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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP094

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP094
Einreichungsdatum 07.04.2013
Antragsteller

Moonopool

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Keine der Gruppen
Zusammenfassung des Antrags Dieser Antrag mimmt alle Antragstexte auf, die in der zweiten Umfrage der Initiative gemeinsames Wahlprogramm eine Zustimmung von mindestens 75% erreicht haben.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Sammelantrag "G-75" der Initiative gemeinsames Wahlprogramm

Antragstext

Der Bundesparteitag möge, gegebenenfalls modulweise, beschließen, die folgenden Textbausteine an der durch die Gliederung angezeigten Stelle ins Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 einzuarbeiten.

  • Hinweis: Die Anordnung der Textbausteine entspricht der in Bochum beschlossenen Gliederung des Wahlprogramm (PA378). Hinweise zu sinnvollen Einfügeorten sind bei den einzelnen Abschnitten angegeben. Ebenso sind neu ins Wahlprogramm einzufügende Abschnitte auf Gliederungsebene 2 besonders gekennzeichnet.
  • Hinweis: Dieser Antrag mimmt alle Antragstexte auf, die in der zweiten Umfrage der Initiative gemeinsames Wahlprogramm eine Zustimmung von mindestens 75% erreicht haben. Um die Überprüfung zu erleichtern, ist bei den einzelnen Abschnitten der Originaltext verlinkt und und die erreichte Zustimmung vermerkt.



Inhalt



Modul 1

Freiheit und Grundrechte

Überwachung

"Digitale Netzwerke" ins Grundgesetz

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G005 (86,8% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für die Erweiterung des GG Artikel 5.1 um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein.

Neu: Artikel 5 (1) "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Überwachungsbefugnisse massiv einschränken (u.a. Verbot von Funkzellenabfrage und Bundestrojaner)

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G102 (83,4% Zustimmung)

Die Überwachungsbefugnisse der Behörden wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgeweitet. Gleichzeitig haben Behörden wiederholt bewiesen, dass sie mit bestehenden Befugnissen nicht verantwortungsvoll umgehen können, und selbst klare rechtliche Grenzen oft ignoriert.

Die Piratenpartei setzt sich für die Wahrung der Privatsphäre der Bürger ein. Überwachungsmaßnahmen, bei denen zahlreiche Unbeteiligte betroffen sind, dürfen daher nicht zulässig sein. Ebenso müssen Befugnisse, welche missbraucht werden, eingeschränkt werden. Daher setzt sich die Piratenpartei dafür ein, Maßnahmen wie die Rasterfahndung oder die Funkzellenabfrage komplett zu verbieten.

Überwachungsmaßnahmen, welche in den Kernbereich der Privatsphäre eindringen, lehnt die Piratenpartei ebenfalls strikt ab. Dazu gehört beispielsweise das Abhören von Wohnungen ("Großer Lauschangriff") und das Installieren von Schadsoftware auf Computern ("Bundestrojaner", "Quellen-TKÜ").

Sämtliche Überwachungsbefugnisse sind auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und auf das für die Kriminalitätsbekämpfung nötige Mindestmaß einzuschränken. Dazu gehört eine Überprüfung der "Katalogstraftaten", bei welchen solche Überwachungsmaßnahmen angeordnet werden können.

Beamte, welche vorsätzlich oder fahrlässig unzulässige Überwachungsmaßnahmen beantragen, anordnen oder durchführen, müssen persönlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Betroffene von Überwachungsmaßnahmen müssen informiert werden

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G097 (80,3% Zustimmung)

Verdeckte Überwachungsmaßnahmen laden zum Missbrauch ein. Deswegen müssen Betroffene von staatlichen Abhör- und Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich benachrichtigt werden. Die derzeitigen Regelungen zur Benachrichtigungspflicht sind aufgrund der zahlreichen Ausnahmen wirkungslos. Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, dass die überwachende Behörde ohne Ausnahme alle ihr bekannten Betroffenen einer Überwachungsmaßnahme innerhalb einer festen, nicht verlängerbaren Frist benachrichtigen und über die erfassten Daten informieren muss.

Keine Bundes- oder Staatstrojaner

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G114 (83,1% Zustimmung)

Verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme (z.B. Bundes- oder Staatstrojaner) Für die Piratenpartei sind verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme durch den Staat nicht mit Grundrechten und Rechtstaat vereinbar. Wir setzen uns daher für die Abschaffung der Befugnisse für staatliche Behörden zum Verwanzen solcher Systeme ein.

Wenn wir für die Abschaffung und Verhinderung solcher Eingriffe keine ausreichende parlamentarische Mehrheit finden, werden wir uns bei der gesetzlichen Umsetzung eines solchen Grundrechteingriffs zusätzlich zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht dafür einsetzen, diesen erheblichen Eingriff in bürgerliche Grundrechte durch folgende Maßnahmen streng zu reglementieren und zu kontrollieren:

  • Durch die Installation einer komplexen Software zur Durchführung des verdeckten Zugriffs werden informationstechnische Systeme prinzipbedingt nachhaltig verändert. Die Integrität der gespeicherten Daten ist so nicht mehr gewährleistet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind daher als Beweis vor Gericht völlig ungeeignet. Wir setzen uns deshalb für ein gesetzlich geregeltes ausnahmsloses Verwertungsverbot von Beweisen ein, die auf diese Art gewonnen wurden.
  • Eine Unterscheidung zwischen Quellen-TKÜ und einem weitergehenden Eingriff ist lediglich ein realitätsfernes theoretisches Konstrukt. In der Praxis können wir keinen Unterschied in der Tiefe des Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen erkennen. Die Eingriffschwelle für die Quellen-TKÜ ist daher mindestens ebenso hoch wie für jeden anderen verdeckten Eingriff in ein informationstechnisches System.
  • Anordnungen für diese Eingriffe werden ausschließlich von Richtern beschlossen. Eine Anordnung im Falle einer Gefahr im Verzug durch die Exekutive (z.B. Staatsanwalt, Behördenleiter, Ministerien) schließen wir aus. Eine Anordnung darf nur erfolgen, wenn bereits andere mildere Maßnahmen durchgeführt wurden und erfolglos waren.
  • Durch Gesetz bzw. Verordnung werden technische Vorgaben - insbesondere bzgl. zwingend notwendiger Sicherheitsmechanismen - im Detail bundesweit einheitlich geregelt.
  • Die Einhaltung der technischen Vorgaben wird durch eine von den Ermittlungsbehörden vollständig unabhängige staatliche Stelle überwacht. Programme und Software, die von den Ermittlungsbehörden für den verdeckten Eingriff eingesetzt werden sollen, müssen vorab von dieser unabhängigen Stelle untersucht und für den Einsatz freigegeben werden.
  • Da die Umsetzung des Eingriffs nur in absoluten Ausnahmefällen - also als Ultima Ratio - erfolgen darf, wird diese in der Bundesrepublik auf sehr wenige gleichzeitige Fälle beschränkt sein. Diese Aufgabe wird daher zentral von einer kleinen Zahl sehr gut ausgebildeter Fachkräfte übernommen und in in einer von den berechtigten Stellen unabhängigen Bundesbehörde gebündelt. Die berechtigten Stellen des Bundes und der Länder können diese Bundesbehörde im Wege der Amtshilfe mit rechtlich zulässigen Maßnahmen beauftragen. Diese Bundesbehörde wird einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterworfen.
  • Das anordnende Gericht wird verpflichtet innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss einen ausführlichen Bericht über die durchgeführte Maßnahme zu erstellen. Mit der Erstellung des Berichts ist ein Richter zu betrauen, der bisher nicht an der entsprechenden Ermittlung beteiligt war. In diesem Bericht ist festzustellen, ob die Maßnahme ordnungsgemäß im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach den Bestimmungen der richterlichen Anordnung durchgeführt wurde. Ebenso obliegt es dem Richter zu bewerten, ob die gewonnenen Erkenntnisse letztendlich den schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen rechtfertigen.
  • Ein parlamentarisches Kontrollgremium wird die Berichte der Richter sammeln, regelmässig zusammenfassen und auswerten. Anhand der Auswertungen ist regelmäßig zu prüfen, ob diese Grundrechtseingriffe in der Praxis überhaupt gerechtfertigt sind und insgesamt benötigt werden.

Auch wenn alle diese Maßnahmen im Gesetz verankert werden, werden wir uns weiterhin konsequent für die Abschaffung und ein strafbewertes Verbot der verdeckten Eingriffe in informationstechnische Systeme einsetzen.

Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz: Großer Lauschangriff

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G173 (79,2% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der optischen und akustischen Wohnraumüberwachung ein ("Großer Lauschangriff").

Um dies zu erreichen strebt die Piratenpartei die Abschaffung des "Großen Lauschangriffs" durch eine Grundgesetzänderung an.

Konkret sollen dazu die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetzt (GG) wieder entfernt werden.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.

Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz: Telekommunikationsüberwachung

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G189 (79% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Telekommunikationsüberwachung ein.

Um dies zu erreichen strebt die Piratenpartei die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an.

Konkret soll dazu der Absatz 2 des Art.10 Grundgesetz (GG) entfernt werden.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.

ILA – International Liberty Agreement

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G122 (85,4% Zustimmung)
  • Hinweis: Diese Abschnittsüberschrift ist neu in die Gliederung des Wahlprogramms aufzunehmen

Die Piratenpartei wird – in Zusammenarbeit mit dem weltweiten Netzwerk an Piratenparteien und allen anderen Parteien und Organisationen, die gleiche oder ähnliche Vorstellungen haben – die Verhandlung und den Abschluss eines internationalen Vertrages – des „International Liberty Agreement (ILA)“ – initiieren, der Mindeststandards für bürgerliche Freiheiten, insbesondere aber nicht ausschließlich in digitalen Netzen, verbindlich festlegt.

Die Verhandlungen werden von Anfang an öffentlich geführt. Hierbei werden die jeweiligen Zivilgesellschaften und interessierte Organisationen von den verhandelnden Staaten in die Diskussion eingebunden. Außerdem wird die internationale Vernetzung und der internationale Austausch dieser Organisationen gefördert. Dies soll dafür sorgen, dass das Abkommen letztlich nicht nur einen Konsens der Regierungen, sondern, soweit dies möglich ist, auch einen Konsens der Bevölkerungen darstellt.

Das ILA soll unter anderem Vereinbarungen enthalten über

  • unverzichtbare Anforderungen an die Ausgestaltung von Kommunikations-, Informations- und Redefreiheit,
  • eine Durchführung von Ermittlungs-, Ordnungs-, Zivil- und Strafverfahren, die sicherstellt, dass nicht schon die Angst vor negativen Auswirkungen von letztlich ungerechtfertigten Anschuldigungen Menschen von der Ausübung ihrer Grundrechte abhält (“Chilling”-Effekt u.ä.),
  • das nicht einschränkbare Recht auf Zugang zu Informations- und Kommunikationsmedien, insbesondere ein expliziter Ausschluss von Zugangssperren als Strafsanktionen für einfache Vergehen (“Three Strikes”),
  • die Verpflichtung zum beiderseitigen Versuch, Streitigkeiten über nicht-kommerzielle, mutmaßliche Rechts-Verstöße zunächst kostenlos und außergerichtlich zu schlichten,
  • die Haftungsfreiheit für Netz-Anbieter und Dienste, die durch Benutzer eingestellte Inhalte veröffentlichen, und
  • die Verständigung auf internationale Verbreitungslizenzen, um die Beschränkung des Zugangs zu Inhalten aufgrund des momentanen Aufenthaltsortes eines Benutzers (und auch des grenzüberschreitenden Handels mit Medien) unnötig zu machen.

