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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP082

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP082
Einreichungsdatum 02.04.2013
Antragsteller

Stimmbürger

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Freiheit und Grundrechte
Zusammenfassung des Antrags Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet.
Schlagworte Grundgesetz, Pressefreiheit, Berichterstattung, Rundfunk, Film, digitale Netzwerke
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

"Digitale Netzwerke" ins Grundgesetz

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm unter "Freiheit und Grundrechte" im Absatz "Überwachung" aufzunehmen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Erweiterung des GG Artikel 5.1 um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein.

Neu: Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Antragsbegründung

Der derzeitige Text lautet: Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. und schliesst somit eine grundgesetzliche Absicherung der digitalen Netzwerke nicht mit ein, ergo im Einzelfall aus.

Die „digitalen Netzwerke“ entsprechen aber dem heutigen Stand der Informationstechnik und ihre Absicherung gegen Zensur jeglicher Art werden von den Piraten explizit eingefordert.

Die Erweiterung um diese zwei Wörter: digitale Netzwerke ist insoweit revolutionär, da das Ergebnis ist, dass alle Forderungen der Piratenpartei Deutschland in Sachen "Freiheit" im Internet, den digitale Netzte und der digitale Kommunikation dadurch erreicht werden!

Wird diese kleine GG-Erweiterung umgesetzt, wird automatisch die Freiheit der Berichterstattung und Meinungsäusserung auf bzw. unter Zuhilfenahme von digitalen Netzen grundgesetzlich gewährleistet. Ein Meilenstein!

Zur Anregung im LQFB: Durch die Aufnahme "digitale Netzwerke" im Grundgesetz, entfällt der Grundgesetzkommentar, weil der GG Artikel 5.1 GG dann eindeutig ist.

Im LQFB hatte dieser Antragstext eine Zustimmung von 80%

In der Umfrage der Initiative gemeinsames Wahlprogramm hatte dieser Texbaustein eine Zustimmung von 86,8% [Initiative gemeinsames Wahlprogramm]

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