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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP169

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP169
Einreichungsdatum 11.04.2013
Antragsteller

Mario Tants

Mitantragsteller
  • Christian Reidel
  • Christian Bethke
  • Christof Seyfferth
  • Christopher Lang
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Umwelt und Verbraucherschutz
Zusammenfassung des Antrags Information und Transparenz zum Einsatz von RFID gegenüber dem Konsumenten, Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen vor dem Einsatz und Deaktivierungsrecht direkt im Handel.
Schlagworte RFID, RFID-Technik, Verbraucherschutz, Handel, Konsumenten, Datenschutz, Datensparsamkeit, Informationsrecht
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting info.svg formal ungenügend

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Gesetzliche Regelung für die RFID-Technik

Antragstext

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine gesetzliche Regelung zur Einhaltung folgender Kriterien bei der RFID-Technik ein.

Informationspflicht: Die Nutzer von RFID-Technik werden verpflichtet, eine Verfahrensbeschreibung über den Einsatz der RFID-Technik zu erstellen, aktuell zu halten und zu veröffentlichen. Geheime Datenbanken dürfen nicht betrieben werden. Der einzelne Konsument hat das Recht vorab zu erfahren, ob Produkte oder sonstige Gegenstände im Handel mit RFID-Etiketten versehen sind. Er hat ebenso das Recht, vorab über die technischen Spezifikationen dieser Geräte informiert zu werden. Jegliches Auslesen von Etiketten, das im Bereich des Handels erfolgt, muss für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Es darf kein geheimes Auslesen von Etiketten geben.

Deaktivierungsrecht: Die Nutzer von RFID-Technik werden verpflichtet, RFID-Etiketten auf Verlangen des Konsumenten direkt vor Ort zu deaktivieren.

Zweckangabe: Die Nutzer von RFID-Technik müssen deutlich und leicht verständlich veröffentlichen zu welchem Zweck RFID-Etiketten und Lesegeräte eingesetzt werden.

Datensparsamkeit: Die Nutzer von RFID-Techik werden verpflichtet, die Sammlung von Informationen auf solche Daten zu begrenzen, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.

Haftung: Die Nutzer von RFID-Technik sind für den jeweiligen Einsatz dieser Technologie und die damit verbundenen Daten verantwortlich. Bei Missbrauch oder Verletzung der Bestimmungen steht jedem betroffenen Konsumenten ein Schadensersatz zu.

Sicherheitsstandards: Bei der Datenübermittlung, bei den Datenbanken und in Bezug auf den Systemzugriff müssen technische und organisatorischen Maßnahme geschaffen werden, welche die Sicherheit und Integrität gewährleisten. Es wird eine Kontrollinstanz geschaffen, welche die Einhaltung dieser Standards überprüft. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.

Antragsbegründung

Radio Frequency Identification (RFID) ist eine Warenmarkierungstechnologie mit gravierenden gesellschaftlichen Folgen. Missbräuchlich genutzt, haben RFIDs ein großes Potential zur Gefährdung der Privatsphäre von Konsumenten, zur Verringerung oder bis hin zum Verlust der Käuferanonymität und zur Bedrohung bürgerlicher Freiheiten. (Quelle: digital courage e.V.)

Ein Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und den Interessen der Konsumenten muss von staatlicher Stelle durch Gesetze geregelt werden, um das beiderseitige Vertrauen zu festigen.

Dies ist im Wesentlichen durch drei zu beachtende Punkte auf einfachste Art und Weise sicherzustellen: Information und Transparenz zum Einsatz von RFID gegenüber dem Konsumenten, Datenschutz- und Sicherheits-Beurteilungen vor dem Einsatz und Deaktivierung direkt im Handel. Diese drei Punkte sind im Antrag untergliedert aufgeführt.

Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

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