Modul 2

Demokratie wagen

Bürgerbeteiligung

Direkte Demokratie

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G046 (82,2% Zustimmung)

Die Piratenpartei will die direkten und indirekten Mitbestimmungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen steigern. Die Bürger sollen in Volksabstimmungen direkt über Gesetze entscheiden können und so Verantwortung übernehmen:

  • Ein im Parlament beschlossenes Gesetz soll nicht in Kraft treten, wenn die Bürger es in einer Abstimmung ablehnen (fakultatives Referendum).
  • Wichtige EU-Reformen und Verfassungsänderungen müssen immer durch die Bürger in einer Abstimmung bestätigt werden (obligatorisches Referendum).
  • Die Piratenpartei ist für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene.
  • Wir unterstützen die Ergänzung der Europäischen Bürgerinitiative durch unionsweite Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Bereich der EU-Gesetzgebung.
  • Alle Verfahrenshürden müssen für die Bürger bei angemessenem Aufwand überwindbar sein.

Transparenz

Unabhängigkeit der Abgeordneten

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G055 (80,2% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für die Unabhängigkeit der einzelnen Bundestagsabgeordneten ein.

Die Abgeordneten sind bei jeder Entscheidung nur ihrem Gewissen verpflichtet und werden im Parlament diesen im Grundgesetz verankerten Grundsatz transparent leben.

Internationale Verhandlungen demokratisieren

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G116 (81,2% Zustimmung)
  • Hinweis: Diese Abschnittsüberschrift ist neu in die Gliederung des Wahlprogramms aufzunehmen

Um die schleichende Verlagerung der Gesetzgebung in nichtöffentliche Regierungsverhandlungen auf europäischer und internationaler Ebene zu beenden, treten wir dafür ein, dass Deutschland Beschlüssen und Verträgen auf europäischer und internationaler Ebene, welche Gegenstände der Gesetzgebung betreffen oder zu ihrer Durchführung eines Gesetzes bedürfen, künftig nur nach vorheriger Genehmigung der Vertreter des Volkes im Bundestag zustimmen darf. Der Bundestag oder sein zuständiger Ausschuss sollen künftig zu jedem solcher Vorhaben eine Stellungnahme abgeben. An die Stellungnahme des Parlaments soll der Vertreter des Bundes bei den Verhandlungen und bei der Abstimmung gebunden sein.

Modul 3

Internet, Netzpolitik und Artverwandtes

Netzneutralität

Netzneutralität mit klaren Regeln sicherstellen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G103 (87,1% Zustimmung)

Die Netzneutralität, also die gleichberechtigte Übertragung von Daten im Internet unabhängig von Absender, Empfänger, Inhalt und Anwendung, ist von überragender Bedeutung für ein freies Internet. Daher möchte die Piratenpartei mit verbindlichen Regeln sicherstellen, dass die Netzneutralität gewahrt bleibt, ohne maßvolle und sinnvolle Priorisierung von Daten zu verhindern.

Für alle Netzanschlüsse (inkl. mobiler Netzanschlüsse) sollen folgende Regeln gelten:

  • Eine Priorisierung von Daten nach Absender oder Empfänger ist unzulässig.
  • Deep Packet Inspection ist unzulässig.
  • Höchstens 10% der verfügbaren Kapazität innerhalb des Providernetzes dürfen für priorisierten Datenverkehr verwendet werden.
  • Priorisierung von Daten ist nur zulässig, um Protokolle, die strenge Anforderungen an die Verbindungsqualität (insbesondere Verzögerung) haben (z. B. VoIP), zu bevorzugen.
  • Priorisierung muss offengelegt werden.
  • Einzelne Protokolle und Arten von Datenverkehr dürfen nicht gezielt behindert oder blockiert werden (z. B. VoIP, BitTorrent).
  • Die Priorisierung von Daten eines Kunden (gegenüber Daten des gleichen Kunden) auf der Verbindung zum Kunden ist auf Wunsch des Kundens zulässig.

Für kabelgebundene Anschlüsse sollen zusätzlich folgende Regeln gelten:

  • Bei Verträgen für kabelgebundene Internetzugänge (DSL, Fernsehkabel, Glasfaser, ...) mit Privatkunden dürfen nur konkrete Geschwindigkeiten vereinbart werden; "bis zu"-Angaben sind unzulässig.
  • Diese Geschwindigkeiten müssen unabhängig vom verwendeten Dienst im Jahresmittel zu mindestens 95% der Zeit erfüllt werden. Dies wird von der Aufsichtsbehörde (BNetzA) kontrolliert.
  • Eine künstliche Beschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit unter die zugesicherte Geschwindigkeit ist unzulässig.

Datenschutz

Schutz der Freiheit und Privatsphäre im Internet

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G115 (83,3% Zustimmung)

Der unzureichende Datenschutz im Internet führt immer wieder zu Datenverlust, Datendiebstahl und Datenmissbrauch. Gleichzeitig gefährden Überwachungs-, Filter-, Sperr- und Löschmaßnahmen, die Internet-Diensteanbieter im Interesse privater Rechteinhaber einsetzen, den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Internet. Um Abhilfe zu schaffen, wollen wir die "Störerhaftung" von Internetanbietern deutlich eindämmen. Anbieter von Internetzugängen (z.B. WLAN-Anbieter) und von Internet-Speicherdiensten sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, Rechtsverletzungen anderer Personen nach Art einer Privatpolizei präventiv zu verhüten. Auch eine Überwachung der Internetnutzung durch Internet-Zugangsanbieter zur Versendung von Warnhinweisen oder Sperrungen des Internetzugangs ("Three Strikes") lehnen wir ab. Rechteinhaber sollen die Löschung angeblich rechtswidriger nutzergenerierter Inhalte künftig nur mit richterlichem Beschluss verlangen können. Zur Stärkung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Internet soll das Fernmeldegeheimnis um ein "Telemediennutzungsgeheimnis" für Internet-Diensteanbieter ergänzt werden. Die Internetnutzung soll vor staatlichen Einblicken ebenso gut geschützt werden wie Telefone vor Abhören geschützt sind. Wir fordern außerdem, dass die Erstellung von Nutzungsprofilen nur mit Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzers zugelassen werden darf, dass die Speicherfristen jedes Internetanbieters veröffentlicht werden und dass Nutzende besser vor unangemessenen, seitenlangen Datenverarbeitungs-Einwilligungsklauseln geschützt werden.

Für einen modernen Datenschutz

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G124 (77,5% Zustimmung)

Die Piratenpartei sieht den dringenden Bedarf, den Datenschutz zu modernisieren. Immer wieder tauchen durch neu eingeführte Technologien Regelungslücken und Unklarheiten auf, die durch auf spezielle Fälle zugeschnittene Gesetzesänderungen, vertragliche Vereinbarungen mit Anbietern oder Gerichtsurteile geklärt werden müssen, wobei teilweise veraltete juristische Konzepte auf die Situation des 21. Jahrhunderts übertragen werden. Die Frage, in welche Richtung diese Modernisierung gehen soll, sorgt für mitunter heftige Diskussionen. Im Folgenden sollen sowohl Grundlagen für eine solche Modernisierung als auch einige konkrete Detail-Fragen geklärt werden.

Um selbstbestimmte Entscheidungen über die Preisgabe persönlicher Informationen zu ermöglichen, ist vor allem Bildung und Weiterbildung in diesem Bereich notwendig. Hierbei muss die Fähigkeit im Fokus stehen, zwischen unterschiedlichen Arten von Daten und unterschiedlichem Vertrauen zu Empfängern und Verwaltern von Daten zu unterscheiden. Der bei jedem auch nur teilweisem Veröffentlichen von Informationen mögliche Kontrollverlust über die weitere Verbreitung muss ebenfalls thematisiert, diskutiert und verstanden werden.

Entscheidungen über die Weitergabe persönlicher Informationen müssen selbstbestimmt getroffen werden können. Es darf also keinen auch nur impliziten Zwang geben, mehr als die unbedingt und objektiv notwendigen persönlichen Daten preiszugeben, um bestimmte Angebote überhaupt nutzen zu können. Leider wird die hierzu bestehende Rechtslage heute oftmals nicht eingehalten. Durch die chronische Unterbesetzung, Unterfinanzierung und fehlende Unabhängigkeit von Datenschutzbehörden, besteht an vielen Stellen ein Kontroll- und Vollzugsdefizit.

Andererseits dürfen Angebote aber auch nicht komplett verboten oder durch nicht erfüllbare Anforderungen faktisch unmöglich gemacht werden, bloß weil sie persönliche Daten optional nutzen. Grund für die persönliche Entscheidung, bestimmte Daten einem Anbieter freiwillig zur Verfügung zu stellen oder diese gar zu veröffentlichen, kann beispielsweise der Nutzen von personalisierten Inhalten, Suchergebnissen, Empfehlungen und auch personalisierter Werbung, aber auch der Wunsch sein, eventuelle gesellschaftliche oder berufliche Nachteile in Kauf zu nehmen, um langfristig eine gesellschaftliche Akzeptanz für eine Meinung oder eine Persönlichkeits-Facette zu schaffen. Die Piratenpartei will die informationelle Selbstbestimmung daher fördern und allen Menschen eine informierte Entscheidung über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten ermöglichen.

Ein großer Anteil der praktischen Datenschutz-Probleme ist auf die leichtfertige Weitergabe von Daten durch Bekannte, Freunde oder sonstige Kontakte zurückzuführen. In diesem Bereich ist die juristische Durchsetzung schwierig, langwierig und in vielen Fällen auch einfach nicht angemessen. Um diesem Problem gerecht zu werden, muss viel mehr eine „Datenhöflichkeit“ als gesellschaftliche Norm etabliert werden, bei der Wünsche bezüglich des Umgangs mit persönlichen Informationen auch im privaten Bereich respektiert werden und, falls diese nicht bekannt sind, im Einzelfall eine Erlaubnis eingeholt wird. Dies soll nicht nur aus rechtlichen Erwägungen und einer Furcht vor einer (mehr oder weniger wahrscheinlichen) Strafe geschehen, sondern eben auch aufgrund von Regeln zum Umgang miteinander, die gesellschaftlicher Konsens sind. Dies muss einerseits durch die Bildungsangebote in diesem Bereich nahe gebracht, andererseits durch passende Kommunikations- und Einstellungsmöglichkeiten in den entsprechenden Systemen auf einfache und benutzerfreundliche Weise ermöglicht werden.

Bei der Erhebung von Daten durch staatliche Stellen sind strengere Maßstäbe anzulegen, da sich der Bürger ihr zumeist nicht durch Wechsel des Anbieters oder Verzicht auf ein Angebot entziehen kann. Hier muss strikt auf Datensparsamkeit geachtet werden. Während die Datenweitergabe zwischen Behörden ohne Wissen und Einwilligung des Bürgers zu vermeiden ist, sind für notwendige Erhebungen Verfahren zu entwickeln, mit denen der Bürger den Austausch von so wenig Daten wie unbedingt nötig autorisieren kann. Es darf nicht sein, dass Behörden die Vorlage von kompletten Bescheiden anderer Behörden verlangen, wenn nur ein Bruchteil der enthaltenen persönlichen Informationen benötigt werden.

Die Möglichkeit, Anonymisierungs-Dienste und offene Netzzugänge für Internet-Verbindungen zu nutzen und anzubieten, ist zu erhalten und zu fördern. Sie sind wichtige Angebote, die die nicht überwachte Meinungsbildung und -äußerung im Internet auch technisch weitgehend sicherstellen. Die Notwendigkeit einer solchen Möglichkeit überwiegt in diesem Fall das öffentliche Interesse an möglicher Strafverfolgung. Insbesondere sind die Betreiber solcher Infrastruktur von der Haftung für durch ihre Nutzer begangene Straftaten freizustellen und sie dürfen auch nicht zur Bereithaltung von Verbindungsdaten ihrer Nutzer verpflichtet werden. Dies gilt auch für privat betriebene Netzzugänge. Forschungsprojekte auf dem Gebiet von Anonymisierungsdiensten wollen wir stärker fördern. Die Piratenpartei versteht das Recht auf Anonymität und Pseudonymität als Menschenrecht.

Datenschutz

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G061 (87,9% Zustimmung)

Beschäftigtendatenschutz

Die Piratenpartei setzt sich für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ein, das vor allem die Würde und die informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer in Hohem Maße schützt und weiter stärkt. Wir lehnen die Verschärfung der Kontrolle und Überwachung der Arbeitnehmer entschieden ab.

