zu erreichen. Hierzu möchten wir diverse Steuerschlupflöcher schließen, die es vor allem Erben von sehr großen Vermögen erlaubt, unangemessen niedrige Steuern zu zahlen. Erbschaften werden heute im Durchschnitt mit nur 2 % besteuert.

1. Wir fordern eine Gleichbehandlung aller Vermögensarten bei der Erbschaftsteuer, also dass vererbte und verschenkte Immobilien und Unternehmen genauso wie andere Vermögensgegenstände besteuert werden.

2. Die reformierte ErbSt muss so gestaltet werden, dass Unternehmen nicht zerschlagen werden müssen, weil ErbSt. bezahlt werden muss. Die Erbschaftssteuer soll den Anteil am Gewinn in Höhe des Steuersatzes nicht übersteigen, sie soll darüber hinaus ohne Befristung zinsloß gestundet werden.

3. Wir wollen kleine Vermögen nicht belasten und somit Bürokratie abbauen.

4. Die reformierte ErbSt muss so gestaltet werden, dass Steuerflucht verhindert wird. Wir fordern das Stiftungsrecht so zu korrigieren, dass es nicht mehr genutzt werden kann, um die Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu umgehen.

5. Wir fordern Verjährungsregelungen in der Schenkungssteuer ersatzlos zu streichen. Schenkungen sind immer als vorgezogene Erbschaft zu behandeln.

6. Wir schlagen vor, zusätzlich zu der bisher höchsten Tarifstufe für Erbschaftsteuer ab 10 Millionen Euro deutlich höhere Erbschaftsteuersätze einzuführen.

Eine zusätzliche jährlich erhobene Substanzbesteuerung über eine Vermögensteuer würde einen extremen bürokratischen Aufwand bedeuten - dies sehen wir als nicht sinnvoll an. Wir sind der Meinung, dass die beabsichtigten Lenkungs- und Finanzierungsziele besser über ein einfaches und transparentes Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht erreicht werden können.

Antragsbegründung

Erbschaften und Schenkungen entsprechen weder der Verteilungsgerechtigkeit, noch der Leistungsgerechtigkeit, noch der Bedarfsgerechtigkeit, wir halten Erbschaft prinzipiel als einen Grund, der die ungleiche Vermögensverteilung in der Gesellschaft verschärft.

Für eine faire Verteilung von materiellem Wohlstand in einer Gesellschaft sind daher insbesondere sehr hohe Privatvermögen von Einzelnen in Frage zu stellen. In einer freiheitlichen Gesellschaft ist aber der Schutz des Eigentums hoch anzusetzen. Ein gesellschaftlicher Kompromiss besteht darin Vermögen erst im Todesfall hoch zu besteuern, dieses dann aber auch wirksam durchzusetzen.

Die Erbschaftsteuer eignet sich wesentlich besser zur Heranziehung großer Vermögen als eine Vermögensteuer. Das hat u.a. folgende Gründe:

Obwohl jedes Jahr rund 250 Mrd. Euro vererbt und verschenkt werden, betrug das Steueraufkommen 2011 nur knapp 4,3 Mrd. Euro. Erbschaften und Schenkungen werden somit im Durchschnitt mit weniger als 2% besteuert. Das ist ungerecht, denn geerbtes Vermögen ist nicht auf Grund eigener Leistung entstanden, sondern durch das Glück der Geburt. Erben größerer Vermögen sind auf Grund ihrer Herkunft i.d.R. ohnehin schon privilegiert. Außerdem wird die ungleiche Vermögensverteilung generationenübergreifend zementiert.

Des Weiteren eignet sich die ohnehin schon erhobene Erbschaftsteuer wesentlich besser zur Heranziehung großer Vermögen als eine Vermögensteuer. Ein Vermögen wird im Schnitt nach 30 Jahren vererbt. Es gibt Studien, die bei der Vermögensteuer von über 50% Erhebungskosten ausgehen. Außerdem müssten Privatpersonen eine jährliche Bilanz erstellen, auch die, die unter der Grenze zur Vermögensteuerpflicht liegen würden. Schließlich müssen sie das belegen. Wir wollen keine Gleichheit, aber Chancengleichheit, Armut verhindern - nicht Reichtum. Es geht nicht um Verteilung der Umverteilung halber, sondern darum, dass große Erbschaften einen angemesseneren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten.

