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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP012

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP012
Einreichungsdatum 15.03.2013
Antragsteller

Janhemme

Mitantragsteller
  • Burkhard Masseida
  • Sebastian Schubert
  • Dennis Pargmann
  • Andreas Baum
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Der Antrag wendet die bestehende Programmatik der Piratenpartei auf den Bereich Korruptionsbekämpfung und -prävention im Wirtschaftsleben an und ergänzt dies um die zentralen Forderungen aus dem Nationalen Integritätsbericht von Transparency Deutschland.
Schlagworte Antikorruption, Korruptionsbekämpfung, Integrität, Wirtschaft, Informationsfreiheit, Whistleblowerschutz, Corporate Governance
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen! (Integritätspaket)

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 unter Punkt 12 (Wirtschaft und Finanzen) folgendes zum Themenfeld Korruptionsbekämpfung einzufügen:


Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen


Die Piratenpartei Deutschland setzt sich auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene für gesetzliche Grundlagen zur systematischen Korruptionsprävention und -verfolgung ein. Bestechung und Vorteilsnahme mindern das volkswirtschaftliche Wohlstandsniveau und führen jedes Jahr zu hohen materiellen und immateriellen Schäden – für die letztendlich die Steuerzahler und Verbraucher aufkommen.

Verbraucher, Arbeitnehmer und Geschäftspartner müssen in die Lage versetzt werden, sich schnell und unkompliziert einen Überblick über Regeltreue und Integrität eines Unternehmens zu verschaffen, um Korruptionsdelikte in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und ihrerseits zu einem korrigierenden Steuerungseffekt beizutragen.

Der Anspruch Deutschlands muss es sein, sich im europäischen Vergleich beim Thema Korruptionsbekämpfung bzw. -vorbeugung nicht weiterhin im Mittelfeld zu bewegen, sondern einen Spitzenplatz einzunehmen. Daher fordert die Piratenpartei insbesondere die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:


1. Voraussetzungen für die Verfolgung und Bestrafung von Korruptionsdelikten stärken

Die Piratenpartei Deutschland strebt die Einführung eines wirksamen Unternehmensstrafrechts nach Schweizer Vorbild an, damit Verfahren gegen juristische Personen eröffnet und Unternehmen unmittelbar für Korruptionsdelikte zur Verantwortung gezogen werden können.

Der Straftatbestand der Bestechung im Geschäftsverkehr (§§ 298 ff. StGB) darf nicht mehr nur den Kauf von Wettbewerbsvorteilen erfassen sondern muss nach dem sogenannten Geschäftsherrenmodell auf den Kauf von Pflichtverletzungen ausgeweitet werden. Bei Korruptionsdelikten müssen sowohl die Verjährungsfristen verlängert als auch der Bußgeldrahmen angehoben werden.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptions- und Wirtschaftskriminalität müssen in allen Bundesländern eingerichtet und mit den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Die von den Innenministern erstellten Berichte zur Korruptionsprävention sollen aus Gründen der Vergleich- und Nachvollziehbarkeit nach einem einheitlichen Format gestaltet werden.

Die Innenministerkonferenz soll darüber hinaus ein maschinenlesbares Korruptionsregister in Form einer zentralen schwarzen Liste führen und im Internet veröffentlichen. Dieses Register soll rechtskräftige Korruptionsfälle im Inland sowie von deutschen Unternehmen im Ausland begangene Korruptionsdelikte erfassen. Unternehmen oder Personen mit schweren Verfehlungen sollen für eine bestimmte Zeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.


2. Whistleblower in der öffentlichen Verwaltung und im privaten Sektor gesetzlich schützen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Personen ein, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen (sogenannte „Whistleblower“).

Das von Deutschland bereits unterzeichnete Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates muss inkl. des Zusatzabkommens ratifiziert und umgesetzt sowie Hinweisgeber im privaten Sektor durch eine gesetzliche Regelung geschützt werden. Im öffentlichen Sektor muss der im Beamtenrecht verankerte Schutz von Hinweisgebern auf Angestellte ausgeweitet werden.

