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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP020

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP020
Einreichungsdatum 15.03.2013
Antragsteller

ThomasKueppers, Felix Spiecker, Ute Behrens, Robert Ulmer, jck_r, Ulrike Mös, Maurice Fischbein u.v.m. für die Sozialpiraten und viele sozialpolitisch engagierte Mitglieder der Piratenpartei

Mitantragsteller
  • Volker Dyken
  • Michael Ebner
  • Ralf Krüdewagen
  • Volker Fritz
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Anträge für Menschen mit Handicaps
Schlagworte IgW, Menschen mit Handicaps, Sozialpiraten
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Menschen mit Behinderungen (sozialpolitisches Programm)

Antragstext

Der Bundesparteitag möge nachstehenden Antrag in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufnehmen, ggf. auch durch modulare Abstimmung.



Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe/Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

(Modul 1, falls modular abgestimmt wird)

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und damit die persönliche Assistenz nicht mehr unter die Sozialhilfe fällt. Der Zustand, dass behinderte Menschen kein Vermögen besitzen dürfen und kein Recht auf Einkommen über 1.400 € haben, muss auf der Stelle im Sinne der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung verändert werden.

Assistenz für Menschen mit Behinderungen

(Modul 2, falls modular abgestimmt wird)

Assistenz muss für alle Menschen mit Behinderungen, die diese beanspruchen möchten, möglich gemacht werden, insbesondere auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psycho-sozialen Einschränkungen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Menschen die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Die Mittelvergabe zur persönlichen Assistenz erfolgt der Zeit noch über den Sozialhilfeträger. Dieses hat jedoch zur Folge das Menschen mit Behinderungen anhand ihres Einkommens beurteilt werden.Dieses verstößt jedoch nach Ansicht der Piraten gegen das Gleichheitsprinzip. Persönliche Assistenz muss für jeden Menschen mit Behinderung, unabhängig von seiner finanziellen Situation, erreichbar sein. Die Trennung der Mittelvergabe durch den Sozialhilfeträger ermöglicht allen den Zugang.

Hilfen für hörsehbehinderte Menschen

(Modul 3, falls modular abgestimmt wird)

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, im Rahmen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) in die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) § 3 das Merkzeichen "Tbl" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen aufzunehmen und im SGB IX Teil 1 Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft das Recht auf umfassende "Assistenz" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen festschreiben.

Taubblindheit ist keine Behinderung die sich aus der Addition von Blindheit und Gehörlosigkeit ergibt, sondern tritt schon ein, wenn der eine Fernsinn nicht durch den anderen Fernsinn kompensiert werden kann. Die außergewöhnliche Schwere der Beeinträchtigung von taubblinden Menschen besteht in dem umfassenden Ausgeschlossensein vom Leben, sofern eine geeignete Assistenz fehlt.

Antragsbegründung

Antragstext der Initiative Gemeinsames Wahlprogramm im Bereich Arbeit & Soziales

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