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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP097

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP097
Einreichungsdatum 07.04.2013
Antragsteller

DanielSan

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Internet und Netzpolitik
Zusammenfassung des Antrags Antrag an das Wahlprogramm zur BTW 2013 basierend auf meinen in Offenbach beschlossenem PA149 und weiterer Ergänzungen.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Reform des Urheberrechts

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen den bisherigen Wortlaut im Wahlprogrammpunkt "Urheberrecht" durch folgenden Text zu ersetzen:

Reform des Urheberrechts

X.1 Einleitung

Das Urheberrecht stellt ein Interessensausgleichsrecht zwischen Urhebern, Nutzer, der Allgemeinheit und Rechteinhabern dar. Dieser Ausgleich findet derzeit jedoch vor allem zugunsten der Rechteinhaber statt.

Unsere Reform wird diese Schieflage beheben und vor allem Sorge tragen, dass sich das Urheberrecht dem digitalen Wandel nicht mehr verschließt, Missverständnisse und Missstände ausräumt und das Gleichgewicht zwischen Urhebern, Rechteverwertern und der Allgemeinheit zugunsten der Kulturschaffenden und Verbraucher wiederherstellt.

X.2 Allgemeines

Für die von uns angestrebte Reform müssen die im Urheberrecht verankerten Rechte der Allgemeinheit, die sogenannten Urheberrechtsschranken, deutlich ausgeweitet werden. Ferner muss die Geltungsdauer des Urheberrechts herabgesenkt werden. Die derzeitige Dauer von 70 Jahren bis nach dem Tod des Urhebers führt den Sinn des Urheberrechts, nämlich den Urheber an sich zu schützen, ad absurdum, weil kein Urheber persönlich etwas davon hat, wenn sein Werk bis weit nach seinem Tod geschützt ist.

Nach der Vorstellung der Piraten wird die Dauer des Urheberrechts höchstens bis 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers gelten. Für bestimmte Werkarten fordern wir aus Praktikabilitätsgründen Fristen ab der Veröffentlichung. So wird für Filme das Urheberrecht maximal 50 Jahre nach Veröffentlichung gelten - für Software maximal 20 Jahre nach Veröffentlichung.

X.3 Stärkung von Nutzern

Im Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst freien Zugang zu Bildung und Kultur wird die Urheberrechtsreform der Piraten folgende Kern-Merkmale beinhalten: Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes und Mashups wird erleichtert werden, Kopierschutzmaßnahmen werden komplett untersagt und die Nutzung von Tauschbörsen vollständig legalisiert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst freie Verbreitung und ein freier Umgang mit Kultur zu deren Verbreitung beitragen und sich positiv auf die Entwicklung des Kulturgütermarktes auswirken.

Die ehrlichen Erwerber von Werken sehen sich regelmäßig einer Kriminalisierung und verschiedensten Einschränkungen ausgesetzt. Eine Privatkopie herzustellen ist oft nicht möglich, das Remixen/Mashen steckt voller Unsicherheiten und der Weiterverkauf als Gebrauchtware ist nicht möglich. Unser Bestreben ist es, die Rechte der fairen Erwerber von Werken wieder zu stärken. Kein Nutzer sollte sich nach dem legalem Erwerb eines Werkes Gedanken über das Urheberrecht machen müssen.

X.4 Stärkung von Urhebern

Neben den zuvor genannten Zugeständnissen an die Nutzer müssen die Rechte der Urheber gegenüber den Rechteinhabern und Rechteverwertern deutlich gestärkt werden. Wir Piraten werden Urhebern unter anderem Zweitverwertungsrechte einräumen, Rechte bei Nichtausübung schneller zurückfallen lassen und verhindern, dass unbekannte Nutzungsarten pauschal eingeräumt werden können. Ferner werden wir die Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte auf maximal 20 Jahre beschränken und diese Rechte anschließend zurück an die Urheber fallen lassen. Zudem werden wir ausschließen, dass sich Verleger zusätzlich Anteile an den Vergütungen der Urheber sichern können.

Für die eigentlichen Urheber von Werken steckt unser aktuelles Urheberrecht voller vieler kleiner Bevormundungen, vertraglicher Umgehungsmöglichkeiten usw. zugunsten der Rechteerwerbern. Bei einer Reform werden wir hier somit ebenfalls ansetzen und den Urhebern selbst wieder mehr Rechte und Kontrolle über ihre eigenen Werke ermöglichen.