Der Gesetzgeber soll darüber hinaus Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichten, Hinweisgebersysteme einzurichten, um einen vertraulichen Kommunikationskanal zur Meldung von Straftaten und Ethikverstößen zu öffnen.


3. Maßnahmen zur Korruptionsprävention und moralische Wertvorstellungen in den unternehmerischen Grundsätzen verankern

Die Piratenpartei Deutschland fordert gesetzliche Vorschriften zur Verankerung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bzw. -prävention in den unternehmensspezifischen Führungsgrundsätzen (Corporate Governance). Der Gesetzgeber soll Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand durch gesetzliche Mindeststandards dazu verpflichten, Systeme zur Überwachung der Regeltreue (Compliance) einzuführen und diese in der Unternehmensberichterstattung darzustellen.

Dazu gehören z.B. die Ausarbeitung von Anti-Korruptions-Leitlinien, die Ernennung eines Korruptionsbeauftragten ab einer bestimmten Betriebsgröße, die Ausstattung der internen Revision mit entsprechenden Vollmachten sowie die Festlegung eines Maßnahmenkataloges bei Verletzungen der Leitlinien.

Schmiergeldzahlungen an Amtsträger im Ausland müssen konsequenter als bisher als Korruption bestraft werden. Damit integre Unternehmen im globalen Wettbewerb keine Nachteile erleiden und darauf verzichten, Auslandsbestechung über die Verbuchung als Provisionen zu verschleiern, muss Deutschland in internationalen Organisationen auf die konsequente Verfolgung von Schmiergeldzahlungen sowie die Verankerung von moralischen Wertvorstellungen in Wirtschaftsabkommen drängen.


4. Öffentliche Aufträge als Vorbilder für Integritätskriterien und Informationsfreiheit einsetzen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für Informationsfreiheit und die Anwendung von Integritätskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein. Wir fordern insbesondere bei Großbauprojekten die verstärkte Anwendung des Präventionsinstruments eines Integritätspakts, um Auftraggeber und sich bewerbende, bzw. ausführende Unternehmen zur Integrität zu verpflichten sowie ein klares Signal nach außen und innen zu senden.

Die Rahmendaten aller öffentlichen Vergaben sind über ein zentrales Webportal maschinenlesbar zu veröffentlichen – inkl. Auftragnehmer und Auftragssumme sowie Subunternehmern, sobald deren Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte übersteigt.

Die Piratenpartei fordert die bundesweite Einführung von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen mit aktiver Veröffentlichungspflicht für Dokumente der öffentlichen Verwaltung und für Verträge zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Ferner soll die Wirksamkeit von Verträgen mit der öffentlichen Hand an ihre Veröffentlichung geknüpft werden. Ausnahmetatbestände, wie z.B. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, müssen gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Hürden, welche die Antragstellung auf Auskunft erschweren, wie z.B. hohe Gebühren und lange Bearbeitungszeiten, müssen abgebaut werden. Die Regelungen der Informationsfreiheitsgesetze müssen konsequent auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgedehnt werden – auch wenn die öffentlichen Anteile an einem Unternehmen weniger als fünfzig Prozent betragen.

Antragsbegründung

Das Integritätspaket ergänzt das auf dem Bundesparteitag in Bochum beschlossene Transparenzpaket für den politischen Bereich (PA001). Der vorliegende Antrag wendet die bestehende Programmatik der Piratenpartei auf den Bereich Korruptionsbekämpfung und -prävention im Wirtschaftsleben an und ergänzt dies um die zentralen Forderungen aus dem Nationalen Integritätsbericht von Transparency Deutschland.

Der Antragstext wurde Anfang März im Bundesliquid mit 97% Zustimmung angenommen.

Konkret orientiert sich der Antrag an den Grundsatzprogrammpunkten zum Whistleblowerschutz, offenen Verträgen mit der Wirtschaft und der Forderung nach Informationsfreiheitsgesetzen.

Weitere Punkte wurden aus den Positionspapieren zum Integritätspakt und Strafverfolgung von Korruption sowie der LQFB-Ini i759 übernommen.

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