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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP019

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP019
Einreichungsdatum 15.03.2013
Antragsteller

Janhemme

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Internet und Netzpolitik
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei Deutschland setzt beim Jugendmedienschutz im Internet in erster Linie auf Vermittlung von Medienkompetenz bei Schulen, Eltern, Kindern und Jugendlichen, sowie die Stärkung eines verantwortungsvollen Umfeldes der jungen Internetnutzer.
Schlagworte Jugendmedienschutz, Netzpolitik, Internet, JMStV
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Jugendmedienschutz im Internet sichern, Medienkompetenz fördern

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 unter Punkt 3 (Internet, Netzpolitik und Artverwandtes) als Punkt 6. (JMStV) folgendes einzufügen:


Jugendmedienschutz im Internet sichern, Medienkompetenz fördern


Die Piratenpartei Deutschland setzt beim Jugendmedienschutz im Internet in erster Linie auf die Vermittlung von Medienkompetenz bei Schulen, Eltern, Kindern und Jugendlichen, sowie die Stärkung eines verantwortungsvollen Umfeldes der jungen Internetnutzer – nach dem Konzept der "begleiteten Teilhabe".

Der Jugendmedienschutz darf aus Sicht der Piratenpartei nicht dazu benutzt werden, Zensur-Maßnahmen, wie z.B. Zugangssperren oder verpflichtende Inhaltsüberwachungen, durch die Hintertür einzuführen oder die Haftungsregeln des Telemediengesetzes indirekt auszuweiten.

Eine nationale Inselbildung muss vermieden werden und das Internet als weltweites Medium erhalten bleiben.


1. Besonderheiten des Internets bei der Alterseinstufung beachten

Die Piratenpartei lehnt eine verpflichtende Kennzeichnung der Alterseinstufung der Inhalte im Netz ab, da die etablierten Regeln für Film und Fernsehen nicht ohne weiteres auf das Internet übertragbar sind. Alterseinstufungen sollen vielmehr als Hinweise für Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte sowie Bildungs- und Sozialeinrichtungen dienen, wie Inhalte im Internet altersgerecht differenziert werden können.

Damit Jugendmedienschutz nicht über das Ziel hinausschießt, müssen die gesetzlichen Grundlagen einfach und eindeutig sein, damit insbesondere private Webseitenbetreiber und Blogger nicht mit Rechtsunsicherheit und Abmahnwellen konfrontiert werden.

Community-gestützte Crowdsourcing-Modelle auf freiwilliger Basis sollen Kinder und Jugendliche, Erziehungsberechtigte sowie Einrichtungen bei der eigenverantwortlichen Auswahl von Inhalten unterstützen.


2. Jugendmedienschutz transparent überarbeiten und ergebnisoffen evaluieren

Die Piratenpartei fordert die Rundfunkkommission sowie die Landesregierungen und -parlamente auf, aus dem Scheitern der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) von 2010 zu lernen, damit die Besonderheiten bei der Anwendung des Jugendmedienschutzes auf Millionen von Webseiten, Mikromedien und Community Plattformen angemessen berücksichtigt werden.

Das gesamtgesellschaftlich wichtige Thema Jugendschutz darf nicht hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden. Eine Novellierung des Jugendmedienschutzes muss daher transparent und nachvollziehbar sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Bürger und Parlamentarier müssen in der Lage sein, sich fortlaufend ein Bild über Arbeit und Zwischenergebnisse der Rundfunkkommission zu machen, um auf erneute Fehlentwicklungen frühzeitig reagieren zu können.

Kinder und Jugendliche, Experten in den Bereichen Netzpolitik und Medienpädagogik sowie aus der Internet-Community müssen beim Jugendmedienschutz eingebunden und das gesamte Konzept des JMStV darüber hinaus wissenschaftlich evaluiert werden – unabhängig und ergebnisoffen.

Antragsbegründung

Um den Jugendschutz im Internet zu verbessern stehen auf staatlicher Seite verschiedene Methoden zur Verfügung. Eine dieser Methoden, ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, welcher sich an Betreiber von Medienangeboten im Radio, Fernsehen und seit ein paar Jahren auch im Internet richtet und festlegt, wie diese das Jugendschutzgesetz in ihrem Angebot umsetzen sollen.

Im Bezug auf das "Internet" ergibt sich jedoch das Problem, dass es hier nicht nur große, wirtschaftlich operierende und gewinnorientierte Firmen agieren. In den letzten Jahren sind die Zugangshürden so extrem gesunken, dass Privatpersonen einen Großteil der Internetseiten ausmachen. Zudem würde mit dem letzten gescheiterten Entwurf des JMStVs versucht, den Einsatz von Inhaltsfiltern massiv voranzutreiben, was darin mündete, dass jede einzelne Webseite ein entsprechendes Label erhalten sollte. Diese und andere Regelungen führten letztendlich zu einer Situation, in der eine große Rechtsunsicherheit herrschte, und Privatpersonen und nicht-gewinnorientierte Webseitenbetreiber massiv benachteiligt waren.

Um nicht wieder in eine solche Situation zu kommen sollte bei einer Neugestaltung des JMStV einige Punkte anders angegangen werden.

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