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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP043

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP043
Einreichungsdatum 15.03.2013
Antragsteller

Kannstewissen

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Umwelt und Verbraucherschutz
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei Deutschland erkennt Verkehrs- und Industrielärm als Umweltbelastung und als ein Gesundheitsrisiko an. Das Recht der Bevölkerung auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm ist Teil des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit.
Schlagworte Lärm, Verkehrslärm, Industrielärm, Opendata, Schutz
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Verkehrs- und Industrielärmemissionen

Antragstext

Es wird beantragt gegebenenfalls modular darüber abzustimmen, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 (an geeigneter Stelle im Themenfeld Umwelt) folgendes zum Thema Lärmemissionen einzufügen

Modul_001

Verkehrs- und Industrielärmemissionen

Die Piratenpartei Deutschland erkennt Verkehrs- und Industrielärm als eine der größten Umweltbelastungen und als ein Gesundheitsrisiko an. Das Recht der Bevölkerung auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm ist Teil des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit.

Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm unter Berücksichtigung des Standes der Technik. Aktiver Schutz (Vermeidung von Lärm an der Quelle) ist dem passivem Schutz (am Wirkungsort) vorzuziehen. Besonders schützenswert ist die Nacht von 22:00 bis 06:00 Uhr.

Verkehrs- und Industrielärm sind in ihrer Wirkung unter Berücksichtigung aller Gesundheitskosten gesamtheitlich zu betrachten und wirtschaftliche Chancen den gesundheitlichen Risiken gegenüberzustellen.

Modul_002

1. Industrie- und Verkehrslärm durch Kartierung auf OpenData-Basis erfassen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Kartierung von Straßen-, Bahn-, Flug- und Industrielärmemissionen ein – unter Nutzung aller verfügbarer Daten, unabhängig von Mindestbelastungs-Grenzwerten.

Alle vorhandenen Daten sollen nach dem OpenData-Prinzip transparent und maschinenlesbar im Internet veröffentlicht werden, um eine dynamische, idealerweise webbasierte Darstellung der Einzel- und Gesamtbelastungen zu ermöglichen. Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, ihre individuelle Belastungen schnell und unkompliziert zu erfahren.Lärmemissionsberechnungen sollen auf Antrag Betroffener durch Messungen validiert werden.

Die Piraten unterstützen die Einführung eines Lärmlabels. Mit Hilfe eines solchen Zertifizierungsinstrumentes, das interdisziplinär-wissenschaftlich erarbeitet werden muss, sollen Lärmquellen aller Art einfach und bürgerfreundlich gekennzeichnet werden können.

Modul_003

2. Belastungen durch den Flugverkehr minimieren

Die Piratenpartei Deutschland fordert, dass Belastungen durch den Betrieb von Flughäfen und Fluglandeplätzen so gering wie möglich gehalten werden. Betriebskonzepte sollen so optimiert werden, das die Anzahl der betroffenen Anwohner so klein wie möglich ausfällt. Die aktuell gängige Praxis, die Belastungen durch Fluglärm breit zu streuen, um den Anspruch auf Schutzmaßnahmen so gering wie möglich zu halten, muss beendet werden.

Nachtflugverbot ist aktiver Schallschutz. Daher fordert die Piratenpartei Deutschland ein bundesweites Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr für Flughäfen in besiedelten Gebieten.

Modul_004

3. Belastungen durch den Schienenverkehr senken

Die Piratenpartei Deutschland fordert ein bundesweites Programm zum "Schutz vor Schienenlärm". Ziel dieses Programms soll die Verringerung der Lärmbelastung durch flächendeckende Modernisierung der Schienen- und Wagensysteme sein. Bis zur Umsetzung sind auf nicht modernisierten Strecken Fahrgeschwindigkeiten und Tonnage in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr zu reduzieren. Es soll ein Stichtag definiert werden, ab dem veraltete Wagentechnik nicht mehr eingesetzt werden darf.

Die Piratenpartei setzt sich für sofortige die Abschaffung des sogenannten Schienenbonus ein.

Modul_005

4. Belastungen durch den Autoverkehr vermeiden

Die Piratenpartei Deutschland misst dem Schutz vor Straßenlärm eine besondere Bedeutung zu, da Lärmemissionen durch den Straßenverkehr nahezu flächendeckend vorhanden sind.

