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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP124

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP124
Einreichungsdatum 10.04.2013
Antragsteller

HeptaSean

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Freiheit und Grundrechte
Zusammenfassung des Antrags Internationales Abkommen zu Freiheitsrechten, um dem internationalen Abbau der Freiheitsrechte etwas entgegen zu setzen
Schlagworte Internationales Abkommen, Freiheitsrechte
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

ILA – International Liberty Agreement

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, im Kapitel „Freiheit und Grundrechte“ des Wahlprogramms einen Abschnitt mit dem Titel „ILA – International Liberty Agreement“ mit dem folgenden Text einzufügen:

ILA – International Liberty Agreement

Die Piratenpartei Deutschland wird – in Zusammenarbeit mit dem weltweiten Netzwerk an Piratenparteien und allen anderen Parteien und Organisationen, die gleiche oder ähnliche Vorstellungen haben – die Verhandlung und den Abschluss eines internationalen Vertrages – des „International Liberty Agreement (ILA)“ – initiieren, der Mindeststandards für bürgerliche Freiheiten, insbesondere aber nicht ausschließlich in digitalen Netzen, verbindlich festlegt.

Die Verhandlungen werden von Anfang an öffentlich geführt. Hierbei werden die jeweiligen Zivilgesellschaften und interessierte Organisationen von den verhandelnden Staaten in die Diskussion eingebunden. Außerdem wird die internationale Vernetzung und der internationale Austausch dieser Organisationen gefördert. Dies soll dafür sorgen, dass das Abkommen letztlich nicht nur einen Konsens der Regierungen, sondern, soweit dies möglich ist, auch einen Konsens der Bevölkerungen darstellt.

Das ILA soll unter anderem Vereinbarungen enthalten über

  • unverzichtbare Anforderungen an die Ausgestaltung von Kommunikations-, Informations- und Redefreiheit,
  • eine Durchführung von Ermittlungs-, Ordnungs-, Zivil- und Strafverfahren, die sicherstellt, dass nicht schon die Angst vor negativen Auswirkungen von letztlich ungerechtfertigten Anschuldigungen Menschen von der Ausübung ihrer Grundrechte abhält (“Chilling”-Effekt u.ä.),
  • das nicht einschränkbare Recht auf Zugang zu Informations- und Kommunikationsmedien, insbesondere ein expliziter Ausschluss von Zugangssperren als Strafsanktionen für einfache Vergehen (“Three Strikes”),
  • die Verpflichtung zum beiderseitigen Versuch, Streitigkeiten über nicht-kommerzielle, mutmaßliche Rechts-Verstöße zunächst kostenlos und außergerichtlich zu schlichten,
  • die Haftungsfreiheit für Netz-Anbieter und Dienste, die durch Benutzer eingestellte Inhalte veröffentlichen, und
  • die Verständigung auf internationale Verbreitungslizenzen, um die Beschränkung des Zugangs zu Inhalten aufgrund des momentanen Aufenthaltsortes eines Benutzers (und auch des grenzüberschreitenden Handels mit Medien) unnötig zu machen.

Antragsbegründung

Dieser Antrag ist 2012 im Zuge der ACTA-Proteste und -Diskussionen im KV Trier entstanden, um einen positiven Gegenentwurf zu ACTA zu entwickeln. Wenn unsere Freiheiten über internationale Verträge (zumindest potentiell) gefährdet werden können, dann sollten wir versuchen, sie ebenfalls über internationale Verträge zu sichern.

Er ist im Zuge der „Initiative gemeinsames Wahlprogramm“ sowohl in WP088 (>66%) als auch in WP094 (>75%) enthalten.

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