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Piratenpartei setzt sich für einen europaweit einheitlichen Datenschutz ein, der mindestens das hohe Niveau des deutschen Datenschutzes erreicht.

Bestandsdatenauskunft

Die Piratenpartei setzt sich auch für einen hohen Datenschutz im Internet und in Clouddiensten ein. Passwörter und PINs sind besonders schützenswerte personenbezogene Daten und dürfen nicht ohne richterlichen Beschluss und nicht ohne konkreten Verdacht auf eine schwere Straftat weitergegeben werden. Bestandsdaten wie Adressen und Bankverbindungen sollten insgesamt stärkeren Schutz genießen.

Meldegesetz

Das hoheitlich geführte Melderegister darf nicht als Datenquelle für Adresshandel, Parteien und Werbeindustrie zur Verfügung stehen. Die Piratenpartei fordert deshalb eine Weiterentwicklung des Meldewesens im Sinne der Datensparsamkeit.

Fluggast- Fernverkehrsdaten

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die „Richtlinie des Europäischen Parlament und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität” neu verhandelt wird. Der Zugriff auf die Fernverkehrsdaten (z. B. Fluggastdaten) stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar und muss daher verhindert werden.

IP6V

Wir fordern, dass die Provider gesetzlich verpflichtet werden, bei der Vergabe von IP-Adressen an Endkunden die Einstellungen standardmäßig privatsphärefreundlich vorzukonfigurieren (IPV6).

Datenschutz - Ausdrückliche Einwilligung zur Datenverwendung

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G159 (88,2% Zustimmung)

Beim Abschluss von Verträgen oder bei der Teilnahme an Aktionen werden Verbraucherinnen und Verbraucher oft dazu gedrängt, die Nutzung ihrer Daten für weitere Zwecke zu erlauben. Dabei wird oft ihre Unaufmerksamkeit ausgenutzt, indem die Einwilligung im Kleingedruckten versteckt wird, durch bloßes Nichthandeln erteilt werden soll (z. B. durch ein standardmäßig angekreuztes Feld oder die Formulierung "falls unzutreffend, streichen") oder der Eindruck erweckt wird, dass die Einwilligung verpflichtend sei.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass persönliche Daten nur unmittelbar für den Zweck verwendet werden dürfen, für den die Nutzerin oder der Nutzer sie eingibt (z. B. die Auslieferung einer Bestellung oder die Abwicklung eines Gewinnspiels). Jede darüber hinausgehende Nutzung sowie die Zusendung von Werbenachrichten sind nur zulässig, wenn die Person eine separate, bewusste, aktive und freiwillige Erlaubnis erteilt hat. Dies kann beispielsweise durch das Ankreuzen eines separaten Feldes geschehen, welches unmissverständlich als freiwillig gekennzeichnet ist.

Infrastruktur

Freie, rechtskräftige digitale Signaturen und E-Mail-Verschlüsselung für alle

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G206 (78,8% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, ein staatlich finanziertes Trustcenter einzurichten, das jedem Bürger unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren.

Die dafür notwendigen Zertifikate sollen deshalb für Privatpersonen (nicht juristische Personen) kostenlos zu erwerben und zu verwenden sein und dazu dienen, jedermann abhörsichere Kommunikation und rechtssichere Geschäfte bzw. Vertragsabschlüsse über das Internet zu ermöglichen.

Die Erstellung der Zertifikate hat so zu erfolgen, dass der Staat technisch nicht in der Lage ist, mit diesen Zertifikaten verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln (d.h. er darf keine Kenntnis der geheimen Schlüssel besitzen).

Gesetzliche Garantie für den anonymen, sowie autonymen und pseudonymen Zugang zu Netzdiensten

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G213 (79% Zustimmung)

Ein Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen ist abzulehnen. Diese Praxis ist bereits nach entsprechender Gesetzgebung in Südkorea gescheitert. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Benutzerinnen und Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten den pseudo- sowie autonymen Zugang gesetzlich zu garantieren. Genauso muss der anonyme Zugang zum Netz unmissverständlich gesetzlich garantiert sein. Die freie Meinungsäußerung und die Selbstdefinition eines Menschen darf nicht aus Gründen etwaiger Sicherheit beschnitten werden.

De-Mail

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G218 (79,3% Zustimmung)

Einleitung

Die Piratenpartei begrüßt das Bestreben des Gesetzgebers, eine rechtssichere Alternative für die Online-Kommunikation zwischen Behörden und Privatpersonen zu schaffen.

De-Mail halten wir jedoch für diesen Zweck für ungeeignet und sehen massiven konzeptionellen und technischen Nachbesserungsbedarf.

Technische Aspekte

Sämtliche Verschlüsselungsinformationen werden auf den Servern der De-Mail Anbieter gespeichert. De-Mails werden vor dem Versand automatisch entschlüsselt und auf Viren und Spam überprüft. Beim Empfänger werden diese ebenfalls entschlüsselt und gescannt, bevor die Mail an den Nutzer ausgeliefert wird.

Es ist zwar optional möglich die De-Mails Ende zu Ende zu verschlüsseln, diese Option soll jedoch nur auf Wunsch genutzt werden und es nicht geklärt, ob alle Empfänger dies unterstützen werden.

Die Piratenpartei ist der Ansicht, dass hier, trotz organisatorischer Maßnahmen, die einen nicht autorisierten Zugriff auf die Benutzerkonten und Verschlüsselungsinformation verhindern sollen, Missbrauchspotenzial herrscht. Wir fordern, die Verschlüsselungsinformationen dezentral, auf eine Art und Weise zu speichern, die einen automatisierten, massenhaften Zugriff unmöglich macht. Ebenso dürfen die Mails zwischen Versender und Empfänger nicht entschlüsselt werden.

Eine dezentrale Speicherung stellt sicher, dass nicht irgendwann Sicherheitsbehörden, oder Privatpersonen illegal Zugriff auf sämtliche entschlüsselte De-Mails der Bürger erlangen. Ebenso beugt sie Begehrlichkeiten von Sicherheitspolitikern vor, mit Hilfe von De-Mail eine massenhafte digitale Rasterfahndung durchzuführen.

Verbrauchersicht

Im Gegensatz zur klassischen Briefpost sind für die Nutzung eines De-Mail Konto nicht unerhebliche technische Hürden zu überwinden. Nicht jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger hat regelmäßigen Zugang zu dem Internet, oder besitzt die nötigen Geräte dies zu tun.

Die Piratenpartei fordert daher, dass Behörden und kommerzielle Anbieter, die De-Mail nutzen, eine für den Verbraucher kostenneutrale Alternative hierzu anbieten müssen.

Die bei online Kommunikation immer bestehende Gefahr von Identitätsdiebstählen sehen wir bei der derzeitigen Implementierung von De-Mail nicht ausreichend berücksichtigt. Um die Folgen eines solchen Vorfalls zumindest abzumildern, fordern wir, dass De-Mails die von nicht autorisierten Personen abgesendet werden, keine rechtlich bindende Wirkung entfalten dürfen. Ebenso muss es im Fall der Fälle unbürokratisch möglich sein, dass De-Mail Konto stillzulegen und anschließend den Zugang wieder zu erlangen.

Der Anbieter muss die Nutzerinnen und Nutzer vor der erstmaligen Nutzung des De-Mail-Kontos über die Rechtsfolgen und Kosten der Nutzung von De-Mail-Diensten informieren, es fehlt jedoch eine konkrete Definition einer Nutzung. Diese sollte Teil des Gesetzes werden.

Es fehlt eine Vormundregel für den Fall des vollständigen oder teilweisen Verlustes der Geschäftsfähigkeit. Die Piratenpartei setzt sich für die Beseitigung dieses Mangels ein.

Ebenso kritisieren wir, dass nicht ausreichend darauf hingewiesen wird, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit Anlegen eines De-Mail Kontos dazu verpflichten, dieses täglich zu überprüfen und abgesendete De-Mails mit Ankunft auf dem Konto als zugestellt gelten. Diese Regelung ist, zumindest für große Teile der Bevölkerung, völlig weltfremd und kann gerade für Personen, die nur selten online sind, schlimme Folgen, in Form von verpassten Fristen und Ähnlichem, haben.

De-Mail-Adressen sind genauso aufgebaut wie E-Mail-Adressen. Dies kann leicht zu Verwirrungen führen, deshalb sehen wir hier Nachbesserungsbedarf.

Es ist sicherzustellen, dass ein De-Mail-Konto nie Voraussetzung dafür ist, einen Dienst zu nutzen oder ein bestimmtes Angebot wahrzunehmen. Die Nutzung von De-Mail muss für den Bürger immer freiwillig sein. Insbesondere muss der Bürger sein Einverständnis zum Empfang auf bestimmte Arten von Mitteilungen beschränken können. Der Widerruf dieser Einwilligung muss jederzeit möglich sein. De-Mail-Anbieter müssen ihren Kunden jederzeit die Möglichkeit bieten, einzusehen, welche Einverständnisse er erteilt hat.

Wirtschaftliche Aspekte

Momentan ist De-Mail eine deutsche Insellösung. In Zeiten zunehmender internationaler Vernetzung und Globalisierung ist ein regional beschränktes Kommunikationssystem jedoch kaum sinnvoll einsetzbar.

De-Mail-Adressen sind nicht von einem Anbieter auf den anderen übertragbar. Ein Kunde, der zwischen zwei Anbietern wechseln möchte, muss sämtliche Kontakte einzeln über die Änderung seiner Adresse informieren. Außerdem gibt es keine Reglung zur Kündigung von De-Mail-Konten, was dazu führt, dass der Nutzer nach einem Wechsel zwei Postfächer kontrollieren muss. Wir setzen uns daher für eine gesetzlich festgeschriebene Kündigungsmöglichkeit und die Möglichkeit, De-Mail-Adressen von einem Anbieter zu einem anderen zu portieren, ein.

Die Tatsache, dass der Anbieterwechsel nur mit großem Aufwand möglich ist, führt, in Verbindung mit dem Umstand, dass es bislang nur wenige akkreditierte Anbieter gibt, zu der Sorge, dass sich ein marktbeherrschendes Angebotsoligopol bilden wird. Diese Sorge wird dadurch verstärkt, dass es ein nicht unerheblicher Aufwand ist, parallel De-Mail und E-Mail zu nutzen.

(weitere Themenblöcke)

Gegen Überwachungssoftware: Transparenz und Quellcode-Offenlegung

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G150 (78,8% Zustimmung)

Die Piratenpartei spricht sich deutlich gegen die Herstellung, Wartung, Betreuung und Erhaltung von Überwachungssoftware aus. Sie verurteilt den kommerziellen Handel mit Überwachungssoftware, einschließlich Dienstleistungen für Überwachungssoftware. Überwachungssoftware ist jede Software, die Dritten Zugang zu nicht-öffentlichen Daten, Kommunikationen und Aktivitäten eines Rechensystems verschaffen kann, ohne dass die eigentlichen Nutzer des Rechensystems darüber Kenntnis haben. Der Grund für diese Position ist, dass Überwachungssoftware sowohl im Inland wie weltweit eingesetzt wird, um Menschenrechte wie das Recht auf Privatsphäre auszuhebeln. Häufig werden die so erhaltenen privaten Daten genutzt, um Regimegegner zu verfolgen und sogar zu foltern, und um Bewegungen für mehr Demokratie zu bekämpfen.

Um aktiv gegen Überwachungssoftware vorzugehen, fordert die Piratenpartei eine gesetzliche Pflicht bei Herstellern und Dienstleistern von Überwachungssoftware, volle Transparenz über alle Produkte, und über alle Vertragspartner und Kunden, die Überwachungssoftware und Dienstleistungen nutzen, herzustellen. Desweiteren fordert die Piratenpartei die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung des vollständigen Quellcodes von Überwachungssoftware. Die Offenlegung all dieser Informationen hat an die Öffentlichkeit zu geschehen, das bedeutet: nicht nur an ein Parlamentarisches Kontrollgremium.

