Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA026
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA026 |
Einreichungsdatum | 11.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Eine Ständige Mitgliederversammlung die einmal beginnend fortbesteht und zu der einmalig akkreditiert wird. Jeder Akkreditierte kann an dezentralen Orten nach seiner Wahl an einer Urne an den jeweils anberaumten Abstimmungen geheim abstimmen. |
Schlagworte | SDMV, Ständige Dezentrale Mitgliederversammlung, Urnenabstimmung, Mitbestimmung, Basisdemokratie, geheim, namentlich, transparent, nachvollziehbar |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSDMV - die Ständige Dezentrale Mitgliederversammlung für geheime, basisdemokratische Urnen-Abstimmungen ohne Delegationen an dezentralen Orten AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern, sowie die zugehörige Geschäftsordnung zu verabschieden, die als sonstiger Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/X013 eingereicht ist. Zwecks Umbenennung des Bundesparteitages in die Bundesmitgliederversammlung werden folgende Paragraphen, Absätze und Sätze wie folgt geändert:
"§ 9c - Ständige Dezentrale Mitgliederversammlung (1) Die Ständige Dezentrale Mitgliederversammlung tagt ab dem 01.10.2013 und endet am 31.12.2014. Dies muss bis zum 15.08.2013 allen Piraten mitgeteilt werden. Dabei gibt die Abstimmungsleitung einen unverbindlichen Zeitplan an, nach dem Abstimmungen der Ständigen Dezentralen Mitgliederversammlung abgehalten werden sollen. (2) Die Ständige Dezentrale Mitgliederversammlung tagt öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Sie wird durch die Abstimmungsleitung und die Abstimmungshelfer organisiert. Näheres, insbesondere die genaue Aufgabenverteilung der Versammlungsämter, regelt die Geschäftsordnung. (3)
Die Aufgaben der Ständigen Dezentralen Mitgliederversammlung sind: (4)
Eine Abstimmung der Ständigen Dezentralen Mitgliederversammlung wird auf Verlangen (5) Bei der Ständigen Dezentralen Mitgliederversammlung erstellen die Abstimmungshelfer für ihre Urne ein Protokoll über den Verlauf und die Ergebnisse der jeweiligen Abstimmung. Dieses übermitteln sie unterschrieben an die Abstimmungsleitung. Die Abstimmungsleitung erstellt auf Basis der Abstimmungsergebnisse ein Beschlussprotokoll, das von allen Mitgliedern der Abstimmungsleitung unterzeichnet werden muss. (6)
Abstimmungen der Ständigen Dezentralen Mitgliederversammlung werden bedarfsgerecht nach Maßgabe der Abstimmungsleitung veranstaltet. Der Abstand zwischen zwei Abstimmungen soll etwa 1 bis 2 Monate betragen. Dabei legt die Abstimmungsleitung den Tag und die Uhrzeit fest, zu der die Urne ausgezählt werden muss. Wann die Abstimmung beginnt, entscheiden die Abstimmungshelfer in Absprache mit den dort akkreditierten Piraten unter der Bedingung, dass die Urne (7) Die Auszählung erfolgt öffentlich. (8) Die Einladung zu Abstimmungen muss spätestens 4 Wochen im Voraus durch die Abstimmungsleitung an alle zum Zeitpunkt der Einladung stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. Stimmberechtigte werden über die Termine, zu denen die Einladung bereits vor Erhalt ihrer Stimmberechtigung versandt wurde, gesondert informiert. Es können in einer Einladung mehrere Abstimmmungen angekündigt werden. (9) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Piratenpartei Deutschland hat das Recht, als stimmberechtigtes Mitglied der Ständigen Dezentralen Mitgliederversammlung akkreditiert zu werden. (10) Die Ständige Dezentrale Mitgliederversammlung erhält erstmalig durch die Bundesmitgliederversammlung eine Geschäftsordnung. Diese kann sowohl durch die Ständige Dezentrale Mitgliederversammlung, als auch durch die Bundesmitgliederversammlung geändert werden. (11) Ankündigungen und Einladungen gemäß Abs. 1 Satz 2 und Abs. 8 Satz 1 erfolgen vorrangig per E-Mail, nachrangig per Brief. Die Vorrangigkeit nach Satz 1 wird durch den Wunsch des Piraten, per Brief informiert beziehungsweise eingeladen zu werden, aufgehoben.
