Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/GP004
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | GP004 |
Einreichungsdatum | 15.03.2013 |
Antragsteller |
Markus Hoffmann, Jenny Louise Becker, Jochen Mitschka, Harald Balzus, Volker Melchers, Udo Fischer |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Außenpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Der Antrag behandelt den Umgang mit militärischen Interventionen, konkretisiert Menschenrechte und Selbstbestimmungsrecht und äußert sich zur Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, zu Rüstungsexporten und Geheimdiensten. |
Schlagworte | Militärische Interventionen, Deeskalationspolitik, Menschenrechte, Selbstbestimmungsrecht, NATO, UNO, Rüstungsexport, Abrüstung, Geheimdienste |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelGrundsatzprogramm Sicherheitspolitik AntragstextDieser Antrag wird von der AG Friedenspolitik unterstützt. Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei im Bereich Außenpolitik aufzunehmen bzw. einen neuen Bereich Sicherheitspolitik zu eröffnen. Der Antrag kann komplett abgestimmt werden oder in Modulen. Bei einer kompletten Abstimmung wird automatisch über Modul 1a abgestimmt und Modul 1b weggelassen. Bei einer modularen Abstimmung soll vor der Abstimmung von Modul 1 ein Meinungsbild erfragt werden, ob Modul 1 in der Version mit Modul 1a oder Modul 1b abgestimmt werden soll. Grundsatzprogramm SicherheitspolitikModul 1: Verpflichtung zur Friedenspolitik Die Piratenpartei setzt sich für eine weltweite Deeskalationspolitik ein. Krieg ist nicht die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Gewalt ist kein legitimes Mittel, um wirtschaftspolitische Interessen durchzusetzen oder politischen Druck auszuüben. Stattdessen ist ein Interessenausgleich durch Kooperation zu suchen. Wir Piraten setzen uns für die Förderung von zivilen Friedensorganisationen ein. Die friedliche Prävention von Krisen muss durch entsprechende Unterstützung Priorität in der Politik erhalten. Durch frühzeitige Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Kräften sind Eskalationen zu verhindern. Deutschland steht in einer besonderen Verpflichtung aus seinem Grundgesetz, Frieden zu fördern und zu erhalten. Diesen Geist wollen wir erneuern und bestärken. Modul 1a: Eine deutsche Beteiligung an militärischen Interventionen lehnen wir ab. Modul 1b: Militärische Interventionen mit deutscher Beteiligung lehnen wir grundsätzlich ab. Wir können uns nur in begründeten Ausnahmefällen einen Einsatz vorstellen. Folgende Voraussetzungen müssen dabei alle zutreffen:
In Fällen, in denen Bundestagsabgeordnete begründete Zweifel an der Akzeptanz des Militär-Einsatzes in der Bevölkerung haben oder gravierende Gewissensgründe vorbringen, können 12% der Abgeordneten einen Volksentscheid zu der vorgeschlagenen militärischen Intervention einleiten. Modul 2: Anerkennung der Menschenrechte und des Selbstbestimmungsrechts Wir erkennen das Selbstbestimmungsrecht der Staaten an, ihre Gesellschaftsform frei zu wählen. Gleichzeitig setzt sich die Piratenpartei für den Schutz und die Rechte von Minderheiten in allen Staaten ein. Europas positive Beispiele für Minderheitenschutz können weltweit zur Sicherung des Friedens beworben werden. Die Piratenpartei legt Wert darauf, dass der Begriff „Menschenrechte“ vollumfänglich in der Definition der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von 1948 sowie folgenden Erweiterungen durch die UNO Generalversammlung verstanden wird. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Länder, die die universalen Menschenrechte nur teilweise anerkannt und ratifiziert haben, ebenfalls eine ungeschmälerte Akzeptanz erklären und rechtssicher leben. Wir akzeptieren, fördern und fordern eine Erweiterung dieser Menschenrechte und sind insbesondere erfreut über die regionalen Vereinbarungen z.B. in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wir lehnen es aber ab, solche Vereinbarungen zum Anlass zu nehmen, Nichtbeitrittsländer in irgendeiner Form deswegen zu diskriminieren. Rechtsmißbrauch unter Berufung auf die Menschenrechte lehnen wir scharf ab. Modul 3: Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Ein vereintes Europa kann nur konfliktfrei bleiben, wenn der weitere Einigungsprozess durch demokratisch legitimierende Prozesse betrieben wird und der Wille der Menschen stärker berücksichtigt wird. Die Europäische Union ist durch den Vertrag von Lissabon ein Verteidigungsbündnis und muss aus Sicht der Piraten als Kern für die Entwicklung von regionalen Sicherheitspartnerschaften und Abrüstung genutzt werden. Die Piraten sind für einen Austritt aus der North Atlantic Treaty Organization (NATO). Bis zum Erreichen dieses Ziels lehnen wir eine Ausweitung der Aufgaben innerhalb der NATO, Vorschriften für das Budgetrecht des Bundestages durch die NATO und die Beteiligung der Bundesrepublik an NATO-Einsätzen ab. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die UNO reformiert wird, beginnend durch die Einsetzung der "Uniting Peace Resolution 377" (Übernahme von Entscheidungsbefugnissen durch die Vollversammlung im Fall eines Vetos) in die UN-Charta. Wir Piraten erkennen die bestehenden internationalen Gerichtshöfe an. Modul 4: Rüstungsexport, Abrüstung, Konversion Unser Ziel ist ein vollständiges Verbot des Exportes von Kriegswaffen und der Vergabe entsprechender Produktions-Lizenzen. Die Unterstützung der Konversion von Rüstungsproduktion in zivile Produktion ist wirtschaftspolitisch in diesem Zusammenhang von großem Gewicht. Umstrittene Rüstungsgüter wie z.B. Anti-Personen-Minen, Uran-Munition, Kernwaffen, biologische und chemische Waffen, halbautonome unbemannte und autonome offensive Waffensysteme müssen geächtet werden, einschließlich deren Finanzierung und Forschung. Die konventionelle und nukleare Abrüstung setzen wir oben auf die Agenda deutscher Sicherheitspolitik. Die Piratenpartei unterstützt das von den Vereinten Nationen im April 2013 beschlossene, aber noch nicht ratifizierte, weltweite Waffenhandelsabkommen (ATT, Arms Trade Treaty). Die Piratenpartei fordert darüber hinaus die eindeutige und fälschungssichere Markierung und Serialisierung aller Kriegswaffen, sowie aller Teile von Rüstungsgütern, wie bereits für private Waffen verbindlich vorgeschrieben. Modul 5: Geheimdienste, Regierungsdaten Wir Piraten sind für eine umfassende Kontrolle der Aktivitäten des Auslandsgeheimdienstes. Die Dienst- und Fachaufsicht des Bundesnachrichtendienstes wird vom Bundeskanzleramt auf das Parlamentarische Kontrollgremium übertragen und damit demokratisiert. Einziger Zweck von Geheimdiensten darf die informationelle Abwehr und Aufklärung sein. Die Piratenpartei tritt für ein ausdrückliches Verbot für Geheimdienste ein, Attentate, Umstürze, Staatsstreiche, Entführungen, Sabotage, Waffenlieferungen und jede andere Form aktiv aggressiver oder destruktiver Beeinflussung zu betreiben. Dies gilt selbstverständlich auch für Aktionen ausländischer Geheimdienste auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Piratenpartei wird sich zudem