Abschaffung des "Hackerparagraphen" § 202c StGB

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G104 (79,6% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für die vollständige Abschaffung des sogenannten "Hackerparagraphen" § 202c StGB ein, da er für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgt und Tür und Tor für willkürliche Verfolgung im IT-Sicherheitsbereich tätiger Personen öffnet.

Modul 4

Bildung und Forschung

Forschung und Wissenschaft

Open Access in der Entwicklungspolitik

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G204 (86,7% Zustimmung)

Die Piratenpartei hat erkannt, dass der freie Zugang und Austausch von Wissen ein elementarer Bestandteil der deutschen Entwicklungsarbeit sein muss. Deshalb fordern wir, dass alle entwicklungspolitischen Akteure, sobald sie finanzielle Mittel vom BMZ (Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) beziehen, dazu verpflichtet sind, die Ergebnisse ihrer entwicklungspolitischen Projekte, deren Rohdaten, sowie Gutachten, die sich auf die Effizienz und Effektivität der Projekte beziehen, gemäß den Maßstäben zu „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (2003), zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung geschieht über eine vom BMZ zu erstellende kostenfreie Internet Plattform, auf der sich sämtliche Veröffentlichungen, sowohl nach Ländern, als auch nach Stichworten, durchsuchen lassen.

Bildung

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G171 (83,8% Zustimmung)
  • Hinweis: Diese Abschnittsüberschrift ist neu in die Gliederung des Wahlprogramms aufzunehmen

Prolog

Die Bundesrepublik Deutschland gibt weniger Geld für Bildung aus als andere OECD-Länder. Zu Recht wird diese Sparsamkeit an der falschen Stelle von der OECD gerügt. Eine Steigerung der Bildungsausgaben ist kein Luxus, sondern eine Frage richtiger Prioritätensetzung.

Bildung ist nicht nur Ländersache, sondern eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Die Piratenpartei setzt sich für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes ein, damit künftig Bund und Länder wieder im Schul- und Hochschulbereich kooperieren dürfen.

Der freie Zugang zu steuerfinanzierten Bildungseinrichtungen muss unabhängig von Religionszugehörigkeit, Geschlecht und Einkommen der Eltern gewährleistet sein. Bildungsgebühren jeglicher Art für steuerfinanzierten Bildungseinrichtungen schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb abzulehnen.

Frühkindliche Bildung

Bildung beginnt mit der Geburt und hört nie auf, ein wichtiger Bestandteil des Lebens zu sein. Frühkindliche Bildung ist dabei von zentraler Bedeutung. Alle Kinder müssen ungeachtet bestehender Unterschiede in den persönlichen Kompetenzen so gefördert werden, dass sie mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen können. Der gebührenfreie und bei Bedarf ganztägige Besuch von Krippen und Kindergärten im sozialen Umfeld soll möglichst flächendeckend gewährleistet werden. Die Erziehung in Bildungseinrichtungen ist als Ergänzung der Erziehung durch die Eltern zu verstehen und soll diese nicht ersetzen.

Schule

Der Schulbesuch soll alle Kinder und Jugendliche - mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf - in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und sozial kompetenten Mitgliedern der Gesellschaft unterstützen. Er soll ihnen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die sie für ihren Lebensalltag und ihre weitere berufliche Entwicklung brauchen.

Jedes Kind soll wohnortnah und barrierefrei eine Schule seiner Wahl besuchen können. Das Recht förderbedürftiger Kinder und deren Erziehungsberechtigter auf freie Wahl der Schulart (Regelschule oder Förderschule / Förderzentrum) soll bundeseinheitlich in allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben werden. Kostenfreie Lehr-, Lern- und sonstige Hilfsmittel, qualifiziertes Personal für Unterricht und Assistenzleistungen sowie technische Ausstattung auf aktuellem Stand müssen gewährleistet sein.

Um Schüler vom Niveau der Förderschule bis zum Realschulabschluss oder Abitur gemeinsam zu unterrichten, muss die Anzahl der Schüler pro Lehrer reduziert werden. Die pädagogischen Konzepte müssen für individuelle Lernwege überarbeitet werden. Schulen sollen mehr Rechte zur Selbstverwaltung haben. Die Mitbestimmungsrechte von Schülern, Eltern und Lehrkräften sollen gestärkt werden.

Bildungschancen, Bildungsmöglichkeiten und Bildungsziele müssen bundesweit gleich sein. Unterschiede in Art und Anerkennung der Abschlüsse zwischen den einzelnen Bundesländern müssen abgebaut werden.

Duale Ausbildung

Die berufliche Ausbildung nach dem Dualen System ist seit Jahrzehnten ein Garant für Fachkräfte und ein Exportschlager. Bestrebungen, dieses System von der breiten und qualifizierten Grund- und Fachausbildung hin zu firmenspezifischen Anlern-Ausbildungen umzubauen, lehnt die Piratenpartei ab. Die Berufsschulpflicht macht aus Sicht der Piratenpartei keinen Sinn, soweit diese nicht im direkten Zusammenhang mit einer Ausbildung steht. Daher fordern wir die Abschaffung der bisherigen Berufsschulpflicht und setzen uns für die Pflicht der Beschulung innerhalb einer Dualen Ausbildung ein.

Hochschule

Durch die Exzellenzinitiative werden kommerzielle Anreize gesetzt und die Zielsetzungen der Hochschulen beeinflusst. Die Forschungsziele sollten nicht alleine nach ihrer wirtschaftlichen Rentabilität gefördert werden. Dies stellt eine Gefahr für die Freiheit und die Vielfalt der Forschung dar. Innovation findet auch in den Bereichen statt, die nicht im Fokus des medialen Interesses liegen. Aus diesem Grund lehnt die Piratenpartei die Exzellenzinitiative ab und fordert eine verbesserte allgemeine Förderung der Hochschulen.

Die Piratenpartei fordert, die allgemeine Wissenschaftsschranke für die Lehrenden im Urheberrecht gesetzlich zu verankern. Dadurch sollen die Lehrenden Rechtssicherheit für die Lehre mit urheberrechtlich geschütztem Material erhalten.

Erwachsenenbildung

Dem lebenslangen und berufsbegleitenden Lernen fällt eine zunehmend wichtige Rolle in Gesellschaft und Wirtschaft zu. Die Piratenpartei sieht daher die Pflicht, lebenslanges Lernen zu fördern: durch Bereitstellung kostenfrei zugänglichen Lehrmaterials für Standardabschlüsse und Zertifizierungen sowie dem Angebot modularer Prüfungen.In der Folge ergeben sich flexible Anpassungsmöglichkeiten an individuelle Lebensumstände sowie eine Motivation zur Steigerung der Bildung quer durch die Bevölkerung.

OER (Open Educational Resources)

Der technische Fortschritt schafft neue Möglichkeiten, Wissen und Lernkonzepte international auszutauschen und gemeinsam weiter zu entwickeln. Um diese Chance zu nutzen, unterstützen wir freie und offene Lehr- und Lernmaterialien (OER). Die Piratenpartei setzt sich für die Entwicklung und den Einsatz solcher Materialien ein. Nationale und internationale OER-Projekte sind ein konkreter Weg, diese Vision in die Bildungsrealität zu übertragen.

Kirche und Bildung

Freiheit und Vielfalt an kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Sichtweisen in der Bildung kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Die weltanschauliche Neutralität im gesamten Bildungsbereich ist eine notwendige Voraussetzung für die Inklusion aller Glaubensgemeinschaften.

(vor-)schulische, Berufliche und Akademische Bildung

Inklusives Schulsystem

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G126 (76,6% Zustimmung)

Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie darf und soll nicht bei der Bildung unserer Kinder aufhören, denn Bildung ist die Vorraussetzung für eine vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass jedes Kind, egal ob mit oder ohne Behinderung bzw. sonderpädagogischer Förderbedarf, wohnortnah einen Lernort bzw. eine Schule besuchen kann.

Alle Lernorte bzw. Schulen müssen über barrierefreie Zugänge für alle Kinder verfügen, die nicht nur auf die baulichen Vorraussetzungen beschränkt werden dürfen. Weiterhin müssen diese über eine adäquate Ausstattung und Qualifizierung an Personal, Assistenzleistungen, Lehr-, und Lernmitteln sowie sonstige Hilfsmittel für jedes Kind verfügen. Wir setzen uns dafür ein, dass kein Kind wegen fehlenden Zugangsvorraussetzungen und Ressourcen an dem Lernort bzw. der Schule ihrer Wahl abgewiesen wird. Das Wunsch- und Wahlrecht des Kindes und dessen Erziehungsberechtigten über den Lernort bzw. die Schule (Regelschule vs. Förderzentrum) muss in allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben werden.

Patente und Markenrecht

Konkrete Reformvorschläge für das Patentwesen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G187 (77,6% Zustimmung)

Grundlegendes

Patente sind Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Ihr Sinn besteht darin, dass Erfinder durch ein zeitlich begrenztes Monopol dazu ermutigt werden, ihre Erfindungen in einer Patentschrift zu veröffentlichen. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung, sind sie nicht geeignet als Innovationsanreiz zu dienen. Gerade aktuell werden Patente eher als »Waffen« genutzt um Konkurrenz aus dem Markt zu drängen, was Fortschritt deutlich hemmt. Einige Unternehmen – sogenannte »Patenttrolle« – haben sich gar darauf spezialisiert Unternehmen mit innovativen Produkten mithilfe von Patenten und überteuerten Rechtsstreiten regelrecht zu erpressen. Die Piratenpartei setzt sich für eine Reform des aktuellen Patentrechts zugunsten von mehr Innovation und Freiheit ein.

Patentierbare Erfindungen

Neben klassischen technischen Erfindungen, gibt es Bestrebungen durch neue Gesetze oder Auslegung vorhandener Gesetze neue Arten von patentierbaren Erfindungen zu erschließen. Darunter befinden sich drei problematische Patentgegenstände, deren Auswirkungen in einem starken Missverhältnis zum Ziel der Offenlegung der Erfindung stehen.

Zum einen seien hier Patente auf Leben genannt. Besonders die Gentechnik brachte hier eine Vielzahl von Patenten auf Verfahren zur Ermittlung und Erstellung von Gensequenzen hervor, was effektiv einer Patentierung von Gensequenzen entspricht. Solche Gensequenzen sind aber eine Entdeckung und keine Erfindung, wie etwa ein Naturgesetz. Ihr Schutz wirft die Innovation zu weit zurück. Aus diesem Grund muss das Patentrecht so gestaltet sein, dass auch über die Umwege der Patentierung von technischen Verfahren keine Gensequenzen patentierbar sind.

Aus den USA stammt der Trend der Patentierung von Geschäftsmodellen. Im Gegensatz zur Patentierung von technischen Erfindungen, die einen Wettbewerbsvorteil darstellen, führt die Patentierung von Geschäftsmodellen zur Monopolisierung ganzer Märkte. Das Patentrecht muss eine Patentierung von Geschäftsmodellen explizit ausschließen.

Zuletzt sind in den letzten Jahren politische Forderungen nach Patenten auf »computer-implementierte Erfindungen«, sogenannte Softwarepatente, aufgetaucht. Diese in einigen Ländern praktizierte Patentierung von einzelnen Aspekten von Computerprogrammen führt unweigerlich zum Sterben kleiner und mittlerer Softwareunternehmen, da Software besonders darauf angewiesen ist bestimmte für den Nutzer leicht einprägsame und quasi-standardisierte Elemente zu nutzen. Software ist durch das Urheberrecht bereits ausreichend geschützt, ein Schutz durch Patente ist aus diesem Grund überhaupt nicht notwendig.

Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung des Patentrechts

Patentlaufzeiten

Während die Produktlebenszyklen sich in der Vergangenheit immer weiter verkürzt haben, sind die Patentlaufzeiten unverändert geblieben. Wir fordern im Laufe der Patentreform belastbare Erhebungen der Produktlebenszyklen der unterschiedlichen Branchen und die Verkürzung der Patentlaufzeiten im entsprechenden Maße.

Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten vom Streitwert entkoppeln

Die Streitwerte bei Patentverletzungsverfahren können schnell enorme Summen annehmen. Dies treibt die Gerichtskosten in die Höhe, was nicht zuletzt dem Geschäftsmodell vieler Patenttrolle entgegen kommt. Diese benutzen das Kostenrisiko als Druckmittel um eine außergerichtliche Einigung ohne Überprüfung des Patents zu erreichen. Für diese Einigungen werden von den beklagten Firmen zwar nur Bruchteile des Streitwerts bezahlt, welche aber aufgrund der Höhe des Streitwerts immer noch entsprechend umfangreich sind.

Patente stellen als gesetzlich garantierte Monopole große Anforderungen an die staatlichen Organe. Wenn der Gesetzgeber ein Patent garantiert, dann sind Gerichte im besonderen Maße dazu verpflichtet diese zu überprüfen. Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei, dass die Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten ausschließlich auf die tatsächlich entstandenen Kosten beschränkt sein müssen um die gerichtliche Überprüfung von Patenten ohne großes finanzielles Risiko zu ermöglichen.

Nutzungsbindung von Patenten

Die Piratenpartei fordert, dass ein erteiltes Patent nur dann gegen ein auf dem Markt befindliches Produkt durchsetzbar sein soll, wenn der Patentinhaber oder ein Lizenznehmer ein Bemühen um eine der Erfindung angemessenen wirtschaftliche Nutzung glaubhaft machen kann. Dies soll zum einen der Praxis der Patenttrolle begegnen, die ausschließlich Patente horten ohne ein Interesse an der Fertigung entsprechender Produkte zu haben.

Zum anderen erleichtert es das Problem von Preisen für Patentlizenzen. Als Monopolist hat der Patentinhaber derzeit große Freiheiten bei der Preisgestaltung für Patentlizenzen, besonders wenn er das Patent nicht selbst wirtschaftlich verwertet. Durch die Nutzungsbindung ergibt sich ein spieltheoretischer Zustand, der einem nicht-monopolistischen Markt zumindest ähnelt.

Bekämpfung von wettbewerbswidrigem Patentmissbrauch

Neben ihrem legitimen Nutzen werden Patente auch auf grob wettbewerbswidrige Weise zum Zwecke der Marktbeherrschung durch wenige große Unternehmen eingesetzt. In der Praxis räumen sich diese die Nutzung ihrer jeweiligen Patente häufig durch sogenannte »Kreuzlizenzierung« gegenseitig ein, während besonders kleinen Unternehmen der Zugang zur Patentnutzung und damit zum Markt verwehrt wird.

In den Fällen in denen große Teile des Marktes ein Patent nutzen, es aber einen kleinen Teil verwehrt wird, soll das Kartellamt die Möglichkeit haben, den Sachverhalt zu prüfen. Im Falle von marktbeherrschendem Missbrauchs des Patents soll die Möglichkeit bestehen, das Patent vorzeitig auslaufen zu lassen.

Mittelfristige Demokratisierung des Patentvergabeprozesses

Die Bewertung ob ein beantragtes Patent erteilt werden soll, fällt häufig sogar Fachleuten schwer. Dieses Problem kann dadurch abgemildert werden, dass nicht nur einzelne Fachleute sondern die gesamte »Gemeinde« über die Vergabe von Patenten entscheidet.

Mittelfristig soll deshalb jeder, der die entsprechenden überprüfbaren fachlichen Voraussetzungen hat, am Patentvergabeprozess mitentscheiden können. Dies fördert nicht nur die Transparenz der Patentvergabe, sondern wirkt auch der Vergabe von Trivialpatenten entgegen, deren Veröffentlichung keinen nennenswerten Nutzen, aber Probleme für die Volkswirtschaft bringen kann.

Langfristige Aufgabe des Patentsystems zugunsten des wettbewerbsgetriebenen Fortschritts

Die positiven Aspekte der Veröffentlichung von Erfindungen durch Patente sind durchaus erfreulich, aber es stellt sich die Frage ob sie die Innovationsbremsung durch die zeitlichen Monopole rechtfertigen. Eine Wettbewerbssituation wirkt sich dagegen deutlich positiver auf die Innovation aus, da alle Unternehmen sich kontinuierlich verbessern müssen um ihre Marktposition zu erhalten bzw. auszubauen. Ein »Ausruhen« auf Patenten ist dann nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund ist das Ziel der Piratenpartei, das Patentwesen langfristig durch andere Mechanismen zur Offenlegung von Erfindungen zu ersetzen, die ohne gesetzliche Monopole auskommen. Die Entwicklung solcher Modelle soll durch die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union aktiv voran getrieben werden.

Modul 5

Umwelt und Verbraucherschutz

Wirtschaftsfaktor Energie

  • Dieser Abschnitt ist neu auf Stufe 2 in der Gliederung des Wahlprogramms und möge hinter dem Abschnitt "Energieversorgung" eingefügt werden.

Elektrische Energie

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G207 (76,7% Zustimmung)

Energiewende solidarisch finanzieren

Die Piratenpartei lehnt die Befreiung einzelner Gewerbe von Netznutzungsentgelten, der Stromsteuer und der EEG-Umlage ab. Diese führt zu Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten kleinerer Unternehmen und Einzelpersonen und schadet der Umwelt sowie der Akzeptanz der Energiewende bei der Bevölkerung, die einen überproportionalen Anteil der Lasten Schultern soll. Großverbraucher haben durch die Befreiung einen geringeren Druck, ihre Effizienz zu steigern. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, alle Stromverbraucher mit den gleichen Abgaben zu belegen und damit die Energiewende solidarisch zu finanzieren. Ausnahmen bei der Erhebung der Stromsteuer dürfen nur im begrenzten Umfang zulässig sein, wenn sowohl eine hohe Stromintensivität als auch ein Exportorientierung mit Konkurrenz auf dem Weltmarkt vorliegt.

Energiespeicherfördergesetz

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein Energiespeicherfördergesetz ein, um ähnlich dem EEG Investitionsanreize zum Aufbau Stromspeichern zu schaffen, welche die dezentrale Energieversorgung unterstützen.

Verbraucherschutz

Geistiges Eigentum mal andersrum

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G146 (84% Zustimmung)

Der Vertrieb von Medien bewegt sich fortwährend weg von physikalischen Medien hin zu digitalen Vertriebswegen. Damit geht für die Kunden leider oft ein unbemerkter Verlust an Rechten einher.

Während die Unterhaltungsmedienindustrie gerne vom "geistigen Eigentum" redet, um ein strengeres Urheberrecht durchzusetzen, möchte sie vom Eigentumsrecht der Kunden wenig hören. Insbesondere der Weiterverkauf legal erworbener Inhalte wird zunehmend erschwert: Während physikalisch erworbene Datenträger leicht weiterveräußert werden können, wird dies bei digital erworbenen Gütern meist durch technische Maßnahmen wie die Bindung an Kundenkonten oder rechtliche Regelungen wie das Erteilen von nicht übertragbaren Lizenzen verhindert. Werden die für den Kopierschutz nötigen Serverdienste (z. B. aufgrund einer Insolvenz) abgeschaltet, können die von Kunden erworbenen Inhalte sogar wertlos werden.

Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, klare rechtliche Vorgaben zu schaffen, dass an Privatkunden "verkaufte" Inhalte diesen auch "gehören". Der Weiterverkauf gebrauchter Immaterialgüter und Nutzungsrechte muss daher technisch und rechtlich ermöglicht werden. Die Zweitbesitzer dürfen hierbei nicht gegenüber den ursprünglichen Käufern benachteiligt werden (beispielsweise durch Inhalte oder Funktionen, die nur dem ersten Käufer zur Verfügung gestellt werden).

Verwendet ein Anbieter Kopierschutzmaßnahmen, so muss er dafür sorgen, dass legitime Eigentümer von Nutzungsrechten diese dauerhaft nutzen können. Für den Insolvenzfall ist entsprechende Vorsorge zu treffen (z.B. durch Hinterlegung kopierschutzfreier Versionen).

Zwangsbündelung von Software und Betriebssystemen mit PCs verbieten

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G148 (75,6% Zustimmung)

Viele Hersteller verkaufen Computer nur gemeinsam mit vorinstallierter Software. Softwarehersteller fördern dies durch Abschluss von Rahmenverträgen, die den Herstellern den Verkauf von Geräten ohne gebündelte Software untersagen. Die Kunden müssen gebündelte Software miterwerben, wenn sie das Gerät kaufen wollen. Dadurch werden die Wahlmöglichkeiten der Kunden eingeschränkt, die Nutzung alternativer Betriebssysteme unattraktiv gemacht und die Monopolstellung großer Anbieter zementiert.

Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, diese Zwangsbündelung zu untersagen. Käuferinnen und Käufern muss freigestellt sein, ob sie einen Computer mit oder ohne gebündelte Software erwerben möchten. Der Preis des Geräts ohne Software darf dabei nicht höher sein als der Preis für das Bündel nach Abzug der tatsächlichen Kosten der Software.

Bündelung unerwünschter Software (Adware)

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G153 (77,2% Zustimmung)

Bei der Installation vieler Programme wird zusätzliche, oft unerwünschte Software mitinstalliert, welche beispielsweise durch das Anzeigen von Werbung Einnahmen generieren soll. Hersteller von erwünschten Programmen werden von den Herstellern der Drittsoftware für die Bündelung der Software bezahlt. Dabei wird ausgenutzt, dass die meisten Nutzer aus Unerfahrenheit die Standardeinstellungen übernehmen. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die gebündelte Installation von Software von Drittanbietern gegen Vergütung nur zulässig ist, wenn die Nutzerin oder der Nutzer ausdrücklich, aktiv und bewusst in einer klar getrennten Entscheidung einwilligt. Das Nichtentfernen eines standardmäßig gesetzten Hakens darf hierfür nicht ausreichen.

Modul 6

Arbeit und Soziales

Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn

Mindestlohn in öffentlichen Ausschreibungen

  • Der folgenden Textbaustein entspricht dem G220 (76,2% Zustimmung) und ist dem vorhandenen Text anzufügen

Wir fordern, dass der Staat in öffentlichen Ausschreibungen Auftragnehmern einen Mindestlohn zwingend vorschreibt.


Modul 7

Gesundheitspolitik

Sterbehilfe

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G022 (76,7% Zustimmung)
  • Hinweis: Diese Abschnittsüberschrift ist neu in die Gliederung des Wahlprogramms aufzunehmen

Präambel

Die Piratenpartei fordert eine pragmatische, rationale Regelung der Sterbehilfe. Ethische Grundlage einer solchen Regelung muss das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sein.

Assistierter Suizid

Die Entscheidung über einen ärztlich assistierten Suizid soll dem Interesse und dem Willen der Betroffenen entsprechen, sofern sie unabhängig beraten wurden und ihre Wünsche rational artikulieren können. Die Verordnung entsprechender Wirkstoffe von Ärzten soll straffrei sein. Dabei muss sichergestellt sein, dass sie nicht an Dritte weitergegeben werden oder missbräuchlich genutzt werden können.

Aktive Sterbehilfe

Ist ein Patient physisch oder psychisch nicht mehr in der Lage, die entscheidende Handlung zu einem assistierten Suizid vorzunehmen, so soll ihm auf seine ausdrückliche Anweisung hin (ggf. gemäß Verfügung), ein entsprechendes Mittel straffrei verabreicht werden können.

Drogen- und Suchtpolitik

  • Der Abschnitt "Drogen" soll umbenannt werden in "Drogen- und Suchtpolitik"
  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G001 (76,3% Zustimmung)

Neustart: Drogen- und Suchtpolitik

Die Piratenpartei strebt die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von psychotropen Substanzen und dessen Folgen auseinandersetzen.

Gemeinsam werden wir eine Politik betreiben, die riskantem Drogengebrauch durch Prävention entgegenwirkt, sowie Risiko-Konsumenten und Schwerstabhängigen durch Therapieangebote hilft.

