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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP028

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP028
Einreichungsdatum 15.03.2013
Antragsteller

Jo.Menschenfreund im Auftrag der AG Friedenspolitik

Mitantragsteller
  • Harald Balzus
  • Volker Melchers
  • Udo Fischer
  • Jenny Louise Becker
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Außenpolitik
Zusammenfassung des Antrags Forderung der Erfüllung der Verpflichtungen aus Artikel VI des NVV (Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen) der originären Kernwaffenstaaten USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich.
Schlagworte Atomwaffensperrvertrag, Atombombe, Kernwaffen, Abrüstung, NVV, NPT, Atomwaffen
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Erfüllung des Atomwaffensperrvertrages auch durch originäre Kernwaffenstaaten

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel "Außenpolitik" bzw. in einem neuen Bereich Sicherheitspolitik, an geeigneter Stelle einzufügen:


Die Piratenpartei Deutschland fordert alle Nuklearmächte, die Unterzeichner des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) (auch Atomwaffensperrvertrag genannt) waren, auf, ihren vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere in Artikel VI aus dem NVV nachzukommen. Die Modernisierung statt Abrüstung des Nuklearwaffenarsenals unter großem Aufwand und das immer stärkere Einbeziehen von „Mini-Nukes“ und anderen Kernwaffen in Kriegsszenarien und Drohkulissen der NATO und Russlands (als Gegengewicht zum Raketenabwehrschild der USA) stehen im Widerspruch zum Geist und Wort des NVV.

Antragsbegründung

Artikel VI NVV (englisch NPT) verlangt von allen Vertragsstaaten, namentlich gerade von den Atomwaffenstaaten, „in redlicher Absicht“ Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen - Zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft - Zur nuklearen Abrüstung - Über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen (!) Abrüstung unter strenger wirksamer internationaler Kontrolle.

Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift können die Vertragsstaaten hinsichtlich dieser ihnen aufgegebenen Verhandlungen über deren Art, deren Modalitäten und deren Dauer streiten. Dagegen dürfen sie das in Art. VI NVV normierte Verhandlungsziel als solches nicht in Frage stellen und nicht ignorieren, wollen sie nicht vertragsbrüchig werden: „In redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen … zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und VOLLSTÄNDIGEN Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“.

{Neue wissenschaftliche Untersuchung kommen zu dem Ergebnis kommen, dass die USA aufrüstet siehe http://www.bits.de/public/researchreport/rr12-1-1.htm. Ähnliche Aufrüstungsbestrebungen werden inzwischen auch aus Russland gemeldet: http://blog.heritage.org/2012/10/10/despite-arms-reduction-treaty-russia-is-increasing-its-nuclear-capability/. Untersuchungen hinsichtlich der Aufrüstung in China sind im Gange.}

Das grundsätzliche Ablehnen von Verhandlungen über einen vollständigen Verzicht auf Kernwaffen und erst recht das grundsätzliche weitere Beharren auf der Option des Einsatzes oder gar des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen (wie kürzlich in den USA erneut geäußert http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/07/usa-erwaegt-nuklearen-erstschlag-gegen-cyber-attacken/comment-page-1/) stellt die verbindliche völkerrechtliche Verpflichtung aus Art. VI NPT in Abrede und ist völkerrechtswidrig.

Die NATO-Staaten und die anderen Atomwaffenstaaten, die bislang prinzipiell Verhandlungen über eine Abschaffung der Atomwaffen und einen Verzicht auf deren Einsatz ablehnen, müssen den Verpflichtungen aus Art. VI NPT / NVV endlich Rechnung tragen, ansonsten der Vertrag von immer mehr Staaten als einseitig und nicht mehr tragfähig angesehen werden wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Atomwaffensperrvertrag

Der Antrag wurde geringfügig abgewandelt auch als Positionspapier wiederholt eingestellt, ohne bisher behandelt worden zu sein.

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