dafür einsetzen, dass auch die anderen Länder der EU solche Grundsätze anerkennen. Außerdem unterstützen wir Überlegungen, die eine mögliche Abschaffung des Bundesnachrichtendienst und des Militärischen Abschirmdienstes in Betracht ziehen. Die Piratenpartei fordert ein Gesetz, welches die Vernichtung von staatlichen Daten mit Sicherheitshintergrund unter angemessene Strafe stellt. Es ist notwendig, dass Verantwortliche in Regierungspositionen persönlich für die Sicherheit solcher Daten verantwortlich sind. AntragsbegründungDer Antrag konkretisiert und erweitert das bisherige außenpolitische Grundsatzprogramm. Wichtige Teile dabei sind die Vorschläge für eine Piraten-Position zu militärischen Interventionen (Modul 1a und Modul 1b), die Positionsbestimmung bezüglich NATO und UNO (Modul 3), sowie Rüstungsexporten und Abrüstung (Modul 4). Das Selbstbestimmungsrecht, die umfassende Definition der Menschenrechte (Modul 2) und die Kontrolle der Geheimdienste (Modul 5) beinhalten weitere Positionen und lassen uns künftig Aussagen zu vielen außen- und sicherheitspolitischen Themen mit Verweis auf das Grundsatzprogramm treffen. Die Textvorschläge sind für das Grundsatzprogramm bewusst kurz gefasst. Ein ausführlicher Antrag zu den Aufgaben der Bundeswehr wurde als WP022 von der UG Verteidigung für das Wahlprogramm eingebracht. Ebenso gibt es weitere, ausführlichere Wahlprogramm-Anträge zu verteidigungs- und sicherheitspolitischen Themen, siehe dazu auch die Hinweise weiter unten. zu Modul 1:Nach den einleitenden grundsätzlichen Standpunkten, die auch zu dem passen, was bereits am Anfang des Bereiches Außen- und Sicherheitspolitik im aktuellen Grundsatzprogramm steht, wird der Bezug zum Grundgesetz hergestellt. Hier ist vor allem Artikel 26, Absatz 2 gemeint: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen". Auch wenn dies oft mit humanitären oder anderen moralischen Begründungen geschieht, wird die Bundeswehr immer mehr zu einer Armee, die im Verbund mit anderen NATO-Staaten Angriffskriege vorbereitet und bei deren Durchführung teilnimmt. Wir schlagen dem Parteitag 2 Module zur Auswahl vor, die beide eine deutsche Beteiligung an militärischen Interventionen im Grundsatz ablehnen: Modul 1a: Diese Formulierung schließt jede Art von Militärintervention mit deutscher Beteiligung aus. Modul 1b: Bei dieser Formulierung werden ausnahmslos vier Hürden einer kriegerischen Beteiligung in den Weg gelegt: 1. einen UNO-Beschluss, 2. soll eine Gruppe von Fachleuten, die sich aus Vertretern der Zivilgesellschaft zusammensetzt, welche möglichst unpolitisch ausgewählt werden, ein unabhängiges Gutachten abgeben. 3. müssen die Abgeordneten des Bundestages mit 2/3 Mehrheit die Verantwortung für die Entscheidung eines Kriegseinsatzes übernehmen. Und als letzte Hürde fordern wir die Möglichkeit für eine angemessene Minderheit von Angeordneten, einen Bürgerentscheid zu veranlassen. Schon alleine durch die Komplexizität des Verfahrens ist sicher gestellt, dass keine unüberlegten Entscheidungen gefällt werden. Und auch ist durch die Vielzahl der Gruppen, die an der Entscheidung beteiligt sind, sichergestellt, dass keine Entscheidung alleine aus politischen Überlegungen und mit falschen Informationen durchgesetzt wird. Andererseits wird die Möglichkeit geschaffen, uns in bestimmten Ausnahmefällen und in einem gesellschaftlichen Konsens militärisch zu engagieren. In anderen Positionsentwürfen kommt der Satz vor: „Außer in Fällen der Begehung von Völkermord lehnen wir militärische Interventionen aus sonstigen