Der Gesetzgeber darf nur dort eingreifen, wo die Schutzrechte anderer berührt sind. Er soll einen effizienten Jugend- und Verbraucherschutz sicherstellen und das organisierte Verbrechen eindämmen.

Mündigkeit braucht Bildung – Prävention ist die Grundlage

Das Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist eine selbstverantwortliche und sozialverträgliche Genusskultur. Wir wollen Menschen aller Altersgruppen zu einem achtsamen Umgang mit psychotropen Substanzen und einem selbstbestimmten Konsum befähigen.

Um Wirkungen und mögliche Gefahren besser einschätzen zu können, bedarf es einer kompetenten Aufklärung, die so früh wie möglich beginnen soll. Sie muss auch die Fähigkeit vermitteln, mit den unterschiedlichen, gebräuchlichen Drogen umzugehen. Wir glauben, dass die Stärkung von sozialer Kompetenz und Selbstbewusstsein eine wichtige Grundlage für wirksame Prävention ist.

Nachhaltige Prävention fängt in der Schule an

Die Maßnahmen zur Suchtprävention an Schulen und der Ausbildungsstand der Lehrkräfte sind unzureichend.

Pilotprojekte haben gezeigt, wie nachhaltig eine gute Prävention bereits ab dem Grundschulalter wirkt. Auf der Basis der dort gesammelten Erfahrungen ist ein bundesweites Aufklärungskonzept und sachgerechtes, undogmatisches Lehrmaterial für einen fundierten Unterricht zu entwickeln. Externe Fachreferenten sollen besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern vertiefen.

Vorurteile werden so durch Wissen überwunden. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen die Schüler wie selbstverständlich in ihr soziales Umfeld.

Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die umfassende Aufklärung über Drogen, ihren Gebrauch und mögliche Folgen darf sich nicht auf die Schule beschränken, sondern muss sich an die ganze Gesellschaft richten. Ärzte, Krankenhäuser, Bürgerämter, Sozialdienststellen, Jugendzentren und ähnliche Einrichtungen sollen geeignete Informationsmaterialen bereithalten und Ansprechmöglichkeiten bieten.

Präventionsprogramme sind zielgruppengerecht zu gestalten. Der Einsatz von Streetworkern und Sozialarbeitern ist auszubauen, vor allem in bisher unterversorgten Kleinstädten und ländlichen Gebieten, unter besonderer Berücksichtigung des Suchtstoffes Alkohol.

Es ist dringend notwendig, die Mittel für niedrigschwellige Hilfsangebote in der Suchthilfe deutlich aufzustocken. Die präventive Arbeit wird dabei stoffliche und nicht stoffgebundene Süchte gleichberechtigt einschließen.

Keine Werbung für Drogen

Die einseitig positive Darstellung von suchterzeugenden Substanzen zu vermeiden, ist ein wesentlicher Aspekt von Prävention. Wir fordern daher ein ausnahmsloses Werbe- und Sponsoringverbot für Produkte, die psychotrope Substanzen in einer Konzentration enthalten, die geeignet ist, Abhängigkeiten zu erzeugen.

Verbraucherschutz – auch für Drogenkonsumenten

Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Umfassende, bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Drugchecking sollen vor Ort ermöglicht werden.

Die Piratenpartei fordert die Einrichtung einer bundesweiten Online-Meldestelle für problematische Substanzen zur Risiko- und Schadensminimierung für Drogenkonsumenten. Diese Meldestelle erfasst schädliche Streckmittel, ungewöhnlich hohe Dosierungen oder Reinheitsgrade sowie den Verkauf von Substanzen unter falschem Namen. Als ersten Schritt werden wir die Resultate kriminaltechnischer Untersuchungen von beschlagnahmten Drogen für Jedermann verfügbar machen.

Konsumbegleitende Programme und Hilfsangebote bei problematischem Konsum müssen ausgeweitet werden. Therapiemöglichkeiten sind so früh wie möglich anzubieten, nicht erst bei bestehender Abhängigkeit oder bei bereits eingetretenen Folgeerkrankungen. Sie dürfen nicht ausschließlich auf Abstinenz ausgerichtet sein.

Wir fordern ein bundesweites Angebot von Drogenkonsumräumen als weiteres wichtiges Element der Schadensverhütung und -minderung.

Diamorphinprogramme ermöglichen – nicht verhindern

Für Diamorphinbehandlungen werden dringend mehr Vergabestellen benötigt. Die Umsetzung von Diamorphin-Programmen muss erleichtert werden, damit mehr Betroffene Zugang erhalten, auch solche mit weniger schädlichen Konsummustern.

Bei der Durchführung gilt es, neben Injektion auch Inhalation und orale Einnahme zuzulassen und eine intensive psychosoziale Betreuung für die Teilnehmenden bereitzustellen. Gegebenfalls ist in weitergehende Therapieangebote überzuleiten. Neben den Ärzten sind auch medizinisches Personal, Therapeuten und Mitarbeiter der sozialen Dienste zur fachbezogenen Weiterbildung zu verpflichten.

Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern

Cannabinoidhaltige Medikamente sollen anderen verkehrsfähigen Medikamenten gleichgestellt werden. Es liegt dabei im Ermessen des behandelnden Arztes, ob dabei der Echtstoff zum Einsatz kommen soll. Die Kosten sind von den Krankenkassen zu tragen.

Entkriminalisierung der Konsumenten

Der private Umgang mit psychotropen Substanzen muss komplett entkriminalisiert werden. Anbau und Herstellung für den Eigenbedarf dürfen nicht bestraft werden.

Die Piratenpartei fordert als Sofortmaßnahme einen bundeseinheitlich geregelten Richtwert von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten.

Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes

Wir fordern eine Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes, in der die erfassten, psychotropen Substanzen neu bewertet werden: Nur wenn eine Fremdgefährdung realistisch nicht ausgeschlossen werden kann, dürfen die Freiheitsrechte des Einzelnen eingeschränkt werden.

Informationelle Selbstbestimmung stärken

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik zu gewährleisten:

Auf Drogenkonsum bezogene Daten aus ergebnislos gebliebenen polizeilichen Ermittlungen müssen umgehend wieder gelöscht werden. Register über Drogenkonsum dürfen nicht geführt werden.

Allgemeine und verdachtsunabhängige Drogentests am Arbeitsplatz lehnen die Piraten ab. Sie sind auf gefährliche Berufe und Tätigkeiten zu begrenzen.

Keine Willkür beim Führerscheinentzug

Die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Rauschmitteln kann nicht geduldet werden. Aber die automatische und pauschale Sanktionierung des Konsums von Drogen und Medikamenten durch die Führerscheinbehörde nehmen wir nicht hin:

Als Kriterium für den Entzug der Fahrerlaubnis müssen wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte für Wirkstoffkonzentrationen festgelegt werden, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definieren.

Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Führen des Kraftfahrzeuges vorliegen.

Allein die Vermutung oder die Feststellung, dass eine Person Drogen oder Medikamente konsumiert oder konsumiert hat, lässt keine Rückschlüsse auf die aktuelle Fahrtüchtigkeit zu und rechtfertigt keinen vorbeugenden Entzug der Fahrerlaubnis.

Keine Einschränkungen für e-Zigaretten

Der derzeit freie Handel und Gebrauch liquidverdampfender E-Zigaretten soll nicht über den Jugendschutz hinaus eingeschränkt werden. Stattdessen fordern wir die Schaffung von Qualitätsstandards für Produktion und Handel von E-Zigaretten und Liquids.

E-Zigaretten ins Nichtraucherschutzgesetz aufzunehmen, oder eine Besteuerung nach dem Tabaksteuergesetz lehnen wir hingegen ab.

Umwandlung der Tabaksteuer

Tabak und Nikotin müssen in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention integriert werden, um den Tabak aus der Wahrnehmung als "Alltagsdroge" herauszuführen und sein Gefahrenpotential deutlich zu machen. Damit wird die Grundlage für eine verantwortungsvolle Selbstbestimmung im Umgang mit Tabak gelegt.

Öffentliche Tabakwerbung ist unvereinbar mit diesen Zielen. Daher streben die Piraten ein allgemeines Werbeverbot für Tabak an.

Die Piratenpartei fordert die Umwandlung der Tabaksteuer in eine zweckgebundene Abgabe. Diese ist für Aufklärung, Suchtprävention und suchtbezogene Forschung, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen und als Beitrag zu den Folgekosten im Gesundheitsbereich zu verwenden.

Alkoholwerbung unterbinden und Deklarationspflicht verbessern

Das vom Alkohol ausgehende Suchtpotential wird im gesellschaftlichen Alltag nur unzureichend wahrgenommen. Dem sollte durch verstärkte Einbeziehung des Alkohols in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention entgegengewirkt werden.

Die Piratenpartei wendet sich gegen Werbung für alkoholische Getränke, alkoholhaltige Getränke und als frei verkäufliche Arzneimittel deklarierte, hochprozentige Alkoholika. Alle diese Produkte sind geeignet, Abhängigkeiten hervorzurufen.

Bei allen zum Verzehr geeigneten, alkoholhaltigen Produkten ist deutlich lesbar und gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben, wieviel Alkohol das Produkt enthält. Jeder enthaltene Alkohol muss angegeben werden. Vorhandene Lücken in der Deklarationspflicht sind zu schließen.

Bei alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken muss deutlich sichtbar auf das Suchtpotential hingewiesen werden.

In der Gastronomie sollen mehrere alkoholfreie Getränke angeboten werden, die günstiger sind als das billigste alkoholische Getränk.

Lizenzierte Fachabgabestellen – jetzt einführen

Wir fordern Modellversuche für lizenzierte Fachabgabestellen. In diesen erfolgt der Verkauf von Tabak, Liquids für e-Zigaretten, Spirituosen und anderen psychotropen Substanzen. Jugendliche haben dort keinen Zutritt. Qualifiziertes Personal soll Beratung zu verantwortungsvollem Gebrauch und möglichen Gefährdungspotentialen anbieten. Wie alle Genussmittel, müssen die angebotenen Substanzen dem Verbraucherschutz unterliegen und einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden.

Die Produkte dürfen nicht künstlich verteuert werden, damit ein Bezug über den Schwarzmarkt keine Alternative darstellt. Perspektivisch soll es möglich sein, derzeit illegale psychotrope Substanzen auch legal anzubauen oder herzustellen.

Modul 8

Wirtschaft und Finanzen

Wirtschaft

Keine Finanzspekulationen mit Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffe

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G011 (80,9% Zustimmung)

Finanzspekulationsgeschäfte auf Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe sollen unterbunden werden. Termingeschäfte, die reale Erzeuger oder reale Abnehmer unmittelbar abschließen, sind davon ausgenommen.

Politikfinanzierung wirksam begrenzen

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G113 (77,6% Zustimmung)

Wo Abgeordnete den Anschein erwecken, ihr persönliches Interesse über das Wohl der Bürger zu stellen, gefährden sie die Akzeptanz und damit die Zukunft unserer parlamentarischen Demokratie. Bei der Festsetzung der Staatsleistungen an Abgeordnete, Parteien, Fraktionen und parteinahe Stiftungen entscheiden die Volksvertreter gleichsam in eigener Sache, so dass besonders wirksame Kontrollmechanismen erforderlich sind. Wir wollen, dass Änderungen der Entschädigung von Abgeordneten sowie der Finanzierung der Parteien, Fraktionen und parteinahen Stiftungen frühestens eine Woche nach Veröffentlichung der entsprechenden Vorlage im Parlament beschlossen werden dürfen und frühestens in der darauf folgenden Legislaturperiode in Kraft treten. Die Zahlung verfassungswidriger Funktionszulagen an parlamentarische Geschäftsführer, Fraktionsvizen, Arbeitskreisvorsitzende und andere wollen wir unterbinden. Wir treten für die Einrichtung einer unabhängigen ständigen Sachverständigenkommission beim Bundespräsidenten zur Politikfinanzierung ein.