Es soll nicht darum gehen, die normale Durchschnittserbschaft schärfer zu besteuern. Es geht um Erbschaften von vielen Millionen Euro. Die bestehenden Freibeträge sollen erhalten bleiben. Die Ursache für das geringe ErbSt-Aufkommen liegt weniger in den Steuersätzen begründet, sondern in verschiedenen Ausnahmetatbeständen; sprich: Steuerschlupflöchern.

Diese sollen abgeschafft bzw. eingedämmt werden, um das ErbSt-Aufkommen zu erhöhen. So kann es sich vervielfachen - ohne dass die Steuersätze angehoben werden müssen.

Die reformierte ErbSt muss so gestaltet werden, dass weder Steuerflucht möglich ist, noch Unternehmen zerschlagen werden müssen, weil ErbSt. bezahlt werden muss.

Bewertungsproblem: Es gibt keinen objektiven Wert von Vermögensgegenständen. Weder von Kunst, noch von Immobilen und erst recht nicht von Unternehmen. Das zeigt sich regelmäßig in der Differenz zwischen Schätzwert und Verkaufs- oder Versteigerungserlös. Die Bewertung eines Unternehmens ist eine Wissenschaft für sich. Millionen Rechtsstreitereien um die Bewertung sind vorprogrammiert, das ist auch die Erfahrung aus der Zeit, als die Vermögenssteeur in Deutschland noch erhoben wurde.

Die Zahlen: Jährlich werden 250 Mrd. Euro vererbt und verschenkt. Trotzdem lag die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2011 nur bei 4,3 Mrd. Euro. Das sind keine 2 %. Das liegt nicht an den Steuersätzen, sondern an zahlreichen Schlupflöchern, die zu stopfen sind. Würden darauf im Durchschnitt 10 % bis 20 % Steuern anfallen, ergäben sich 25 Mrd. bis 50 Mrd. Euro - und damit deutlich mehr als eine Vermögensteuer bringen könnte. Die Vermögensteuer hingegen soll nach schöngerechneten Angaben ihrer Befürworter 10 Mrd. bis 20 Mrd. Euro bringen. Davon würde aber wieder ein großer Teil in die Festsetzung und Erhebung dieser Steuer fließen. Der o.g. Betrag ist zwar viel Geld, ist aber im Vergleich zu Umsatz- und Einkommensteuer gering, die jeweils rund 200 Mrd. Euro jährlich erbringen. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass gerade vermögende Personen Möglichkeiten finden werden, die Vermögensteuer zu umgehen - legal oder illegal.

Wirtschaftsfeindlich: Die Vermögensteuer geht nicht an den Ertrag, sondern an die Substanz. Somit schwächt sie die Eigenkapitalbasis der Unternehmen, und damit deren Wettbewerbsfähigkeit und kann in Krisenzeiten verheerende Wirkungen entfalten.

europäische Situation: Fast alle europäischen Länder, sogar Schweden als soziales Musterland, haben die Vermögensteuer abgeschafft, weil sie nicht praktikabel ist. Die Vermögensteuer würde zudem zu großen Teilen auf Mieten und Preise umgelegt. Somit werden schlussendlich gerade Geringverdiener belastet. Sie lädt in besonderer Weise zur Hinterziehung ein: Bargeld, Schmuck oder z.B. Auslandsbesitz werden einfach nicht deklariert.

Akzeptanz: Wir haben genug Steuerarten und sollten diese zuerst angemessen erheben. Neue Steuern führen zu neuem Steuerwiderstand - legal und illegal. Es ist für Vermögende viel einfacher zu akzeptieren, dass ihr Besitz nach dem Tod besteuert wird als zu Lebzeiten und auch noch jährlich. Sollten auch nur wenige Vermögende ins Ausland vertrieben werden, dann fallen auch noch deren Einkommen- und Konsumsteuern weg - also ein Vielfaches der Vermögensteuer. Ein aktuelles Beispiel für die Entwicklung sehen wir in Frankreich.

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