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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP152

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP152
Einreichungsdatum 11.04.2013
Antragsteller

Lutz MARTINY

Mitantragsteller
  • Samy
  • Mechler
  • Olenz
  • HeptaSean
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Bildung und Forschung
Zusammenfassung des Antrags Ein gemeinsamer Antrag für das Wahlprogramm zur Forschungsförderung (AK Forschungspolitik NRW, Forscherpiraten Berlin und AG Forscherpiraten).
Schlagworte Forschung, Open Access
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Forschungsförderung Wahlprogramm 2013

Antragstext

Im Wahlprogramm soll in den Abschnitt "Bildung und Forschung" (gegebenenfalls in einem geeigneten Unterabschnitt) der folgende Text eingefügt werden:

Forschungsförderung

„Die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinschaft ist von der Qualität unseres Bildungssystems, der Zugänglichkeit unserer Forschung sowie der Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft abhängig. Die Wettbewerbsfähigkeit in diesen Bereichen durch staatliche Investitionen zu erhalten und auszubauen ist politisches Ziel der Piratenpartei Deutschland.

Die staatliche Förderung aller Forschungseinrichtungen und forschenden Wirtschaftsunternehmen dient nach unserer Auffassung zu allererst der Umsetzung demokratisch legitimierter, politischer Ziele in allen Bereichen der Bildung, Kultur, Wissenschaft, Grundlagenforschung und Wirtschaft. Wissenschaftsräte, Expertenkommissionen und sonstige Berater der Bundes- und Landesregierungen und Ministerien, die über Forschungsinhalte und Förderprogramme beraten, sind daher öffentlich und in transparenten Verfahren zu benennen und durch die verantwortlichen Parlamentssauschüsse persönlich zu legitimieren.“

Der Unterabschnitt „Freier Zugang zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung“ soll durch die folgenden Abschnitte ersetzt werden:

„Der wirtschaftliche Erfolg staatlich geförderter Forschungs- oder Entwicklungsergebnisse ist angemessen mit dem Steuerzahler zu teilen. Die Piraten fordern eine Teilhaberschaft der Gemeinschaft an staatlich geförderten Forschungsergebnissen und deren Veröffentlichung auf einer kostenlosen und frei zugänglichen Plattform (Open Access im Sinne der „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“) zusammen mit allen verwendeten Daten, sofern der Veröffentlichung nicht gewichtige und publik gemachte Gründe entgegenstehen, wie z.B. bei personenbezogenen Daten.

Zur Förderung von Veröffentlichungen wissenschaftlicher Ergebnisse nach dem Open-Access-Modell soll als Infrastrukturmaßnahme einer allgemeinen, nicht themenbeschränkten Open-Access-Zeitschrift nach dem Vorbild von PLOS One eine Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln gewährt werden. Weiterhin soll ein Open Access-Fonds aus Bundesmitteln gebildet werden, der die von Forschern zu entrichtenden Publikationskosten in Open Access-Zeitschriften bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt. Ziel dieses Fonds ist, Open Access-Veröffentlichungen aus der Nutzenabwägung innerhalb des Budgets von Forschern herauszunehmen. Die Piratenpartei setzt sich für eine Stärkung der Eigenarchivierungsrechte von Autoren (z.B. auf Homepages der Autoren) ein. Diese stellen neben Zeitschriften für die Bevölkerung eine weitere kostenfreie Zugangsmöglichkeit zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung dar.“

Dabei wurde der erste Satz des Abschnittes im bisherigen Wahlprogramm durch einige neue Sätze ersetzt. Der Rest des Abschnitts ist unangetastet.

Antragsbegründung

In den Wahlprogrammen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Bundestagswahl 2009 finden wir keine in sich geschlossene Aussage zur Forschungspolitik auf Bundesebene. Die Notwendigkeit der Forschung wird unter Bildung, Hochschulpolitik, Wirtschaftspolitik sowie u.a. Energiepolitik behandelt. Aus den Aussagen an den verschiedensten Stellen kann dann der Leser entnehmen, dass sich die Parteien zur Förderung der universitären, außeruniversitären und privatwirtschaftlichen Forschung bekennen.

Weiterhin vermissen die Antragssteller in den Aussagen der anderen Parteien ein klares Bekenntnis zur staatliche Förderung von Forschung und Entwicklung im universitären, außeruniversitärem und privatwirtschaftlichem Bereich, die an demokratisch legitimierte Zielsetzungen geknüpft ist.

Drittens ist den wenigsten Bundesbürgern bekannt, wer aus welchem Grund in welchem Wissenschaftsrat, Expertengremium, Beraterstab eines Ministeriums oder einer nachgeordneten Behörde berufen wurde. Es ist nicht auszuschließen, dass bei diesen Berufungen persönliche Beziehungen und Verflechtungen zu einer Mitgliedschaft in Gremien führen.

Letztlich ist nicht geregelt, wem die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse eines staatlich geförderten Projektes gehören. Die Antragsteller sind der Auffassung, dass staatlich geförderte Forschungs- und Entwicklungsergebnisse anteilsmäßig auch dem Staat gehören. Ein Wahlprogramm der Piratenpartei muss daher aus Sicht der Antragssteller zum Thema Forschungsförderung eine klare Aussage an einer Stelle im Wahlprogramm machen.

Die klare Aussage der Piratenpartei zum Thema Forschungspolitik beinhaltet vier Aspekte:

  • Wir wissen, dass der langjährige Erfolg und die Zukunft unseres Gemeinwohls darin bestehen, dass wir in der Lage sind, Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung in Methoden und Verfahren und Produkte umzusetzen. Diese Fähigkeit durch systematische Forschungsförderung zu erhalten und auszubauen ist unser Ziel.
  • Forschungsförderung bedeutet nach unserer Auffassung jedoch nicht, dass die Geförderten im Wesentlichen bestimmen, was gefördert werden soll. Die Freiheit der Forschung ist eines unserer höchsten Güter, was aber staatlich gefördert werden soll, unterliegt der politischen Willensbildung demokratischer legitimierter Ziele.
  • Um dieses Ziel durchzusetzen ist es erforderlich, dass die Berufung von Wissenschaftsräten, Expertenkommissionen und sonstiger Beraterstellen nicht durch die verantwortlichen Minister, sondern durch die entsprechenden, mit einem Vetorecht ausgestatten Parlamentssauschüsse erfolgt.
  • Fördermittel des Staates in Forschung und Entwicklung sind nach unserer Auffassung Investitionen des Staates, d.h. Investitionen des Steuerzahlers in die Zukunft des Gemeinwesens. Es ist nur gerecht, dass Ergebnisse aus diesen Investitionen auch anteilsmäßig wieder dem Steuerzahler zu Gute kommen, sei es in Form von Miteigentum an gewerblichen Schutzrechten, sei es in Form von Erträgen aus der Vermarktung. Der kostenlose Zugang zu den aus staatlichen Mitteln gefürderten Forschungsergebinssen ist obligatorisch.

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