Banken und Finanzmarktregulierung

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G016 (77,3% Zustimmung)

Die Piratenpartei will Banken und das gesamte Finanzsystem so anpassen und regulieren, dass es den Menschen und der Realwirtschaft dient. Ein nachhaltiges Finanzsystem erfordert konsequente Regulierungsrichtlinien. Banken, die in Schieflage geraten, müssen abgewickelt werden können, ohne dabei eine Systemkrise hervorzurufen. Die Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor muss erhöht werden.

Aufbauend auf den derzeitig bestehenden Bankenregulierungsvorschriften sehen wir als Piratenpartei in folgenden Punkten Änderungsbedarf:

Alle Banken und ähnliche Institutionen müssen sowohl Sanierungs- als auch Abwicklungspläne vorlegen, die sicherstellen, dass im Falle einer Schieflage die Steuerzahlenden und die Realwirtschaft nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

  • Schieflagen, Insolvenzen und Abwicklungen von Banken dürfen nicht zu Lasten der Steuerzahlenden gehen. Die Piratenpartei fordert, dass gesunde Banken Sanierungspläne mit klaren Anweisungen für das Management im Fall einer Schieflage erstellen. Aus dem Sanierungsplan muss sich auch ergeben, wie das Institut im Fall einer Schieflage einen Neustart schaffen will.
  • Insolvente oder illiquide Finanzinstitute sollen restrukturiert und abgewickelt werden können. Bei einer Restrukturierung oder Abwicklung von Banken sollen zunächst die Eigentümer und dann die Gläubiger der Bank haften.

In Deutschland ansässige oder tätige Finanzmarktteilnehmer müssen sich, einschließlich der Niederlassungen im Ausland und ihre Produkte auf jeden Fall der deutschen Regulierung unterwerfen und sich im Zweifel mehrfach regulieren lassen.

Schattenbanken müssen in die Finanzmarktregulierung einbezogen werden.

Spekulationsrisiken durch Banken und Finanzinstitute sind zu minimieren, ins Besondere durch folgende Maßnahmen:

  • Der Eigenhandel aller Finanzinstitute soll weitgehend untersagt werden, also keine Trennbankenforderung in Banken mit und ohne Eigenhandelserlaubnis. Eigenhandel von Finanzinstitutionen (inbesondere Banken, Versicherungen, Schattenbanken, Hedgefonds), der im eigenen Namen und für eigene Rechnung erfolgt und nicht durch Kundengeschäft ausgelöst wird, soll untersagt werden.
  • Finanzderivate dürfen nur noch zu ihrem ursprünglichen Zweck, der Risikoabsicherung, eingesetzt werden. Finanzderivate dürfen nur in Zusammenhang mit einem definierten Grundgeschäft eingegangen werden. Die Finanzinstitutionen müssen die Aufsichtsbehörden laufend über ihre Risiko- und Sicherungsstrategie mit Bezug zu Finanzderivaten informieren. Die Beweislast, dass es sich um ein Absicherungsgeschäft handelt, liegt bei den Finanzinstitutionen.
  • Um Risiken von Finanzinstituten transparent zu machen, dürfen Unternehmen des Finanzsektors Derivate nur an Börsen durchführen. OTC-Geschäfte sollen zwingend auf Börsen verlagert oder eingestellt werden. In Deutschland tätige Finanzinstitute dürfen Geschäfte auch im Ausland nur mit ausländischen Geschäftspartnern an Börsen eingehen.
  • Neuartige Finanzprodukte müssen genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörden müssen jede einzelne Finanzinnovation prüfen und genehmigen, bevor sie gehandelt werden darf. Transparenz muss möglich werden und Risiken müssen nachvollziehbar sein.

Die Anforderung der Eigenkapitalausstattung von Banken und anderen Finanzinstituten erhöhen

  • Eigenkapital im Finanzsektor stärken. Wir treten für weiter erhöhtes Mindestkapital ein, d.h. Banken sollen nicht nur pauschal 3 % wie in Basel III vorgesehen, sondern mindestens 5% ihres Geschäfts mit Eigenkapital unterlegen. „Basel III“ soll vergleichbar auch für Versicherungen umgesetzt werden.
  • Liquiditätsreserve im Finanzsektor stärken. Anfang 2013 wurden die Anforderungen von Basel III an die Liquiditätsreserve für Banken erheblich verwässert. Durch diese Verwässerungen sind Kreditinstitute nun nicht mehr ausreichend gegen Liquiditätskrisen geschützt. Wir Piraten fordern, dass die ursprünglichen Regeln zur Liquiditätsreserve aus Basel III ohne Abstriche umgesetzt werden.

Die Finanztransaktionssteuer soll einheitlich 0,1% auf alle Aktien und Derivate betragen

Trennung von Geschäfts- und Investmentbanking

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G197 (75,6% Zustimmung)'

Die Verflechtung von Geschäfts- und Investmentbanking führt dazu, dass Spareinlagen in intransparente Spekulationsgeschäfte einbezogen werden. Die Piratenpartei fordert daher eine strikte Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken. Wechselseitige Beteiligungen sind unzulässig. Die Kontrolle erfolgt durch die Bankenaufsicht.

Haushalt

Transparenz bei wirtschaftlichen Entscheidungen herstellen

  • Hinweis: Dieser Abschnitt entspricht G202 (75,9% Zustimmung)

Rechtsgeschäfte der öffentlichen Hand müssen transparent sein. Der Staat, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel der Bürgerinnen und Bürger.

Eine Einsichtnahme in Verträge der öffentlichen Hand ist aus Sicht der Piratenpartei ein grundsätzliches Recht der Bürgerinnen und Bürger. Die Verwendung der Haushaltsgelder muss für jeden nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die Ausschreibungskriterien sind zusätzlich so zu veröffentlichen -z.B. im Internet -, dass die Bürger den Entscheidungsprozess begleiten können. Eine Veröffentlichung der abgegeben Angebote nach Eröffnung der Angebotsphase wäre wünschenswert. Die öffentliche Auftragsvergabe und durch Steuermittel geförderte Projekte und Organisationen sind in einer zentralen Datenbank zu speichern und auf einem Online-Portal zu veröffentlichen.

Modul 9

Innen- und Rechtspolitik

Verwaltung

Angemessene Ausstattung der Gerichte gewährleisten

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G084 (86,7% Zustimmung)

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gerichte materiell und personell so ausgestattet werden, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der gesetzten Fristen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, abgeschlossen werden können.

Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G089 (81,9% Zustimmung)

Die Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben unabhängig von politischer Einflussnahme erfüllen können. Deshalb ist die bislang im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene Möglichkeit von Weisungen im Einzelfall seitens der Justizminister von Bund und Ländern abzuschaffen. Es soll aber weiter zulässig sein, fallgruppenbezogene Weisungen seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaften zu erteilen.

Justiz

Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G083 (88,7% Zustimmung)

Wir werden uns dafür einsetzen, dass für Klagen wegen Rechtsverstößen, die im Internet begangen wurden, der fliegende Gerichtsstand keine Anwendung findet, solange nach den übrigen Vorschriften ein deutsches Gericht zuständig ist. Die derzeitige Rechtslage, die bei Veröffentlichungen im Internet eine Klage überall dort zulässt, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, widerspricht dem Sinn und Zweck der Regelung, da ein solcher Gerichtsstand die Auswahl des Gerichts nach Erfolgschancen erlaubt und so die Beklagten benachteiligt. Das lehnen wir ab und wollen eine verbraucherfreundliche Regelung schaffen.

Begründungserfordernis bei ablehnenden Entscheidungen erweitern

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G085 (81,9% Zustimmung)

In allen Gerichtsverfahren sind Klagen und Anträge nicht allein mit standardisierten Formeln abzulehnen, sondern die Begründung muss nachvollziehbar erkennen lassen, warum das konkrete Vorbringen nicht zulässig und begründet gewesen sein soll.

Stärkung der Position des Ermittlungsrichters

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G086 (80,9% Zustimmung)

Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind den Richtern vorbehaltenen Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgeben, sorgfältig und eigenständig zu begründen. Hierbei ist auch ausdrücklich auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen.

Gewährleistung einer 2. Instanz

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G087 (76,2% Zustimmung)

Jede erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren unabhängig von der Höhe des Streitwertes überprüft werden können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einzelne Richter bei Verfahren, in denen sie die erste urteilende Instanz sind, keine willkürlichen Entscheidungen treffen können. So soll gewährleistet werden, dass Gerichtsverfahren Gerechtigkeit herstellen.

Kostenerstattung bei Verfahrenseinstellung

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G088 (83,6% Zustimmung)

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Beschuldigten eines eingestellten Ermittlungsverfahrens die Kosten des Strafverteidigers und seine Auslagen ersetzt bekommt, so wie es bei einem Freispruch bereits geregelt ist. Es kann nicht sein, dass Beschuldigte sich aus Angst davor, auf den Kosten sitzen zu bleiben, nicht bereits in einem frühen Verfahrensstadium einen Strafverteidiger beauftragen.

Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G091 (86,6% Zustimmung)

Die Piratenpartei fordert mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos und anonymisiert einsehbar sein und im Internet im Rahmen eines Rechtsinformationssystems veröffentlicht werden. Bei berechtigten, überwiegenden und schützenswerten Belangen kann der Veröffentlichung durch Antrag eines Beteiligten widersprochen werden.

Protokollierungspflicht für Aussagen vor Gericht

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G092 (84,8% Zustimmung)

In strafrechtlichen Hauptverhandlungen sind Einlassungen der Angeklagten und Beweisaufnahmen umfassend, dauerhaft und nachvollziehbar so zu dokumentieren, dass diese durch Akteneinsicht bewertet werden können. Das Gleiche gilt auch für Beweisaufnahmen in allen anderen gerichtlichen Verfahren.

Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G094 (78,2% Zustimmung)

Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen sind auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Das Gleiche soll für polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelten. Einsichtsrechte in diese Aufzeichnungen dürfen nur dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten und nur zu verfahrensinternen Zwecken zur Verfügung stehen.

Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G095 (88,7% Zustimmung)

Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden. Des Weiteren ist für erlittene Nachteile eine weitgehende Folgenbeseitigung anzustreben, insbesondere ein Ausgleich für verlorene Zeiten in der Sozialversicherung und entgangenes fiktives Einkommen. Die derzeitige geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag ist unangemessen. Wir fordern eine gerechtere Entschädigung für vollständig oder zumindest im Wesentlichen für unschuldig befundene Personen. Es ist zudem unverständlich, dass von diesem Betrag ohne Rechtsgrundlage noch Verpflegungskosten abgezogen werden.

Korruptionsbekämpfung

Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G165 (86,9% Zustimmung)

Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

Die Piratenpartei setzt sich auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene für gesetzliche Grundlagen zur systematischen Korruptionsprävention und -verfolgung ein. Bestechung und Vorteilsnahme mindern das volkswirtschaftliche Wohlstandsniveau und führen jedes Jahr zu hohen materiellen und immateriellen Schäden – für die letztendlich die Steuerzahler und Verbraucher aufkommen.

Verbraucher, Arbeitnehmer und Geschäftspartner müssen in die Lage versetzt werden, sich schnell und unkompliziert einen Überblick über Regeltreue und Integrität eines Unternehmens zu verschaffen, um Korruptionsdelikte in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und ihrerseits zu einem korrigierenden Steuerungseffekt beizutragen.

Der Anspruch Deutschlands muss es sein, sich im europäischen Vergleich beim Thema Korruptionsbekämpfung bzw. -vorbeugung nicht weiterhin im Mittelfeld zu bewegen, sondern einen Spitzenplatz einzunehmen. Daher fordert die Piratenpartei insbesondere die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Voraussetzungen für die Verfolgung und Bestrafung von Korruptionsdelikten stärken

Die Piratenpartei strebt die Einführung eines wirksamen Unternehmensstrafrechts nach Schweizer Vorbild an, damit Verfahren gegen juristische Personen eröffnet und Unternehmen unmittelbar für Korruptionsdelikte zur Verantwortung gezogen werden können.