X.5 Freie Bildung und Forschung

Im Bildungskontext muss die Mediennutzung für alle Bildungseinrichtungen frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, um es unnötig vielen Einschränkungen zu unterwerfen. Bildung ist Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität und unentbehrlich für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft sowie der souveränen Teilhabe ihrer Mitglieder an dieser.

Zusätzlich muss die Position öffentlicher Bibliotheken gestärkt werden sowie die Digitalisierung und Archivierung von Werken und deren Zugriff ausgeweitet und erleichtert werden. So soll etwa die Absurdität entfallen, dass nur so viele digitalisierte Kopien eines Werkes verliehen werden dürfen, wie physische Exemplare vorhanden sind.

Auch für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen werden wir eine möglichst freie Mediennutzung ermöglichen. Forschung sollte ebenso wie Bildung möglichst wenig Beschränkungen unterliegen - sei es die naturwissenschaftliche Forschung oder Forschung im Rahmen der Zeitgeschichte.

X.6 Forschung und Wissenschaft

Forschung und Wissenschaft werden jährlich mit mehreren Milliarden Euro durch die öffentliche Hand gefördert und unterstützt. Deren Ergebnisse müssen somit im Anschluss auch der Öffentlichkeit in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Dies fördert die Verbreitung von Wissen und ermöglicht dessen konsequente Weiterentwicklung. Um wissenschaftlichen Verlagen ihre Arbeit weiter zu ermöglichen, könnte eine mögliche Sperrfrist hier höchstens ein halbes Jahr betragen.

X.7 Förderung alternativer Vertriebsmodelle

Die Piratenpartei setzt sich nachdrücklich dafür ein alternative Bezahlmodelle und Finanzierungsmodelle für Urheber und Künstler zu fördern und in der öffentlichen Wahrnehmung zu verbreiten. Unser Fokus liegt dabei sowohl auf den Möglichkeiten der Selbstvermarktung, als auch auf der Finanzierung durch Micropaymentsysteme oder Crowdfoundingmodelle.

Durch eine möglichst große Verbreitung und Akzeptanz dieser neuen Möglichkeiten möchten wir ein selbstbestimmtes und faires Bezahlmodell durch die Nutzer ermöglichen und etablieren. Diese selbstbestimmte Teilhabe am Kulturmarkt kann nach Meinung der Piraten ihrerseits wieder neue Wege der finanziellen Vergütung für Werke generell ermöglichen und viele aktuell existente Probleme des Urheberrechts minimieren.

X.8 Gemeinfreiheit aller amtlichen Werke.

Um einen transparenten Staat und transparente Behörden sowie die Nachvollziehbarkeit von behördlichen Abläufen zu fördern und zu verbessern, müssen alle amtlichen und von Ämtern in Auftrag gegebene Werke in Zukunft für die Bevölkerung ohne Einschränkungen nutzbar sein und sollen vom Urheberrecht generell ausgenommen werden.

Nach unserem Willen soll dies auch für unveröffentlichte und behördeninterne Werke gelten, wenn wegen einer aktuellen politischen Situation ein besonderes öffentliches Interesse an diesen besteht. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass das Urheberrecht bei behördeninterner Fehlern vorgeschoben werden kann, um missbilligte Dokumente zurückhalten zu können.

Antragsbegründung

Inhaltlich basierend auf dem angenommenem Antrag PA149 haben wir dieses Wahlprogramm entwickelt, welches umfangreiche und faire Modernisierungen im Bereich des Urheberrechts ermöglicht, die Rechte von Nutzern und Urhebern deutlich stärkt und sich an die mediale Welt des Internets anpasst. Unser Fokus liegt dabei auf der fairen Behandlung von Urhebern und Nutzern sowie möglichst weiten Freiheiten für Bildung, Forschung und Wissenschaft.

Hinweis: Dieser Antrag enthält zu dem die beiden Punkte x.7 und x.8 direkt in den Antrag integriert (beim letzten BPT wurden dieses separat gestellt). Ferner verweisen die LQFB Links auf die zum letzten LPT gestellten LQFB-Umfragen. Da sich der Wortlaut der Anträge jedoch nicht geändert hat und das Abstimmungsergebnis recht ähnlich waren (97%, 97%, 98%) wurden diese hier in diesem Antrag zusammengefasst.

Piratenpad

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Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4492.html https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4494.html

Wiki Arguments

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