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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/PP011

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PP011
Einreichungsdatum 09.04.2013
Antragsteller

Tilkodi

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Mit den beantragten Regulierungsmaßnahmen soll der reguläre Finanzmarkt wieder auf seine Rolle als Dienstleister für die Gesellschaft und die wertschöpfenden Unternehmen beschränkt werden, statt die Gesellschaft zu erpressen und in den Ruin zu ziehen.
Schlagworte Finanzmarkt, Spekulation, Banken, Börse
Datum der letzten Änderung 16.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Finanzmarktregulierung

Antragstext

Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen:

Zielsetzung:

1. Der reguläre Finanzmarkt soll wieder auf seine Rolle als Dienstleister für die Gesellschaft und die wertschöpfenden Unternehmen beschränkt werden, statt die Gesellschaft zu erpressen und in den Ruin zu ziehen.

2. Für die Kunden soll Transparenz geschaffen werden über das Wesen und die Risiken ihrer Finanzgeschäfte.

3. Der Staat soll die Anlagen und Altersversorgung der normalen Bürger schützen, aber keinesfalls für Verluste von Spekulanten haften. Wenn ein Geldinstitut insolvent wird, ist es nicht Aufgabe des Staates, das Geldinstitut am Leben zu erhalten, sondern die Folgen für die Kunden auf ein sozial verträgliches Maß zu reduzieren. Wenn es sich bei den Kunden um wertschöpfende Unternehmen handelt, unterstützt der Staat diese bei Ausfällen, die zur Gefährdung von Arbeitsplätzen oder andere negativen Konsequenzen für die Gesellschaft führen.

4. Es steht natürlich jedem Bürger oder privatwirtschaftlichen Unternehmen frei, mit ihrem Geld zu spekulieren und untereinander Wetten auf zukünftige Kurse, Zinssätze o.ä. abzuschließen. Es muss aber allen Beteiligten klar sein, dass sie so wie im Spielcasino ihr Geld verlieren können und niemand für ihren Verlust aufkommen wird. Für diesen „grauen“ Finanzmarkt gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen sowie bei Bedarf noch zu definierende Einschränkungen, wenn hier für die Gesellschaft schädliche Entwicklungen festgestellt werden.

Wir fordern deshalb, in Deutschland folgende Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung einzuführen:

1. Börsen dürfen nur Unternehmensanteile (z.B. Aktien), Lieferverträge für Waren (z.B. Rohstoffe) und festverzinsliche Wertpapiere (Staats-, Unternehmens- o.ä. Anleihen) handeln. Für jedes dieser Papiere, für die Kauf- oder Verkaufsaufträge vorliegen, wird einmal täglich ein Börsenkurs ermittelt, zu dem alle dazu passenden Aufträge ausgeführt werden. Jedes Papier kann nur einmal am Tag den Besitzer wechseln.

2. Fonds können gegen Herausgabe von Anteilen Kundengelder verwalten und in börsennotierten Papieren (bei Börsen im Sinne dieser Regulierung), bei Banken oder in anderen Fondsanteilen anlegen. Sie dürfen die Kundengelder auch nicht mittelbar (z.B. über andere Fonds) in anderen als börsennotierten Papieren oder Bankeinlagen anlegen. Fonds dürfen weder Bank- noch Versicherungsgeschäfte betreiben. Die Kunden müssen über alle bestehenden oder möglichen Risiken der Anlagen (Kurs-, Währungs-, Emittentenrisiko usw.) umfassend informiert werden (Bringschuld der Fonds).

3. Banken dürfen nur Kundengelder oder -wertpapiere (Konten, Depots) verwalten, den Zahlungsverkehr abwickeln, Kredite ausreichen und eigene Anlagen (Sparbriefe, Festgeld, ...) anbieten, deren Verzinsung über die Laufzeit fest oder an einen anerkannten Leitzins (z.B. EZB-Leitzins, Euribor, ...) gekoppelt ist, sowie Aufträge an Börsen oder Fonds weitergeben. Von den Börsen, Fonds oder anderen Anbietern von Finanzanlagen dürfen die Banken oder die Bankmitarbeiter keine Provisionen oder sonstigen Zahlungen erhalten. Rücklagen und kurzfristige nicht benötigte Liquidität dürfen Banken nur bei anderen Banken (im Sinne dieser Regulierung) oder in festverzinslichen Anleihen anlegen.

4. Versicherungen dürfen ihre Rücklagen und anzulegenden Kundengelder nur bei Banken (im Sinne dieser Regulierung), in Fonds (im Sinne dieser Regulierung) oder in börsengehandelten Wertpapieren anlegen. Versicherungen dürfen nicht im Bankgeschäft tätig werden.

5. Die Herausgabe oder der Handel mit Wertpapieren (z.B. Derivate), deren Ertrag spekulativ von der zukünftigen Entwicklung von Kursen, Zinssätzen o.ä. abhängt, ist im regulierten Finanzmarkt nicht zulässig.

6. Um den spekulativen Handel weiter einzudämmen, wird eine Finanztransaktionssteuer von 0,1% vom Umsatz auf alle an der Börse abgeschlossenen Geschäfte erhoben. Auf den Handel mit Wertpapieren gemäß Ziffer 5 ("Derivate" u.ä.) außerhalb des regulierten Finanzmarkts wird eine Finanztransaktionssteuer von 1% vom Umsatz erhoben.

7. Deutschland gewährt Finanzhilfen zur Unterstützung von Staaten nur, wenn diese eine gleichwertige Finanzmarktregulierung gewährleisten.

Antragsbegründung

Aus aktuellem Anlass (u.a. die Finanzhilfe an kriselnde Euro-Länder) sehen wir den dringenden Bedarf, die wirklichen Ursachen für die Finanzkrise, nämlich die ungezügelte Spekulation, zu bekämpfen. Wir sind zwar solidarisch mit der Bevölkerung in den von der Finanzkrise besonders betroffenen Staaten, allerdings kommt die Finanzhilfe ja nicht der dortigen Bevölkerung zugute, sondern nur den Spekulanten, die teilweise sogar aus den Geberländern stammen. Außerdem ist es ein Fass ohne Boden, da ja so immer neue Schulden entstehen. Zur dauerhaften Überwindung der Finanzkrise ist deshalb die antragsgemäße Finanzmarktregulierung notwendig. Ferner ein Schuldenschnitt für überschuldete Staaten unter Begrenzung der Auswirkung auf normale Bürger und wertschöpfende Unternehmen (im Sinne von Ziffer 3 der Zielsetzung).

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