Der Straftatbestand der Bestechung im Geschäftsverkehr (§§ 298 ff. StGB) darf nicht mehr nur den Kauf von Wettbewerbsvorteilen erfassen sondern muss nach dem sogenannten Geschäftsherrenmodell auf den Kauf von Pflichtverletzungen ausgeweitet werden. Bei Korruptionsdelikten müssen sowohl die Verjährungsfristen verlängert als auch der Bußgeldrahmen angehoben werden.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptions- und Wirtschaftskriminalität müssen in allen Bundesländern eingerichtet und mit den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Die von den Innenministern erstellten Berichte zur Korruptionsprävention sollen aus Gründen der Vergleich- und Nachvollziehbarkeit nach einem einheitlichen Format gestaltet werden.

Die Innenministerkonferenz soll darüber hinaus ein maschinenlesbares Korruptionsregister in Form einer zentralen schwarzen Liste führen und im Internet veröffentlichen. Dieses Register soll rechtskräftige Korruptionsfälle im Inland sowie von deutschen Unternehmen im Ausland begangene Korruptionsdelikte erfassen. Unternehmen oder Personen mit schweren Verfehlungen sollen für eine bestimmte Zeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Whistleblower in der öffentlichen Verwaltung und im privaten Sektor gesetzlich schützen

Die Piratenpartei setzt sich für eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Personen ein, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen (sogenannte „Whistleblower“).

Das von Deutschland bereits unterzeichnete Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates muss inkl. des Zusatzabkommens ratifiziert und umgesetzt sowie Hinweisgeber im privaten Sektor durch eine gesetzliche Regelung geschützt werden. Im öffentlichen Sektor muss der im Beamtenrecht verankerte Schutz von Hinweisgebern auf Angestellte ausgeweitet werden.

Der Gesetzgeber soll darüber hinaus Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichten, Hinweisgebersysteme einzurichten, um einen vertraulichen Kommunikationskanal zur Meldung von Straftaten und Ethikverstößen zu öffnen.

Maßnahmen zur Korruptionsprävention und moralische Wertvorstellungen in den unternehmerischen Grundsätzen verankern

Die Piratenpartei fordert gesetzliche Vorschriften zur Verankerung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bzw. -prävention in den unternehmensspezifischen Führungsgrundsätzen (Corporate Governance). Der Gesetzgeber soll Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand durch gesetzliche Mindeststandards dazu verpflichten, Systeme zur Überwachung der Regeltreue (Compliance) einzuführen und diese in der Unternehmensberichterstattung darzustellen.

Dazu gehören z.B. die Ausarbeitung von Anti-Korruptions-Leitlinien, die Ernennung eines Korruptionsbeauftragten ab einer bestimmten Betriebsgröße, die Ausstattung der internen Revision mit entsprechenden Vollmachten sowie die Festlegung eines Maßnahmenkataloges bei Verletzungen der Leitlinien.

Schmiergeldzahlungen an Amtsträger im Ausland müssen konsequenter als bisher als Korruption bestraft werden. Damit integre Unternehmen im globalen Wettbewerb keine Nachteile erleiden und darauf verzichten, Auslandsbestechung über die Verbuchung als Provisionen zu verschleiern, muss Deutschland in internationalen Organisationen auf die konsequente Verfolgung von Schmiergeldzahlungen sowie die Verankerung von moralischen Wertvorstellungen in Wirtschaftsabkommen drängen.

Öffentliche Aufträge als Vorbilder für Integritätskriterien und Informationsfreiheit einsetzen

Die Piratenpartei setzt sich für Informationsfreiheit und die Anwendung von Integritätskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein. Wir fordern insbesondere bei Großbauprojekten die verstärkte Anwendung des Präventionsinstruments eines Integritätspakts, um Auftraggeber und sich bewerbende, bzw. ausführende Unternehmen zur Integrität zu verpflichten sowie ein klares Signal nach außen und innen zu senden.

Die Rahmendaten aller öffentlichen Vergaben sind über ein zentrales Webportal maschinenlesbar zu veröffentlichen – inkl. Auftragnehmer und Auftragssumme sowie Subunternehmern, sobald deren Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte übersteigt.

Die Piratenpartei fordert die bundesweite Einführung von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen mit aktiver Veröffentlichungspflicht für Dokumente der öffentlichen Verwaltung und für Verträge zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Ferner soll die Wirksamkeit von Verträgen mit der öffentlichen Hand an ihre Veröffentlichung geknüpft werden. Ausnahmetatbestände, wie z.B. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, müssen gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Hürden, welche die Antragstellung auf Auskunft erschweren, wie z.B. hohe Gebühren und lange Bearbeitungszeiten, müssen abgebaut werden. Die Regelungen der Informationsfreiheitsgesetze müssen konsequent auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgedehnt werden – auch wenn die öffentlichen Anteile an einem Unternehmen weniger als fünfzig Prozent betragen.

Trennung von Staat und Religion

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G021 (84% Zustimmung)
  • Hinweis: Diese Abschnittsüberschrift ist neu in die Gliederung des Wahlprogramms aufzunehmen

Präambel

Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Religion. Diese Freiheit beinhaltet auch die Freiheit von Religion. In Deutschland sind inzwischen ca. 38% der Bevölkerung konfessionell ungebunden. Eine Trennung von Staat und Religion und die Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen sind Grundlage der Freiheit und Vielfalt von Religionen und Kulturen und Voraussetzung für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben. Diese Trennung ist noch nicht vollzogen. Die Piratenpartei fordert daher eine umfassende und konsequente Durchsetzung der Trennung von Staat und Religion.

Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates

Der Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" für Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften ist abzuschaffen. Von Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung sind die Absätze 5-6 ersatzlos aus dem Grundgesetz zu streichen. Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften sind in privatrechtliche Institutionen umzuwandeln, die den allgemeinen vereinsrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden.

Um die staatliche Neutralität gegenüber den Menschen aller Weltanschauungen und Religionszugehörigkeiten herzustellen, wird die Streichung jeglicher Gottesbezüge in den Verfassungen, Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Bundesländer gefordert. Gesetze, die einem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen und somit eine Gleichberechtigung verhindern, sind zu streichen. Insbesondere ist der so genannte Blasphemieparagraph §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) ersatzlos zu streichen. Weiterhin sind Feiertagsgesetze zu streichen, die der Allgemeinheit aufgrund religiöser Auffassungen Verhaltensvorschriften auferlegen. Religiöse Symbole sind aus staatlichen Einrichtungen zu entfernen. In Eidesformeln ist jeglicher religiöser Bezug abzuschaffen.

Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine religiösen Vertreter mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Kontrollinstanzen (wie Rundfunkräten, Ethikräten, Bundesprüfstellen, Schul-, Jugend- und Sozialausschüssen u.ä.) dürfen diese Gruppierungen daher keine eigenen Sitze erhalten.

Forschung, Lehre und Bildung

Forschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden. Insofern sollen in staatlichen Einrichtungen religiöse Lehren nur unter geschichtswissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Gesichtspunkten gelehrt und erforscht werden.

Für die Besetzung von Lehrstühlen darf ausschließlich die Eignung und Qualifikation der Kandidaten ausschlaggebend sein. Konkordatslehrstühle sind abzuschaffen. Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten sind abzuschaffen. Staatliche Zuschüsse zu kircheneigenen Universitäten und Hochschulen sind einzustellen.

Zu den Kernaufgaben der Schulen gehören die Vermittlung von Wissen und Ethik, die Anleitung zu kritischem Denken und die Förderung sozialer Kompetenzen. Die Vermittlung von religiösen und politischen Dogmen führt dagegen häufig zur Intoleranz gegenüber Andersdenkenden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, den konfessionellen Religionsunterricht bundesweit, an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen, durch einen gemeinsamen weltanschaulich neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht zu ersetzen.

Finanzierung und Subventionen

Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen (Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer Reichsverfassung) ist umzusetzen. Die auf historischen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen sind zu beenden.

Die Kirchensteuer ist abzuschaffen und der Staat darf keine Verwaltungsaufgaben für Religionsgemeinschaften übernehmen. Steuer- und gebührenrechtliche Sondervorteile (wie Freistellung von Grundsteuern, Grunderwerbssteuern, Verwaltungsgebühren, Gerichtskosten u. ä.) der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind abzuschaffen.

Die Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere ist die staatliche Finanzierung von Militär-, JVA- und Polizeiseelsorge einzustellen und durch einen weltanschaulich neutralen psychologischen Betreuungsdienst zu ersetzen.

Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen

In allen kirchlichen Einrichtungen, die öffentliche Mittel erhalten, müssen das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in vollem Umfang Anwendung finden. Die private Lebensführung des Einzelnen darf kein Diskriminierungsgrund und kein Entlassungsgrund sein.

Datenschutz

Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft darf von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die weltanschauliche Neutralität gebietet es, keine religiösen Vertreter mittelbar öffentliche Gewalt ausüben zu lassen. In Rundfunkräten dürfen diese Gruppierungen daher keine eigenen Sitze erhalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht zur Missionierung benutzt werden. Es darf keine festen Zeitkontingente für Religionsgemeinschaften geben.

Waffen

  • Hinweis: Diese Abschnittsüberschrift ist neu in die Gliederung des Wahlprogramms aufzunehmen

Änderungen am Kriegswaffenkontrollgesetz

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G076 (76,7% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich gemäß des UN-Instruments zum Markieren und Nachverfolgen von Schusswaffen (sog. Small Arms) für eine fälschungssichere Kennzeichnung der in Deutschland und in Lizenz im Ausland zu militärischen Zwecken produzierten oder importierten Schusswaffen ein, so wie dies für zivile Schusswaffen bereits im Waffengesetz geregelt ist. Durch eine fälschungssichere Kennzeichnung können über Drittländer erfolgte illegale Waffenexporte in Krisengebiete transparent nachvollzogen und die verantwortlichen Hersteller/Exporteure belangt werden. Gegen Drittländer, welche erwiesenermaßen Waffen in Krisengebiete weiterverkaufen, kann dann ein Exportverbot gezielt verhängt werden. Die Piratenpartei setzt sich zur Umsetzung dieses Ziels für eine schnelle Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes ein.

Waffenmissbrauch statistisch besser erfassen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G078 (77,2% Zustimmung)

Die Piratenpartei fordert detaillierte Zahlen zu Waffen in der polizeilichen Kriminalstatistik bezüglich Missbrauchsart, Typ und Herkunft. Diese Zahlen sollen explizit den Status der Waffen umfassen, d.h. ob diese legal, illegal oder frei waren. Aussagekräftige Statistiken sind notwendig, um über die Wirksamkeit und die Folgen der Waffengesetzgebung fundierte Aussagen treffen zu können.

Polizei

  • Hinweis: Diese Abschnittsüberschrift ist neu in die Gliederung des Wahlprogramms aufzunehmen

Polizeigewalt bekämpfen

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G100 (81,5% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, konsequent gegen Polizeigewalt vorzugehen. Beamtinnen und Beamte, die im Dienst Straftaten begehen, sind für den Polizeidienst ungeeignet und daher aus dem Dienst zu entlassen. Dies gilt insbesondere auch für Polizistinnen und Polizisten, die Gewalttaten ihrer Kollegen aus einer falsch verstandenen Solidarität decken, sei es durch Falschaussagen, Unterdrückung von Beweismitteln oder Nichtanzeigen beobachteter Gewalttaten.

Für die Untersuchung von Polizeiübergriffen ist eine unabhängige Stelle einzurichten.

Kennzeichnungspflicht für Polizisten

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G101 (86,5% Zustimmung)

Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamtinnen und Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Polizistinnen und Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.

Keine Bundeswehr im Inneren

  • Hinweis: Dieser Textbaustein entspricht G098 (81,6% Zustimmung)

Die Piratenpartei lehnt den Einsatz der Bundeswehr im Innern ab. Ausgenommen sind rein humanitäre, unbewaffnete Einsätze zur Rettung von Menschen, Tieren und bedeutenden Sachwerten im Katastrophenfall.

Antragsbegründung

Auf der folgenden Seite findet Ihr alle wichtigen Informationen zu den Anträgen der Initiative gemeinsames Wahlprogramm für Neumarkt:

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