humanitären Gründen ab“. Dieser Satz wurde hier bewusst weggelassen, da die Erfahrung zeigt, dass ein Völkermord fast immer erst nachträglich bewiesen werden kann, also dann, wenn ein Eingreifen für die meisten Opfer zu spät kommen würde. Außerdem würden wir durch eine solche Bedingung in die Lage kommen, den Begriff „Volk“ definieren und konkretisieren zu müssen und eine völkische Identität als etwas darstellen, das erhaltenswert ist. Weiterhin ist durch das Verfahren in 1b) sicher gestellt, dass durch das unabhängige Gutachten der geforderten Kommission eine Lagebeurteilung abgegeben wird, die das Parlament und evtl. die Bevölkerung in einem Volksentscheid erst in die Lage versetzt, eine sachgerechte Entscheidung zu fällen. zu Modul 2:Wir Piraten sprechen uns in unserer Präambel bereits für Selbstbestimmung aus: "Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen." Der Schutz der Souveränität ist ein Prinzip des Völkerrechts. Ohne die Anerkennung der Souveränität anderer Gesellschaften herrscht die Macht des Stärkeren. Selbstbestimmung der Staaten ist hier bewusst verbunden mit Minderheitenschutz. Positive Beispiele für den Umgang mit Minderheiten könnten zum Beispiel die Sorben, Dänen in Deutschland oder Deutsche in Belgien sein. Die Menschenrechte gemäß der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, verabschiedet durch die UNO-Generalversammlung, sind weit umfassender als was üblicherweise als Menschenrechte angesehen wird, wenn beispielsweise die Führung der USA auf einen Missstand bezüglich Menschenrechten in einem anderen Land hinweist. Enthalten sind beispielsweise das Recht auf Bildung, das Recht auf Arbeit (beide konkretisiert) oder in Artikel 25 „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“ zu Modul 3:Die NATO ist seit dem Ende des Kalten Krieges historisch überholt. Durch die geostrategische Ausrichtung der USA in den Pazifikraum, verlagert sich ein Schwerpunkt der NATO in diese Region. Dies birgt bei einer möglichen Konfrontation mit China für Europa unnötige Gefahren. Außerdem sollten wir Kriege nicht unterstützen, die bei genauerem Hinsehen wegen Rohstoffen und sonstigen Wirtschaftsinteressen geführt werden. Im Lissaboner Vertrag wurde die Beistandspflicht im Verteidigungsfall eingeschlossen. Daher bietet die EU als Verteidigungsbündnis eine bedeutend höhere Sicherheit als die Bestimmungen des Art. 5 NATO-Vertrages zu Modul 4:Der Text wird als klare und komprimierte Position bezüglich Rüstungsexporten und zu ächtenden Waffen für das Grundsatzprogramm vorgeschlagen. Detaillierter sind die Wahlprogramm-Anträge WP015 (Erweiterung der Ächtung von Waffen) und WP017 (Rüstungsexportkontrolle), deren Texte auch als Begründung für Modul 4 dienen können. Zum Waffenhandelsabkommen Arms Trade Treaty (ATT): Zeit online, Wikipedia zu Modul 5:Der Bundesnachrichtendienst kostet die Steuerzahler über 500 Millionen Euro pro Jahr und stellt seine Informationen fast exklusiv nur der Regierung zur Verfügung. Es kann nicht sein, dass somit nur die Regierungsparteien über einseitiges Hoheitswissen verfügen. Das Parlament braucht den Zugang zu nachrichtendienstlichen Produkten, um sie für die politische Willensbildung nutzbar zu machen.
Ergänzende AnträgeGP004 ist inhaltlich mit WP022 zwischen AG Friedenspolitik und UG Verteidigung der AG Außenpolitik abgestimmt. Weitere ergänzende Anträge für das Wahlprogramm: WP010, WP015, WP017, WP021, WP023, WP027, WP028, WP029, WP030, WP031 PiratenpadLiquid FeedbackWiki Arguments
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