Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/GP006
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | GP006 |
Einreichungsdatum | 15.03.2013 |
Antragsteller |
Technixer |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Bildung und Forschung |
Zusammenfassung des Antrags | Transparenzkriterien und Mitbestimmung bei Vertragsausgestaltung und Vertragsschließung mit Drittmittelgebern an öffentlichen Forschungseinrichtungen |
Schlagworte | Wissenschaft, Forschung, Unabhängigkeit, Freiheit, Lehre |
Datum der letzten Änderung | 21.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelTransparenz, Mitbestimmung und Unabhängigkeit von Wissenschaft und Forschung stärken AntragstextAntrag Die Piratenpartei Deutschland spricht sich dafür aus, dass Verträge der landesfinanzierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Drittmittelgebern und Wirtschaftsunternehmen im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung (Instituts-, Fakultätsrat und akademischer Senat) sollen entsprechend ihrer Zuständigkeit auf der korrespondierenden Ebene, Kriterien für die Ausgestaltung von Verträgen mit Dritten erarbeiten, beschließen und diese ebenfalls im Internet veröffentlichen. Ein Katalog von Mindeststandards an die genannten Verträge, um die Freiheit von Forschung und Lehre sicherstellen, ist im jeweiligen Landes-Hochschulgesetz zu verankern. Diese Kriterien müssen bei Vertragsabschluss beachtet worden sein, sonst sind die Verträge für ungültig zu erklären. Jedem Vertrag muss zudem ein Gremium der akademischen Selbstverwaltung zustimmen. Dies kann auch gebündelt (im Block) geschehen. Erläuterungen Der Antrag beinhaltet konkrete Handlungsanweisungen: 1) die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Vertragsinhalten und Vertragskriterien im Internet. 2) die Erarbeitung von grundsätzlichen Vertragskriterien für Verträge zwischen landesfinanzierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Dritten durch die Landesparlamente (Verankerung im LHG) 3) die Erarbeitung von weiterführenden Vertragskriterien durch die Gremien der akad. Selbstverwaltung 4) die Pflicht zur Absegnung der Verträge durch die Gremien der akadem. Selbstverwaltung (wäre in der GO zu verankern, was wiederum Aufgabe des Akademischen Senats wäre und vom erweiterten Akademischen Senat beschlossen werden muss) 5) für Erfüllung von Punkt 4 muss Absatz (3) §25 des HRG "Ein Forschungsvorhaben nach Absatz 1 ist anzuzeigen. Die Durchführung eines solchen Vorhabens darf nicht von einer Genehmigung abhängig gemacht werden." entsprechend geändert werden, das obig genannte Forderungen umsetzbar sind. AntragsbegründungDurch die starke Abhängigkeit von Drittmitteln schliessen die Berliner Hochschulen und Forschungseinrichtungen zahlreiche Verträge mit Drittmittelgebern wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, aber auch mit der Privatwirtschaft (BASF, Maschinenbaufirmen wie Siemens uvm.). Diese Verträge können Klauseln zur Geheimhaltung von Forschungsergebnissen beinhalten, Finanzierungs- und Gegenfinanzierungsregelungen, Übernahmen von unvorhergesehenen Kosten etc... Wenn schon nicht konkret vorgeschrieben werden soll, wie diese Verträge inhaltlich auszuarbeiten sind und diese Festlegung der akademischen Selbstverwaltung unterliegt, so sollten ihre Inhalte doch nach gewissen Mindeststandards (Kriterien) verfasst sein, die das jeweilige Landes-Hochschulgesetz (LHG) festlegt. Laut §25, Abs. 2 des aktuellen Hochschulrahmengesetzes gilt "wenn die Erfüllung anderer Aufgaben der Hochschule sowie die Rechte und Pflichten anderer Personen dadurch nicht beeinträchtigt werden und entstehende Folgelasten angemessen berücksichtigt sind" Auf Grund fehlender Transparenz bei Vertragsausgestaltung und Vertragveröffentlichung ist dies nicht gewährleistet. Bspw. können reine Drittmittelinstitute wie das Forschungszentrum für Umweltpolitik am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften der Freien Universität Berlin, Lehre nur noch sehr bedingt gewährleisten da, Professoren sich mehr um das einwerben von Geldern kümmern müssen um den Betrieb des Instituts zu gewährleisten, als um die Lehre. Ein race-to-the-bottom muss dabei verhindert werden, d. h. es darf keine zu starke Heterogenität der Regulierungen geben, so dass ein Unterbietungswettbewerb seitens der Hochschulen und Institute gegenüber möglichen Drittmittelgebern stattfindet. Diese Kriterien wie auch die anschließenden geschlossenen Verträge sind im Internet zu veröffentlichen. Die Entwicklung von grundsätzlichen Kriterien zur Ausarbeitung von Verträgen steht bspw. an der TU Berlin schon lange auf der Agenda des akademischen Senats, wurde aber bisher noch nicht umgesetzt. Im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung kann es den Hochschulen völlig frei überlassen werden, in welcher Tiefe hier Kriterien festzulegen sind. Durch die anschließende Veröffentlichung müssen sie sich lediglich mit ihren Kriterien "outen". Ebenso ist es mit den eigentlichen Verträgen. Beteiligte Firmen können darauf bestehen, beliebige Passagen zu schwärzen. Durch die Veröffentlichung wird jedoch dann auch dies sichtbar gemacht. Piratenpad
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