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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP056

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP056
Einreichungsdatum 15.03.2013
Antragsteller

DonAlexandro

Mitantragsteller
  • Andreas Rohde
  • Bestenfalls
  • Manuela Langer
  • Pileus
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Gesundheit
Zusammenfassung des Antrags Wirksamer Nichtraucherschutz, der auf den Grundprinzipien der Piratenpartei basiert.
Schlagworte Nichtraucherschutz, e-Zigarette, Tabakrauch, Tabak, Gaststätten
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Haltung der Piratenpartei zum Nichtraucherschutz

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel "Gesundheitspolitik" als eigenen Absatz unter der Überschrift "Nichtraucherschutz" einzufügen:

Präambel

Die Piratenpartei steht für Transparenz, Freiheit und gesellschaftliche Teilhabe. Sie tritt für die Wahrung von Bürgerrechten ebenso ein, wie auch für den Schutz des Individuums vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen. In diesem Sinne setzt sie sich daher sowohl für einen wirksamen Nichtraucherschutz als auch für die Achtung der Persönlichkeitsrechte von Rauchern ein. PIRATEN streben ein gesellschaftliches Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern an, das niemanden von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließt oder unverhältnismäßig in der persönlichen Entfaltung beschneidet.

Zur Realisierung eines wirksamen Nichtraucherschutzes fordern wir:

1. In allen geschlossenen Räumen öffentlicher Gebäude mit Publikumsverkehr, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei allen öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, gelten im Interesse des Schutzes von Nichtrauchern grundsätzlich Rauchverbote.

2. Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten können Raucherräume einrichten, wenn diese wirksam abgetrennt und belüftet sind.

3. a) Die Betreiber von Gaststätten können separate, von den Nichtraucherbereichen wirksam abgetrennte und belüftete Raucherräume einrichten. Die Nichtraucherbereiche und das WC müssen ohne das Durchqueren von Raucherbereichen vom Haupteingang aus einfach erreichbar sein.
b) Die Einrichtung von reinen Rauchergaststätten ist statthaft, wenn die Fläche des Gästebereichs im Inneren einer Einraumgaststätte nicht mehr als 75qm beträgt.
c) Raucherbereiche und Rauchergaststätten müssen von außen deutlich erkennbar gekennzeichnet werden.

Antragsbegründung

Die Inhalation von Tabakrauch ist nach Stand der Wissenschaft gesundheitsschädigend, auch wenn das genaue Ausmaß der gesundheitlichen Gefährdung durch Passivrauch noch nicht abschließend geklärt ist. Viele Menschen fühlen sich zudem durch Tabakrauch stark beeinträchtigt. Diese Situation erfordert gesetzliche Regelungen zum Schutz der Nichtraucher, ohne dass diese unverhältnismäßig in das Persönlichkeitsrecht der Raucher eingreifen.

Eine Politik, die einseitig auf Verbote setzt, bewirkt erfahrungsgemäß größere Probleme als die, die sie zu beseitigen verspricht. Rauchverbote können lediglich einen Rahmen vorgeben und führen nur dann zu einem gesellschaftlichen Konsens, wenn sie von Rauchern wie Nichtrauchern aus Überzeugung getragen werden. An die Stelle eines fortdauernden gesellschaftlichen Zwistes muss eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der gegenseitigen Rücksichtnahme treten.

Ergänzende Anmerkung:

  • Obwohl der Antrag Regelungen behandelt, bei denen die Gesetzgebung bei den Ländern liegt, ist das in diesem Fall völlig unerheblich. Es ist ein Thema, das bundesweit Menschen bewegt. Als Piraten möchten wir bundesweit für die Bürger an einem Strang ziehen, und deshalb behandeln wir das Thema auf Bundesebene.
  • Aspekte des Arbeits- und Jugendschutzes sind nicht Bestandteil des Nichtraucherschutzes, sondern werden in den jeweiligen Gesetzen geregelt.
  • Die Benutzung der E-Zigarette, in der Inhaltsstoffe verdampft und nicht verbrannt werden, unterliegt nicht den Einschränkungen zum Nichtraucherschutz

Materialien und Bewertungen für die zugrundeliegenden Sachfragen haben wir hier zusammengestellt:

Piratenpad

  • -

Liquid Feedback

Wiki Arguments

  • -

Konkurrenzanträge

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