(1) Die Ständige Dezentrale Mitgliederversammlung erstreckt sich im §9c Abs. 1 Satz 1 genannten Zeitraum über das gesamte Bundesgebiet. (2) Die Beschlüsse nach §9c Abs. 3 werden durch Abstimmungen an Urnen gefasst. Eine Urne kann an Abstimmungen teilnehmen, wenn mindestens 5 stimmberechtigte Piraten sich für diese Urne akkreditieren lassen. Die Urne ist bei einer Abstimmung beschlussfähig, wenn mindestens 5 Piraten dort abstimmen. (3) Die Diskussion zu Anträgen der Ständigen Dezentralen Mitgliederversammlung soll über eine eigens zu diesem Zweck eingerichtete Mailingliste erfolgen. Diese wird mit dem Forum synchronisiert. Der Bundesvorstand ernennt zwei oder mehrere Moderatoren, die eine angemessene inhaltliche Diskussion und die Beteiligung aller Abonnenten sicherzustellen haben. (4) Der Bundesverband trägt die Kosten, die für die korrekte Durchführung der Ständigen Dezentralen Mitgliederversammlung notwendig sind. (5) Die Ständige Dezentrale Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Urnen beschlussfähig sind. (6) Abgestimmt wird über alle Anträge, die mindestens vier Wochen vor der Abstimmung beim Bundesvorstand eingereicht werden. Dieser veröffentlicht die Anträge umgehend in der Antragsfabrik im Wiki. Nach ihrer Einreichung für die Ständigen Dezentralen Mitgliederversammlung dürfen die Anträge nicht mehr verändert werden. (7) Eingereichte Anträge können nur bis zu drei Tage vor der Abstimmung zurückgezogen werden. Vor dieser Frist können zurückgezogene Anträge übernommen werden. (8) Zulässig sind ausschließlich Änderungsanträge zur Geschäftsordnung der Ständigen Dezentralen Mitgliederversammlung und Anträge nach §9c Abs. 3. Es ist in der Antragsfabrik zu kennzeichnen, dass ein Antrag per Ständige Dezentrale Mitgliederversammlung abgestimmt wird. (9) Abstimmungshelfer vor Ort werden jeweils auf Vorschlag der dort akkreditierten Piraten von der Abstimmungsleitung ernannt. Pro Urne werden mindestens drei Abstimmungshelfer ernannt." AntragsbegründungDie SDMV ist zur Zeit im Landesverband Rheinland-Pfalz im praktischen Einsatz. Die Behandlung von Anträgen auf Parteitagen hat drei große Probleme:
Den ersten Punkt könnte man durch Einrichtung von dezentralen Parteitagen überwinden, was jedoch einen hohen technischen Aufwand bedeutet würde. Die anderen beiden Probleme würden durch eine höhere Anzahl von Parteitagen beseitigt, deren Nutzen jedoch nicht im Verhältnis zu ihren Kosten stehen. Die vorgeschlagene SDMV soll alle drei Probleme gleichzeitig beseitigen. Vorerst wollen wir uns auf die Änderung des Wahlprogramms und die Verabschiedung von Positionspapieren beschränken, um damit den größten Teil der in der Pipeline befindlichen Anträge abarbeiten zu können. Wenn sie sich bewährt, soll zu einem späteren Zeitpunkt auch die Abstimmung von Satzungs- und Grundsatzprogramm-Anträgen ermöglicht werden. Alle anderen Beschlüsse, insbesondere Personenwahlen, werden weiterhin auf zentralen Parteitagen stattfinden, da in diesen Fällen die persönliche Komponente einen zu großen Anteil an der Meinungsbildung hat. PiratenpadLiquid Feedback
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