Die Piratenpartei fordert, dass bei Neubau, Umbau, Sanierung oder Nutzungsänderung von Straßen ein Recht auf Schutz vor Straßenlärm entsteht. Das Recht auf Schallschutz soll auch dann entstehen, wenn die durchschnittliche Lärmemission um drei Dezibel steigt.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, Lärmemissionen durch Straßenlärm vorrangig durch aktiven Schallschutz zu vermindern – durch Instrumente wie intelligente Leitsysteme, Entwicklung, Förderung und Einsatz geräuscharmer Fahrzeuge und Fahrbahnbeläge, zeitliche Beschränkung von Geschwindigkeiten, Park/Ride Systeme und Ortsumfahrungen.

Antragsbegründung

Antragsbegründung

Eines Tages wird Lärm genauso gesundheitsschädigend eingestuft werden wie heute Asbest. Es gilt, die Zeit bis dahin zu verkürzen.

Zum Einlesen ins Thema empfehlen wir :

- die Infoseite des Umweltbundesamtes zum Thema Lärm: [1] - Fachgruppe Lärm Deutsche Gesellschaft für Akustik: [2] - WHO Studie Lärm [3] - RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm [4]

-Der Deutsche Ärztetag 2012 ruft die Bundesregierung zum sofortigen handeln auf. Siehe hier: [5]

Innerhalb der Piratenpartei gibt es ein Pad unter zum Thema Lärm: [6]

Wer wir sind

An der Antragserstellung sind bisher beteiligt: AG Umwelt (Bund), AG Umwelt (BrB), AG Verkehr (BrB), Squad Umwelt (Berlin) sowie einzelne Piraten aus Bayer, NRW und dem Saarland.



Warum Lärmschutz?

Der vorliegende Antrag beinhaltet die Frage, wieviel uns Ruhe wert ist. Der Weg muss vom passiven Schallschutz hin zum aktiven Schallschutz gehen.

Passiver Schallschutz heisst: Die Menschen werde in ihre Häuser "eingesperrt". Eine Nutzung der Außenbereiche Garten usw. gefährdet die Gesundheit. Es werden akustisch dichte Fenster eingebaut, die nicht geöffnet werden dürfen. In den Häusern erfolgt eine künstliche Sauerstoffzufuhr über Lüfter, die auch wieder laut sind. Dies gilt auch für Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten usw. Das Verhindern von Lärm, der aktive Schutz vor Lärm, wird in den nächsten Jahren der Weg zur Lösung der gröbsten Probleme sein.

Aus der Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt sich, das es etwa 15 Jahre braucht, um Lärmmindernde Lösungen in die Anwendung zu bringen.Das ist lange. Bis dahin können vor allem durch Reduzierung von Lärmemissionen wie Verringerung von Geschwindigkeiten auf Straße und Schiene Übergangslösungen erreicht werden.

Eine besondere Aufmerksamkeit gehört der Nacht.

Babys schlafen 14-16 Stunden am Tag, Kleinkinder 12 Stunden, Schulkinder etwa 10 Stunden. Für Erwachsene empfiehlt die WHO 8 Stunden Nachtschlaf. Das passt nicht zu rund um die Uhr Belastungen durch Straße, Schiene, Flugzeuge. Insbesondere nächtliche Begrenzungen von Geschwindigkeiten, Nachtflugverbot und Verhinderung von nächtlichen Einzelschallereignissen über 45 dB führen zur Verbessserung der Nachtruhe.


Lärmkartierung

Die Erfassung und Veröffentlichung von Lärmemissionen erfolgt aktuell nur entsprechend der minimalen gesetzlichen Notwendigkeit (EU RICHTLINIE 2002/49/). Dadurch sind viele lärmbelastete Bereiche von der Erfassung ausgeschlossen, weil sie die hohen Mindestwerte für die Belastung nicht erreichen. Die Darstellung von Lärm erfolgt in den Bundesländerung bisher sehr unterschiedlich, oft jedoch ausschließlich in Form von PDF Dateien, die keine sinnvolle Bewertung der örtlichen Situation erlauben. Es existiert keine Kartierung, die alle Lärmarten beinhaltet. Berechnungen von Lärmemissionen sollen durch Messungen validiert werden können und die tatsächlichen Lärmpegel erfassen. Lärmmesungen müssen signifikant sein. Bei der Kartierung werden alle Werte ausschließlich berechnet. Erst eine mindestens punktuelle Messung kann aber die wirklichen Belastungen darstellen. Messungen müssen sowohl von der verursachenden Quelle, als auch "beim Bürger ankommend" gemessen werden. Im Vorfeld einer Baumaßnahme berechnete Meßwerte müssen zwingend durch reale Messungen vor Ort validiert werden.

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